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Nr. 215

Der Gesellschafter

Samstag, den 15. September 1834.

Aus Stadt

Nagold, den 15. September 1934. I

Wer ein Herz hat für das Schöne, der findet bald überall Schönes. s

Später Sommer

Nun zeigt der Kalender schon die Mitte des Septembers an, und noch immer ziehen unwahr­scheinlich schöne blaue Tage an uns vorüber. Die­ser Sommer war ein reiches Geschenk herrlicher Vage wenn wir auch der dürstenden Erde manch­mal eine längere Regenzeit wünschten. Nun, oa sich der Sommer langsam seinem Ende zu- neiqt nehmen wir jeden sonnigen Tag als ein doppelt kostbares Geschenk hin. Es sind die ersten Herbsttage, die wir erleben, und sind doch eigent­lich »och keine Herbsttage, denn alle Wärme des Sommers ist noch in ihnen vereinigt. Viel­leicht trägt gerade die Tatsache, dag die Strah­len der Sonne nicht mehr ganz so glühend sind, dazu bei. dag der Aufenthalt im Freien doppelt ausgekostet wird. Der Sport entfaltet sich jetzt nn Spätsommer zu voller Blüte. Denn die Glut der Hundstage erschlafft nun nicht mehr den Körper und in der linderen Sommerluft ent­faltet sich ein reges Kräftemessen der Sportler. Wir wollen sie genießen, die letzten Sommer­tage, denn noch diesen Monat wird noch un­weigerlich der eigentliche Herbst mit seiner an­deren, weniger erfreulichen Seite einsetzen. Je mehr wir aber von den Sommertagen in uns hineingetrunken haben, umso besser werden wir auch mit den unerfreulichen Spätherbsttagen fer­tig werden.

Straßensperre

Wie auch aus dem Anzeigenteil ersichtlich, ist die Straße von Haiterbach nach Obertal- h cim auf die Dauer von 2 Tagen, also Montag und Dienstag wegen Bauarbeiten gesperrt. Umleitung über llntertalheim.

In der Methodistenkirche

spricht morgen vormittag 9.30 Uhr und nach­mittags 2 Uhr Diak-Direklor Dr. G. Rerroth- Nürnberg. iSiehe auch Anzeigenteil).

Kraft durch Freude"

vom Donnerstag bis heute

Unter Führung des Schwarzwaldver- eins. wurde am Donnerstag eine Omnibus­fahrt nach Ealw unternommen. Nach Besich­tigung der alten Stadt, die durch ihre Handels­schulen, weiche vorwiegend von Ausländern be­sucht werden, internationalen Ruf genießt, wur­de eine Fußwanderung nach Zavelstein, dem kleinsten Städtchen Württembergs (280 Einwoh­ner) angetreten. Nach einem Vortrag über die geschichtlichen Begebenheiten, in deren Mittel­punkt die Burg und jetzige Ruine Zavelstein stand, wurde imLamm" eingekehrt. Dem stei­len Abstieg nach Bad Teinach folgte die In­augenscheinnahme des Bades. Die Kostproben der Hirschguelle dürften besser geschmeckt haben, als das heiße Wasser Baden-Badens. Die 50 Teilnehmer waren sehr vergnügt und hoch be­friedigt.

Am gestrigen Freitag wurde die größte Fahrt der Woche, nämlich nach den Triberger Wasserfällen zum Titisee und Feld­berg nach Freiburg unternommen und der wildromantische Schwarzwald auf einer großen Strecke von Nord-Ost nach Süd-West durchfah­ren. Eine kleinere Gruppe, welche diese Fahrt nicht mitmachte, schloß sich einer Wanderung über den Killberg, nach Walddorf, Mon- hardt und Berneck an, woselbst dem Schloß ein Besuch abgestattet wurde. Die müden, aber begeisterten Teilnehmer wurden imWaldhorn" noch so lange seßhaft, bis sie dasZügle" wie­der wohlbehalten nach Nagold zurückbrachte.

Und heute abend 8 Uhr sitzen wir letztmals im Traubensaal beim Abschiedsabend zu­sammen und wollen den Knoten der Freundschaft noch fester binden.

