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Rr. 242 Gegründet 1826 Freitag den 16 Oktober 1925 Fernsprecher Nr 29 99. Jahrgang

Tagesfpiegel

Wie eine Korrespondenz meldet» ist der Schluß der Kon­ferenz von Locarno am Samstag zu erwarten.

Die Londoner «Times" schrieb schon am 14. Oktober, die Unterzeichnung des Sicherheilsvertrags werde das Geburts­tagsgeschenk der Konferenz für Chamberlain bilden, der am 16. Oktober 62 Jahre alt wird.

Der russische Volkskommissar Tschitscherin beabsichtigt, aus seiner Rückreise sich einige Tage in Wien aufzuhr-Hen. Er soll von der Annahme des Sicherheitsvertrags ent­täuscht sein.

Das französische Parlament wird auf 27. Oktober ein­berufen.

Der deutsch-russische Vertrag

Wie schon kurz gemeldet, ist das deutsch-russische Wirt­schaftsabkommen in Moskau am Montag unterzeichnet wor­den. lieber den Inhalt des Abkommens sind von den be­teiligten amtlichen Stellen nähere Mitteilungen bisher nicht gemacht worden. Man erinnert sich indessen, daß die deutsche Regierung zu dem Zeitpunkt, als die grundsätzliche Zustim­mung des Reichskabinetts zu dem Vertragswert festgestellt wurde, eine Erklärung veröffentlichte» die über die Tatsache der Einigung und die Unterstreichung ihrer politischen Be­deutung ' hinaus einen wirksamen Gewinn wirtschaftlicher Art nur in sehr bescheidenem Umfang zu buchen unternahm und sich im großen und ganzen einer auffälligen Zurückhal­tung befleißigte. Diese sehr vorsichtige Beurteilung wird verständlich, wenn man nunmehr die privaten Mitteilungen über den materiellen Erfolg der Langjährigen Verhand­lungen zur Kenntnis nimmt. Vorausgesetzt, daß diese An­gaben stimmen, wird man sich allerdings dem von maß­gebender deutscher Seite ausgesprochenen Urteil anschließen müssen, daß der deutsch-russische Vertrag in seiner jetzigen Fassung bestenfalls einen Ausgangspunkt darstellt» an dem weitere Bemühungen für eine normale, d. h. auchlden deutschen Interessen voll entsprechende Regelung der deuffch- nrssischen Wirtschaftsbeziehungen anzusetzen haben. Es ist nicht gelungen, an dem Grundsatz des russischen Außen­handelsmonopols, das an sich schon emer gleichberschtigten Ausgestaltung des Warenverkehrs beider Länder im Weg stehst auch nur zu rütteln. Die Monopolisierung des russi­schen Außenhandels in der Hand des Sowjetstaats bleibt grundsätzlich bestehen, die Organe des Staatsmonopols» die sogenannten Handelsvertretungen, sind nach wie vor die alleinige Stelle, die den Einkauf und den weiteren Vertrieb deutscher Waren vermittelt. Bei einem solchen Verfahren muh auch die grundsätzliche Meistbegünstigungs- klausel, die Deutschland in dem Mantelvertrag des Ab­kommens zugebilligt worden ist, sehr viel, wenn nicht den größten Teil ihres Werts verlieren. Denn an sich bietet die zollpolitische Meistbegünstigung natürlich keine Gewähr da­für, daß nicht das russische Aüßenhandelsamt die Verkaufs­preise im Innern des Landes nach Gutdünken festsetzt und uns dort, wenn etwa politische Gesichtspunkte es den Russen als angebracht erscheinen lassen sollten, irgendeine preis­drückende Konkurrenz auf den Hals hetzt. Es sei denn, daß der Vertrag selbst doch noch Sicherungen gegen derartige Umgehunden des Meistberünstigungsgedankens enthielte.

