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Zwischen Eigennutz und Einsicht.

vv.vv. D--e 'lteniandlnirgei! zn Span sind rin Gange. D>? lnn 2 und 3 Juli in Brüssel verrarnnreireir Verband- uenretcr Haben nie in Span zu behandelnden Fragen etwa n: An eines Menüs angeordnet. Die für die deutsche Zn- kanü wichriasten Fragen, die der Entschädigungen und Wie drrgmttinchnngen. sind wie der Braten aus der Spcnekarre in die Mure der auf U> Tage berechneten Konferenz gerückt. Berge von Mißtrauen und Haß stehen noch immer zwischen den Vertreten! der einzetnen Mächtegruppen. Selbst im eigenen Lager sind sich die Verbandmächte nicht einig. Die beiden Hanpttnhrer des Verbandes, der Engländer Lloyd George und der Franzose Millerand, sind auf der Konferenz in Brüssel in wichtigen Fragen hart aneinander geraten. 'Verstimmung wirkt in Spaa nach. Wer durch den Kampf der Personen hindurchzublickeii vermag, erkennt den Kampf ^ zweier großer Prinzipien: den des Eiqennntzens gegen die

, Einsicht

CyaraNertttircher weise haben sich die Verbundvet trete» in der durch das Nichterscheinen des deutschen Rerchswehrmini-

> stors hervvrgerusenen eintägigen Pause eingehend untereiu-

! ander berate», wie verlautet über die Orientfrage. Damit

:o>rd klar, daß die Onemfrage und die denische Frage sür die englische und sranzöstiche Gefolgschaft ein untrennbares Ganzes bilden. Kommt Frankreich den englischen Bundes genossen im Orient entgegen, Io will England den französt- scheu Bundesgenossen in Deutschland einiges durch die Finger »che», was mit Vöikerbnndsgedanken und wirtschaftlicher ! Vernunft nichts gemein hat In den eisten Sitzungen zu

l Span bat der sianzösiiche Ministerpräsident seinem englischen

! Kollegen das Won gelassen. Der französische Standpunkt ist

^ unverrückbar derselbe geblieben. Frankreich stellt uns als

^ lunterhäliisch und widerspenstig hin und verlangt, der deutsche

! Eigensinn müsse mit Gewalt gebrachen werden. Millerand

j har den ihn umlagernden Zeüungsreportern gegenüber nur erklärt. Frankreich müsseGarantien" haben. Welcher Art ! diele Garantien sind, sagt die Pariser Presse fast täglich: Die , Besetzung des Rnhrgebieres und die Bewirtschaftung der dor- " Ligen Kohleiischätze durch Frankreich im Interesse Europas. Wie Frankreich das Interesse Europas wahren wird, darüber geben sich die kohlenbedürftigen europäischen Verbandmn- glieder wohl kaum irgendwelchen Illusionen hin. Besonders Italien hat rein wirtschaftlich an einer solchen Entscheidung kein Interesse. Belgien ist mehr als je ins Schlepptau Frank rerchs gerat,ii Lloyd George hatte die Unfreundlichkeit, fcstznstelleir. wie blühend die belgischen Landstriche aussehen, tw.rckt die ihr, der Zug und der Kraftwagen führten. Er hielt es daher für angebracht, die Belgien zu gewährende Wieder- gulmachungssumnte zu kürzen.

Es ist die Frage, ob der Schacher, der sich hinter den Kulisse» von San Remo, Hythe. Paris. Boittoyne, Brüssel und Span abgespielt bat und cibspien, jemals öffentlick be­kannt werden wird Eins ist gewiß: Alls diese geheimen ' Machenschaften müssen über den Hansen geworren und durch ! vernünftige, klare Wrederanfbau Vereinbnilmgen ersetzt wer­den. wenn mehr als ein kurzer Aufschub der europäischen l Katastrophe dabei heranskonnnen soll Ohne die andere Welt ! ist die Ordiüing und die winsckraftliche Wiedernufrichtnng

> Europa? unmöglich. Ehe es aber gelingen kann, die außer emopätiche Welt, und besonders die Union, sür eine Mit­arbeit zn gewinnen, müssen alle in Europa schlummernden und »redergehalienen Arbeitsenergien entbunden werden. Es

! ist schwer zu scn'en. was von beiden die Arbeitskräfte mehr ! lähmt: die Gier der beutelustigen europäischen Verhandvölker oder die dumpfe Verzweiflung des an allen Gliedern ge- 1 schröpften Deutschland. Dr. Croll.

! Die »kutscht» MderMlMchinVMsaW.

