den 27. Juni 183s

Freitag, 28. Juni 1935

IW. Jahrgang

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)ie Beschäftigung der weiter zugenommen, 'erichterstattung des ts ist die Zahl der wn 63,3 Prozent im it der Arbeiterplatz- iegen. Stärker hak isteten Stunden er» 8,3 Prozent auf 60,6 undenkapazität. Da« ' Tätigkeit den höch- res (November 1934) chschnittliche tägliche zweiter gestiegen; sie Stunden gegen 7,451

knang: Milchschw. r u a. F.: Milchschw. ich in gen: Milch- M. Tettnang: Waldiee: Milch« je Stück.

illpreise vom 26. 6. Silber 60.9062.70, 25, 1 Gramm Platin Palladium 3.20, 1 .. und 4 Proz. Kup-

:rung: Für Freitag r noch ziemlich hei­len Gewitterstörun- l erwarten.

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ste Nr. 3 gültig

umfasst 8 Seiten

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in allen Teilen Württembergs Der stärkste Erdstoß seit dem

Bedeutender Sachschaden eingestürzt -

Stuttgart, 27. Juni.

Nm Donnerstagabend 6.22 Uhr war ein außerordentlich starker Erdstoß zu verspü­ren. Das Erdbeben dauerte etwa 10 Sekun­den, doch waren die Erschütterungen in den Stadtteilen, die vom Verkehr weniger be­rührt sind, so stark, daß die Bewohner die Bewegungen an den Wänden beobachten konnten. Besonders heftig war das Erd­beben auf den Höhen von Stuttgart spür­bar; so wurde aus Sillenbuch eine ge­naue Beobachtung von der Stärke des Erd­stoßes gemeldet.

Auch in Eßlingen war das Erdbeben in außerordentlicher Stärke bemerkbar. In den Häusern gerieten zum Teil die Gegen­stände in Bewegung, ebenso im Bodensee­gebiet. Von Friedrichshasen wird uns berichtet, daß dort der Erdstoß sich eben­falls in heftigster Form ausgewirkt hat. In Balingen war der Erdstoß so stark, daß die Bewohner im ersten Schrecken zum Teil die Häuser verließen und auf die Straßen flüchteten. Aus Heidenheim wird uns gemeldet, daß dort selbst und besonders in Steinheim, dem Mittelpunkt des Erup­tionsgebietes, um 6.20 Uhr ein leichter und kurz darauf ein sehr schwerer Erdstoß ver­spürt wurde. Schränke, Türen und Fenster gerieten in heftige Bewegung und man konnte sogar deutlich das Schwanken der Kirchtürme beobachten.

In Biberach wurde das Erdbeben in zwei starken hintercinanderfolgenden Stößen, die von donnerähnlichcm Getöse begleitet waren, verspürt. In verschiedenen Stratzenzügen wurden die Ka­minbedachungen abgeworfen und teilweise sind die Kamine ein ge stürzt. Ob bei dem Erdstoß Per­sonen zu Schaden gekommen sind, konnte noch nicht festgestellt werden.

Vermutlich handelt es sich bei dem Erd­beben um ein solches tektonischen Ursprungs, das seinen Ausgang von der Schwäbischen Alb nahm.

Kirchtürme stürzen ein

Furchtbar wirkte sich das Beben in Kap­pel bei Buchau und in Buchau selbst aus. In Kappel stürzte die Ostseite des Kirchturms ein. Das Manerwerk schlug auf das Dach des Hauptschiffes, das glatt durch­schlagen wurde. Die Decke des Mittelschiffes brach ein und stürzte mit großem Getöse zu Boden und auf die Kirchenbänke. Sämt­liche Heiligenfiguren an den Wänden wur­den zertrümmert. Da große Einsturzgefahr auch für den übrigen Teil des Turms be­steht, sperrte die Polizei sofort ringsum den Platz ab. Die beiden Geistlichen von Bu­chau bargen die Kirchengeräte unter Lebens­gefahr. Nur mit größter Mühe vermochten sie über die Trümmer zum Hochaltar zu gelangen.

Das Geschehnis ist von besonderer Tragik, da die Kirche erst vor kurzem renoviert wurde und kommenden Samstag die bi­schöfliche Weihe erhalten sollte. Der Scha­den beläuft sich aus mindestens 50 000.- RM,

In Buchau sielen dem Erdbeben fast sämt­liche Schornsteine zum Opfer. Merkwürdiger­weise wurden die umliegenden Ortschaften von den Auswirkungen des Bebens kaum be­troffen.