Am Sonntag früh blasen die Trompeten Muß i' denn, muß i' denn" und wird der Zug die uns lieb gewordenen Gäste aus Essen um 7.58 Uhr entführen, während zwei Stunden frü­her. 5.52 Uhr schon wieder einKraft durch Freude"-Zug von Köln-Aachen hier ein­läuft. Diese haben also Gelegenheit, sich in den noch warmen Betten ihrer Vorgänger von der langen Nachtfahrt auszuruhen ... In den Gast­häusern wird es demnach zu früher Stunde Hoch­betrieb geben, der jedoch reibungslos bewältigt wird. In Wildberg trifft der Zug 5.32 früh ein.

Vom Abschied wollen wir heute nicht mehr reden, darüber am Montag, im Gegenteil, heute abend wollen wir nochmals mit unseren Freun­den und -innen fröhlich sein und in gewohnter schwäb. Herzlichkeit mit ihnen zusammensitzen.

Das Programm der nächsten Woche

für unsereKraft durch Freude"-llrlauber aus Köln-Aachen

vom 16. bis 23. 9. 1934 Sonntag. 16., 8 Uhr abends: Empfangsabend mit Konzert und Tanz und humoristischen Einlagen. (Löwensaal)

Montag, 17., vorm. 9 Uhr: Besichtigung der Stadt und der Burgruine Hohennagold unter ortskundiger Führung. (Treffpunkt Adolf-Hitlerplatz).

Dienstag, 18., vorm. 8 Uhr: Ausflüge in die nähere Umgebung (Treffpunkt Adolf Hit­lerplatz). Abends 8 Uhr Tanz in der Wald- lust.

Mittwoch, 19.: Omnibusfahrt nach Baden-Ba­den. Abfahrt 8 Uhr Adolf Hitlerplatz. Dortselbst Führung und Besichtigung der Park- und Kuranlagen, der Spielsäle und ^ der heißen Quellen. Preis 3.80 Mark. Donnerstag, 20.: Omnibusfahrt auf die Schwä­bische Alb zum Lichtenstein. Abfahrt nach­mittags'1 Uhr. Preis 2.10 Mk. Abends 8 Uhr Promenadekonzert der Standarten- ^ . lapelle 65 auf dem Hindenburgplatz. iNeitag, 21., vorm. 7 Uhr: Omnibusfahrt Tri­berger Wasserfälle, Titisee, Feldberg, Frei-

und Land

bürg. (Diese Fahrt zeigt die echten Schwarzwaldhäuser, -Mühlen und -Trach­ten) Preis 6.50 Mk. Für solche, die die Fahrt nicht mitmachen wollen, ist Aus­flug nach Berneck vorgesehen.

Samstag, 22., abends 8 Uhr: Abschiedsabend mit Tanz im Traubensaal.

Sonntag, 23.: Geschlossener Abmarsch mit Musik zum Bahnhof. Zeit wird noch bekanntge­geben.

Zwecks Bereitstellung der erforderlichen Omni­busse ist es notwendig, daß sich die Teilnehmer ihre Karten tags zuvor in der Vorstadtdrogerie (Willi Letsche) Adolf Hitlerplatz besorgen.

Anstände irgendwelcher Art, wollen zur raschen Behebung an Pg. Könekamp, Nagold ge­meldet werden (Neues Postamt, Fernspr. 252).

Aeltere kinderreiche Arbeitslose bevorzugt

Nachdem der Reichswirtschaftsminister im Ein­vernehmen mit dem 'Reichsarbeitsminister und dem Stellvertreter des Führers der NSDAP, durch Verordnung vom 10. August 1934 bestimmt hat, daß der Präsiden^ der Reichsanstalt für Ar­beitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung allein ermächtigt ist, die Verteilung von Ar­beitskräften. insbesondere ihren Austausch zu regeln, und jede Betätigung anderer Stellen auf diesem Gebiet verboten und mit Strafe be­droht hat, ist nunmehr von dem Präsidenten der Reichsanstalt auf Grund der ihm erteilten Er­mächtigung eine Anordnung unter dem 28. Au­gust 1934 erlassen und im Reichsanzeiger Nr. 202 vom 30. August 1934 veröffentlicht worden.