hier, wie auch bei den übrigen Einzelabkommen des Vertragswerts ist im Grundsatz die Gegenseitigkeit vorge­sehen. Aber genau so wie die Meistbegünstigung der kapi­talistischen deutschen Wirtschaft für Rußland ganz andere Vorteile bietet als umgekehrt, genau so erscheint es um die paritätische Auswirkung der anderen, beiderseitig zugestan­denen Rechte recht zweifelhaft. Den Angehörigen beider Länder wird das Niederlassungsrecht und die Berufsaus­übung zugestanden. Aber es ist doch wohl zweierlei, ob der Russe diese Rechte in einem Land mit geordneter Rechts­pflege genießt oder ob der Deutsche sie dort zugebilligt be­kommt, wo es um die Unabhängigkeit der Gerichte und um die Sicherheit des Rechtswegs noch nicht gerade ideal bestellt ist. Die Zusicherungen des Vertrags, nach denen die Sow­jetbehörden sich zur Einschränkung von Enteignungen be­reit erklären, nach denen sie ferner den persönlichen Rechts­schutz im selben Umfang wie den eigenen Staatsangehörigen gewähren, und nach denen sie sich endlich einer Benachrichti­gungspflicht im Fall von Festnamen unterziehen, und ein Vesuchsrecht der Konsuln bei den Festgenommenen anerken­nen, klingen nicht gerade so, als ob die Russe» auf derartige Gewaltmaßnahmen überhaupt zu verzichten bereit wären. Erwähnt man endlich noch, daß der an sich schon sehr be­dingte Wert der Meistbegünstigung dadurch noch weiter ein­geschränkt wird, daß Rußland die Persien, Afghanistan und der Mongolei eingeräumten handelspolitischen Vergünsti­gungen auf Deutschland nicht auszudehnen braucht, daß fer- uer auch hinsichtlich Chinas und der Türkei Ausnahmen vor­gesehen sind, so bleibt von Vorteilen für Deutschland wenig übrig. Man wird sich daher wohl damit abzufinden haben, baß günstigere Bedingungen deutscherseits bei aller An- Mengung nicht herauszuschlagen waren, und daß in der Hauptsache andere als rein wirtschaftliche Gründe unsere Zustimmung zu diesem Vertragswert angebracht erscheinen lassen. Seine Dauer ist auf zwei Jahre berechnet. Die Reichs­regierung wird diese Frist hoffentlich nicht vergehen lassen, Este sich ernstlich um eine Verbesserung des Abkommens zu aemuhen und eine» Vertrag zustande zu bringen, der auch in Deutschland als befriedigende Grundlage der deutsch-russi- "strn Handelsbeziehungen angesehen werden kann.

»i k > nichtigste Punkte des Handelsvertrags sind hervor- -ckheden die Anerkennung des russischen staatlichen Handels-

anopols, die Verleihung der Exterritorialität an die

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De« Entwürfe« der westlichen SchiedsvertrSge -«gestimmt.

Locarno, 15. Ott. lieber die heutige Vormittagssitzung wurde zwischen den Abordnungen folgender amtliche Be­richt vereinbart: In der heutigen Vollsitzung wurde der gesamte Text des Entwurfs eines Sicher­heitsvertrags angenommmen. Darauf wurden die S ch i e d s v e r t r ä g e auf die Tagesordnung gesetzt: Die Vertreter Polens und der Tschechoslovakei wurden eingeladen, um den Bericht der Sachverständigen über ihre Arbeiten hinsichtlich der Entwürfe von Schieds - Verträgen zwischen Deutschland und Frank­reich bezw. zwischen Deutschland und Belgien mit anzuhören. Der Text dieser Entwürfe wurde von den beteiligten Abordnungen angenommen. Die Ver­treter Polens und der Tschechoslowakei machten sodann Mit­teilungen über den bereits fortgeschrittenen Stand ihrer eigenen Verhandlungen mit den Vertretern der deutschen Regierung und über den Entwurf von Schiedsverträgen zwischen Deutschland und Polen bezw. zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei. Es wurde beschlossen, die end­gültige Annahme dieser Verträge, sowie die Erörterung dieser Frage des Zeitpunktes ihrer Veröffentlichung einer späteren Sitzung vorzubehalten.

Der Havasvertreter in London bestreitet, daß in den so­genannten Nebenfragen (Räumung, Entwaffnung usw.s den Deutschen in Locarno Zugeständnisse gemacht worden seien.

