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Der Gelelllibatter

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Die Bestimmungen über die Lohn, und Gehaltspfändung haben kürzlich gesetzliche Aenderungen erfahren. Die Neuregelung erfolgt durch das Gesetz zur Aenderung von Vorschriften über die Zwangsvoll­streckung vom 24. Oktober 1934. Eine wesentliche Aenderung ist die Herabsetzung der Pfändungsgrenze von 165. RM. auf 150. RM. Danach beträgt also die pfän­dungsfreie Grenze von Gehalt und Lohn bei monatlicher Auszahlung 150. RM. Bei wöchentlicher Lohnzahlung macht das 35 RM. aus und bei täglicher Lohnauszahlung 5.80 RM. Weiterhin ist von dem Mehr­betrag, der über 150. RM. liegt, stets ein Drittel frei; (bei Dienstbezügen der Beamten, Geistlichen usw. sind zwei Drittel des Mehr­betrages der Pfändung nicht unterworfen.) Dieser unpsändbare Freiteil erhöht sich dann fe nach Anzahl der Angehörigen um weitere Freiteile. jedoch nur bis einem Mehrbetrag von zwei Dritteln. Der Pfän­dungsschutz umfaßt außerdem alle laufen­den Vergütungen, die außerhalb des regel­mäßigen Arbeitsverhältnisses liegen. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu be­merken, daß der Lohnschuh keine Geltung hat hinsichtlich der Unterhaltsansprüche kraft Ge­setzes. In solchen Zöllen ist natürlich dem Schuldner der lebensnotwendige Unterhalt zu belassen. Von besonderer Wichtigkeit ist außerdem noch die Bestimmung, daß zur Errechnung der Psändungsgrenze der Brutto­betrag des Einkommens zugrunde zu legen ist. Damit ist für die Zukunft der Streit in der Rechtsprechung, ob der Brutto- oder Nettolvhn zu gelten hat, endgültig zugunsten des Bruttolohnes entschieden. Nach den neuen Bestimmungen wird auch den bisher vielfach geübten Gehaltsschiebungen entgegengetreten. Denn es geht nicht an. daß man die vom Gesetzgeber festgelegte Pfändungsgrenze, für die wirtschaftliche Not­wendigkeiten sprechen, einfach umgeht. Die neuen Bestimmungen über die Lohn- und GehältSpfändung treten mit dem 1. Januar 1935 in Kraft.

Nicht aus Neugier, sondern zur Bildung

Betriebsbesichtigungen waren früher zu­meist eine Angelegenheit Neugieriger, die hin­ter den Pforten von Industrie- und Berg­werken sensationelle Dinge zu schauen hoff­ten. Oder eine Angelegenheit von Schau­lustigen, die nach Abschluß von Besichtigun­gen Gratisgaben witterten. Und so waren es einesteils Großbetriebe mit besonders interessanten Dctriebseinrichtungen und Be­triebsvorgängen, oder aber Betriebe wie Brauereien. Zigarettenfabriken, Schokolade­fabriken u. ä.. die für Besichtigungen aus- aewählt wurden.

Und wie wurde besichtigt? Der Erklärer 'ührte die Gäste des Betriebes zu den impo­santesten Neuerungen und modernsten Be- triebseinrichtungen und vergaß dabei nie­mals die Güte seiner Waren zu prei­sen. Und die Menge stand staunend vor den blanken Ungetümen von Maschinen und hörte mit Ehrfurcht die unverständlichen technischen Vokabeln, die zu ihrer Erklärung gegeben wurden. Und drängte schließlich dem Aus­gang zu, teils befriedigt, teils unbefriedigt: je nachdem die Erwartung von Sensationen groß gewesen war.

Kein Wunder, daß sich viele Betriebsleitun­gen gegen Ersuchen um Genehmigung von Werksbesichtiaungen aussprachen. Ihr Be­trieb, der Arbeitsplatz vieler werktätiger Menschen, war ihnen mit Recht zu schade, als Schauvbjekt sensationslüsterner Besucher zu dienen.