Leitgedanke dieser Anordnungen ist, die alters­mäßige Gliederung der in den Betrieben und Verwaltungen Beschäftigten unter Berücksichti­gung betriebstechnischer und wirtschaftlicher Er­fordernisse so zu gestalten, daß sie den staatspoli­tischen Erfordernissen nach bevorzugter Beschäf­tigung arbeitsloser älterer Arbeiter und Ange­stellter, insbesondere kinderreicher Familienväter Rechnung trägt.

Hiervon betroffen werden alle privaten und öffentlichen Betriebe und Verwaltungen, die Arbeiter und Angestellte beschäftigen, mit Aus­nahme der Land-, Forst- und Hauswirtschaft und der Schiffe der See-, Binnen- und Luftschiff­fahrt. Die Führer der Betriebe und Verwaltun­gen sind verpflichtet, erstmals im Laufe des Sep­tember ihre Gefolgschaft auf die altersmäßige Zusammensetzung hin durchzuprüfen und das Er­gebnis für eine Nachprüfung durch die Arbeits­ämter schriftlich niederzulegen. Darüber hinaus haben die Führer größerer Betriebe formular­mäßig bis zum 1. Oktober 1934 dem zuständigen Arbeitsamt zu melden, wieviel Arbeiter und Angestellte über und unter 25 Jahren bei ihnen tätig sind und in welchem Umfang und Zeit­raum die Auswechslung Jüngerer mit älteren Arbeitskräften vorgenommen werden soll. Zu dem Personcnkreks der jüngeren Arbeiter und Angestellten, die von einem solchen Austausch auszunehmen sind, gehören verheiratete Männer, Unterhaltsverpflichtete, Lehrlinge, ehemalige Wehrmachtsangehörige,alte Kämpfer" der Wehrverbände und der NSDAP., ferner Perso­nen, die im Arbeitsdienst oder in der Landhilfe mindestens ein Jahr tätig gewesen sind. Die Führer der Betriebe haben sich mit den Arbeits­ämtern darüber ins Benehmen zu setzen, daß die zur Entlassung Kommenden andere Arbeits­plätze, besonders in der Land- und Hauswirt­schaft, im Arbeitsdienst oder in der Landhilfe erhalten. Die durch die Entlassungen freigewor­denen Arbeitsplätze sind durch die bei den Ar­beitsämtern anzufordernden älteren Arbeitslo­sen wieder zu besetzen.

Abgesehen von diesem Arbeitsplatzaustausch dürfen in Zukunft Personen unter 25 Jahren nur noch mit Zustimmung der Arbeitsämter in den von der Anordnung betroffenen Betrieben und Verwaltungen eingestellt werden: ausge­nommen hiervon sind lediglich Lehrlinge, mit denen ein Lehrvertrag über mindestens 2 Jahre abgeschlossen wird. Bei der Anforderung von Arbeitskräften unter 25 Jahren hat der Führer des Betriebs verantwort!, zu prüfen u. darzule­gen, daß diese den Notwendigkeiten des Betrie­bes und den staatspolitischen Erfordernissen ent­spricht, Zu bevorzugter Vermittlung ist hierbei im wesentlichen der gleiche Personenkreis zuge­lassen, der auch von einem Arbeitsplatzaustausch ausgenommen ist.

Für ältere Angestellte über 40 Jahre, die nach längerer Arbeitslosigkeit infolge Austausches ein­gestellt werden, sind zum Ausgleich von Minder­leistungen Leistungszuschüsse bis zur Höhe von KO Mark und Kinderzulagen aus Mitteln der Reichsanstalt vorgesehen.

Besondere Bestimmungen sind daneben für die Land- und Forstwirtschaft getroffen. Die Ver­mittlung von Personen unter 25 Jahren darf durch nichtgewerbsmäßige Arbeitsoermittlungs­einrichtungen und sonstige Stellen nur im Auf­träge und nach Weisung des Präsidenten der Reichsanstalt erfolgen. Auch hier wird bei Neu­einstellungen von Arbeitslosen verheirateten männlichen Angestellten über 40 Jahre ein Lei­stungsausgleich gewährt. Um die Mehreinstel­lung verheirateter land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter zu fördern, gewährt die Reichsanstalt ferner bei der Erstellung von Familienwohnun­gen für die Dauer von 6 Jahren einen jährlichen Zuschuß bis zu 300 Mark.

