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Nr. 215
Der Gesellschafter
Samstag, den 15. September 1834.
Aus Stadt
Nagold, den 15. September 1934. I
Wer ein Herz hat für das Schöne, der findet bald überall Schönes. s
Später Sommer
Nun zeigt der Kalender schon die Mitte des Septembers an, und noch immer ziehen unwahrscheinlich schöne blaue Tage an uns vorüber. Dieser Sommer war ein reiches Geschenk herrlicher Vage wenn wir auch der dürstenden Erde manchmal eine längere Regenzeit wünschten. Nun, oa sich der Sommer langsam seinem Ende zu- neiqt nehmen wir jeden sonnigen Tag als ein doppelt kostbares Geschenk hin. Es sind die ersten Herbsttage, die wir erleben, und sind doch eigentlich »och keine Herbsttage, denn alle Wärme des Sommers ist noch in ihnen vereinigt. Vielleicht trägt gerade die Tatsache, dag die Strahlen der Sonne nicht mehr ganz so glühend sind, dazu bei. dag der Aufenthalt im Freien doppelt ausgekostet wird. Der Sport entfaltet sich jetzt nn Spätsommer zu voller Blüte. Denn die Glut der Hundstage erschlafft nun nicht mehr den Körper und in der linderen Sommerluft entfaltet sich ein reges Kräftemessen der Sportler. Wir wollen sie genießen, die letzten Sommertage, denn noch diesen Monat wird noch unweigerlich der eigentliche Herbst mit seiner anderen, weniger erfreulichen Seite einsetzen. Je mehr wir aber von den Sommertagen in uns hineingetrunken haben, umso besser werden wir auch mit den unerfreulichen Spätherbsttagen fertig werden.
Straßensperre
Wie auch aus dem Anzeigenteil ersichtlich, ist die Straße von Haiterbach nach Obertal- h cim auf die Dauer von 2 Tagen, also Montag und Dienstag wegen Bauarbeiten gesperrt. Umleitung über llntertalheim.
In der Methodistenkirche
spricht morgen vormittag 9.30 Uhr und nachmittags 2 Uhr Diak-Direklor Dr. G. Rerroth- Nürnberg. iSiehe auch Anzeigenteil).
„Kraft durch Freude"
vom Donnerstag bis heute
Unter Führung des Schwarzwaldver- eins. wurde am Donnerstag eine Omnibusfahrt nach Ealw unternommen. Nach Besichtigung der alten Stadt, die durch ihre Handelsschulen, weiche vorwiegend von Ausländern besucht werden, internationalen Ruf genießt, wurde eine Fußwanderung nach Zavelstein, dem kleinsten Städtchen Württembergs (280 Einwohner) angetreten. Nach einem Vortrag über die geschichtlichen Begebenheiten, in deren Mittelpunkt die Burg und jetzige Ruine Zavelstein stand, wurde im „Lamm" eingekehrt. Dem steilen Abstieg nach Bad Teinach folgte die Inaugenscheinnahme des Bades. Die Kostproben der Hirschguelle dürften besser geschmeckt haben, als das heiße Wasser Baden-Badens. Die 50 Teilnehmer waren sehr vergnügt und hoch befriedigt.
Am gestrigen Freitag wurde die größte Fahrt der Woche, nämlich nach den Triberger Wasserfällen zum Titisee und Feldberg nach Freiburg unternommen und der wildromantische Schwarzwald auf einer großen Strecke von Nord-Ost nach Süd-West durchfahren. Eine kleinere Gruppe, welche diese Fahrt nicht mitmachte, schloß sich einer Wanderung über den Killberg, nach Walddorf, Mon- hardt und Berneck an, woselbst dem Schloß ein Besuch abgestattet wurde. Die müden, aber begeisterten Teilnehmer wurden im „Waldhorn" noch so lange seßhaft, bis sie das „Zügle" wieder wohlbehalten nach Nagold zurückbrachte.
Und heute abend 8 Uhr sitzen wir letztmals im Traubensaal beim Abschiedsabend zusammen und wollen den Knoten der Freundschaft noch fester binden.
