Dienstag, den 12. Juni 1834
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Seite 8 — Nr. 133
Der Gesellschafter
Kampf den Stratzenunfällen
Du glaubst das nicht? Du meinst, es sei ganz selbstverständlich, daß du deinen täglichen Weg zur Arbeitsstätte, ohne Schaden zu nehmen, zurücklegst und hältst es für ebenso selbstverständ- lich, daß du abends mit gesunden Gliedern heimkommst. Du lächelst überlegen, wenn man in diesem Zusammenhang von Gefahren spricht und meist, nur Angsthasen könnten überhaupt davon reden.
Was sagst du aber dazu, daß allein bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften, bei denen seit einigen Jahren auch die Unfälle auf dem Wege nach und von der Arbeitsstätte mitversichert sind, jährlich
mestr aks 30000 lVegerrnläkke
gemeldet werden? Es müssen doch also Gefahren da sein, die diese vielen Unfälle verursachen. Man kann nicht alles mit „Zufall" erklären wollen. Sind aber solche Gefahren vorhanden, so ist es nötig, sie zu ergründen, damit man sie bekämpfen oder sich vor ihnen hüten kann.
Wir wollen deshalb einmal in den Unfallakten einer Berufsgenossenschaft blättern und dabei aus der Praxis ein Bild zu gewinnen suchen, wodurch die vielen Unglücksfälle auf dem Arbeitswege verrnlaßt werden.
Das Zesälirlicke Treppenhaus
Da zeigt sich, daß eine Gefährdung schon ein- treten kann, bevor jemand das Wohnhaus verlassen hat. Arbeiter, die vor Tagesanbruch zur Frühschicht von Hause fortaehen mußten, sind bereits auf unbeleuchteten, schadhaften Treppen verunglückt. Auch der Weg über den dunklen Hof kann durch Unebenheiten, Vertiefungen, Löcher, nicht abgedeckte Gruben, umherliegendes Gerät, herumstehende Mülleimer und dergleichen gefährlich werden. Glatteis und Schneeglätte infolge zu späten Streuens mit abstumpfenden Mitteln bilden in der Morgenfrühe eine besondere Gefahr. Bei Glatteis ist es auch tagsüber gefährlich in Außenbezirken, auf Landstraßen und in weniger begangenen Stadtwinkeln, weil dort nicht oder ungenügend gestreut wird. Ein tödlicher Unfall ereignete sich dadurch, daß ein Radfahrer auf der vereisten Landstraße einen vor ihm fahrenden Radfahrer überholen wollte, infolge der Glätte mit dem Rade seitlich wegrutschte und gegen einen vorbeifahrenden Lastkraftwagen fiel, der ihn dann überfuhr. Abschüssige Straßen und bergiges Gelände sind bei Glatteis erst recht gefahrvoll
T'öcikicke Kackfakrunfäkls
Ein Radfahrer ist im allgemeinen mehr gefährdet, als die meisten wohl annehmen werden. Das beweisen die vielen Radfahrunfälle, die sich durch Angefahrenwerden von Kraftwagen oder Motorrädern, Zusammenprall mit ihnen, durch zu schnelles Einbiegen in Hauptverkehrsstraßen (vor allem in hügeligem Gelände), durch unvorsichtiges Ueberholen, Fahren auf der falschen Straßenseite oder beim Ueberqueren der Straße bei verdeckter Sicht und bei anderen Gelegenheiten ereignen. Erstaunlich ist dabei die Schwere der Unfälle. Knochenbrüche, Schädelbrüche, Gehirnerschütterungen sind nicht selten, selbst Todesfälle kommen vor. Werden Fußgänger von Radfahrern an- oder umgesahren, so werden oft beide schwer verletzt. „Nur" vom Radfahrer überfahren zu werden, ist mitunter folgenschwer. In einer neuesten Statistik wird darauf hingewiesen, daß Verkehrsunfälle überhaupt im allgemeinen schwerer verlaufen als Betriebsunfälle. — Ein Unfall, bei dem mehrere Personen verletzt wurden, ereignete sich kürzlich dadurch, daß zwei Fußgänger von der Fahrradlampe geblendet wurden. Das Fahren ohne Licht oder ohne Rückstrahler ist schon manchem verhängnisvoll geworden. Das Fahren auf dem Rade mit sperrigen Gegenständen gefährdet den Fahrer nicht nur selbst, sondern auch andere Personen. Das Mitnehmen von Kindern oder gar von Erwachsenen auf Fahrrädern ist ein grober Unfug, auch wenn man noch so sicher fährt.
