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Freitag den 2. Zuli 1920

94. Iahraam,

Ein Brief aus Moskau.

Wir gebe» im folgende» einen Brief des Korrespon­dent-» der ZeilschristOstexport" aus Moskau wieder. Der Brief ist in Heft 12 der genannten Zeitschrift ab gedruckt. Er enthält eine Fülle aktuellen Materials und ist >auch deshalb besonders interessant, weil er erst . vo: einem Monat geschrieben ist.

U. (Schluß.)

Moskau, Mitte Mai 1920.

Nachdem die Bolschewisten anfangs jeden Privathandel unterdrückt und selbst die kleinsten Geschäfte naturalisiert hatten, um jede Spekulation zu unterbinden, haben sie jetzt unter dem NamenKustarny-Magazin" (Heimarbeitsladen) den Betrieb von kleinen Läden zulassen müssen. Dabei drücken die Bolschewisten nicht ein, sondern mehrere Augen zu, wenn in der Auslage dieser Läden anstatt Heimarbeit Luxusgegenstände französischer und deutscher Herkunft und überhaupt Waren aller Art ausgestellt sind. Die Großzügig­keit der Bolschewisten geht soweit, daß sie sogar ihren eigenen Sowjetinstituten, die doch früher die Spekulationen mit To­desstrafe bekämpft haben, gestattet, in diesen Läden Waren zu den Preisen des freien Handels, also zu den höchsten Spekulationspreisen zu kaufen. Man hat einaesehen, daß die Durchführung des Monopols unmöglich ist, daß man zu den offizielle» Höchstpreisen nichts bekommen kann, und man gibt nach.

Außer diesen Läden existieren in Moskau und Peters­burg fast auf jedem größeren Platz dis sogenannten Sucha- rewkas, eine Ansammlung von Jahrmarktsbuden, wo man natürlich zu Spekulationspreisen alles bekommt, was man früher in den Läden sah, angefangen von Möbeln bis zu den teuersten Brillanten und Perlen und allen Lebensmitteln. Die Sucharewka in Moskau selbst, die früher einen Platz von l km einnahm, zieht sich heute etwa 5 km durch die Straßen; sie beginnt am Karetny Sadowaja und geht bis zur roten Pforte, wobei als sehr originell die sogenannte Bour­geoisie-Reihe zu verzeichnen ist, in der die Bürger ihre letzte Habe zum Verkauf bringen. Diese Reihe handelt ausschließ lich mit ihrem persönlichen Luxuseigenium, Perlen, Brillan­ten, Uhren, Wäsche, seidenen Kleidern, Strümpfen, Stiefeln, Ballschuhen usw. Die Besitzer verkaufen snccessive ihre letzten Sachen, um nur dem Hungertode zu entgehen. Bezeichnend für die Art der Käufer ist,' daß man für ein Grammophon 60000 Rubel bezahlt, für ein Klavier oder für einen guten Flügel jedoch nnr 30000 Rubel, denn das Grammophon kann jeder spielen.

Die Sowjetregierung hat eingesehen, daß die Industrie mit den bisherigen Prinzipien nicht betriebsfähig zu machen ist und hat daher ans dem letzten Kongreß die Leitung der Unternehmungen den kommunistischen Betriebsräten entzogen, und, wie in ulte» Zeiten, in die Hände einzelner sachver­ständiger Direktoren gelegt; dadurch hofft man die Industrie wieder zu heben. Besonders interessant ist dabei, daß, nach­dem dieser Beschluß bereits veröffentlicht war, die Spitzen der Sowjetregierung sich noch nicht darüber einig waren, ivie weit diese Einzelleitung die Sowjetpolitik bezw. die Bolsche- wistenherrschaft gefährden könne; aber es wurde betont, daß man keine andere Wahl habe, weil man sich in einer Not­lage befinde.

