Mittwoch, den 18. Dezember 1838
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ZeiMWch
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-eite 3
Nr. 283
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter"
Aus Stadt und Land
Nagold, den 16. Dezember 1636 Hinter s i ch muß man in erster Linie her sein.
Pfundfpeuv« uausgade
Morgen Donnerstag werden auf der Stadtpflege die P f u n d s p e n d e n wieder aus- gegeben. Alphabetische Reihenfolge einhalten: A bis H l4 Uhr. I bis O 15 Uhr und R bis Z u: Uhr.
GütvLedLlrhrec NuMpp jcheldct
vor» Ragold
Rach nahezn elfiähriger, erfolgreicher Tätigkeit au der Gewerbeschule Nagold verläßt heute Gewerbelehrer Hermann R u in p p mit seiner Familie unsere Stadt, um an seinen neuen Wirkungsort Göppingen überzusiedeln. Familiäre Gründe oeranlaßten ihn, um seine Versetzung :u bitten Mit Gewerbelehrer Rumpp scheidet ein Lehrer der feine Pflicht treu und schlicht gegenüber Schule, Handwerk und Allgemeinheit erfüllte. Herzlicher Dank für feine Arbeit an der b-esigei: Schule und die besten Wünsche für sich und das Wohlergehen seiner Familie begleiten ibn nach Göppingen,
Lonfttmtheure«
Briefe fliegen über den Ozean
Die Löwenlichtspiele haben sich in ihrem Donnerstag-Programm ganz auf die Fliegerei eingestellt. Sie zeigen vier, als oolksbil- dend anerkannte Knlturtonfilme. die von der Deutschen Lufthansa unter Mitarbeit des Reichspostministeriums hergestellt wurden. Die Filme heißen: „Briefe fliegen über den Ozean" — „Luftexpreß Berlin—Nom" „ . . und nach
mittags in Barcelona" und „Berlin, einmal Kaffee, Kopenhagen".
Dorjpieiaderid
Am Donnerstag, den 17. Dezember, 20.15 Uhr findet im Seminarsaal ein Vorspielabend statt. Zwei Lieder aus den Hitlerjugendblättern für Chor und Orchester. Symphonie in lls-dur von Haydn (mir dem Paukenwirbel) zu Händen.
Rücknahme
gegenstandslos gewordener Testamente
Die Justizpreffestelle Stuttgart teilt mit:
Dnrch Verfügung des Neichsministers der Justiz Dr. Gürtner haben die mit der Aufbewahrung von Testamenten betrauten Stellen die Personen, welche vor dem 1. Januar 1924 ein Testament errichtet haben, aufzufordern, sich wegen etwaiger Rücknahme des Testaments bei der ver- wahrenden Stelle zu melden. Diese Anordnung ist ergangen, weil sich herausgestellt hat, daß die meisten vor der Stabilisierung errichteten Testa- mente gegenstandslos geworden sind oder dem Willen des Erblassers nicht mehr entsprechen. 7>urch die Rücknahme dieser Testamente können jäusig Erbstreitigkeiten und Prozesse vermieden werden. Erfolgt die Rücknahme bis zum 31. Dezember 1936, so wird hierfür keine Gebühr berechnet. Viele Personen, die vor dem t. 1. 1924 rin Testament errichtet und in die amtliche Verwahrung gegeben hatten, haben seither ihre Woh- nung oder ihren Wohnort gewechselt. Diese Personen werden hiermit dringend gebeten, ihre jetzige Anschrist der ausbewahrenden Stelle mit- znteilcn. bei der das Testament hinterlegt ist, sofern ihnen von dieser noch keine entsprechende Benachrichtigung zugcgangen ist.
