Seite 4 Nr. 55

Nagolder Tagblatt >Drr GesellschastcrE

Belgien ruft bas Haager Gericht ar

Den Haag, 7. März

Die belgische Regierung hat die Angelegen­heit der Ermordung des belgischen Diplo­maten de Borchgrave durch die spanischen Bolschewisten beim Haager Internationalen Gerichtshof anhängig gemacht, der entschei- den soll, ob die spanischen Bolschewisten sin die Ermordung verantwortlich sind. (In Belgien befürchtet man mit Recht, daß du spanischen Bolschewisten zur Zeit' des Ur- teilsspruches nicht mehr am Ruder sein werden!)

Vlitterliigen - eine Kanonenblamagr!

Die Polen könnten froh fein, wenn sie so viel Butter essen könnten wie das deutsche Volk!"

X Warschau, 7. März.

Gewissen deutschfeindlichen Hetzern in Polen las der Vize-Senatsmarschall Professor Makowski während der Haushaltsbe­ratung die Leviten, indem er u. a. erklärte: Es ist viel Tinte für Ausdrücke des Mitleides oder auch der Schadenfreude verschrieben worden, weil angeblich im Deutschen Reich Buttermangel sei. Ungezählte Zeitungsauf­sätze sind über dieses Thema geschrieben wor­den und in den Kaffeehäusern haben unge­zähltepolitische" Unterhaltungen stattgesun­den, wie schlecht es dem Nachbarn im Westen gehe, ..denn im Deutschen Reich fehle Butter, da man alle Butter in Kanonen umwandle". Man braucht aber nur einen Augenblick nachzudenken und die Statistiken zu verglei­chen: Wenn der Polnische Staats­angehörige nicht heute, aber nach einer Reihe von Jahren so viel Butteressenkönnte. wiederDeut- sche heute essen kann, wo man hier über ihn Tränen des Mitleides vergißt, s o könnte man in P o l e n glücklich sein!

Prof. Makowski fügte hinzu:'Die Lage ist so, daß die polnische Lebenshal- tungnochweitunterdemLebens- standard des westlichenNachbarn zurücksteht. Wenn man weinen will, soll man über die niedrige Lebenshaltung in Polen weinen. Besser aber als zu weinen ist zu ar­beiten. um den polnischen Lebensstandard dem westlichen anzugleichen.

.Erzeugungsschlacht" keine Hexerei!"

R. W. Darre über den Einsatz der Landwirtschaft im Vierjahresplan

X Berlin, 7. März.

In einer Unterredung über die nächsten Ausgaben des Reichsnährstandes im Rahmen der Erzeugungsschlacht und des Vierjahres- Planes erklärte Reichsernährungsminister R. Walter Darrö u. a.: Tie grundsätzlich anders als in der gewerblichen und indu­striellen Wirtschaft gelagerten Verhältnisse der Landwirtschaft stellen an den Ausbau unserer Ernährungswirtschast Anforderungen ganz besonderer Art. Sie führen dazu, daß der nationalsozialistische Neubau unserer Er- nährunaswirtschaft von vornherein auch in den praktischen Maßnahmen den Gedanken der Gemeinwirtschaft und der Pslichtgebun- denen Ordnung ganz stark in den Vorder­grund stellen mußte. Bei der Beurteilung der künftigen Ergebnisse der Erzeugungsschlacht muß man sich vor Augen halten, daß auf den Gebieten, die in den beiden ersten Jah­ren der Erzeugungsschlacht erhebliche Lei­stungssteigerungen verzeichnen konnten, jede

weitere Leistungserhöhung immer größere Anstrengungen und nicht zuletzt auch höhere Aufwendungen erfordert. Mit der fortschrei­tenden Entwicklung wird auch die Beeinflus­sung von zentraler Stelle aus immer schwie­riger. Es geht nicht an. nach einem Schein« zu arbeiten und etwa an wenigen Einzel­stellen gesammelte Erfahrungen ohne wei­teres zu verallgemeinern. In dieser Richtung liegen die wichtigsten Ausgaben des von mir kürzlich eingesetzten Reichsinspektors für die Erzeugungsschlacht.

