Mittwoch, 14. November 1934
108 . Jahrgang
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Große Kundgebung der Akademie für Deutsches Recht
Am Dienstag begann im festlich ge- schmückten Sitzungssaal des Berliner Rathauses die 5. Vollsitzung der Akademie für Deutsches Recht, an der auch Neichsaußen- minister Freiherr von Neurath und Reichssinanzminister Graf Schwerin- Krosigk. der württembergische Staatsminister Dr. Schinid, Reichsorganisationsleiter Dr. Ley, Reichsjugendführer Baldur von Schirach, die Botschafter, Gesandten und Geschäftsträger der Vereinigten Staaten, Bulgariens, Boliviens, Irlands. Schwedens und Nicaraguas u. v. a. teilnahmen.
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten, Reichsjustizkommisiar Dr. Frank, der unserer Brüder an der Saar gedachte: ..Denn das Recht Deutschlands auf die Saar ist das von keinem Vertrag, von keiner Machtanwendung zu erschütternde ewige Naturrecht wie das der Mutter auf das Kind", ergriff Ministerpräsident Göring das Wort zu seinem Vortrag: „Die Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft".
Mnisterpräsident Göring führte aus:
Wenn ich heute vor der Akademie für Deutsches Recht einige Ausführungen mache, so bitte ich Sie, darin ein starkes und festes Bekenntnis zum Recht als Grundlage der Rechtssicherheit, besonders als Grundlage der Volksgemeinschaft zu erblicken. Ich glaube, sagen zu dürfen, daß in der kurzen Zeitspanne, wo ich durch das Vertrauen des Führers die Ehre habe, an der Spitze Preußens zu stehen, ich mich bemüht habe, jenes Rechtsempfinden und jene Rechtssicherheit wieder herzustellen, die aufs tiefste erschüttert gewesen sind, als wir zur Macht gekommen waren.
Auch wir Nationalsozialisten erkennen die Bedeutung des Rechtes für das im Staat geordnete Zusammenleben der Volksgenossen durchaus. Aber wir gehen dabei von einer natürlicheren Lebens- und Staatsaufsassung aus. Das Primäre für uns ist nicht der einzelne. sondern die Gemeinschaft aller Volksgenossen. Nicht das Recht an sich ist das Primäre, sondern immer und überall das Volk, aus dem heraus erst Staat und Recht entstehen kann. Wir haben die drängenden Fragen des Volkslebens durch Gesetze zu lösen versucht und haben dabei schon einen gewaltigen Teil des unbrauchbaren Rechtsbestandes durch nationalsozialistisches Rechtsgut ersetzt.
Der Staat muß dafür sorgen, daß die Gesetze richtig erfüllt und sachgemäß gehand- habt werden, er muß jedem Gliede der Volksgemeinschaft den Schuh der Gesetze garantieren. Nur dann können sich die Kräfte des Volkes segensreich entfalten.
Die vergangene Epoche erkannte vor allem keine'ausreichenden Möglichkeiten zum Schutze der Ehre an. Gewiß war alles andere geschützt. Jeder Uebergrisf kapitalistischer Art konnte einen Rechtsschutz finden, die Ehre des einzelnen aber, sie fand keinen Schutz. Darum ist auch heute der Rechtsschutz der Ehre ein wichtigster Bestandteil der Rechtssicherheit, denn er letzt alles andere voraus.
Das Recht ist nicht Selbstzweck
Die Rechtssicherheit ist daher die Grundlage jeder Volksgemeinschaft. Das gilt ganz besonders für den nationalsozialistischen Staat. Diese Lebensform beruht nicht aus Furcht und Bedrückung und steht gerade um deswillen im Gegensatz zu Despotismus und Willkür. Ihre Grundlage ist die wechselseitige Treue zwischen Führer und Gefolgschaft. Es kann aber nicht >n Betracht kommen, daß der nationalsozialistische Staat seine Organe, seine Machtmittel einsetzt, um den in seinem Tun zu schützen, der etwas begehrt und erstrebt, was der Volksgemeinschaft schädlich ist.
