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Ragolder Tagblatt »Der Gesevfchaster»
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Reichsminister Kerrl über das Verhältnis von Reich, Volk und Kirche
Hannover, 12. Dezember. In einer Unterredung mit dem Hauptschristleiter der „Nie- dersächsisch-en Tageszeitung" nahm der Reichs- minister für die kirchlichen Angelegenheiten Kerrl eingehend Stellung zu kirchenpoli- hschen Gegenwartsfragen. Dabei erklärte der Minister: „Eine Trennung von Staat und Kirche in dem Sinne, daß sich der Staat an dem Wohl und Wehe der Kirche desinteressieren oder sie sogar schädigen wolle, ist niemals erklärt worden. Im Gegensatz zum Liberalismus kann der nationalsozialistische Staat jedoch keine „staats- sreien Räume" dulden, die der Zersetzung der Nation dienen. Jeder deutsche Mensch hat sich den Grundsätzen unserer Staatsführung unterzuordnen."
Ter Behauptung, der nationalsozialistische Staat wolle die bestehenden religiösen Ge- meinschaften durch ,.S t a a t s k i r ch e" ersetzen. trat der Minister mit deutlichen Erklärungen entgegen. „Partei und Staat den- ken gar nicht daran, eine „Staatsreligion" oder eine „Staatskirche" zu gründen. Die Partei und der Staat stehen aus religiöser, aber nicht auf konfessioneller Grundlage christlicher. deutichgläubiger oder irgendeiner anderen Art. Alleingültig ist für uns der Punkt 24 des Parteiprogramms mit dem klaren Bekenntnis zu einem p o s i t i v e n Chr i st e n t u m. Nach dem Leben, den Worten und Taten Christi wie sie nach den Evangelien der Beurteilung offenliegen, widersprechen diese nicht den Lehren des Nationalsozialismus. Der Nationalsozialismus hat das deutsche Volk durch die Erweckung eines unerschütterlichen Gemeinschaftsgefühls zu einem positiven Christentum der Tat geführt.
Der nationalsozialistische Staat ist religiös. Weltanschauung und Religion sind in den gemeinsamen Stamm zurückgeführt, denn beide sind ja nur zwei verschiedene Wege des Menschen zu der Frage: „Wie habe ich zu handeln". Die Antwort hat die nationalsozialistische Weltanschauung schlüssig gegeben, wir wissen, daß das deutsche Volk nicht aus menschlicher Willkür, sondern nach göttlichem Willen organisch aus der Gemeinschaft des gleichen Blutes gewachsen ist. Wenn unsere Bewegung daher religiös ist und sein muß, so ist sie keineswegs konfessionell, sie achtet das Recht jedes einzelnen, sich selbst seine Gottvorstellung zu schaffen und sich frei zu entscheiden, welcher religiösen Gemeinschaft er angehören will. Die Bewegung ist deshalb nicht Richter darüber, welche Konfession die Gott- dorstellung oder die behauptete Offenbarung sichtiger ausdeutet 'und sie wird sich nirgends in einen Streit darüber einlassen. Sie muß aber verlangen daß keine Konfession sich in die Grundsätze einmischt, deren Durchführung von jedem Volksgenossen zur Erringung des allen gemeinsamen Zieles verlangt werden muß. Aus diesen Grundsätzen ergibt sich ohne wei- teres. daß sie jedem Volksgenossen die F r e i- heit zu sichern hat, sich seine religiöse Gemeinschaft auszusuchen. Deshalb kann sie auf die Dauer auch einzelne Konfessionen nicht privilegieren. Sie muß daher allmählich einen Zustand herbeiführen, in dem die religiösen Gemeinschaften auf die Opfer ihrer Gläubigen allein angewiesen sind. Es ist aber selbstverständlich niemals daran gedacht worden, etwa aus irgendeiner Gehässigkeit heraus gegen die Konfessionen zu handeln.
