Amtliche Bekanntmachungen.

Betr. Höchstpreise für Milch vnd Butter.

Aus Grund der Verfügung des Ernährungsminsteriuu.s vom 15. Juli 1920 (Staatsanzeiger Nr. 162 vom 15. Juli 1920) treten unter Aufhebung der seitherigen Sätze mit Wir- ! kung ab 19. 3uli 1920 folgende Höchstpreise in Kraft: !-

Der Erzeugerpreis beträgt: für ein Liter Genußmilch (Frischmilch) 1. , für ein Liter Verarbeitungsmilch 90.

Der Erzeuger ist verpflichtet, die Milch in die Sammel- stelle zu verbringen.

Als Bringlohu wird vergütet:

für ein Liter Milch-05.

Der Verbraucherpreis beträgt: ;

In Nagold und Altensteig (Bedarfsgememden)

ab Sammelstelle für ein Liter Vollmilch 120.

. Magermilch.60.

In allen übrigen Gemeinden des Oberamtsbezirks ab Sammelstelle für ein Liter Vollmilch 1.15.

Die Kleinverkaufspreise für Butter betragen: Molkereibutter (Handelsware I) für ein Pfund ^ 12.50, Landbutter ,, ,, ,, 1100

Die Gemeinden sind berechtigt, im Einverständnis mit dem Kommunalverband niedrige Kleinhandelspreise festzu­setzen. 255

Im übrigen wird auf die Bestimmungen im Staatsan­zeiger Nr. 162 vom 15. Juli 1920 hingewiesen.

Nagold, den 16. Juli 1920. H Oberamt: Münz.

Kaminfegergebühren.

Häufige Klagen aus letzter Zeit über zu hohe Anrech­nungen von Kaminfegergebühren geben Veranlassung, die Gebührensätze, wie sie mit Rückwirkung vom 1. Januar IkM an festgesetzt sind, nachstehend erneut zu veröffentlichen:

1. Grundgebühren.80 ^

2. Jedes Stockwerk.20 Z

3. Kaminschoß, Heizwinkel. Rußkästen, Abschlußkappen 20

4. Herd, Kessel und diejenigen Osenröhren, welche

dem Kaminreinigungszwang unterliegen, bis 2 m 20 xZ jeder weitere m.20 ^

5. Verbindungsröhren der gegliederten Kamine . . 20 Z

6. Abdecken der Kamine.20 Z

7. Erweiterte Kamine über 60 cm Lichtweite ... 20 ^

8. Ganggebühren unter Beschränkung auf solche in

dem ausführlichen Ortschaftsoerzeichnis des Staats- Handbuchs namentlich aufgeführten Wohnplätze, die insgesamt weniger als 12 Kamine zählen und mehr als 1 km von der Ettergrenze des nächsten, ohne Ganggebühr zu bedienenden Wohnplatzes entfernt sind, für jeden Kamin.40

9. Für Ausbrennen mit nachfolgender Reinigung der

Zfache Betrag bei Stellen des Arbeitsmaterials durch den Kaminfeger. Wenn die Besitzer das Material selbst stellen, der 2'/-fache Betrag.

10. Reinigen der Kamine von gewerbl. Bäckereien und

Gemeindebackhäusern. 2

I I. Rauchkammern von Metzgereien.... 60 1.60

sonstige Rauchkammern.SO

12. Für außergewöhnliche Arbeiten, die dem Zwang

unterliegen, wie Darren u. dergl.. für jede Stunde 56

13. iür Früharbeit, d. h. vom I. April bis 15. Oktober für

Arbeiten vor 6V? Uhr u. v. 16. Okt. bis 31. März für Arbeit vor ?Vs Uhr, für jedes Kamin 1.20Zuschlag. Dieser Zuschlag darf indessen nur dann erhoben wer­den, wenn die Früharbeit von dem Zahlungspflichtigen ausdrücklich verlangt worden ist. 240

Nagold, den 14. Juli. 1920. Oberamt: Münz.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche, die in dem Ge­höft des Jakob Pfeifle, Metzgers in Gültlingen, ausgebrochen ist, bis jetzt aus den Herd beschränkt bleibt, ergeht folgende Anordnung in Abänderung des Erlasses vom 9. Juli 1920 Gesellschafter Nr. 158.

-V. Sperrbezirk. Nur das Seuchenqehöft des Jakob Pfeifle, Metzger in Gültlingen.

8. Beobachtungsgebiet. Außer Sulz und Wildberg, der übrige Teil der Gemeinde Gültlingen. 244

Nagold, den 15. Juli 1920. Oberamt: Münz.

. Die Maul- und Klauenseuche ist ausgebrochen in Alt hengstett OA. Calw und in Reusteu OA. Herrenberg. 256 Nagold, den 16. Juli 1920. Oberamt Münz.

Biehausfuhr aus den Gemeinden des Beobachtuugsgebiets.

Die Landwirte und die zum Schlachtoiehavfkauf be­rechtigten Personen werden hiemit noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß jede Ausfuhr von Klauenvieh aus den Orten des Beobachtungsgebiets ohne oberamtl. Erlaubnis verboten ist. ri5

Die Ausfuhr von Klauenvieh zum Zwecke der Schlach­tung wird gestattet, wenn die frühestens 48 Stunden vor dem Abgang der Tiere vorzunehmende tierärztl. Untersuchung ergibt, daß der gesamte Viehbestand des Gehöfts noch seuchenfrei ist.

