Leite 8
Nr. 258
Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter'
Mittwoch, den 4. November IM
Zollpolitik
Der deutsche ^Arbeiter
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Schwerbeschädigte als Gartenbauern!
Obgleich die Zahl der verjorgungsberech- ligten Kriegsbeschädigten durch die Ausschaltung der Leichtbeschädigten mit einer Er- iverbsmrnderung von mehr als 25 Prozent v. H. und die Einführung von Fristen für Versorgungsanträge von ursprünglich über IV- Millionen aus rund 800 000 herabgedrückt worden ist. beläuft sich die Summe der Aufwendungen für die Kriegsbeschädigten immer noch aus rund 592 Millionen, für Kriegshinterbliebene auf rund 412 Millionen. Noch immer beansprucht die Versorgung der Kriegsopfer insgesamt den sechsten Teil der Reichsausgaben. Da ein fühlbarer Rückgang in der Zahl der versorgungsberechtigten Kriegsopfer für die nächsten Jahre nicht erfolgt — der Tod lichtet ihre Reihen in jedem Jahr um durchschnittlich etwa 10 000 —. ist es erwünscht, daß die Kriegsopfer nach Maßgabe ihrer Erwerbsfähigkeit und Arbeitsmöglichkeit am Wirtschaftsprozeß produktiv teilnehmen.
Es ist anzunehmen, daß ein Teil der bis zu 50 v. H. Erwerbsbeschränkten, soweit er noch keine Beschäftigung hat. in der nächsten
zugezogen haben, wird zu dem Hanptdar- lehen von 1500 NM. noch ein Zusatzdarlehen von 200 NM. gewährt. Anstatt der 20 v. H. braucht der Kriegsbeschädigte nur 15 v. H. des Bau- und Bodenwertes beisteuern.
Auch bei der Zuweisung von Volkswohnungen — billigen Mietwohnungen in ein- oder mehrgeschossiger Bauweise —. vor allem in Einfamilienhäusern mit Garten oder Landzulage, die mit Hilfe von Neichsdarlehen durch die Gemeinden errichtet werden, sollen neben kinderreichen Familien Schwerbeschä
digte besonders bevorzugt werden. Ebenso find die mit der Verwaltung der Rückflüsse aus den Hauszinssteuerhypotheken beaus- tragten Stellen angewiesen worden, bei der Feststellung des jährlichen örtlichen Bauprogramms dem
Bedarf an Wohnungen für Schwerbeschädigte
bevorzugt Rechnung zu tragen. Schließlich besteht für Schwerbeschädigte, die sich für die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Grundstücks eignen, die Möglichkeit, Reich:-- darlehensmittel für die Errichtung von Eigenheimen sür ländliche Handwerker und Arbeiter zu erlangen.
Liner erzählt.
Und einer erzählte:
Das Schiff hieß „Monte Olivia".
Wir schwammen im Sogne-Fjord.
Der Wind war still, die Wimpel schliefen ... Wir standen stumm und maßen die Tiefen Ter silbernen Täler.
Und vorne an Bord
Sang einer leise Solveigs Lied.
Es gab welche — Arbeiter aus Hessen —
Die weinten still vor sich hin.
Und einer schlich sich nach achtern
Mit zitternden Händen und zuckendem Kinn ..
Und alle konnten'? nicht fassen.
Daß dies hier — das Land und das Meer — Kein Traum war . . .
Ein anderer sagte:
Mein Gott, was das heißt.
Den Folgefond-Gletscher zu sehn.
Das Meer und Städte, und das Wehn Von vielen weichen Winden spüren . . .
Eine Stadt hieß Odda und eine Bergen. Davon habe ich in der Zeitung gelesen.
Jetzt bin ich dort gewesen.
Und der Himmel war blaßblau.
Und einer schrieb an seine Frau:
..Nachts weckten sie uns:
Es sei so hell wie am Tag.
Und die Mitternachtssonne schiene!
Aber denk-Dir,, es war der Mond,
Ter hier so hell scheint.
Neben mir stand noch einer.
Der hat still vor sich hin—geweint."
Ne.
Zeit in zunehmendem Maße Arbeit vermittelt bekommt. Die Arbeitsämter sind bereits in den letzten Monaten infolge des immer fühlbarer werdenden Facharbeitermangels mit Erfolg in der
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Ansallschutz im Betrieb
Jedoch keinesfalls bei außerdienstlichen Unachtsamkeiten
Nachdem ein neues Ethos der Arbeit an die Stelle der marxistischen und liberalisti- schen Auffassung von der ..Arbeit als Waregetreten ist. hat die Ordnung und das Recht des Betriebes eine völlige, bis in die Einzelheiten gehende Umgestaltung erfahren. Ter Betrieb ist kein reines, nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilendes Produktionsmittel mehr: er ist eine Ge- meinfchafl aller im Betriebe Schaffenden, denen die Arbeit einen völkischen und sittlichen Werl bedeutet.
