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Nr. 153

Der Gesellschafter

Donnerstag, den 5. Zuli IS

Die Reichsregierung hat am 3. Mit 1934 ferner den Entwurf eines fünften Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes über das Ver­fahren in V e r so r g u n g s s a che n verabschiedet. Das Gesetz bezweckt in erster Linie eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens. Der Rekurs gegen die Ur­teile der Versorgungsgerichte wird beseitigt und künftig nur noch Berufung gegen die Bescheide der Verwaltungsbehörde zuge­lassen.

Die Entscheidung über Ansprüche auf die durch das Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung eingeführte Frontzulage wird Ausschüssen, die bei den Hauptversorgungsämtern gebildet werden, und bei denen Vertreter der Versoraungsbe- rechtigten Mitwirken, übertragen.

Ferner soll als Vorsitzender oder Beisitzer der Spruchbehörden künftig nur bestellt wer­den, wer als Soldat in der deutschen Wehr­macht gedient hat, und zwar Kriegsteil­nehmer. insbesondere Kriegsbeschädigte in erster Linie.

Neben diesen Aenderungen, die dauernd Geltung haben, enthält Artikel 2 des Gesetzes sine Vorschrift über die Aenderung rechts­kräftiger Entscheidungen, die nur vorüber- ^ gehend gelten soll und wieder ausgehoben «

werden wird. Durch sie wird die Möglichkeit ! geschaffen, zu Unrecht bewilligte Versor- , gungsgebührnifse zu entziehen oder herabzu- ! setzen. Gegen die Bescheide ist die Berufung > an das Reichsversorgungsgericht zulässig, > dessen Entscheidung endgültig ist; es besteht ^ daher volle Gewähr, daß begründete Rechte auf Versorgung nicht beeinträchtigt werden können.

Die Veröffentlichung der neuen Gesetze

Das am Mittwoch erschienene Reichsgesetz­blatt Nr. 71 Teil I veröffentlicht u. a.: fol- gende am Dienstag vom Reichskabinett ver- aöschiedete Gesetze: Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr, Aenderungsgesetz zum Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat, Gesetz über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und Berwaltungsakten, Gesetz zur Aenderung des Reichstagswahl­gesetzes, Gesetz über das Verbot von öffent­lichen Sammlungen, Gesetz über die Verein­heitlichung des Gesundheitswesens, Gesetz zur Bekämpfung der Papageien-Krankheit (Psittacosis) und anderer übertragbarer Krankheiten. Gesetz über die Neuordnung des Dermessungswesens, Gesetz zur Ueberleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich.

MW ArbeitssM emWgt VritrSge

Die Beitragssätze für Cinzelmitglieder der Deutschen Arbeitsfront

Berlin, 4. Juli.

Das Presse- und Propaganda-Amt der DAF. gibt folgende Mitteilung des Schatzamtes der Deut­schen Arbeitsfront bekannt: Die Beiträge für Ein­gelmitglieder der Deutschen Arbeitsfront werden mit Wirkung vom 1. Juli 1934 wie folgt festgesetzt:

Einkommen: Beitrag:

Klaffe: wöchentl.: monatl.: wöchentl.: monatl.:

1

2

3

3s

Verwaltungskostengebübren. Sie geben kein Anrecht auf Unterstützung

.20

.40

.60

2.60

4

bis

10. bis

40

0.15

0.60

5

15. ..

60.

0.20

0.80

6

20 ,.

80

0.30

1.20

25 ..

100.

0.35

1.40

8

30. ..

120.

0.45

1.80

9

40 ,.

160.

0.55

2.20

10

45 ,.

180.

0.70

2.80

11

55.

220.

0.85

3.40

12

65- ..

260

0.95

8.80

13

75.

300

1.10

4.40

14

90. ..

360

1.35

5.40

15

105. ..

420.

1.50

6.

16

130. ,.

520.

1.90

7.60

17

150.

600.

2.25

9.

18

165. ..

660.

2.50

10.

19

185 .,

740

2.75

11.

20

über

185.

740

3.

12.

20a freiwillige Beiträge ab RM. IS. monat­lich, gestuft von RM. 5. zu RM. 5.. Auf diese Beiträge dürfen keine Sonderzuschläge erhoben werden.

Die Beitragssätze der Klassen 13a stellen nur Derwaltungsgebühren dar. Sie gewähren kein Recht auf tue Inanspruchnahme der künftigen Unterstützungen der DAF.

