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kolloider Tosblatt ,D«r GrstlUchosler

Samstag, -c« 2. Juli 193

Die deutsche ssrau

Diese Krbeitskameradin Hilst dir!

8vri»Ie ketriedsardetteri» ein neuer t rsuenderut

In letzter Zeit setzte sich ein moderner Frauenberuf immer mehr durch: der Beruf der Sozialen B e t r i e b s a r b e i t e- rin. Schon die Jahre vor dem Kriege kann- ten diese Frauenarbeit in Fabriken mit vor­wiegend weiblicher Gefolgschaft: doch hatte sich damals die Werkpflegerin weniger um die sozialen Aufgaben am Arbeitsplatz selbst zu kümmern. Sie entschieden lediglich bei Unterstützungsfragen, bei Unfallhilfe und sorgten für die Unterbringung der Kinder während der Arbeitszeit.

Die Erfahrung hat gelehrt, daß die soziale Betreuung der arbeitenden Frau am Ar­beitsplatz selbst zu beginnen hat. Und das Frauenamt der Deutschen Arbeitsfront hat der sozialen Betriebsarbeiterin, wie sie sich bereits an vielen Arbeitsstätten bewährt hat. ihren Weg erleichtert. Es sorgt aber gleich­zeitig für eine ausgezeichnete Schulung die­ser sozialen Kräfte, so daß es verständlich ist. daß heute zahlreiche Betriebsführer sich an das Frauenamt wenden, um sich eine So­ziale Betriebsarbeiterin schicken zu lassen.

Da sich nun die Arbeit solcher Kräfte um so segensreicher auswirken muß. je enger die Frauen mit dem einzelnen Betrieb und ihren Arbeitskameradinnen verwachsen sind, sollen die Sozialen Betriebsarbeite­rinnen in Zukunft aus dem Betrieb selbst erwählt werden. Fünf Jahre soll die Anwärterin zunächst in ihrem Betrieb arbei­ten und sich in dieser Zeit möglichst schon als Vertrauensfrau des Frauenamtes der DAF. bewähren. So ist ihr reichlich Gele­genheit geboten worden, sich im Betrieb durchzusetzen und ihre sozialen Eigenschaf­ten zu beweisen. Wird sie dann vom Be­triebszellenobmann und vom Betriebsführer tür ihren Betrieb als Soziale Betriebsarbei­terin vorgeschlagen, so nimmt das Frauen­amt die Anwärterin noch in eine besondere Schule. Sie muß einen Samariterkursus besuchen, leistet sechs Wochen freiwilligen Arbeitsdienst, arbeitet sechs Wochen im Krankenhaus und praktiziert die gleiche An­zahl von Wochen bei der NSB. Daraus folgen noch ein vierzehntägiges Schulungs­lager und ein vierzehntügiges Praktikum bei einer Sozialen Betriebsarbeiterin.

Ihre Arbeit erstreckt sich nach der Anstel­lung hauptsächlich daraus, die Frauen vor gesundheitlichen Schädigungen

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durch ihreArbeit zu bewahren. Dazu gibt die Soziale Betriebsarbeiterin An­regungen zur Verbesserung der Maschinen und des Arbeitsplatzes; sie sorgt in vielen Fällen für eine zusätzliche Ernährung, be­treut die werdenden Mütter und überwacht die hygienischen und sozialen Einrichtungen des Betriebs. Daneben macht sie Hausbesuche bei Kranken, richtet Kurse zurErsten Hilfe bei Unglücksfällen' ein und befürwortet Ge­

(Bild: Brätle)

suche an die Unterstützungseinrichtungen des Betriebs. Schließlich hat sie auch noch ein wichtiges Wort mitzureden bei Einstellungen und Entlassungen weiblicher Gefolgschafts­mitglieder.

Um diese vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können, muß die Soziale Betriebsarbei­terin eine tätige und starke Persönlichkeit und ihren Schutzbefohlenen eine treue Ar­beitskameradin sein.

Anfere Zugend so» gesund heranwachsen?