Kind erheblich verlehk

In Saulgau wurde durch niederstürzende Steine das Kind des Schreinermeisters Geb­hard ziemlich ernstlich verletzt.

In Kan zach über Riedlingen ist der Kirchturm auf das Kirchdach gestürzt und hat das Dach durchschlagen. An verschiedenen Wohnhäusern ist der Schornstein eingestürzt. Die Straße war vielfach durch Trümmer ver­sperrt. Die Dorfbewohner, die sich auf den Feldern befanden, eilten in ihr Dorf zurück, um nach ihren Häusern zu sehen-

Dasselbe Bild bot sich in Dürmensin- gen. Auch Piedlin gen war Mr stark

und Bayerns Zwei Kirchtürme Erdbeben im Jahre 1911

vom Erdbeben heimgesucht, überall Trümmer auf den Straßen, Tausende von Dachplatten sind heruntergcfallen.

Schornsteine eingsstürzk

In Unterhausen bei Reutlingen ist infolge des Erdbebens ein Schornstein ein­gestürzt, in Horb a. N. zwei Schornsteine.

*

Der Erdstoß wurde in gleich starkem Maße in ganz Süddeutschland wahrgenommen. In München fielen in den Zimmern leichte Ein­richtungsgegenstände zu Boden.

In Karlsruhe war das Beben so heftig, daß verschiedentlich Häuser erheblich erschüttert

wurden. Ueberall kamen Möbel und andere Einrichtungsgegenstände ins Schwanken. Durch den sehr heftigen Erdstoß wurden die Apparate im Geodätischen Institut der Technischen Hoch­schule in Karlsruhe vollständig herausgewor­fen. Sehr stark ist der Erdstoß im Murgtal verspürt worden, besonders in Rotenfels.

Von besonderer Heftigkeit scheint die Erd­bewegung im Hegau und im Bodensee­gebiet gewesen zu sein, doch steht noch nicht genau fest, ob der Herd des Bebens tatsächlich vom Bodenscegebiet ausgeht, wie das bekannt­lich früher schon der Fall war.

Auf Anfrage bei der Erdbebenwarte Mün­chen wird mitgeteilt, daß es sich bei dem am Donnerstag verspürten Erdbeben um das stärkste Nahbeben handelt, das von der Münchener Erdbeben­warte seit dem 16. 11. 1911. ausgezeich­net worden ist.

MeitMkNy und WWWcht kiWsöhrt

Lrisischußpslicht für jeden Deutschen Letzte Sitzung Ses Reichskapinetts vor der Sommerpause Berlin, 27. Juni. I

In der letzten Sitzung des ReichskabinetiS am Mittwoch wurde eine Reihe äußerst wich­tiger Reichsgesetze verabschiedet, und zwar:

Das Gesetz über den Reichsarberksdrensi

Dieses Gesetz sühn die A cbe t tüd .eu st. Pflicht der männlichen Jugend ein; für die weibliche Jugend erfolgt eine gesonderte gesetzliche Regelung. Ter Arbeits­dienst ist Ehrendienst am deutschen Volke; wer zu ihm kommt, darf für sich selbst keine materiellen Vorteile erwarten; von jedem einzelnen wird selbstloser Einsatz seiner gan­zen Kraft verlangt. Für seinen Dienst und seine Arbeit erhält er keinen Arbeitslohn. Tie Dienstpflicht umfaßt alle gesunden jungen Deutschen. Eine Sonderregelung des Frauenarbeitsdienstes ist deshalb notwendig, weil er weder nach den Zielen seiner Führer, noch nach dem Ausbau seiner Verwaltung in der Lage ist, plötzlich mehrere hunderttausend Mädchen in den Pflichtarbeitsdienst auszu­nehmen.

Vom männlichen A r b e i t s d i e n st wird der Geburtsjahrgang 1915 einberujen, die Hälfte zum 1. Oktober 1935, die andere Hälfte z u.m 1 April 193 6. Die Dienstzeit dauert vorläufig 6 Monat e. Weitere Bestimmungen des Gesetzes regeln die Ausnahmen von der Dienstpflicht (Besitzer des Arbeitspasses, dann Unwürdige, Staatsfeinde, aus der NSDAP, wegen ehrenrühriger Handlungen Ausgeschlossene, körperlich und geistig Un­taugliche). Wer vor Vollendung des 25. Le­bensjahres aus dem Ausland ins Reich zurückkehrt, ist arbeitsdienstpslichtig. Die Zurückstellung von Dienstpflichtigen ist bis zu zwei, im Höcbstsall bis zu fünf Jahren möglich.