Am Sonntag früh blasen die Trompeten „Muß i' denn, muß i' denn" und wird der Zug die uns lieb gewordenen Gäste aus Essen um 7.58 Uhr entführen, während zwei Stunden früher. 5.52 Uhr schon wieder ein „Kraft durch Freude"-Zug von Köln-Aachen hier einläuft. Diese haben also Gelegenheit, sich in den noch warmen Betten ihrer Vorgänger von der langen Nachtfahrt auszuruhen ... In den Gasthäusern wird es demnach zu früher Stunde Hochbetrieb geben, der jedoch reibungslos bewältigt wird. In Wildberg trifft der Zug 5.32 früh ein.
Vom Abschied wollen wir heute nicht mehr reden, darüber am Montag, im Gegenteil, heute abend wollen wir nochmals mit unseren Freunden und -innen fröhlich sein und in gewohnter schwäb. Herzlichkeit mit ihnen zusammensitzen.
Das Programm der nächsten Woche
für unsere „Kraft durch Freude"-llrlauber aus Köln-Aachen
vom 16. bis 23. 9. 1934 Sonntag. 16., 8 Uhr abends: Empfangsabend mit Konzert und Tanz und humoristischen Einlagen. (Löwensaal)
Montag, 17., vorm. 9 Uhr: Besichtigung der Stadt und der Burgruine Hohennagold unter ortskundiger Führung. (Treffpunkt Adolf-Hitlerplatz).
Dienstag, 18., vorm. 8 Uhr: Ausflüge in die nähere Umgebung (Treffpunkt Adolf Hitlerplatz). Abends 8 Uhr Tanz in der Wald- lust.
Mittwoch, 19.: Omnibusfahrt nach Baden-Baden. Abfahrt 8 Uhr Adolf Hitlerplatz. Dortselbst Führung und Besichtigung der Park- und Kuranlagen, der Spielsäle und ^ der heißen Quellen. Preis 3.80 Mark. Donnerstag, 20.: Omnibusfahrt auf die Schwäbische Alb zum Lichtenstein. Abfahrt nachmittags'1 Uhr. Preis 2.10 Mk. Abends 8 Uhr Promenadekonzert der Standarten- ^ . lapelle 65 auf dem Hindenburgplatz. iNeitag, 21., vorm. 7 Uhr: Omnibusfahrt Triberger Wasserfälle, Titisee, Feldberg, Frei-
und Land
bürg. (Diese Fahrt zeigt die echten Schwarzwaldhäuser, -Mühlen und -Trachten) Preis 6.50 Mk. Für solche, die die Fahrt nicht mitmachen wollen, ist Ausflug nach Berneck vorgesehen.
Samstag, 22., abends 8 Uhr: Abschiedsabend mit Tanz im Traubensaal.
Sonntag, 23.: Geschlossener Abmarsch mit Musik zum Bahnhof. Zeit wird noch bekanntgegeben.
Zwecks Bereitstellung der erforderlichen Omnibusse ist es notwendig, daß sich die Teilnehmer ihre Karten tags zuvor in der Vorstadtdrogerie (Willi Letsche) Adolf Hitlerplatz besorgen.
Anstände irgendwelcher Art, wollen zur raschen Behebung an Pg. Könekamp, Nagold gemeldet werden (Neues Postamt, Fernspr. 252).
Aeltere kinderreiche Arbeitslose bevorzugt
Nachdem der Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem 'Reichsarbeitsminister und dem Stellvertreter des Führers der NSDAP, durch Verordnung vom 10. August 1934 bestimmt hat, daß der Präsiden^ der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung allein ermächtigt ist, die Verteilung von Arbeitskräften. insbesondere ihren Austausch zu regeln, und jede Betätigung anderer Stellen auf diesem Gebiet verboten und mit Strafe bedroht hat, ist nunmehr von dem Präsidenten der Reichsanstalt auf Grund der ihm erteilten Ermächtigung eine Anordnung unter dem 28. August 1934 erlassen und im Reichsanzeiger Nr. 202 vom 30. August 1934 veröffentlicht worden.