Mussolini wird abends 5 Uhr in Locarno erwartet.

Erörterung der Oslschiedsverkräge

Die Einzelberatung der Ostschiedsverträge wurde nach­mittags in privaten Verhandlungen der Vertreter der Ver­bündeten fortgesetzt.

Der Sonderberichterstatter derMorningpost" schreibt: Nur der deutsch-polnische Schiedsvertrag hält noch die Lo- carnoverhandlungen aus. Die größte Schwierigkeit liegt in der polnischen Unnachgiebigkeit.

Pressebankett

Zu Ehren der Hauptvertreter der an der Konferenz be- teiliaten Mächte veranstalteten die Journalisten der Welt­presse unter Führung der Vereinigung der beim Völkerbund beglaubigten Journalisten ein Frühstück mit 200 Gedecken. Erschienen waren u. a. von der deutschen Abordnung Reichs­kanzler Dr. Luther, Reichsaußenminister Dr. Strese- mann, Staatssekretär Schubert und Ministerialdirektor Dr. Gaus, von . der englischen Abordnung Außenminister Chamberlain, von der französischen Abordnung Außen­minister Briand, von der belgischen Vandervelde, von der italienischen Senator Scialoja, sowie der tsche­chische und der polnische Außenminister. Chamberlain dankte in einer kurzen Ansprache namens der Gäste für die Veranstaltung.

ruffische Handelsvertretung in Deutschland und die völlige Unterstellung der deutschen Kaufleute, die sich in Rußland niederlassen, unter die Rätegerichtsbarkeit. Der deutsche Kaufmann darf demnach nur mit den staatlichen Organi­sationen des Rätestaates Handel treiben, die hierfür namhaft gemacht worden sind, also nicht einmal mit allen Staats­wirtschaftsstellen. Ganz untersagt ist der Handel mit pri­vaten Kaufleuten und vor allem das unmittelbare Aufsuchsn des Verbrauchers. Das bedeutet eine völlige Anerkennung des russischen Staatssozialismus, praktisch eine starke Be­lastung des Handels nach Rußland und eine Beschränkung der Gewinnmöglichkeiten, während der Rätestaat als Händler erhebliche Zwischengewinne macht und der Staatskasse zu­führt. Auch Vergünstigungen für den Durchgangshandel sind in den Vertrag nicht ausgenommen.

Die franz. Kriegsschulden und Locarno

Bisher ist es noch nicht beachtet worden, daß zwischen der französischen Kriegsschuldenregelung und der Konferenz in Locarno ein gewisser Zusammenhang besteht, und zwar ist er gar nicht unwichtig, er erklärt vielmehr mit ziemlicher

Bestimmtheit die augenscheinlich zweideutige Hal­tung der englischen Abordnung auf der Kon­ferenz. England hat einerseits das größte Interesse, Deutsch­land von Rußland ab- und in den Völkerbund hineinzu­ziehen, andererseits ist es, wie einem vielleicht etwas zu offenherzigen Artikel desManchester Guardian" zu ent­nehmen ist, Frankreich verpflichtet.