T l e s e A u s f a s s u n g hat a u ch in derneiienNechtsprechungdesAr- beisrechts ihren unbestrittenen Ausdruck gefunden. Und wir wissen, daß die Gerichte z. B. einen Unfall, der sich bei einem gemeinschaftlichen Be. triebsausflug ereignet, als Betriebsunfall vehaiideln: daß dadurch der Arbeiter anders gestellt und besser gesichert ist. als es zur Zeit des Weimarer Arbeitsrechts der Fall war, bedarf keiner Hervorhebung. Andererseits darf natürlich der Gedanke der Betriebsgemeinschaft nicht zu einer nicht sachentsprechenden Ausdehnung der Haftung für Betriebsunfälle führen.
Die Tatsache z. B., daß manche Betriebe ihrer Gefolgschaft Einrichtungen zur Verfügung stellen, die der Erholung und Entspannung dienen, entbindet die Werksangehörigen selbstverständlich nicht von der Achtsamkeit und Sorgfalt, die bei dem Gebrauch solcher Einrichtungen vorausgesetzt wird. Sie entbindet sie unter Umständen auch nicht von der eigenen Haftung für Unfälle, die auf diese Weise entstehen können.
Sehr wichtig ist in dieser Hinsicht eine neue Entscheidung des Neichsversicherungs- amts. Ein Betrieb hatte seiner Gefolgschaft innerhalb des Werkgeländes einen Spielplatz zur Verfügung gestellt, den die Werksangehörigen während der Mittagspause zum Fußballspiel zu benutzen Pflegten. Ein Mitglied der Gefolgschaft hatte sich einmal während des Fußballspiels in der Mittagspause verletzt. Es ergab sich versicherungsrechtlich die Frage, ob die Verletzung als Betriebsunfall anzusehen sei.
Das Neichsversicherungsamt sagt nein. Es sieht einen Betriebsunfall nur dann als gegeben an, „wenn die Benutzung der Wohlfahrtseinrichtung als durch die Betriebsverhältnisse bedingt anzusehen ist". Das sei z. B. der Fall, wenn die Benutzung einer Badeeinrichtung in einem Bergwerksbetrieb zu einem Unfall führe. Die Errichtung eines Spielplatzes gehe über den gewöhnlichen Umfang der Einrichtungen, die durch die Betriebsverhältnisse bedingt seien, weit hinaus, und eine Verletzung beim Fußballspiel in der Mittagspause sei daher kein Betriebsunfall.
Diese Entscheidung bedeutet eine Mahnung an die Gefolgschaftsmitglieder, bei der Benutzung von an sich außerdienstlichen Einrichtungen der Betriebe stets die eigene Sorgfalt zur Vermeidung von Unfällen zu wahren.
Vermittlung kriegsbeschädigter Facharbeiter
tätig gewesen. Je stärker infolge der nahezu restlosen Beseitigung der Arbeitslosigkeit jüngerer und voll erwerbsfähiger Kräfte der Facharbeitermangel wird, desto leichter wird es möglich sein, die Wirtschaft zur Aufnahme erwerbsbeschränkter Arbeitskräfte zu veranlassen.
Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kriegsbeschädigten wird jedoch nach wie vor in der Industrie nicht mehr untergebracht werden können, sei es. weil seine Gebrechlichkeit zu groß, oder weil die durch die Rationalisierung verursachte Intensität des Arbeitsprozeßes zu fühlbar ist. Für ihn muß in anderer Weise nach produktiver Betätigung gesucht werden.
Die geeignetste Vetätigungsmöglichkeit für sie ist nun zweifellos die Landwirtschaft bzw. der Gartenbau, und es ist deshalb ganz besonders zu begrüßen, daß das Neichsarbeits- ministerium in einem vor kurzem an den Leiter der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Hauptsürsorgestellen gerichteten Erlaß auf all die Möglichkeiten aufmerksam gemacht hat. die sich für die Ansiedlung und Neusiedlung von Schwerbeschädigten ergeben.
Von besonderer Wichtigkeit ist hierbei die Bestimmung, daß bei Kriegsbeschädigten körperliche Behinderung der Zulassung als Kleinsiedler nicht entgegensteht, sofern die Eignung der Ehefrau und der Familienangehörigen zur Siedlung feststeht.
Weiterhin wird ausdrücklich bestimmt, daß bei sonst gleicher Eignung unter den Bewerbern Frontkämpfer und Opfer des Krieges bevorzugt berücksichtigt werden sollen. fAr- ner werden Kriegsbeschädigte auch bei Bewilligung eines Reichsdarlehens bevorzugt bedacht. Für Siedler, die sich infolge des Krieges eine von einer Versorgungsdienststelle anerkannte Gesundheitsbeschädigung
Das gefällt uns nicht bei Geschäftsberichten
Wenn man gelegentlich den Blick in einen der von den großen Gesellschaften herausgegebenen Geschäftsberichte wirft, so kann man beim Studium dieser „Rechenschaftsberichte für das verflossene Geschäftsjahr" Feststellungen machen, die zum Nachdenken anregen. Wer nicht gerade an einer solchen Gesellschaft als glücklicher Aktienbesitzer oder „auch so" tätigen Anteil nimmt, interessiert sich weniger für die seitenlangen Zahlenreihen als für den textlichen Inhalt der Berichte und freut sich, wenn er sieht, daß von den „verbliebenen Gewinnen" Aufwendungen sozialer Natur, zum Beispiel durch Gratifikationen und Zuwendungen an die Gefolgschaft gemacht wurden.