Das Gros der Bevölkerung ist, nachdem man sämtliche Geschäfte nationalisiert hat, bei den Sowjetbehörden angestellt. Jeder Arbeiter und Angestellte gilt als mobilisiert, er kakln keinesfalls seine Stellung auf Wunsch aufgeben. Sein Ge­hall beträgt zwischen 2400 und 4200 Rubel pro Monat. Diese Summe ist unter den jetzigen Verhältnissen in Rußland natürlich lächerlich und jedermann ist auf die sogenannte Staatsration angewiesen, die er in seiner Arbeitsstätte gratis erhält. Diese besteht aus Hirsesuppe ohne Fleisch, uns Hirse­brei, abwechselnd mit Linsen und roten Rüben, und etwa ein halbes Pfund Schwarzbrot täglich In vielen Behörden ist es eingeführt, daß die Angestellten am Schluß des Monats ein Pfund Mehl auf Karten erhalten, seltener etwas Fleisch und Butter. Wären die Rationen nicht, so würde man nie mand bereit finden, für die Bolschewisten Dienste zu tun. Denn bei einem Gehalt von durchschnittlich 3000 Rubel ist selbst der bescheidenste Mensch nicht in der Lage, sich zu be­köstigen. Als Beispiel sei gesagt, daß man für 1000 deutsche Mark in Moskau 80 OM bis 90 OM Rubel bezahlt. Dieser Kurs entspricht genau den Preisen der Lebensmittel in Ruß­land im Vergleich zu Deutschland. So kostet Schwarzbrot vermischt mit Stroh und Sonnenblumenkörnern 350 Rubel per russisches Pfund (400 Gramm), unser Graubrot 8M Rubel, Butter 3000 Rubel. Schweinefleisch 23M Rubel, Rind­fleisch 1200 bis 1500 Rubel usw. Heute ist jedermann, selbst der anfangs den Bolschewisten so ergebene Arbeiter, Feind dieser Regierung, denn er ist gezwungen, täglich etwas von seinen früher mühsam ersparten Sachen zu verkaufen, nur um nicht zu verhungern. Wir brauchen nur den Kurs zu berücksichtigen, um den Verdienst des russischen Arbeiters be­urteilen zu können. 3000 Rubel entspricht einem monatlichen Verdienst von 30 infolgedessen ist jedermann auf Dieb­stahl angewiesen, und die Sowjetregierung drückt wieder ein Auge zu, wenn jemand, was schließlich jeder tun muß, für

seinen eigenen Lebensbedarf ein Stück Brot oder Kartoffeln entnimmt", sie ist eben machtlos dagegen:

Von einer produktiven Arbeit kann unter diese» Um­ständen weder bei den Sowjetbehörden noch in den Fabriken die Rede sein. Jeder ist gezwungen, seine Arbeit zu ver­nachlässigen, da er darauf angewiesen ist, nebenbei etwas zu verdienen, wenn er nicht verhungern will.

Der achtstündige Arbeitstag besteht offiziell noch immer, deswegen ist die sogenannte Nachtarbeit eingeführt. Am Sonnabend und Sonntag werden die Arbeiter zu Hunderten auf die Straße gejagt und von bewaffneten Soldaten zur Zwangsarbeit, Straßenreinigen, Eisenbahnkehren, Wegschaffen von abgerissenen Häusern usw. geführt, ohne jede Vergütung. Man nennt diese Zwangsarbeit euphemistischkommunistische Subborniki" (Sabbatarbeit). Man kann sich vorstellen, wie entzückt die Arbeiterschaft von dem Los ist, das ihr die Bol­schewisten beschert haben.

Die viel gerühmte Freiheit besteht darin, daß man in Versammlungen, in denen z. B. 50M Eisenbahnarbeiler an­wesend sind, darunter höchstens 300 Kommunisten, nur Kom­munisten sprechen läßt. Resolutionen unterliegen keiner Ab­stimmung, sondern werden sofort, nachdem der letzte Kommu­nist seine Rede beendet hat, als allgemein angenommen ver­lesen, unter dem Druck der überall anwesenden bewaffneten Tschreswytschaika (Außerordentliche Kommission).

Die Energie Trotzkis hat immerhin erreicht, daß viele Eisenbahnwagen repariert sind, und die Züge pünktlich ein- lresfen und abgehen. Dies hat dazu geführt, daß man an manchen Stellen sich der Hoffnung hingibt, die Krisis sei über­wunden. Aber es ist zu berücksichtigen, daß der Eisenbahn­verkehr aus einen minimalen Bruchteil reduziert ist, was zur Aufrechterhaltung des Personen- und Güterverkehrs notwen­dig wäre. Es ist ferner zu bedenken, daß die Eisenbahn nur ein geringer Teil von dem weitverzweigten Wirtschaftskom­plex Rußlands ist, und was an einzelnen Stellen mit großer Strenge und Ausdauer durchgesetzt wird, kann nicht als Be­weis für die lleberwindung anderer Schwierigkeiten dienen. Bor allem rrber-ist- he u t e d ie-Stknmung aller derjenigen, die nicht zu den Sowjetregierenden, den Kommunisten oder der Soldateska gehören, also die Stimmung von 90 Prozent der Einwohnerschaft, den Bolschewisten feindlich gesinnt, während zu Beginn der Bolschewistenherrschaft ein großer Teil der Arbeiterschaft zu ihr stand Es ist daher heute eine Gesun­dung der Verhältnisse unter dem System der Sowjetregierung nicht mehr zu erhoffen, und solange die Sowjets nicht von ihren Ideen abkommen, wird in Rußland weder Ordnung, noch produktive Arbeit, noch Wohlstand möglich sein.

