Leite 8

Nr. 258

Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter'

Mittwoch, den 4. November IM

Zollpolitik

Der deutsche ^Arbeiter

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Schwerbeschädigte als Gartenbauern!

Obgleich die Zahl der verjorgungsberech- ligten Kriegsbeschädigten durch die Ausschal­tung der Leichtbeschädigten mit einer Er- iverbsmrnderung von mehr als 25 Prozent v. H. und die Einführung von Fristen für Versorgungsanträge von ursprünglich über IV- Millionen aus rund 800 000 herabge­drückt worden ist. beläuft sich die Summe der Aufwendungen für die Kriegsbeschädigten immer noch aus rund 592 Millionen, für Kriegshinterbliebene auf rund 412 Millio­nen. Noch immer beansprucht die Versor­gung der Kriegsopfer insgesamt den sechsten Teil der Reichsausgaben. Da ein fühlbarer Rückgang in der Zahl der versorgungsberech­tigten Kriegsopfer für die nächsten Jahre nicht erfolgt der Tod lichtet ihre Reihen in jedem Jahr um durchschnittlich etwa 10 000. ist es erwünscht, daß die Kriegs­opfer nach Maßgabe ihrer Erwerbsfähigkeit und Arbeitsmöglichkeit am Wirtschaftsprozeß produktiv teilnehmen.

Es ist anzunehmen, daß ein Teil der bis zu 50 v. H. Erwerbsbeschränkten, soweit er noch keine Beschäftigung hat. in der nächsten

zugezogen haben, wird zu dem Hanptdar- lehen von 1500 NM. noch ein Zusatzdar­lehen von 200 NM. gewährt. Anstatt der 20 v. H. braucht der Kriegsbeschädigte nur 15 v. H. des Bau- und Bodenwertes bei­steuern.

Auch bei der Zuweisung von Volkswoh­nungen billigen Mietwohnungen in ein- oder mehrgeschossiger Bauweise. vor allem in Einfamilienhäusern mit Garten oder Landzulage, die mit Hilfe von Neichsdarlehen durch die Gemeinden errichtet werden, sollen neben kinderreichen Familien Schwerbeschä­

digte besonders bevorzugt werden. Ebenso find die mit der Verwaltung der Rückflüsse aus den Hauszinssteuerhypotheken beaus- tragten Stellen angewiesen worden, bei der Feststellung des jährlichen örtlichen Bau­programms dem

Bedarf an Wohnungen für Schwer­beschädigte

bevorzugt Rechnung zu tragen. Schließlich besteht für Schwerbeschädigte, die sich für die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Grundstücks eignen, die Möglichkeit, Reich:-- darlehensmittel für die Errichtung von Eigenheimen sür ländliche Handwerker und Arbeiter zu erlangen.

Liner erzählt.

Und einer erzählte:

Das Schiff hießMonte Olivia".

Wir schwammen im Sogne-Fjord.

Der Wind war still, die Wimpel schliefen ... Wir standen stumm und maßen die Tiefen Ter silbernen Täler.

Und vorne an Bord

Sang einer leise Solveigs Lied.

Es gab welche Arbeiter aus Hessen

Die weinten still vor sich hin.

Und einer schlich sich nach achtern

Mit zitternden Händen und zuckendem Kinn ..

Und alle konnten'? nicht fassen.

Daß dies hier das Land und das Meer Kein Traum war . . .

Ein anderer sagte:

Mein Gott, was das heißt.

Den Folgefond-Gletscher zu sehn.

Das Meer und Städte, und das Wehn Von vielen weichen Winden spüren . . .

Eine Stadt hieß Odda und eine Bergen. Davon habe ich in der Zeitung gelesen.

Jetzt bin ich dort gewesen.

Und der Himmel war blaßblau.

Und einer schrieb an seine Frau:

..Nachts weckten sie uns:

Es sei so hell wie am Tag.

Und die Mitternachtssonne schiene!

Aber denk-Dir,, es war der Mond,

Ter hier so hell scheint.

Neben mir stand noch einer.

Der hat still vor sich hingeweint."

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Zeit in zunehmendem Maße Arbeit vermit­telt bekommt. Die Arbeitsämter sind bereits in den letzten Monaten infolge des immer fühlbarer werdenden Facharbeitermangels mit Erfolg in der

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Ansallschutz im Betrieb

Jedoch keinesfalls bei außerdienstlichen Unachtsamkeiten

Nachdem ein neues Ethos der Arbeit an die Stelle der marxistischen und liberalisti- schen Auffassung von der ..Arbeit als Ware­getreten ist. hat die Ordnung und das Recht des Betriebes eine völlige, bis in die Einzel­heiten gehende Umgestaltung erfahren. Ter Betrieb ist kein reines, nur nach wirt­schaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilendes Produktionsmittel mehr: er ist eine Ge- meinfchafl aller im Betriebe Schaffen­den, denen die Arbeit einen völkischen und sittlichen Werl bedeutet.