Motorsportler/ Vorsicht beim 6asZebenl
Was für den Radfahrer an Vorsicht gilt, gilt im erhöhten Maße für den Motorradfahr e r. Es erscheint als sehr schneidig, „G a s zu geben" und auf der Landstraße dahinzuflitzen. Aber aller Schneid ist dahin, wenn durch eine Unebenheit der Straße das Rad aus der Bahn geschleudert wird und der kühne Fahrer hinterher mit zerschmetterten Gliedern ins Krankenhaus eingeliefert wird.
Die Kraftwagenunfälle mit ihren schweren Folgen sind zur Genüge bekannt und brauchen daher Wohl nicht besonders erörtert zu werden. Aber darauf sei noch hingewiesen, daß das Anhängen der Radfahrer an Autobusse und Lastwagen, das unmittelbare Hinterher- jagen auch seine Gefahren hat. Einer Radfahrerin, die hinter einem Lastaukv fuhr, fiel kürzlich eine sich lösende Wagenklappe auf den Kopf und verletzte sie. Auf- und Abspringen auf fahrende Straßenbahnen, Autobusse usw. sind schon Ursache sehr schwerer Unfälle gewesen.
Im Nebel ereignen sich vielfach Verkehrsunfälle. Ein Arbeiter erwartete im Morgennebel an der Landstraße das Postauto. Er hörte einen Kraftwagen nahen, trat vor, weit er glaubte, es wäre das Postauto, das wie gewöhnlich an der Haltestelle anhalten würde. Er hatte sich aber getäuscht. Es war ein anderer Kraftwagen, der weiterfuhr und ihn zu Boden riß. Er war sofort tot.
Oer Alkohol -
ein Zroüer sireunck ckes On^lückkeuleks
Daß auch der Alkohol häufig eine Rolle bei Unglücksfällen spielt, ist bekannt. Gerade der Zustand, in dem die Betreffenden „noch nüchtern" sind, wird leicht verhängnisvoll. Es ereignen sich da oft recht tragische Fälle. Ein Arbeiter hatte bei stürmischem Wetter den Fährdampfer im Fährhause abgewartet und dabei reichlich Alkohol genossen. Beim Einsteigen in den Dampfer trat er fehl, stürzte vom Laufbrett zwischen Dampfer und Ufermauer und ertrank. Ein anderer Arbeiter verfehlte auf dem Heimwege in offenbar nicht mehr nüchternem Zustande einen Wiesenpfad und stürzte in einen seichten Wassergraben, aus dem er sich nicht mehr herausarbeiten konnte. Man fand ihn am Morgen darin ertrunken auf.
Aul cker Ltraüe immer Augen aul/
Diese Auslese von Unfallmöglichkeiten mag genügen, um zu zeigen, daß es für jeden, der sich auf die Straße begibt, heißt: Augenauf! Wer erst einmal die Gefahr erkennt, wird ihr auch zu begegnen wissen.
Im Betriebe kann der einzelne durch Schutzmaßnahmen vor manchem Unfall bewahrt werden. Auf der Straße ist er auf sich selbst gestellt, um den vielerlei Gefahren zu entrinnen. Er muß sich selbst zu schützen suchen und darf auch nicht andere durch falsches Verhalten gefährden. Bei straffer Verkehrsdisziplin, wie sie jetzt durch die neue Verkehrsordnung angestrebt wird, durch verständnisvolle und willige Einordnung in die Verkehrsregelung wird sich die Zahl der Unfälle auf wenige, wirklich unvermeidbare Fälle, beschränken lassen. Viel Unglück und Not, viel Jammer und Herzeleid würden damit verrr ieden werden. Arbeits- «nd Volkskrast blieben erhalten. Ist das nicht ein Ziel, für das einzusetzen sich lohnt?
Darum
Kamps den Anfällen auch auf-er Maße
Doch bedenke: AufdichuuddeinVer- halten kommt es an.
Gegen welche Wegunfälle ist man versichert?
Die Berufsgenossenschaften hatten ur- prünglich nur eigentliche BetriebZun-
Llle zu verhüten, zu heilen und zu ent- chädigen. Dazu gehören auch Unfälle auf Geschäftswegen. Seit 1925 ist die Unfallver- ficherungspflicht auch auf die Unfälle auf dem Wege nach und von der Arbeitsstätte ausgedehnt worden. 1932 wurden 32 000 Wegeunfälle angezeigt und 3 000 erstmalig entschädigt, darunter 240 tödliche Fälle. Die Berufsgenossenschaften sind also an den Berkehrsunfällen stark interessiert.
