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Donnerst«, den 1V. Dezember 1S2S
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SS. Jahrgang
Tagesspiegel
fübre-- «»her die Frage der Erwerbslosenunkerstühung slatt- gefunden.
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Delegation für die bentsch-framösisiften Mirffckieckksverhand- ftmaen. am 15. De»-mbe- in Pari-, elnsr-^n „m d»m fr-7nzöl'k-t»»n -ye^<"»"ftov«fü^rer. Daniel
Mncenk, mündliche Besprechungen «Siftunehmen.
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historischen Dr. Jacob Tb-ador Fi«er ^,"nm-br mit der Bst- -r—a ein-« beauftragt. Dr.
Fisser hak fich eine Bedenkzeit erbeten.
Das Urteil im Dolchftoh-Prozeß
München. 9. Dez. Im Dolcbstoßvrozeß wurde beute vormittag 10 Ubr von dem Vorsib-nden, Amtsoericbtsdirektm Frank, das Urteil verkündet. Der Beklaute Gruber wurde «venen korkneishter Vergehen teils der Delechiaun.a. teils der üblen Nachrede zu einer Geldstrafe von 3000 Mark, eventuell 30 Tagen Gefängnis und Tragung sämtlicher kosten verurteilt.
In der Begründung des Urteils, die 16 Seiten umfaßt, wird u. a. festosftellt, daß d>e im einzelnen an geführten Wendungen der Artikel der Münchener Post und ihr beschimpfender höhnender Wortlaut ohne weiteres ergeben, daß die Kundgebungen der Mißachtung des Privat- ULgers sind. Der Angeklagte war sich, wie die Begründung weiter ausführt, unbestritten bewußt, daß die Aeußerungen Len Eindruck der Mißachtung hervorzurusen geeignet sind. Die Behauptung der bewußten Eeschichtsfälschung gegenüber dem Privatkläger ist geeignet, diesen verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Der Angeklagte war sich auch unbestritten dieser Eigenschaft bewußt. Die behauptete Tatsache ist nicht als wahr erwiesen worden. Es ist aus dem Prioatklageverfahren festzustellen:
1. Bewußt und absichtlich aus die Zertrümmerung der deutschen Wehrmacht gerichtete Handlungen hinter der Front
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2. Solche Handlungen sind, abgesehen von der Verbreitung von Flugschriften durch die Feinde, sei es in der Form von Aufforderungen, sei es in der Form unmittelbarer Beteiligung von Angehörigen der USP. und von Angehörigen noch weiter links stehender Gruppen vorgenommen worden.
3. Der Kampfgeist des Frontheeres ist, wenn überhaupt, nur in vereinzelten Fällen durch solche Handlungen beeinträchtigt worden. Der Geist der Truppen in der Etappe, der Geist des aus der Heimat kommenden, für die Front bestimmten Ersatzes, ist durch solche Handlungen erheblich geschädigt worden. Der Ersatz verstand es, im letzten Jahre des Kriegs vielfach nicht mehr bis zur Front vorzukommen. Der Kampfgeist des mit dem Feinde ständig in Berührung stehenden Teiles der Marine, insbesondere der Geist der Besatzung der U-Boote, ist vortrefflich geblieben. Der Geist der Mannschaft der in den Heimathäfen liegenden Schiffe ist unterwühlt worden. Als Ende Oktober 1918 nach Anordnung der Seekriegsleitung dis Hochseeflotte zu einem Vorstoß gegen die Feinde ausfahren sollte, zu einem Vorstoß. der nach Ueberzeugung der höheren Marinefachleute aussichtsre; gewesen wäre, dis Lage des Frontheeres hätte entlasten und damit wohl auch Vorbedingungen für den Abschluß des Waffenstillstandes und des späteren Friedens hätte schaffen können, ist unter der Mannschaft offene Meuterei ausgebrochen. Der Flottenvorstoß ist unterblieben. Die Kampfkraft des Heeres und der Marine hat durch diese Handlungen sehr große Einbußen erlitten.
4. Es hat vielleicht ein verhetzter Teil der Jndustrie- arbeiterschaft und auch ein verhetzter Teil der anderen Volksgenossen den Sieg aus inner-politischen Gründen nicht mebr gewollt. Die Masse der Jndustriearbeiterscbaft, die Masse der anderen Volksgenossen haben ihn gewollt.