Die Einhaltung und Durchführung der sozial­politisch außerordentlich bedeutsamen Maßnah­men wird durch Strafbestimmungen gegen Nicht­befolgung sichergestellt. Es wird daher allen Füh­rern von Betrieben, Vorständen von Verwaltun­gen sowie Leitern sonstiger Stellen dringend an­geraten, sich mit dem Inhalt dieser wichtigen Anordnung eingehend zu befassen.

MWzrit der Staatsbeamten

Da« Staatsministerium hat in Abweichung von 8 57 der Dienstordnung der Staatsbe­hörden dle T i e n st st unden für die Zeit vom 1. Oktober 1934 bis 31. März 1935 in Anlehnung an die Regelung für das vergan­

gene Winleryatviayr wie zoigr festgesetzt: Für Groß-Stuttgart: an den fünf ersten Wochentagen von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 1 Uhr bis 4.30 Uhr, an Samstagen von 7.30 Uhr bis 1.30 Uhr. Für das übrigs Land: an den fünf ersten Wochentagen von

7.30 Uhr bi- 12 Uhr und von 2 Uhr bis 6.30 Uhr. an de« Samstagen vnn 7.30 Uhr bis

1.30 Uhr.

Ein Mer Zopf fällt

ImAerzteblatt für Württemberg und Baden" Nr. 3 ist folgende Vereinbarung veröffentlicht:

Da es sich heute in keiner Weise mehr vereinbaren läßt, daß eine verschiedenartige Behandlung von württembergischen und ba­dischen Aerzten an den Grenzen eintritt, wurde seitens der Landesleiter der Landes­stellen Württemberg und Baden die Ver­einbarung getroffen, daß der Grundsatz der freien Arztwahl durch die Landesgrenzen nicht gehemmt werden dürfe, mithin würt- tembergische und badische Acrzte gleichzu­stellen sind.

Die Amtsleiter der Landesstelle Württem­berg und Baden der K. B. D."

Können Sie stenographieren

Für Beamte wichtig!

Die Leitung des Eaugebiets Württemberg- Hohenzollern der Deutschen Stenographen­schaft wird auch im Herbst wieder Veamten- kurse veranstalten. Es werden in erster Linie Fortbildungskurse für die Beamten abgehal­ten. die die Anfängerkurse in diesem Früh­jahr besucht haben, nach Bedarf werden auch wieder Anfängerkurse veranstaltet. Die Fort­bildungskurse kosten 4 Mark, die Anfänger­kurse wie bisher 8 Mark Kursgeld. Sie be­ginnen sämtlich im Laufe dieses Monats und werden mit Prüfungsschreiben abschließen die die Gaugebietsführung auf Grund de: Denkschrift II über die Stellungnahme der NSDAP, zur Kurzschrift" veranstaltet unk deren Zeugnisse als Nachweis über den er- folgten Abschluß der Ausbildung in der deut­schen Kurzschrift gegenüber den Behörden gelten.

Auf den Besuch der Kurse werden die Be­amten und Angestellten des Staates, der Ge­meinden und sonstigen öffentlichen Körper­schaften erneut hingewiesen. Die Kurse wer­den auch allen Beamten, die wegen Voll­endung des 38. Lebensjahres befreit sind oder wegen mindestens fünfjähriger ununter­brochener Anwendung eines anderen Kurz- fchristsystems befreit werden können, in ihrem eigenen Interesse und im Hinblick auf die neuesten Bestrebungen, die deutsche Kurz­schrift möglichst allgemein verbindlich zu machen, angelegentlichst empfohlen.

Brandstiftung

Freudenstadt. Am letzten Freitag brannte in Schönegründ das Wohn- und Oekonomiegebäu- de des I. Finkbeiner ab. Die Untersuchung des Brandes hat dazu geführt, daß die Ehefrau we­gen Brandstiftung, die sie sich hat zu Schulden kommen lassen, in Haft genommen worden ist.

