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S — Nr. 121_Der Gesellschafter
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In einem gut geleiteten bäuerlichen Betriebe ist jeder Arbeitskraft, die zu ihm gehört, ihre Stelle und Stunde zugewiesen. Ohne diese Ar- beits- und Zeiteinteilung könnte die Aufgabe, welche der Betrieb zu erfüllen hat, nicht gelöst werden. An welchem Platz und zu welcher Zeit nun auch eine der Arbeitskräfte versagt sei es Herr oder Knecht oder Taglöhner : Dies Aussehen oder Falschmachen oder Unpünktlichsein meldet sich früher oder später wie von selbst im Betriebe an. Ein unmöglicher Bauer, der dies Anmelden übersieht oder überhört! Sieht er es nicht, oder hört er es nicht, dann spürt es sein Geldbeutel: denn der hat ein waches - Gewissen! Arbeitseinteilung und Arbeitsteilung ist lehlich nichts anderes als gesteigerte Arbeitsleistung. ist nicht anderes als ein Zeichen des Zusammenspiels aller Arbeitskräfte des Betriebes.
Wie hier in engerem Rahmen so ähnlich ist es in dem weiteren der Dorsgemeinschaft. Arbeit und Schicksal der einzelnen Sippen des Dorfes ist. wenn man genau hinsieht, wunderbar ineinander verwoben. Arbeit und Schicksal der Sippen ist Arbeit und Schicksal des Dorfes, ist die Geschichte des Dorfes, Aus- und Niedergang der Sippen, ihre Kraft und ihre Schwäche, ihr Willen und ihr Unwillen ist das geschichtliche und wirtschaftliche Gesicht des Dorfes.
Ich kenne ein Bauerndorf auf der Alb, das seit langen Zeiten im Volksmund den Namen „Musterort" führt, ein anderes trägt den Ehrentitel „Der rechte Flecken". Man weiß dort in der ganzen Gegend, daß ein wehriges Völklein sich in beiden Dörfern mit Erfolg um sein Fort- und Auskommen müht.
Das ist der kraftvolle An- und Auftrieb in jedem Bauerndorfs, daß ein jeder unter der un- nachsichtlich strengen Kontrolle des anderen steht, daß ein Erlahmen und Nachlassen eines Dorfgliedes scharf getadelt und daß das Vorwärts- tommen eines Bauern oder Handwerksmannes M oder laut belobt wird. Wenn ab und zu der Neid die Augen verkehrt: es ist nicht das Schlimmste: es ist für den Betreffenden besser, als wenn das Mitleid über ihn weint. Das Wort Nachbar heißt und bedeutet „der nahe Bauer". Das nachbarliche „Indiefenster- gucken", die Teilnahme des einen am Schicksal des anderen, die innere und äußere Verknüpfung der Geschlechter innerhalb der Dorfgemeinschaft wirkt sich in wundervollen starken volkstümlichen Werten aus. Ich erinnere nur an die Mithilfe der Sippe und der Nachbarn, wenn ein Bauer ein Haus erstellt. Arbeits- und Schicksalgemeinschaft im einzelnen: Tagtäglich, jahrjährlich fast die gleichen Arbeiten aller Dorfgenossen auf dem Acker, im Stall, in der Scheune! Die Marktpreise für jeden dieselben! Daneben im bunten Reigen die Verschiedenheit der Ausstattung der einzelnen Dorfgenossen — wie kennt sie jedermann — an Kraft, Zähigkeit, an Willen und auch an materiellen Mitteln!
