Mntltche Sekanntmachungea
EriiffililW der Loildivirischsslrschlilea - Lall« «all Ragald
Die Landwirtschaftsschulen Calw und Nagold werden in die srm Jahr am Montag, den 10. November 1941, vormittags 9 Uhr eröffnet.
Reu eintretende Schüler müsse» die ländliche Berufsschule mit ausreichendem Erfolg durchlaufen haben und eine mindestens zweijährige Praktische Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb Nachweisen. Die praktische Tätigkeit während der Erfüllung der Berufsschulpflicht und im elterlichen Betrieb wird ungerechnet.
Die Anmeldungen zur Ausnahme sind alsbald bei den Schulleitern einzureichen. Mit der Anmeldung sind ein Leumundszeugnis, das Zeugnis der ländlichen Berufsschule, der Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit und die Einwilligung des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Entscheidung über das Ausnahmegesuch wird dem Angemeldeten eine Woche vor Schulbeginn eröffnet.
Nähere Auskunft über den Lehrplan, die Kosten des Schulbesuchs, die Unterbringung der Schüler in Privathäusern usw. erteilen die Schulleiter Landesökonomierat Pfetsch in Calw und Landesökonomierat Harr in Nagold, neues Schulgebäude, Burgstraße 38.
Calw, den 16. Oktober 1941
Der Landrat:
vr. Haegele
Lehrgänge in „Erster Hilfe-
„Gesundes Volk" ist mit das Hauptthema für die Wintermonate 1941/42 des in dem großen Kulturwerk „Kraft durch Freude" eingegliederten „Deutschen Volksbildungswerk". In der Erkenntnis, daß „Erste Hilfe" zur Volksbildung gehört, werden überall in den nächsten Monaten solche Kurse durchgeführt. Auch die Kreisdienststelle Calw der NS-Gemcinschaft ,straft durch Freude" beabsichtigt, in mehreren Gemeinden des Kreises
„Erste Hilfe--Lehrgänge
zu veranstalten, die von der Kreisstelle Calw des Deutschen Roten Kreuzes durchgeführt werden. Bei der anerkannten Notwendigkeit solcher Lehrgänge wird mit einer starken Beteiligung, vor allem aus den Betrieben, gerechnet, da die erworbenen Kenntnisse bei Unfällen im Betrieb wie in Haus und Familie für den Teilnehmer und seine Umgebung von größtem Nutzen sind. Die Kursgebühr beträgt RM. 3.—.
Gesunde Frauen und Mädchen über 18 Jahre, die bereit sind, nach erfolgter Ausbildung in den DRK-Bereitschaften Dienst zu tun oder, sofern sie abkömmlich sind, sich für den Einsatz verpflichten, werden als Helferinnen in das Deutsche Rote Kreuz übernommen. Auch Männer, die nicht oder nicht mehr wehrpflichtig sind, können sich zur Aufnahme als DRK-Helfer melden.
Anmeldungen nehmen die örtlichen Führer und Führerinnen der DRK-Einheiten sowie die KdF.-Kreisdienststelle Calw, bzw. KdF.- Ortswarte entgegen, schriftliche Meldungen auch die DRK-Kreis- stellc in Calw, Bahnhofstr. 42. '
Meldeschluß: Mittwoch, den 22. Oktober 1941.
Calw, den 13. Oktober 1941.
DRK-Kreisstelle Calw: DRK-Kreissührer: vr. Haegele Landrat.
Die Deutsche Arbeitsfront Kreiswaltung Calw: Lorenz
Kreisobmann der DAF.
Taubenfperre
Zun: Schutz der Herbstaussaat vor Taubenfraß sind die Tauben von heute ab bis 15. November 1941 so zu halten, daß sie die bestell- ten Felder und Wirten nicht aufsuchen können.
Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Vorstehende Anordnung findet aus Brieftauben keine Anwendung.
