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Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter'
Montag, den 2. November 19«K
Giftmörder Guth zum Tode verurteilt
Sieber erhält wegen Beihilfe 15 Jahre die Angeklagte Öesterle 3V, Jahre Zuchthaus
Ravensburg, 30. Oktober
Am dritten Verhandlungstag, am Donnerstag vormittag, erstatteten die Sachverständigen ihre Gutachten. Als erster sprach Oberregierungsrät Dr. Werner von der Chemischen Landesanstalt Stutt- gart. Er besprach die chemischen Untersuchun- gen der Leichenteile der Ermordeten. Bei der Anna Elisabeth Gaßner sei eine große Menge Strychnin festgestellt worden. Auch bei den übrigen Leichen, die untersucht worden seien, habe noch so viel Strychnin fest- gestellt werden können, daß man auf jeden Fall den Schluß ziehen könne, daß das Gift zum Tode beigetragen habe. Universitätsprofessor Dr. H aff n e r - Tübingen besprach ebenfalls die Todesursachen und kam zu dem Schluß, daß die Kmder der Gaßner bestimmt ermordet worden seien, was die chemische Untersuchung ergeben habe. Ebenso sei mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Tod der Frau Guth durch Gift eingetreten sei. Dagegen verneinte er den Gifttod der Frau Gaßner Als dritter Sachverständiger äußerte sich Obermedizinalrat Dr. Buder von der Heil- und Pflegeanstalt Weißenau über die Verantwortlichkeit der Angeklagten. Er kam zu dem Schluß, daß sowohl der Angeklagte Guth, wie auch der Angeklagte Sieber voll zurechnungsfähig seien und 8 51 des Str.» GB. nicht in Anwendung käme.
Der Staatsanwalt klagt an
Dann ergriff der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Zech, das Wort. Er sprach zunächst über die Ruchlosigkeit des Mörders Guth und stellte fest, daß dieser seine Morde von langer Hand vorbereitet und stets langsam ausgeführt habe. Er habe mit Vorbedacht gearbeitet, so daß, wenn nicht der Zufall mitgeholfen hätte, alle Morde verschwiegen worden wären. Es sei seltsam, daß, obwohl schon der Volksmund von der Möglichkeit der Giftmorde gesprochen habe, niemals die möglichen Giftmorde näher untersucht worden feien. Sieber habe sich nicht nur der Beihilfe, sondern der Mittäterschaft schuldig gemacht. Tenn er habe zusammen mit Guth sich nicht gescheut, der Frau Guth den tödlichen Gisttrank zu reichen und sie darum zu bitten und dazu aufzumuntern, sie solle den Trank nehmen, diese Arznei habe schon vielen geholfen.
Ter Staatsanwalt sprach sich dann weiterhin über die Augeklagre Öesterle aus und stellte fest, daß sie als Mitwisserin des Mordes sich schuldig gemacht habe. Der A n- trag des Staatsanwaltes lautete sodann: Der Angeklagte Guth ist in drei Fällen des Mordes schuldig zu sprechen und zum Tode zu verurteilen, in einem Fall wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Zuchthaus zu verurteilen. Der Angeklagte S i e- ber ist als Mittäter des Mordes an Frau Guth zum Tode zu verurteilen. Beiden sind die bürgerlichen Ehrenrechte dauernd abzuerkennen. Ueber dieAngeklagte Oe sterle stellte der Staatsanwalt den Strafantrag, sie wegen Mitwisserschaft au einem Verbrechen zu fünfIahreu Z u ch thaus und fünf Jayreu Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zu verurteilen.
Die Verteidiger sprechen
In der Nachmittagssitzung ergriffen sodann die Verteidiger der Angeklagten das Wort. Zuerst sprach der Verteidiger des Angeklagten Guth. Man könne für die Tat des Angeklagten Guth keine Entschuldigung finden. Er sei des Mordes schuldig zu sprechen. Jedoch sei es - immerhin zweifelhaft, ob er für seine Taten : voll verantwortlich gemacht werden könne. Der > Verteidiger stellte den Eventualantrag, noch-- l mals von einem Sachverständigen den Geistes- s zustand des Angeklagten prüfen zu lassen.