Der Flurzwang teilweise durch die Feldberei- /stgung aufgehoben, nötigt förmlich zu ein und denselben Arbeiten in bestimmten Zeiten, welche der Lauf und das Wetter des Jahres diktiert. Aber der Wetterzwang ist der unerbittliche und rücksichtsloseste Zwang und Bann, unter dem der Bauer steht. Die liebe Sonne segnet allen Dorfgenossen zumal ihre Fluren. Der Regen träufelt gleicher- und darum gerechterweise vom Himmel hernieder auf jeden Acker der Markung. Allein wenn Hagelwetter die Früchte zusammendrischt, oder ein Blitzstrahl in eine gefüllte Scheune fällt
Von Martin Freitag
und die Flammen Haus und Hof verzehren, dann gellt ein Aufschrei des Schreckens und der Klage durch das Dorf: dann stemmen sich alle unter die Last des Leides. In allen Dingen äußert sich die Schicksalsgemeinschaft des Dorfes. Soll ich erinnern an Seuchen, die das Leben der Menschen und Tiere bedrohen? Soll ich an Kriegszeiten erinnern, in denen sich Sippe und Geschlecht des Dorfes unter die eine Not beugt? Freudigen Ereignissen leiht das ganze Dorf Herz und Hand. Der Vetter Georg macht Hochzeit. Was ist das für ein Festen im Flecken! Selbst die Glieder der Sippe, welche auswärts wohnen, tragen ihr Fröhlichsein in die Hochzeitsfreude der Dorfgemeinschaft herein. Der Schulzenbauer stirbt „weg". Das ganze Dorf bezeugt seine Teilnahme, ratet und tatet, damit die verwitwete Schulzenbäuerin mit ihren Kindern weitermachen kann.
Die „Kunkelhenke" ist nichts anderes als ein gemeinsames Schenken und Hingehen der Frauen und Mädchen des Dorfes in das Haus der Braut vor der Hochzeit, und das „Weisen" (oder die „Weisat") ist nichts anderes als ein gemeinsames Schenken und Hingehen der Weiber des Torfes zur Wöchnerin: und beide Volksbräuche vollziehen sich unter dem güldenen Stern sozialen Empfindens, des Miterlebens und der Mitfreude. Um das Ergehen der heraufwachsenden Kinder des Dorfes kümmert sich nicht nur der Vater und die Mutter, die Dotte und der Döttle: Das ganze Dorf achtet darauf, wie es dem jungen Erdenbürger und Volksgenossen ergeht. Man beobachtet später seinen Gang, seine Manieren, sein Mienenspiel: man stellt und beantwortet Rassefragen unter der Losung „der hat das Blut des Vaters oder der Mutter". Man zieht in dieser Hinsicht Linien bis auf den Groß
Nachstehend sind die Hauptfragen zum Erbhofrecht in zwölf allgemeinverständlichen Grundregeln zusammengefaßt.
I.
Das neue Erbhofrecht gilt lediglich für die Besitzer von Erbhöfen! Für alle anderen Personen gilt nach wie vor das allgemeine Recht, an dem sich von einigen Ausnahmen abgesehen — nichts geändert hat.
II.
Auch der Erbhofbauer kann einzelne Grundstücke seines Erbhofes (z. B. Bauplätze oder sehr abgelegene Grundstücke) veräußern oder den Erbhof als Ganzes an einen seiner Söhne übergeben, jedoch nur dann, wenn das Anerbengericht einverstanden ist.
III.
Abteilung einzelner Grundstücke zwecks Mitgabe an andere Kinder oder Verkauf von Grundstücken zwecks Schuldenzahlung haben nur in ganz besonderen Ausnahmefällen Aussicht auf Genehmigung durch das Anerbengericht, da der Hof nicht verkleinert werden soll.
IV.
Die Uebergabe des Erbhofes hat nur dann Aussicht auf Genehmigung durch das Anerben- . gericht, wenn die Hinauszahlungen, die der ! Uebernehmer nach dem Vertrage leisten soll, und j der Auszug der llebergeber nicht zu hoch. d. h. i für die Kräfte des Hofes gut tragbar sind. i
und Urgroßvater, und man merkt, der wird in dem Sprößling wieder lebendig. Dieses Schauen und Beurteilen des Blutes und seiner oft so seltsamen Wallungen muß der Bewohner des Dorfes ausüben: denn jeder Tag, ja jede > Stunde stellt ihm Zeugen und Zeugnisse blutmäßigen Lebens vor die Augen. Es stehen die Menschen und es steht alles Geschehen im Dorfe nahe beisammen. Man liest diesen Menschen, man liest diesem Geschehen förmlich ab, warum sie so und nicht anders sind, warum es so und nicht anders geschah. Man sagt: Der ist nicht anders und kann nicht anders: denn so ist sein Blut!" So verschieben das Blut, so verschieden das Schicksal! Es ist Bauernblut und darum gesundes Blut. Aber gesundes Blut bindet die Menschen in guten und bösen Tagen und zwingt sie im Dorfe zur Gemeinschaft.
