Seite 6 Nr. 180

Ragolder TagblattDer Gesellschafter'

Freitag, den S. August 193?

Wer hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatuvg?

Di« Aufgaben der NS»Rech1sbetreuungsstellen In 318S Fällen wurde diese

Einrichtung benützt

Der wirtschaftlich bedrängte deutsche Volks­genosse soll genau so wie jeder andere den Weg zur Wahrung seines Rechtes finden. Es ist daher eine hervorragende soziale Errungenschaft der nationalsozialistischen Revolution, daß die Rechtsberatung und Vertretung neu, um­fassend. einheitlich und gleichmäßig gestaltet wird.

Träger der Rechtsbetreuung sind alle in der Reichsgruppe Rechtsanwälte des Nationalsozia­listischen Rechtswahrerbundes zusammengeschlos­senen deutschen Rechtsanwälte. Mit dem Wandel und der Erneuerung, die sich nach dem Umbruch in der Berusungs- und Standesauf- sassung der deutschen Anwaltschaft vollzogen hat. istdie unentgeltliche Rechtsbetreuung und Beratung aller ckirtschastlich bedrängten Volksgenossen zur Berufs- und Ehrenpflicht deS deutschen Anwalts erhoben worden. Damit ist jede im Rahmen der NS.-Rechtsbetreuung zu lei­stende Tätigkeit nicht mehr eine mehr oder weni­ger private Gefälligkeit des einzelnen Rechts- anwalts. sondern eine Tätigkeit, die die Volks­gemeinschaft angeht und deren Inanspruchnahme jedem deutschen Volksgenossen zu- steht. der wirtschaftlich in Bedrängnis oder in Not ist.

Nachweis der Bedürftigkeit

Wer die NS.-Rechtsbetreuung in Anspruch nimmt, mutz seine Bedürftigkeit glaubhaft machen; sie wird grundsätzlich anerkannt, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts vorliegen, also bei Arbeits­losen-, Krisen- und Wohlfahrts­unter st ützungsempfängern. Die Be­dürftigkeit wird in jedem Einzelsall besonders ge­prüft, wobei aber keinesfalls engherzig verfahren wird. Anspruch aus Rechtsbetreuung haben auch alle Ausländsdeutschen, ohne Rücksicht aus ihre Staatsangehörigkeit, so­weit sie minderbemittelt find und blutsmäßig zum deutschen Volke gehören.

Die Rechtsbetreuung umfaßt die Anfertigung von Schriftsätzen, Eingaben und Anträgen. Dar­über hinaus stehen die Rechtsanwälte den An­spruchsberechtigten bei der Durchführung von Rechtsstreitigkenen vor Gerichten und anderen Spruchstellen (mit Ausnahme als Verteidiger in Strafsachen) unentgeltlich und ehrenamtlich zur Seite. Angelegenheiten, welche eine besondere Kenntnis aus einem bestimmten Rechtsgebiet vor- aussehen, werden besonders geeigneten und vor­gebildeten Rechtsanwälten übertragen. Ist eine längere und eingehendere Bearbeitung einer An- gelegenheit notwendig, so wird sie einem Rechts­anwalt zur Bearbeitung in seiner Kanzlei über- wiesen.

Querulanten find ausgeschlossen

Die Betreuung darf, abgesehen von den Fällen, in denen eine Bedürftigkeit nicht vorliegt, nur dann abgslehnt werden, wenn sich herausstellt, daß die NS.-Rechtsbetreuung offenbar miß­bräuchlich in Anspruch genommen wird, ins- besondere wenn Volksgenossen erscheinen, die gewohnheitsmäßig querulieren oder geistesgestört sind. Mit ganz wenigen Ausnahmen ist in jedem Ort, in welchem sich ein Amts­gericht befindet, eine NS. .Rechtsbetreu­ungsstelle errichtet. Sie befindet sich meistens im Gerichtsgebäude selbst. In denjenigen Orten in denen ein oder zwei Anwälte zugelassen find, wird der Volksgenosse in den Kanzleien der einzelnen Rechtsanwälte betreut.

