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über den Holzverkauf im Wege öffentlicher Versteigerung
Stuttgart, 23. Dezember. In einem Erlaß ves württ. Innenministeriums wird folgendes Schreiben des Reichsforstmeisters an die Landesforstverwaltungen mitgeteilt: „Der libera» listische Grundsatz, wonach es Aufgabe der Forstverwaliungen der öffentlichen Hand ist, sich als kaufmännische Betriebe zu betrachten,- um möglichst hohe Holzpreise zu erzielen, steht nicht im Einklang mit den Bestrebungen einer nationalsozialistischen Wirtschaftsführung.^ Die Erzielung höchster Holzpreise deckt sich häufig nicht mit dem volkswirtschaftlich größten Nutzen. Unangemessen hohe Holzpreise im Walde können für weite Kreise der übrigen Wirtschaft Schaden zur Folge haben. Derartige Preise sind oft die Folge öffentlicher Versteigerungen, und zwar um so häufiger, je größer zu einem bestimmten Zeitpunkt das Mißverhältnis zwischen Bedarf und Bedarfsdeckung ist. Es ist daher unbedingt notwendig, die Abhaltung öffentlicher Versteigerungen sowohl im Auf- wie im Abstrichsverfahren für den Absatz
von Nutzholz jeder Art zu verbieten. Eine Ausnahme von dieser Vorschrift kann nur in ganz begründeten Fällen durch die zuständige Landesforstverwaltung im Einverständnis mit dem Reichsforstamt zugelassen werden. Submissio- nen jeder Art sowie die öffentliche Versteigerung von Brennholz sind nach wie vor zulässig.
Ich bitte, unverzüglich die erforderlichen Verbotsanordnungen für alle Holzverkaufsstellen der Staats- und Gemeindeforsten zu erlassen und mir gleichzeitig in Abschrift zuzuleiten. Die Anordnung ergeht hinsichtlich der Gemeindeforsten auf Grund des § 2 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zur Ueber- leitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich vom 12. Juli 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 617) im Benehmen mit dem Herrn Reichsminister des Innern." Danach ist, so heißt es in dem Erlaß des württ. Innenministeriums, oer mündliche Aufstreich nur noch für die Ver- Wertung des Brennderbholzes und Brenn, ceisigs zugelassen. Wo für die Verwertung der wertvolles Nadelhölzer (Schreinerware, Rot- solchen, Lärchen), des Laubstammholzes, der Nadelholzstangen und anderer Nutzholzsorten sowie für die Versorgung der Handwerker und Selbstverbraucher mit Nutzholz nach bisheriger
Donnerstag, de« 27. Dezember 1ÜS4
Hebung der mündliche Aüfstrerchsverkaüf vorgesehen war, müssen nunmehr die Verkaufs- arten des schriftlichen Aufstreichs, de- befriste- ten freihändigen Verkaufs auf Grund eine! öffentlichen Ausschreibens und des freihändigen Verkaufs angewandt werden. Die Gemeinden und Gemeindeaufsichtsbehörden werden auf die Beachtung dieser Grundsätze hingewiesen Die Forstämter und Oberförsterstellen der Staatsforstverwaltung sind durch die Forst- direktion entsprechend angewiesen worden mii dem Auftrag, die Körperschaften, deren Waldungen von den Beamten der Staatsforstverwaltung bewirtschaftet werden, zu beraten.
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für die Einreise in -nö Gaargebiel!
Abstimmungsberechtigte Personen bedürfen keiner Einreisegenehmigung
Amtlich wird bekanntgegeben:
Nach der Verordnung der Regierungskommission vom 29. November 1934 gilt für die Einreise in das Saargebiet für die Zeit vom 27. Dezember 1934 bis zuni 26. Januar 1935 einschließlich folgendes:
Die Personen, die in der oben angegebener, eit in das Saargebiet einreiseu, müssen im esitz 1. eines ordnungsmäßigen Reisepasses, 2. einer besonderen Genehmigung zur Einreise in das Saargebiet sein. Der Antrag auf Einreisegenehmigung ist unter Uebersendung des Reisepasses an die Regierungskommission, Abteilung des Innern, in Saarbrücken zu richten. Bei Stellung des Antrages erfolgt zweckdien, liche Beratung durch die Vertrauensleute und Ortsgruppen des Saarvereins.