Auf dem Erbhof vererben sich nicht nur die Felder und Wälder, da vererbt sich auch das Blut, das Blut zuerst und am deutlichsten. Wenn so jeder Erbhof seine besondere Geschichte und sein besonderes Gesicht hat, und sein Schicksal auch, dann ist es das Blut, das da formt und färbt. Wenn weiterhin jedes Dorf sein besonderes wirtschaftliches und volkstümliches Gepräge besitzt und die Nachbarschaft die komische Seite dieser Dinge in Spitznamen aufsprießt und der Umwelt zeigt und sagt: „Sehet her, das sind ganz Besondere, die von Hinterweiler und die von Hinterbüchelberg und die von Jux!" dann wissen wir, daß diese Besonderheiten das Sippenblut herausschafft, das dort und da geschäftig und mächtig ist.
Um solches Blut ist es doch eine große Sache: Es hat seine Besonderheiten und bindet dennoch Herd und Hof und Dorf und Stadt und Volk und Land in eine Schicksalsgemeinschaft.
V.
Testamente und Erbverträge, die von Erb- hofbauern vor dem 1. Oktober 1833 errichtet wurden, sind rechtsunwirksam, soweit sie mit dem Erbhofrecht nicht vereinbar sind. In allen Zweifelsfällen erkundige man sich vorsorglich bei dem zuständigen Notariat.
VI.
Bauersleute können sich unter gewissen Voraussetzungen gegenseitig zu Anerben ihres Erbliches einsetzen. Auch kann der Bauer (die Bäuerin) durch Testament oder Erbvertrag bestimmen, daß nach seinem Tode dem überlebenden Ehegatten, also dem anderen Eheteil, die Wertung und Nutznießung des Erbhofes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Hoferben zustehen soll.
VII.
Der Bauer (die Bäuerin) kann durch Testament oder Erbvertrag bestimmen, welcher der Söhne nach dem Ableben des Bauern (der Bäuerin) den Hof erhalten soll. Dabei, kann er jedoch dem Hoferben weder Belastung noch son- ! stige Hinauszahlungen auferlegen (anders beim j Uebergabevertrag!) Was in einem solchen Falle die Geschwister des Hoferben erhalten, bestimmt sich nach Gesetz.
VIII
Falls der Bauer weder ein Testament (Erbvertrag) errichtet, noch den Hof bei Lebzeiten übergibt, fällt der Hof in Gegenden, wo nicht
ZwSls Meiiv'WndMe Grundregeln M Whosrecht
ViiSeri«!
inilerin ILamni«
Zeitroman vo« Helmut Messerschmtdt
Urheber-Rechtsschutz für die deutsche Ausgabe:
Drei Quellen-Verlag, LöuigSbrück (Sa.)
12. Fortsetzung.
„Damals hast du etwas gesagt, was ich nie vergessen werde: So fordere ich von euch und von mir, daß wir es Hans gleichtun und sein Andenken verewigen, indem wir von uns härteste Pflichterfüllung verlangen und uns jederzeit unbedenklich opfern, wenn es gilt, dem Vaterland und seiner Zukunft zu dienen und eine bessere Zukunft zu erarbeiten. Weißt du das noch?"
Die beiden jungen Männer sprangen auf. Worringen schrie seinem alten Volksschulkameraden ins Gesicht: „Weißt du das noch? Oder hast du deine schönen Worte selber vergessen?"
„Ludger!"
„Ja, ich sag's! Wir haben alle an uns gearbeitet, Willi Barnscheid, Theo Strötgen, du und ich. Aber es hat jeder nur für sich gearbeitet. Du am meisten für dich!"