Dem Arbeitsdienst ist die Aufgabe gestellt, die deutsche Jugend im Geiste des National­sozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsausfassung, vor allem zur ge­bührenden Achtung vor der Handarbeit zu erziehen. In Zukunft soll jeder junge Deutsche eine Zeitlang in ernster Arbeit den Spaten füh­ren und wirtschaftliche Werte für die Gesamtheit des Volkes schaffen. Das Führerkorps des Arbeits­dienstes setzt sich nur aus Männern zusam­men, die die allgemeine Arbeitsdienstpflicht geleistet haben. Jedem Führer ist durch die verschiedensten Schulungen im Arbeisdienst die Möglichkeit gegeben, bei entsprechender Eignung in die höchsten Führerstellen auszu­rücken. Die Führer sind weder Be­amte noch Unteroffiziere noch Offiziere. Sie erhalten eine Besoldungs- ordnung, die auf die Besonderheiten des Ar­beitsdienstes eingestellt ist. Für eine ausrei­chende Versorgung werden besondere Vor­schriften geschaffen.

Eine Verfügung des Führers setzt die Ar­beitsdienstzeit zunächst für ein halbes Jahr fest. Die Stärkedes Arbeitsdien­stes soll bis 30. September 1936 200 000 Mann nicht überschreiten.

Der freiwillige Eintritt in den Arbeitsdienst ist bereits vom vollendeten 17. Lebensjahr an möglich, um denjenigen, die in diesem Alter aus der Schule oder aus der Lehrzeit ausscheiden, sofort den Eintritt in den Arbeitsdienst zu VLi.-.r'ZNLjcn. >

Umstellung des Strafrechtes auf den Geist des neuen Staates

Das Gesetz zur Aenderung des Strafgesetzbuches ist in erster Linie durch die Gesetzgebung auf anderen Gebieten notwendig geworden. Insbesondere enthält diese Aenderung eine wesentliche Ver­schärfung der Strafbestimmun­gen für die Unzucht zwischen Männern.

Das Gesetz zur Aenderung von Vorschriften des Strafverfah­rens und des Gerichtsversas- sungsgesetzes bringt die technische Sicherung der Vorschriften der ersten Gesetze.

Das Luftschuhgeseh

Das Reichsluftschutzgesetz unter­stellt alle Luftschutzangelegenheilen, die Reichs- sache sind, dem Reichsluftfahrtminister. Alle Deutschen sind zur Dienst- und Sachleistung, sowie zu sonstigen Handlungen, Duldungen und Unterlassungen verpflichtet, die zur Durchfüh­rung des Luftschutzes erforderlich sind, e s wird also die Luftschutzpflicht ge­schaffen. Auch alle juristischen Personen, nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen, Angestellte und Einrichtungen öffentlichen und privaten Rechtes, schließlich auch Ausländer und Staatenlose, die im Deutschen Reich Sitz, Niederlassung und Vermögen haben, sind luft­schutzpflichtig.

Personen, die infolge ihres Lebensalters oder ihres Gesundheitszustandes zu persönlichen Luftschutzdiensten ungeeignet sind, weiters solche, deren Heranziehung mit ihren Berufs­pflichten gegenüber der Volksgemeinschaft nicht zu vereinbaren ist, dürfen zu persönlichen Luft­schutzdiensten nicht herangezogen werden. Die Heranziehung zur Luftschutzpfli ht wird durch polizeiliche Verordnung, Entschädigungsfragen durch die Durchführungsbestimmung geregelt.

Das Gesetz über das Beschlutzverfahren in Rechlsangelegenheiken -er evangelischen Kirche

sieht die Schaffung einer Beschlußstelle beim Reichsinnenministerium vor. Hängt in einem bürgerlichen Rechtsstreit die Entscheidung davon ab, ob seit dem 1. Mai 1933 in den evangelischen Landeskirchen oder in der Deutschen Evangelischen Kirche getroffene Maßnahmen gültig sind, wird die Beschluß­stelle auf Antrag des Gerichtes hierüber end­gültig beschließen.