Er vermerkt auch mit Genugtuung, daß die Gesellschaft sich den Bestrebungen auf Verschönerung des Betriebes nicht verschlossen hat und für den Bau oder die Ausstattung der Aufenthalts-, Wasch- und Baderäume der Gefolgschaft einen namhaften Betrag aufgewendet oder zur Behebung des Facharbeitermangels besondere Mittel für die Schulung der Nachwuchskräfte bereitgestellt hat. Auch die Finanzierung neuer Werkswohnungen oder die Bezuschussung von Siedlungshäusern für die Gefolgschaft zeigt dem Leser, daß in dieser Gesellschaft neuer Geist herrscht und er wünscht nur, daß möglichst viel Geschäftsberichte diese Angaben enthalten.
Aber dann blättert er zurück, um sich den erfreulichen Bericht von Anfang an durchzulesen und sieht mit Erstaunen eine außerordentlich betrübliche Nachricht.
Schwarzumrändert verkündet gleich die erste Seite des Berichts, daß das verehrte Mitglied des Aufsichtsrats, Herr N. N., im gesegneten Alter von 80 Jahren zum großen Schmerz des Vorstandes und aller Mitglieder plötzlich verschieden ist. Das ist an sich traurig, ohne Zweifel, wenn der Mann an sich auch nicht mehr jung war. Aber bedarf es wirklich eines solchen Nachrufs? Der Herr N. N. hat wahrscheinlich um die Gesellschaft keine größeren Verdienste, als daß er jedes Jahr ein- oder zweimal zu einer Sitzung fuhr und im übrigen über seine Entschädigung dankbar quittierte. Vielleicht hat er in den letzten zehn Jahren feines Lebens auch nur noch die letztere Tätigkeit zur Zufriedenheit aller erledigen können.
Doch das wäre ja alles noch kein Grund, sich darüber aufzuhalten, wenn nicht der neugierige Leser an einer versteckten Stelle des Berichts die Notiz gesunden hätte, daß im vergangenen Jahr durch einen bedauerlichen Unfall im Betriebe sechs Arbeiter tödlich verunglückt und weitere vier Arbeiter schwer verletzt wurden. Das verstimmt.
Der alte Herr Diätensammler erhält einen würdevollen Nachruf, und die sechs braven Arbeiter, die dem Betrieb vielleicht jahrelang ihre ganze Kraft zur Verfügung gestellt haben und schließlich als Opfer der Arbeit auf diesem Felde der Ehre geblieben sind, werden eines Nachrufs nicht für wert gehalten, sondern erscheinen nur „als Notiz".
Gedankenlos werden Geschäftsberichte nach altem Stil gemacht. Es dürfte an der Zeit sein, daß auch diese an sich trockenen Blätter durch frischen Wind zum Rauschen ge
bracht werden. Man kann den Arbeiter ruhig auch durch einen Nachruf ehren, besonders, wenn er so wie jene sechs es verdient hat, zumal die Geschäftsberichte auch — kritisch gelesen werden.
Arbeiter auf Winterurlaub
Auf einer Berliner Arbeitstagung sämtlicher Gaureferenten des Amtes sür Reisen, Wandern und Urlaub in der NS.-Gemein- schaft „Kraft durch Freude" wurde unter Leitung von Reichsamtsleiter Dr. Lasse- rentz das Programm der Winterfahrtcn für 1936/37 sestgelegt. Dieses Programm sieht sür den deutschen Arbeiter im ganzen 138 Urlaubszüge und 68 Omnibusfahrten in die schönsten Gebirgsgegenden Deutschlands vor.
Der Plan, dessen Einzelheiten von den Gauen noch veröffentlicht werden, ist in seiner jetzigen Aufstellung ein Grundprogramm. das je nach der Wetterlage und nach den Anforderungen verstärkt werden kann. Es ist vorläufig aus ü der 100 000 Teilnehmer abgestellt. In besonders schönen Wochen werden die Züge verdoppelt und verdreifacht, und es ist nicht ausgeschlossen, daß auch neue Reisen hinzukommen. Außerdem finden über das Wochenende zahlreiche Kurzfahrten statt, die in der folgenden Aufstellung nicht berücksichtigt sind.
Er gehen nach Oberbahern 48, Allgäu 42 Schwarzwald 30, Riesengebirge 25. Erzgebirge 23, Harz 14, Sauerland 10, Rhön 4, Glätzer Bergland 5, Bayrischer Wald 3 und Thüringen 2 Fahrten.