Die Anordnung über die alten Testamente gilt nicht für Sachseri, Thüringen und Mecklenburg, da dort die Nachprüfung schon früher durchgesührt worden ist. Für Württemberg sind die zu- ständigen Stellen die Bezirks Notariate n n d N m t s g e r i ch t e; für Hohenzollern die Amtsgerichte,
Jeder kan« helfe«, Verbrechen aufzuklüren
Stärkere Mitarbeit der Bevölkerung / Die Warnung vor Verbrechertriüs
Zum Tag der deutschen Polizei, der Mitte Januar 1937 begangen wird, und bei dem es sich um einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur Volkspolizei handelt, werden Vorschläge von Bedeutung, die in dem amtlichen Organ des Kameradschaftsbundes „Der deutsche Poli- zeibcamte" zur Mitarbeit des Publikums an der Verbrechensbekämpfung gemacht werden. Der Referent, Gendarmerie-Hauptwachtmeister Hummel, betont, es gelte, Fehlerquellen nach Möglichkeit auszuscheiden und das polizeiliche Fahndungsnetz noch engmaschiger zu knüpfen. Vor allem muß die Oeffentlichkeit immer wieder gewarnt werden, durch Bekanntgabe von Tricks der Verbrecher, z. B. der Zigeuner, der Stotzbctrüger, Heiratsschwindler. Darüber hin- -aus müssen belehrende Vorträge auch auf Schulungsabenden der Partei, SA., SS. usw. gehalten werden. Wichtig ist die persönliche Belehrung bei Dienstgeschäften, die täglich zahlreiche Volksgenossen mit Polizeibeamten zusammenführen. Weiter soll sich die Polizei einen möglichst großen Stab von Vertrauensleuten schaffen. Sie sind zu suchen in der Partei, unter den Personen, die viel unterwegs sind und in viele Häuser kommen. Besonders ankämpfen aber muß man in allen Fällen gegen Schüchternheit und Gcrichtsangst. Die Erfahrung lehre, daß es zahlreiche Personen gibt, die nur deshalb keine Hinweise geben, weil sie Scherereien mit dem Gericht oder Beeussschädigungen fürchten. Oft sind das -gerade die, deren Aussagen am allerwichtigsten sind. Wo den Leuten strengste Vertraulichkeit i-n allen Fälle» zugesichert und dies auch strikt gehalten wird, wird diese Furcht bald geringer werden.
Ei« Arbeitszeuguis für Einberufene
Bezüglich der Fürsorgeverordnung für Soldaten und Arbcitsmänner sind in der Praxis einige wichtige Zweifelsfragen aufgetaucht, die durch die nachfolgenden Ausführungen geklärt werden sollen.
Bei der Einberufung noch zu gewährender Urlaub muß gewöhnlich abgegolten werden, da Freizeit in der Regel nicht mehr gewährt werden kann. Den einbernfenen Soldaten und Arbeits-männern muß weiterhin ein A n spr » ch auf ei n Z engnis zugebilligt werden. Eine Weigerung, ein Zeugnis auszustelleu. mit der Begründung, daß der Beschäftigte nach Ableistung seiner Dienstpflicht wieder in den Betrieb eintreten merde, entbehrt der Grundlage, da es fraglich ist. ob nach 2V- Jahren des Wehr- und Arbeitsdienstes tatsächlich eine stelle im alten Betrieb frei fein wird. Man muß dem unberufenen Soldaten oder Arüeitsmanri auch das Recht zubilligen. zu verlangen, daß der Grund des Ausscheidens aus dem Betriebe im Zeugnis ausgenommen nerde, um spätere Mißdeutungen anszu- schließen. Damit der Betriebsführer sich rechtzeitig auf das Ausscheiden des Beschäftigten einrichten kann, ist vorgeschrieben, daß der Gestellungsbefehl unverzüglich dem Betr'icbsführer vorzu legen sei. Kommt der Euiberufenc dieser Verpflichtung nicht nach, fetzt er sich einem Schadenersatzanspruch des Unternehmers aus.