T l e s e A u s f a s s u n g hat a u ch in derneiienNechtsprechungdesAr- beisrechts ihren unbestrittenen Ausdruck gefunden. Und wir wissen, daß die Gerichte z. B. einen Unfall, der sich bei einem gemeinschaftlichen Be. triebsausflug ereignet, als Be­triebsunfall vehaiideln: daß dadurch der Arbeiter anders gestellt und besser ge­sichert ist. als es zur Zeit des Weimarer Arbeitsrechts der Fall war, bedarf keiner Hervorhebung. Andererseits darf natürlich der Gedanke der Betriebsgemeinschaft nicht zu einer nicht sachentsprechenden Ausdehnung der Haftung für Betriebsunfälle führen.

Die Tatsache z. B., daß manche Betriebe ihrer Gefolgschaft Einrichtungen zur Ver­fügung stellen, die der Erholung und Ent­spannung dienen, entbindet die Werksange­hörigen selbstverständlich nicht von der Achtsamkeit und Sorgfalt, die bei dem Gebrauch solcher Einrichtungen voraus­gesetzt wird. Sie entbindet sie unter Umstän­den auch nicht von der eigenen Haftung für Unfälle, die auf diese Weise ent­stehen können.

Sehr wichtig ist in dieser Hinsicht eine neue Entscheidung des Neichsversicherungs- amts. Ein Betrieb hatte seiner Gefolgschaft innerhalb des Werkgeländes einen Spielplatz zur Verfügung gestellt, den die Werksange­hörigen während der Mittagspause zum Fuß­ballspiel zu benutzen Pflegten. Ein Mitglied der Gefolgschaft hatte sich einmal während des Fußballspiels in der Mittagspause ver­letzt. Es ergab sich versicherungsrechtlich die Frage, ob die Verletzung als Betriebsunfall anzusehen sei.

Das Neichsversicherungsamt sagt nein. Es sieht einen Betriebsunfall nur dann als gegeben an,wenn die Benutzung der Wohl­fahrtseinrichtung als durch die Be­triebsverhältnisse bedingt anzu­sehen ist". Das sei z. B. der Fall, wenn die Benutzung einer Badeeinrichtung in einem Bergwerksbetrieb zu einem Unfall führe. Die Errichtung eines Spielplatzes gehe über den gewöhnlichen Umfang der Einrichtungen, die durch die Betriebsverhältnisse bedingt seien, weit hinaus, und eine Verletzung beim Fuß­ballspiel in der Mittagspause sei daher kein Betriebsunfall.

Diese Entscheidung bedeutet eine Mahnung an die Gefolgschaftsmitglieder, bei der Be­nutzung von an sich außerdienstlichen Einrich­tungen der Betriebe stets die eigene Sorgfalt zur Vermeidung von Unfällen zu wahren.

Vermittlung kriegsbeschädigter Fach­arbeiter

tätig gewesen. Je stärker infolge der nahe­zu restlosen Beseitigung der Arbeitslosigkeit jüngerer und voll erwerbsfähiger Kräfte der Facharbeitermangel wird, desto leichter wird es möglich sein, die Wirtschaft zur Aufnahme erwerbsbeschränkter Arbeitskräfte zu veran­lassen.

Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kriegs­beschädigten wird jedoch nach wie vor in der Industrie nicht mehr untergebracht werden können, sei es. weil seine Gebrechlichkeit zu groß, oder weil die durch die Rationalisie­rung verursachte Intensität des Arbeits­prozeßes zu fühlbar ist. Für ihn muß in anderer Weise nach produktiver Betätigung gesucht werden.

Die geeignetste Vetätigungsmöglichkeit für sie ist nun zweifellos die Landwirtschaft bzw. der Gartenbau, und es ist deshalb ganz be­sonders zu begrüßen, daß das Neichsarbeits- ministerium in einem vor kurzem an den Leiter der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Hauptsürsorgestellen gerichteten Erlaß auf all die Möglichkeiten aufmerksam gemacht hat. die sich für die Ansiedlung und Neu­siedlung von Schwerbeschädigten ergeben.

Von besonderer Wichtigkeit ist hierbei die Bestimmung, daß bei Kriegsbeschädigten kör­perliche Behinderung der Zulassung als Kleinsiedler nicht entgegensteht, sofern die Eignung der Ehefrau und der Familien­angehörigen zur Siedlung feststeht.

Weiterhin wird ausdrücklich bestimmt, daß bei sonst gleicher Eignung unter den Bewer­bern Frontkämpfer und Opfer des Krieges bevorzugt berücksichtigt werden sollen. fAr- ner werden Kriegsbeschädigte auch bei Be­willigung eines Reichsdarlehens bevorzugt bedacht. Für Siedler, die sich infolge des Krieges eine von einer Versorgungsdienst­stelle anerkannte Gesundheitsbeschädigung

Das gefällt uns nicht bei Geschäftsberichten

Wenn man gelegentlich den Blick in einen der von den großen Gesellschaften heraus­gegebenen Geschäftsberichte wirft, so kann man beim Studium dieserRechenschafts­berichte für das verflossene Geschäftsjahr" Feststellungen machen, die zum Nachdenken anregen. Wer nicht gerade an einer solchen Gesellschaft als glücklicher Aktienbesitzer oder auch so" tätigen Anteil nimmt, interessiert sich weniger für die seitenlangen Zahlen­reihen als für den textlichen Inhalt der Berichte und freut sich, wenn er sieht, daß von denverbliebenen Gewinnen" Aufwen­dungen sozialer Natur, zum Beispiel durch Gratifikationen und Zuwendungen an die Gefolgschaft gemacht wurden.