! Spaa. 12. Juli Ter gestern vor gelegte Plan für die

l Sachleistungen gemäß Art. 236 der Anlage IV zn T-.il VIII

^ des Fiiedensveitrag.es besagt:

s) Denischiand ist auf Grund des Art. 236 und der tztz l bis 4 der Anlage (IV) zu Teil VIII des Friedensvenrags ver­pflichtet. zum Zwecke der nnmitteibare» Wiederherstellung der vom Kriege betroffenen Gebietsteile der. a. und a. Mächte, diesen nach näheret Bestimmung deS Wreüergutinachungs ansschuffes Material zu liefern, dessen Wen für die Wreder- gnin'.achung-'chnld augcrechne! wird. Der Wiederguima- chuiigsansschuß hat diese Lieferungen noch nicht festgesetzt. Der dentschsn Regierung sind bisher lediglich die 'Anivrde- rnugsliste» der beteiligten Staaten zur A-nßenmg mitgeteilt worden. Diese letztere, die die verschiedensten Gegenstände vom Fischlaich über Vieb. jede Art Rohstoffe, industrielle Erzeugnisse bis z>: ganzen Fabriken umfassen, haben eine eingehende Durchprüfung erfühlen, die im wesentlichen bee» digt ist. svdaß die darüber mit dem Wiedergutmachung?- ansschuß zu rührenden Verhandlungen demnächst beginn?!! können. Dabei wird genau festznstellen sein, weiche Liefe­rungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit Deutschlands endgültig angesordeil werden können und mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage, insbesondere den Mange! a» Rohstoffen, ganz oder zum Teil ausführbar sind.

b) Um eine möglichst beschleunigte und reibungslose

Dienstag den 13. Zuli 1920

94. Äayrgan,

Durchführung der Lieferungen sicherznstellen, erscheint fol­gender Plan zweckmäßig:

1. Denischiand schafft eine umfassende Organisation der aesamten Industrie einschließlich des Handwerks sür die Durchführung der Lieferungen. Die Organisation ist zwei­facher Art:

s) Soweit die Anforderungen Zpezialmatcria! betreffen, das hauptsächlich von der Großindustrie hergestellt wird, er folgt die Vergebung durch die Fachverbände der Industrie. Die Lifte der bereits bestehenden Fachverbände ist aus der in der Anlage beigefügten Ueberstchi über den Ausbau des Reichsverbandes der deutschen Industrie zn ersehen.

b) Soweit es sich nm Massenartikel (sogenannte Kata­logwerte) handelt, an deren Herstellung auch Handwerk und Kleingewerbe beteiligt ist, werden die Lieferungen durch eine Ansglcichsftelle aus die einzelnen Länder des Reiches ver­teilt u. die Länder vergeben die Lieferungen durch besondere Aiistragsämter an Industrie und Handwerk. Solche Austrags­ämter sind errichtet oder in der Bildung begriffen in Preußen, das außerdem Zweigstellen für die einzelnen Provinzen einrichten wird; in Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden. Hessen, Thüringen u. den Hansestädten. Sowohl die Länder - als auch die Fachverbände werden aus Grund des Ausfüh- rungsgesetzes zum Friedensvertrag vom 3>. August l9I9 (Reichsgesetzblait S. 1530) zu Lsistungsverbänden bestimmt. Als solche können sie.nötigenfalls im Zwangswege zur Be Wirkung der angeforderten Leistungen angehalten werden. Außerdem übernehmen beide die Haftung für die tatsächliche Ausführung.

2. Die Sachlieferungen sind zuni Weltmarktpreis zu be­rechnen. damit die Austragsämter und Fachoerbände den ge­stellten Anforderungen gerecht werden. In welchem Umfange und in welcher Weise die Anrechnung der Sachiieferungeit erfolgt, wird bei der Regelung der Wiedergntmachnngsschuld bestimmt.

3. Die Spezialausträge iverden zwilchen den mit der Verteilung beauftragten Stellen und Verbänden liefernden Unternehmer einerseits und durch dis von der deutschen In­dustrie geschaffene Vermittlungsstelle für Wiedergulmachüngs- nuflräge andererseits vermittelt. Die Vermittlungsstelle ist bereits eingerichtet. Sie befindet sich in Frankfurt am Main. Gntleut Straße 8. Die Art, wie die verschiedenen Fachver­bände und Regierungsstellen mit den Behörden und Jnte- leffeirtenvcreinigunqen der geschädigten Länder znsammenar bester', ist noch festzustellen.