Die Beilragshöhe

richtet sich:

s) bei Akkord-, Tage- und Wochenlohnempfän­gern nach dem Wochen b r u t t o einkommen, bi bei den Monatslohn- oder Gehaltsempfängern nach dem Monats b r u t t o einkommen, c) bei den Angehörigen der freien Berufe, des Gewerbes, Handels, sowie bei den Unter- nehmern nach dem persönlichen monatlichen Einkommen aus ihrer Tätigkeit,

Ns bei Einkommen aus Provisionen nach der monatlichen Bruttoprovisivn einschließlich des evtl. Fixums, aber ausschließlich der Reise- fpefen.

Grundsätzlich hat sich jedes Mitglied nach vor­stehender Beitragstabelle selbst einzuschätzen und Lei Veränderung des Gehaltes die entsprechenden Beträge von sich aus unaufgefordert zu entrichten.

Lediglich dort, wo infolge einer Uebereinkunst der Beitrag von den Personal- und Lohnbüros einbehalten wird, erfolgt die Einstufung durch den Arbeitgeber.

Beiträge für Erwerbslose und Kurzarbeiker

Erwerbslose und Kurzarbeiter, die htchstens drei Tage in der Woche tätig nd, zahlen die Verwal­tungsgebühr der Klasse 1. Wollen diese Mitglieder aber, daß ihre Beiträge auf künftige Unter- stützungsleistungen angerechnet werden, so wird ihnen empfohlen, mindestens den Beitrag der Klasse 4 zu entrichten.

Beitragsermäßigung für Mitglieder der NSDAP., SA., SS., HI. und BdM.

Mitglieder der NSDAP., die im Besitze der roten Mitgliedskarte oder deS Mitgliedsbuches sind SA.- und SS.-Männer (auch Fnegersturm, Ma­rinesturm. Reitersturm und Motorstrums, jedoch unter Ausschluß der Anwärter, Angehörige der Hitler-Jugend, des BdM., die sich im Besitze eines ordnungsmäßigen Ausweises befinden, können, wenn sie keinerlei Anspruch auf die Unterstützungs- , veröffentlichten Erlaß wird gegenwärtig eine vollständige Reform de- Beamtenrechts durch­geführt. Darnach wird eine Probezeit für sämtliche öffentlich Angestellte mit einer Laus- einrichtungen der DAF. erheben, gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr Mitglied der DAF. sein.

Diese Verwaltungsgebühr ist zu entrichten bei seinem Einkommen bis zu

RM. 10 wöchentlich oder NM. 40. monat­lich nach Beitragsklasse 1, bis ND!. 25. wöchentlich oder RM. 100 monatlich nach Beitragsklasse 2; über RM. 25 wöchentlich oder NM. 100 monatlich nach Beitragsklasse 3.

Die Vergünstigung gilt nur für Mitglieder, die Pin Einkommen haben, das höchstens 90 RM. Wöchentlich oder 360 RM. monatlich betrügt. Mit­

glieder, die ein höheres Einkommen aufzuweisen haben, haben die Verwaltungsgebühr der Klasse 3» gleich 2.60 RM. zu zahlen.

Diese Vergünstigung ist für Mitglieder gedacht, die infolge ihrer aktiven Zugehörigkeit zu einer Gliederung der Partei größere Ausgaben haben. Allen diesen Mitgliedern wird aber empfohlen, von dieser Vergünstigung nur in den allerdringcndsten Fällen Gebrauch zu machen, da die DAF. unter allen Umständen diesen Mitgliedern gegenüber die Zahlung von Unterstützungen jede Art ablehnsn muß.

Diese Vergünstigung gilt nicht für Mitglieder des NSKK.. SA.-Reserve I und ll, des NSDFB., Kpffhäuser-Bundes und der Teno.

Beikragsermäßigung für Mitglieder der RSKOB.

Mitglieder der NSKLB., die sich im Besitze eines ordnungsmäßigen Mitgliedsausweises be­finden, zahlen bis zur Beitragsstufe 17. einichließ- lich gleichfalls den ihrem Einkommen entspre­chenden niedrigen Beitrag.

Diese Vergünstigung gilt jedoch nur für die Mitglieder, die keine Vergünstigung gemäß ihrem Familienstand genießen.

Beikragsermäßigung für kinderreiche Familien

Mitglieder mit 1 bis 3 Kindern bi? zum voll­endeten 18. Lebensjahr zahlen ihren Beitrag nach der ihrem Einkommen entsprechenden nächst nied­rigen Beitragsklasse. Mitglieder mit mehr a!s 3 Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahre zahlen den Beitrag zwei Beitragsklassen niedri­ger. als ihrem Einkommen entspricht.