Vielerlei Wertvolles wollen die Reichs­berufsgruppen den Teilnehmern an den von ihnen durchgemhrten Betriebsbesichtigungen vermitteln. Einmal einen lebendigen Ein­druck von denn was wir deutsche Volkswirt­schaft nennen. Klein- und Großbetriebe aller Art. der Industrie, des Handels, der Land­wirtschaft. Schisse, Talsperren usw.. sie ver­mitteln eine Schau auf das arbei­tende Deutschland, geben einen Ein­blick in die deutsche Wirtschaft.

Stand früher der Arbeitsmensch im Hin­tergrund und die Maschinen und Güter im Vordergrund des Interesses, so wird heute in erster Linie die Leistung des Arbeitsmen­schen gezeigt und gewürdigt. Das hilft die Achtung vor jedem Schaffenden, gleich, wo er auch stehe, erhöhen, verbreiten. Im Erken­nen der Arbeitsleistung des Arbeitsmenschen wird aber auch viel leichter als früher der jeweilige Arbeitsvorgang begriffen und da­mit erreicht, daß die Teilnehmer viel mehr als einst mit lebendigem Wissen erfüllt ein

Werk verlassen. Und das ist wichtig! Denn nur zu oft dient ja eine Betriebsbesichtigung nicht nur der Erfüllung eines allgemeinen Wissensdranges, sondern soll eine wertvolle Ergänzung zu langen Fach­studien, wie sie innerhalb der Kurse. Vor­träge. Arbeitsgemeinschaften und Uebungs- firmen der Reichsberufsgruppen in so großem Maße getrieben werden, geben. Der Verkäu­fer in einem Konfektionshaus will z. B. sei­nen Kunden nur zu gern erklären können, wie ein Kleidungsstück vom Rohstoff an ent­steht: der junge Schlosser will, um besser da­mit umgehen zu können, die Entstehung des Stahls kennen, mit dem er sich tagtäglich mühen muß. Und so dient jede Erkenntnis, die in einer Betriebsbesichtigung gewonnen wird, auch der Allgemeinheit.

Größte und kleinste Betriebe aller Art wer­den heute besichtigt. Und jede Betriebsbesich­tigung findet reichlich Teilnehmer. Von trok- kenen Abhandlungen in Büchern hinweg suchen die Wissensdurstigen lebendige An­schauungen von der Gestaltung der Materie zu wertvollen Erzeugnissen. Im Begreifen der Arbeitsleistung beginnt eine Achtung gegen­über dem Arbeitskameraden im anderen Be­trieb. Im Verstehen der Arbeitsvorgänge werden Grundlagen für ein praktisches volks­wirtschaftliches Denken geschaffen. Durch die Schau in bisher unbekannte oder nur theore­tisch empfundene Arbeitsleistungen wird das Wissen erweitert und vertieft. So find Be­triebsbesichtigungen wertvolle Faktoren im Rahmen der nationalsozialistischen Berufs­erziehung.

An »er Prügernssr

Das nebenstehende Bild führt uns in einen der größten württem- bergischen Zeitungsbe­triebe und zeigt uns eine Phase in der Ent­stehung desNS.- Kurier". Von der fla­chen.- ebenen Form des Zeitungssatzes, die auf der Prägepresse liegt, wird eine sogenannte Mater" gepreßt, die der Präger eben in der Hand hält. Die Mater, die aus starker geleim­ter Pappe besteht und unverbrennbaren Stoff (Asbest) enthält, kommt in eine halbrunde Guß­form. In diese Form Wird flüssiges Blei ge­gossen und so entsteht eine halbrunde, etwa 2 Zentimeter starke Blei- Platte. die auf den Zylinder der Rotations­maschine gespannt wird.

Damit ist der Borberei­tungsprozeß beendet und der Druck auf der Rotationsmaschine kann beginnen. Der Zwischen­prozeß des Materns ist notwendig, da nur von der biegsamen Mater die halbrunde Bleiplatte hergestellt werden kann. Von dem

Ein Ausschnitt aus -er Entstehung -er Zeitung

rotierenden Zylinder (daher der Name Rota­tionsmaschine) erzielt man einen fünf- bis zehnfach rascheren Druck als in Flachdruck.

