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Nr. 30 Freitag den 6. Februar 1920 94. Jahrgang
Um Deutschlands Ehre.
Die Ausliefenmgsfrage ist in das entscheidende Stadium getreten. Alle Warnungen, die von Deutschland, von neutraler und sogar von feindlicher Seite an die Entente ergangen sind, wurden von dieser in den Wind geschlagen. Frankreich vor allein besteht auf seinem Schein, und sein noch immer ungestillter Rachedurst setzt alles daran, um das letzte Bißchen deutscher Ehre, das uns der Schmach- und Gewaltfrieden von Versailles gelassen hat, in den Staub zu treten. Was kümmert eS die französische Rachegier, wenn infolge des allem Rechtsempfinden ins Gesicht schlagenden Ausliefe- rnngsbegehrenS in dem wirtschaftlich schwer leidenden Deutschland neue Erschütterungen und neue Unruhen entstehen! Wohl har Deutschland im heißen Juni 1919 unter dem Zwange der drohenden Kanonen den Friedensverlrag mit all seinen Auswüchsen der Rache und des Hasses unterzeichnet. Es lat dies, weil ihm keine andere Wahl blieb, wenn eine weitere schwere Bedrückung des Volkes vermieden werden sollte. Aber zur selben Stunde, in der die deutsche Regierung die Unterzeichnung des furchtbarsten aller Verträge beschloß, ließ sie keinen Zweifel darüber bestehen, daß sie zwar den Vertrag nach bestem Vermögen äussiihren wolle, um die Ehrlichkeit des guten, friedlichen Willens Deutschlands zu erweisen, daß aber die restlose Erfüllung des Vertrages unmöglich sei. Heute zeigt sich schon, kaum daß der Vertrag recht <n Kraft getreten ist, daß dem ehrlichen Willen Deutschlands unüberwindliche Hindernisse in den Weg gebaut sind.
Die mannhafte Weigerung des Freiherrn von Lersner, 'eine Hand zur Auslieferung Deutscher an die feindliche Rache zu bieten, und sek es auch nur durch Uebermittlung der Liste der „Schuldigen" nach Berlin, erscheint uns wie ein letzter, eindringlicher Appell an die Vernunft und die Ritterlichkeit der Entente. Umsonst! Millerand faßte die Weigerung als eine private Willensäußerung Lersners auf und erklärte, sie werde keine Aenderung oder Störung in der eingeleiteten Aktion zur Folge haben. Die Würfel' des Schicksals rollen!
Wir können die Haltung von Lersners nicht als die bedeutungslose private Tat eines Beamten ansehen. Sie erscheint uns vielmehr symptomatisch für die Auffassung des deutschen Volkes. So wie der Einzelne gestern sich weigerte, die Hand zu einer erbärmlichen Schmähung Deutschlands zu bieten, so werden es morgen hundert, tausend u. Millionen andere tun. Aber immerhin muß gesagt werden, daß durch die Weigerung Lersners die Gefahr nicht beschworen ist. Der französische Geschäftsträger iri Berlin wird nun das Dokument der Schande der deutschen Regierung übergeben, zur Stunde, in der diese Zeilen in Druck gehen, hat er dies vielleicht schon getan. Die deutsche Regierung, die. in ihrer Note vom 25. Januar, die wir weiter unten abdrucken. eine unzweideutige Warnung an den Verband des Hasses hat ergehen lassen, muß das Äus- lieferungsbegehren entgegen nehmen. Was der Vorsitzende der Friedensdelegation tun konnte, um dann vom Schauplatz abzutreten, das kann für die Regierung als solche nicht in Frage kommen. Sie kann keine Vogel Strauß-Politik treiben, sondern muß die Gefahr erkennen und dazu ist es nötig, daß sie die ungeheuerlichen Schriftsätze der Entente entgegennimmt, um dann die Abwehrstellung einznnehmen. die ihr von Deutschlands letzter Ehre vorgeschrieben wird.
Es geht nicht um das Schicksal der Männer, die die Liste nennt und die doch nichts weiter getan haben, als das, was ans der andern Seite von Männern des gleichen Ranges und Standes täglich und stündlich auch getan worden ist. es geht um Deutschlands letzte Ehre. r.
Deutschlands Warnung und Gegenvorschlag an die Entente.
