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Der Gesellschafter
Montag, den 9 . JE 1934 .
Neubau der Sozialversicherung
Bon Dr. Herbert Hummel
Berlin, 6. Juli.
Wenn die Reichsregierung in dem Bestreben, die Politischen, wirtschastlichen und kulturellen Verhülltste neu zu ordnen, nunmehr auch die Neugestaltung der Sozialversicherung mit Tatkraft und Ueberlegung in Angriff genommen hat, dann kann sie sicher sein, daß die Oeffentlichkeit gerade diesen Arbeiten mit besonderem Interesse folgt. Wohl an keiner staatlichen Einrichtung ist das ganze Volk so unmittelbar beteiligt, wie an der Sozialversicherung; kommen doch etwa
48 Millionen Menschen in den Genuß ihrer Leistungen
Für dieses Heer von Erwerbstätigen, die mit ihren Familienangehörigen der Gesamtbevölkerung Deutschlands darstellen, gilt es, von Staats wegen für die Wechselfälle des Lebens (Krankheit, Arbeits» und Erwerbsunfähigkeit, Unfall, Invalidität, Alter, Tod, Entbindungen, Schwangerschaftsbeschwerden, Zurückbleiben als Witwe, Witwer und Waise) die materiellen Lebensficherungen zu schassen.
Die deutsche Sozialversicherung reicht in ihren Anfängen in die Zeiten Bismarcks zurück. Damals schon hatte man mit dem Fortschreiten der Industrialisierung Deutschlands erkannt, daß die Allgemeinheit verpflichtet ist, für die im Wirtschaftskampf Stehenden und an der Vermehrung des deutschen Volksvermögens Schaffenden aus dem Gefühl der Volksverbundenheit und der sozialen Gerechtigkeit zu sorgen. Dieses Gedankengut hat die nationalsozialistische Be- wegung neu aufgegrifsen und von Anbeginn den großzügigen Ausbau der Sozialversicherung gefördert. Daß sie dabei von den Gedankengängen des liberalistischen Fürsorge- staates weit abrückt und
an Stelle des Almosensystems den Rechks- ansprvch der Versicherten
auf die staatlich garantierte Leistung verwirklicht sehen will, entspricht der von ihr verkündeten Lehre vom Adel der Arbeit.
Das deutsche Volk hat gelernt, jede Arbeit, auch die des Geringsten, höher zu werten und sie als unentbehrlichen Teil au? die Ge- samtarbeitsleistung des Volkes zu beziehen. Aus diesem an sich selbstverständlichen Zurechnungsverhältnis folgt, daß jeder einzelne kraft seiner Arbeitsleistung ein Recht erwirbt an dem so geschaffenen Sozialprodukt und damit auch ein Recht auf Lebenssicherung aus Mitteln des Volksvermögens. Daß jeder einzelne selbst noch durch Beitragsleistung, daß der Führer des Betriebes für die wirtschaftliche Sicherstellung feiner Gefolgschaft seinen Teil zur Aufbringung der erforderlichen Mittel beisteuern muß, ändert nichts an den grundlegenden sittlichen Anschauungen des neuen Staates.
Die Reichsregierung ist auf dem besten Wege, die sozialen Forderungen der nationalsozialistischen Bewegung in die Wirklichkeit umzusetzen. Daß sie dabei nur Schritt für Schritt in einzelnen Etappen an die Umbildung des Rechtes der Sozialversicherung herangeht, spricht dafür, daß sie sich der gro
ßen Verantwortung, die gerade bei Bewältigung dieser Aufgabe auf ihren Schultern ruht, bewußt ist.
Die Regierung des Dritten Reichs ist zunächst mit Hilfe des Gesetzes vom 7. Dezember 1933 daran gegangen, die finanziellen Grundlagen der durch die Parteien des November-Systems und durch deren Inflation bis zur Zahlungsunfähigkeit heruntergewirt- schafteten Sozialversicherung ohne Beitragserhöhung und ohne Kürzung der laufenden Renten in Ordnung zu bringen. Hand in Hand damit ging die Reinigung der Kran- kenversicherung von den Korruptionserscheinungen.