Die Unterstühungsleistungen für diese Mit­glieder werden jedoch nach der vom Einkommen entsprechenden Beitragsklasse bezahlt, d. h. Mit­glieder mit I bis 3 Kindern erhalten Unter­stützung eine Beitragsklasse höher, als sie ihren Beitrag bezahlt haben. Mitglieder mit mehr als 3 Kindern zwei Beitragsklassen höher.

Diese Vergünstigung gilt aber nur für die Mit­glieder, die ein Einkommen bis zu dem für die Beitragsstufe 17 vorgesehenen beziehen.

Für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen ist maßgeblich der zu Beginn des Kalenderjahres oder bei Beginn der Mitgliedschaft in der Steuer­karte vermerkte Familienstand. Veränderungen im Laufe eines Kalenderjahres können erst vom kom- menden Kalenderjahr ab berücksichtigt werden.

Die Beiträge sind monatlich zu bezahlen. Akkord­lohn, Tagelohn- und Wochenlohnempfänger können den Beitrag wöchentlich begleichen.

Die monatliche Begleichung des Beitrages empfiehlt sich aber, weil das Mitglied im Lause eines Jahres vier Wochenbeiträge dadurch einspart.

Die Entrichtung des Beitrages wird durch das Einkleben einer entwerteten Marke in Höhe des gezahlten Betrages in der Mitgliedskarte bzw. in dem Mitgliedsbuch bescheinigt. Der Beitrag ist grundsätzlich eine Bringschuld, auch wenn er sonst üblicherweise eingezogen wird und ist, falls der Einzug durch die Amtswalter der DAF. nicht frist­gemäß erfolgt, bei der zuständigen Ortsgruppen- geschästsstelle der DAF. zu entrichten.

Die Deutsche Arbeitsfront.

gez. Brinkmann, Schatzmeister.

Der Führer in Neudeck

Neudeck, 4. Juli.

Reichskanzler Adolf Hitler erstattest Dienstag hier dem Reichspräsidenten von Hindenburg ausführlichen Bericht übe, die am Sonntag abend abgeschlossene Aktion gegen die Hoch- und Landesverräter.

Reichspräsident von Hindenburg benutzte diese Gelegenheit, um auch persönlich dem Reichskanzler seinen Dank für das ent­schlossene Handeln auszusprechen, durch das em deutschen Volk großes Blutvergießen und dem Vaterlande schwere Erschütterungen er­spart worden sind.

Das endgültige Ergebnis -er irischen Semeindewnblen

Dublin. 4. Juli.

Das endgültige Ergebnis der Gemeinde- Wahlen im irischen Freistaat liegt nunmehr vor. Es erhielten: Neaiernnasvartei 716

Litze, Opposition SW Sitze, Arbeiterpartei 185 Sitze, Unabhängige 851 Sitze.

Svezialtruppe

für die französischen Sftbefestigungen

Petai« vor dem Heeresausschutz der Kammer

Paris, 4. Juli.

Kriegsmimsrer Marschall Petain berich­tete am Dienstag in Anwesenheit des Chefs des großen Generalstabs. Generals Game- lin. vor dem Heeresausschuß der Kammer über die kommenden Schwierigkeiten bei der Rekrutierung infolge des Gebnrtenausfalles während des Krieges, der sich jetzt bemerkbar machen werde. Marschall Petain war der Ansicht, daß man eine Heraufsetzung der Mi­litärdienstzeit umgehen könne, vorausgesetzt, daß in den Jahren 1935 bis 1940 3 0000 Mann für eine Spezial truppe einberufen würden, die die De r- teidigungswerke im Osten beset­zen solle. Diese Verteidigungswerke brauchten eine besonders geschulte Truppe, die man entweder auf dem Wege der An­werbung oder der Verlängerung der Dienst­zeit der Berufssoldaten einstellen könne. Die Staffelung der Einberufung, so wie sie frü­her einmal von der Kammer ins Auge ge- faßt worden sei. entspreche nicht mehr den augenblicklichen Verhältnissen. Er sei aber überzeugt, daß mit der Rekrutierung der von ihm geforderten 30 000 Manntrotz der Aus­rüstung Deutschlands" keine Gefahr bestehe. Es sei auch nicht notwendig, hierfür beson­dere Kredite zur Verfügung zu stellen. Die Kammer brauche nicht einmal ein besonde­res Gesetz zu verabschieden.