Um Jrrtümer zu vermeiden, 'ei weiter fest- gestellt, daß die Aufforderung an die Betriebsführer, die alten Soldaten oder Arbeitsmänner nach Erfüllung ihrer Dienstpflicht wieder einzustellen, nicht bedeutet, daß eine Verpflichtung besteht, dem in der Zwischenzeit eingestellten Gefolgsmann aus Anlaß der Rückkehr des früheren Beschäftigten zu kündigen. Der Gekündigte ist in diesem Falle berechtigt, die Kündi- gnngswiderrufsklage zu erheben.
Bezüglich der Anrechnung auf die Berufsund Betriebszugehörigkeit kommt nicht jeder aktive Wehr- oder Arbeitsdienst zur Anrechnung, sondern nur der in Erfüllung der aktiven Dienstpflicht geleistete Wehr- und Ärbeitsdienst. Gleichgültig ist bei der Anrechnung auf die Berufszugehörigkcit, ob der Soldat und AE- beitsmann wieder in seinen alten Betrieb ein- tritt oder ob er einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat. Auf die Berufszugehörigkeit wird allerdings die aktive Dienstpflicht nnr so lange angerechnet, als der gleiche Beruf ausgeübt wird.
Als Fahnenjunker in die Wehrmacht
Termine nicht vergessen!
Um Jrrtümer über die vorgeschriebenen Fristen für Einstellungsgesuche anszuschalten, macht das Generalkommando auf folgendes aufmerksam:
1. Für alle diejenigen, die zum 1. Oktober 1937 als Freiwillige in die Wehrmacht eintreten wollen, .um später in die Unter» osfizier-Laufbah'n überzugehen, ist Meldeschluß
öeiiu Truppenteil, den der Freiwillige sich aus- wählt, der 15. Januar 1937.
2. Die Schüler höherer Lehranstalten, dir zur Zeit die Unterprima bzw. die VIII. Klasse besuchen und die auf Grund des neuen Erlasse? des Reichserziehuugsministers über die Verkürzung der Schulzeit bereits im März 1937 Re Reifeprüfung ablegen, müssen, wenn sie als Fahnenjunker bei der Wehrmacht eintreten und die Offizier-Laufbahn einschlagcn wollen, bis zum UT Januar 1937 ein Einstellungsgcsuch als Fahnenjunker an den von ihnen gewählten Truppenteil richten. Nur dann läßt sich ihre Einstellung zum 1. Oktober 1937 ermögliche».
3. Die Schüler höherer Lehranstalten, die zur Feit die Obersekunda bzw. die VII. Klasse besuchen und die aus Grund des Erlasses des Reichserziehungsmiuisters über die Verkürzung der Schulzeit bereits im März 1938 ihre Reifeprüfung ablegen, müssen, wenn sie den Offizicrberuf ergreifen wollen, in der Zeit vom 15. Januar 1937 bis 31. März 1937 ein Gesuch um Einstellung als Fahnenjunker bei dem von ihnen gewählten Truppenteil einreichen.
Nähere Auskünfte erteilen in allen Fällen Re für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Wehrbezirkskommandos bzw. Wehrmeldeämter.
Glieder die Enge des Tages hinaussehen, ^darauf kommt es an!"
Dazu Hilst:
Dev Gesellschafter? >
Weihnachtsgeld für Lehrlinge
Wir sehen in der Frage der Weihnachtsgratifikation, des Weihnachtsgeldes, wie wir lieber sagen wollen, für die Beschäftigten eine Angelegenheit, die nicht nnr von materieller, sondern im höchsten Maße von ideeller Bedeutung ist. Tenn durch die Zahlung des Weihnachtsgeldes soll der Gedanke der Betriebsverbundenheit, der Zusammengehörigkeit von Betriebsführer und Gefolgschaft, einen besonders sichtbaren Ausdruck finden. Früher, in den Zeiten des Klassenkampfes, war das Weihnachtsgeld etwas Außergewöhnliches. Deshalb forderte ja auch manche der früheren Gewerkschaften selbst in der Inflationszeit die Einrechnung einer ehemals gezahlten Weihnachtsgratifikation in die laufenden Tarifgehälter. Ein rechtliche r Anspruch ist vorhanden, wenn das Weihnachtsgeld in der Tarifordnung, der Betriebsordnung oder im Einzelarbeitsvertrag festgelegt ist. ebenso aber auch gemäß der ständigen Rechtsprechung des Reichs- arbcitsgerichts, und zwar dann, wenn schon Fahre hindurch die Auszahlung von Weihnachtsgeld erfolgte, ohne daß der Betriebs- sührer Einmaligkeit und Widerruflichkeit besonders betont hat.