Gerichrssaal

Bankbetrug

Der S. Z. Freudenstadt entnommen:

Vor der 3. Großen Karlsruher Strafkammer stand am 12. September ein Betrugsmanöver zur Aburteilung, das einzigartig dasteht. Die Hauptrolle spielte der 31 Jahre alte verheira­tete, zehnmal vorbestrafte Hugo May aus Ap­penweier, der es fertiggebracht hat, die Schwei­zer Nolksbank in Basel zur Auszahlung von 14 000 Mark zu bestimmen.

Der Sachverhalt ist folgender: Im Mai 1929 hat Liesel W. in Freudenstadt rund 14 000 Mk. in Schweizerfranken in Basel bei der Volksbank angelegt. Es handelte sich um ihre Ersparnisse und ihren Erbteil. Weil ihre Verwandten von dieser Anlage nichts wissen sollten und sie nicht wollte, daß Briefe der Schweizer Bank an sie nach Freudenstadt gelangen sollten, vereinbarte sie mit einer Freundin in Baden-Baden eine Deckadresse. Die Bank verständigte sie, daß die Briefe nach Baden-Baden geschickt werden soll­ten. Nun wollte es das Geschick, daß in Baden- Baden eine Namensgenossin der Kontoinhaberin wohnte und daß versehentlich ein Brief der Schweizerischen Bank in die Hände der faschen Liesel H. in Baden-Baden gelangte. In dem Briefe war das Konto erwähnt: es wurde der Kontoinhaberin geraten, ihr Geld in Wertpa­pieren anzulegen. Als dieses Schreiben im Juli 1931 an die falsche Adresse gelangte, befand sich der Liebhaber der falschen Liesel in Strafhaft. Bei ihr hat der Brief längere Zeit herumge­legen. Erst im September 1931, nachdem der Angeklagte vom Gefängnis in die Freiheit zu­rückgekehrt und mit der Liesel in Baden-Baden Fühlung genommen hatte, ergaben sich Auswir­kungen aus der Tatsache, daß der Brief in falsche Hände geraten war. Gesprächsweise hatte der Angeklagte von dem Schreiben erfahren. Er hat es gelesen und blitzartig ging es ihm durch den Kopf:Das muß ausgenutzt werden!" Er ließ die Gelegenheit nicht vorübergehen. Er spiegelte der Zeugin vor. er habe in der Schweiz viel Geld verdient und dieses auf ihren Namen auf der Bank in Basel angelegt, um es dem Zugriff seiner Frau zu entziehen. Er machte das gut­gläubige Mädchen zu seinem Werkzeug und be­wirkte, daß sie mit der Schweizerischen Bank einen Schriftwechsel führte, durch den die Bank veranlaßt wurde, nach und nach den ganzen Be­trag von rund 14 000 Mark teilweise in bar nach Baden-Baden zu schicken, teilweise auf eine Karlsruher Bank zu überweisen. Von hier ver­wendete der Angeklagte das erschwindelte Geld für sich selbst.

Die Karlsruher Strafkammer verurteilte den Angeklagten Hugo May wegen fortgesetzten Be-

Schwarzes Brett

Parteiamtlich. Rachdrn« «erbot».

Bekanntmachung der Kreisleitung

Die genaue Liste der tatsächlichen Marschteil­nehmer in Nürnberg ist von den Ortsgruppen- und Stützpunktleitern in doppelter Ausfertigung einzureichen.

Ebenso hat die Restabrechnung für die Saar­plaketten sofort zu erfolgen.

Kreisgeschäftsführung.

HJ.-Unterbann IH/128

Die für den Parteitag vom Unterbann erhal­tenen Ausrüstungsgegenstände sind heute abend von 8 Uhr ab im HJ.-Heim in Nagold wieder abzugeben. Ferner sind Ratenzahlungen auf die gekauften Gegenstände zu machen.

Der Führer des llnterbannes.