4. Es empfiehlt sich, daß von jeder der beteiligten all! ierten und assoziierten. Mächte eine doppelte Organisation geschaffen wird, die eine sür die Prüfung der Aufträge, die andere kür die Empfangnahme der Lieferungen.

u) Die erste Organisation ist deswegen nötig, weil eine Mene>e van Schäden innerhalb der festgesetzten Frist zur Ver­meidung der Präklusion angemeldet morden sind, die inzwi­schen durch direkte Bestellung der Geschädigte»! bei der deut­schen Industrie und durch Bezahlung aus Mitteln der Ent schädignngsfonds der alliierten Regierungen erledigt worden sind.

b) Der zweiten Organisation würde auch die endgültige Abnahme der gelieferten Waren und die Rüge etwaiger Mängel znfallen.

5 Alle Organisationen sind anfzubauen aus Grundlage paritätischer Arbeitsgemeinschaft von Arbeitgebern und Ar­beitnehmern

6 Sicherheitsmaßnahmen sind gegen die Mißbräuche aus- zuarbsiten, die sich bei bürokratischer Vermittlung von pri­vaten Geschäften eirsichleichen.

7 Einer aus Sachverständigen zu bildenden Kommission (eine Liste der Mitglieder kann von Deutschland alsbald vor­gelegt werden), zn der nötigenfalls Regier nngsvertreker zu- gezogen werden könne», wird die Prüfung der Planes und seine Durchführung überlragen. Der Kommission werden Uitterkommissionen für die einzelnen Warengatttnigen ange- gliederi. Sie soll sofort an die Arbeit gehen.

Sodann heißt es weiter:

1. Die deutsche Regierung erblickt den Zweck der jetzigen Verhandlungen darin, daß versucht weiden soll, zu einer ver­einbarten endgültigen Regelung ihrer gesamten Reparations- Pflichten zn gelungen.

2. Die deutsche Regierung meist darauf hin, daß nach ihren Berechnungen die bis znm 1. Mai I92l zu zahlenden 20 Milliarden Mark Gold nicht nur schon setzt geleistet sind, sondern daß bereits ein erheblich höherer Betrag bezahlt ist. Unterlagen stehen znr Verfügung.

3. Eine Regelung für die Zukunft, die die deutsche Re­gierung ais erfüllbar anerkeniien soll, kann nur nach der wirtschaftlichen und, finanziellen Leistnngssähigkeit Deutsch­lands bemessen werden. Hierbei ist besonders die Notwen­digkeit zn berücksichtigen, den deutschen Etat zu baiancieren. Sonst werden rasch wachsende weiiere schwebende Verschuldung und Inflation jede Leistungsfähigkeit untergraben.

4. Für das Maß der deutschen Leistungsfähigkeit ver. weist die deutsche Regierung auf die überreichten Denkschrif­ten Sie gebt davon aus, daß insbesondere keine wettere Schmälerung der Grundlagen der schon stark geschwächten deutschen Volkswirtschaft eintrin und die rinenibehrlichen weltwirtschaftlichen Hilfsquellen wieder gewonnen werden. Namentlich muß Deuffchland die notwendigen Lebensmittel,

Futtermittel, Düncumsittel und sonstige Rohstoffe zu ange- >. effenen Zahlungsbedingungen einführen können

5 Wird die deutsche Leistnngssähigkeit zu Grunde gelegt, so ergibt sich folgendes:

s) Die Entschäsigungspflicht ist in Amruitälen auszu- dlücken Die Mindesthöhe der Annuität ist festznstellen.

b) Die Pflicht znr Zahlung von Annuitäten wird auf die rm Vertrage von Versailles genannte Frist non 30 Jahren bemessen.

c) Die Mindcstannuität ist derart bemessen, wie es auf Grund der deutschen wirtschaftlichen und finanziellrn Lei­stungsfähigkeit irgend möglich ist. Sie umfaßt daher alle Verpflichtungen Deutschlands zur Sach- und Geldleistung nach dem Vertrag von Versailles, also insbesondere auch die Verpflichtung zur Erstattung der Kosten der Okkupationsarmee.

(Schluß folgt.)

Vorläufiges Abstimmungsergebnis.

(Wiederholt ans einen! Teil der gestrigen Nummer.)

3n Westpreutzen: Bon 99316 abgegebenen Stim. men waren 91634 deutsch «. 7682 polnisch, demnach 92'/» deutsch. In Ostpreußen: Bon 361963 abgegeb. Stimmen waren 383688 deutsch «. 7408 polnisch, also 97°/. deutsch.

Der deutsche Sieg in Ost- und Westpreußeu.