Bredenkamp sank auf seinen Stuhl zurück. Der alte Freund hatte recht. . .
Worringen vermochte seine Erregung nicht zu meistern: „Wenn wir in den letzten Jahren etwas von dir gewollt haben, dann hast du keine Zeit gehabt. Du hast immer bloß gearbeitet, um hochzukommen, und hast auch uns nur gezeigt, wie wir vorwärtskommen. O ja, du hast uns manchen guten Rat gegeben. Theo Strötgen verdankt dir, daß er so glänzend die Schlossergesellenprüfung bestanden hat. Willi Barnscheid und ich werden bombensicher die Sekretärprüfung machen; und das verdanken wir deinen wirklich guten Ratschlägen. Du selbst kommst tadellos von einer Klasse in die andere und wirst auch zum Schluß gut abschneiden. Dafür arbeitest du ja so wahnsinnig. Aber was nützt das den anderen? Was hat Deutschland davon?"
„Doch, es hat was davon. Wenn jeder seine Pflicht tut. . ."
„Komm mir doch nicht mit solchen Mätzchen! Es fragt sich doch immer, wo dt« Pflicht
liegt. Heini, es ist jetzt ganz egal, was mit uns kleinen Leutchen passiert, und wenn wir zum Teufel gehen dabei, unsere Pflicht fängt jetzt erst an!"
Erschöpft setzte Worringen sich nieder. Eine lange Pause entstand.
Schließlich reichte Bredenkamp seine Hand über den Tisch:
„Du hast recht, Ludger!"
„Ist schon gut. Also nun noch einmal; was sollen wir tun?"
Wir müssen uns erst alle miteinander aussprechen. Gib du Willi Barnscheid Nachricht, ich gehe bei Strötgens vorbei. Morgen abend um sieben Uhr treffen wir uns hier."
„Das ist wenigstens ein Anfang. Herrgott nochmal, wir dürfen doch nicht Maulaffen feilhalten, wenn der Feind im Land steht!*
-i-
Bredenkamp marschierte durch Morgenfrühe Nacht zur Bahn. Am Rathause stand ein Doppelposten. Auch der Ruhrübergang war scharf bewacht. Immer noch rollten Autos, mit schwerbewaffneten Soldaten beladen, nach Essen.
Mit verbissenem Grimm, die Augen fest auf den Boden geheftet, lief Bredenkamp seinen Weg.
In der Schule war alles wie sonst. Ein bißchen ernster vielleicht der Ton, etwas ' - fahren die Lehrer, unaufmerksamer als sonst die Seminaristen.
Nachmittags versuchte Bredenkamp, einen Kriegsplan zu entwerfen. Aber er wußte nicht, wie und wo er sich mit seinen Volksschulkameraden gegen den Feind einsetzen sollte. Schließlich, als er durchaus keine Möglichkeit sah, gab er es auf und beschloß, alles dem Zufall zu überlassen.
Am Abend saßen Ludger Worringen, Theo Strötgen, Willi Barnscheid und Heinrich Bredenkamp mit finsteren, entschlossenen Gesichtern in Bredenkamps Studierzimmer.
Sie waren sich völlig einig darüber, daß es ihre Pflicht war, mit aller Kraft gegen den eingedrungenen Feind zu Felde zu ziehen. . Sie wußten wohl, daß diese Kraft lange nicht . ausreichte, um Entscheidendes zu unterneh- , men. Aber sie glaubten felsenfest daran, daß > überall im Ruhrgebiet zur selben Stunde j sich Kameraden zusammenfanden mit densel-
> ven Zielen wie sie und mit demselben trotzi-
> gen Abwehrwillen.
, Vorläufig kamen sie überein, jeden Abend Streifzüge zu unternehmen, um Sabotage- j Möglichkeiten zu suchen. Auf jeden Fall mußten die Franzosen, die widerrechtlich eingedrungen waren, in jeder Weise geschädigt und dadurch zermürbt werden.
So zogen die vier Burschen in den Kampf um ihre Heimat.
