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Der Gesellschafter

Montag, den 9 . JE 1934 .

Neubau der Sozialversicherung

Bon Dr. Herbert Hummel

Berlin, 6. Juli.

Wenn die Reichsregierung in dem Bestre­ben, die Politischen, wirtschastlichen und kul­turellen Verhülltste neu zu ordnen, nunmehr auch die Neugestaltung der Sozialversiche­rung mit Tatkraft und Ueberlegung in An­griff genommen hat, dann kann sie sicher sein, daß die Oeffentlichkeit gerade diesen Arbeiten mit besonderem Interesse folgt. Wohl an keiner staatlichen Einrichtung ist das ganze Volk so unmittelbar beteiligt, wie an der Sozialversicherung; kommen doch etwa

48 Millionen Menschen in den Genuß ihrer Leistungen

Für dieses Heer von Erwerbstätigen, die mit ihren Familienangehörigen der Gesamt­bevölkerung Deutschlands darstellen, gilt es, von Staats wegen für die Wechselfälle des Lebens (Krankheit, Arbeits» und Erwerbs­unfähigkeit, Unfall, Invalidität, Alter, Tod, Entbindungen, Schwangerschaftsbeschwerden, Zurückbleiben als Witwe, Witwer und Waise) die materiellen Lebensficherungen zu schassen.

Die deutsche Sozialversicherung reicht in ihren Anfängen in die Zeiten Bismarcks zu­rück. Damals schon hatte man mit dem Fortschreiten der Industrialisierung Deutsch­lands erkannt, daß die Allgemeinheit ver­pflichtet ist, für die im Wirtschaftskampf Stehenden und an der Vermehrung des deutschen Volksvermögens Schaffenden aus dem Gefühl der Volksverbundenheit und der sozialen Gerechtigkeit zu sorgen. Dieses Ge­dankengut hat die nationalsozialistische Be- wegung neu aufgegrifsen und von Anbeginn den großzügigen Ausbau der Sozialversiche­rung gefördert. Daß sie dabei von den Ge­dankengängen des liberalistischen Fürsorge- staates weit abrückt und

an Stelle des Almosensystems den Rechks- ansprvch der Versicherten

auf die staatlich garantierte Leistung ver­wirklicht sehen will, entspricht der von ihr verkündeten Lehre vom Adel der Arbeit.

Das deutsche Volk hat gelernt, jede Arbeit, auch die des Geringsten, höher zu werten und sie als unentbehrlichen Teil au? die Ge- samtarbeitsleistung des Volkes zu beziehen. Aus diesem an sich selbstverständlichen Zu­rechnungsverhältnis folgt, daß jeder einzelne kraft seiner Arbeitsleistung ein Recht erwirbt an dem so geschaffenen Sozialprodukt und damit auch ein Recht auf Lebenssicherung aus Mitteln des Volksvermögens. Daß jeder einzelne selbst noch durch Beitragsleistung, daß der Führer des Betriebes für die wirt­schaftliche Sicherstellung feiner Gefolgschaft seinen Teil zur Aufbringung der erforder­lichen Mittel beisteuern muß, ändert nichts an den grundlegenden sittlichen Anschauun­gen des neuen Staates.

Die Reichsregierung ist auf dem besten Wege, die sozialen Forderungen der natio­nalsozialistischen Bewegung in die Wirklich­keit umzusetzen. Daß sie dabei nur Schritt für Schritt in einzelnen Etappen an die Um­bildung des Rechtes der Sozialversicherung herangeht, spricht dafür, daß sie sich der gro­

ßen Verantwortung, die gerade bei Bewäl­tigung dieser Aufgabe auf ihren Schultern ruht, bewußt ist.

Die Regierung des Dritten Reichs ist zu­nächst mit Hilfe des Gesetzes vom 7. Dezem­ber 1933 daran gegangen, die finanziellen Grundlagen der durch die Parteien des No­vember-Systems und durch deren Inflation bis zur Zahlungsunfähigkeit heruntergewirt- schafteten Sozialversicherung ohne Beitrags­erhöhung und ohne Kürzung der laufenden Renten in Ordnung zu bringen. Hand in Hand damit ging die Reinigung der Kran- kenversicherung von den Korruptionserschei­nungen.

