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S Nr. 121_Der Gesellschafter

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In einem gut geleiteten bäuerlichen Betriebe ist jeder Arbeitskraft, die zu ihm gehört, ihre Stelle und Stunde zugewiesen. Ohne diese Ar- beits- und Zeiteinteilung könnte die Aufgabe, welche der Betrieb zu erfüllen hat, nicht gelöst werden. An welchem Platz und zu welcher Zeit nun auch eine der Arbeitskräfte versagt sei es Herr oder Knecht oder Taglöhner : Dies Aussehen oder Falschmachen oder Unpünktlichsein meldet sich früher oder später wie von selbst im Betriebe an. Ein unmöglicher Bauer, der dies Anmelden übersieht oder überhört! Sieht er es nicht, oder hört er es nicht, dann spürt es sein Geldbeutel: denn der hat ein waches - Gewis­sen! Arbeitseinteilung und Arbeitsteilung ist lehlich nichts anderes als gesteigerte Arbeitslei­stung. ist nicht anderes als ein Zeichen des Zu­sammenspiels aller Arbeitskräfte des Betriebes.

Wie hier in engerem Rahmen so ähnlich ist es in dem weiteren der Dorsgemeinschaft. Arbeit und Schicksal der einzelnen Sippen des Dorfes ist. wenn man genau hinsieht, wunderbar in­einander verwoben. Arbeit und Schicksal der Sippen ist Arbeit und Schicksal des Dorfes, ist die Geschichte des Dorfes, Aus- und Nieder­gang der Sippen, ihre Kraft und ihre Schwäche, ihr Willen und ihr Unwillen ist das geschichtliche und wirtschaftliche Gesicht des Dorfes.

Ich kenne ein Bauerndorf auf der Alb, das seit langen Zeiten im Volksmund den Namen Musterort" führt, ein anderes trägt den Ehren­titelDer rechte Flecken". Man weiß dort in der ganzen Gegend, daß ein wehriges Völklein sich in beiden Dörfern mit Erfolg um sein Fort- und Auskommen müht.

Das ist der kraftvolle An- und Auftrieb in je­dem Bauerndorfs, daß ein jeder unter der un- nachsichtlich strengen Kontrolle des anderen steht, daß ein Erlahmen und Nachlassen eines Dorf­gliedes scharf getadelt und daß das Vorwärts- tommen eines Bauern oder Handwerksmannes M oder laut belobt wird. Wenn ab und zu der Neid die Augen verkehrt: es ist nicht das Schlimmste: es ist für den Betreffenden besser, als wenn das Mitleid über ihn weint. Das Wort Nachbar heißt und bedeutetder nahe Bauer". Das nachbarlicheIndiefenster- gucken", die Teilnahme des einen am Schicksal des anderen, die innere und äußere Verknüpfung der Geschlechter innerhalb der Dorfgemeinschaft wirkt sich in wundervollen starken volkstümlichen Werten aus. Ich erinnere nur an die Mithilfe der Sippe und der Nachbarn, wenn ein Bauer ein Haus erstellt. Arbeits- und Schicksalgemein­schaft im einzelnen: Tagtäglich, jahrjährlich fast die gleichen Arbeiten aller Dorfgenossen auf dem Acker, im Stall, in der Scheune! Die Markt­preise für jeden dieselben! Daneben im bunten Reigen die Verschiedenheit der Ausstattung der einzelnen Dorfgenossen wie kennt sie jeder­mann an Kraft, Zähigkeit, an Willen und auch an materiellen Mitteln!