Die Einreisegenehmigung ist innerhalb 24 Stunden nach der Einreise der Ortspolizeibehörde des Saargebiets vorzulegen. Sie berechtigt zu wiederholter Einreise in das Saargebiel innerhalb des in dem Genehmigungsvermerk bezeichneten Zeitraums. Personen, denen di« Genehmigung zum vorübergehenden Aufenthalt im Saargebiet schon jetzt erteilt ist, müssen diese Genehmigung vor dem 27. Dezember 1934 erneuern. Die erneuerte Genehmigung berechtigt sie zu wiederholter Ein- und Ausreise in das Saargebiet. Mit Geldstrafe bis zu 750 Franken oder mit entsprechender Haft wird bestraft, wer diesen Bestimmungen zuwiderhan- delt.
Die Gebühr für die Einreisegenehmigung beträgt 20 Franken, die Gebühr für die erneuerte Genehmigung 2 Franken. Die Gebühr kann in begründeten Fällen, insbesondere bei Bedürftigkert der einreisenden Personen, falls ein dringlicher Anlaß zur Einreise besteht, erlassen werden. Einer Einreisegenehmigung bedürfen dagegen nicht: Außerhalb des Saargebiets wohnende abstimmungsberechtigte Personen. Für sie genügt der von der Abstimmungskommission ausgestellte Abstimmungsausweis in Verbindung mit dem Reisepaß; Personen, die im Besitz eines saarländischen Reisepasses oder eines saarländische« Personenausweises sind; Personen, die auf Grund der Verordnung der Regierungskommission vom 87. Januar 1932 betreffend die Arbeitszentralstelle für das Saargebiet ausgestellten Legitimationskarten sowie die Grenzausweise gemäß Protokoll über die Gebrauchsrechte an der saarländisch-französischen Grenze vom 13. November 1928 besitzen.
Ich bitte um Auskunft...
Briefkasten de« »Gesellschafters*
Unter dicser Rubrik veröffentlichen wir die aus unserem Leserkreis an die Reüaktivn aerichtelen'
beiz»legen, ferner Rückvorto.ialls
vrieMche Austunst aewUnscht wird. Die Beantwortung der Anträgen erfolgt tewetls Samstags, kfiir die erteilte i Auskünfte übernimmt Ste Redaktion nur die vrekgcscbllche Verantwortung.
71j8hriger. Das Alter des Steuerpflichtigen ist an sich kein Grund zu Befreiungen von Personalsteuern (Einkommensteuer, Wohn- oder Bürger- steuer usw.j ausgenommen die Feuerwehrabgabe. Befreiungen. Ermäßigungen und Nachlässe sind gesetzlich möglich. Es sind aber hiefür die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen maßgebend. Im Rahmen einer allgemeinen Auskunft kann auf diese Frage nicht geantwortet werden. Die gewünschte Auskunft wird am zweckmäßigsten bei der zustän- digen Steuerstelle eingeholt. Die Antwort in unserem letzten Briefkasten bezog sich auf einen be- stimmten Fall und ist natürlich nicht zu verallgemeinern.
K. A. in B. Ob der Vater eines 15jährigen Sohnes. der mit seinem Rad Schaden angerichtet hat. ßaftbar gemacht werden kann, hängt ganz von den besonderen Umständen ab. und richtet sich nach seiner Aufsichtspflicht, über die das Gericht nach genauer Kenntnis des Falles entscheidet.
G. K. in E. Der Landjäger ist kraft seines Amtes verpflichtet, die Untersuchung zu führen. Wir raten Ihnen die Strafe zu bezahlen.
L. L. in W. Wenn der Pachtvertrag schriftlich aus 6 Jahre geschlossen wurde, wird an der Pachtdauer durch den Tod des Verpächters nichts geändert. Wenn der Pachtvertrag nicht schriftlich ist. ist Kündigung möglich.
Sparer. Die Adresse heißt. An den Reichsbeauf- lragten für Zwecksparunternehmnngen. Berlin rv 8 Wilhelmstraße 48.
G E. in H. Emen Ersatz für Ihren Militärpaß erhalten Sie bei der Zweigstelle des Reichsarchivs. Stuttgart Gutenbergstr. 103.