Wir werden volle Rücksicht auf den überkommenen Zustand nehmen. Ich habe daher nicht angekündigt, daß wir jetzt der Kirche die staatlichen Zuschüsse entziehen wollen, vielmehr, wollen wir dafür Sorge tragen, daß sich die privilegierten Konfessionen zu rein religiösen Gemeinschaften entwickeln. Die Form, in der dies geschieht, hängt wesentlich auch vom Verhalten der Konfessionen ab. Je zuverlässiger und sicherer dieses ist. um so wohlwollender wird sich der Staat einstellen."
Der Minister erklärte weiter: „Der gegenwärtige Zustand, daß ein Volksgenosse gezwungen ist, aus einer kirchlichen Gemeinschaft auszutreten, wenn er sich einer anderen anschließen will, ist zunächst ein rein negativer Akt. Ohne freie Willenserklärung wird der einzelne bereits von einer religiösen Gemeinschaft in Anspruch genommen. Ter tatsächliche Zustand der Freiheit in der Willensentschließung ist aber nur dann gegeben. wenn der erwachsene Mensch eine freie Positive Entscheidung treffen kann, welcher Gemeinschaft religiöser Art er angehören will. Selbstverständlich soll den Eltern das Recht unbenommen bleiben, ihre Kinder nach ihrer religiösen Anschauung zu erziehen. Der erwachsene Mensch jedoch soll sich nicht um eine Entscheidung herumdrücken, er soll sich frei und ungezwungen seine religiöse Gemeinschaft wählen dürfen. Dies aber kann nur den Interessen der religiösen Gemeinschaft selbst entsprechen." Zur Frage der Kirchenwahlen führte der Minister aus. er habe sie auf Wunsch der Kirchenparteien ausschieben müssen, weil zwischen diesen keine Einigung zu erzielen /Wesen sei. „Ich mußte mich entschließen", keilte der Minister fest, „die äußere Ordnung möglichst in die Hände der Kirchenverwaltungen zu legen. Durch meine 17. Verord-
nrmg zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche habe ich mit der Leitung der Kirchen den Leiter der Kirchenkanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche beauftragt. Die Leitung der Landeskirchen habe ich bei den im Amt befindlichen Kirchenregierungen belassen bzw. den im Amt befindlichen Leitern der Obersten kirchlichen Verwaltungsbehörden übertragen. Ich werde selbstverständlich dafür sorgen, daß auch den Pfarrern innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche die Möglichkeit gegeben wird, ihrer eigenen religiösen Auffassung folgen zu können. Ich werde weiter dafür sorgen, daß der Streit über die Kirchengebäude endlich aufhört und daß auch in der Ausübung der Gottesdienste, die so viel böses Blut brachte, die Verhinderungen der kirchlichen Gruppen untereinander aufhören. Ich brauche wohl nicht besonders zu betonen, daß ich nach wie vor gar nicht daran denke, mich in Dogma, Kultus oder Bekenntnis der Kirchen einzumischen, ebensowenig wie Partei oder Staat sich mit irgendwelchen kultischen Experimenten befassen."
Der Minister brachte abschließend zum Ausdruck, daß er zuversichtlich auf eine end
gültige Befriedung der kirch- liehen Verhältnisse hoffe, die seine schönste Aufgabe sei; er rechne dabei aus die Unterstützung aller Kreise des deutschen Volkes.
Die neue Kirchen-Verordnung
Die in der vorstehenden Unterredung er- wähnte 17. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche besagt u. a. solaendes:
Die LeitungderTeutschenEvan- gelischen Kirche liegt bei dem Leiter der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei. Dieser ist befugt, nach Anhörung der Kirchenregierungen der Landeskirchen Verord- nungen in äußeren Angelegenheiten zu erlassen. Tie Fragen von Bekenntnis und Kultus sind von dieser Befugnis ausgeschlossen. Tie Ernennung und Entlassung von Beamtest der Deutschen Evangelischen Kirche (Kir- chenkanzlei) bedarf der Zustimmung des Reichsministers für die kirchlichen Angelegen, heiten.