Leitgedanke dieser Anordnungen ist, die altersmäßige Gliederung der in den Betrieben und Verwaltungen Beschäftigten unter Berücksichtigung betriebstechnischer und wirtschaftlicher Erfordernisse so zu gestalten, daß sie den staatspolitischen Erfordernissen nach bevorzugter Beschäftigung arbeitsloser älterer Arbeiter und Angestellter, insbesondere kinderreicher Familienväter Rechnung trägt.
Hiervon betroffen werden alle privaten und öffentlichen Betriebe und Verwaltungen, die Arbeiter und Angestellte beschäftigen, mit Ausnahme der Land-, Forst- und Hauswirtschaft und der Schiffe der See-, Binnen- und Luftschifffahrt. Die Führer der Betriebe und Verwaltungen sind verpflichtet, erstmals im Laufe des September ihre Gefolgschaft auf die altersmäßige Zusammensetzung hin durchzuprüfen und das Ergebnis für eine Nachprüfung durch die Arbeitsämter schriftlich niederzulegen. Darüber hinaus haben die Führer größerer Betriebe formularmäßig bis zum 1. Oktober 1934 dem zuständigen Arbeitsamt zu melden, wieviel Arbeiter und Angestellte über und unter 25 Jahren bei ihnen tätig sind und in welchem Umfang und Zeitraum die Auswechslung Jüngerer mit älteren Arbeitskräften vorgenommen werden soll. Zu dem Personcnkreks der jüngeren Arbeiter und Angestellten, die von einem solchen Austausch auszunehmen sind, gehören verheiratete Männer, Unterhaltsverpflichtete, Lehrlinge, ehemalige Wehrmachtsangehörige, „alte Kämpfer" der Wehrverbände und der NSDAP., ferner Personen, die im Arbeitsdienst oder in der Landhilfe mindestens ein Jahr tätig gewesen sind. Die Führer der Betriebe haben sich mit den Arbeitsämtern darüber ins Benehmen zu setzen, daß die zur Entlassung Kommenden andere Arbeitsplätze, besonders in der Land- und Hauswirtschaft, im Arbeitsdienst oder in der Landhilfe erhalten. Die durch die Entlassungen freigewordenen Arbeitsplätze sind durch die bei den Arbeitsämtern anzufordernden älteren Arbeitslosen wieder zu besetzen.
Abgesehen von diesem Arbeitsplatzaustausch dürfen in Zukunft Personen unter 25 Jahren nur noch mit Zustimmung der Arbeitsämter in den von der Anordnung betroffenen Betrieben und Verwaltungen eingestellt werden: ausgenommen hiervon sind lediglich Lehrlinge, mit denen ein Lehrvertrag über mindestens 2 Jahre abgeschlossen wird. Bei der Anforderung von Arbeitskräften unter 25 Jahren hat der Führer des Betriebs verantwort!, zu prüfen u. darzulegen, daß diese den Notwendigkeiten des Betriebes und den staatspolitischen Erfordernissen entspricht, Zu bevorzugter Vermittlung ist hierbei im wesentlichen der gleiche Personenkreis zugelassen, der auch von einem Arbeitsplatzaustausch ausgenommen ist.
Für ältere Angestellte über 40 Jahre, die nach längerer Arbeitslosigkeit infolge Austausches eingestellt werden, sind zum Ausgleich von Minderleistungen Leistungszuschüsse bis zur Höhe von KO Mark und Kinderzulagen aus Mitteln der Reichsanstalt vorgesehen.
Besondere Bestimmungen sind daneben für die Land- und Forstwirtschaft getroffen. Die Vermittlung von Personen unter 25 Jahren darf durch nichtgewerbsmäßige Arbeitsoermittlungseinrichtungen und sonstige Stellen nur im Aufträge und nach Weisung des Präsidenten der Reichsanstalt erfolgen. Auch hier wird bei Neueinstellungen von Arbeitslosen verheirateten männlichen Angestellten über 40 Jahre ein Leistungsausgleich gewährt. Um die Mehreinstellung verheirateter land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter zu fördern, gewährt die Reichsanstalt ferner bei der Erstellung von Familienwohnungen für die Dauer von 6 Jahren einen jährlichen Zuschuß bis zu 300 Mark.