< Der Verteidiger des Angeklagten Sieber : stellte entschieden eine Mittäterschaft des l Sieber in Abrede. Er habe aus keinen ge- j winnsüchtigeu Motiven gehandelt und könne j nur wegen Beihilfe verantwortlich gemacht : werden. Der Verteidiger der Angeklagten j Öesterle bestritt, daß diese eine Beihilfe zum i Mord geleistet habe. Sie könne auch nicht j wegen Mitwisserschaft verantwortlich gemacht werden. Er stellte deshalb den Antrag auf Freispruch der Angeklagten. Ten Verteidigern antwortete nochmals der Staatsanwalt und hielt seine Ltrafanträge aufrecht.
Das Urteil
Das Schwurgericht Ravensburg fällte in dem Prozeß gegen den Giftmörder Guth und seine Helfer am Freitagnachmittag nach- stehendes Urteil:
Johann Baptist Guth wird wegen dreier Verbrechen des vollendeten Mordes zum Tode verurteilt, wegen eines Verbrechens des versuchten Mordes zu zwölf Jahren Zuchthaus. Dem Verurteilten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf Dauer aberkannt. Der Angeklagte Sieber wird wegen Beihilfe zum vollendeten Mord zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihm auf zehn Jahre aberkannt. Ueberdies ist Polizeiaufsicht angeordnet. Die Angeklagte Öesterle wird wegen Mitwisserschaft zu einem Ver
brechen des vollendeten Mordes zu drei I JahrensechsMonatenZuchthaus verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihr auf fünf Jahre aberkannt. Die Verurteilten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tie zu den Verbrechen benützten Gegenstände werden vom Gericht eingezogen.
Aenderung der Bürgersteuev
Das Bürgersteuergesetz ist geändert und dadurch die Lage der ^steuerpflichtigen weitgehend verbessert worden. Die Erhebung der Bürgersteuer nach dem Vermögen wurde in das Ermessen der Gemeinden gestellt, die Bemessungsgrundlage bildet nunmehr das Neinvermögen, so daß die bisher vorhandenen Härten des Bürgersteuergesetzes hinsichtlich der Bemessung nach dem Vermögen beseitigt sind. Für Land- und Forstwirte wurde eine Sonderregelung getroffen: Bürgersteuerpflichtige mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Rohvermögen von mehr als 20 000 RM. sind mindestens nach einem Reichssatz von 6 RM. zur Bürgersteuer heranzuziehen. Die Bürgersteuer nach dem Einkommen ist durch eine Veränderung des Tarifes und durch eine gerechtere Behandlung der einmaligen Einkünfte verbessert worden. Die außerordentlichen Einkünfte werden jetzt in ähnlicher Weise begünstigt wie bei der Einkommensteuer.
Mertage des deutschen Sports
Die Fachämter des Deutschen Reichspundes für Leibesübungen werden auch diesmal ihr Teil zum Gelingen des großen Winterhilfswerkes beitragen. Das Fachumt Handball verbindet seinen Einsatz für die Winterhilfe mit einem Werbetag und wird durch besondere Veranstaltungen einen möglichst großen Opferbetrag zu erzielen versuchen. Ter Opfertag des Handballsportes ist der - 8. N o v e m b e r und das größte Spiel die-
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Kommentar überflüssig!
Eine Werbevcrsammlung zu-VeiteidigungMadri s. In welchem Zeichen sie ttaltfindel, beweist das Porträt des roten Diktats! s an der Wand.
(Pressephoto, M.)
ses Tages wird in Magdeburg zwischen PSV. Magdeburg und Hindenburg Minden, also zwischen dem alten und neuen deutschen Meister, ausgetragen. Der 8. November ist zugleich der Opfertag des deutschen Hok- keysportes. Der Bußtag in Preußen, Mittwoch, 18. November, ist als Opfertag für den Fußballspvrt bestimmt worden. Als großes Ereignis ist das Spiel in Köln zwischen der deutschen Nationalmannschaft und der Gaumaunschaft von Mittelrheiu anznsehen.
Für Sonntag. 29. November, ist der Opfertag für den Radsport angesetzt. Es folgt am 6. Dezember der Tennissport. Die Ruderer veranstalten ihren Opier- tag am 4 April, dem „Tag des deutschen Rudersports". Ter 25. Avril ist als der „Taa des deutschen Kanusports" zugleich der Opsertag unserer Kanusahrer. Für das Fachamt Geräteturnen mußte erne Sonderregelung getroffen werden. Den Vereinen dieses Fachamtes ist zugestanden worden, ihre Winterhilfe-Veranstaltungen je nach Wahl in der Zeit vom 1. November 1936 bis zum 1. April 1937 durchzusühren und die Einnahmen den örtlichen Leitungen zuzuführen. Die gleiche Regelung wurde mit dem Fachamt Schwerathletik, dem Bergsteiger°V e r b a n d und dem Neichsverband der deutschen Gebirgs- und Wandervereine getroffen, die ihre Sammlungen im Rahmen der von jedem Verein durchzusührenden Abende ver- anstalten.