Durch Verfügung des Reichsministers der Ju­stiz vom 26. Mai 1934 sind die NS.-Rechts- betreuungsstellen als Gütrstellen im Sinne der Bestimmungen der Zivilprozeßordnung an­erkannt worden. Die NS.-Rechtsbetreuungsstellen- leiter sind ermächtigt, Vergleichen, welche vor den NS.-Rechtsbetreuungsstellen als Gütestellen abgeschlossen werden, die V o l l st r e ck u n g s - klausel zu erteilen.

Daneben die Rechtsberatungsstellen

Neben den NS.-Rechtsbetreuungsstellen bestehen bei den einzelnen der NSDAP, angeschlossenen Verbänden sowie bei einigen Organisationen be­sondere Rechtsberatungsstellen, deren Tätigkeit auf bestimmte Personenkreise und auf besondere Rechtsgebiete beschränkt ist; z. B. be­stehen bei den Gau- und Kreiswaltungen der Deutschen Arbeitsfront Rechtsberatungs­ellen für Mitglieder der DAF. in ngelegenheiten deS Arbeit 8- und Sozial­versicherungsrechts. bei den Aemtern kür NS.-Dolkswohlfahrt in Angelegenheiten des Wohlfahrts- und Fürsorgerechts, bei den Dienststellen deS Reichsnährstandes in Angelegenheiten des Bauern- und Land- wirtschastsrechtS, bei den Dienststellen der NS.-Kriegsopferversorgung in Angelegenhei- ten deS Kriegsbeschädigten. und Kriegshinterbliebenenrechts.

Kurz noch eine llebersicht über die Inanspruch­nahme der NS.-Rechtsbetreuung in unserem Gau im abgelaufenen Kalendervierteljahr 1SS7: Ins­gesamt wurden die Rechtsbetreuungsstellen in 3183 Fällen in Anspruch genommen, 652 Fälle wurden an einen Anwalt überwiesen und 23 Fälle im Gütedersahre« erledigt.

Mer will zum weMchen Arbeitsdienst?

Dir Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes teilt mit: Zum 1. April und 1. Juli dieses Jah­res mußten zahlreiche Bewerberinnen für den Arbeitsdienst der weiblichen Jugend wegen zu großen Andranges zurückgestellt werden, ür das nächste Halbjahr können zum 1. Oktober ewerbungen berücksichtigt werden, wenn die not- wendigen Papiere bis spätestens 26. Aug. bei den Meldestellen der Bezirksleitung des Arbeitsdienstes für die weibliche Jugend vorlie­gen. Die Meldeformulare find bei den politischen Meldebehörden erhältlich.

Rur arische Hausverwalter

Ein« Mahnung der Fachgruppe HauS» und Grundstückwesen

Ruhe, Sicherheit und das Gefühl der Ge­borgenheit im Haus verhilft jedem Menschen zur Sammlung neuer Kräfte. Der Frieden im Haus jedoch wird vielerorts gefährdet. So ist es z. B. ein unerträglicher Zustand für völkisch empfindende Volksgenossen, zu wissen, daß diese Hausgemeinschaft zu sichern, nichtarischen Ver­waltern durch pflichtvergessen.. Eigentümer übertragen worden ist. Abgesehen davon, daß diese Nichtarier sich als Treuhänder deutscher Haus- und Grundstückswerte ausgeben, ergibt sich in solchen Fällen für den Mieter die Zwangslage, den nichtarischen Hausverwalter bei Hausbesichtigungen usw. in der Wohnung u empfangen. Es ist daher an der Zeit, daß ier endlich einmal Wandel wird und daß die­jenigen Hauseigentümer, die heute noch Nicht­arier in der Verwaltung beschäftigen, an ihre Pflicht gegenüber der Haus- und Volksgemein­schaft erinnert werden. Deutsche Haus- und Grundstückswerte gehören in die Hände ari­scher Verwalter, die Inhaber des Berufsausweises der Deutschen Arbeitsfront sind.