Der Flurzwang teilweise durch die Feldberei- /stgung aufgehoben, nötigt förmlich zu ein und denselben Arbeiten in bestimmten Zeiten, wel­che der Lauf und das Wetter des Jahres diktiert. Aber der Wetterzwang ist der unerbittliche und rücksichtsloseste Zwang und Bann, unter dem der Bauer steht. Die liebe Sonne segnet allen Dorf­genossen zumal ihre Fluren. Der Regen träufelt gleicher- und darum gerechterweise vom Himmel hernieder auf jeden Acker der Markung. Allein wenn Hagelwetter die Früchte zusammendrischt, oder ein Blitzstrahl in eine gefüllte Scheune fällt

Von Martin Freitag

und die Flammen Haus und Hof verzehren, dann gellt ein Aufschrei des Schreckens und der Klage durch das Dorf: dann stemmen sich alle unter die Last des Leides. In allen Dingen äußert sich die Schicksalsgemeinschaft des Dorfes. Soll ich erinnern an Seuchen, die das Leben der Men­schen und Tiere bedrohen? Soll ich an Kriegs­zeiten erinnern, in denen sich Sippe und Ge­schlecht des Dorfes unter die eine Not beugt? Freudigen Ereignissen leiht das ganze Dorf Herz und Hand. Der Vetter Georg macht Hoch­zeit. Was ist das für ein Festen im Flecken! Selbst die Glieder der Sippe, welche auswärts wohnen, tragen ihr Fröhlichsein in die Hochzeits­freude der Dorfgemeinschaft herein. Der Schul­zenbauer stirbtweg". Das ganze Dorf bezeugt seine Teilnahme, ratet und tatet, damit die ver­witwete Schulzenbäuerin mit ihren Kindern wei­termachen kann.

DieKunkelhenke" ist nichts anderes als ein gemeinsames Schenken und Hingehen der Frauen und Mädchen des Dorfes in das Haus der Braut vor der Hochzeit, und dasWeisen" (oder dieWeisat") ist nichts anderes als ein gemein­sames Schenken und Hingehen der Weiber des Torfes zur Wöchnerin: und beide Volksbräuche vollziehen sich unter dem güldenen Stern sozia­len Empfindens, des Miterlebens und der Mit­freude. Um das Ergehen der heraufwachsenden Kinder des Dorfes kümmert sich nicht nur der Vater und die Mutter, die Dotte und der Döttle: Das ganze Dorf achtet darauf, wie es dem jun­gen Erdenbürger und Volksgenossen ergeht. Man beobachtet später seinen Gang, seine Manieren, sein Mienenspiel: man stellt und beantwortet Rassefragen unter der Losungder hat das Blut des Vaters oder der Mutter". Man zieht in dieser Hinsicht Linien bis auf den Groß­

Nachstehend sind die Hauptfragen zum Erb­hofrecht in zwölf allgemeinverständlichen Grund­regeln zusammengefaßt.

I.

Das neue Erbhofrecht gilt lediglich für die Besitzer von Erbhöfen! Für alle anderen Per­sonen gilt nach wie vor das allgemeine Recht, an dem sich von einigen Ausnahmen abge­sehen nichts geändert hat.

II.

Auch der Erbhofbauer kann einzelne Grund­stücke seines Erbhofes (z. B. Bauplätze oder sehr abgelegene Grundstücke) veräußern oder den Erbhof als Ganzes an einen seiner Söhne über­geben, jedoch nur dann, wenn das Anerben­gericht einverstanden ist.

III.

Abteilung einzelner Grundstücke zwecks Mit­gabe an andere Kinder oder Verkauf von Grundstücken zwecks Schuldenzahlung haben nur in ganz besonderen Ausnahmefällen Aussicht auf Genehmigung durch das Anerbengericht, da der Hof nicht verkleinert werden soll.

IV.

Die Uebergabe des Erbhofes hat nur dann Aussicht auf Genehmigung durch das Anerben- . gericht, wenn die Hinauszahlungen, die der ! Uebernehmer nach dem Vertrage leisten soll, und j der Auszug der llebergeber nicht zu hoch. d. h. i für die Kräfte des Hofes gut tragbar sind. i

und Urgroßvater, und man merkt, der wird in dem Sprößling wieder lebendig. Dieses Schauen und Beurteilen des Blutes und seiner oft so seltsamen Wallungen muß der Bewohner des Dorfes ausüben: denn jeder Tag, ja jede > Stunde stellt ihm Zeugen und Zeugnisse blut­mäßigen Lebens vor die Augen. Es stehen die Menschen und es steht alles Geschehen im Dorfe nahe beisammen. Man liest diesen Menschen, man liest diesem Geschehen förmlich ab, warum sie so und nicht anders sind, warum es so und nicht anders geschah. Man sagt: Der ist nicht an­ders und kann nicht anders: denn so ist sein Blut!" So verschieben das Blut, so verschieden das Schicksal! Es ist Bauernblut und darum ge­sundes Blut. Aber gesundes Blut bindet die Menschen in guten und bösen Tagen und zwingt sie im Dorfe zur Gemeinschaft.