Die großen Aufgaben, die unserer Land­wirtschaft vom Vierjahresplan gestellt sind, wären überhaupt nicht zu meistern, wenn nicht im Schmelztiegel der nationalsozialisti- scheu Revolution die deutsche Landwirtschaft

zu einer kampfkräftigen Einheit zusammeu- geschweißt worden wäre. Heute sind wir so weit, daß unsere Bauern und Landwirte auf das Gesamtergebnis schauen, daß im Einzelfall auch einmal eine Schlechterstel­lung in Kauf genommen wird, wenn da­durch an anderer Stelle wirksam geholfen werden kann. Nun. nachdem diese Erkennt­nis Allgemeingut geworden ist. können die zahllosen Einzelausgaben erfolgreich gelöst werden. Unsere Aufgabe wird uns leichter gemacht, wenn auch außerhalb der Land- Wirtschaft Verständnis für die Vielseitigkeit der Erzeugungsschlacht herrscht und wenn man überall einsieht, daß die Erzeugungsschlacht keine Hexe­rei i st.

Die deutschen Sportler dürfen in Zukunft nur noch das DRL.»Abzeichen tragen

Das Dereiusabzeichen darf uur i« Verbindung mit dem DRL.-Abzeicheu

getragen werden

Abzeichen

Es dürfte sich nun unter den Sportlern allmählich yerumgesprochen haben, daß es keine sportlichen Gau- und Reichsverbände (Deutsche Turnerschast, Deutscher Fußballbund usw.) mehr gibt, daß diese vom Deutschen Reichsbund für Leibesübungen abgelöst bezw. in ihm zusammen- gesaßt worden sind. Es dürfte weiter bekannt sein, daß damit auch die Verbandsabzeichen ver­schwinden mußten, und daß es für den deutschen Turner und Sportler nur noch ein Abzeichen gibt, nämlich das Mitgliedsabzeichen des Deut­schen Reichsbundes für Leibesübungen, die bron­zene Anstecknadel und das dazu geschaffene Stoff­abzeichen (bronzesarbiger Reichsbundadler auf schwarzem Grund). Damit nun alk Zweifel be­hoben sind, niemand mehr sich ausreden kann und das heute noch bestehende, die Einheit des DRL. so wenig propagierende Abzeichen-Kun­terbunt aushört . Zeder Inhaber eines gültigen Mitglieds-Ausweises (Reichsbundpaß) ist ver­pflichtet, die DRL.-Anstecknadel zu tragen. Au­ßerdem ist er verpflichtet, das Stofsabzeichen des DRL. auf der Sportkleidung zu tragen. Es wird ausschließlich auf der Sportkleidung ge­tragen und zwar auf der unteren linken Brust­seite, etwa 8 Zentimeter über der Gürtellinie.

Für die Gau- und Kreisführer, die Orts­gruppen- und Vereinsführer des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen, die Reichs- fachamtsleiter und Verbandsführer, sowie für alle Amtsträger in den Gauen und Kreisen wird das Silberne Reichsbundabzeichen (Reichs­bundadler als Anstecknadel in Silber) einge­führt Außerdem ist zu diesem Abzeichen auch noch das Stoffabzeichen (Reichsbundadler in Sil­ber auf schwarzem Grund) erhältlich. Die Be­rechtigung zum Tragen des Abzeichens erlischt mit dem Ausscheiden aus der Tätigkeit. Anträge der Vereins- und Ortsgruppenführer sind über den Kreisführer zu leiten.

Eingeführt wird ferner ein sogenanntes Lehr- wartabzeichen (silberner Reichsbund­adler mit dem SchriftzugLehrwart"): zu diesem Abzeichen ist ebenfalls ein Stoffabzei­chen erhältlich. Berechtigt zum Tragen des Lehr­wartabzeichens sind diejenigen Schulungs- und llebungsleiter, die an einem zentralen Schu­lungskurs oder an einem Kurs an den Eau- sportschulen teilgenommen haben u. zu llebungs- oder Lehrwarten ernannt worden sind. Außer­dem kann während einer Uebergangszeit der Gauführer auf Vorschlag des Gausportwarts das Lehrwartsabzeichen besonders befähigten, ein­wandfrei arbeitenden Lehrwarten und Uebungs- leitern verleihen. Die Berechtigung zum Tra-

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gen ist an die Tätigkeit als Schulungs- oder Uebungsleiter gebunden und erlischt mit dem Ausscheiden aus dieser Tätigkeit.

Leistungsabzeichen

Zn Zukunft werden auch Leistungsabzeichen in Bronze (Reichsbundadler mit Eichenzweig und Jahreszahl) abgegeben. Die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsabzeichens in Bronce werden noch bekanntgegeben. Die Lei­stungsabzeichen in Silber (Reichsbundadler mit Eichenkranz mit und ohne Jahreszahl) werden mit einer Besitzurkunde der DRL.-Reichsführung abgegeben an Sportler, die zur deutschen Spitzen­klasse zählen. Der Nachweis der Zugehörigkeit zur Spitzenklasse wird geführt durch a) die Teil­nahme am Endkampf oder Endspiel der deut- schne Meisterschaft in den einzelnen Sportzwei­gen. b) durch mehrfache erfolgreiche Vertretung Deutschlands in Länderkämpfen. Ferner gibt es noch Meisterschaftsabzeichen für die Deut­schen Meister (Reichsbundadler mit Eichenkranz und Jahreszahl in Gold, dazu das entsprechende Stoffabzeichen). Das Meisterschaftsabzeichen wird mit einer Besitzurkunde der Reichsführung des DRL ausgegeben. Die Gau- gnd Kreismeister (Einzel- und Mannschaftsmeister) werden mit Urkunden geebrt.

