Seiie 4 — Nr. 164
Der Gesellschaft»
ehren Hellen Farben liegt die Halle festlich und heiter im umgebenden Grün der Anlagen und Wälder eingebettet. Von dem Cafeplatz steigen 3 Treppen zur oberen Terrasse, die auf gleicher Höhe mit der Wandelhalle liegt, empor. Durch einen Aufzug kann man vom Cafe zur Halle gelangen, oder sie auch ohne Ueberwindung von kreppen erreichen. Die Halle ist zugleich mi! dem Kursaalgebäude mit der modernsten lila' dioanlage ausgestattet worden. Es können sowohl die Konzerte der Kurkapelle von der Wandelhalle und dem Musikpavillon nach dem Kursaalgebäude und dem Cafe übertragen werden. Entwurf und Ausführung des Wandcl- Hallenbaus lag bei der Bam.bteilung desWürtt. Finanzministeriums unter der Oberleitung ihres Vorstands, Präsident K u h n, und Mitarbeit von Baurat Schüler; mit der örtlichen Bauführung war die Vadinspektion Wildbad betraut.
, Die Bauarbeiten wurden anfangs November 1933 begonnen. Als Baumaterial ist vorzugsweise Holz verwendet worden, um den beim Baubeginn noch darniederliegenden Holzmarkt zu beleben. Dieses Bauwerk hat für das Enztal, besonders aber für Wildbad, den ganzen Winter und bis in den Sommer hinein Arbeit gebracht. An seiner Ausführung sind 99 Unternehmungen beschäftigt gewesen. Von diesen entfallen ans Wildbad 49 Unternehmungen. Die Baukosten betragen etwa 350 000 RM. Davon sind etwa 200 000 RM. nach Wildbad geflossen, während sich der Rest auf das übrige Württemberg und in geringem Maß das weitere Vaterland verteilt. Wildbad und die Badverwaltung erwarten von dem Neubau, daß er eine starke Anziehung auf die Kurbedürftigen des In- und Auslands ausübt. Das Bad, das schon seit vielen Jahrhunderten den an Gicht, Ischias und Rheuma Leidenden Linderung und Heilung bringt, ist mit allen modernen Kurmitteln aus- gestattet und bietet ihnen mit seinen ausgezeichneten und preiswerten Gaststätten und seiner herrlichen Natur alle denkbaren Annehmlichkeiten.
In Göppingen brach in den letzten Tagen mehrere Male ein Marder oder Iltis in einen Hühnerstall ein. Bis jetzt sind dem Räuber 32 Hühner zum Opfer gefallen.
Der verheiratete Hermann Schweizer von Nürtingen stürzte im Zementwerk au? be- trächtlicher Höhe ab. Die dabei erlittenen schweren Verletzungen führten noch am selben Abend seinen Tod herbei.
Beim Ausladen des Zirkus Barlay in Nürtingen geriet ein Zirkusarbeiter unter die Räder des schweren Traktors, dadurch wurde ihm ein Oberschenkel abgedrückt.
Letzte Nachrichten
MlsnoM tötet vier Kinder
Unvorsichtigkeit einer Mutter
Kattowitz, 17. Juli.
In einem kleinen Ort bei Olkusch ereignete sich ein furchtbares Unglück, dem vier Menschenleben zum Opfer fielen. Die vier Kinder des Landwirts Boranek im Alter von 13—17 Jahren hatten sich in der Küche zu Beti gelegt, als die Mutter im Küchenofen noch einmal Feuer anmachte. Die Frau ließ die Ofentür offen und legte sich im Nebenraum ebenfalls zur Ruhe nieder. Als sie nach einigen Stunden erwachte und in die Küche ging, fand sie ihre 4 Kinder bewußt- l o s in den Betten vor. Ein herbeigerufener Arzt konnte nur noch den inzwischen durch Kohlcngasvergiftung eingetretenen Tod fest- srellen
Brighton-Mörder nach Frankreich entflohen?
Paris, 17. Juli.
In den nordfranzösischen Häsen wird auf Ersuchen der englischen Behörden gegenwärtig eine scharfe Kontrolle' durchge- sührt, weil man glaubt, daß der Mörder von Brighton sich nach Frankreich geflüchtet haben könnte.
Zwei englische Polizeibeamte sind in B o u- logne-sur-Mer eingetroffen und nach Paris weitergereist.