Das Recht ist ebensowenig Selbstzweck wie der Staat, und kein Staat, der seinem Wesen
und Zweck treu bleiben will, kann sich dazu : hergeben, diejenigen in ihrem Tun zu schüt- > zen und zu unterstützen, die gegen seinen ^ eigentlichen Grundgedanken und Grundzweck ^ fortgesetzt handeln. Jeder einzelne der Gefolgschaft hat den Anspruch auf Schutz der Gesetze. aber auch nur, solange er sich in der j Volksaemeinschaft als wirklicher Volksgenosse j :m wahrsten Sinne dieses ehreumkleideten ! Wortes bewegt.
j Wir müssen uns auch davor hüten, daß,
« nie ich schon sagte, rn einer Uebersteigerung bes Rechts eine Zerstörung des Rechtsempsin- ^ Sens des Volkes eintritt. Das Recht muß so ! gestaltet sein, daß es irgendwo im Innern i )es einzelnen Volksgenossen Anklang findet. ! So hat gerade der Deutsche stets und zu ! allen Zeiten eine tiefe Sehnsucht nach Ge- ! cechtigkeit gehabt. Wir wissen, daß wir : diese Sehnsucht niemals absolut erfüllen ! können; denn wir sind Menschen und damit , menschlichen Irrungen, Wirrungen und ' Jrrtümern unterworfen. Aber wir dürfen niemals Unterlassen, in allem unserem Tun ^ und Handeln die absolute Befriedigung ! dieser Sehnsucht anzustreben.
! Die großen Schädlinge ^ werden schärfer gefaßt
Untragbar aber ist es sür jede gesunde, natürliche Volksgemeinschaft, wenn der einzelne anständige Volksgenosse das Gefühl haben müßte, er sei gegen gewisse Angriffe schutzlos, seine Sicherheit liege in der willkürlichen Entscheidungsgewalt Unbefugter. Das bedeute nicht Volksgemeinschaft, sondern Willkür-Herrschaft, das bedeute nicht die vom Nationalsozialismus für das Volk erstrebte Kraft und Lebensfreude, nicht Vertrauen und Glauben, sondern lähmendes Mißtrauen und Furcht. Solche Zustände müssen rücksichtslos beseitigt werden.
Es geht auch nicht an. daß jemand ein Amt, eine Führerstellung im Staate ungestraft dazu benutzen kann, das Recht unseres nationalsozialistischen Staates und da- ! mit den Willen des Führers zu verletzen und dadurch den ihm unterstellten Volksgenossen Unrecht zuzufügen.
Vor allem aber ist es unmöglich, daß in der Anwendung des Gesetzes, das gegenüber dem einen Teil der Volksgemeinschaft ordnungsmäßig gehandhabt wird, vor einem anderen Teil Halt gemacht wird, daß ein Teil der Volksgenossen vor dem Gesetz eine bevorzugte Stellung genießt. Ein solcher Zustand würde eine unüberbrückbare Kluft zwischen diesen Volksgenossen und dem übrigen Teil des Volkes ziehen. Wir wollen doch nicht die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen, sondern wir wollen gerade die großen Schädlinge besonders anfassen.
Nichk auf den Buchstaben komm! es an
Das besagt noch nicht, daß jede Gesetzesbestimmung zu jeder Zeit starr und ohne Rücksicht auf besondere Verhältnisse des Einzelfalles angewendet werden muß. Die Organe im Staate, die über das Recht und damit über die Rechtssicherheit zu wachen haben, müssen sich jederzeit vor Augen halten, daß sie die Gesetze nicht um der Gesetzesanwendung willen anwenden, sondern daß sie ihre Tätigkeit ausüben, um Gerechtigkeit üben zu können. Nicht auf den Buchstaben kommt es an, sondern alleinausdenSinnunddenGeist des Gesetzes.
Wir haben gesehen, wie gerade im Privat- recht unerhörte Rechtsbrüche vorgekvmmen sind. Gehen Sie in das Volk hinaus und fragen Sie, ob das heutige Privatrecht, das aus kapitalistischer Einstellung heraus geworden ist, nicht den schwachen Kleinen schützt, sondern dem Ausbeuter das Recht zusichert. Hören Sie sich die homerischen Gesänge der beiden Anwälte an, und Sie werden verstehen, was Recht und was Verdrehung darsrellt. Ein gesundes und klares Recht muß von de,m einzelnen eigentlich
: jetbjt vertretet werden können, zur Vcr- ! tretung des wahrhaften Rechts bedarf ec- ! eigentlich nicht des Anwalts.