Durch Gesetz vom 17. Mai 1934 wurden die Sozialversicherungsgesetze in eine Fas- sung gebracht, die es dem Laien und dem Praktiker erst möglich machte, ohne langwie- rige Studien mit diesen Gesetzen zu arbeiten. Die Verordnung, die den Umfang des Rechtsstoffes durch Außerkraftsetzung von rund 40 Gesetzen und Verordnungen und durch Verringerung des Paragraphengewirrs um 400 Paragraphen außerordentlich vermindert hat, brachte gleichzeitig eine nicht unerhebliche
Erweiterung -es soziale« Versicherungsschutzes
So wurde z. B. die Anrechnung der Zeit der Arbeitslosigkeit als Ersatzzeit für die Erhol- tung der Anwartschaft in der Rentenversicherung auch für solche arbeitslose Versicherte zugelassen, die selbst keine Unterstützung erhalten, für die aber ein Zuschlag zur Unterstützung eines anderen Arbeitslosen oder Hilfsbedürftigen gewährt wird.
Nunmehr hat die Reichsregierung am 3. Juli 1934 ein neues Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung beschlossen und durch einheitliche Zusammenfassung gemeinschaftlicher Aufgaben der Verstcherungs- träger, namentlich auf dem Gebiete der Gesundheitspolitik, die Zersplitterung und Unübersichtlichkeit der Sozialversicherung besei- tigt und ihre Leistungsfähigkeit gestärkt.
Das Gesetz löst vorwiegend organisatorische Fragen; stellt doch die Organisation der Sozialversicherung von jeher das Zentralpro- blem dar. Die Reichsversicherung umfaßt folgende Versicherungszweige: die Krankenversicherung, die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten, die Unfallversicherung und die Knappschaftsversicherung. Neu in diesem Katalog ist die Bezeichnung Rentenversicherung für die bisher als Invalidenversicherung und Angestelltenversicherung bestehenden Versicherungszweige. Dies hat seinen guten Grund darin, daß sowohl in der Invalidenversicherung, als auch in der Angestelltenversicherung als Negellcistun- gen die Renten in den Vordergrund gestellt sind.
Zum Zwecke fruchtbarer gemeinsamer Av beit werden
-ie Träger der Kranken- und Rentenversicherung zu einer einheitlichen Organisation zusammengefaht
und durch die Unterstellung der Krankenkassen und Ersatzkassen für Arbeiter unter die
Aufsicht der Landesverficherungsanstalt zur Staatsgewalt in Verbindung gebracht. Die Landesverficherungsanstalt ist Träger der Invalidenversicherung ihres Bezirks; sie ist Träger der Krankenversicherung für solche Aufgaben, die zweckmäßig gemeinsam für ihren Bezirk duribgeführt' werden (Gemein- fchaftsaufgaben). Auf diese Weise muß es gelingen, in wirtschaftlicher und nachhaltiger Weise die Aufgaben der Krankenversicherung zu lösen. Dis Gemeinfchaftsaufgaben der Krankenversicherung wird der Reichsarbeitsminister bestimmen. Gedacht ist hierbei vor allem an den Betrieb von Heilanstalten, Erholungsheimen. an das Verlagswesen, an die Bildung von Rücklagen und an sonstige Aufgaben der Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik.
Die Landssversicherungsanstalt kann sich hinfort der Krankenkassen als Außenstelle bedienen und in Verbindung mit dem Ge- meinde-Unfallversichernngs-Verband, mit dem sie nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Verwaltungsgemeinschaft unter einheitlicher Führung bilden wird, wertvolle soziale Arbeit verrichten. Die Krankenkassen bleiben im übrigen, soweit es sich nicht um Gemeinschaftsaufgaben handelt, als selbständige Versicherungsträger bestehen. Bei Durchführung von Aufgaben der Invalidenversicherung und von Gemeinschaftsaufgaben find sie verpflichtet, den Weisungen des Leiters der Landesversicherungsanstalt Folge zu leisten. Die Ersatzkosten der Krankenversicherung werden in die Sozialversicherung eingebaut; sie unterliegen der Aufsicht und Rechtsprechung der Sozialversicherungsbehörden. Die Ersatzkassen der Angestelltenver- ficherung werden aufgehoben. Mit diesem Teil der Reform ist für die Sozialversicherung in den einzelnen Landesteilen (Ländern, Provinzen)
eine einheitliche Spitze geschaffen und eine zielbewnßke Führung gesichert.