Tie Leitung der Landeskirche liegt, soweit nicht besondere Bestimmungen getroffen sind, bei den im Amt befindlichen Kirchenregierungen. Die Kirchenleitung im Sinne dieser Verordnung umfaßt insbeson- dere die Ausübung der kirchenregimentlichen Befugnisse einschließlich des Erlasses von Verordnungen. Tie den Finanzabteilungen übertragenen Befugnisse bleiben unberührt.
Dr. Goebbels sprach in Ser Schlagctcr-Halle zu Königsberg
In der Schlageterhalle in Königsberg fand eine Riesenkundgebung statt, bei der Dr. Goebbels eine bedeutsame Rede hielt. Bei seiner Ankunft in Königsberg wurde dem Reichsminister ein jubelnder Empfang bereitet, und die Stadt überreichte ihm im Rathaus den Ehrenbürgerbries. Davon berichtet unser Bisd. Rechts Gauleiter Erich Koch. <Scherl-Bilderdienst-M.)
Die Wett in wenigen Zeilen
EowjetruUOe Befestigungen im Westen
kligenberickt 6er l48-presss rp. Warschau, 12. Dezember. Wie aus Reval gemeldet wird, werden die Verschleppungen in der Sowjetunion entlang der estnischen Grenze fortgesetzt. Neuerdings werden jedoch nicht nur Nichtrussen verschleppt, sondern die gesamte Bevölkerung wird unterschiedlos nach Zentralrußland transpor- tiert. Ganze Dörfer wurden schon voll- ständig geräumt. Auf diese Weise soll die angeblich „unzuverlässige" Grenzbevölkerung ausgerottet werden, während gleichzeitig in diesem Gebiet starke Befestigungsanlagen im Entstehen sind.
Eine stmtketlM Wanze
Einst Indianerarznei — jetzt Hilfsmittel im Luftschutz
Ligeakerlcdt 6er I4S?ro8»o
vb. Halle. 12. Dezember. Wie auf einer Bezirkstagung der Deutschen Apothekerschaft mitgeteilt wurde, ist die synthetische Herstellung der Heilpflanze Lobelia gelungen, die von den Indianern schon als brechreizend und asthmalindernd angewendet wurde, und die in der ersten Hälfte des vorigen Iahr- hunderks nach England und Deutschland kam. Das synthetische Mittel trägt den Namen Lobelin. Seine ausgezeichneten Wirkungen werden gerade bei Atmungsstörungen als wunderbar bezeichnet, es dürste auch beim Luftschutz eine wichtige Rolle spielen.
ZN das brennende Saus gelaufen
Mutter von zehn Kindern verbrannt
k i 8 e n d e r i c t, t 6er X8 Presse lg. Dresden, 12. Dez. Ein furchtbares Unglück ereignete sich in der erzgebirgischen Stadt Wolkenstein. Gegen 23 Uhr brach in dem Wohnhaus eines Fleischers ein Brand aus der rasch uin sich griff und das Gebäude bis auf die Grundmauern e i n- äscherte. Vergeblich kämpften Feuerwehr und NSKK.-Männer gegen das wütende, vom Sturm angepeitschte Element. Eine 66 Jahre alte Frau. Mutter von zehn Kindern. die in das Haus gelaufen war. um ihr Eigentum in Sicherheit zu bringen, kam in den Flammen um.
Pfarrvikar als übler Verleumder
Haltlose Behauptungen über Dr. Goebbels
Darmstadt, 12. Dezember. Eine üble. Ver- leumdung fand am Samstag in einer Verhandlung vor dem Sondergericht ein Ende. Gegen den 25jährigen Adolf Wei nel aus Diebach (Oberhessen), zur Zeit Pfarrvikar in Mendorf an der Lumda, war Anklage wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz erhoben, da er schwere VerunglimP- sungen gegen führende Männer des Reiches und der Bewegung in Umlauf gesetzt hatte, lieber Reichsminister Dr. Goebbels hatte er
die Behauptungen aufgestellt, er sei in einem Jesuitenkloster erzogen worden und sein« zehnjährige Tochter sei heute noch in einem Iesuitenheim in Frankfurt a. M. Die Verhandlung, in der das Vernehmungsprotokoll des Reichsministers Dr. Goebbels vom 30. November verlesen wurde, ergab die völlige Haltlosigkeit der von dem Angeklagten verbreiteten Behauptungen. Das Urteil lautete daher auf drei Monate Gefängnis wegen eines Vergehens gegen 8 1 deS Heimtücke-Gesetzes und auf Tragung der Kosten des Verfahrens.