5. Welche Bedeutung der im Nachlaß Kurt Eisners im bayerischen Ministerium des Aeußern ausgefundenen lieber- sicht (Stückzahl und Summe der vom 25. Sept. bis 16. Noo. ausgezahlten Schecks von zusammen 164 727 028,54 -4l) zukommt, ist zurzeit mit Sicherheit nicht klärbnr. Anhaltspunkte dafür, daß diese Beträge aus dem feindlichen Ausland stammen, fehlen.
Die Verkündung des Urteils im Dolchstoßprozeß verlief ahne Kundgebungen. Das Gericht hat dem Privatkläger im Urteil auch die Befugnis zugesprochsn, die Verurteilung des Angeklagten in der „Münchener Post" und dem „Vorwärts" >n Berlin zu publizieren. Außerdem hat der Beklagte auch die dem Parteikläger erwachsenen notwendigen Auslagen A tragen. Voraussichtlich wird, wie wir hören, die beklagte Partei Berufung gegen das Urteil einlegen.
Neuestes vom Tage
Besprechungen der Parteiführer Berlin. 9. Dez. Auf Einladung der Abgg. Koch-Weser (Dem.) und Fehrenbach (Zentr.) traten heute im Rejchs- tagsgebäude die Vertreter der für die Große Koalition in Petracht kommenden Parteien zu einer ersten Sitzung zulammen. Außer den Einladenden nahmen an der Sitzung noch teil die Abgg. Marx (Zentr.), Dr. Scholz (DVp), Müller-Franken lSoz.), Leicht (Bayer. Vp.) und Drewitz Wirtsch.Ver.). Wie wir hören, unterhielt man sich nach einleitenden Ausführungen der Abgg. Koch und Fehren-
Friesisches Treubekenntnis
Die Notlage der untere« Veamtengruppen
Berlin, 9. Dez. Der nordfricfifche Verein für Heimatkunde und Heimatliebe faßte am 25. November in Bredt - sie dt eine Entschließung, in der es heißt: Vor dem Minder- heitenkongreß in Genf im Oktober und auch auf dem Kongreß selbst wurde von dänischer Seite bemängelt, daß die friesische Minderheit als solche bei den Beratungen über die Minderheitenprvbleme nicht vertreten war. Obwohl die letzten Wahlergebnisse in Nordfriesland zur Genüge zeigten, daß die sogenannte dänisch-friesische Bewegung künstlich hervorgerufen ist, wollen wir nochmals mit aller Schärfe betonen, daß es eine nationale fr--fisch« Minderheit im Gegensatz zum Deutschtum nicht gibt. In Nordfriesland, d. h. in den friesischen Gemeinden, Kreise Südtondern. Husum, sowie im Kreise Eiderstedt wurden bei der letzten Reichstagswahl am 7. Dezember 1924 abgegeben 27596 gültige Stimmen, davon 241 dänische. Davon sind noch etwa 25 Prozent aus Norden zugswandert, in Friesland also nicht heimatderechtigt. Die vom dänischen Vertreter auf der Genfer Konferenz abgegebene Erklärung weisen wir entschieden zurück. Wir betrachten uns als einen unlösbaren Bestandteil des deutschen Volkes.
Der nordfriesische Verein für Heimatkunde und Heimat- liebe ist, wie der Amtliche Preußische Pressedienst rm Anschluß an den Abdruck des obigen Protestes bemerkt, ein völlig freistehender unabhängiger Bereich der die Mitglieder v"s dem gesamten friesischen Siedlungsgebiet von Eiderstedt bis Tondern und den nordsriesiischen Inseln umfaßt.
Der memellandische Landtag gegen das Direktorium
Memel, 9. Dez. In der gestrigen Sitzung des memelländischen Landtags erklärte Landtagspräsident Kraus: Nach den parlamentarischen Gesetzen ist es ausgeschlossen, daß der Landtag Juosupaitis als PrSstdemen des Direktoriums anerkennen wird, da er ihm bereits sein Mißtrauen aus- g-ffprochen hat. Das geschäftsführende Direktorium ist kein
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oder ihr entgegenstehen. Die Fraktionen sollen sich selbst mit den Fragen beschäftigen. Die endgültige Stellungnahme der Sozialdemokraten und der Deutschen Volks- Partei wird er st morgen erfolgen.
Aus dem Reichstag
Berlin. 9. Dez. Im Reichstage nahmen die verl-hied-men Ausschüsse heute ihre Arbeiten wieder auf. Der Auswärtige Ausschuß behandelte die Handelsabkommen mit Rußland. Die Verhandlungen wurden mit Darlegungen des Reichsaußenministers Dr. Stresemann eingeleitet. Der Haushaltsausschuß beschäftigte sich mit den Anträgen der verschiedenen Parteien zur Beamtende s o! d u n g.