Gl. in Z. Wenn das Mretsverhältnis noch kein Jahr dauert, haben Sie die Möglichkeit, zur Festsetzung der reichsgesetzlichen Miete das Mietseini- gungsamt beim zuständigen Amtsgericht anzurufen. Sie müssen dann die Frtevensmiete von 1914 Nachweisen. Ist diese Friedensmiete nicht zu ermitteln oder aus besonderen Gründen abweichend von der damaligen ortsüblichen Miete, so beantragen
Sie Einholung eines Sachverständigengutachtens. Dauert das Mietsverhältnis länger als ein Jahr, so ist die Anrufung des Mietseinigungsamtes beim Amtsgericht nur möglich, wenn Sie sich in Wirt- schaftlicher Notlage befinden. Eine Kündigung des Mietsverhältnisses zum Zwecke der Mietserhöhung dürfte im vorliegenden Fall nicht möglich sein, da das Mietsverhältnis den Schutzbestimmungen des Mieterschutzgesetzes unterliegt, soweit das von hier aus beurteilt werden kann.
8. S. in St. Eine Innung kann einem Handwerksmeister den Betrieb nicht untersagen, wenn er seine Beiträge an die Innung nicht entrichtet. Nicht einmal die Handwerkskammer kann den Betrieb ohne weiteres lösen. Dagegen können die Beiträge wie öffentlich-rechtliche Gebühren, Steuern ufw. zwangsweise erhoben werden.
W. G. in E. Frage 1. Am Weltkrieg nahmen rund 10 Millionen deutsche Soldaten teil. Davon fielen l 800 000. Der einzige Generalfeldmarschall aus den, Weltkrieg, der heute noch lebt, ist Generalfeldmarschall von Mackensen. Frage 2. Gegen Hühneraugen wendet man heutzutage häufig Schälkuren an mit Mitteln die Sie in der Apotheke erfahren. Frage 3. Als Kriegsbeschädigter wende» Sie sich am besten an die Kriegsfürsorge.
K. in M. Kriegswaisenrente wird nickst nach- bezahlt. Was Sie gehört haben, ist wie so vieles, nur Gerücht.
Fr. A. in F. Radioapparate sind jetzt im Preis so niedrig und die Zahlungsbedingungen hiefür so günstig, daß ein Arbeiter, der hiefür Interesse hat und sich das Geld zusammensparl. nicht unschwer einen solchen anschafsen kann.
L. B. Wenn Sie zuvor keinen Preis für die Arbeiten vereinbart haben, müssen Sie natürlich den vv» der Firma berechneten Preis bezahlen. Daß die Firma einen höheren Preis nir die Arbeiten verlangen muß. als sie ihrem Monteur de- zahlt, hnngi damit zusammen, daß sie für Geschäftsunkosten Spesen, Versicherungen und anderes aufkommen muß.
'Urheberschutz durch C. Ackermann. Roinanzentrale Stuttgart)
55 s
Mit weitgeöffneten Augen versuchte Christa vergeblich. diese Züge zu erkennen. Wo hatte sie nur dieses Gesicht schon gesehen?
Sein Atem schlug ihr sengend entgegen, als es von seinen Lippen zischte: „Oder sollten Sie, meine Gnädigste, ganz vergessen haben, was Hans Friesen seinem Rivalen zu verdanken hat? Und daß er schön dumm wäre, diese Gelegenheit voriibergehen zu lassen? Es gibt wohl kaum eine süßere Rache."
Sie stöhnte laut auf vor Entsetzen. Friesen, der Todfeind ihres Mannesl
Jetzt wußte sie, was sie zu erwarten hatte. Ihre Hand faßte nach dem großen Hut, den sie trug. Sie zog die lange Hutnadel heraus.
„Was wollten Sie von mir?" fragte sie so ruhig, als es ihr möglich war. Sie konnte sich kaum noch auf ihren Füßen erhalten, das Gewitter übte seine alte Wirkung auf sie aus. Aber nur jetzt nicht ohnmächtig werden, nur das nicht. Er war ihr ganz nahe. Sie hob die Hand mit der Hutnadel. Er sah die Waffe nicht. Da wurde ihre Hand sanft herabgezogen und eine tiefe männliche Stim- me sagte: „Nicht nötig, gnädige Frau, mit einem solchen Schandbuben werden wir auch so fertig."
„Verflucht I" sagte Friesen zähneknirschend, und er kehrte sich gegen den alten Herrn in Forstuniform. Aber der blitzende Lauf eines Revolvers sah ihm entgegen.
„Hinaus! und verlassen Sie noch heute die Gegend, wenn Sie nicht ins Zuchthaus wollen!"
Friesen ging, ohne ein Wort zu sagen, hinaus.