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Unermeßliche Schätze deutschen Füh lens, Denkens und Wollens findest Do im guten Buch.
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Großes Haus
Dienstag, 3. November, 6 2. „Die Entführung aus dem Serail", 8—10.30 Uhr.
Mittwoch, 4. November, außer Miete. Neueinstu- dierung „Othello", 7.30—10.15 Uhr.
Donnerstag, 5. November, » 4, .Der Wildschütz", 7.30—10.30 Uhr.
Freitag, 6. November, NSKG. 15 „Adrienne", 8—11 Uhr.
Samstag, 7. November, lt 4, „Madame Butter- fltft, 7.30—10 Uhr.
Sonntag, 8. November, NSKG , geschl. Borstel- lnng, „Rigoletto", 2.30—5 Uhr.
Außer Miete „Der Wildschütz", 7.30 bis 10.30 Uhr.
Montag, 9. November, ^ 4. zum Gedächtnis der Gefallenen vom 9. November 1923 .Fidelis".
7.80— 10.15 Uhr.
Kleines Hans
Montag, 2. November, ä 3, „Gyges und sein Ring", 8 bis n. 10.15 Uhr.
Dienstag, 3. November, v l Erstaufführung „Die vier Gesellen", 8—10.30 Uhr.
Mittwoch 4. November, NSKG. 13, „Egmont",
7.80— 10 45 Uhr.
Donnerstag, 5. November. NSKG. 14, Moliöre- Abend, „Kopfschmerzen der Liebe". „Tartuffe", 8—10.30 Uhr.
Freitag, 6. November, L 3, „Die vier Gesellen", 8—10.30 Uhr.
Samstag, 7. November. 3. Moliöre-Abend, „Kopfschmerzen der Liebe", „Tartufse", 7.30 ^is 10 Uhr.
Sonntag, 8. November, außer Miete „Die vier Gesellen", 7.30—lO Uhr
Montag, 9. November, znm Gedächtnis der Gefallenen vom 9. November 1923, „Thomas Paine", 8—10.45 Uhr.
Nrheberrechtsschutz durch Verlagsanstalt Manz, München
10. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)
Unter anderen Umständen hätte sich Guro über diese Abweisung getröstet oder sich über die Ungefälligkeit des Mannes entrüstet. In ihrer sümmerlichen Hilflosigkeit empfand sie über sein Benehmen den allertiefsten Schmerz und es schien ihr alles ein Vorzeichen gräßlichen Elends.
So würde es ihr jetzt überall und immer ergehen, bis sie schließlich entkräftet, verhungert, tot ausgefunden würde, weil kein Mensch sich um Guro kümmerte und sie keine Möglichkeit besaß, sich zu verständigen.
Guro setzte sich auf eine Bank des Bahnsteigs und dachte nach. Aber sie fand auch keine Spur einer Hoffnung, eines Ausweges. Allmählich hatte sich die kleine Vorhalle gänzlich geleert und tatsächlich beachtete sie kein Mensch.
Nicht einmal Bahnbedienstete waren jetzt mehr zu sehen.
O, wie war Guro unglücklich!
Ganz langsam, ganz stille, zog sie ihr feines, spitzen- besetztes Taschentüchlein — das sie erst gestern Gitta aus ihrem Koffer wegstibitzt hatte — heraus und begann leise zu weinen.
Sie war nun schon aus dem Standpunkte, daß ihr alles gleichgültig sei. Höchstens hatte sie noch zu überlegen, wie lange es wohl anstehen werde, bis sie hier auf der Bank sitzend verhungert sei. Zuerst trocknete sie nur die nassen Augen, dann begann sie leise zu wimmern und schließlich zu schluchzen.
O, diese entsetzliche Verlassenheit!