Wichtiges aus dem Gesetz über Kinderarbeit und die Arbeitszeit der Jugendlichen

Es ist das Ziel des heutigen Staates, alle Jugendlichen zu seelisch und körperlich ge­sunden. leistungsfähigen Volksgenossen zu erziehen. Dieses Ziel kann nur durch einen erhöhten Arbeitsschutz herbeigeführt werden, der dem Kräftemaß des noch in der Ent­wicklung befindlichen Jugendlichen Rech­nung trägt, wie es in dem Gesetz über Kin- derarbeit und die Arbeitszeit der Jugend- .. « ..-.....-......glichen erstrebt wird, das die augenblicklich

Bilder aus der Brautesckule inoch geltenden unzureichenden Bestimmun- - 0 NV 21 uus vei .gen ablösen wird. Besonders die Mutter, de-

der IlS-^rauenschast iu Tüdmasn ßren Junge oder Mädel als Lehrhilng oder

! junge Arbeiterin tätig ist. wird interessiert . s " - i daran sein. einiges aus dem neuen Gesetz

.s . ' 3 s ßzu hören, ist es doch von jeher ihre größte

i D ^ Sorge gewesen, ihre Kinder vor Ucberan-

s - ptrengung bewahrt zu sehen.

^ j Das neue Jugendschutzgesetz findet auf

s 'W: 3 falle beschäftigten Kinder und Jugendlichen

f Anwendung. Es betrifft lediglich einige Ge- M fWerbegruppen und Beschäftigungsarten we°

fgen der Eigenart ihrer Arbeitsbedingungen f nicht, die deshalb einer besonderen Regelung f Vorbehalten bleiben. Hierzu gehören vor al- flem die Hauswirtschaft, die Landwirtschaft, f die Fischerei, die See- und Binnenschiffahrt. - Nach dem Jugendschutzgesetz ist Kind,

ßwer noch nicht vierzehn Jahre, Jugendlicher, fwer über vierzehn aber noch nicht achtzehn iJahre alt ist. Kinderarbeit ist grundsätzlich ßverboten. Damit hat Punkt 21 des Pro­gramms der NSDAP, seine Verwirklichung s gefunden. Ausnahmsweise dürfen jedoch fvolks sch ulpflichtige Kinder über szwölf Jahre mit leichten Arbeiten beschäftigt ^werden. Voraussetzung ist. daß sie im Be­sitze einer Arbeitskarte sind, die dann f ausgestellt wird, wenn die geistige und kör- fperliche Entwicklung des Kindes eine Be­schäftigung gestattet und die Familienver- l>«r sekmucke ^ukentiislis uoä 8ekreibr»iim fhältnisse die Mitarbeit erfordern. Auch für

fdas Kind, das im elterlichen Betriebe mit-

tägliche Arbeitszeit im Höchstfall nur 10 Stunden, die Wochenarbeitszeit 54 Stunden betragen. Die Berussschulzeit, die für die Weiterbildung der Jugendlichen von großem Wert ist. gilt als Arbeitszeit. Für sie wird also auch Lohn gezahlt.

Die Freizeit der Jugendlichen ist so bemessen, daß genügend Zeit für Er­holung und Ertüchtigung vorhanden ist. Die ununterbrochene Ruhezert ist allgemein auf 12 Stunden festgesetzt. Für die in Bäcke­reien oder Gast- und Schankwirtschaften be­schäftigten Jugendlichen über 16 Jahre muß sie mindestens 10 Stunden betragen. Ein längeres Wochenende, von Sonnabend 14 llhr bis Montagmorgen 6 Uhr, dient eben­falls der Entspannung. Es gewährt zugleich die Zeit zur staatspolitischen Erziehung durch die HI. Der gleiche Frühschluß gilt für Vorabende vor Weihnachten und Neu­jahr. um den Jugendlichen Gelegenheit zu geben, sich in den Familien zu betätigen. Die Betriebe, die aus besonderen Gründen diese Vergünstigungen nicht ermöglichen können, müssen an anderen Tagen eine entspre­chende Freizeit gewähren. Das gleiche gilt für die Sonntagsarbeit, die grundsätzlich ver­boten ist, sich jedoch nicht für alle Betriebe durchführen läßt. '

Auch das Verbot der Nachtarbeit ließ sich mit Rücksicht auf die Art und Leistungs­fähigkeit einiger Betriebe. zB. der Gast- und Schankwirtschaften und der mehrschichtigen Betriebe, nicht überall verwirklichen. Her­vorzuheben ist aber, daß Jugendliche unter sechzehn Jahren beispielsweise in Gast- und Schankwirtschaften nur noch bis 21 Uhr be­schäftigt werden dürfen. In Bäckereien dür­fen sie nicht vor 6 Uhr morgens die Arbeit aufnehmen.