Durch Gesetz vom 17. Mai 1934 wurden die Sozialversicherungsgesetze in eine Fas- sung gebracht, die es dem Laien und dem Praktiker erst möglich machte, ohne langwie- rige Studien mit diesen Gesetzen zu arbeiten. Die Verordnung, die den Umfang des Rechts­stoffes durch Außerkraftsetzung von rund 40 Gesetzen und Verordnungen und durch Verringerung des Paragraphengewirrs um 400 Paragraphen außerordentlich vermin­dert hat, brachte gleichzeitig eine nicht uner­hebliche

Erweiterung -es soziale« Versicherungsschutzes

So wurde z. B. die Anrechnung der Zeit der Arbeitslosigkeit als Ersatzzeit für die Erhol- tung der Anwartschaft in der Rentenversiche­rung auch für solche arbeitslose Versicherte zugelassen, die selbst keine Unterstützung er­halten, für die aber ein Zuschlag zur Unter­stützung eines anderen Arbeitslosen oder Hilfsbedürftigen gewährt wird.

Nunmehr hat die Reichsregierung am 3. Juli 1934 ein neues Gesetz über den Auf­bau der Sozialversicherung beschlossen und durch einheitliche Zusammenfassung gemein­schaftlicher Aufgaben der Verstcherungs- träger, namentlich auf dem Gebiete der Ge­sundheitspolitik, die Zersplitterung und Un­übersichtlichkeit der Sozialversicherung besei- tigt und ihre Leistungsfähigkeit gestärkt.

Das Gesetz löst vorwiegend organisatorische Fragen; stellt doch die Organisation der So­zialversicherung von jeher das Zentralpro- blem dar. Die Reichsversicherung umfaßt folgende Versicherungszweige: die Kranken­versicherung, die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten, die Unfallver­sicherung und die Knappschaftsversicherung. Neu in diesem Katalog ist die Bezeichnung Rentenversicherung für die bisher als Inva­lidenversicherung und Angestelltenversiche­rung bestehenden Versicherungszweige. Dies hat seinen guten Grund darin, daß sowohl in der Invalidenversicherung, als auch in der Angestelltenversicherung als Negellcistun- gen die Renten in den Vordergrund gestellt sind.

Zum Zwecke fruchtbarer gemeinsamer Av beit werden

-ie Träger der Kranken- und Renten­versicherung zu einer einheitlichen Organisation zusammengefaht

und durch die Unterstellung der Krankenkas­sen und Ersatzkassen für Arbeiter unter die

Aufsicht der Landesverficherungsanstalt zur Staatsgewalt in Verbindung gebracht. Die Landesverficherungsanstalt ist Träger der Invalidenversicherung ihres Bezirks; sie ist Träger der Krankenversicherung für solche Aufgaben, die zweckmäßig gemeinsam für ihren Bezirk duribgeführt' werden (Gemein- fchaftsaufgaben). Auf diese Weise muß es gelingen, in wirtschaftlicher und nachhaltiger Weise die Aufgaben der Krankenversicherung zu lösen. Dis Gemeinfchaftsaufgaben der Krankenversicherung wird der Reichsarbeits­minister bestimmen. Gedacht ist hierbei vor allem an den Betrieb von Heilanstalten, Er­holungsheimen. an das Verlagswesen, an die Bildung von Rücklagen und an sonstige Aufgaben der Bevölkerungs- und Gesund­heitspolitik.

Die Landssversicherungsanstalt kann sich hinfort der Krankenkassen als Außenstelle bedienen und in Verbindung mit dem Ge- meinde-Unfallversichernngs-Verband, mit dem sie nach den neuen gesetzlichen Bestimmun­gen eine Verwaltungsgemeinschaft unter ein­heitlicher Führung bilden wird, wertvolle soziale Arbeit verrichten. Die Krankenkassen bleiben im übrigen, soweit es sich nicht um Gemeinschaftsaufgaben handelt, als selbstän­dige Versicherungsträger bestehen. Bei Durchführung von Aufgaben der Invaliden­versicherung und von Gemeinschaftsaufgaben find sie verpflichtet, den Weisungen des Lei­ters der Landesversicherungsanstalt Folge zu leisten. Die Ersatzkosten der Krankenversiche­rung werden in die Sozialversicherung ein­gebaut; sie unterliegen der Aufsicht und Rechtsprechung der Sozialversicherungsbehör­den. Die Ersatzkassen der Angestelltenver- ficherung werden aufgehoben. Mit diesem Teil der Reform ist für die Sozialversiche­rung in den einzelnen Landesteilen (Ländern, Provinzen)

eine einheitliche Spitze geschaffen und eine zielbewnßke Führung gesichert.