Auf dem Erbhof vererben sich nicht nur die Felder und Wälder, da vererbt sich auch das Blut, das Blut zuerst und am deutlichsten. Wenn so jeder Erbhof seine besondere Geschichte und sein besonderes Gesicht hat, und sein Schicksal auch, dann ist es das Blut, das da formt und färbt. Wenn weiterhin jedes Dorf sein besonde­res wirtschaftliches und volkstümliches Gepräge besitzt und die Nachbarschaft die komische Seite dieser Dinge in Spitznamen aufsprießt und der Umwelt zeigt und sagt:Sehet her, das sind ganz Besondere, die von Hinterweiler und die von Hinterbüchelberg und die von Jux!" dann wissen wir, daß diese Besonderheiten das Sippen­blut herausschafft, das dort und da geschäftig und mächtig ist.

Um solches Blut ist es doch eine große Sache: Es hat seine Besonderheiten und bindet dennoch Herd und Hof und Dorf und Stadt und Volk und Land in eine Schicksalsgemeinschaft.

V.

Testamente und Erbverträge, die von Erb- hofbauern vor dem 1. Oktober 1833 errichtet wurden, sind rechtsunwirksam, soweit sie mit dem Erbhofrecht nicht vereinbar sind. In allen Zweifelsfällen erkundige man sich vorsorglich bei dem zuständigen Notariat.

VI.

Bauersleute können sich unter gewissen Vor­aussetzungen gegenseitig zu Anerben ihres Erb­liches einsetzen. Auch kann der Bauer (die Bäue­rin) durch Testament oder Erbvertrag bestim­men, daß nach seinem Tode dem überlebenden Ehegatten, also dem anderen Eheteil, die Wer­tung und Nutznießung des Erbhofes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Hof­erben zustehen soll.

VII.

Der Bauer (die Bäuerin) kann durch Testa­ment oder Erbvertrag bestimmen, welcher der Söhne nach dem Ableben des Bauern (der Bäuerin) den Hof erhalten soll. Dabei, kann er jedoch dem Hoferben weder Belastung noch son- ! stige Hinauszahlungen auferlegen (anders beim j Uebergabevertrag!) Was in einem solchen Falle die Geschwister des Hoferben erhalten, bestimmt sich nach Gesetz.

VIII

Falls der Bauer weder ein Testament (Erb­vertrag) errichtet, noch den Hof bei Lebzeiten übergibt, fällt der Hof in Gegenden, wo nicht

ZwSls Meiiv'WndMe Grundregeln M Whosrecht

ViiSeri«!

inilerin ILamni«

Zeitroman vo« Helmut Messerschmtdt

Urheber-Rechtsschutz für die deutsche Ausgabe:

Drei Quellen-Verlag, LöuigSbrück (Sa.)

12. Fortsetzung.

Damals hast du etwas gesagt, was ich nie vergessen werde: So fordere ich von euch und von mir, daß wir es Hans gleichtun und sein Andenken verewigen, indem wir von uns härteste Pflichterfüllung verlangen und uns jederzeit unbedenklich opfern, wenn es gilt, dem Vaterland und seiner Zukunft zu dienen und eine bessere Zukunft zu erarbei­ten. Weißt du das noch?"

Die beiden jungen Männer sprangen auf. Worringen schrie seinem alten Volksschul­kameraden ins Gesicht:Weißt du das noch? Oder hast du deine schönen Worte selber ver­gessen?"

Ludger!"

Ja, ich sag's! Wir haben alle an uns gearbeitet, Willi Barnscheid, Theo Strötgen, du und ich. Aber es hat jeder nur für sich gearbeitet. Du am meisten für dich!"