SA-Geist ist der kämpferisch« Wille der nationalsozialistischen Weltanschauung Reichswettkämpfe der SA Berlin, 13. bis 15. August 1937

Motorisierte Hen-anuerte Gemacht die Landstraßen ln Württemberg

Die in Preußen schon seit einem Jahr be­stehende motorisierte Gendarme­rie ist mit dem 1. April 1V37 auf das ganze Reich ausgedehnt worden. In Württemberg find die motorisierte Gendarmerie-Bereitschaft Stuttgart mit dem Sitz Vaihingen a. d. F. und die moto­risierte Gendarmerie-Bereitschaft Ravens­burg aufgestellt worden, die in Kürze den Ueberwachungsdienst auf den Landstraßen Württembergs übernehmen.

Die motorisierte Gendarmerie hat die Aufgabe, darauf zu achten, daß die Vorschriften der Reichs-Straßenver- kehrs-Ordnung von allen Verkehrsteilneh- mern unbedingt eingehalten wer­den und gegen den rücksichtslosen Verkehrs- teilnehmer, der durch sein Verhalten sich selbst und andere gefährdet, vorzugehen.

Bei Kraftfahrzeugen wird geprüft, ob sich Beleuchtung, Bremsen, Kennzeichen und Ladung in Ordnung befinden; der Fahrzeug­führer muß im Besitz der vorgeschriebenen Papiere sein. ^G egen b e t r u n k e n e

MHW

Zur Säuberung

der preußischen Kunstsammlungen Graf von Baudiffin, der bisher Leiter des Folk- wang-Museums in Essen war, wurde jetzt vom Reichserziehungsminister Rust zum Ches bes Amtes Volksbildung im Reichserziehungsministerium er­nannt. (Zander-Archiv, M.)

Fahrzeugsührer wird mit allen Mit­teln eingeschritten werden. Ebenso wie die Kraftfahrzeuge werden Fuhrwerke und Fahr­räder aus Rückstrahler und vorschriftsmäßige Beleuchtung bei Dunkelheit überprüft. Rad­fahrer müssen auf verkehrsreichen Straßen stets hintereinander fahren, dürfen die Lenk­stange nicht loslassen und sich nicht an fremde Fahrzeuge anhängen. Langholzfuhren müsse« durch eine rote Fahne das Ende der überragenden Ladung ausreichend kenn­zeichnen.

Die Streifen der motorisierten Gendar­merie - Bereitschaft find jedoch nicht nur Strafer, sondern in erster Lmie Helfer und Berater der Verkehrsteilnehmer. Die für den Dienst besonders konstruierten Strei. fenwagen find mit Hilfswerkzeugen aller Art ausgerüstet, die es ermöglichen; bei VerkMrsunfällen sofort erste Hilfe zu leisten. Flaschenzüge, Winden, Brech­stangen. Eisenstangen, moderne Spuren­ficherungsgeräte und Photoapparate sowie Absperrgerät für Tag- und Nachtgebrauch

leiste*

Bon Hans Kersten

Seit zwei Jahren, Woche für Woche hin und zurück, Mrt Walter Iahnke mit seinem Lastkraftwagen dieselbe Streck«! Noch nie hat er ein derartiges Unwetter wie heute in die­ser Gegend erlebt.

Die vielfach gewundene, durch bergiges Gelände führende Straße erfordert die vvlle Aufmerksamkeit des Fahrers. Bei schlechtem Wetter ist es geradezu eine Nervenprobe, hier die Gewalt über den schwerbeladenen Wagen nicht zu verlieren. Die Sicht ist schlecht, der Sturm Peitscht immer neue Wassermassen gegen die Schutzscheiben, und jeden Augen- blick können die Räder aus der nassen Teer­decke ins Schleudern kommen.