Was den Behördenaufbau anbetrifft, so werden die Landesversicherungsämter aufgehoben. Das Reichsversicherungsamt ist im Auge der Vereinheitlichung der Reichs- und Länderverwaltung und der Rechtsprechung als oberste Spruch-, Beschluß- und Aufsichtsbehörde bestimmt. Seiner Aufsicht untersteht auch die Reichsanstalt für Angestelltenver- ficherung, die Reichsknappschaft und die Reichsbahnarbeiter-Pensionskaste.
Die neuen Grundsätze über die verantwortliche Führung sind nunmehr auch in dieses Gesetz eingearbeitet. Hinfort hat jeder Träger der Sozialversicherung einen Leiter. Zu seiner Unterstützung ist ein Beirat bestimmt. Dieser besteht aus Versicherten des Versicherungsträgers, aus Führern von Betrieben, deren Gefolgschaft bei dem Versicherungsträger versichert ist, einem Arzte und einem Vertreter der Gebietskörperschaft, für die der Versicherungsträger örtlich zuständig ist. Dem Beirat einer Betriebskrankenkaste gehören nur Versicherte und Vertreter des Führers des Betriebes an.
Eine wesentliche Neuerung bringen die Bestimmungen über die Aufsicht. Die Aufsichtsbehörde kann ihre Aufsicht auch auf Fragen der Zweckmäßigkeit erstrecken. Damit ist für die Zukunft unwirtschaftlichem Finanzgebaren ein Riegel vorgeschoben. 8 30 der Reichsversicherungsordnung sah eine derartige Ein-
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Geschichte und Ausbau des Lagers
Am Ausgang der kleinen märkischen Stadt Oranienburg, dort, wo die Straße nach Berlin führt, liegen die roten Backsteingebäude, in denen das im In- und Ausland so bekannt gewordene und leider so oft ungerecht beurteilte Konzentrationslager untergebracht ist. Sehr bewegt ist die Geschichte und Vergangenheit dieser alten Fabrik — und wenn Steine — Bausteine — zu uns sprechen könnten, die Mauern der ehemaligen Brauerei und nachmaligen Elektrofabrik könnten viel, sehr viel erzählen.
Lange bevor ich sie kennen lernte, die alte Brauerei, mit ihren Gewölben, weiten Hallen und dem Verwaltungsgebäude, dem an der lärmenden Straße hingeduckten Pförtnerhäuschen, hatte das Schicksal, das deutsche Wirtschaftsschicksal der Nachkriegszeit, an die Gittertore gepocht. Jahre zuvor, an irgendeinem Tage, zu irgendeiner Stunde, war der letzte Arbeitsmann mit bekümmertem Herzen am Pförtner vorbeigegangen. Zum letztenmal hatte die Kontrolluhr klingelnd die Karte registriert, und dann — stand eines Tages die Uhr. Die Einsamkeit, die in die Herzen der hier arbeitslos gewordenen deutschen Brüder Einkehr gehalten hatte, geisterte durch die still gewordenen Hallen, in denen moderne Maschinen, deren Rhythmus einst die Fundamente hatte erzittern lassen, langsam verstaubten und verkamen. Sichtbares Los der deutschen Wirtschaft. Schicksalhaft verbunden — Mensch und Maschine. Auf dem weiten vorgelagerten Hof begann zwischen den Steinen Gras und Moos ui wachsen, und wäre nicht der alte Pförtner zurückgeblieben, dessen Hand noch manchmal versuchte, sichtbar werdende Schäden zu beheben, wer weiß, um wieviel schneller der
nagende Zerfall sich mit der Einsamkeit verbunden hätte.
Zu Beginn des Jahres 1933
Zu Beginn des Jahres 1933 hatte die Not im deutschen Vaterland gigantische Höhen erreicht. Mit riesenhaften Schritten ging es dem Abgrund entgegen. Hatte es vorher in der SA. geheißen „Die Helme fester gebunden" — nun hieß es „Hände gefaßt", damit keiner von der drohenden Sturzsee des Schicksals erfaßt, über Bord gespült werde. Abend für Abend trafen die Führer der SA. zusammen, denn die Stunde, das wußten wir alle, war nicht mehr fern, wo die Entscheidung zwischen einem bolschewistischen oder nationalsozialistischen Deutschland fallen würde.