Keine Entlassungen bei Schließung des Geschäfts

Die von der Parteileitung durchgeführte Erhebung über ungerechtfertigte Preissteige­rungen hat bereits verschiedentlich dazu ge­führt. daß insbesondere Lebensmittelgeschäfte geschlossen werden mußten, weil ihre Be­sitzer die amtlich vorgefchriebenen Richtpreise überschritten hatten. Die Frage, was mit de« Angestellten solcher Betriebe geschieht, die von amtlichen Stellen aus den erwähnten Grün­den geschlossen werden, hat bereits in der Praxis eine Beantwortung gefunden, die dem Rechtsempfinden des Volkes in vollem Maße Rechnung trägt. Von den kürzlich in Breslau geschlossenen Fleischereibetrieben hatten einige kurzerhand ihre Gefolgschaft entlassen. Ebenso schnell hat jedoch der Treuhänder der Arbeit diese Kündigungen für ungült ig erklärt. In seiner Begründung heißt es u. a.:

Sofern die betreffenden Geschäftsinhaber in der Regel zehn Arbeiter und Angestellte beschäftigen, waren sie nach 8 20 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit verpflich­tet. dem Treuhänder der Arbeit schristliä Anzeige zu erstatten, bevor sie Entlassungen Vornahmen. Einzelne Unternehmer habe« dennoch die Gefolgschastsmitglieder entlassen. Da Genehmigungen hierzu nicht erteilt waren, sind die Entlastungen unwirksam. Die betreffenden Arbeiter und Angestellten habe« daher auch weiterhin Anspruch auf Lohn und Gehalt."

BerussiiliMjgkejt

Ein über 60 Jahre alter Angestellter ist nach dem Angestelltenversicherungsgesetz als berussunsähig anzusehen, wenn er seit min­destens einem Jahr ununterbrochen arbeits­los war.

Nach einem Entscheid des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte ist dem über 60 Jahre alten Angestellten in die vorgeschriebene einjährige Arbeitslosenzeit auch jene Zeit einzurechnen, für die er ge­gebenenfalls von seiner Firma eine Abgangs­entschädigung erhalten hat. Vorgeschrieben ist jedoch, daß der Angestellte während dieser Zeit tatsächlich arbeitslos war.

Die Berufsunfähigkeit des über 60 Jahre alten Angestellten, also seine dauernde Un­fähigkeit zur Ausübung seines Berufes, ist nach tz 26 Abs. 1 deS Angestelltenversicherungs­gesetzes notwendige Voraussetzung zum Be­zug des Ruhegeldes.

Iurcharbritsreit vier nicht?

/Bon Sr. Sans Svskr

So sehr alle Arbeit heute mehr denn je im Dienste der Allgemeinheit steht, so soll nach der Auffassung der nationalsozialisti­schen Idee der schaffende Mensch nicht nur ein Werkzeug der Wirtschaft sein, das nach Bedarf ausgewechselt wird, sondern es soll letzten Endes die Wirtschaft um der Schaf­fenden willen da sein. Darum soll die Ar­beit auch so gestaltet werden, daß sie den Menschen nicht sinnlos verbraucht und ihn noch unter den Wert einer Maschine herab­setzt. sondern wir müssen uns immer be­wußt sein, daß der deutsche Mensch unser wertvollstes Gut darstellt. Deswegen müssen wir immer bestrebt sein, seine volle Lei­stungsfähigkeit solange als möglich zu er­halten.

Aus diesem Grunde ist es notwendig, die berufliche Arbeit, welche die Menschen den Hauptteil des Tages festhält, so zu gestalten, daß sie nickst in unnötiger Weise den Men­schen frühzeitig verbraucht, ihn arbeits­unfähig macht und ihn in einem Alter zum alten Eisen wirft, wo er noch durchaus jahrleang wertvolle Arbeit leisten könnte. Wo er noch nicht als Arbeitsinvalide die Allgemeinheit zu belasten brauchte und sich selber überflüssig vorkommt. In der Ver­gangenheit hat die Arbeitsrationalisierung, die ihren Ausgang von Amerika genommen hat. auf die Bedürfnisse des Menschen keine Rücksicht genommen. Ihr kam es nur daraus an, einen möglichst hohen Pro­duktionsgrad zu erreichen. Auf die Menschen brauchte man ja keine Rücksicht zu nehmen, die waren ja jederzeit im Ueber- fluß vorhanden. Aber selbst in diesen Krei­sen sieht man heute ein. daß der gute selbständige Facharbeiter wert­voller ist als der maschinenähnliche, leicht ersetzbare ungeschulte Arbeiter am laufenden Band.