Der Budapester Riesenprozeß.

Wien, 21. Juni 1920.

^66. Von unserem Sonderberichterstatter wird uns geschrieben:

Bekanntlich sollte der Prozeß gegen die früheren unga­rischen Volksbeauftragten der Räterepublik Ungarn am 2l. dieses Monats beginnen. Wie dieWiener Ungarische Zei­tung" jetzt meldet, ist die Verhandlung abermals verschoben worden, da die Budapester Oberstaatsanwaltschaft die Anklage­schrift immer noch nicht fertiggestellt hat. Diese Verzögerung wird aber nicht von langer Dauer sein, in einigen Tagen soll die Anklageschrift vervollständigt werden, so daß dann zur Hauptverhandlung geschritten werden kann.

Das oben erwähnte Blatt veröffentlicht in seiner letzten Nummer den ersten Teil der Anklageschrift, welche sich mit der politischen Lage Ungarns im März 1919 befaßt und ein­gehend die Verhandlungen der Karolyi Regierung mit der ungarischen sozialdemokratischen Partei schildert. Aus der Anklageschrift selbst entnehmen wir folgendes:

Aus den Daten des gegen die Volkskommissare einge­leiteten Verfahrens geht deutlich hervor, daß die Mitglieder des revolutionären Regierungsrates durch das Anstckreißen der Gewalt darauf bedacht waren, das Bolksvertretungssystem des ungarischen Staates, die Trennung der gesetzgebenden und vollstreckenden Gewalt, die Unabhängigkeit der richterlichen Macht, sowie die auf ministerieller Verantwortlichkeit ruhende Verfassung Ungarns mit Gewalt umzuändern. Sie haben sich hierdurch im Sinne des Paragraphen 127 V, Gesetzartikel von 1878, strafbar gemacht.

Die Bolksbeauftragten waren ferner die Führer derjenigen bewaffneten Gruppen, zu denen auch die auf Verordnung des revolutionären Regierungsrates aufgestellteRote Armee" zu zählen ist, die in der Nacht vom 21. auf 22. März 1919 in Budapest die Bahnhöfe, die Post- und Telegraphenämter, Staatsgebäude, Kasernen, Waffen und Munitionslager und Banken besetzten und 4'/r Monate lang in ihren Händen hielten. Sie haben die Leiter der Behörden von ihren Posten entfernt. Sie haben die Polizeireviere gestürmt, besetzt und ausgeplündert, die der gesetzlichen Ordnung treu gebliebenen Beamten auf der Straße angegriffen und mißhandelt, die Offiziere entwaffnet und ihnen die Rangabzeichen öffentlich heruntergeriffen, alle Freunde der öffentlichen Ordnung, sowie die in ihren Augen verdächtigen Staatsbürger als Geiseln eingekerkert und mißhandelt. Unter dem Vorwände der Be­schlagnahme des Privateigentums wurden die Bürger durch

die fortwährenden Haussuchungen und Enteignungen aus­geplündert; patriotisch gesinnten Orten wurden in ihrem Auftrag ungeheure Kontributionen auferlegt. Sie haben da durch das Verbrechen des öffentlichen Aufruhrs begangen und gegen die §8 133, 154 und 155 des Gesetzartikels V 1878 verstoßen.

Zur Aufrechterhaltung und Sicherung der widerrechtlich mit Gewalt errungenen Macht hat der revolutionäre Regie­rungsrat alle Gewaltmittel des Terrors zur Anwendung ge­bracht. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des revolutio­nären Regierungsrates haben die Volkskommissare obige Ver ordnungen erlassen; sie haben aus den zweifelhaftesten Ele­menten zusammengesetzte sogenannte revolutionäre Gerichts­höfe und Blntgerichte eingesetzt. Aus ihren Befehl hin haben vorbestrafte und fanatische, durch ihre Grausamkeit berüchtigte Terroristen jeden Versuch zur Herstellung der gesetzlichen Ord­nung im Keime erstickt. Laut ihrer ersten Verordnung sollte jeder, der den Sturz der Roten Herrschaft herbeiführen wollte, mit dem Tode bestraft werden. Sie haben alle diejenigen, welche die Verordnungen des revolutionären Regierunqsrates oder die der Volkskommissare übertreten haben, dem Gerichts­hof überwiesen.