Die Einhaltung und Durchführung der sozialpolitisch außerordentlich bedeutsamen Maßnahmen wird durch Strafbestimmungen gegen Nichtbefolgung sichergestellt. Es wird daher allen Führern von Betrieben, Vorständen von Verwaltungen sowie Leitern sonstiger Stellen dringend angeraten, sich mit dem Inhalt dieser wichtigen Anordnung eingehend zu befassen.
MWzrit der Staatsbeamten
Da« Staatsministerium hat in Abweichung von 8 57 der Dienstordnung der Staatsbehörden dle T i e n st st unden für die Zeit vom 1. Oktober 1934 bis 31. März 1935 in Anlehnung an die Regelung für das vergan
gene Winleryatviayr wie zoigr festgesetzt: Für Groß-Stuttgart: an den fünf ersten Wochentagen von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 1 Uhr bis 4.30 Uhr, an Samstagen von 7.30 Uhr bis 1.30 Uhr. Für das übrigs Land: an den fünf ersten Wochentagen von
7.30 Uhr bi- 12 Uhr und von 2 Uhr bis 6.30 Uhr. an de« Samstagen vnn 7.30 Uhr bis
1.30 Uhr.
Ein Mer Zopf fällt
Im „Aerzteblatt für Württemberg und Baden" Nr. 3 ist folgende Vereinbarung veröffentlicht:
„Da es sich heute in keiner Weise mehr vereinbaren läßt, daß eine verschiedenartige Behandlung von württembergischen und badischen Aerzten an den Grenzen eintritt, wurde seitens der Landesleiter der Landesstellen Württemberg und Baden die Vereinbarung getroffen, daß der Grundsatz der freien Arztwahl durch die Landesgrenzen nicht gehemmt werden dürfe, mithin würt- tembergische und badische Acrzte gleichzustellen sind.
Die Amtsleiter der Landesstelle Württemberg und Baden der K. B. D."
Können Sie stenographieren
Für Beamte wichtig!
Die Leitung des Eaugebiets Württemberg- Hohenzollern der Deutschen Stenographenschaft wird auch im Herbst wieder Veamten- kurse veranstalten. Es werden in erster Linie Fortbildungskurse für die Beamten abgehalten. die die Anfängerkurse in diesem Frühjahr besucht haben, nach Bedarf werden auch wieder Anfängerkurse veranstaltet. Die Fortbildungskurse kosten 4 Mark, die Anfängerkurse wie bisher 8 Mark Kursgeld. Sie beginnen sämtlich im Laufe dieses Monats und werden mit Prüfungsschreiben abschließen die die Gaugebietsführung auf Grund de: „Denkschrift II über die Stellungnahme der NSDAP, zur Kurzschrift" veranstaltet unk deren Zeugnisse als Nachweis über den er- folgten Abschluß der Ausbildung in der deutschen Kurzschrift gegenüber den Behörden gelten.
Auf den Besuch der Kurse werden die Beamten und Angestellten des Staates, der Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körperschaften erneut hingewiesen. Die Kurse werden auch allen Beamten, die wegen Vollendung des 38. Lebensjahres befreit sind oder wegen mindestens fünfjähriger ununterbrochener Anwendung eines anderen Kurz- fchristsystems befreit werden können, in ihrem eigenen Interesse und im Hinblick auf die neuesten Bestrebungen, die deutsche Kurzschrift möglichst allgemein verbindlich zu machen, angelegentlichst empfohlen.
Brandstiftung
Freudenstadt. Am letzten Freitag brannte in Schönegründ das Wohn- und Oekonomiegebäu- de des I. Finkbeiner ab. Die Untersuchung des Brandes hat dazu geführt, daß die Ehefrau wegen Brandstiftung, die sie sich hat zu Schulden kommen lassen, in Haft genommen worden ist.