An der Spitze der Standarte 208 stand ein Führer, der, wie die ihm anvertrauten SA.-Männer, die Segnungen des marxistischen Systems am eigenen Leibe zu verspüren bekommen hatte. Sein Berliner SA.» Sturmbann hatte erst unlängst den nächtlichen, heimtückischen Ueberfall kommunistischer Untermenschen in der Siedlerkolonie Felseneck zu bestehen gehabt, wo einer der Besten, der Maler Professor Schwartz, sein Leben, das er draußen in den Stahlgewittern des Weltkrieges so oft für sein heißgeliebtes Vaterland in heiligster Begeisterung eingesetzt, als schlichter SA.-Mann hatte hingeben müssen.
Gefängnis oder Flucht vor den greifenden Händen der Systemjustiz — das waren Etappen in dem bewegten Leben dieses jungen, im Kampf für seinen Führer und die Freiheitsbewegung gehärteten Nationalsozialisten, als ihn das Vertrauen des Führers der SA.-Gruppe Berlin-Brandenburg an die Spitze der jungen märkischen Standarte 209 Niederbarnim berief. Die Not unserer
SA.-Männer hatte uns wieder einmal, wie so oft, zusammengebracht, und die Möglichkeiten, wie geholfen werden könnte, wurden lebhaft besprochen. Durch Zufall war einer der SA.-Führer mit dem Direktor einer Berliner Bank bekannt geworden, und im Verlaufe des Gespräches hatte sich ergeben, daß die Bank im Bereich der Standarte 208, in Oranienburg, eine alte Fabrik vor Jahren hatte übernehmen müssen, die man uns zwecks Unterbringung unserer erwerbs- und obdachlos gewordenen SA.-Männer unentgeltlich anbot.
Der Aufbruch der Nation
So bekam die alte Brauerei in Oranienburg ihren ersten Besuch nach langjähriger Einsamkeit. Die politischen Ereignisse überstürzten sich. Am 29. Januar noch hatte Graf Helldorf zu der im Schnee vor dem Schützenhaus in Oranienburg angetretenen Standarte 208 von den kommenden Ereignissen gesprochen und erklärt, daß der Wille zum Sieg innerhalb der SA. den Weg für den Führer in die Freiheit des Vaterlandes bereiten werde. Leuchtend hatten die alten Sturmfahnen sich bei dem Gedenken an die bereits für das kommende Reich gefallenen Kameraden in den Schnee gesenkt und waren dann, von harten Fäusten emporgerissen, durch die Straßen der Stadt der marschierenden Standarte vorangetragen worden. Und nun war der 30. Januar, der Tag der Erfüllung, gekommen.
Am Abend traten in ganz Deutschland die Sturmsoldaten Adolf Hitlers an, um in riesigen Fackelzügen den Führer zu ehren und die Befreiungsstunde des Vaterlandes m feiern. Am Abend dröhnte der Marschtritt der braunen Bataillone durch die Straßen, und — zum letztenmal bäumte sich voller Verzweiflung das Untermenschentum auf.
Wirrungsmöglichkeit nicht vor. Das Ausfichtsrecht der Aufsichtsbehörde erstreckte sich nur auf die sogenannte Rechts- und Pflichtenaufsicht.
Durch die Bestimmungen über die Finanzgebarung ist festgelegt, daß — abgesehen von der Unfallversicherung — die Beiträge zur Sozialversicherung von den Versicherten und ihren Unternehmern gemeinsam zu gleichen Teilen aufgebracht werden. Zum Ausgleich ungerechtfertigter Verschiedenheiten in der Höhe der Beiträge und Leistungen wird für die Träger der Krankenversicherung eine Gemeinlast eingeführt. Hierüber werden noch weitere Verordnungen folgen. Die wirtschaftliche Selbstverantwortung der Krankenkassen bleibt unberührt.
Eine Neuregelung des Verfahrens wurde bisher nicht vorgenommen. Sie soll einem besonderen Gesetz Vorbehalten bleiben.
Mit diesen Ausführungen ist in kurzen Zügen der Inhalt des neuen Gesetzes wiedergegeben.
Das Gesetz will als Rahmengesetz im Zuge der Reformarbeit wiederum einige große Grundlinien festlegen, auf denen das neue Gebäude der deutschen sozialen Versicherungen errichtet werden soll. Das Werk wird erst vollendet fein, wenn ein einheitliches, klar aufgebautes und volkstümlich verständliches Gesetz das Wissen um die Sozialversicherung in das Volk und das Volk in eine leistungsfähige Sozialversicherung eingebaut haben wird.
