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Der Gesellschafter
Mittwoch. tstn 3. Oktober izzj
icn Altar und Taufstein prächtig geschmückt waren, sprach Pfarrer Kohlhaas vom Segen der Erde, der ein Segen Gottes sei und wies auf die Pflichten hin, die dem Bauern aus dieser Erkenntnis erwachsen müssen. Nach dem Gottesdienst bewegte sich der Festzug. an dessen Spitze sich der SA.-Reitersturm und ein Teil der Wildberger Stadtkapelle gestellt hatten, durch den Flecken. Dem mit Kartoffeln beladenen und mit Girlanden und Schlehenbüschen geschmückten Festwagen folgten SA., HI. und BdM. Die sonstige Beteiligung war auffallend gering. Stützpunktleiter und Ortsbauernführer sprachen auf dem Adolf-Hitlerplatz von der Bedeutung des Tages für den deutschen Bauern, der tatkräftigen Hilfe des Reiches für ihn und seiner Wertung im Dritten Reich. Einige Reigen der HI. und BdM. erfreuten die Zuschauer. Deutschland-, Horst-Wessel- und Saarlied beendeten die Kundgebung.
llntertalheim. Programmäßig gestaltete sich auch hier die Abwicklung des im Dritten Reich wieder neuaufgelebten Brauches des Erntedanks. Um 7 Uhr früh eröffnete die Musik dem Fest- Zag der Bauern mit Dankchorälen. Um 9 Uhr war Antreten beim Schulhaus. Punkt 9.15 Uhr war Abmarsch zum Dankgottesdienst in der Reihenfolge: IV., weißgekleidete Mädchen mit Früchtekörbchen. Musik, HI., Landjugend. SA., SAR. 1 und 2.
Nachdem sich der Festzug von Obertalheim, abgeholt von der hiesigen Musikkapelle, angeschlagen hatte, setzte er sich durch unser langgestrecktes Dorf in Bewegung. Voran schritr das IV. mit seinem Wimpel, dann die kranz- geschmückten Mädchen mit ihren Früchtekörbchen, gefolgt von der HI. mit dem Erntekranz. Es schloß daran die Musik, dahinter PO., SA., SAR. 1 und 2 und daran die Bauerngruppen: Schnitterinnen etc. Es folgte der Zug Obertal- heim, in dem der schöne Früchtewagen besonders zu erwähnen ist. Auf der Festwiese wurde dos Festprogramm durch einen Prolog zum Erntedankfest durch die Schülerin R. Schlotter eröffnet. Daran schlag die Ansprache des Stützpunktleiters Pg. Ade-Obertalheim über dem Sinn des Erntedankfestes und hierauf die Vorführung von 4 Landjugendmädchen von Obertalheim über die Gaben Gottes in Feld und Garten. Die Oberklasse von Untertalheim brachte den Sprechchor: Das täglich Brot. Dann ergriff Ortsbauernführer P.. Müller das Wort zum Sinn des Erntedankfestes als dem vom Führer dem Landvolk und darüber hinaus dem gesamten deutschen Volke wieder neu geschenkten Feste. Es folgten zwei Gedichte zum Fest vorgetragen von 2 Mädchen der
Landjugend von Untertalheim. Daran schloß sich der Sprechchor des Jungvolks: Der Bauer.
Ueber den Sinn des Erntedankfestes sprach noch Stützpunktleiter Pg. Klink, Untertalheim: es sei kein Fest Einzelner, sondern ein Fest Aller, so dag auch die Mitarbeit aller nötig sei. Die ganze Feier wurde umrahmt von den Versen der Musik. Inzwischen war die Zeit zur Uebertragung herangekommen. Der Führer sprach zu uns durch den auf der Festwiese aufgestellten Lautsprecher über einst und jetzt und die Zukunft. Mit dem gemeinsam gesungenen Deutschland-, Horst-, Wessel- und Saarlied und dem Lied: „Danket dem Herrn", als dem Geber aller Gaben fand der offizielle Teil, des vom Wettergott so begünstigten Festes seinen Abschlug.
Der Abend vereinigte namentlich die jüngeren Jahrgänge zu Unterhaltung und Tanz in den einzelnen Wirtschaften. — Es sei hier an dieser Stelle allen, die zum Gelingen des Tages in öffentlicher oder aber nicht weniger in stiller Arbeit beigetragen haben, gedankt. Aber ebenso gilt für die Feste der deutschen Volksgemeinschaft noch eine regere Mitarbeit aller, die hierzu fähig sind.
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Voraussichtliche Witterung! Ausläufer des bei Island liegenden Tiefs dringen nach dem Festland vor. Die bevorstehende Verschlechterung der Wetterlage dürste allerdings in Süddeutschland durch Föhn eine Verzögerung erfahren. Für Donnerstag und Freitag ist mehrfach bewölktes, aber immer noch heiteres und warmes Wetter zu erwarten.
Hauptschriftleiter und verantwortlich für den gesamten Inhalt einschließlich der Anzeigen: Hermann Eötz, Nagold: Verlag: „Gesell, sch öfter" E.m.b.H.: Druck: G. W. Zaisei (Inh.: Karl Zaiser) Nagold. — D.A.d.l.M. 2480
Die heutige Nummer umfaßt 6 Seiten
Handel uno Verkehr
Stuttgarter Grotzmärkte vom 2. Oktober.
Kartoffelgroßmarkt auf dem Lcon- hardsplatz: Zufuhr 350 Zentner. Preise: Industrie 3—3.60, Boehms 3.40—3.70, Kup- pinger 4—4.50 NM. — M o st o b st m a r k t auf dem Wilhelmsplatz: Zufuhr 1600 Zentner. Preis 4.80—5.40 NM. je für ein Zentner.