^ Meine Herren, es können Umstände cin- ! treten und vorliegen, durch die die Anwen- i düng der ordentlichen Gesetze geradezu zu ! schwerem Unrecht führen kann.
! Aber von den mit der Strafrechtspflege ! im weitesten Sinne betrauten Organen der ! Gemeinschaft muß in derartigen Fällen er- ! wartet werden, daß sie den Stellen, die im ! Wege der Gnade Ausgleich schassen können, : Gelegenheit geben, darüber zu befinden.
! Tie nationalsozialistische Revolution hat z sich in unerhörter Disziplin und Gesetzlich- ! keit vollzogen. Es erschien mir daher wider- ! sinnig und dem Gebote einer wahren Ge- ? rechtigkeit widersprechend, diejenigen, die sich i in selbstloser Hingabe sür die Sache hatten ! Hineinreißen lassen, unter Hinweis aus diese ! auch von ihnen nicht ermöglichte Gesetzlich- ^ keit der Revolution zu bestrafen.
! Alles um des Volkes willen
! Der Führer hat den Zustand der Revolu- > tion inzwischen für beendet erklärt. Wir haben uns in die Zeit geordneten Neuaufbaues ! durchgekämpft. Der Führer hat in seinem j Amnestiegesetz vom 7. August 1934 noch einmal in hochherzigster Weise Gnade geübt. Wer sich jetzt gegen die Gesetze des S t aa t e s v e r g e h t, handelt gegen den Willen des Führers, handelt gegen die Bewegung, gegen das Staatsgesügc und gegen unsere Weltanschauung. Er verletzt damit die heilige Treuepflicht gegenüber dem Führer; denn die Treue der Gefolgschaft heißt Gehorsam. Wir alten Nationalsoziali-
Iva RMentrvp bei Eden
London, 13. November.
Herr von Ribbentrop. der Beauftragte des Reichskanzlers für Abrüstungsfragen, wurde Montag nachmittag von Lordsiegelbewahrer Eden im Außenamt empfangen. Die Unterredung dauerte dreiviertel ! Stunden. Wie amtlich verlautet, hat Herr ! von Ribbentrop keinen neuen Vor-
> schlag unterbreitet.
j Nach seiner Unterredung mit Eden wurde : Herr v. Ribbentrop von einem Vertreter des
> Reuterbüros danach befragt, ob es stimme,
! daß er die Frage einer Rückkehr Deutschlands ! in den Völkerbund und in die Abrüstungs- ! konferenz angeschnitten habe, wobei er die ! Bedingung gestellt hätte, daß Deutschland i von den Militärklauseln des Versailler Ber- ! träges entbunden würde. Ribbentrop er- ! klärte, er wisse davon nichts, wahrscheinlich , handele es sich bei dem Gerücht um ein ! Phantasieerzeugnis. Deutschland ! wünsche eine europäische Solidarität und ^ eine Zusammenarbeit auf der Grundlage der ! Gleichberechtigung aller. Nureinesölche
! Zusammen« rbeitkönnedieKrise beseitigen.
Non Ribbentrop bei Sir Mn Simon
London, 13. November.
Herr von Ribbentrop wurde Dienstag vormittag im Auswärtige. Amt vom Ttaats- ; sekretär Sir John Simon empfangen, der ! bei dem Besuch Herrn von Ribbentrops bei Eden nicht hatte anwesend sein können.
Der Besuch dauerte etwa 45 Minuten. Beim Verlassen des Auswärtigen Amts erklärte Herr von Ribbentrop, er habe über den Gegenstand seiner Unterredung keinerlei Mitteilung zu. machen. Wie Reuter meldet, werden nunmehr auch in amtlichen englischen Kreisen die in verschiedenen ausländischen Blättern aufgetauchten Vermutungen über den Zweck von Herrn von Ribbentrops Besuch in London als unzutreffend bezeichne!.
sten haben nn Kampfe, haben tu ben langen Jahren der Kampfzeit von unserem Führer gelernt, selbstlos der Sache zu dienen, und selbstlos und uneigennützig nur einem uns hinzugeben, der großen, heiligen Liebe zum deutschen Volke. Für uns gilt weiter in unserem Kampfe das große Gesetz des Führers: „Alles um des Volkes willen tun, in allem nur an das Volk und seine Gemeinschaft denken!" Wohin es führt, wenn wir dieses Gesetz vergessen, das haben uns die Ereignisse, die wir in der Mitte dieses Jahres erleben mußten, mit erschütternder Deutlichkeit gezeigt. Tie harte und entschlossene Tat des Führers war auch deshalb erforderlich, um eine Verschwörung gegen die Rechtssicherheit zu vermeiden und damit die bedrohte Volksgemeinschaft zu retten.