Er vermerkt auch mit Genugtuung, daß die Gesellschaft sich den Bestrebungen auf Verschönerung des Betriebes nicht verschlos­sen hat und für den Bau oder die Ausstat­tung der Aufenthalts-, Wasch- und Bade­räume der Gefolgschaft einen namhaften Betrag aufgewendet oder zur Behebung des Facharbeitermangels besondere Mittel für die Schulung der Nachwuchskräfte bereitgestellt hat. Auch die Finanzierung neuer Werks­wohnungen oder die Bezuschussung von Siedlungshäusern für die Gefolgschaft zeigt dem Leser, daß in dieser Gesellschaft neuer Geist herrscht und er wünscht nur, daß möglichst viel Geschäftsberichte diese An­gaben enthalten.

Aber dann blättert er zurück, um sich den erfreulichen Bericht von Anfang an durch­zulesen und sieht mit Erstaunen eine außer­ordentlich betrübliche Nachricht.

Schwarzumrändert verkündet gleich die erste Seite des Berichts, daß das verehrte Mitglied des Aufsichtsrats, Herr N. N., im gesegneten Alter von 80 Jahren zum großen Schmerz des Vorstandes und aller Mitglie­der plötzlich verschieden ist. Das ist an sich traurig, ohne Zweifel, wenn der Mann an sich auch nicht mehr jung war. Aber bedarf es wirklich eines solchen Nachrufs? Der Herr N. N. hat wahrscheinlich um die Gesell­schaft keine größeren Verdienste, als daß er jedes Jahr ein- oder zweimal zu einer Sitzung fuhr und im übrigen über seine Entschädigung dankbar quittierte. Vielleicht hat er in den letzten zehn Jahren feines Lebens auch nur noch die letztere Tätigkeit zur Zufriedenheit aller erledigen können.

Doch das wäre ja alles noch kein Grund, sich darüber aufzuhalten, wenn nicht der neugierige Leser an einer versteckten Stelle des Berichts die Notiz gesunden hätte, daß im vergangenen Jahr durch einen bedauer­lichen Unfall im Betriebe sechs Arbeiter töd­lich verunglückt und weitere vier Arbeiter schwer verletzt wurden. Das verstimmt.

Der alte Herr Diätensammler erhält einen würdevollen Nachruf, und die sechs braven Arbeiter, die dem Betrieb vielleicht jahrelang ihre ganze Kraft zur Verfügung gestellt haben und schließlich als Opfer der Arbeit auf diesem Felde der Ehre geblieben sind, werden eines Nachrufs nicht für wert ge­halten, sondern erscheinen nurals Notiz".

Gedankenlos werden Geschäftsberichte nach altem Stil gemacht. Es dürfte an der Zeit sein, daß auch diese an sich trockenen Blät­ter durch frischen Wind zum Rauschen ge­

bracht werden. Man kann den Arbeiter ruhig auch durch einen Nachruf ehren, be­sonders, wenn er so wie jene sechs es ver­dient hat, zumal die Geschäftsberichte auch kritisch gelesen werden.

Arbeiter auf Winterurlaub

Auf einer Berliner Arbeitstagung sämt­licher Gaureferenten des Amtes sür Reisen, Wandern und Urlaub in der NS.-Gemein- schaftKraft durch Freude" wurde unter Leitung von Reichsamtsleiter Dr. Lasse- rentz das Programm der Winterfahrtcn für 1936/37 sestgelegt. Dieses Programm sieht sür den deutschen Arbeiter im ganzen 138 Ur­laubszüge und 68 Omnibusfahrten in die schönsten Gebirgsgegenden Deutschlands vor.

Der Plan, dessen Einzelheiten von den Gauen noch veröffentlicht werden, ist in seiner jetzigen Aufstellung ein Grund­programm. das je nach der Wetterlage und nach den Anforderungen verstärkt werden kann. Es ist vorläufig aus ü der 100 000 Teilnehmer abgestellt. In be­sonders schönen Wochen werden die Züge verdoppelt und verdreifacht, und es ist nicht ausgeschlossen, daß auch neue Reisen hinzu­kommen. Außerdem finden über das Wochen­ende zahlreiche Kurzfahrten statt, die in der folgenden Aufstellung nicht berück­sichtigt sind.

Er gehen nach Oberbahern 48, Allgäu 42 Schwarzwald 30, Riesengebirge 25. Erzge­birge 23, Harz 14, Sauerland 10, Rhön 4, Glätzer Bergland 5, Bayrischer Wald 3 und Thüringen 2 Fahrten.