Herbstnachrichten. D ü r r e n z i m m e r n, OA. Brackeuhcim: 150 NM. Illingen, OA. Maulbronn: „Bergwein" 145—150, Noß- wager Lagen 180 NM. Winnenden: 186 RM. Flein: 150—180 RM. Sülz- bach: 145—160 RM. Haberschlacht: 165—180 NM. Hohenhaslach, OA. Vaihingen: 175—190 NM. Erlenbach.- 155—170 NM. Binswangen: 140 bis 160 NM. Ellhofen: 125-135 NM. Großgartach: 140 — 143 — 150 RM. Nord heim: 140—155 NM. Walheim: 170— 180 RM.
Rekordwetimnte tm ganzen RM
Wie das „Weinblatt" meldet, hat Deutsl- land an Frühlesen, besonders Rotmosün (Portugiesern) eine dreifache Normal-. ernte, wenn man als Norm den Durch! schnittsertrag der letzten vier Jahre an! nimmt. In der Rheinpalz wurde in dieser Sorte die Mostmenge mit 300 000 Hektoliter in Rheinhessen an die 200 000 Hektoliter tariert. Dabei sind Frühmoste von Baden und Württemberg ebenfalls reichlich angefallen und die Weißweinernte ist gleichermaßen reichlich.
Schweinepreise. Ellwaugen: Milch- schweine 12—17, Läufer 23—27.50 RM. Langenau: Saugschweine 15—20 M, — Ludwigsburg: Milchschweine 16— 22 ' NM. — Nördlingen: Milchschtreine 10—17.50. Läufer 27.50—32.30 RM.
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Zugetrieben
Unverkauft
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Kälber
a) beste Mast- und Saugkälber
44-47
44-47
l>) mittlere Mast- ».Saugkälber
40—43
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e) geringe Saugkälber . . .
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Schweine ^
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46-48
—
Oberamtsstadt Nagold
Mit Wegfall der ortspolizeilichen Vorschriften vom 1. 2uli 1892 werden mit Genehmigung des Gemeinderats vom 28. September 1934 folgende bisher vorübergehend erlassene
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über Ruhe und Ordnung in der Stadt
aus Grund von 8 366 Ziff. 10 RStEB. auf Dauer erlassen:
verboten ist
1. Das Ansammelu von Personen auf den Ortsstraßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen in verkehrshindernder Weise.
2. Das Herumtreiben und Herumstehen auf den Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen nach 11 Uhr nachts; dies gilt für Kinder und junge Leute bis zu 17 Jahren schon vom Eintritt der Dunkelheit (Vetglockläuten) an.
3. Alles Singen und Musizieren, sowie jedes Lärmen (auch Kegeln) nach 11 Uhr nachts. Schon von 10 Uhr ab ist dafür zu sorgen, daß nach außenhin keinerlei Belästigung mehr stattfindet; es sind insbesondere die Fenster dicht zu schließen und Radio auf Zimmerstärke einzustellen.
Für besondere Fälle, wie musikalische Unterhaltungen, Hochzeiten usw. kann von der Ortspolizeibehörde aus ausdrückliches Nachsuchen Dispension auch über 11 Uhr hinaus erteilt werden.
4. Geschloffene Züge durch die Stadt mit Musik oder Gesang nach 10 Uhr nachts.
ö. Jedes ruhestörende Geräusch mit Kraftwagen aller Art, insbesondere mit Motorfahrrädern und Lastkraftwagen nach 11 Uhr nachts.
Diese Vorschriften sind vom Oberamt Nagold am 29. September 1934 für vollziehbar erklärt worden. 2236
Nagold, den 2. Oktober 1934.
Bürgermeisteramt: Maier.
Oberamtsstadt Nagold
Die ortspolizeilichen Vorschriften vom 12. November 1897 (Gesellsch. Nr. 179 von 1897) betreffend die
KlhlMlW m Olimmig md RmilOrii io dm Straßen der Stadt
werden mit Genehmigung des Eemeinderats vom 28. September ds. Js. wie folgt geändert:
8 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Mit diesem Geschäft darf im Sommer (April bis Sept.) nicht vor 7 Uhr abends und im Winter nicht vor 5 Uhr abends begonnen werden. Es muß einschl. Abfuhr im Sommer bis 7 Uhr morgens und im Winter bis 8 Uhr morgens beendigt sein".
In 8 6 Abs. 1 ist an Stelle von „die dazu gehörigen" zu setzen: „Hofräume", so daß künftig der Sch'lußhalbsatz heißt „insoweit als die Häuser, Hofräume. Nebengebäude und Gärten sich entlang der Straße erstrecken".
In 8 9 wird als 4. und letzter Absatz eingeschaltet:
Als Hausbesitzer im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Besitzer von Gärten oder Plätzen, die entlang der Kehr- bezirke (8 6) liegen".
In 8 12 wird „Kinderwagen" gestrichen.
Vorstehende Aenderungen wurden vom Oberamt Nagold mit Erlaß vom 29. September 1934 für vollziehbar erklärt. Nagold, den 2. Oktober 1934.
Bürgermeisteramt: Maier.
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Nr. I gegen Sicht, Rheumatismus, Ischias, Hexenschuß, Arterien. —— Verkalkung, Magen» und Darmbeschwerden, Appetitlosigkeit, Nieren- und Blasenleiden usw.
Nk. 2 gegen Nervosität, Bleichsucht, Kopfschmerzen, Hämorrhoiden, —— Krampfadern, geschwollene Beine, Wassersucht, Fettleibig, keit usw. 2173
gegen Grippe, Husten, Verschleimung, Dronchialkatakrh, Asthma, Lungenleide« usw.
zur Blutreinigung und -Verbesserung, gegen Schlaflosigkeit, Verstopfung und Hautunreinigkeiten.
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