NS.-Bolkswohlfahrt, Ortsgruppe Nagold

Die Ferienkinder treffen erst am Dienstag den 18. ds Mts. vormittags 7.04 Uhr auf dem Bahnhof ein. Die Pflegeeltern werden gebeten, die Kinder am Bahnhof in Empfang zu nehme«.

Ortsgruppenwalter.

SeNetsMrec Sundermann zum GeMssvvrltlMli

Die deutsche Jugend war geteilt in Grup­pen, Bünde und Vereine mit verschiedenen Fahnen und Wimpeln. Heute marschiert die Jugend in einer Einheit unter einer Fahne für Deutschland.

Die Vereinsmeierei, für die der Deutsche eine Schwäche hat, soll bei der Jugend nicht mehr zu Hause fein.

Unter einem Willen soll die deutsche Ju­gend ihren Körper und Geist stählen. Die Hitlerjugend ist vom Führer bestimmt, diese Arbeit an der deutschen Jugend zu leisten. Ihr ist es auch Vorbehalten, als bedeu­tendste Sportorganisation der Welt die gesamte deutsche Jugend zur kör­perlichen Ertüchtigung zu führen.

Beim Gebietssporttreffen treten die besten Kameradschaften der einzelnen Gefolgschaf­ten zum Wettkampf an. Nicht der Name eines einzelnen soll als Sieger genannt sein, sondern der Leistung der besten Kame­radschaft gebührt der Sieg.

Heil Hitler!

Der Führer des Gebietes 20 (Württemberg)

gez. Erich Sundermann, Oberbannführcr.

Die drei für den 23. September ds. Js. festgesetzten >sporttreffen des Obergaues 20 werden für die jeweiligen Gaue in Biberach. Heilbronn und Tübingen stattfinden. Ins­gesamt nehmen 4 500 schwäbische BdM.-Mädel an den turnerischen Uebungen teil. Unter den einzelnen Unter­gauen kommen Gemeinschaftskämpfe in Schnell-Lauf, Handball usw. zur Austra­gung. Außerdem werden gemeinsame Lei­stungen in Körperschule und im Boden­turnen zur Vorführung gebracht. Verschie­dene Gruppen zeigen Volkstänze und Spiele. Die Leistungen werden ein eindeutig über­zeugendes Bild von der sportlichen Arberk im württembergischen Bunde deutscher Mädel ergeben.

Weitere Sportkurfe für BdM.-SPort- wartinnen

Nachdem in den vergangenen Monaten verschiedentlich Sportkurse und auch ein großes Ferienzeltlager unter Leitung der Gauverbandssportwartiu Süd aufgezogen wurden, sind für Oktober nochmals drei Kurse geplant. Und zwar toll einer davon in Welzheim, und ein zweiter in Anweiler in der Pfalz stattfinden. Der Orl des dritten Kurses ist noch nicht bestimmt. Es werden sich jeweils 60 Mädel aus Württemberg. Baden und Bauern beteiligen. Tie Lehr­gänge werden auf Veranlassung und im Ein­vernehmen mit dem Staatskultministerium durchgesührt.

trugs im Rückfall in rechtlichem Zusammentref­fen uiit schwerer Urkundenfälschung zu einer 8e- samtzuchthausstrase von drei Jahren, sowie fünf Jahren Ehrverlust. Gleichzeitig wurde die Siche­rungsverwahrung angeordnet und auf 1088 Mark Geldstrafe erkannt; letztere gilt durch die Untersuchungshaft als abgegolten.

Letzte Nachrichten

Alle öffentlichen politischen Veranstaltungen in Spanien verboten

Madrid, 14. Sept. Der spanische Innen­minister verbot bis auf weiteres alle öffentli­chen politischen Versammlungen. Er will damit den Störungen der Sicherheit und Ordnung Vorbeugen.

Madrider Straßenbahnführer auf seinem Wagen erschaffen

Madrid. 14. Sept. In einer belebten Stra­ße von Madrid wurde der Führer eines Stra­ßenbahnwagens aus seinem in Fahrt befind­lichen Wagen erschaffen. Der Täter konnte ent­kommen. Es handelt sich um einen Racheakt. Der Straßenbahnführer hatte es abgelehnt, am letzten Generalstreik in Madrid teilzunehmeu.