Bredenkamp sank auf seinen Stuhl zurück. Der alte Freund hatte recht. . .

Worringen vermochte seine Erregung nicht zu meistern:Wenn wir in den letzten Jahren etwas von dir gewollt haben, dann hast du keine Zeit gehabt. Du hast immer bloß gear­beitet, um hochzukommen, und hast auch uns nur gezeigt, wie wir vorwärtskommen. O ja, du hast uns manchen guten Rat gegeben. Theo Strötgen verdankt dir, daß er so glän­zend die Schlossergesellenprüfung bestanden hat. Willi Barnscheid und ich werden bom­bensicher die Sekretärprüfung machen; und das verdanken wir deinen wirklich guten Ratschlägen. Du selbst kommst tadellos von einer Klasse in die andere und wirst auch zum Schluß gut abschneiden. Dafür arbeitest du ja so wahnsinnig. Aber was nützt das den ande­ren? Was hat Deutschland davon?"

Doch, es hat was davon. Wenn jeder seine Pflicht tut. . ."

Komm mir doch nicht mit solchen Mätz­chen! Es fragt sich doch immer, wo dt« Pflicht

liegt. Heini, es ist jetzt ganz egal, was mit uns kleinen Leutchen passiert, und wenn wir zum Teufel gehen dabei, unsere Pflicht fängt jetzt erst an!"

Erschöpft setzte Worringen sich nieder. Eine lange Pause entstand.

Schließlich reichte Bredenkamp seine Hand über den Tisch:

Du hast recht, Ludger!"

Ist schon gut. Also nun noch einmal; was sollen wir tun?"

Wir müssen uns erst alle miteinander aus­sprechen. Gib du Willi Barnscheid Nach­richt, ich gehe bei Strötgens vorbei. Mor­gen abend um sieben Uhr treffen wir uns hier."

Das ist wenigstens ein Anfang. Herrgott nochmal, wir dürfen doch nicht Maulaffen feilhalten, wenn der Feind im Land steht!*

-i-

Bredenkamp marschierte durch Morgenfrühe Nacht zur Bahn. Am Rathause stand ein Doppelposten. Auch der Ruhrübergang war scharf bewacht. Immer noch rollten Autos, mit schwerbewaffneten Soldaten beladen, nach Essen.

Mit verbissenem Grimm, die Augen fest auf den Boden geheftet, lief Bredenkamp sei­nen Weg.

In der Schule war alles wie sonst. Ein bißchen ernster vielleicht der Ton, etwas ' - fahren die Lehrer, unaufmerksamer als sonst die Seminaristen.

Nachmittags versuchte Bredenkamp, einen Kriegsplan zu entwerfen. Aber er wußte nicht, wie und wo er sich mit seinen Volks­schulkameraden gegen den Feind einsetzen soll­te. Schließlich, als er durchaus keine Möglich­keit sah, gab er es auf und beschloß, alles dem Zufall zu überlassen.

Am Abend saßen Ludger Worringen, Theo Strötgen, Willi Barnscheid und Heinrich Bre­denkamp mit finsteren, entschlossenen Gesich­tern in Bredenkamps Studierzimmer.

Sie waren sich völlig einig darüber, daß es ihre Pflicht war, mit aller Kraft gegen den eingedrungenen Feind zu Felde zu ziehen. . Sie wußten wohl, daß diese Kraft lange nicht . ausreichte, um Entscheidendes zu unterneh- , men. Aber sie glaubten felsenfest daran, daß > überall im Ruhrgebiet zur selben Stunde j sich Kameraden zusammenfanden mit densel-

> ven Zielen wie sie und mit demselben trotzi-

> gen Abwehrwillen.

, Vorläufig kamen sie überein, jeden Abend Streifzüge zu unternehmen, um Sabotage- j Möglichkeiten zu suchen. Auf jeden Fall muß­ten die Franzosen, die widerrechtlich einge­drungen waren, in jeder Weise geschädigt und dadurch zermürbt werden.

So zogen die vier Burschen in den Kampf um ihre Heimat.