Der Heeresausschuß stimmte mit Aus­nahme der sozialistischen Mitglieder dem Vor­schlag zu und verabschiedete in erster Linie einen Geietzesvorschlaq, der es dem Kriegs­minister erlaubt, die Schwefclsäurewerke von Sorg ne? und von Port-de-Bouc au? 30 Jahre zu mieten. Er ernannte ferne, einen Unterausschuß, der sich mit einem Un­terausschuß des Luftfahrtausschusses übe, die Fragen des Schutzes gegen Gasangriffe verständigen soll.

MMMiMN -As Mss -Ls Etübks

München, 4. Juli.

Im Zusammenhang mit der Meldung über die Auflösung des Presseamtes der Obersten SA.-Führung wird verfügt:

Ter bisherige Leiter des Presseamtes, Gruppenführer Weiß, ist von den während seiner Abwesenheit im Presseamt vorgekom­menen Verfehlungen nicht berührt. Er steht zur Verfügung der Obersten SA.-Führung.

Stemwüm gsgen die deutsche GssW-Wast in Kowns

Kowno, 4. Juli.

Am Dienstag nachmittag gegen 17 Uhr wurden in der deutschen Gesandtschaft in Kowno durch L>teinwürfe mehrere Fen­sterscheiben zertrümmert. Die, beiden Täter konnten von dem wachhabenden Polizeibeam- ten sofort verhaftet werden. Es handelt sich um zwei der Polizei bekannte Kommunisten. Die Polizeiwache vor der Gesandschaft war bereits als Vorbeugungsmaßnahme im Lause des Tages verstärkt worden.

Württemberg

WamMnkulM der 28 . ReservedtvWn

Stuttgart, 4. Juli. Am Samstag, dem -30. Juni, fand in üblicher Weise das 1 6. I a h r e s t r e f fe n der Offiziere und Sani­tätsoffiziere der eisernen 2 6. Neserve- division im Standort-Ossiziersheim statt. Trotz der an diesem Tage entgegenstehenden vielseitigen Hindernisse und erschütternden Ereignisse hatten sich wiederum gegen 100 Offiziere der verschiedenen Regimenter zusam­mengesunden, um in alter Einmütigkeit das Band der in dieser Division tief verankerten und bewährten Kriegskameradschaft zu er­neuern. Der Bowlende. E-eneral Frllr. v n Soden, begrüßte die Anwesenden unter Hinweis aus die Zeit des Kriegsbeginns vor 20 Jahren, in welcher sich die Division am Rhein versammelt hatte, sowie auf den 30. Juni 1916, an dem das nervenerschütternde Trommelfeuer des Feindes, das vor 18 Jah­ren die Sommeschlacht vorbereitete, seinen Höhepunkt erreichte. Er mahnte die Kame­raden, gerade jetzt fest zum Führer zu stehen und ihn in seinen sehr schwierigen Aufgaben kräftig zu unterstützen.

Kletterer! Seid vsrMM!

Stuttgart, 4. Juli.

In den vielbesuchten Felsengärten versuchte der etwa 20jährige Stuttgarter Willy Hornung Kletterübungen au der Innenwand eines Felsenturms auszuführeu. Dabei löste sich ein Stein und Hornung stürzte aus ziemlicher Höhe ab. An­wesende Stuttgarter brachten ihn im Auto sofort ins Krankenhaus.

Erfreulicherweise ist der Verunglückte ohne erhebliche Verletzungen davongekommen. Es muß darauf hingewiesen werden, daß die Felstürme der Felsengärten keine Objekte für Kletterübunaen sind.

Caritas in Württemberg

Stuttgart, 4. Juli. Der Bericht des wür Caritasverbandes für 1933 beziffert die Ar Wendungen in der Armenfürsorqe auf rui 800 000 RM. Der Josephsverein konnte 4l unglücksbetroffenen Baucrnfamilien 74« Reichsmark zuweuden. In jeder Pfarrkirc der Diözese steht eine Antoniusstatue. D, dabei anfallendeAntoniusbrot" ist ir 150 000 NM. nicht zu hoch geschätzt d. Verschwiegenste Hilfswerk, das sich denk, läßt. Die Ordenshüuser der Diözese erfüll« eine Sonderausgabe in der Speisung d Hungrigen ohne Ansehen der Person.' T gereichten Essensgaben überschritten die Za von 1,5 Millionen. Dem Geldwerte na liegt sine Leistung von mindestens 350 0( Reichsmark vor. Gepflegt wurden 156 9! Kranke, desgleichen 5657 Gebrechliche m einsame Alte. Insgesamt betrügt die Za der von den karitativen Fachvereinen betreu ten Kinder und Jugendlichen rund 15 00 An Heimen und Anstalten stehen 40 zur Ve sügnng mit insgesamt 2955 Plätzen. Hier sind nicht eingerechnet die Gesellenhüuser. L Jugend- und Müdchenheime, die Hausho tnngsschnlen nsf. Ein besonderes Ehrenm setzte sich der Caritasverüand ans dem G biet des Freiwilligen Arbeitsdienstes. Sc September 1931 wurden bis Anfang 19! 97 Arbeitslager eingerichtet, darunter weibliche. Tie Belegschaft betrug dnre schnittlich 3500 Jugendliche. Ter KaU'olisc! Frauenbund nahm sich, wie in den Vorsa! ren, namentlich der Müttererholnng a Rund 300 Müttern konnte die Wohltat eim Erholung zuteil werden. Von der katllo! scheu Trinkerfürsorge wurden in Stuttga 57 Personen ersaßt.