Eine französische Jnfanterieabteilung war in demselben Gasthof untergebracht, in dem vor drei Jahren das Freikorps Döring gelegen hatte. Auf dem geräumigen Vorplatz standen zahlreiche Bagagewagen. Nirgends > war eine Wache zu sehen.
Harmlos strolchten die Burschen durch die Wagenreihen, musterten in haßvollen Blicken die Ladungen.
Strötgen stieß Plötzlich Bredenkamp aitz „Ich glaub, ich weiß, was da drin ist!"
„Was die schon herbringen —"
„Paß mal auf, Lebensmittel! Die haben sie doch sicher für uns mitgebracht. Scheint 'ne ganz gute Ware zu sein." Er hob ein Zelttuch hoch. Darunter leuchtete es weiß.
Ludger Worringen griff zu, förderte einen mächtigen Block zutage, steckte ihn Bredenkamp unter die Pellerine. Der hielt fest.
Mit ihren unschuldigsten Gesichtern, aber mit zitternden Knien, strebten die vier der nächsten Seitenstraße zu.
Strötgens Wohnung war nicht weit. Als die Haustur hinter ihnen ins Schloß fiel, atmeten alle erleichtert auf.
In der Küche Packten sie aus. Bredenkamp übersetzte die französischen Worte auf der Packung: Sie hatten Butter, gute französische Molkereibutter, erbeutet.
Frau Strötgen, eine kleine, schwächliche Frau, schlug die Hände über dem Kopf zusammen und ,ay ensietzt zu iyrem langen Sohne hinauf:
„Aber, sag' mir bloß, wie kommst du da dran?"
„Wir sind im Krieg, Mama, das ist requiriert. Das haben die Franzosen extra für uns mitgebracht."
„Sie hätten es uns vielleicht auch freiwillig gegeben," mischte sich Worringen ein, „aber wir haben nicht getraut zu fragen, und die verstehen ja auch kein Deutsch."
„Das ist doch gestohlen!"
»So siehst du auS!" gab der Sohn zurück.
Dienstag, den 29. Mai 1994
schon bisher Aeltestenrecht der Brauch war, nach dem Tode des Bauern traft Erbhofrechts dem jüngsten Sohne zu.
IX.
Der Bauer (die Bäuerin) kann den Hof durch Testament oder durch Uebergabe bei Lebzeiten auch einer Tochter zuwenden, wenn er keine Söhne hat.
X
lieber ihr anderweitiges Vermögen (Guthaben bei einer Kasse, Bargeld, Wertpapiere, Forderungen u. ä.) können die Bauerseheleute frei verfügen wie bisher, insoweit also auch unbeschränkt Eheverträge (allgemeine Gütergemeinschaft usw.), Testamente oder Erbverträge errichten.
XI.
Der in den Erbhof einheiratende Ehegatte bedarf keines besonderen Schutzes durch Eheverträge und dcrgl., da eine Zwangsversteigerung des Hofes gesetzlich ausgeschlossen ist. und der Hof über den überlebenden Ehegatte lebenslänglich zu sorgen hat. falls dieser gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllt.
XII.
Grundstücke, die der Bauer (die Bäuerin) in eigenem Namen neu hinzuerwirbt (kauft erbt, eintauscht), werden kraft Gesetzes Bestandteil des Erbhofes. Dagegen gehören Grundstücke, die einzelnen Kindern bereits vor dem 1. Oktober 1833 grundbuchamtlich zugeschrieben waren, nicht zum Erbhof der Eltern. Die Rechtsverhältnisse der Kinder, bezüglich ihres eigenen Vermögens bestimmen sich, falls die Kinder nicht selbst Besitzer von Erbhöfen sind, nach dem allgemeinen Recht. Dr. H. Sommer.
Saarbevölkerung zu 99 Prozent deutsch
Die „Eazetta Polfka" zur Saarfragc
Die offiziöse polnische Zeitung „Eazerta Polska,, veröffentlichte einen Leitartikel, in welchem ausführlich die Saarfrage behandelt wird. Das polnische Blatt schreibt u. a., daß die Grundlage für die Schaffung eines „Saarproblems" im Versailler Vertrag sehr unverläßlich sei, da kein Zweifel bestehe, daß die Bevölkerung der Saar zu 99^ Prozent deutsch sei.