Handel und Verkehr
8 tllR E V III 17 s-.l! «<>:ri
Ochsen
Bullen
Inngbullen
Kühe
Färsen
Fresser
Kälber
Schweine
Schafe
Zugetrieben
18
41
212
241
544
—
1578
2582
11
Unverkauft
—
3
12
4
50
—
150
140
—
17. 7.
12. 7.
17. 7.
12. 7.
Färsen (Kalbinnen)
8) vollfleischige « O
L2-27
28-26
k-) fleischige.
20-22
19-22-
25-27
—
ci) gering genährte ....
18-20
—
22-24
20 - 2-2
—
Fresser
mäßig genährtes Jungvieh
_
—
KÄckbe-r
-0 beste Mast- »nd Saugkälber
38-42
88-41
8) mittlere Mast-».Saugkälber
33—37
32-86
25-27
24-25
ch geringe Saugkälber . . .
26-30
26-30
ci) geringe Kälber ....
21-24
23-25
23-26
—
Schweine
22-24
21—28
ch Fettschweine über 300 Pfd.
19—21
>7-20
Lebendgewicht ....
43-45
42-44
vollfleischige von etwa
240—300Pfd. Lebendgewicht
43—44
42—43
20-23
—
ch vollfleischige von etwa
200—240 Pfd. Lebendgewicht
43—45
—
13-17
—
ci) vollfleischige von etwa
—
160—200 Pfd. Lebendgewicht
42—44
40-42
7-8
- .
ch steftchige von
>-
120—160 Pfd. Lebendgewicht
49-42
36-39
k> unt. 120 Pfd. Lebendgewicht
—
29-31
28-30
e) Sauen.
34—37
—
Och f e n
»> vollfleischige ansgemästete höchsten Lchtachtwertes
1. längere.
2. ältere .
w wichtige vollfleischige.
w fleischige.
> «t> gering genährte Bullen
»> längere, vvUfleisch. höchste» Schlachtwertes . . l>> sonstige, vollfleischige oder
ausgemästete.
M fleischige.
cl) gering genährte . . .
K ü h e
»> längere, vollfleisch. höchsten Schtachtwerles ,
> bi wichtige, vollfleischige oder
ausgemästete . . . . .
ei fleischige.
ci, gering genähr Färle » lKalbiniien)
vollfleischige, ausgemäsicte höchsten Schlachtwertes
Pforzheim, 17. Jnli. (Edelmetall- Preise.) I Kilo Gold 2840, l Kilo Silber 41,90—43,70, 1 Gramm Reinplatin 3,75, l Gramm Platin <96 Prozent und 4 Prozent Palladium) 3,70, 1 Gramm Platin >96 Proz. und 4 Prozent Kupfer) 3,60.
Viehpreisc vom 17. Juli. A b t s g in ü n d : Jungrinder (Zuchtvieh) per Sckück 40—100. Schlachtvieh per Zentner 20—21 RM., Rinder und Kalbeln 21—22. Farren 23 RM. Gaildorf: Ochsen 190—355, Kühe 80 bis 255. Jungvieh 75—260 RM. Herrenberg: Schlachtkühe 80—120, Schaffkühe 170—300. Kalbinnen 220—280. Jungvieh 75—160, Milchschweine 25—45, Läufer 50 bis 70 NM. Schömberg: Milchschweine 20—28, Läufer 19, Kühe 70—140, Kalbinnen 150—260. Jungrinder 40—120 NM. Tuttlingen: Milchschweine 10—17 RM.
Schweincmärkte. Aalen: Milchschweine 10—16,50 NM. Kirchheim u. T.: Milchschweine 12—20, Läufer 45 RM. Ludwigsburg: Läufer 30. Milchschweine 16 NM. O b e r st e n f e l d: Milchschweine 1 l bis 15 NM. Riedlingen: Mntterschweine 80—90. Milchschweine 14—17 RM. Saulgau: Milchschweine 16—19 RM. R o t t- weil: Milchschweine 9—16 RN!.
Fruchtpreise vom 17. Juli. Aalen: Kernen 10,70. Gerste 10. Wintergerste 8.50. Hafer 8—10.60, Roggen 9,30—9,50. Mischling 9,50— '.0 NM. Leutkirch: Weizen 24. Haber t9.60—20 NM. R i e d l i u g e n: Gerste 9. Haber 9,50—9,80, Reps 15 RM. Saulgau: Gerste 9,20. Wintergerste 9,20, Haber 9.50. Oelsamen 15 NM.