Königsberg, l2. Juli. Zur Abstimmung sind 200 000 Deursche aus alle» Teilen des Reiches und selbst aus der Schweiz in Ostpreußen eingetroffen. Die Begeisterung für die deutsche Sache äußerte sich iu der prächtigen Ausschmückung der Bahnhöfe. In Städten und Dörfern war die Wahlbetei­ligung sehr rege.

Amerikanische Kohlenausfuhr.

Die englische Regierung' bat durch ihre Maßnahmen, die die engiische Kohlenausstrhr einschränken, die Nachfrage nach amerikanischen Kohlen sehr verstärkt. Der amerikanische Kohienexpori beträgt etwa Millionen Tonnen im Monat. Südamerika, das Abnehmer großer Kohleninengen ist, führt dagegen Wolle, Gummi und andere Produkte aus.

Der heilige Krieg in Kleinafien.

Basel, 12 Juli. DieMorningpost" meidet aus Kou- stantinopel: Sendboten uon Kemal Pascha verkünden in 7 Teilen von Mesopotamien, Syrien und Kleinafien den hei­ligen Krieg gegen die westeuropäischen Mächte.

MnDttsrnbergischlk Poknrk Das neue Diätengesetz.'

r Stuttgart. Dem Landtag ist ein Gesetzenlwuis über die Entschädigung er Mitglieder des Landtags zngegangen. Die Abgeordneten sollen erhalte» monatlich 450 ^ll Aufwands­entschädigung, ein Sitzungsgeld van 25 eine Uebernacht- gebühr; Auswärtige von 25 und freie Fahrt auf de» Eisen­bahnen. Der Präsident erhält monatlich 1500 ->41 und die üblichen Entschädigungen.

Die Bernichinngstätigkeit der Ententekommisfione«.

r Stuttgart, 10. Juli Von zuständiger Stelle wird nrit- aeteür : Die Zerstörung und der Abtransport sämtlichen Lnfl- fahrmaterials in Böblingen wird im Lause dieser Woche be­endet sein. Sämtliche Ansstelluiigsmotoren, die sich in Filialen der Daimlermolorcmgesellschaft befinden, sollen zur Fabrik zurückgebracht werden, nm ihre Zerstörung überwachen zu könne» Der Antrag der Firma Benz um Freigabe ver­schiedener Versuchst»otore, wurde abgeiehut. Die Zerstörung des privakeigenen Materials m den Fabriken Maybach Moiorenbau-FriedrichShafen, Flugzeugbau-Manzell und See- moos, sowie bei Daimler Unteriürkhei», hat begonnen. Die Ententekommisston fordert die Vernichtung der Holzmodelle. Matrizen und Versuchsstände in den einzelnen Fabriken. Von der Bewaffnungskommission wurden in letzter Zeit 22 rvürt iembergische n. badisch? Fabriken besichtigt. Die Kommission für Stärken kontrollierte die Reichswehriruppenieile in Nlm und die AbwicklnngssteUen des alten Heeres in Müllheim in Baden. Die Festungskommission bereiste die Festungen Ulm, Ingoid statt. Istein und die Oberrheinbefrstigrmgen.

Neubezeichnung der Dersorgungsämter.

r Stuttgart. Auf Grund des Gesetzes über die Verjor- gnngsbehörden vom 15. Mai 1920 sühn das bisherige Ber- sorgungsaml Stuttgart (frühere Versorgnngsanrt XIII A.K.) von jetzt an die Bezeichnung .,Hauptversorg',ngsamt Stutt­gart". Die diesen unterstellten bisherigen Bersorgungsstellen (Biberach, Calw. Ehingen. Ellwangen, Eßlingen, Gmünd, Hall. Hellbraun. Horb, Leonberg. Ludwigsburg, Mergentheim, Ravensburg. Reutlingen, Rottweil. Ulm. Stuttgart I und Stuttgart II) haben die BezeichnungVersorgungsämrer" er­halten. Die seitherige Landesdienststelle für das ärztliche Ver- sorqnngswesen in Württemberg früheres Sanitätsamt und Medizinalabteilung des früheren württ. Kriegsminrsterirrms) ist eingegongen und wird als ärztliche Abteilung des Haupt versorguiigsaintS weitergeführt. Die Laudesdienststelle für da? Rentenveisorgungswesen in Württemberg (Versorgung? nbleilung des fiüheren württ. Kriegsmiinstenums) besieht zunächst noch weiter, wird aber in absikibaie: Zeit im Haupt verloraungsamt Stuttgart ausgehen.