Es ist diese, vielleicht größte Rechtstat vom Ausland mißverstanden worden. Sie hat man zu erklären versucht, hier habe Willkür geherrscht, hier sei ohne ordentliche Gericht? verurteilt worden und ähnliches mehr. Für das deutsche Volk ist das erledigt durch das Wort des Führers, der erklärt hat: In dieser Stunde der höchsten Gefahr sei er allein, der vom Volke gewählte Führer, oberster und alleiniger Gerichtsherr der deutschen Nation. Das Aufatmen des ganzen Volkes, seine dem Führer bezeugte glühende Begeisterung in jenen Tagen, sprachen ein beredteres Zeugnis sür das Rechtsempfinden des Volkes, als alle anderen Tinge je vermocht hätten. Darum bitte ich auch hier noch einmal die Herren Richter und Staatsanwälte, gerade d i e heutige Lag? mit einem besonderen Takt zu behandeln. Tie baden eine unerhört notwendige, aber auch heikle Ausgabe. Noch führen wir alle zunächst »och eine jahrelange leidenschaftliche Kamnü.eit gegen einen Staat, den wir gestürzt beben und dessen Geietze wir nicht anersimnen könnten. Aus diesem Grunde dämmert und schläft noch in zahllosen unserer Kämmer das Gefühl, daß ihnen Unrecht wider'äbr! von dem damaligen Staat durch den Mnn'' der damaligen Richter, die auch heute noch im Anne sind.
Volksgemeinschaft verlangt Selbstlosigkeit
Sie müssen auf der einen Seite das unerbittliche Recht sprechen lassen, auf der anderen Seite darf die ihnen durch unsere Autorität gegebene Machtstellung nicht mißbraucht werden, um. wie es bei Richtern, die innerlich die Volksgemeinschaft des nationalsozialistischen Staates nicht anerkennen wollen, vorgekommen ist, die schwersten Härten des Gesetzes insonderheit gegen die Nationalsozialisten sprechen zu lassen. (Lebhafter Beifall.)
Da zündet man einen gefährlichen Funken an, und wenn ich das Empfinden haben muß. daß das mit Absicht geschieht, dann sage ich weiter: Das grenzt auch an Verra t. Wenn erst in das Empfinden des Volksgenossen das Gefühl kommt, daß seine Führer ihn verlassen und verraten haben, daß er wie in früheren Zeiten unter einem Brüning und Grüner deshalb erneut und erschwert verfolgt wird, weil er Nationalsozialist ist, dann hat das selbstverständlich mit Recht nichts mehr zu tun, und mag zehnmal die äußere paragraphenmäßige Fm— vier Recht sprechen. (Lebhafter Beifall.) Hier muß ich betonen: Gerade bei den Richtern und Staatsanwälten liegt es. Hand in Hand mit uns die neue Rechtssicherheit aufzubauen, von allen Seiten, aber im na- rionalsozialistischen Geist, der Versöhnendes in sich birgt.
Volksgemeinschaft verlangt Selbstlosigkeit, sie verlangt aber auch Vertrauen und hilfsbereites Verstehen jedem einzelnen gegenüber. Falsche Milde, falsche Humanität, sorgen nur dafür, Rechtsbegriffe und Rechtssicherheit zu untergraben, zu nnterwühlen. zu zerstören. (Lebhafter Beifall.)
Ich habe daher vom ersten Tage an rücksichtslosen Kamps und Vernichtung allen denen angesagt, die aus Selbstsucht und asozialem Treiben die Gemeinschaft und ihre Glieder gefährden. Ich habe grundsätzlich dort die Begnadigung verweigert, wo Menschenblut vergossen war, wo gemordet wor- ^ den war.
Und der Erfolg? Dergleichen Sie einmal die Raubmorde vor unserer Maebtergreifnng