Der Streit um Mofful
Genf. 9. Dez. In der gestrigen Sitzung des Völkerbunds- rats kamen die Streitigkeiten über Mossul zur Entscheidung. Der englische Kolonialminister Amery erklärte, daß England das Gutachten des Haager Gerichtshofes ariert-nnt und die Entscheidung des Völkerbundsrots annehme. Der türkische Vertreter, Munir Vey, lebnte die Antwort des Haager Schiedsgerichts ah. Der Völker- b'mdsrat sei nicht zum Schiedsrichter berufen, sondern seine Aufgabe sei, zu vermitteln. Er habe nur Vollmachten, an den Sitzungen teilzunehmen, aber keine, die Entscheidung des Rats als für die Türkei bind°nd anzuerkennen. Bei der unter atemloser Stille erfolaten Abstimmung gab nur die Türkei ein Nein ab. Alle anderen Stimmen erklärten sich für Annahme des Gutachtens. Damit ist das Rechtsgutachten des Haager Gerichtshofs vom Rat angenommen.
Ein russisch-türkischer Geheimverlrog?
London, 9. Dez. Der Berichterstatter der „Morningpost" in Teheran will erfahren haben, daß zwischen der Türkei und Rußland über ein Geheimabkommen verhandelt werde. Die Angora-Regierung sei an Moskau herangetreten, um die Unterstützung Sowjetrußlands zu erhalten, falls der Völkerbunds- rat eine für die Türkei ungünstige Entscheidung in der Mossulfrage fälle. Angora erklärt sift bereit, gegen eine derartige Unterstützung und gegen Rußlands Billi- g"ng bei den Bestrebungen der Türkei im Zusammenhang mit Persisch-Aserbeidschan an die Sowjetregierung die Provinzen Kars und Ardahan abzutreten.
Loolidges Botschaft an den Kongreß
Washington, 9. Dez. Gestern ist dem Kongreß die alljährliche Botschaft des Präsidenten zugegangen. Coolidge erneuert darin eine Reihe von Vorschlägen, die der Aufmerksamkeit der gesetzgebenden Körperschaften schon früher anempfohlen worden sind. Die Vorschläge geben in ihrer Gesamtheit die Umrißlinie eines umfassenden gesetzgeberischen Programms, das dringende innere und internatwnale Fragen behandelt. So macht die Botschaft des Präsidenten Vorschläge für Steuererleichterungen und befürwortet den Beitritt Amerikas zum Weltgerichtshof. Sie verlangt ferner, daß dem amerikanischen Flugwesen nachdrückliche Förderung zuteil werde, und besteht auf peinlicher Jnnehaltung der Anti-Alkohol-Gesetzgebung.
Zum Thema der auswärtigen Beziehungen erklärt der Präsident, der Erfolg der Konferenz von Locarno rechtfertige die von der amerikaniicben Reaieruna bekolate Po-
Ersatz für eine ordnungsmäßige Landesregierung. Vtr werden mit allen Mitteln zu verhindern suchen, daß aus dem geschästsführenden Direktorium eine Dauereinrichtung wir» — Die Erklärung wurde mit lebhaftem Beifall der Alk- geordneten ausgenommen.