Ein Stück vor dem Lastwagen fährt ein Postomnibus. Fahrplanmäßig müßte er schon längst in der Stadt sein; aber der Mann am Steuer ist vorsichtig. Besser mit Verspätung ankommen, als das Leben von vierzig Menschen aufs Spiel zu setzen.

Iahnke sieht auf die Uhr. In zwanzig Minuten ist die Stadt erreicht. Es beginnt schon zu dunkeln. Vorn der Omnibus ist kaum noch zu erkennen. Langsam, im ruhigen Takt des MotorS, klimmt der schwere Lastwagen den Berg hinauf. Gleichmäßig schiebt er sich Meter um Meter vorwärts. Die Höhe ist erreicht. Unten im Tal blinken einige Lichter auf. Der Omnibus ist jetzt hell erleuchtet, auch Iahnke schaltet die Schein- iverfer ein.

Es geht bergab. In der Kurve wird das Gefälle stärker, da kann der Wagen leicht schleudern. Der Fahrer bremst langsam ab, aber das Tempo ist immer noch zu schnell für die Kurve-er bremst schärfer...

Plötzlich zuckt er zusammen.

Der Wagen rollt immer schneller. Iahnke Preßt den Fuß mit aller Gewalt auf den Hebel - umsonst! Die Bremsen versagen. Ter Fahrer wird bleich. Eiskalt kriecht es in seinem Rücken hoch: Die Angst!

Einen Augenblick zittern die Hände am Steuer. Dann hat er sich wieder in der Ge- walt.

Mit äußerster Kraft lenkt er den Wagen durch die gefährliche Kurve wie Stahl­klammern Pressen sich die Fäuste ums Steuerrad. Noch zwei Kilometer geht es bergab. Nur die Nerven nicht verlieren. Vielleicht glückt es, den Wagen trotz der glatten Straße noch zu halten. Unten ist er dann leicht zum Stehen zu bringen...

Da fällt Jahnkes Blick auf den Omnibus.

Von Meter zu Meter verringert sich der Abstand. Er muß gerade hineinfahren in den vollbesetzten Wagen. Ueberholen ist ausgeschlossen bei der Geschwindigkeit. Die Straße ist viel zu schmal. An der Seite geht es fünfzig Meter steil hinab.

Iahnke läßt das Signalhorn heulen. Immer wieder immer wieder ohne aufhören, bis endlich der vorn die Ge- fahr erkennt und schneller fährt.

Aber doch nicht schnell genug. Der Ab­stand verringert sich immer mehr. Der Omnibussahrer kann die Geschwindigkeit nicht mehr steigern, wenn er nicht 40 Men­schen in Gefahr bringen will.

Iahnke überlegt fieberhaft. Der Autobus fährt hart am rechten Straßenrand. Viel- leicht kann er sich doch noch daran vorbei­schieben. Auf gerader Strecke und trockener Straße wäre es ein leichtes aber so??

Jetzt hat er den Personenwagen erreicht. Die Fahrgäste haben die Gefahr erkannt und preßen die angstverzerrten Gesichter gegen die Scheiben . . .

Mit eherner Ruhe zwingt Iahnke seinen Wagen nach links. Seine Nerven sind aufs höchste gespannt . . .

Jetzt sind die Vorderräder neben dem Om­nibus . . . gerade in der abschüssigen Kurve j i da gerät das schwerbeladene Hinterteil i des Lastwagens ins Schleudern im näch- ! sten Augenblick muß der furchtbare Zusam­menstoß erfolgen.

Im Autobus ist ein einziger wilder Auf­schrei blitzschnell erkennt Iahnke die Lage !

weiß, daß es nur einen Ausweg gibt !

reißt mit jähem Ruck das Steuer nach links und schießt in rasendem Sturz in den

> Abgrund hinab.