„Gnädige Frau gestatten: Oberförster Lehrs. Darf ich bitten, meine Begleitung anzunehmen?"
Christa nickte dankbar.
„Sie kamen mir wie von Gott gesandt, Herr Oberförster," sagte sie endlich.
„Ich würde Ihnen raten, die Gegend so bald wie möglich zu verlassen," sagte der alte Herr und sah sie mit seinen hellblauen Angen väterlich an. „Solche Kreaturen sind zu allem fähig. Es ist besser. Sie begeben sich unter den Schutz Ihres Mannes."
„Das will ich tun," sagte sie.
Er trat hinaus. Vorsichtig sah er sich um, den Revolver noch immer schußbereit. Der Regen hatte aufgehört. Die Wege waren aufgeweicht und kleine Bäche liefen an den Seilen. Die Blumen hoben die regenschweren Kelche und grüßten die schon wieder langsam durch die Wolken brechende Sonne.
Der Oberförster winkte Christa, und langsam gingen sie den Weg nach dem Dorfe zurück.
Christa konnte nur schwer sprechen, die Aufregung und die Angst waren zu groß in ihr gewesen.
Er sah es und er plauderte von diesem und jenem. Schließlich kam er aber doch auf Friesen zu sprechen.
„Ich habe Friesen gekannt, denn ich war nicht immer hier in den einsamen Bergen. Früher, wie er noch ein lustiger, fröhlicher Kadett war. Seine Eltern sind längst tot. Er wurde zeitig genug aus der Bahn geworfen. Zu einer Zeit, wo noch an keine Revolution zu denken war. Freunde seiner angesehenen Eltern haben vergeblich versucht, ihn zu halten, es war alles umsonst. Er wanderte dann aus, nachdem er sich die letzten Jahre vor dem Krieg erfolgreich als Nennreiter hervorgetan hatte. Er kam wie- der, und dann war die Affäre aus dem Rennplatz in Ihrer Heimat. Nun, das letzte wissen Sie ja alles selbst, gnädige Frau. Ich freue mich, Sie kennengelernt zu haben, denn Ihr Herr Vater ist mir kein Fremder. Ich sehe ihn noch heute vor mir, als er einmal zu mir sagte: Zch will der
Welt beweisen, daß auch ein armer Junge ohne fremde
Hilfe ein reicher Mann werden kann.' Er war damals sechzehn Jahre alt. Und Baldasar Nickisch hat sein Wort gehalten."
Sie gab ihm die Hand, die er ehrerbietig küßte. An ihrer Pension angekommen, bat sie ihn, noch ein Stündchen mit heraufzukommen. Sie werde einen kräftigen Imbiß zurechtmachen lassen.
Frau Ahrens war in großer Sorge um Christa gewesen. Nun war sie froh, daß die junge Frau wieder wohlbehalten zu Hause war. Sie erfuhr nur daß Christa, vom Gewitter überrascht, in der Hütte Zuflucht gefunden und dort den Herrn Oberförster kennengelernt hatte, der ein alter Bekannter ihres Vaters sei. Oberförster Lehrs nahm dann das Telegramm mit, welches Christa an ihren Vater senden wollte.
Als die beiden Damen allein waren, erzählte Christa der Tante alles, was sich heute in der Jagdhütte zugetragen hatte. Der alten Dame versagte die Sprache. Sie konnte nicht daran denken, was geschehen wäre, wenn Lehrs nicht kam. Als Christa nun sagte, daß sie ihren Vater gerufen Hube, sie heimzuholen, war sie sehr einverstan- den. Bereits am anderen Tag packte sie eifrig die Sachen, die nicht mehr gebraucht wurden. Christa erwartete ihren Vater im Lauf des Tages, vorausgesetzt, daß er nicht ver- reist war. als das Telegramm ankam. Lange blieb er ja nicht weg, so daß seine Ankunft hier sich nur um Tage verzögern konnte.
Doch mit dem Abendzug kam schon der alte Herr. Er beschäftigte sich mit dem Kind, bis die beiden Damen mit dem Packen fertig waren. Christa war selig, als sie alle im Zug saßen, der sie der Heimat entgegenführte. —
Christa war mit dem Kind in ihre Villa gegangen. Sie wollte Dietz nicht die Freude nehmen, sie in die Räume ans Berbershöhe selbst zu führen, die er doch mit so viel Liebe und Sorgfalt für sie eingerichtet hatte.
(Schluß folgt)