Die Ausfuhr von Klauenvieh zu Nutz- oder Zucht­zwecken einschl. der Ausfuhr zum Zwecke des Weide- wechselS kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß eine frühestens 24 Stunden vor dem Abgang der Tiere oorzunehmende amtstierärztl Untersuchung die Seuchenfrei­heit des gesamten Viehbestandes des Gehöfts ergibt und daß das Oberamt des Bestimmungsorts mit der Elifuhr einver- standen ist. Am Bestimmungsort tritt sodann eine polizei- Beobachtung von 1 Woche ein, die erforderlichenfalls auf 2 Wochen ausgedehnt werden kann.

Nagold, den 15. Juli 1920. Oberamt: Mün z.

Unterrichtskurse im Hufbeschlag

nut 3monatmer Dauer finden vom 1. September 1920 an in Herlbronn, Hall, Reutlingen, Ravensburg und Ulm statt.

Die Anmeldungen sind bis 7. August ds. Js. bei dem Oberamt in dessen Bezirk sich die betr. Lehrwerkstätte befindet, einzurerchen. Näheres ist aus dem Staatsanzeiger Nr. 159 ^ Esuli 1920, der auf den Rathäusern aufliegt, zu trseyen. 239

Nagold, den 13. Juli 1920. Oberamt: Münz. '

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ging letzten Donnerstag auf dem Weg von Untertalheim nach Nagold ein größerer

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in einem Mäppchen.

Der Finder wird gebeten, ihn gegen gute Belohnung an die Geschäftsstelle dieses Blattes abzugeben.264

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Wer? sagt die Geschäfts­stelle des Blattes.

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Mttchk»

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Bekanntmachung.

Wir machen daraus aufmerksam, daß die Kassenmitglie­der und ihre unterstützungsberechtigten Angehörigen (Ehe­frauen u. Kinder bis zu 15 Jahren) in Zukunft auf Kosten der Kasse nur dann ärztlich behandelt werden, wenn sie vor Beginn der Behandlung dem Arzt einen Mitgliedsausweis, der von der Kassenverwaltung bezw. den Schulth.-Aemtern ausgestellt wird, übergeben. Nur in dringenden Fällen kann der Ausweis nachträglich und zwar binnen 24 Stunden bei­gebracht werden. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, so erfolgt die Behandlung bis zur Beibringung des Auswei­ses auf Privatrechnung gegen Barzahlung.

Ebenso ist vor Beginn einer Zahnbehandlung den Den­tisten eine Zahnkarte, die ebenfalls durch die Kaffenoerwal- tung bezw. die Schulth.-Aemter ausgefertigt wird, vorzulegen. Geschieht dies nicht, so wird der Patient bis zur Beibringung der Zahnkarte als Privatperson behandelt.

Angesichts der hohen Arzt- und Dentistenkosten ermahnen wir die Anspruchsberechtigten dringend, nur im wirklichen Bedürfnisfall den Arzt bezw. Dentisten in Anspruch zu nehmen und ersteren nur dann rufen zu lassen, wenn der Kranke nicht zu ihm gehen kann und eine absolute Notwendigkeit vorliegt. Wird in dieser Hinsicht nicht gespart, so ist eine weitere Bei­tragserhöhung unabweisbar. 120

Nagold, den 7. Juli 1920.

Bors, des Vorstands:

Wilh. Benz.

Verwalter:

Lenz.

BeMarbeittMi HM.

(Für die Oberamtsbezirke Calw und Nagold.) Fernsprecher No. 109 Offene Stellen, a) für männliche Personen:

3 tüchtige Bruchsteinmaurer

1 landw. Dienstknecht

2 jüng. Hausburschen 1 jüng. Pferdeknecht

d) für weibliche Personen:

5 Dienstmädchen 1 Köchin nach auswärts

1 Servierfräulein

2 Zimmermädchen 1 Zimmermädchen welches et­was bügeln u. nähen kann.

252

Lederstraße >61 Stellen Suchende: u) männliche Personen:

1 Elektromonteur 1 Gärtner 1 Glaser

1 Huf- und Waffenschmied 1 Kammacher 1 Kaufmann

1 Krankenwärter

2 Sattler und Tapeziere 2 Schlosser

2 Schneider 2 Schreiner 2 Schuhmacher 1 Steinhauec 1 Werkstattschreiber.

1 Zigarrenmacher

Lehrstellen werd. gesucht für:

2 Schuhmacherlehrlinge 1 Schneiderlehrling

j l Schreinerlehrling.

Meldungen werden auch bei unserer Nebenstelle Nagold Herrenbergerstr., Telephon Nr. 80, entgegengenommen.

Calw, den 15. Juli 1920. Verwalter: Proß.

Ebhause«. Bringe sism M Berums:

MM Brauchte Bettladen, Schränke, Waschtisch. Spiegel, Sessel, MM Men. Matratzen, Bettröste:

auch können einzelne VeitWe abge- gelir« «erde».

Liebhaber sind eingeladen.

Albertine Barth zurLinde"

Tel. 18.

MersteismW.

Am Dienstag den 20. Juli 1920 werden in den Räum­lichkeiten von Herrn 3. A. Manz, Brauerei zumR ötzle- in Rottenbnrg a. N. von morgens 10 Uhr ab

Mm BierlagerUer

in der Größe von 13 bis 20 Hektoliter,

4 TM gtbmAe WrhMk

(oval) von fe ca. 30 Hektoliter,

sowie

m dir M St. BiertlMsMtWer

von 10 bis SO Liter hallend» versteigert. Die Fässer waren seither Im Gebrauch. Kaufsliebhaber sind böflich einorkoden.