Was den Behördenaufbau anbetrifft, so werden die Landesversicherungsämter aufge­hoben. Das Reichsversicherungsamt ist im Auge der Vereinheitlichung der Reichs- und Länderverwaltung und der Rechtsprechung als oberste Spruch-, Beschluß- und Aufsichts­behörde bestimmt. Seiner Aufsicht untersteht auch die Reichsanstalt für Angestelltenver- ficherung, die Reichsknappschaft und die Reichsbahnarbeiter-Pensionskaste.

Die neuen Grundsätze über die verant­wortliche Führung sind nunmehr auch in dieses Gesetz eingearbeitet. Hinfort hat jeder Träger der Sozialversicherung einen Leiter. Zu seiner Unterstützung ist ein Beirat be­stimmt. Dieser besteht aus Versicherten des Versicherungsträgers, aus Führern von Be­trieben, deren Gefolgschaft bei dem Versiche­rungsträger versichert ist, einem Arzte und einem Vertreter der Gebietskörperschaft, für die der Versicherungsträger örtlich zuständig ist. Dem Beirat einer Betriebskrankenkaste gehören nur Versicherte und Vertreter des Führers des Betriebes an.

Eine wesentliche Neuerung bringen die Be­stimmungen über die Aufsicht. Die Aufsichts­behörde kann ihre Aufsicht auch auf Fragen der Zweckmäßigkeit erstrecken. Damit ist für die Zukunft unwirtschaftlichem Finanzgeba­ren ein Riegel vorgeschoben. 8 30 der Reichs­versicherungsordnung sah eine derartige Ein-

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Geschichte und Ausbau des Lagers

Am Ausgang der kleinen märkischen Stadt Oranienburg, dort, wo die Straße nach Ber­lin führt, liegen die roten Backsteingebäude, in denen das im In- und Ausland so be­kannt gewordene und leider so oft ungerecht beurteilte Konzentrationslager untergebracht ist. Sehr bewegt ist die Geschichte und Ver­gangenheit dieser alten Fabrik und wenn Steine Bausteine zu uns sprechen könnten, die Mauern der ehemaligen Brauerei und nachmaligen Elektrofabrik könnten viel, sehr viel erzählen.

Lange bevor ich sie kennen lernte, die alte Brauerei, mit ihren Gewölben, weiten Hal­len und dem Verwaltungsgebäude, dem an der lärmenden Straße hingeduckten Pfört­nerhäuschen, hatte das Schicksal, das deutsche Wirtschaftsschicksal der Nachkriegszeit, an die Gittertore gepocht. Jahre zuvor, an irgend­einem Tage, zu irgendeiner Stunde, war der letzte Arbeitsmann mit bekümmertem Herzen am Pförtner vorbeigegangen. Zum letzten­mal hatte die Kontrolluhr klingelnd die Karte registriert, und dann stand eines Tages die Uhr. Die Einsamkeit, die in die Herzen der hier arbeitslos gewordenen deut­schen Brüder Einkehr gehalten hatte, geisterte durch die still gewordenen Hallen, in denen moderne Maschinen, deren Rhythmus einst die Fundamente hatte erzittern lassen, lang­sam verstaubten und verkamen. Sichtbares Los der deutschen Wirtschaft. Schicksalhaft verbunden Mensch und Maschine. Auf dem weiten vorgelagerten Hof begann zwi­schen den Steinen Gras und Moos ui wach­sen, und wäre nicht der alte Pförtner zu­rückgeblieben, dessen Hand noch manchmal versuchte, sichtbar werdende Schäden zu be­heben, wer weiß, um wieviel schneller der

nagende Zerfall sich mit der Einsamkeit ver­bunden hätte.

Zu Beginn des Jahres 1933

Zu Beginn des Jahres 1933 hatte die Not im deutschen Vaterland gigantische Höhen erreicht. Mit riesenhaften Schritten ging es dem Abgrund entgegen. Hatte es vorher in der SA. geheißenDie Helme fester gebun­den" nun hieß esHände gefaßt", damit keiner von der drohenden Sturzsee des Schick­sals erfaßt, über Bord gespült werde. Abend für Abend trafen die Führer der SA. zu­sammen, denn die Stunde, das wußten wir alle, war nicht mehr fern, wo die Entschei­dung zwischen einem bolschewistischen oder nationalsozialistischen Deutschland fallen würde.