Ehrenbriefe und Ehrennadeln

Schließlich verleiht der DRL. auch noch Ehren­briefe an würdige Mitglieder des DRL., die sich um die Führung, Organisation und Ver­waltung des deutschen Sportes besonders ver­dient gemacht haben. Der Ehrenbrief des DRL. wird vergeben als Kreis- u. Gauehrenbrief u. gro­ßer Ehrenbrief des DRL. (zum letzteren wird noch eine Anstecknadel verliehen). Für die Ver­leihung des Kreisehrenbriefs genügt die lang­jährige Mitgliedschaft zu einem Verein ohne be­sondere Verdienste nicht. Die genauen Bedin­gungen für die Verleihung eines DRL.-Ehren- briefes sind bei den Kreisführern zu erfahren.

Die silberne bezw. goldene Ehrennadel (Email­le-Abzeichen, Reichsbundadler mit silbernem bzw. goldenem Kranz) wird verliehen yn außerhalb des DRL. stehende Personen, als Anerkennung für die Förderung des Leibesübung. ' ;

Diese hier (auszugsweise) wiedergegebenen ! Bestimmungen des Reichssportführers traten mit dem 10. Februar 1937 in Kraft. Von diesem i Tage ab dürfen alle Abzeichen der früheren - Verbände nicht mehr getragen werden mit Aus- I nähme der für besondere Verdienste verliehenen ! Ehrennadeln. Vereinsabzeichen dürfen nur in , Verbindung mit dem Mitgliedsabzeichen des DRL. getragen werden. '

Montag, den 8. Mär,

Handel und Berkehr

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Meldepflicht der Butterverteiltt

Der Reichsnährstand hat durch die Km,»« Vereinigung der deutschen Milchwirtschaft 3. März 1937 eine Anordnung über d? Butterverteilung erlassen, die'im Nem» dungsblatt des Reichsnährstandes Nummer u vom 4. März veröffentlicht ist. Der ^ dieser Anordnung ist. einen Ueberblick über die Verteilung der Butter aus Grund d-i Kundenlisten zu gewinnen, um örtlich «A tretende Ungleichheiten nach Möglichkeit bs festigen zu können. Danach sind die Verteile und Molkereien verpflichtet, unter anderem Angaben über die Zahl der Kunden, der Per. sonen. der gewerblichen Betriebe und der ch' gesetzten Buttermengen zu machen. Im übch gen ist es den Butterverteilern wie bisher verboten. Butter an Verbraucher, dieich in die Kundenlisten ausgenommen sind zugeben.

Ravensburgcr Fruchtpreise vom 6. März: U-j. zeu 20,40 NM., Vesen 15,30 RM., Roggen Reichsmark, Gerste 17,40 NM., Haber 16,90 m- 17,10 NM.

Stuttgarter Wochenmarktprcise dom k. W,,.

Grvßverkauf: Obst: Edeläpfel 40 bis 48, heimische Tafeläpfel 30 bis 40, ausländische netto 25 bis 40, Kochäpfel 25 bis 30. Kochbirnen U Bananen netto 28 bis 30. ausländische WainW netto 40 bis 45, ausländische Haselnüsse netto R Orangen 22 bis 28 Pfg. für je Vs Kilogramms 1 Zitrone 4 bis 5 Pfg. Gemüse: Vs Kilogramm Kartoffeln 3,7, 1 Stück einheimischer Kopfsalat

20 bis 80, 1 Stück ausländischer netto 15 bis U. 1 Stück ausländischer Endiviensalat netto 7 W 12. Vs Kilogramm Wirsing (Kvhlkraut) 8 bis l»' Vs Kilogramm Weißkraut, rund. 6 bis 8. >/» Kilci gramm Notkraut 7 bis 8, 1 Stück ausländischer Blumenkohl netto 25 bis 35, 1 Stück RosmkM 10 bis 15, Vs Kilogramm Rosenkohl 20 bis R, Vs Kilogramm Grünkohl 10 bis 12, Vs Kilo^ gramm rote Rüben 7 bis 10, V 2 Kilogramm gelbe Rüben (lange Karotten) 7 bis 8, V? Kilogramm Karotten, runde, kleine, 20 bis 22, Vr Kilogramm Zwiebel 7 bis 8, 1 Stück große Gurken bi- 100, 1 Stück Rettich 4 bis 10, 1 Bund rote