sVeiterer' Ausbau ckes Verkekrsscsiukres
Im Gegensatz zu den eigentlichen Betriebsunfällen liegt den Berufsgenossenschaften bei den Wegeunfällen im wesentlichen nur die Heilung und Entschädigung ob. Die Unfallverhütung, insbesondere die technische Verhütung, ist den Berufsgenossenschaften nur im beschränkten Umfange möglich. Nur ausnahmsweise können die Berufsgenossenschaften bei den Gemeinden z. B. auf Ausbesserung der Wege, ausreichende Beleuchtung oder bessere Verkehrsregelung hinwirken. Anregungen, im Winter die Streupflicht auf die Stunde vorzuverlegen, in der die Volksgenossen auf vereisten Straßen in die Fabrik oder Werkstatt, in das Büro oder Geschäft eilen, sind leider erfolglos geblieben. Die Unternehmer können auch die Versicherten anhalten, ihre Fahrräder in betriebssicherem Zustande zu halten, z. B. Rückstrahler, Bremsen, Laternen anzubringen. Damit ist aber die technische Einwirkung ungefähr erschöpft. Uebrig blewt nur noch die Psychologische Beeinflussung der Versicherten durch mündliche Belehrung, Verkehrsfilme und Unsallbilder. Deshalb haben viele Berufsgenossenschaften auch in den Anhang zu ihren Unfallverhütungsvorschriften die Verkehrsregeln für Fußgänger, Rad- und Kraftfahrer ausgenommen und damit eine Grundlage für Vorträge geschaffen. Diese Verkehrsregeln sind für die Versicherten auch von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Wenn nämlich bei der Entstehung eines WegeunfalleZ ein Verschulden bes Versicherten mitgewirkt hat, so kann die Berufsgenossenschast den Schadenersatz ganz oder teilweise versagen.
Lickere ckr'r beugen /
Trotz dieser Erleichterung für die Bcrufs- genossenschaften ist aber die Versicherung der Wegeunsälle eine immer noch unerfreuliche und unangenehme Aufgabe, weil erfahrungsgemäß viele Wegeunfälle vorgetäuscht werden. Unfälle, die zu Hause oder auf einem Sonntagsausflug, beim Tanzen oder nach genußreichem Wirtshausbesuch, beim Rodeln oder Boxen passiert sind, werden gerne als Wege Unfälle frisiert. Deshalb treten die Berufsgenossenschaften den Anzeigen von Wegeunfällen mißtrauisch gegenüber und verlangen sicheren Nachweis über Ort, Zeit und Hergang des Unfalls. Hierunter leiden auch unschuldige Verletzte. Wenn auch zu erwarten ist, daß im Lause der Zeit die
Betrugsversuche infolge der nationalsozialistischen Erziehung abnehmen werden, so werden vorläufig die Berufsgenoffenichaften doch noch ihre strengen Anforderungen an die Beweisführung beibehalten. Deshalb kann jedem, der auf dem Wege nach oder von der Arbeitsstätte verunglückt, nur dringend geraten werden, sich ein oder zwei Zeugen zu sichern, damit er nicht den ihm zustehenden Schadenersatz verliert.
Die neue
Reichs-Straßenverkehrsordnuug
Jetzt haben wir das einheitliche Berkehrsrecht für das ganze Reich
Mit voller Absicht hat man bei der neuen Straßenverkehrsordnung davon abgesehen, sich in zahlreichen Paragraphen zu ergehen und für jeden Einzelfall peinlich ausgearbei- tete Bestimmungen zu treffen. Eine Generalklausel wird aufgestellt:
Jeder Teilnehmer am öffentlichen Verkehr hat sich so zu Verhalten, daß er keinen anderen schädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt.
Um diese Generalklausel gruppieren sich in äußerster Beschränkung die einzelnen Sondervorschriften. Mit ihnen wird man sich noch eingehender befassen müssen, da sie in vieler Hinsicht von dem bisher geltenden Recht abweichen.
Ein großer Wurf ist hier gelungen. Wir Kraftfahrer kämpfen seit langem um ein einheitliches Verkehrsrecht für das ganze Reich. Es hat lange gedauert, bis unsere Wünsche Erfüllung gefunden haben. Um so mehr haben wir Veranlassung, die neue Reichs-Straßenverkehrsordnung als eine wahrhaft nationalsozialistische Tat zu begrüßen.
Die Reichs-Straßenverkehrsordnung enthält nach Artikel III der Einführungsverordnung vom 28. Mai 1934 die ausschließliche Regelung des Straßenverkehrs. Landesrecht ist daneben nur zulässig, soweit die Verkehrsordnung oder die zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen es zulasten.