Durch das neue Jugendschutzgesetz wird auch der Urlaub günstiger als bis­her geregelt. Bei Fortzahlung des Lohnes oder der Erziehungsbeihilfe erhalten die

s-s st Arbeitet, ist eine Arbeitskarte notwendig, zB.

Mr die Mithelfenden Kinder der Zeitungs-i Vierzehn- bis Sechzehnjährigen einen Min- Zfrau oder die Kinder des Heimarbeiters. Die desturlaub von 15. die übrigen Jugend- snoch volksschulpslichtigen Kinder genießen ^ s natürlich einen besonderen Arbeitsschutz. Sie

Sonnenaufgang

von Max Bevern

Sieh, wie die Sterne im Dämmern verwelken Blaues Geäder drängt über Land!

Wachsende Röte blutsarbener Nelken glüht an wolkiger Berge Rand.

Nun leuchten die Wipfel, und steiler erhoben durchrieselt die Sonne der Bäume Geäst- Schon hellt sich die Diese, schon schimmerst?

verwoben!

bald funkelt der Morgen zu freudigem Fest!

tAus dem Jahrbuch der jungen DichtungWir rei­ten gen Tag". Zentralverlag der NSDAP, sr». Eber Nacht., München.)

lichen einen solchen von 12 Tagen. Er erhöht sich ohne Rücksicht auf das Alter auf 18 Werktage, wenn der Jugendliche mindesten? 10 Tage an einem Lager oder einer Fahrt der HI. teilnimmt. Diese Urlaubsregelunq gilt sofort, während die übrigen Bestimmun­gen des Jugendschutzgesetzes erst am 1. 1. 1939 in Kraft treten, um der Wirtschaft eine allmähliche Umstellung zu ermöglichen. Das neue Gesetz wird nicht nur eine seelisch und körperlich gesunde Jugend, sondern als Folge dessen einen zu höchstem Einsatz fähi­gen Menschen heranbilden helfen.

100 Mark für das beste Rezept

Um alle Hausfrauen zur Mitarbeit an den gemeinsamen Aufgaben des Reichsnähr, standes und der Abteilung Volkswirtschaft Hauswirtschaft im Deutschen Frauenwerk anzüregen, wurde vom Gau Hessen-Nassau ein Preisausschreiben für die besten Rezepte veranstaltet. Es sollten neue Rezepte zur Verwertung von Kartoffeln. Fisch, Ham­melfleisch, Rindfleisch und Magerkäse ver- sucht werden. Außerdem wurden 30 weitere Preise im Gesamtwert von 250 RM. aus- geschrieben. An diesem Wettbewerb beteilig- ten sich insgesamt 2000 Hausfrauen, und nicht allein dieser zahlenmäßige Erfolg, sondern auch die Rezepte selbst beweisen, wie stark sich die Frauen heute bereits ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung bewußt sind und auch tatsächlich in der Ver- brauchslenkung einsetzen.

LinHandbuch der Weberei"

»u.8 üem IVor«egi>?eIien über8ekrt

Die Kunst des Webens wird in den nor-- dischen Ländern seit Jahrhunderten gepflegt und hat sich bis heute rein erhalten. Vor allem Norwegen kann auf eine uralte Web­kultur zurückblicken und die Webmuster seiner Bäuerinnen sind heute vielfach noch dieselben, wie vor Hunderten von Jahren. Aus diese alten Ueberlieferungen ist das schon 1904 erschienene Handbuch der We­berei von Karoline Halworsen aufgebaut. Tie inzwischen erfolgten Neuauflagen haben zu dem guten Alten manche Verbesserungen auf technischem Gebiet und vor allem Aendc- rungen der Werkstoffe mit einbezogen. So­eben ist nun im Reichsnährstandsverlag eine deutsche llebersetzung von Tabitha von Bo­nin dieses Standardwerks der Webkunst er­schienen und damit ein Wunsch vieler Frauen, die sich heute auch bei uns wieder dieser alten Volkskunst zuwenden, in Erfül­lung gegangen. Doch wendet sich das Buck: keineswegs an Anfängerinnen, sondern an solche, die sich bereits einiges Können im Weben erworben haben. Diesen aber wird es mit seinen vielen Abbildungen und in seiner klaren Darstellung wichtige Kenntnisse und- eine Fülle von Anregungen vermitteln.