Südtirols Unterdrückung
Bozen, 9. Dez. Die italienischen Behörden dehnen jetzt ihren Kampf gegen das Deutschtum in rücksichtsloser Weife auch auf die deutsche Sprache in der Kirche aus. In Bozen, wo den Italienern schon seit langer Zeit eine eigene Kirche zur Verfügung steht, muß jetzt auch in der deutschen Kirche neben dem deutschen Gottesdienst ein italienischer abgehalteo werden, der jedoch nur sehr schwach besucht wird. Um die Notwendigkeit dieser Einrichtung zu beweisen, oben die Behörden angeordnet, daß die deutschen Schulkinder verpflichtet sind, die italienische Predigt zu besuchen. Ferner hat die Schulbehörde in dem ganzen Bonner Bezirk angeordnet, daß der Religionsunterricht an die deutschen Ki» der in italienischer Sprache zu erteil.n ist. Die Nichtbeoh» achtung dieser Vorschrift hat -prr Fo^as, daß dem S»elsorger die Erlaubnis zur Erteilung des Religionsunterrichts entzogen wird-
Massenkundgebung der Beamtenschaft in Berlin
Berlin, 9. Dez. Die unteren BesolLnngcgruppen der Beamtenschaft veranstalteten gestern abend eine Lffemüche Protestversamm-ung gegen die Not der Beamienschast Er wurde eine Entschließung angenommen, in der es heißt: Die Beamten der unteren Besoldungsgruppen richten in ihrer verzweifelten Notlage an die Regierung und die Volksvertretung in letzter Stunde noch einmal den dringenden Ruf, daß eine wirksame und sozial gerechte Hilfe sofort erfolgen muß, wenn nicht durch den völligen Z -sammenbrnch der unteren Beamtenschaft ein unermeßlicher Schaden für das Dolksganze eintreten soll. —
Mik, die eS' den 'eui-üpMscheiu'Stsaten"überlaßen'habe, ble besonderen europäischen Probleme zu lösen, ohne die Vereinigten Staaten mit hineinzuoerwickeln. Er fügt hinzu, auch die Abrüstungsfrage sei ein ausgesprochen europäisches Problem, doch würden die Vereinigten Staaten jeden Schritt, den die europäischen Länder zur Verringerung ihrer Rüstungen unternehmen sollten, mit besonderer Dankbarkeit be grüßen. Aber wenn die amerikanische Regierung auch itn allgemeinen für die Abrüstungsidee eingenommen sei, lege sie doch keinen Wert daraus, an einer Abrüstungskonferenz te-lzunehmen, deren Tagungsort und deren Zusammen setzung so gewählt sei, daß mit der Wabrscheinlicbkeit des Scheiterns von vornherein gerechnet werden müsse. Der Präsident bebandelt dann die Schuldenverhandlungen mit auswärtigen Staaten. Er vertritt die Meinung, daß die bereits abgeschlossenen Uebereinkommen keine unaerechtsertiale Belastung der Schuldner bedeuten und daß sie für beide Teils erfreuliche Auswirkungen zeitigen würden. Bezüglich der Schulden Rußlands beißt es in der Botschaft, es babe eme Schuld von 192 Millionen Dollar an die Vereinioten Staaten, welche diejenigen, die gegenwärtig die Herrschaft hätten, öffentlich abzuleugnen unternommen hätten.
Das deutsche Eigentum in Amerika
Washington, 9. Dez. In seiner Johresbotschast an den Kongreß erklärte Präsident Coolidge u. a. bezüglich des fremden Eigentums: Zwischen den beteiligten Parteien sind Verhandlungen über eine endgültige Verteilung der in den Händen des Verwalters für fremdes Eigentum befindlichen Verinögensbeftände im Gange. Unsere Regierung mch unser Volk sind daran als Gläubiger interessiert, die deutsche Regierung und das deutsche Volk als Schuldner und Besitzer des beschlagnahmten Eigentums. Bis zum Abschluß dieser Verhandlungen empfehle ick» jede positive Gesetzgebung irgendwelcher Art zu unterlassen. Vorläufig sollten wir im Besitz dieses Eigentums verbleiben, das wir als Sicherheit der Befriedigung der Forderunaen sesthalten, auf die unser V-ur und unjere Regierung Ar»° spruch haben.
Bei den privaten Verhandlungen Iber Rückgabe des deutschen Eigentums in Anerika, die zw^ schen den deutschen und amerikanischen Interessenten» gruppen unter Mitwirkung des amerikanischen Schatzamt» geführt wurden, ist eine Einigung nunmehr zustande» gekommen. Es ist aus das lebhafteste zu wünschen, daß dieses Abkommen rasch von beiden beteiligten Gruppen durch» geführt wird, damit der Kongreß Stellung zu demselben nehmen kann. Es würde mit der Annahme im Kongreß auch der kapitalarmen deutschen Wirtschaft eine nicht hoch genug einzuschätzende Belebung zuteil werden.
Kongreß-Anträge über das fremde Eigentum ln Amerik«
Washington. 9. Dez. Das Mitglied des Kongreffe, Hawes brachte eine Anzahl von Gesetzesanträgen ein, die verlangen, 1. die Aufhebung des Gesetzes gegen den Handel mit dem Feind; 2. die Freigabe des Eigentums, das zurzeit noch in der Verwaltung des Treuhänders für das ausländische Eigentum ist; 3. Abänderung des Gesetzes, durch das weitere Beschlagnahmen von Privateigentum durch den Treuhänder verboten wecden. und 4. Gewährung von Zinsen aus dem Eigentum, das sich zurzeit iv der Verwaltung des Treuhänders befindet.