An der Spitze der Standarte 208 stand ein Führer, der, wie die ihm anvertrauten SA.-Männer, die Segnungen des marxisti­schen Systems am eigenen Leibe zu verspü­ren bekommen hatte. Sein Berliner SA.» Sturmbann hatte erst unlängst den nächt­lichen, heimtückischen Ueberfall kommunisti­scher Untermenschen in der Siedlerkolonie Felseneck zu bestehen gehabt, wo einer der Besten, der Maler Professor Schwartz, sein Leben, das er draußen in den Stahlgewittern des Weltkrieges so oft für sein heißgeliebtes Vaterland in heiligster Begeisterung ein­gesetzt, als schlichter SA.-Mann hatte hin­geben müssen.

Gefängnis oder Flucht vor den greifenden Händen der Systemjustiz das waren Etappen in dem bewegten Leben dieses jun­gen, im Kampf für seinen Führer und die Freiheitsbewegung gehärteten Nationalsozia­listen, als ihn das Vertrauen des Führers der SA.-Gruppe Berlin-Brandenburg an die Spitze der jungen märkischen Standarte 209 Niederbarnim berief. Die Not unserer

SA.-Männer hatte uns wieder einmal, wie so oft, zusammengebracht, und die Möglich­keiten, wie geholfen werden könnte, wurden lebhaft besprochen. Durch Zufall war einer der SA.-Führer mit dem Direktor einer Ber­liner Bank bekannt geworden, und im Ver­laufe des Gespräches hatte sich ergeben, daß die Bank im Bereich der Standarte 208, in Oranienburg, eine alte Fabrik vor Jahren hatte übernehmen müssen, die man uns zwecks Unterbringung unserer erwerbs- und obdachlos gewordenen SA.-Männer unent­geltlich anbot.

Der Aufbruch der Nation

So bekam die alte Brauerei in Oranien­burg ihren ersten Besuch nach langjähriger Einsamkeit. Die politischen Ereignisse über­stürzten sich. Am 29. Januar noch hatte Graf Helldorf zu der im Schnee vor dem Schützen­haus in Oranienburg angetretenen Stan­darte 208 von den kommenden Ereignissen gesprochen und erklärt, daß der Wille zum Sieg innerhalb der SA. den Weg für den Führer in die Freiheit des Vaterlandes be­reiten werde. Leuchtend hatten die alten Sturmfahnen sich bei dem Gedenken an die bereits für das kommende Reich gefallenen Kameraden in den Schnee gesenkt und waren dann, von harten Fäusten emporgerissen, durch die Straßen der Stadt der marschie­renden Standarte vorangetragen worden. Und nun war der 30. Januar, der Tag der Erfüllung, gekommen.

Am Abend traten in ganz Deutschland die Sturmsoldaten Adolf Hitlers an, um in rie­sigen Fackelzügen den Führer zu ehren und die Befreiungsstunde des Vaterlandes m feiern. Am Abend dröhnte der Marschtritt der braunen Bataillone durch die Straßen, und zum letztenmal bäumte sich voller Verzweiflung das Untermenschentum auf.

Wirrungsmöglichkeit nicht vor. Das Aus­fichtsrecht der Aufsichtsbehörde erstreckte sich nur auf die sogenannte Rechts- und Pflich­tenaufsicht.

Durch die Bestimmungen über die Finanz­gebarung ist festgelegt, daß abgesehen von der Unfallversicherung die Beiträge zur Sozialversicherung von den Versicherten und ihren Unternehmern gemeinsam zu gleichen Teilen aufgebracht werden. Zum Ausgleich ungerechtfertigter Verschiedenheiten in der Höhe der Beiträge und Leistungen wird für die Träger der Krankenversicherung eine Ge­meinlast eingeführt. Hierüber werden noch weitere Verordnungen folgen. Die wirt­schaftliche Selbstverantwortung der Kranken­kassen bleibt unberührt.

Eine Neuregelung des Verfahrens wurde bisher nicht vorgenommen. Sie soll einem besonderen Gesetz Vorbehalten bleiben.

Mit diesen Ausführungen ist in kurzen Zügen der Inhalt des neuen Gesetzes wieder­gegeben.

Das Gesetz will als Rahmengesetz im Zuge der Reformarbeit wiederum einige große Grundlinien festlegen, auf denen das neue Gebäude der deutschen sozialen Versicherun­gen errichtet werden soll. Das Werk wird erst vollendet fein, wenn ein einheitliches, klar aufgebautes und volkstümlich verständ­liches Gesetz das Wissen um die Sozialver­sicherung in das Volk und das Volk in eine leistungsfähige Sozialversicherung eingebaut haben wird.