Sekunden später steht der Omnibus. In das Kreischen seiner Bremsen mischt sich ein dumpfes Dröhnen, als unten der Lastwagen zerschmettert . . .

Einige Männer klettern den Hang hinunter sie finden den toten Fahrer am Steuer sei­nes zertrümmerten Wagens . . .

Humor

Wie fühlst du dich in deiner jungen Ehe, Jochen?"

Ausgezeichnet! Ich werde von Tag zu Tag jünger, wie in meiner Knabenzeit rauche ich jetzt wieder heimlich."

*

Mutti, muß man immerDanke" sagen, wenn man etwas bekommt?"

Freilich Paulchen!" !

Mutti, warum darf man nicht sprechen, wenn man den Mund voll hat?"

Weil sich das nicht gehört. Junge".

Mutti, was gehört sich denn dann, wenn man den Mund voll hat und man mußDanke" sagen??"

Vmblter Urlaub zum RelchSparlMj,

Betriebssichrer! Der Führer hat den Reichs. Parteitag 1937 auf den 6.13. September fest, gelegt. Di« Politischen Leiter und Soldaten unst. rer Bewegung an der Werkbank, an de« Maschi­nen und im Büro, welche ehrenamtlich innerhalb ihrer Freizeit noch den Verantwortlichen Dienst für Volk und Ration leisten, werden in Erfül­lung ihrer politischen Ausgabe an dem richtung. i weisenden Appell und an der gewaltigen Heer­schau unserer Bewegung in Nürnberg teilnehmen. Diese Männer, die als Arbeiter und Angestellte im Betrieb stehen, werden nach diesem herrlichen inneren und äußeren Erlebnis wieder als die politischen Garanten in ihre Betriebsgemeinschast zurückkehren und so zur Vertiefung unserer Welt­anschauung und Kameradschaft beitragen. Ein, vorbildliche Bctriebskameradschaft und Zusam­menarbeit mit der Partei »nd ihren Gliederungen sind Kernpunkte bei der Wertung zur Erlangung e eines Leistungsabzeichens der DAF. oder zum > Nationalsozialistische» Musterbetrieb. Deshalb er- geht die Bitte an unsere Betriebssührer, den poli­tischen Soldaten ihres Betriebs zum Reichs­parteitag 1937 einen bezahlten Ur­laub zu gewähren, damit die manchmal un­überwindlichen finanziellen Schwierigkeiten über- brückt werden können.

Nr. 181

xezugspre,

durch Bote durch die P einschlietzl. Gebühr zuz Gebühr. Ei höh. Eewal auf Liefen Rückzahlun

Fernsp

find eingebaut. Jever Streifenwagen ver­fügt über Sanitätsmaterial und Kranken­bahre. Außer den Streifenwagen verfügt die Bereitschaft über Krafträder mit uvd ohne Seitenwagen, die auch die schnellsten Wagen einzuholen vermögen.

Die Gendarmen der motorisierten Gen­darmerie-Bereitschaft werden Fahrzeuge bei Lag durch Zeichen mit einer roten Fahne mit eingesetztem weißem Viereck anhalten. Zur Nachtzeit erfolgt daS Haltezeichen durch Winkzeichen mit erner roten Lampe. Dem Haltezeichen ist unbedingt Folge zu leisten. Bis zur Einkleidung in die neue grüne Reichspolizeiuniform versehen dte^ Gendarmen Lyren Dienst in der blaue« Uniform d« preußischen Schutzpolizei.