Zur Ordnung der Getreidewirischasl
Berlin, 16. Juli. Im Reichsgcsetzblatt wird eine Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft veröffentlicht. Ter erste Abschnitt behandelt den Zusammenschluß der deutschen Getreidewirtschaft und bestimmt, daß zur Regelung der Versorgung, sowie des Absatzes und der Verwertung von Getreide, von Erzeugnissen hieraus und von Brot, sowie der Preise und Preisspannen für Erzeugnisse aus Getreide und für Brot, folgende Betriebe zu Getreidewirtschastsverbänden zusammengeschlossen werden:
1. die Betriebe, die inländisches Getreide erzeugen,
2. die Getreide bearbeiten oder Erzeugnisse hieraus Herstellen,
3. die Getreide oder Erzeugnisse hieraus verteilen,
4. die brotherstcllenden Betriebe.
Tie 19 Getreidcwirtschastsverbände, deren Gebiete mit denen der gleichnamigen Landesbauernschaften übereinstimmen, werden untereinander zur Hauptvereinigung verdeutschen Getreidewirtschaft zusam
mengeschlossen. Tie wirtschaftliche Vereinigung^ der Roggen- und Weizenmühlen wird der Hauptvereinigung angeschlossen. Die ans Grund der Verordnung erfolgten Zusammenschlüsse stehen unter der Aufsicht des Reichsernährungsministers.
Der zweite Abschnitt hat die Ueber- g a n g s r e g e l u n g der Ablieferung und der Verwendung von inländischem Roggen und inländischem Weizen zum Gegenstand. Bis zur Regelung des Absatzes durch die Zusammenschlüsse werden besondere Bestimmungen erlassen, wonach jeder Erzeuger, dessen landwirtschaftlich benutzte Fläche'im Getreidejahr 1934/35 5 Hektar übersteigt, verpflichtet ist. für Zwecke der menschlichen Ernährung oder für technische Zwecke inländischen Roggen vom 16. Juli bis 31. Oktober 1934 in einer Menge abzuliesern, die 30 Prozent der Menge entspricht, die der Erzeuger aus der Noggenernte 1933 bis zum 15. Jnli 1934 abgeliesert hat, ferner inländischen Weizen vom 16. August bis zum 31. Oktober 1934 in einer Menge abzuliefern, die 29 Prozent der Menge entspricht, die der Erzeuger aus der Weizenernte 1933 bis zum 15. August 1934 abgeliesert hat. Wenn ein Erzeuger im Rahmen der ihm festgesetzten Liefermenge oder ein Erwerber von inländischem Roggen oder inländischem Weizen für solche Getreide keinen Absatz findet, so hat er dies dem für ihn zuständigen Getreidewirtschaftsverband zu melden, der die Aufgabe hat, für die Ware eine Absatzmöglichkeit nachzuweisen. Tie Regelung der Ablieferung von inländischem Roggen und inländischem Weizen für die Zeit nach dem 31. Oktober 1934 erfolgt durch die Zusammenschlüsse. Ter Reichsernährungsminister verteilt die von ihm sestgestellte Gesamtmenge aus die Getreidewirtschaftsverbände,
Ein weiterer Abschnitt der Verordnung befaßt sich mit diversen Mahlvorschriften für die im deutschen Zollgebiet liegenden Mühlen.
Die Verordnung tritt am 16. Juli in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen über den Zusammenschluß der deutschen Getreidewirtschait, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reichsernährungsminister bestimmt.
Keine Angst vor Brolpreiserhöhung
Berlin, 17. Juli. Zu der am 16. Juli in Kraft getretenen Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft im neuen Wirtschaftsjahr 1934/35 machte am Montag nachmittag Ministerialdirektor Moritz vom Reichs- ernührungsministerium vor Pressevertretern längere erläuternde Ausführungen. Ministerialdirektor Moritz wies besonders auf die Schaffung der Hauptvereinigung der Getreidewirtschaft hin, der die Mühlenvereinigung, die 30 000 deutsche Mühlen umfaßt.