Aus den Gerichtsakten kann heute schon festgestellt wer­den, daß der Volkskommissar Tibor Szamuelly seitens des revolutionären Regierungsrates mit der Aufgabe betraut wurde, mit Hilfe der sogenannten Terrortruppen in den Monaten Mai und Juni 1919 in verschiedenen Teilen des Landes, hauptsächlich in den Komitaten Jasz, Nagykun, Szol- nok, Pest und in Transdanubien die gegenrevolulionäre Be­wegung zu unterdrücken. Auf seinen Befehl haben die revo­lutionären Gerichtshöfe oder die Blutgerichte vollständig un­schuldige Menschen zum Tode verurteilt. Ferner hat der revolutionäre Regierungsrat die ungarischen Gesetze für un­gültig erklärt und die revolutionären Gerichtshöfe dazu er mächtigt, nach eigenem Gutdünken über Leben und Eigentum dieser Verhafteten zu urteilen; der Volkskommissar Tibor Szamuelly war sogar befugt, die Rechte, welche den revo­lutionären Gerichtshöfen und den Blutgerichten zustanden, in eigener Person auszuüben.

Die Königliche Staatsanwaltschaft sieht in diesen Hand­lungen das Verbrechen des vielfachen Mordes und erhebt ge­gen die Volkskommissare die Anklage der Mitschuld. Durch ihre Teilnahme an dem Erlaß der Verordnungen über die Einziehung allen Privateigentums, die zu unzähligen Dieb stählen und Erpressungen geführt haben, haben die Volks­kommissare des revolutionären Regierungsrates gegen die 88 350, 353, 336, Abschnitte 5 und' 10 des Strafgesetzbuches verstoßen und find daher zur Verantwortlichkeit zu ziehen. Die Volkskommissare des revolutionären Regierungsrates haben schließlich noch die Nachahmung der 200.. 25 , 2- und 1-Kronenscheine der österreichisch-ungarischen Bank gut ge­heißen und zugelassen, daß die obengenannter Scheine im Werte von 3*/« Millionen gefälscht würden. Sie haben da­durch das Verbrechen der Notenfälschung begangen und sich im Sinne des 8 203 des Strafgesetzbuches strafbar gemacht.

Deutscher Reichstag.

Sitzungsbericht vom 30. Juni (Schluß).

Abg. Trimborn fortfahrend: Was an sozialen Refor­men bereits eingelaufen sei, müsse weiter ausgebaut werden. Eine Beseitigung der Zwangswirtschaft sei nicht möglich. Er appelliere an die Landwirte, ihren Lieferungsverpflichtungen zu entsprechen. Der Redner schloß seine Ausführungen mit dem Ausdruck unbedingter Zustimmung zu dem Regierungs­programm und vollsten Vertrauens zur neuen Regierung.

Abg. Dr. Stresemann (DVP) gibt zunächst eine Ueberstcht über die Ereignisse bei der Kabinettsbildung, be­dauert, daß man sich, statt dem Erfolge der Rechten bei den Wahlen zu entsprechen, an der Ratlosigkeit der Sieger ge­weidet habe, als die Sozialdemokratie nicht mittat. Er be­merkte dem Abg. Dr. Hergt gegenüber, daß eine Kabinetts­bildung mit der Rechten allein eine Unmöglichkeit sei. Ein Uebereinkommen mit den Deutschnationalen sei von seiner Partei nirgends abgeschloffen worden. Er kam sodann auf die Sozialisierung zu sprechen und meinte, noch wich­tiger als diese sei die Hebung der Produktion. Der Ab­bau der Zwangswirtschaft sei noch lange nicht das freie Spiel der Kräfte wie früher, denn uns sei durch das Fehlen des internationalen Güteraustausches die Kraft genommen. Die ganze Frage des Wiederaufbaus sei überhaupt international und nicht bloß eine deutsche Ange­legenheit. Wenn Deutschland zusammenbreche, werde auch die übrige Welt mit in den Strudel hineingezogen werden. Der Reichswirtschaftsrat, der heute wieder zusammengetreten sei, habe diesen Wiederaufbau vorzuber eiten. Die Unter­schrift in Spaa werde schwerwiegender sein, als die von Versailles. Deshalb müsse genau erwogen werden, was unterschrieben werden solle. Die sozialen Er schütterungen seien auch für die Sieger nicht minder schwer als für uns. Zwinge uns Spaa zum Bolschewismus, so breche das Unheil auch über den Sieger herein. Er verlange Unterstützung der Ausländsdeutschen, die ihr Vermögen im Ausland verloren hätten und jetzt dorthin zurückkehren wollten, desgleichen der Staatenlosen und der noch in Feindeshand

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