Nächstenhaß Mt Nächstenliebe
Einem im Dienst gefallenen Soldaten das Begräbnis verweigert Illlgenderiekt 6er k48pr«»se
fl. Mannheim, 12. Dezember. An Viernheim sollte ein in Ausübung des Dienstes fü« Führer und Volk tödlich verunglückter Gefreiter, namens Franz Kemps, beerdigt werden. Der Geistliche Rar Wolf jedoch verweigerte das kirchliche Begräbnis mit der Begründung, der Vater des Toten sei aus der Kirche ausgetreten und seine beiden Söhne wären nicht kirchlich getraut worden. Eine Verwandte des Gefreiten kam ins Pfarrhaus und versuchte zu vermitteln. Sie selbst, ihr Mann und ihre Kinder seien ja katholisch getauft und auch der Verunglückte habe bis zuletzt treu zu seinem Glauben gehalten. Aber der Geistliche blieb unerbittlich: „Ihr dürft euch anstellen wie ihr wollt, ihr dürft noch so sehr bitten — ich beerdige ihn nicht," war seine Antwort.
Das ist der traurige Tatbestand. Neber» flüssig zu bemerken, daß ein Sturm von Entrüstung durch die Bevölkerung Mannheims und seiner Umgebung ging. Es verdient aber in allen deutschen Gauen bekannt zu werden, daß sture kirchliche Unduldsamkeit. daß Pastorale Engherzigkeit nicht einmal vor einem Manne haltmachen, der im Dienste für die Nation sein Leben lasten mußte. Dem zuständigen Bischof sei der gute Rat gegeben, sich seinen schlechten Geistlichen Rat in Viernheim näher anzusehen, der im Schafspelz frommer Phrasen noch an der Totenbahre eines gefallenen Soldaten ent- gegen dem Beispiel des großen Meisters der Unbarmherzigkeit und dem Hasse dient.
Südafrikanische Steppe in vesabr
Drohende Versandung des Landes
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eg. London, 12. Dezember. Dr. Pole Evans, ein Regierungssachverständiger, erklärte in einer Rede in Warmbaths (Transvaal). daß es höchste Zeit sei, Maßnahmen zum Schutz des südafrikanischen Steppen- und Graslandes zu ergreifen, wenn man vermeiden wolle, daß Südafrika in absehbarer Zeit ebenso wie große Strecken in Amerika versande und zur Wüste werde. Das Vordringen der Siedlungen in die südafrikanische Steppe und die Beseitigung der schützenden Grasnarbe hätten die Gefahr einer Austrocknung des Landes sehr nahe gerückt. Diese Zerstörung der Steppe sei in erster Linie schuld an den steigenden Lebenshaltungskosten. an der wachsenden Versan- dungsgesahr der Bauernhöfe und an der Landflucht in die Städte.
Flugzeug machte fH selbständig
Eigenartiger Unfall auf einem Militärflugplatz
Paris, 12. Dezember. Ein Schulflugzeug, das von einem Prüfling verkästen wurde, um mit noch laufendem Motor einem zweiten Flugschüler übergeben zu werden, machte sich auf dem Militärflugplatz Nimes in der kurzen Ablösungspause selbständig.
Bergung -es
Rach der Strandung des Maschincnpersonal durch die boje an Land gebracht, weil blieb jedoch an Bord.
Maschinenpersonals vom Fährschiff »Preußen"
Fährschiffs „Preußen" bei Stubbenkammer auf Rügen wurde das Rettungsstation Lohme mit dem Raketenapparat und der Hosen-
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