FSHWeüsobzeichen sttr Flakbakterie

Der Reichsluftfahrtminister hat ein neues > FLHigkeitschbgeichen für die Flakartillerie singe- führt. Es zeigt ein Flakgeschützrohr, zu beiden Seiten und unt«n eingefaßt von einem Flügel­paar mit Eichenlaub und Schleife, unter der Schleife ein Hakenkreuz. Das Abzeichen ist in Maschinenstickerei aus mattgrauer Baumwolle aus einer ovalen Unterlage gefertigt. Es wird aus dem linken Aermel des Tuchrockes, ebenso an der Fliegerbluse getragen. Die Berechtigung zum Tragen wird durch den Abteilungskommandeur «ach Vorschlag durch die Batteriechefs erteilt und ist im Wehrpaß zu vermerken. Die Verleihung des Abzeichens findet alljährlich zum 1. August statt.

Ein nicht genügend bekanntes Gesetz

Wer einem sich in Not befindlichen I Volksgenossen nicht hilft, wird bestraft ^

Ein Berliner Gericht verurteilte kürzlich einen i K r a f t d r o s ch k e n f a h r e r, der sich geweigert hatte, mit seinem Wagen einen Schwerverletzten znm nächsten Arzt zu bringen, wegen untettaiie- ner Hilfeleistung zu einer Strafe von zwei Mo­naten Gefängnis. Der Fahrer hatte die Beförde­rung des Schwerverletzten mit dem Bemerken ab­gelehnt, daß ihm niemand den Verdienstaussall und den Schaden ersetze. Das Gericht erkannte - nur aus eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten Gefängnis mit der Begründung, daß die stras- rechtti'ch? Besfimmuna über die unterlassene Hilfeleistung in der Oeffentlichkeit noch nicht genügend bekannt sei. Diese Bestimmung, die im Zuge verschiedener strafrechtlicher Neue­rungen erlassen wurde, hat folgenden Wortleut; Wer bei Unglückssällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies nach ge­sundem Volksempfinden seine Pflicht ist, insbeson­dere, wer der polizeilichen Aufforderung zur ^ Hilfeleistung nicht nachkommt, obwohl er der Aufforderung ohne erhebliche eigene Gefahr um ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten ge' nügen kann, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Bei dieser Strafbestimmung handelt es sich um einen Rechtssatz, der auf dem grundsätzliche» Wandel unserer Rechtsanschauung beruht. M Verpflichtung zur Nothilfe war früher nur >» einem sogenannten Liebesparagraphen geregelt DieserLiebesparagraph" sah eine Geldstrafe vor. wenn jemand einer polizeilichen Aufforderung zur Hilfeleistung nicht nachkam. obgleich er btt Aufforderung ohne erhebliche eigene Gefahr ge- nügen konnte. In der BezeichnungLiebespara­graph" kommt eine gewisse Geringschätzung M Ausdruck, mit der das liberale Recht diese M- botsnorm betrachtete. Eigentlich dürfte es selbll' verständlich sein, daß man einem Menschen HUsi. der sich in schwerster Gefahr für Leib und Lebe» befindet. Um dem in früherer Zeit stark ver­kümmerten Gemeinschaftsgefühl nachzuhelsen, wo . es aber notwendig, besonders festzustcllen, daß a»I » Grund desLiebesparagraphen" eineReW Pflicht zum Handeln" bestand. Wie sehr richM es war,das gesunde Volksempfinden" auch tz^r als neuen Maßstab des Strafrechts einzusüIM, mag veranschaulichen, daß sich heute jeder Vom- genosse empören würde, wenn jemand die Hws' leistung für einen in Lebensgefahr BefindnG mit der Begründung zurückweist, daß für w keineRechtspflicht zum Handeln" besteht.

Man wird nun fragen, wie weit die Pstisd zur Hilfeleistung geht. Vor allem, ob man am dann Nothilfe leisten muß, wenn diese mit cm Lebensgefahr für den Helfenden verbunden Hierbei dürfte es sich um eine Frage Haube > die in das Ermessen des einzelnen gestellt sitz » , die jeder auf Grund seines persönlichen M, und seiner Einsatzbereitschaft lösen wird. stsi gesunde Volksempsinden wird hier in emze» Fällen auch stets die richtige Nniwvrt gel-eu.

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