Mittwoch. Perl 48. Juli 1934.
angeschlosscu wird. Wenn die Getreidewirt- schaftsverbände und die Hauptvereinigung zum 31. Oktober fertig sein werden, dann werden sich alle Fragen auf dem Getreide- markt von diesem Zeitpunkt an von selbst regeln. Die Organisation wird verhindern. daß beim Absatz von Getreide für den Erzeuger ungünstige Stockungen austreten, und sie wird sicherstellen, daß der Getreide- und Brotbedars immer gedeckt werden kann. Ueberschüsfiger Roggen und Weizen geht in die Hand des Reiches über und wird für das Ende des Vierteljahres aufbcwahrt. Die Neuregelung sieht vor, daß es keine ungeregelte Getreidebewegung zu den Genossenschaften und zu den Großmärkten geben kann.
Zn den Preisen ist grundsätzlich zu bemerken. daß wir im vergangenen Jahr eine sehr gute Ernte hatten. Im vergangenen Jahr war ein Preis festgesetzt worden, der dem VorkriegspreiZ angenähert war. In diesem Jahr beträgt der Minderertrag der Ernte für das Getreide berechnet ungefähr 22 biS23 Prozent gegenüber dem Vorjahre. Es wäre nun also nichts näherliegend/ als zu fordern, daß dieser Minderertrag aus- gesüttt würde und eine Preiserhöhung in Kraft träte. Das wird nicht getan. Wir kümmern uns dabei um den Brotprcis und achten auf die Versorgungslage und auf die Auffassung der politischen Führung. Würde der 22-bis 23prozentige Minderertrag der Ernte durch eine entsprechende Erhöhung der Festpreise ausgeglichen werden, dann ^ würde die daraus resultierende Brotpreis- ! erhöhnng nicht gering sein. Es muß deshalb den sozialen Bedürfnissen im laufenden neuen Getreidewirtschaftsjahr zu Lasten der Landwirtschaft Rechnung getragen werden. Es wird allerdings zweierlei getan werden:
Einmal wird der Ausmahlungsgrad für Roggen, dem wichtigsten Brotgetreide, auf 75 Prozent (setzt ungefähr 68 Prozent) erhöht. Dadurch wird eine Mehrausbeute von 450 000 Tonnen erzielt. Infolgedessen kann der Müller 6 Mark für die Tonne mehr ! zahlen. l
Zum zweiten kann dem Dauern durch folgende? weiter geholfen werden: An dem ^ Prinzip des allmählichen An st ei- j gen? der Preise vom Anfang bis zum i Ende de? Getreidewirtschaftsjahres wird fest- ^ gehalten. Wir haben aber in diesem Jahre ! kein Ueberavgebot. und da nach jahrzehntelangen Erfahrungen bis Neujahr 60 bi? 65 Prozent der Getreideernte abaeliefert sein werden, werden gleich im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahr erhöhte Ausganas- ! Preise festgesetzt. Bei Roggen macht die Er- ^ Höhung im Jahresdurchschnitt 6 Mark mehr an? und für Weizen 10 Mark für die Tonne. , Für Weizen macht das beim Konsumenten ! nichts an?.
Bei dieser Preisfestsetzung wird den land- , wirtschaftlichen Betrieben bewußt etwas zu- ^ gemutet, denn es muß auf die Kaufkraft der Bevölkerung Rücksicht genommen werden.
Deshalb ist an eine allgemeine Brotpreiserhöhung nicht zu denken.
Das schließt nicht aus, daß hier und dort eine örtliche Korrektur de? Brotpreises vorgenommen werden muß. Ehe das aber zuge- lassen wird, dann wird dem Getreidehändler, dem Müller, dem Mehlhändler und dem Bäcker vorerst genau so viel wie dem Bauern zugemutet werden: Das heißt: Herunter mit der Preisspanne! Veranlassung zu Besorgnissen gibt es nicht, denn eine ausreichende Versorgung ist gesichert.
Gestorben: Frau Maria Anna Kramer geborene Müller, 67 I., Eutingen, Röste Wacker geb. Eitel, 69 Jahre, Wildbad.
Voraussichtliche Witterung: Unter dem Eindruck eines mitteleuropäischen Hochdruckgebietes ist für Donnerstag und Freitag viel- > fach heiteres und vorwiegend trockenes Wet- ! ter zu erwarten. ;
Hauptschriftleiter und verantwortlich für den gesamten Inhalt einschließlich der Anzeigen: J.V.: Karl Zaiser, Nagold; Verlag „Gesel l- schafter" E.m.b.H.; Druck: E. W. Zaiser (Inhaber: Karl Zaiser) Nagold.
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