Weitere Gesetze

Angenommen wurden weiters ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken N a ch- wuchses, das eine Beschleunigung des Verfahrens herbeiführt, ein Gesetz zur

Vereinheitlichung der Fidei- kommißauflösung, eine Aende­rung des Besoldungsgesetzes ein Gesetz über die Ueberführnng von Angehörigen der Landes­polizei in die Wehrmacht, ein Ge­setz über die Entziehung des Rech­tes zum Führen einer Dien st be- zeichnung der Wehrmacht wegen Un­würdigkeit, ein G e s e tz ü b e r d e n G ü t e r- sernverkehr mit Kraftwagen, ein Gesetz zur Ergänzung der Klein­garten- und Kleinpachtordnung, ein

Reichsnakurschutzgeseh

das dem Reichsforstmeister das Recht gibt, wichtige Flächen zu Rsichsnaturschutzgebieteir zu erklären und allenfalls auch zu enteignen. Das Gesetz trifft zum ersten Male eine ein­heitliche Regelung für das ganze Reich.

Ehrung des Generalfeldmarschalls von Mackensen

Nach dem Willen des Führers und Reichs- kanzlers soll dem Dank des deutschen Volkes an dem ruhmvollen Heerführer unvergäng­licher Ausdruck verliehen werden. Das preußische Staatsministerium hat daher be­schlossen, die preußische Domäne Brüssow (Kreis Prenzlau) dem Führer und Reichskanzler für eine Uebereig- nung an den Generalselldmar. schall von Mackensen als Dota­tion zur Verfügung zu stellen.

wieder in Baris

Nur eine Besprechung mit Laval

Paris» 27. Juni.

Am Donnerstag vormittag um 10 Uhr traf Eden von Nom kommend in Paris ein. Bereits um 11 Uhr begann die Be- sprechung zwischen Laval und Eden am Quai d'Orsay. Im Anschluß an diese Be­sprechung, die bis 13.50 Uhr dauerte, gab Ministerpräsident und Außenminister La- v a l folgende Mitteilung an die Presse aus: Eden, der von Rom zurückgekehrt ist, hat mich über seine Besprechungen mit Musso­lini in Kenntnis gesetzt. Wir waren be­müht. in dem durch das Kommunique vom 3. Februar sestgelegten Rahmen die beste Lösung zu finden und die Lösung der Probleme, die wir ins Auge gefaßt haben, zu beschleunigen. Wir werden auf diplomatischem Wege die Prü­fung dieser Fragen fortsetzen, die wir in der Kürze der Zeit unserer Be­sprechungen nicht erschöpfend behandeln konnten. Wir haben die Absicht und den gemeinsamen Willen, die Methoden unserer beiden Regierungen einander anzupassen und das Programm vom 8. Februar zu verwirklichen. Eden hat mir weiter Mit­teilung gemacht von seinen Besprechungen mit Mussolini in Rom über den italienisch» abessinischen Konflikt."

Neue Besprechungen werden nicht mehr stattfinden. Eden reiste bereits am Donners­tag nachmittag nach London weiter.

Keine Komefsionsbetze in den Betrieben!

klc. Berlin, 27. Juni.

Auf einer Arbeitstagung der DAF.-Walter in Annaberg in Sachsen wandte sich der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschafts­gebiet Sachsen, Pg. Stiehler, in scharfer Weise gegen jene Betriebsangehörige-, die nicht DAF.-Mitglieder sind. Sie schädigen damit den Arbeitsfrieden in den Betrieben und die DAF. hat für die Entfernung solcher Störenfriede, die behaupten, aus Gründen ihres Glaubens" nicht der DAF. beitreten zu können oder im Lager derErnsten Bibel­forscher" landes- und volksverräterische mar­xistische Zersetzung betreiben, zu sorgen. Menschen, die beim Horst-Wessel-Lied öder beim Gruß an den Führer nicht mitgrüßen wollen, müssen aus den Betrieben entfernt werden. Die DAF. kann es nicht dulden, daß sich in den Betrieben eine Konfessions­hetze breit macht. Wenn die Entfernung die­ser Elemente' aus den Betrieben nicht im gütlichen Wege zu erzielen ist. so erklärt sich der Treuhänder der Arbeit dazu bereit, dabei mitzuwirken.