Kinderlosigkeit nicht mehr lohnend
Berlin, 6. Juli.
Nach der Verabschiedung des Reichsgesetzes über die Vereinheitlichung der Gesundheits- betreuung und die Schaffung von Gesundheitsämtern sind, wie das NdZ. meldet, die Ausführungen von besonderem Interesse, die der Leiter oer Gesundheitsabteilung im Reichsinnenministerium, Ministerialdirektor Dr. Gütt, in einem Vortrag über den weiteren Ausbau der Gesundsheitspolitik machte. Der Referent betonte u. a., daß wir erst in den Anfängen einer gesunden Bevölkerungspolitik ständen. Ehestandsdarlehen, Siedlungspolitik, Erbhofgesetz usw. ständen am Beginn. Die Hauptaufgaben aber müßten noch gelöst werden.
Auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung sei noch manches umzugestalten. Das übersteigerte Versicherungswesen habe den Lebenswillen des einzelnen getötet und zerstörend auf den Familiensinn gewirkt. Wir müßten wieder dahin gelangen, daß es sich n i ch t m e h r l o h ne, kinderlos zu bleiben. Die Mitarbeit von Kindern müsse wieder von Nutzen für den Bestand der Familie sein. An die Stelle der Altersversorgung durch soziale Versicherungen müßten wieder wie früher die Unterhaltspflichten der Kinder für ihre Eltern treten. —
Die Spätehe des Gebildeten, die weitaus stärkere Vermehrung der Untüchtigen und die bedenkenlose Vermischung mit Fremden, wie auch Irrwege der medizinischen Wissenschaft, seien Ursachen der Entartung in der Vergangenheit.
Bei einer Erörterung der Gründe für die Geburtenbeschränkung stellte der Ministerialdirektor fest, daß wir einen jährlichen Fehlbetrag von 300 000 Säuglingen hätten und daß uns etwa 10 Millionen Kinder unter 15 Iah- ren fehlten.
Als in Berlin der Führer des SA.-Sturms 33, der erste Fahnenträger der Bewegung in Berlin — Hans Maikowsky — an der Seite des Polizeibeamten Zauritz unter dem Kugelregen der Kommune tödlich getroffen zusammenbrach, trugen auch wir drei schwerverletzte SA.-Kameraden, die der ohnmächtigen Wut marxistischer Verbrecher zum Opfer gefallen waren, in das Krankenhaus zu Oranienburg. Ich werde es nie vergessen, wie ich vor dem Operationstisch stand, um den behandelnden Arzt zu befragen, ob noch Hoffnung sei, und der niedergestochene und fast zu Tode getrampelte SA.-Kamerad mit letzter Kraft nach meiner Hand griff und vor Schmerz gequält schrie: „Sturmbannführer — alles — alles für mein Vaterland." — Das war am 30. Januar 1933! Versuch eines letzten Ausstandes
Am Nachmittag des 21. März erreichte mich die Nachricht, daß im Gebiet der Standarte 208 Verhaftungen von Marxisten stattgefunden hätten. Trotz ständiger Ermahnung, sich endlich von Gewalttaten fernzuhalten, hatten sich gefährliche Elemente zusammengefunden, die es sich zur Ausgabe gemacht hatten, mit brachialer Gewalt die nationale Revolution in eine bolschewistische zu verwandeln.
Einig in ihren verbrecherischen Zielen, waren verantwortungslose Führer der sonst feindlichen SPD. und KPD. übereingekommen, den deutschen Arbeiter in letzter Stunde für die marxistische Idee mit Gewalt zurückzugewinnen. Dank der jahrelang geübten Unterordnung, die in dem einfachsten SA.- Mann genau so wach wie in seinen Führern war, wurde hier — zur kritischsten Stunde — ein Blutbad, das unabwendbar schien, vermieden. Die Schuldigen — Hetzer und Verhetzte — wurden verhaftet, und in einzelnen Orten, die besondere Brennpunkte im Kreise Niederbarnim, dem politisch gefähr- detsten Randkreise Berlins waren, festgehalten, bis der Standartenführer 208 ihre Üeber- sührung nach Oranienburg anordnete.
(Fortsetzung folgt).
VcMk» sie »sne Zeilmg!