Das Blatt bemerkte weiter, daß das Abstimmungsergebnis von Frankreich möglicherweise zü irgendwelchen „Auslegungen" oder „Geschäften" ausgenützt werden könnte. Eine deutsche Mehrheit beim Abstimmungsergebnis hält die polnische Zeitung für sicher
Zeitschriftenschau
Das neue Daheim Nr. 34 bringt einen sehr beachtenswerten illustrierten Aufsatz „Unsere Schiffahrt auf der Ausstellung Deutsches Volk — Deutsche Arbeit". — Eine Vilderreihe zeigt das schöne Saarland. — Freude an der deutschen Heimat spricht auch aus den reich illustrierten Beiträgen „Wochenend und Sonnenschein" und „Das deutsche Bauernhaus". — Berufsberatung des Daheim: „Der Weg des Diplomkaufmanns": „Wäscherei und Plätterei, ein Arbeitsfeld für gesunde Frauen". — Nützliche Anregungen: „Jeder sein eigener Wetterprophet": „Eine gehäkelte Damenbluse": „Glasschmuckschalen": „Der Kaffee im Gebäck": „Erziehung und Kinderlüge". Roman: „Vater wird es schon verstehn . . ." von Ernst Hil- burg: Novelle: „Es bleibt unter uns" von L. von Ploetz.
Auf «lle i» obiger Spotte »ogegebeoe» Bücher und Zeitschrifte» nimmt die Buchhondlung 8. W. Zoiser, Rogold, Beftelnngen entgegen.
„Bloß ein bißchen Entgelt für alles das, was die uns stehlen. Das ist noch viel zu wenig. Los, wir gehn noch mal!"
Vier Pakete „requirierten" sie insgesamt für jeden Teilnehmer eins mit fünf Pfund Prima französischer Molkereibutter. Bei Strötgen wurden die Packungen von den einzelnen Halbpfundstücken entfernt, verbrannt und durch ehrliches deutsches Papier ersetzt.
Leider zog die Abteilung schon am nächsten Tage wieder weiter.
*
Inzwischen hatte der französische General Degoutte den Belagerungszustand über das Ruhrgebiet verhängt. Die deutsche Regierung rief in einem Aufruf der Ruhrbevölkerung zu: „Harret aus in duldender Treue, bleibt fest, bleibt ruhig, bleibt besonnen. Im Gefühle unseres guten Rechts tretet in ernster Würde den Gewalthabern entgegen, bis der Morgen tagt, der dem Recht seinen Platz, Euch die Freiheit gibt."
Alle Verbände der Arbeiter, Beamten und Angestellten erklärten in einem gemeinsamen Aufruf, daß die Arbeiterschaft entschlossen sei, Widerstand zu leisten und trotz schwerer Zeiten und Stürme fest am Reich zu halten.
Einzelhandel, Gastwirte- und Kellnerorganisationen beschlossen den Boykott gegen die Besatzungsmächte. Auf den Zechen legte die gesamte Belegschaft in einmütiger Geschlossenheit sofort die Arbeit nieder, wenn eine Kommission der Besatzungsarmee in das Zechengebiet eindrang, um Kohlen zu beschlagnahmen oder den Gang des Betriebes irgendwie zu beeinflussen.
Es wuchs als riesengroße Volksbewegung der passive Widerstand.
Bredenkamp und seine Getreuen fühlten sich allmählich ganz in diese Front hinein, die nirgendwo fest bestand, und doch überall zu spüren war. Aeutzerlich fügten sie sich wie die gesamte Bevölkerung jederzeit den Anordnungen der Besatzung.
Sie ließen sich Personalausweise ausstellen mit dem Stempel „Territoires occupäs" (Besetzte Gebiete), gingen jedem französischen Offizier, der die Reitpeitsche schwang, in großem Bogen aus dem Wege und hielten im übrigen die Augen offen, um Angriffsgelegenheiten zu entdecken.
(Fortsetzung folgt).