Monatrettiche 15 bis 18, weiße 25 bis 35, 1 EtN Sellerie 6 bis 30, Vs Kilogramm Schwarzwurzel» 25 bis 35, Vs Kilogramm hiesiger Spinat geputzt 25 bis 30, Vs Kilogramm weiße Rüben 4 bi- 5 Pfg. Als Kleinhandelspreis gilt ein Zuschlag bis zu 83 Prozent zu den Großhandelspreisen als angemessen. Die Bruttopreise für Auslandsware liegen 10 bis 12 Prozent unter den angegebene» Nettopreisen. Marktlage: Zufuhr in Lbsi zurückgehend, in Gemüse genügend. Verkauf in Obst zögernd, in Gemüse lebhaft.

Pforzheimer Edelmetallpreis vom 6. März: Ei-

Kilo Gold 2840 RM.

Württ. Edelmetallpreise vom 8. März: Fei»- silber Grundpreis 42,60 RM. je Kilogramm, Fein­gold Verkaufspreis 2840 RM. je Kilogramm, Reinplatin 5,60 RM. je Gramm. Platin 66 Proz mit 4 Proz. Palladium 5,55 RM. je Gramm, Platin 96 Proz. mit 4 Proz. Kupfer 5.45 M. je Gramm.

Gestorbene: Hedwig Dürr, Oberl. Tochter. 21 Jahre alt, Horb / Friedrich Frey, Alt-Rit- terrainbauer. 76 I.. Röt / Josefine Rapp, geb. Straub, 7V I., Bittelbronn.

Druck und Verlag desGesellschafters":

E. W. Zaiser, Inh. Karl Zaiser, Napoli. Hauptschriftleiter und verantwortlich für den gesamten Inhalt einschließlich der Anzeigen: Hermann Eötz, Nagold DA. Februar 1837: 2K85.

Zur Zeit ist Preisliste Nr. « gültig.

Die heutige Nummer umsaßt 8 Seite«

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Amtliche Bekanntmachung

Brandverhütung

Zur Verhütung von Brandsällen wird an ff. Vorschriften der Feuerpolizeiordnung vom 4. September 1912 (Reg.-Bl. S. 592) erinnert:

1. Zündhölzer sind so aufzubewahren, daß sie Kinder nicht

zugänglich find. 103

2. Asche darf in Remisen, Scheuern, Stallungen und Dach­räumen nicht aufbewahrt werden, in anderen Räumen nur in Behältern aus unbrennbaren Stoffen; Brikettasche ist stets mit Wasser abzulöschen.

3. Das Eingiehen von Erdöl, Weingeist, Benzin oder sonstigen fliisfigen Brennstoffen in Feuer oder Glut, sowie das Nachfüllen flüssiger Brenstoffe in brennende oder nicht genügend abgekiihlte Beleuchtungs-, Koch- oder Heizeinrich­tungen ist verboten.

4. 2n Scheuern, Stallungen und Remisen darf nicht ge­raucht und Feuerzeug und offenes Licht nicht verwendet werden.

5. Die Elektromotoren und die elektrischen Licht- und Kraftleitungen sind stets von entzündlichen Stoffen freizu­halten.

6. Bewegliche Waschkesfel dürfen in Remisen und Schup­pen nicht benützt werden und im Freien nur bei genügen­dem Abstand von Gebäuden.

Die Bürgermeister werden beauftragt, die Bevölkerung durch Anschlag dieser Bekanntmachung an der Rathaustafel auf diese Vorschriften aufmerksam zu machen, sowie die Po­lizeibeamten und die Ortsseuerschauer entsprechend anzu- weisen.

Nagold, den 6. März 1937.

101_ Der Land rat: I. A. Dr. Schmierer, Reg.-Ass.

Das Texthefl zur Aufführung heute abend

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für 20 Pfg. vorrätig in der Buchhandlung Zaiser - Nagold

Zlir k'ösfiW Skr hüM WDiWkWe

sprechen am Mittwoch, den 10. März, 20 Uhr im Traubensaal über

Zweck und Ziel der Sammelstelle und des Milchgesetzes

Bez -Bauernführer Kayser und der Vorstand der Milch­genossenschaft. Scduon.

Alle Erzeuger und Verbraucher sind dringend eingeladen.

Der Ortsgruppenleiter der NSDAP. NS -F ouenschaft ll8 Ortsbouernschaft

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