Die am 25. Januar dem Präsidenten der Friedenskonferenz in Paris überreichte deutsche Note lautet:
Die deutsche Regierung hat den Regierungen der a und a. Hauptmächte anfangs November o. I. die verhängnisvollen Folgen dargelegt, die eine Durchführung der in dem Artikel P28 bis 230 des Friedensoerlrages enthaltenen Bestimmungen über die Auslieferung von Deutschen haben würde. Diese Darlegungen sind damals in einer den Vertretern der a. ynd a. Hauptmächte überreichten, hier nochmals beigefügten Aufzeichnung zusammengefaßt worden. Die deutsche Regierung hat zur Vervollständigung dieser Darlegung noch nachdrücklich darauf hingewiesen, daß das Auslieferungsbegehren der a. und a. Regierungen in Deutschland zweifellos die schwerste Erschütterung nicht nur aus politischem, sondern auch auf wirtschaftlichem Gebiete auslöseu müßten. Insbesondere würden die durchgreifenden Maßnahmen, welche die deutsche Regierung zur Vermeidung des wirtschaftlichen Zusammenbruches vor allem auf dem Gebiete der Förderung der Produktion, insbesondere von Kohlen, zu ergreifen im Begriffe steht, aus das äußerste gefährdet, wenn nicht unmöglich gemacht. Dies würde natürlich die ernstesten Rückwirkungen für die Erfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen aus dem Friedensoertrage unmittelbar nach sich ziehen. In der Aufzeichnung vom 5. November o. I. wurde zugleich der Weg einer füt Deutschland erträglichen und
praktisch durchführbaren Regelung, der Angelegenheit angedeutet. Die a. und a. Hauptmächte' haben inzwischen auch Kenntnis von einem weiteren Schritte der deutschen Regierung erhalten, die erneut ihren ernsten Willen beweist, die eines Kriegsvsrbrechens oder Kriegsvergehens schuldigen Deutschen der gerichtlichen Bestrafung zuzuführen. Es handelt sich um das von den deutschen gesetzgebenden Körperschaften einstimmig angenommene, gleichfalls in einem Abdruck abgeschlossene Gesetz zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Kriegsvergehen vom 18. Dezember 1919. Der Friedensvertrag ist in Kraft getreten, ohne daß die alliierten und assoziierten Mächte ihren Willen zu erkennen gegeben hätten, in dieser Angelegenheit den dringenden Vorstellungen der deutschen Regierung Rechnung zu tragen. In der klaren,, durch die Eindrücke der letzten Woche nur noch verstärkten Ueberzeugung von dem außerordentlichen Ernste der Situation hält es die deutsche Regierung aber für ihre unabweisliche Pflicht in letzter Stunde noch einmal an die alliierten und assoziierten Mächte heranzutreten, um die Angelegenheit einer die Interessen dieser Mächte befriedigenden, für Deutschland praktisch möglichen Erledigung zuzuführen. Sie wiederholt und präzisiert noch einmal den bereits früher zur Erwägung gestellten Weg und gibt demgewäß folgende Erklärung ab: Die deutsche Regierung wird die deutschen Straf- verfolgungsbehördeu anweisen, gegen alle Deutsche, die ihr von den alliierten und assoziierten Regierungen als eines Verschuldens gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges schuldig genannt werden, unverzüglich ein Strafverfahren auf Grund des zu übersendenden Materials einzuleiten. Sie wird alle Gesetze, die der Einleitung eines solchen Verfahrens etwa entgegen stehen, außer Kraft setzen, insbesondere die bestehenden Amnestiegesetze und so weiter ausheben. Zuständig für dasStrafverfahrensoll das höchste deutsche Gericht, das ReichsgerichtinLeip zig, sein. Außerdem wird der jeweils beteiligten alliierten oder assoziierten Regierung das Recht eingeräumt sein, an dem Verfahren sich