praktische Winke für die Hausfrau

Wenn man: 1. versteckte Aluminiumtöpfe schnell reinigen will, so koche man Rhabarber in ihnen

2. in verschmutzten Flaschen Eierschalen und Essig zusammen gut schüttelt und ausspült, lasten sie sich mühelos reinigen:

3. Wachstuch mit kalter Milch behandelt, wird es sauber und bleibt dauerhaft:

4. Nußbaumblätter in den Kleiderschrank legi hat man den billigsten Mottenschutz;

5. unsaubere Spielkarten mit Magnesia trocken abreibt, werden sie wieder wie neu. 8. 8.

>L-, Jedlskrauni

8 ß dürfen zB. nur zwischen 8 und 19 Uhr täg- " pich zwei Stunden und nicht vor dem Vor­nnittagsunterricht beschäftigt werden. Ihre i Heranziehung an Sonn- und Feiertagen ist ^grundsätzlich verboten. Lediglich kleine Hand- f ßreichungen beim Sport werden zugelassen. ßtNicht mehr volksschulpslichtige Kinder dür- j i sen dagegen täglich bis zu 6 Stunden be- J zschästigt werden. Sind sie schon Lehrling, so Mi können sie. wenn dies dem Gewerbeaufsichts- M Zamt angezeigt wurde, wie Jugendliche her- ßj angezogen werden.

s Die Jugendlichen werden durch Be­schränkung der Arbeitszeit, die Festsetzung ider Ruhepausen und durch das Verbot der ,,. sNachtarbeit vor Ueberanstrengung geschützt.

iJhre tägliche Arbeitszeit beträgt 8. die Wo- "p s cbenarbeitszeit 48 Stunden. Für Jugend- tz piche unter sechzehn Jahren ist eine Meh"ar- t--beit nur noch in Notfällen möglich. Die Ar- z ibeitszeitverlängerungen für die Sechzehn- sbis Achtzehnjährigen können aus wichtigen s Gründen nur vom Gewerbeaufsichtsamt zu- Liicnichiiik)'gelassen werden. Aber auch dann darf di?

Wie wsrdsn wir unsere feuchten Hände los?

Kommen wir im Sommer ohnehin leicht ins Schwitzen, so ist es uns doppelt peinlich, immer wieder feuchte Hände zu bekommen, und zwar meist dann, wenn wir sie am wenigsten gebrauchen können.

Befällt uns dieses Leiden vornehmlich im Sommer, dann brauchen wir uns weiter keine großen Sorgen zu machen. Wir baden einfach unsere Hände mehrmals am Tage in schwachsaurem Essigwasser und pu- dern sie nach dem Waschen gut ein. Allge­meine Schwächezustände, "Nervenüberan­strengung und Stoffswechselstörungen kön­nen vorübergehend die Hände feucht machen. In leichteren Fällen hilft schon eine Ein­reibung mit Franzbranntwein. Tritt der Handschweiß stärker aufl so waschen wir die Hände zweimal täglich in einer Alaunlöfung. wobei wir einen Eßlöffel Alaun auf einen Liter Wasser geben.

Aber schon Kölnisches Wasser, das wir ja begnem in winzigen Fläschchen bei

uns in der Tasche tragen können hilft übe> peinliche Minuten hinweg. Tritt das Leidei - ziemlich stark aus. dann können wir es mn dem Waschen in einer Formalin sung (I Teelöffel Formalin aus ein Gla- Wasser) oder in einer Zitronensäure lösung l20 Gramm Zitronensäure am 1 Liter Wasser) versuchen. Doch dürfen un­sere Hände dabei keine Risse oder Haniab schürfungen haben.

Plötzlich auftretender Handschweiß kani- jedoch auch ein Anzeichen einer inneren E> krankung sein, darum empfiehlt sich, wenn die Hausmittel versagen, einen Arzt ausw suchen.

Dieser Rat ist auf alle Fälle zu beachten wenn oer Handschweiß ständig Vorhände:- ist und sich die Hände dazu nach kalt an- fühlen. Hier kann wirklich nur der Arzt die richtige Behandlung des Leidens durch führen.