Verfügung des Arbeitsministeriums betr. die Abteilung für Notstandsardeiten und die Ueberteuerungszuschüfse zu solchen.
Dom 30. Juni 1920.
I.
Die Abteilung für Notstandsarbeiten wird mit Wirkung vo« l. Juni 1920 ab aufgelöst. Die Prüfung der Abrechnungen für die Unternehmen,die mit Ueberteuerungzuschüssen bedacht sind, und die Anweisungen zur Ausbezahlung dieser Zuschüsse erfolgen von diesem Zeitpunkt ab durch das Arbeitsministerium selbst. An dieses sind alle Anträge und Gesuche zu richten.
, U.
Die Verfügung des Arbeitsministeriums (Staatskommissars für Demobilmachung) vom 25. Februar 1919 betr. Ueber- teuerungszuschüsse (Staatsanzeiger Nr. 48) und alle dieselbe erweiternden oder ergänzenden Verfügungen des Arbeitsministeriums treten vom 1. Juli 1920 ab außer Wirkung.
Die in denselben aufgestellten Grundsätze für die Gewährung von lleberteuerungszuschüfsen finden jedoch auch nach dem 1. Juli 1920 bei den Abrechnungen und Zahlungsanweisungen Anwendung.
Hl
Für alle Unternehmen, denen Ueberteue rungszu schüfse bis 30. Juni 1920 gewährt bezw. zugesagt, dieäber bis zu diesem Tag noch nicht fertiggcstellt sind, ist sofort festzustellen, welches der Stand des Unternehmens am 30. Juni 1920 war, und welche Kosten bis dahin tatsächlich erwachsen sind. Das Arbeitsministerium behält sich vor. diese Feststellung durch seine Kontrollbeamten an Ort und Stelle nachprüfen zu lassen.
IV. - -
Bis 10. Juli 1920 ist von ullen öffentlichen Körperschaften, die zuschußberechtigle Unternehmen ausMhren, dem Arbeitsministerinm bei Vermeidung fe rnere r Nichtberücksichtigung kurz anzuzeigen, welche Unternehmen am 30. Ju ni 1920 noch nicht abgeschlossen.chnd und bis wann ihUFertig- stellung in Aussicht zü nehmen ist.
V.
Allen öffentlichen Körperschaften, die Anzeige gemäß Z. IV oben erstatten, wird entsprechend einer vom Reichsfinanzministerium-Notstandsarbeiten erfolgten Anordnung Weisung des Arbeitsministeriums über Weiterbehandlung zugehen. Grundsätzlich hat das Reichsfinanzministerium ausgesprochen, daß für die nach dem 30. Juni 1920 auszusühr- enden Arbeiten eines Unternehmens für welches Ueberleuer- ungszuschüffe bis 30. Juni >920 bewilligt wurden, die Förderung auf dem Wege der produktiven Erwerbslosensür- sorge einzutreten habe.
VI.
Die Oberämler werden um alsbaldige geeignete Bekanntgabe dieser Verfügung ersucht.
Für den Arbeitsminister:
32 K e ck.
Gtadtpstege Nagold.
42
Hunde-Abgabe betr.
Die hies. Hnndebefitzer werden hiemit aufgefordert, die rückwirkend vom 1. April 1920 an um 16 Mk. bezwse. für einen 2. Hund um 32MK. erhöhte Hundesteuer für dasJahr 1820/21 innerhalb 14 Tagen (an den Kassenlagen Mittwochs und Samstags) unter Vorlage ihres Hundesteuerzettels an die Stadtpflege zu entrichten. Lenz.
Emmingen.
SAsMide-VerMkhtllllg.
Die Gemeinde-Schafweide die noch mit 200 Stück befahren werden darf, wird am
Mittwoch den 7. ds.Mts
nachmittags 6 Uhr auf dem Rathaus hier verpachtet, wozu Liebhaber, aus wärtige mit Vermögenszeugnissen, eingeladen werden. 43
Gemeiuderat.
Die Bezugsscheine für
RoDM-Mre«
können am Freilag abgeholt werden.
Gleichzeitig werden noch weitere Bezugsscheine auf Herrenanzüge zu.«227. —. 185.— 125 —, Burschenanzüge zu 93.—. Kinderanzüge zu ^ 44.—. Männerbekleidungsstoff zu 44. —, per Meter und Unterhosen zu 7.80 abgegeben. 31
Nagold. 1 Juli 1920. Stadt. Nahrungsmittelamt.
Berkaufe Samstag- Nachmittag, den 3. Juli eine hochträchtige, schöne 19
auch zum Fahren geeignet.
Mönch, im SM
Effringen.
VorsckickklsmÄLixe
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mit Aufdruck liefert die Buchdruckerei von
o.«.rslM.lislioiii.
Bei der jetzigen Brerenernte und dem Mangel an Zucker empfehle ick zur Bereitung eines guten Haustrunkes die Beimischung v,n
S
BreiSgauer
Kunstmostausatz
mit Süßstoff.
Das BerhSIlnis im allgemeinen ist: V4 Säst mit »/§ aus Breisg. Kunstmostansatz bereitetem Getränk, richtet sich jedoch nach demGeschmack des Konsumenten.
Rtederlagen durch Plakat« er- kenntllch.
Eduard Palm Freiburg i.B
Breisgairer
Nagold.
Wegen Bornahme der jährlichen Hauptreinigung sind unsere Geschäftsräume am
22
SmMgd. 3 .ML. geschlossen
Sbermr-slege.'. MrMtssMkG.
Das
Ueberberg.
2981
Simmel» m Ben«
jeder Art ist in den hiesigen Gemeinde- und Privat- Waldungen für Auswärtige
bei Strafe verboten.
Den 28. Juni 1920.
Gemeinderat.
Die am 22. Februar 1909 erfolgte Entmündigung des Bauern Gottlob Gackenheimer von Gültlinge« ist durch Gerichtsbeschluß vom 26 v. M wieder aufgehoben. 30 Nagold, den 26. Juni 1920.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Nagold: Hang.
Stadtgemeinde Nagold.
Wegsperre.
Der obere Teil des Steinbruchsträtzchens zwischen Abteilung Stadtacker und Hinteres Wäsle ist wegen Ber- beflerungsarbeiten bis auf Weiteres gesperrt.. 40
___Stadt. Forstverwaltung.
Das
Altensteig-Dorf.
Snimelli« Vme»
jeder Art ist in de« hiesigen Gemeinde- und Privatwaldungen für Auswärtige
bei Strafe verboten;
ebenso das Betreten der Kulturen. s
Den 1. Juli 1920. ?
Gemeinderat.
-II. W
Am Sonntag, 4. Juli, mittags 2 Uhr
Versammlung
im Gasthaus z. „Bären" mit ^
Vortrag.
Der Ausschuß.
Bom Samstag den 3. ds. Mts. an steht wieder ein grotzer Transport rheinischbelgischer 25
Fohlen,
sowie ein Transport
Arbeitspferde
in unseren Stallungen, wozu wir Lieb-
7
Haber höflichst einladen.
krenbiiM S k«..
kkerdLksudlung,
kexiligenM Korb 18 .
Gaugenwald.
z Wegen Entbehrlichkeit verkaufe am Samstag, 3. 3uli mittags 1 Uhr 7
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