. Aber Guro täuschte sich, sie war nicht mehr allein
Aus dem Durchgang des Bahuhosgebäudes sah schon Mt einiger Zeit jemand hervor und beobachtete mit Atau -
nen und Verwunderung die junge Dame. Schließlich kam dieser Jemand -n seiner ganzen Größe aus dem Durchgang heraus und ging langsam, beinahe schüchtern, auf Guro zu. Lüpfte den Hut:
„Entschuldigen Sie, mein Fräulein, fehlt Ihnen etwas? Fühlen Sie sich nicht wohl?"
Guro schaute auf und sah einen jungen Mann vor sich stehen.
Er machte eigentlich keinen schlimmen Eindruck. War vielleicht sogar ganz hübsch, auch gut gekleidet. Desgleichen war sein Benehmen kaum tadelnswert.
Aber Guro war anderer Ansicht. Sie war geradezu beleidigt.
Nicht einmal seinem Schmerz konnte man sich überlassen, ohne daß nicht sofort ein junger Mann des Weges kam, um ein hilfloses Mädchen in Bedrängnis zu versetzen! Nicht einmal weinen durfte man, ohne daß irgendein Geck, ein aufdringlicher Mensch sich in ihre innersten Privatangelegenheiten einmischte!
Empört, mit sprühenden Augen, maß Guro den jungen Mann, dann setzte sie sich mit einem energischen Rucke halblinks, abgewandt von dem Frechling.
Das war deutlich.
Der junge Mann sagte eine Kleinigkeit, die wie eine verwirrte Entschuldigung klang, lüpfte zum zweitenmal den Hut und verschwand wieder.
Dieser junge Mann — vielleicht war er aber doch schon 28 Jahre alt, bei der Mode der Barttosigkeit ließ sich das nicht so genau unterscheiden — war der Dr. med. Hans Hofer, approbierter Arzt in Mettenhof-Stiegelbach und wohlbestallter Bahnarzt des Bezirks.
Soeben war er gekommen, um in einigen Familien der Bahnbediensteten Krankenbesuche zu machen, hatte seinen Kraftwagen draußen vor dem Hause aufgestellt und sich angeschickt, die in den Durchgang mündende Treppe zu dem oberen Stockwerke des Bahnhofs hinaufzusteigen, als er Guro erblickte , die weinte
Es ist schlimm, wenn man mit teilnehmendem Herzen lvmmt und schnippisch abgewiesen wird. Hans Hofer fühlte sich gekränkt. Kopfschüttelnd ging er deshalb nun eben die Treppe hinauf und machte seine Besuche.
Als er nach einer halben Stunde damit fertig war, kam ihm der Gedanke an die weinende Fremde aufs neue.
! Möglich, daß er nicht mehr dran gedacht hätte, wenn j Guro nicht ein ausnehmend hübsches Mädchen gewesen ! wäre. Aber so ist es verzeihlich, und kurz und gut, Hans ! Hofer brachte es nicht übers Herz, nicht noch einmal nachzusehen, ob die Fremde immer noch auf der Bank sitze und weine.
— Wahrhaftig, sie faß immer noch da und weinte noch bitterlicher als zuvor, beugte sich jetzt weinend über die Lehne der Bank.
Kein Zweifel, daß ich hier helfen muß, dachte Hans Hofer. Das ist meine Pflicht als Arzt. Möglicherweise gilt es, ein ernstliches Unglück zu verhüten.
Entschlossen kam er näher, ergriff die kleine Hand des Mädchens, die schlaff über die Bank herabfiel.
„Mein Fräulein, Sie sind immer noch hier? ... Hier ist kein Aufenthalt für Sie... Es wird bald Nacht werden ... Sagen Sie mir, was Ihnen zugestoßen ist. Kann ich Ihnen behilflich fein?"
Natürlich verstand Guro wiederum kein Work, aber es klang so bestimmt und wiederum so warmherzig und vertrauenerweckend, daß sie sich aufrichtete. Mit Tränen in den Augen sah sie ihn an. Ihr Trotz war vollkommen gebrochen.
Ein späterer Zug war schon vorübergefahren, ohne daß sie den Mut gehabt hätte, einzusteigen, da sie doch keine Fahrkarte besaß und nicht einmal wußte, wohin sie fahren sollte. Vater und Mutter hatten sich ja selbst erst in letzter Zeit entschlossen, sich irgendwo festzusetzen. Aber Guro und ihre Schwestern hatten sich nie darum bekümmert, wie das Nest hieß, in dem die Eltern die Sommerfrische zubringen wollten. Und jetzt — jetzt war es zu spät!
.(Fortsetzung folgt.)
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