unmittelbar zu beteiligen, lieber den Umfang dieser Beteiligung könnte eine besondere Vereinbarung getroffen werden. Er wäre zum Beispiel eine Regelung in dem Sinne denkbar, daß die Beteiligten alliierten oder assoziierten Mächte dem Verfahren einen Vertreter ihrer Interessen beiordneten, der befugt wäre, von allen die Sache betreffenden Schriftstücken und Akten Kenntnis zu nehmen, neue Beweisstücke oorzulegen, Zeugen und Sachverständige zu benennen, sowie überhaupt Anträge zu stellen, und für die Interessen der verletzten Partei zu plaidieren Allen von den Vertretern gestellten Beweisanträgen würde stattzugeben sein. Solche Zeugen und Sachverständige, die Angehörige einer alliierten oder assoziierten Macht sind, würden auf Antrag des Vertreters von. den zuständigen Gerichtsbehörden ihres Heimatstaates vernommen werden, wobei dem Angeklagten oder seinem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten wäre. Die von dem ReichscMicht erlassenen Urteile würden mit ihrer Begründung veröffentlicht werden. Die deutsche Regierung ist ferner bereit, über die Einsetzung einer zweiten Instanz in Verhandlung zu treten. ' U-W Die deutsche Regierung ist fest davon überzeugt, daß sich auf diesem Wege, und nur auf diesem Wege, die den Artikeln 228 bis 230 des Friedensvertrages zu Grunde liegenden Absichten der alliierten und assoziierten Mächte tatsächlich verwirklichen lassen. Würden diese Mächte dem entgegen auf der Auslieferung der angeschuldigten Personen bestehen, so würden sich aller Voraussicht nach nur solche Personen freiwillig den ausländischenGerichten stellen, die sich schuldlos fühlen und deshalb auf eine Freisprechung rechnen können. Die wirklich Schuldigen dagegen würden der Bestrafung entgehen, da die Regierung, wie in der anliegenden Aufzeichnung näher dargelegt ist, keine Organe finden würde, die bereit wären, die Verhaftung und Auslieferung durchzuführen.
> Die Regierung erklärt: Anmöglich.
> Berlin, 4. Febr. Die Reichsregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung mit der durch das Bekanntwerden der Auslieferungsliste geschaffenen Lage beschäftigt. Durch die Weigerung des Herrn v. Lersner, Note und Liste entgegenzunehmen, ist sie allerdings vorerst noch nicht im Besitz der beiden Schriftstücke.- jedoch haben die Beratungen, die auf der Grundlage der inoffiziell bekannt gewordenen Liste stattfanden, volle Einmütigkeit darüber ergeben, daß an dem Standpunkt der aus der am 25. Jan. in Paris überreichten und inzwischen veröffentlichten Note ersichtlich ist, unter allen Umständen festzuhalten sei. Die Reichsregierung hat schon bei Unterzeichnung des Friedensvertrags keinerlei Zweifel darüber gelassen, daß die Durchführung der verlangten Auslieferung unmöglich ist. Diese Ueberzeugung, die sie mit der übergroßen Mehrheit des deutschen Volkes ohne Unterschied der Partei teilt, wird sie bei den weiter notwendig werdenden Maßnahmen und Verhandlungen leiten.
Wahret die Würde i
Der Oberbefehlshaber Noske erläßt folgende Kundgebung:
Die Würde bewahren! So groß auch die Erregung in der Bevölkerung wegen des Auslieferungsbefehls der Entents
regierungen ist, muß doch der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß von jedermann die gebotene Würde auch insofern bewahrt wird, daß jede Belästigung von Mitgliedern der fremdländischen Kommissionen und militärischen Missionen unterbleibt, sodaß ich nicht genötigt bin, weitergehende Schutzmaßregeln zu treffen.
Der Oberbefehlshaber: (gez.) Noske.
Berlin, den 5 Februar 1920.
Was die Presse sagt.