Eine französische Jnfanterieabteilung war in demselben Gasthof untergebracht, in dem vor drei Jahren das Freikorps Döring ge­legen hatte. Auf dem geräumigen Vorplatz standen zahlreiche Bagagewagen. Nirgends > war eine Wache zu sehen.

Harmlos strolchten die Burschen durch die Wagenreihen, musterten in haßvollen Blicken die Ladungen.

Strötgen stieß Plötzlich Bredenkamp aitz Ich glaub, ich weiß, was da drin ist!"

Was die schon herbringen"

Paß mal auf, Lebensmittel! Die haben sie doch sicher für uns mitgebracht. Scheint 'ne ganz gute Ware zu sein." Er hob ein Zelttuch hoch. Darunter leuchtete es weiß.

Ludger Worringen griff zu, förderte einen mächtigen Block zutage, steckte ihn Breden­kamp unter die Pellerine. Der hielt fest.

Mit ihren unschuldigsten Gesichtern, aber mit zitternden Knien, strebten die vier der nächsten Seitenstraße zu.

Strötgens Wohnung war nicht weit. Als die Haustur hinter ihnen ins Schloß fiel, atmeten alle erleichtert auf.

In der Küche Packten sie aus. Bredenkamp übersetzte die französischen Worte auf der Packung: Sie hatten Butter, gute französische Molkereibutter, erbeutet.

Frau Strötgen, eine kleine, schwächliche Frau, schlug die Hände über dem Kopf zu­sammen und ,ay ensietzt zu iyrem langen Sohne hinauf:

Aber, sag' mir bloß, wie kommst du da dran?"

Wir sind im Krieg, Mama, das ist requi­riert. Das haben die Franzosen extra für uns mitgebracht."

Sie hätten es uns vielleicht auch frei­willig gegeben," mischte sich Worringen ein, aber wir haben nicht getraut zu fragen, und die verstehen ja auch kein Deutsch."

Das ist doch gestohlen!"

»So siehst du auS!" gab der Sohn zurück.

Dienstag, den 29. Mai 1994

schon bisher Aeltestenrecht der Brauch war, nach dem Tode des Bauern traft Erbhofrechts dem jüngsten Sohne zu.

IX.

Der Bauer (die Bäuerin) kann den Hof durch Testament oder durch Uebergabe bei Lebzeiten auch einer Tochter zuwenden, wenn er keine Söhne hat.

X

lieber ihr anderweitiges Vermögen (Gutha­ben bei einer Kasse, Bargeld, Wertpapiere, Forderungen u. ä.) können die Bauerseheleute frei verfügen wie bisher, insoweit also auch unbeschränkt Eheverträge (allgemeine Güter­gemeinschaft usw.), Testamente oder Erbver­träge errichten.

XI.

Der in den Erbhof einheiratende Ehegatte bedarf keines besonderen Schutzes durch Ehever­träge und dcrgl., da eine Zwangsversteigerung des Hofes gesetzlich ausgeschlossen ist. und der Hof über den überlebenden Ehegatte lebens­länglich zu sorgen hat. falls dieser gewisse ge­setzliche Voraussetzungen erfüllt.

XII.

Grundstücke, die der Bauer (die Bäuerin) in eigenem Namen neu hinzuerwirbt (kauft erbt, eintauscht), werden kraft Gesetzes Bestandteil des Erbhofes. Dagegen gehören Grundstücke, die einzelnen Kindern bereits vor dem 1. Okto­ber 1833 grundbuchamtlich zugeschrieben waren, nicht zum Erbhof der Eltern. Die Rechtsverhält­nisse der Kinder, bezüglich ihres eigenen Ver­mögens bestimmen sich, falls die Kinder nicht selbst Besitzer von Erbhöfen sind, nach dem all­gemeinen Recht. Dr. H. Sommer.

Saarbevölkerung zu 99 Prozent deutsch

DieEazetta Polfka" zur Saarfragc

Die offiziöse polnische ZeitungEazerta Polska,, veröffentlichte einen Leitartikel, in welchem ausführlich die Saarfrage behandelt wird. Das polnische Blatt schreibt u. a., daß die Grundlage für die Schaffung einesSaar­problems" im Versailler Vertrag sehr unver­läßlich sei, da kein Zweifel bestehe, daß die Be­völkerung der Saar zu 99^ Prozent deutsch sei.