Kinderlosigkeit nicht mehr lohnend

Berlin, 6. Juli.

Nach der Verabschiedung des Reichsgesetzes über die Vereinheitlichung der Gesundheits- betreuung und die Schaffung von Gesundheits­ämtern sind, wie das NdZ. meldet, die Ausfüh­rungen von besonderem Interesse, die der Lei­ter oer Gesundheitsabteilung im Reichsinnen­ministerium, Ministerialdirektor Dr. Gütt, in einem Vortrag über den weiteren Ausbau der Gesundsheitspolitik machte. Der Referent be­tonte u. a., daß wir erst in den Anfängen einer gesunden Bevölkerungspolitik ständen. Ehe­standsdarlehen, Siedlungspolitik, Erbhofgesetz usw. ständen am Beginn. Die Hauptaufgaben aber müßten noch gelöst werden.

Auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung sei noch manches umzugestalten. Das überstei­gerte Versicherungswesen habe den Lebenswil­len des einzelnen getötet und zerstörend auf den Familiensinn gewirkt. Wir müßten wieder da­hin gelangen, daß es sich n i ch t m e h r l o h ne, kinderlos zu bleiben. Die Mitarbeit von Kindern müsse wieder von Nutzen für den Bestand der Familie sein. An die Stelle der Altersversorgung durch soziale Versicherungen müßten wieder wie früher die Unterhaltspflich­ten der Kinder für ihre Eltern treten.

Die Spätehe des Gebildeten, die weitaus stärkere Vermehrung der Untüchtigen und die bedenkenlose Vermischung mit Fremden, wie auch Irrwege der medizinischen Wissenschaft, seien Ursachen der Entartung in der Vergan­genheit.

Bei einer Erörterung der Gründe für die Geburtenbeschränkung stellte der Ministerial­direktor fest, daß wir einen jährlichen Fehl­betrag von 300 000 Säuglingen hätten und daß uns etwa 10 Millionen Kinder unter 15 Iah- ren fehlten.

Als in Berlin der Führer des SA.-Sturms 33, der erste Fahnenträger der Bewegung in Berlin Hans Maikowsky an der Seite des Polizeibeamten Zauritz unter dem Kugel­regen der Kommune tödlich getroffen zu­sammenbrach, trugen auch wir drei schwer­verletzte SA.-Kameraden, die der ohnmäch­tigen Wut marxistischer Verbrecher zum Opfer gefallen waren, in das Krankenhaus zu Oranienburg. Ich werde es nie vergessen, wie ich vor dem Operationstisch stand, um den behandelnden Arzt zu befragen, ob noch Hoffnung sei, und der niedergestochene und fast zu Tode getrampelte SA.-Kamerad mit letzter Kraft nach meiner Hand griff und vor Schmerz gequält schrie:Sturmbann­führer alles alles für mein Vater­land." Das war am 30. Januar 1933! Versuch eines letzten Ausstandes

Am Nachmittag des 21. März erreichte mich die Nachricht, daß im Gebiet der Standarte 208 Verhaftungen von Marxisten stattgefun­den hätten. Trotz ständiger Ermahnung, sich endlich von Gewalttaten fernzuhalten, hat­ten sich gefährliche Elemente zusammengefun­den, die es sich zur Ausgabe gemacht hatten, mit brachialer Gewalt die nationale Revo­lution in eine bolschewistische zu verwandeln.

Einig in ihren verbrecherischen Zielen, waren verantwortungslose Führer der sonst feindlichen SPD. und KPD. übereingekom­men, den deutschen Arbeiter in letzter Stunde für die marxistische Idee mit Gewalt zurück­zugewinnen. Dank der jahrelang geübten Unterordnung, die in dem einfachsten SA.- Mann genau so wach wie in seinen Führern war, wurde hier zur kritischsten Stunde ein Blutbad, das unabwendbar schien, vermieden. Die Schuldigen Hetzer und Verhetzte wurden verhaftet, und in ein­zelnen Orten, die besondere Brennpunkte im Kreise Niederbarnim, dem politisch gefähr- detsten Randkreise Berlins waren, festgehal­ten, bis der Standartenführer 208 ihre Üeber- sührung nach Oranienburg anordnete.

(Fortsetzung folgt).

VcMk» sie »sne Zeilmg!