Gerichrssaal
Bankbetrug
Der S. Z. Freudenstadt entnommen:
Vor der 3. Großen Karlsruher Strafkammer stand am 12. September ein Betrugsmanöver zur Aburteilung, das einzigartig dasteht. Die Hauptrolle spielte der 31 Jahre alte verheiratete, zehnmal vorbestrafte Hugo May aus Appenweier, der es fertiggebracht hat, die Schweizer Nolksbank in Basel zur Auszahlung von 14 000 Mark zu bestimmen.
Der Sachverhalt ist folgender: Im Mai 1929 hat Liesel W. in Freudenstadt rund 14 000 Mk. in Schweizerfranken in Basel bei der Volksbank angelegt. Es handelte sich um ihre Ersparnisse und ihren Erbteil. Weil ihre Verwandten von dieser Anlage nichts wissen sollten und sie nicht wollte, daß Briefe der Schweizer Bank an sie nach Freudenstadt gelangen sollten, vereinbarte sie mit einer Freundin in Baden-Baden eine Deckadresse. Die Bank verständigte sie, daß die Briefe nach Baden-Baden geschickt werden sollten. Nun wollte es das Geschick, daß in Baden- Baden eine Namensgenossin der Kontoinhaberin wohnte und daß versehentlich ein Brief der Schweizerischen Bank in die Hände der faschen Liesel H. in Baden-Baden gelangte. In dem Briefe war das Konto erwähnt: es wurde der Kontoinhaberin geraten, ihr Geld in Wertpapieren anzulegen. Als dieses Schreiben im Juli 1931 an die falsche Adresse gelangte, befand sich der Liebhaber der falschen Liesel in Strafhaft. Bei ihr hat der Brief längere Zeit herumgelegen. Erst im September 1931, nachdem der Angeklagte vom Gefängnis in die Freiheit zurückgekehrt und mit der Liesel in Baden-Baden Fühlung genommen hatte, ergaben sich Auswirkungen aus der Tatsache, daß der Brief in falsche Hände geraten war. Gesprächsweise hatte der Angeklagte von dem Schreiben erfahren. Er hat es gelesen und blitzartig ging es ihm durch den Kopf: „Das muß ausgenutzt werden!" Er ließ die Gelegenheit nicht vorübergehen. Er spiegelte der Zeugin vor. er habe in der Schweiz viel Geld verdient und dieses auf ihren Namen auf der Bank in Basel angelegt, um es dem Zugriff seiner Frau zu entziehen. Er machte das gutgläubige Mädchen zu seinem Werkzeug und bewirkte, daß sie mit der Schweizerischen Bank einen Schriftwechsel führte, durch den die Bank veranlaßt wurde, nach und nach den ganzen Betrag von rund 14 000 Mark teilweise in bar nach Baden-Baden zu schicken, teilweise auf eine Karlsruher Bank zu überweisen. Von hier verwendete der Angeklagte das erschwindelte Geld für sich selbst.
Die Karlsruher Strafkammer verurteilte den Angeklagten Hugo May wegen fortgesetzten Be-
Schwarzes Brett
Parteiamtlich. Rachdrn« «erbot».
Bekanntmachung der Kreisleitung
Die genaue Liste der tatsächlichen Marschteilnehmer in Nürnberg ist von den Ortsgruppen- und Stützpunktleitern in doppelter Ausfertigung einzureichen.
Ebenso hat die Restabrechnung für die Saarplaketten sofort zu erfolgen.
Kreisgeschäftsführung.
HJ.-Unterbann IH/128
Die für den Parteitag vom Unterbann erhaltenen Ausrüstungsgegenstände sind heute abend von 8 Uhr ab im HJ.-Heim in Nagold wieder abzugeben. Ferner sind Ratenzahlungen auf die gekauften Gegenstände zu machen.
Der Führer des llnterbannes.