Die Reichs-Straßenverkehrsordnung tritt mit Ausnahme einiger weniger Bestimmungen am 1. Oktober 1934 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt unter anderem die Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr mit ihren späteren Aenderungen und Ergänzungsverordnungen außer Kraft.
Wesentliche Neuerungen gegenüber den bisherigen Verordnungen find folgende:
1. Für alle Kraftfahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer je Stunde wird die Führerscheinfreiheit eingeführt. Daneben bleiben die seit mehr als zehn Jahren geltenden Bestimmungen über die Führerscheinfreiheit der Kleinkrafträder bestehen.
2. Eine zahlenmäßig festgelegte Höchstge- schwindigkeit wird es grundsätzlich nicht mehr geben. Eine Ausnahme kommt nur für diejenigen Kraftfahrzeuge in Betracht, die nicht mit Luftreifen, sondern mit Vollgummireifen versehen find. Allgemein bleibt Sie Möglichkeit örtlicher Beschränkungen bestehen.
3. Das Ueberholen zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen ist neu geregelt. Wer von einem schneller fahrenden Verkehrsteilnehmer eingeholt worden ist, hat diesem ein Zeichen zu geben, sobald er bereit ist, sich überholen zu lasten. In welcher Form dieses Zeichen gegeben werden soll, wird in der Durchführungsverordnung näher erläutert werden. Es ist möglich, mit der Hand, mit einem Winker oder durch besondere technische Einrichtungen.
4. Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung über das Vorfahrtsrecht. Die bisherigen Bestimmungen waren nicht geeignet, alle Unklarheiten zu beseitigen. Es galt bisher der Grundsatz, daß derjenige Vorfahrtsrecht habe, der sich auf der Hauptverkehrsstraße befindet.
Neu ist die Bestimmung, daß Kraftfahrzeuge und Straßenbahnen ein besonderes Vorsahrtsrecht vor allen anderen Verkehrsteilnehmern haben.
Ebenfalls ist, um die Unklarheiten nach Möglichkeit restlos zu beseitigen, in der neuen Verordnung bestimmt worden, daß auf den Nebenstraßen, die sich mit den Hauptverkehrsstraßen kreuzen, ein besonderes Verkehrszeichen angebracht wird, das dem die Nebenstraße benutzenden Fahrzeugführer zu erkennen gibt, daß er auf eine Hauptverkehrsstraße stößt und deshalb den Fahrzeugen, die auf der Hauptverkehrsstraße fahren, Vorfahrtsrecht zu geben hat.
Dieses neue Äorfahrtsverkehrszeichen ist in anderen Ländern bereits eingeführt worden. Ueber die Frage, wie diese Maßnahme in den Großstädten gehandhabt werden wird, wird die Durchführungsverordnung Auskunft geben.
5. Schließlich sind neue Vorschriften über die Beschaffenheit der Kraftfahrzeuge erlassen worden. Die zulässige Breite ist um einige Zentimeter erhöht worden. Die bisherigen Beschränkungen für Eigengewicht, Gesamtgewicht und Zuladung fallen fort. Begrenzungen gibt es hierbei nur noch für den Raddruck, der entscheidend ist vom Standpunkt der Benutzbarkeit von Wegen und Brücken.
Mgelkundgebung in dr SlMhalle
Stuttgart, 10. Juni.
Den Höhepunkt der Fliegerwoche in Württemberg bildete die große Fliegerkundgebung in der Stuttgarter Stadthalle, in der am Samstagabend Tausende und aber Tausende von Freunden des deutschen Luftsports zusammenströmten. Die Stadthalle war mit dein Himmelblau der Flieger und ihren Emblemen, den Flaggen der deutschen Revolution und frischem Grün prächtig geschmückt. Von der Decke herab hingen zwei Segelflugzeuge, die in symbolischer Weise auf das Wort des Reichsluftfahrtministers Göring „DaS deutsche Volk muß ein Volk von Fliegern werden" hinwiesen. Der Reichsluftfahrtminister selbst war, entgegen den überall an den Plakatsäulen erfolgten Ankündigungen, zur großen Enttäuschung der Massen, die den Lufthelden des Weltkriegs und Vorkämpfer des neuen Deutschlands sprechen hören wollten, nicht nach Stuttgart gekommen. Dagegen fand sich, stürmisch begrüßt, der Präsident des Deutschen Luftsportverbandes, Kommodore Bruno Loerzer ein, der in Begleitung von Fliegerkommandant Dr. Sommer mit einiger Verspätung von einer Besichtigung des Segelfliegerlagers auf dem Hornberg ankam.