Das Blatt bemerkte weiter, daß das Ab­stimmungsergebnis von Frankreich möglicher­weise irgendwelchenAuslegungen" oder Geschäften" ausgenützt werden könnte. Eine deutsche Mehrheit beim Abstimmungsergebnis hält die polnische Zeitung für sicher

Zeitschriftenschau

Das neue Daheim Nr. 34 bringt einen sehr beachtenswerten illustrierten AufsatzUnsere Schiffahrt auf der Ausstellung Deutsches Volk Deutsche Arbeit". Eine Vilderreihe zeigt das schöne Saarland. Freu­de an der deutschen Heimat spricht auch aus den reich illustrierten BeiträgenWochenend und Sonnenschein" undDas deutsche Bauern­haus". Berufsberatung des Daheim:Der Weg des Diplomkaufmanns":Wäscherei und Plätterei, ein Arbeitsfeld für gesunde Frauen". Nützliche Anregungen:Jeder sein eigener Wetterprophet":Eine gehäkelte Damenbluse": Glasschmuckschalen":Der Kaffee im Gebäck": Erziehung und Kinderlüge". Roman:Vater wird es schon verstehn . . ." von Ernst Hil- burg: Novelle:Es bleibt unter uns" von L. von Ploetz.

Auf «lle i» obiger Spotte »ogegebeoe» Bücher und Zeitschrifte» nimmt die Buchhondlung 8. W. Zoiser, Rogold, Beftelnngen entgegen.

Bloß ein bißchen Entgelt für alles das, was die uns stehlen. Das ist noch viel zu wenig. Los, wir gehn noch mal!"

Vier Paketerequirierten" sie insgesamt für jeden Teilnehmer eins mit fünf Pfund Prima französischer Molkereibutter. Bei Ströt­gen wurden die Packungen von den einzel­nen Halbpfundstücken entfernt, verbrannt und durch ehrliches deutsches Papier ersetzt.

Leider zog die Abteilung schon am nächsten Tage wieder weiter.

*

Inzwischen hatte der französische General Degoutte den Belagerungszustand über das Ruhrgebiet verhängt. Die deutsche Regierung rief in einem Aufruf der Ruhrbevölkerung zu:Harret aus in duldender Treue, bleibt fest, bleibt ruhig, bleibt besonnen. Im Ge­fühle unseres guten Rechts tretet in ernster Würde den Gewalthabern entgegen, bis der Morgen tagt, der dem Recht seinen Platz, Euch die Freiheit gibt."

Alle Verbände der Arbeiter, Beamten und Angestellten erklärten in einem gemeinsamen Aufruf, daß die Arbeiterschaft entschlossen sei, Widerstand zu leisten und trotz schwerer Zeiten und Stürme fest am Reich zu halten.

Einzelhandel, Gastwirte- und Kellnerorga­nisationen beschlossen den Boykott gegen die Besatzungsmächte. Auf den Zechen legte die gesamte Belegschaft in einmütiger Geschlos­senheit sofort die Arbeit nieder, wenn eine Kommission der Besatzungsarmee in das Ze­chengebiet eindrang, um Kohlen zu beschlag­nahmen oder den Gang des Betriebes irgend­wie zu beeinflussen.

Es wuchs als riesengroße Volksbewegung der passive Widerstand.

Bredenkamp und seine Getreuen fühlten sich allmählich ganz in diese Front hinein, die nirgendwo fest bestand, und doch überall zu spüren war. Aeutzerlich fügten sie sich wie die gesamte Bevölkerung jederzeit den An­ordnungen der Besatzung.

Sie ließen sich Personalausweise ausstellen mit dem StempelTerritoires occupäs" (Be­setzte Gebiete), gingen jedem französischen Of­fizier, der die Reitpeitsche schwang, in gro­ßem Bogen aus dem Wege und hielten im übrigen die Augen offen, um Angriffsge­legenheiten zu entdecken.

(Fortsetzung folgt).