Alle Gefvlgschaftsmitgliedcr sollen Weihnachtsgeld erhalten. Erst in diesem Jahr hat das Landesarbeitsgcricht Magdeburg in einem Urteil vom 5. März 1936 (15 Sa.
13/36) ausgesprochen, daß der Betriebsführer selbst bei völliger Freiwilligkeit der Zahlung nicht ohne besonderen Grund ein einzelnes Gefolgschaftsmitglied von ihm ausschließen
Die Frauenarbeitsschule
Ein wichtiges Kapitel für jnnge Mädel
Wenn heute der Sport, das Turnen und Schwimmen so recht in den Vordergrund treten und dahin zielen, gesunde, kräftige und tüchtige Hausfrauen und Mütter für unser deutsches Vaterland zu erziehen, so ist das unbedingt richtig. Jedoch dürfen wir daneben die wirtschaftliche Seite des Hauswesens nicht vergessen, sondern wir müssen daran denken, unsere weibliche Jugend mit einem praktischen Können und Wissen auszurüsten, das sie in das Leben hinaustragen und auswerten können. Wie bitter nötig das ist. lehren uns des öfteren erschreckende Beispiele schlimmer Folgen in Familien, wenn die Hausfrau nicht hauszuhalten verstand. Letztere hat
wegung. Das Wäschenähen steht am Anfang des Aufbaues, damit die Schülerinnen zuerst alle im Haushalt nötigen Wäsche- und einfache Hemdarbeiten anfertigen lernen und darin selbständig werden, ebenso das Umgehen mit neuem Werkstoff, wie das Pflegen und Flicken des Vorhandenen. Neben Hand- und Maschinenflicken wird das llmarbeiten noch guter, aber unbrauchbar gewordenen Stücke gelehrt. Diese Arbeit ist lohnend, wenn sie verstanden wird. Sie regt zum Deuten an und beweist den wirtschaftlichen Wert des guten Materials Die gute Lösung der technischen Einzelheiten vertieft das Verständnis für die Arbeit, führt zur Gründlichkeit, ent-
am Nähtisch gewiß eine ebenso wichtige Auf- > wickelt das Qualitätsgefühl und gibt den Wert
gäbe, wie in der Küche zu erfüllen. Deshalb ist eine gründliche Ausbildung in weiblichen Handarbeiten. wie sie die Frauenarbeitsschule gibt, sehr nötig. Unser Wunsch und Wille ist. stets unsere Schülerinnen so weit zu führen, daß sie alle im Haushalt nötigen Handarbeiten selbständig ausfllhren können. Um dies zu erreichen, genügt die technische Hebung allein nicht, trotzdem sie vielfach als die Hauptsache angesehen wird. Die Frauenarbeitsschule hat vielmehr eine weitergehende Bildungs- und eine wichtige Erziehungsaufgabe. Sie will mit der engorganischen Verbindung von Zeichnen, Handarbeit und Stoffkunde die Schülerinnen zu einem gediegenen und veredelten Geschmack erziehen, der im Haus, in Kleidung und Wäsche eine das Leben verschönende Behaglichkeit und Wohnlichkeit und damit Daseinsfreude durch höhere äußere Kultur bringt. In diesem Sinne sucht die Frauenarbeitsschule nicht nur auf die Haustöchter, sondern auch auf Hausfrauen. Arbeiterinnen.. Hausangestellte in Abend- und Nachmittagskursen einzuwirken.