Das etwa 70 Mann starke Reichsorche- ster des deutschen Luftsports unter Leitung seines Generalmusikdirektors Fliegerkapitän Schulz-Dornburg, leitete den Abend ein mit herrlichen Kostproben alter Musik, deren Interpretation wie auch die der Stücke der übrigen auserlesenen Musikvortragsfolge, über alles Lob erhaben war und einen wirklichen musikalischen Genuß vermittelte. Nach dem Einmarsch der Flieger- und Segelfliegerstürme, der Ehrenabordnungen der SA. und SS., des Arbeitsdienstes, der Hitlerjugend und des Bundes deutscher Mädel sprach zunächst der Landesführer des DLV., Fliegerkommandant Dr. Sommer. Er begrüßte insbesondere den Führer des deutschen Luftsports, Präsident Loerzer, den er als Lufthelden des Weltkriegs und engen Mitarbeiter des Luftfahrtmimsters Göring feierte. Er forderte die deutsche Jugend auf, sich der Boelcke, Nicht« Hofen und Jmmelmann würdig zu erweisen und in ihrem Geist weiterzuarbeiten.
Reichsstatthalter Murr
Nach dem Vortrag weiterer Musikstücke, die dankbarsten Beifall fanden, sprach dann auch Reichsstatthalter Murr. Ausgehend von der alten Sehnsucht des Menschen, sich in die Lüfte zu erheben, kam er auf die Männer zu sprechen, die in der deutschen Luftfahrt führend vorangingen. Ueberall seien es Deutsche und deutscher Erfindergeist, die den Löwenanteil an der Eroberung der Luft bestritten hätten. Wir dürften es mit Stolz feststellen, daß es unsere deutschen Sport- und Segelflieger verstanden haben, trotz aller Fesseln — war es nicht möglich mit den Motoren, so doch ohne Motoren — die Luft zu erobern. Mit seinem Dank an die Männer, die der deutschen Nation auch in der Zukunft ihren FOegerruhm erhalten wollten, verband er einen flammenden, mit Begeisterung aufgenommenen Appell an die Anwesenden, für den deutschen Luftsport zu opfern, denn kein Opfer könne hier zu groß sein.
Kommodore Loerzer
Ein Fanfarenmarsch leitete dann über zu der Ansprache des Pour-le-merite-Fliegers Bru'.' Loerzer. Er überbrachte zunächst die Grüße de» Reichsluftfahrtministers Göring, dem es mit bestem Willen nicht möglich gewesen sei, nach dem Süden zu fahren. In diesen Tagen habe er, Loerzer, Reisen gemacht von Ober- schlesien, Brandenburg nach Sachsen, Thüringen und Bayern. Auch heute habe er alle die Stätten in Württemberg besucht, wo unsere Sport- und Segelflieger arbeiten. In Württemberg habe er, so wie überall, dieselbe Erscheinung gesehen, nämlich Freude und Begeisterung für die Ideale des Fliegersports. Besonders freue er sich, daß auch heute abend SA., SS. und Arbeitsdienst Schulter an Schulter mit ihren Sportfliegerkameraden in dieser Riesenhalle stünden. Er warf einen historischen Rückblick auf die im Vertrag von Versailles aufgezwungene Beseitigung der deutschen Heeressliegerei. Als nachher dann unsere Ingenieure daran gingen, Flugzeuge zum Zweck rein ziviler Luftfahrt zu bauen, da habe man auch wieder Gründe gefunden, diese begonnene Arbeit zu zerstören. Immer wieder seien andere Vorwände aufgetaucht, um auss neue die Knebel anzulegen. Nur allmählich waren gewisse Erleichterungen auf dem Gebiet unserer Flugzeugindustrie zugestanden worden, denen aber auf der anderen Seite wieder erneute Schwierigkeiten in den Weg gelegt wurden. Der Präsident kam dann auf die Arbeit und die einheitliche Zusammenfassung und Führung im DLV. zu sprechen und wies dabei auf die Tugenden des deutschen Frontsoldaten und deutschen Mannes hin. Die heutige Jugend habe die heilige Ve'r- pflichtung, Männer und Helden wie Richthofen, Boelcke und Jm- melmannzumVorbildzunehmen. Er dankte allen Gönnern und Förderern der deutschen Luftfahrt und betonte mit Nachdruck, daß wir heute nicht so zusammenstehen könnten, wenn nicht Adols Hitler in den vergangenen Jahren des Kampfes mit seinen Kämpfern die Voraussetzung hierzu geschaffen hätte.
Präsident Loerzer schloß seine packenden Ausführungen mit einem dreifachen Siegheil auf den Reichskanzler Adolf Hitler und die deutsche Luftfahrt.
Die Kundgebung wurde beschlossen mit dem Deutschland- und dem Horst-Wessel-Lied.