Weil aber auch die Qualität der Schassenden trotz aller komplizierten Maschinen von entscheidender Bedeutung ist.

erkennt man heute in Wirtschaftskreisen die Notwendigkeit an. die Arbeit so zu ge­stalten. daß sie bei guter Leistung den Menschen schont. Nicht auf Höchstleistung kommt es im allgemeinen an. sondern auf die günstigste Form der Arbeitsleistung! In dieser Richtung ist schon seit Jahren von den zuständigen Aerzten gearbeitet wor­den. Ganz besonders die Deutsche Ge­sellschaft für Gewerbe Hygiene hat es sich angelegen sein lassen, diese Fra­gen vorwärtszutreiben und ihre Ergebnisse für die Praxis des Berufslebens anzuwenden und die beteiligten Stellen auf diese Fragen immer wieder hinzuweisen. Zu diesen Fra­gen gehört seit jeher das Problem der durchgehenden Arbeitszeit, d. h. eine solche, die ohne Pause oder nur mit Unterbrechung bis zu 20 Minuten durch­geführt wird.

Don jeher sprechen vielerlei Gründe dafür und dagegen. Das Bestreben eines jeden Menschen, die Arbeit so zu erledigen, daß möglichst viel zusammenhängende Freizeit zur freien Verfügung für ihn steht, ist durch­aus verständlich und natürlich. Das gilt besonders dort, wo die Arbeits­wege so lange und die Fahrt- >k osten zu groß sind, daß sich ldoppelte Wege von allein ver- ibieten. Auch die sporttreibenden jüngeren ! Altersklassen oder all die Besitzer eines i Schrebergartens werden nicht ohne Recht ?daraus Hinweisen, daß es sür sie daraus ankommt. ihre Arbeit möglichst frühzeitig zu beenden, um den Nest des Tages zur Er­holung verwenden zu können. Sie setzen dabei voraus, daß die Erholung, welche so gewonnen wird, die anhaltende Arbeits­belastung bei durchgehender Ar­beitszeit wieder voll ausgleicht.

Denn darüber ist gar kein Zweifel, daß Oie günstigste Arbeitsform, wenn man sie nur vom Gesundheitlichen aus betrachtet.

die geteilte Arbeitszeit rst m Ge­stalt einer zweistündigen Arbeitsunterbre­chung zu Mittag. Auch kulturell könnte eine solche Regelung sich sehr wertvoll aus­wirken, denn mit einer MittagsmahlzeU würde sich ein viel stärkerer Fami­lienzusammenhalt herausbilden. Einen ganz besonders günstigen Einfluß würde eine solche Regelung auch für die Kinder haben. Sie würden aus diese Weise eine vollgültige Mittagsmahlzeit er­halten, was heute meist nicht der Fall ist. weil sie jetzt ihre Hauptmahlzeit erst am Abend erhalten. Auf diese Weise werden sie wie die Erfahrung lehrt mittags oft nur sehr unvollkommen ernährt. Diese Essenseinteilung führt in sehr vielen Fäl­len zu einer Fehlernährung der Kinder, sv daß sie dann zur Erholung verschickt werde« müssen.

Wo aber trotz all dieser Bedenken die Arbeitsunterbrechung nicht durchgeführt werden kann, muß unter alle» Um­ständen dafür gesorgt werden, daß in der Ächtstunden-Arbeits- zeit eine Viertelstunde Früh­stück und eine halbe Stunde Mit­tag innegehalten werden. Diese Ruhepausen sind sür eine Er­haltung der Arbeitskraft un­erläßlich. Die Erfahrung lehrt die No^ Wendigkeit dieser Maßnahme, wenn aus lange Sicht vorgesorgt werden soll. Das ist aber bei der Gesundheit notwendig. Hier darf man nicht nur an die ersten vier Jahr­zehnte des Lebens denken, sondern es kommt auf die Lebenszeit im höheren Alter a«. Hier muß soviel Gesundheitsgut gespart, er­halten geblieben sein, daß auch jetzt noch vollwertige Arbeit geleistet werden kam«, ohne daß der Arbeitende von der tägliche« Arbeit so mitgenommen ist, daß sie ihm alle Lebensfreude nimmt und er nur noch ein Sklave der Arbeit ist.