Zwei Diebe stellen siK der Polizei

Bopfingen, OA. Neresheim, 4. Juli. Zw junge Kaufleute aus dem Rheinland Hab« im April auf dem Büro einer Fabrik Köln, wo sie angestellt waren, 4 0 0 0 M Lohngelder, die sie in Lohntüten an L Arbeiter auszahlen sollten,geklaut" und d mit das Weite gesucht. In zwei Monaü hatten sie das Geld auf Heller und Pfenn verjubelt, bis sie dieser Tage völlig mi tellos in Göppingen landeten m sich daselbst freiwillig der Polizei stellte Von Köln aus waren sie mittels Steckbri lange vergebens gesucht worden.

Postamt erweist seine Findigkeit

Vom Allgäu, 4. Juli. Das Postamt W e ler erhielt von auswärts einen Brief n folgender Adresse:An die Besitzerin d Kleidergeschäfts oben an der Kirche, daneb ist ein Gasthaus, die Kirche liegt an d Hauptstraße und das Dorf liegt zwisch Lindau und Jmmenstadt, man nimmt an, sei das Dorf Weiler." Der Brief kam nc Weiler und wurde vom findigen Posta« auch dem richtigen Adressaten zngestellt.

Heilbronn, 4. Juli. Der Weinhändl Eugen Kirchheimer (Jude?) stand v Gericht. Es wurde ihm vorgeworsen. i Herbst 1933 seinem Wein zu vielWass! und zu viel Zucker zugesetzt und ! verschiedenen Sorten unter irreführend Bezeichnungen zum Verkauf feilgeboten w auch verkauft zu haben. >so ist ziim Beiipi nach den Feststellungen des Weinkontrollen Pantle hier, Bvnnigheimer Schillerwein n Pfälzer und einer spanischen Weinsorte A canle gemischt worden. Dieser Verschn wurde als Brackenheimer vertan Er entsprach aber nicht einmal mehr eine Bvnnigheimer Schiller, geschweige de« einem Brackcnheimer. Mit Recht verwahr sich der Sachverständige Heinrich Haag, d solch ein Gemisch von gewissenlosen Hän lern unter Mißbrauch eines guten württe« bergischen Namens verkauft wird. 2 Weine waren vielfach überstreckt und wies zum Teil einen zu geringen Süuregehc aus. Das Gericht erkannte Kirchheimer f schuldig, und zwar in zwei Fällen vorsä lich, in den übrigen fahrlässig gegen d Weingesctz verstoßen zu haben. Das Urt lautete ans 1000 RM. Geldstrafe, , deren Stelle im Nneinbringlichkeitsfalle d« Monate Gefängnis treten. Der Wein, ar der verkaufte es sind mehrere lause: Liter insgesamt, wird beschlagnahmt.

Ein EersiWiger Sund überfüllt seine Serrm

Pforzheim, 4. Juli. In der Nähe w Niefern hörte man am Dienstag abe Hilferufe und Schreie. Verschiedene Ortsk wohner eilten sofort herbei und sahen, n ein Boxer-Hund eine Frau auf de Boden herumzog und auf sie eil b i ß. Der Hund war derart wütend, d> ihm erst eine gehörige Tracht Prügel Vera reicht werden mußte, bis er von seine Opfer abließ. Drei Mann schlugen auf i> ein. Der linke Oberarm der Frau war sta zerfleischt; sie wurde sofort ins städtisc Krankenhaus nach Pforzheim gebracht. T Verletzte ist die 50 Jahre alte Frau Otti! Stehle. Frau Stehle wollte einen SP ziergang unternehmen, in dessen Verlauf dann unvermutet von dem eigenen Hund a gegriffen wurde. Als Erklärung kommt wo nur Eifersucht des Tieres in Frage, i Frau Stellte noch einen zweiten Hur bei sich hatte.