NS.-Bolkswohlfahrt, Ortsgruppe Nagold
Die Ferienkinder treffen erst am Dienstag den 18. ds Mts. vormittags 7.04 Uhr auf dem Bahnhof ein. Die Pflegeeltern werden gebeten, die Kinder am Bahnhof in Empfang zu nehme«.
Ortsgruppenwalter.
SeNetsMrec Sundermann zum GeMssvvrltlMli
Die deutsche Jugend war geteilt in Gruppen, Bünde und Vereine mit verschiedenen Fahnen und Wimpeln. Heute marschiert die Jugend in einer Einheit unter einer Fahne für Deutschland.
Die Vereinsmeierei, für die der Deutsche eine Schwäche hat, soll bei der Jugend nicht mehr zu Hause fein.
Unter einem Willen soll die deutsche Jugend ihren Körper und Geist stählen. Die Hitlerjugend ist vom Führer bestimmt, diese Arbeit an der deutschen Jugend zu leisten. Ihr ist es auch Vorbehalten, als bedeutendste Sportorganisation der Welt die gesamte deutsche Jugend zur körperlichen Ertüchtigung zu führen.
Beim Gebietssporttreffen treten die besten Kameradschaften der einzelnen Gefolgschaften zum Wettkampf an. Nicht der Name eines einzelnen soll als Sieger genannt sein, sondern der Leistung der besten Kameradschaft gebührt der Sieg.
Heil Hitler!
Der Führer des Gebietes 20 (Württemberg)
gez. Erich Sundermann, Oberbannführcr.
Die drei für den 23. September ds. Js. festgesetzten >sporttreffen des Obergaues 20 werden für die jeweiligen Gaue in Biberach. Heilbronn und Tübingen stattfinden. Insgesamt nehmen 4 500 schwäbische BdM.-Mädel an den turnerischen Uebungen teil. Unter den einzelnen Untergauen kommen Gemeinschaftskämpfe in Schnell-Lauf, Handball usw. zur Austragung. Außerdem werden gemeinsame Leistungen in Körperschule und im Bodenturnen zur Vorführung gebracht. Verschiedene Gruppen zeigen Volkstänze und Spiele. Die Leistungen werden ein eindeutig überzeugendes Bild von der sportlichen Arberk im württembergischen Bunde deutscher Mädel ergeben.
Weitere Sportkurfe für BdM.-SPort- wartinnen
Nachdem in den vergangenen Monaten verschiedentlich Sportkurse und auch ein großes Ferienzeltlager unter Leitung der Gauverbandssportwartiu Süd aufgezogen wurden, sind für Oktober nochmals drei Kurse geplant. Und zwar toll einer davon in Welzheim, und ein zweiter in Anweiler in der Pfalz stattfinden. Der Orl des dritten Kurses ist noch nicht bestimmt. Es werden sich jeweils 60 Mädel aus Württemberg. Baden und Bauern beteiligen. Tie Lehrgänge werden auf Veranlassung und im Einvernehmen mit dem Staatskultministerium durchgesührt.
trugs im Rückfall in rechtlichem Zusammentreffen uiit schwerer Urkundenfälschung zu einer 8e- samtzuchthausstrase von drei Jahren, sowie fünf Jahren Ehrverlust. Gleichzeitig wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet und auf 1088 Mark Geldstrafe erkannt; letztere gilt durch die Untersuchungshaft als abgegolten.
Letzte Nachrichten
Alle öffentlichen politischen Veranstaltungen in Spanien verboten
Madrid, 14. Sept. Der spanische Innenminister verbot bis auf weiteres alle öffentlichen politischen Versammlungen. Er will damit den Störungen der Sicherheit und Ordnung Vorbeugen.
Madrider Straßenbahnführer auf seinem Wagen erschaffen
Madrid. 14. Sept. In einer belebten Straße von Madrid wurde der Führer eines Straßenbahnwagens aus seinem in Fahrt befindlichen Wagen erschaffen. Der Täter konnte entkommen. Es handelt sich um einen Racheakt. Der Straßenbahnführer hatte es abgelehnt, am letzten Generalstreik in Madrid teilzunehmeu.