Berlin, 4. Febr. Die heutigen Veröffentlichungen der Reichsregierung in der Angelegenheit der Auslieferung von Deutschen an die Entente werden zunächst nur von einigen Abendblättern besprochen. — Der „Vorwärts" führt aus, die deutsche Regierung könne einen Versuch zur Ausführung der Vertragsbestimmungen nicht unternehmen, ohne den schwersten inneren Kampf zu entfesseln. Einen solchen Kampf könne man aber nur sichren, wenn man die Mehrheit des Volkes zur Seite habe. Selbst eine bolschewistische Regierung von der Art der seinerzeitigen Münchener Räteregiernng würde sich kaum bereit finden lassen, Deutsche an eine fremde Gerichtsbarkeit anszuliefern. In Deutschland habe man nicht die geringste Lust, eine Katastrophenpolitik zu treiben. Eine solche Pol.itik treiben aber diejenigen, die Forderungen stellen, ohne die Folgen zu bedenken, die jeder Versuch ihrer Erfüllung mit sich bringen müßte. Das „Tageblatt" bemerkt, sähe man es jetzt ein, welche ungeheure Torheit es war, den unerfüllbaren Friedensvertrag zu unterzeichnen, und wohin uns die Leute geführt haben, die seinerzeit nicht schnell genug unterzeichnen konnten, ohne den Versuch eines Widerstandes zu Knochen? Die „Post" sagt, von Lersner habe LMs dem Herzen des ganzen deutschen Volkes heraus gehandelt, wenn er das Schanddokument nicht angenommen habe. Er habe ein Beispiel dafür gegeben, wie jeder Deutsche in dieser Frage zu handeln habe, der Ehre ihm Herzen und sein Vaterland lieb habe. — Der „Lokalanzeiger" legt dar, die Schmach werde vom deutschen Volke nicht getragen werden. Wohl werde es möglich sein, auch in diesem Falle ruhige- Blut zu bewahren, um das Nötige mit Erfolg ins Werk zu setzen. Das Blatt hofft, daß die neueste Tat der Enlente- männer die deutsche Regierung nicht unvorbereitet treffen werde. Auf dem Spiele' stehe nicht das Einzelschicksal von 900 guten Deutschen, sondern das gesamte Schicksal der deutschen Nation, ihre Ehre und ihre Zukunft. Die „Tägliche Rundschau" betont, mit dem heutigen Tage habe die Katastrophe angefangen. Wie sie enden werde, sei nicht zu übersehen.
Aus den Morgenblättern liegen noch f»Igende Aeuße- rungen vor: '
Im „Vorwärts" heißt es, das Kabinett habe einstimmig beschlossen, auf dem Standpunkt der Note vom 25. Januar zu beharren. Diese Note gebe nicht Meinungen wieder, sou dern stellte Tatsachen fest, die durch Mehrheitsbeschluß nicht geändert werden könnten. Man könne wohl einen iNenschen mit vorgehaltener Pistole zu dem Versprechen zwingen, er werde auf den Mond klettern, aber man werde ihn auch durch verstärkte Drohungen nicht dazu bringen, dieses Versprechen auszusühren.
Freiherr von Lersner habe mit seiner Ablehnung, sich als Erster in den Schergendienst der Entente zu stellen, wie die „Kreuzzeitung" schreibt, das Einzige getan, was er als deutscher Beamter habe tun können. In dieser Stunde komme es darauf an, ob zum letzten Mal der deutsche Stolz siege über alle Kleinlichkeit, über persönliche und parteipolitische Rücksichten und sich noch einmal wiederfinde in dem geschlossenen Widerstand gegen das Unterfangen der Entente.
Wie die „Tägliche Rundschau" ausführt, wird das deutsche Volk vor die härteste Probe gestellt. Es werde aus dieser siegreich heroorgehen, wenn eS lieber Niederträchtiges leiden als Niederträchtiges tun wolle. An dem festen Willen des ganzen Volkes, sich nicht selbst zu entehren, müsse der Vec nichtungsschlag der Entente abprallen.
Die „Germania" schreibt: Der Deutsche fühlt sich heute nicht weniger denn ehrlos.Das mag man in Paris wohl bedenken, wenn man zur letzten Entscheidung kommt. Auch der Ententebogen ist nicht gegen die Folgen des Uebersvannens gefeit.
Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" führt aus, daß die Reichsregierung seit Unterzeichnung des Friedensvertrags kein Mittel unversucht gelassen habe, die Undurchfnhrbarkeit der Auslieferung von Deutschen an fremde Gerichte klarzn- stellen und eine sowohl den tatsächlichen Verhältnissen als auch den berechtigten Interessen beider Teile gerecht werdende Regelung der Angelegenheit herbeizuführen.
Eine vernünftige englische Betrachtung.
Amsterdam, 4. Febr. „Daily Mail" schreibt in einem Leitartikel zu der Frage der Auslieferung der Deutschen, die beschuldigt sind, Kriegsverbrechen begangen zu haben: Man könne nicht verstehen, wie vernünftige und ehrliche Leute anders als mit Besorgnis die Auslieferungsforderung der alliierten Regierungen in der Form, wie sie gemeldet wurde, betrachten könnten. Es seien wirksamste Änzeichen dafür vorhanden, daß die drohende Aktion der Alliierten in Deutschland größere Unruhe erzeuge, als alle anderen Maßnahmen, die der Friedensvertrag mit sich gebracht habe. Das Blatt