Es gibt in Württemberg 55 Frauenarbeitsschulen. die der staatlichen Aufsicht unterstellt sind. In allen diesen Schulen wird Unterricht in Wäsche- und Kleidernähen erteilt und es werden sämtliche Handarbeiten, einschließlich Sticken gelehrt. Die Zielsetzung fordert je nach Begabung und Vorkenntnissen den Besuch von mehreren Kursen in Wäsche- und Kleidernähen mit dem dazugehörigen Musterschnitt und der Stoffkunde. ! Ein Kurs dauert 3 -31^ Monate. Eine Stunde j Turnen und Singen ist in der Woche eingeschaltet als Ausgleich zwischen Stillsitzen und Be-
der Hingabefähigkeit zu erkennen. Die Ausbildung im Wäschenähen ist nicht nur Selbstzweck, sondern schafft die Grundlage für das Kleidernähen. Sinn und Verständnis für die viele Kleinarbeit, welche beim Anfertigen von Kleidungsstücken notwendig sind werden in Wäschenähen geweckt. — Im Musterschnittzeichnen lernen die Schülerinnen auf möglichst sichere und einfache Weise Schnittmuster für die gebräuchlichsten Wäsche- und Kleidungsstücke nach persönlichen Maßen gewinnen und sie verwerten. Die gekauften Schnitte und auf andere Weise gewonnene, wie durch Abnehmen von den Schnittmusterbögen, werden durch Vergrößern oder Verkleinern gebrauchsfähig gemacht. Ferner wird durch das Musterschnittzeichnen die Fähigkeit zu scharfem Beobachten der Körper-, Kleid- und Schnittformen gebildet, das Vorstellungsvermögen gefördert und an folgerichtiges Denken und überlegtes Arbeiten gewöhnt.
Stofftunde. welche die für die praktische Arbeit notwendigen Warenkenntnisse gibt, das Verständnis für gute Ware pflegt, kann mitsami dem Musterschnitt nicht von unserem Unterricht getrennt werden. Auch dann nicht, wenn sie manchmal als lästige Beigabe empfunden und in ihrem vollen Werte nicht erkannt werden. Sie tragen unbewußt zu einer gewissen Sicherheit und Selbständigkeit bei.
Nun noch zuletzt der Zeichenunterricht. Er soll Freunde am Gestalten und Schaffen wecken, fördern und dabei Sinn für gute Form und Farbgebung pflegen. M. D.
Schwarzes Nrev
Gauschulungsamt
S/3S/K
Aus der Gauschulungsburg Äreßbronn am Bodensee findet vom 24. Januar bis 13. Februar 1937 ein Blockleiter-Kurs statt. Meldungen umgehend an das Gauschulungsamt der RS^ DAP. Stuttgart. Postfach 825.
Porrsl-Kmtnr ml» l»«»r«iN»n Orgonleotionsn
Ortsbauernschast Nagold
Der auf heute in der Krone anberaumte Sprechabend findet nicht 17.30 sondern 18ZV Uhr statt.
I »ck«l^ M. ^
HI. Sanitätskurs
Mittwoch. 20 Uhr findet der Sanitätsturs statt in Nagold. Ebhausen, Haiterbach. Simmersfeld. Sämtliches Snnitätsmaterial ist mitzubringen. Auch der Kurs in Wildberg findet heute statt.
llnterbannarzt.
HJ.-Ges. 18/128
Die beiden Standorte Mindersbach und Pfrondorf treten heute 20 Uhr vor dem Heim in Mindersbach an. Probe für die Sonnwendfeier.
Standortführer.