Calw, den 15. Oktober 1941
Der Landrat
Abgabe von Bohnenkaffee
In der 31. Zuteilungsperiode vom 15. Dezember 1941 bis 11. Januar 1942 erhalten die Versorgungsberechtigten einschließlich Selbstversorger, die bis zum 16. November 1941 das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, anstelle von 125 g Kaffee-Ersatzoder .Zusatzmitteln 60 x Bohnenkaffee zu beziehen. Dabei ist fosaendes »u beachten:
I. Diejenigen Bezugsberechtigten, die Bohnenkaffee beziehen wollen, haben als Bestellschein die beiden Einzelabschnitte kl 29 und dl 29 der rosa und blauen Nährmittelkarte 29 für Normalverbraucher zusammenhängend bis zum 25. Oktober 1941 bei ihrem Verteiler abzugeben. Die mit dem Aufdruck „Jgd" versehenen Einzelab-
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schnitte der Nährmittelkartcn für Jugendliche, sowie die mit „3" gekennzeichneten Einzelabschnitte dl 28 und dl 29 sind zur Vorbestellung von Bohnenkaffee nicht zugelassen.
Die Verteiler haben bei der Entgegennahme der Vorbestellung den Stammabschnitt der Nährmittelkarte dl 29 für Normalverbraucher mit ihrem Firmenstempel zu versehen. Die Bezugsberechtigten haben den abgestempelten Stammabschnitt der Nährmittelkarte 29 zum Nachweis der Vorbestellung gut auszubewahren.
2. Die Verteiler haben die gesammelten zusammenhängenden Abschnitte dl 28 und dl 29. auf Bogen übersichtlich aufzukleben und bei ihrer Kartcnausgabestelle zur Ausstellung von Bezugscheinen über „Kaffee" spätestens bis zum 1. November 1941 einzureichen. Die Bezugscheine sind von den Verteilern unverzüglich an ihre Lieferanten weiterzugeben.
Die Verteiler haben durch Aushang an ihren Ladengeschäften darauf hinzuweisen, daß Vorbestellungen bis zum 25. Oktober 1941 bei ihnen entgegengenommen werden.
3. Die Abgabe des Bohnenkaffees wird später geregelt. In der 33. Zuteilungspcriode ist eine weitere Kasfeezuteilung vorgesehen.
4. Für anstaltsmäßig untergebrachte oder sonstwie in Gemeinschaftsverpflegung befindliche Versorgungsberechtigte, die keine Nährmittelkarte haben (Reichsarbeitsdienst, außerhalb der Wehrmacht bestehende Schutzgliederungen, Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten usw.), werden den Anstalten, Lagerleitungen usw. aus der Grundlage von Bedarssmeldungen — je nach Wunsch für alle Versorgungsberechtigten oder nur für einen Teil von ihnen — Bezugscheine über Bohnenkaffee an Stelle von Kaffee-Ersatz, oder «Zusatzmitteln ausgestellt. Dabei sind für jeden Versorgungsberechtigten, der bis zum 16.'Novbr. 1941 das 18. Lebensjahr vollendet hat, 6V Z Bohnenkaffee an Stelle von 125 Z Kaffee- Ersatz- oder -Zusatzmitteln zugrunde zu legen.
Diese Bezugscheine find umgehend bei der Stelle zu beantragen, die die Bezugscheine für die übrigen Lebensmittel ansstellt. Sie werden nur bis zum 8. November 1941 ausgestellt.
Calw, den 17. Oktober 1941
. Der Landrat
— Ernährungsamt Abt. S —
Bekanntmachung
Der Uhrmachermeister Ernst Schönlen, Bad Liebeuzell, Wilhelm- strahe 17, wurde wegen Hinterziehung der Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer uud Vermögensteuer in den Jahren 1931 bis 1940 zu einer Geldstrafe von 1809«.-- RM. rechtskräftig verurteilt.
Finanzamt Hirsau
Stadt Neubulach -
Der an: Kirchweihsonntag, den 20. Oktober 1941, fällige
Vieh- und Schweinemarkt
wird in üblicher Weise abgehalten und ergeht hiezu Einladung. Bezüglich des Vieh- und Schweinemarktes sind die gesundheitspolizeilichen Bedingungen einzuhalten. Vor allem sind Ursprungszeugnisse mitznbringen. Austriebszeit 8—10 Uhr.
Neubulach, 18. Oktober 1941
Der Bürgermeister
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