HJ.-Gef. 18/128, Standort Schwandorf Heute 20.30 Uhr: Antreten an der Schule. Hei mabend. Gefolgschastsführer.
llntergaurundfunkstelle
Junqmädel hören am 16. 12. von 20.15 20.45: „Zllelt liegt im Winterkleide!" Ihr sollt entscheiden, welche Gruppe am besten gesungen hat! Bis 18. 12 muß eure Meldung beim Reichssender Stuttgart. Danziger Freiheit. Hitlerjugendfunkabteilung sein!
Mädel, wir hören:
Am 19. 12. von 15.30- 15.50: Ter Kindergarten, eine nationalsozialistische Erziehungsstätte. 15.50- 16.00: Ruf der Jugend.
Am 20. 12. von 10.00- 10.30: Morgenfeier d. HI. Am 23. 12. von 20.15 20.45: Du Feuer flieg von Berg zu Berg!
Am 25. 12. von 19.30- 20.00: Nun liegt die Welt in Eis und Schnee.
Am 27. 12. von 10.00 10.30: Morgenfeier d. HI. Am 30. 12. von 15.30—16.00: Wir schließen des Jahres bunten Kranz.
Von 20.15- 20.45: Stunde der jungen Nation.
kann. Auch die Lehrlinge und Jugendlichen sollen und müssen deshalb beim Weihnachtsgeld bedacht werden. Gerade für den Lehrling mit seiner geringen Lehrlingsvergütung und den Jugendlichen, der bei den Lohn- un> Gehaltssätzen der Tarifordnung ja noch unten steht, ist die volle Berücksichtigung bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes besonders wichtig. Denn Weihnachtsgeld soll ja eine Zuwendung sein, soll Freude berei- len, soll deshalb nicht allein nach der Leistung, sondern auch nach dem Bedürfnis eine Abstufung finden.
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Vörstingen, 'Kr. Horb, 18. Dez. (L a n d- lahrmädchen nehmen Abschied.) Vor kurzem haben sich die Tore des Landjahrmädchenlagers Vörstingen, Kreis Horb», das seit 1. April 1935 besteht, geschlossen. Einige Tage vor Lagerschluß durfte die Börstinger Bevölkerung noch gemütliche Abschiedsstunden im Kreis der frohen Mädchen- schar bei Gesang, Volkstanz und lustigem Schattentheater verleben. — Dankbar und mit Freuden wurde auch das in letzter Zeit wiederholt durchgeführte abendliche Dorf- (iedersingen der Landjahrmädchen begrüßt. — Im Frühjahr 1937 wird eine neue Schar Landjahrmädchen ihren Einzug halten.
Letzte Nachrichten
Die Meuterer in Sianfu umzingelt
Schanghai. (Ostafiendienst des DNB.j Di« Truppe» der Nankingregierung haben am Dienstag Abend die Stadt Sianfu, den Sitz des auf ständischen Generals Tschangksueliang, vollkommen umzingelt. Die Regierungstruppeu haben vorläufig Bereitschaftsstellungen bezogen und warten die Befehle der Nantingregierung ab.
Re Welt in wenigen Wen
Rsenbahnrauber Schüller richtete sich selbst
Der vom Sondergericht Breslau wegen des Lisenbahnüberfalls in Rothwafser (Oberlausitz) ;um Tode verurteilte Eisenbahnräuber Erich Zchüller hat in seiner Zelle im Gerichtsgefängnis Görlitz Selbstmord verübt.
Raubmörder unterm Beil
Am 15. Dezember ist in Nordhausen der am S. Februar 1914 geborene Werner S ch u ß m a n n hingerichtet worden. Schußmann ist durch Urteil des Schwurgerichts in Nordhausen vom 18. Juni 1936 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden, weil er am Abend des 31. Dezember 1935 in Sangerhausen den Nachtwächter in der dortigen Maschinenfabrik, Helmbold. mit einem Veil erschlagen hatte, um die Fnbrikkasjo zu berauben.