Die Nachrichten aus Paris lassen erkennen, daß dort wenig Neigung besteht, das vorläufige Abkommen anzuneh­men, das Caillaux in Washington abgeschlossen hat- Die Regelung nun, die Caillaux im letzten August mit Churchill bei seinem Besuch in London getroffen hat, sollte erst nach dem französisch-amerikanischen Abkommen ihre endgültige Gestaltung erhalten, und zwar nach dem bekannten, von Churchill aufgestellten Grundsatz, daß die französischen Zah­lungen an England und die an Amerika im Verhältnis zu der Höhe der französischen Schuld gegenüber den beiden Ländern stehen müsse, oder, wie man es ausdrückt, daß die Zahlungen an England im gleichen Schritt mit denen an Amerika zu erfolgen hätten. Unter dem Vorbehalt einer etwaigen Aenderung gemäß diesem Grundsatz war im Au­gust vereinbart worden, daß Frankreich 62 Jahres,zahllmgen in der durchschnittlichen Höhe von 12,5 Millionen Pfund leisten solle, was in Anbetracht des Umstands, daß England an Amerika jährlich 32 Millionen zahlen muß, in London als eine sehr edelmütige Regelung betrachtet wurde. Die Regelung war sogar noch edelmütiger als dem Publikum bekannt war, weil Churchill überdies eingewilligt hatte, daß die 18,5 Millionen nur als Durchschnittshöhe zu gelten hätten und demzufolge damit einverstanden war, daß die Zahlungen in den ersten Jahren unter dieser Summe blei­ben, wenn sie dafür in späteren Jahren entsprechend er­höht würden. Eines hat man allerdings in London er­wartet, daß nämlich die französischen Zahlungen nun auch sofort beginnen würden. Das Schatzamt braucht die Zahlungen dringend, um den Fehlbetrag im Staatshaus­halt zu verringern. Dieser Fehlbetrag war schon im August recht hoch, ist aber seitdem durch die gänllich unerwarteten und in ihrer Höhe noch nicht feststehenden Beihilfen an den Kohlenbergbau, die alle Berechnungen über den Hauken geworfen haben, noch aewaltig gestiegen.

Die Franzosen haben aber bisher noch nichts getan und scheinen zu denken, daß sie auch nichtszubezahlen brauchen, bis sie sich mit Washington geeinigt haben, was vielleicht noch sehr lang dauern kann. Nun wird Cail­laux für die nächste Zeit wieder in London erwartet, und man hat Grund, anzunehmen, daß er eine weitere Her­absetzung der französischen Zahlungen an England ver­langen wird. Tatsächlich soll Schatzkanzler Churchill auch

willens sein, diese weitere Herabsetzung zu gewähren, unv zwar erstens, um endlich überhaupt Geld von Frankreich zu bekommen, das er dringend braucht, und zweitens, weil er kein Druckmittel sieht, das man gegenüber Frankreich an­wenden könnte, um es zu höheren Zahlungen zu zwingen.

Die Mehrzahl der Beamten des Schatzamts ist jedoch gegen die weitere Herabsetzung der Zahlungen und weist auf die Konferenz von Locarno und den Sicherheits - vertrag als Druckmittel hin, die man ungehemmt in Anwendung bringen sollte. Man verlangt im Schatzamt, daß die Regierung den Vertrag nicht unterzeichne, ohne vorher den endlichen Beginn der französischen Zahlungen gemäß der im Auguch getroffenen Reglung zu fordern. Man be­fürchtet, daß, wenn die Zahlungen nicht bald und nicht in genügender Höhe erfolgen, eine Erhöhung der Einkommen­steuer im nächsten Jahr nicht zu umgehen sein wird. Eine derartige Erhöhung könnte aber für'das Kabinett Baldwin verhängnisvoll sein. DerManchester Guardian" weist dar­aus hin, daß die Ve r st ä n d i g u n g, die bei den Besuchen Briands und Eaillaux' in London erzielt wurde, zwei­te i t i a gemeint war. England habe sich bereit erklärt, das französische Verlangen nach Sicherheit zu befriedigen und Frankreich auf der Konferenz beizustehen, wogegen Frank­reich versprochen habe, die Lasten des englischen Steuerzah­lers zu erleichtern. Es sei daher undenkbar, daß jetzt, wo der Vertrag von Locarno vor der Unterzeichnung stehe, Frankreich länger zögern sollte, seine Schulden an England abzutragen. Im ,,'Lvening Standard" wird gesagt, daß das englische Publikum nach der Reglung im August sich der Er­wartung hingegeben habe, 12,5 Millionen Pfund jährlich von Frankreich zu erhalten und daher mit Recht beunruhig! sei, jetzt zu hören, daß man in Paris die Reglung anders auffosse.

Neuestes vom Tage

Die Berliner Auffassung über die Annahme der Verträge Berlin, 15. Ott. Zu der Meldung aus Locarno, daß her Entwurf eines Sicherheitsvertrags und der Text der West- schiedsverträge angenommen wurden, bemerken die Blätter, daß man nach der Auffassung in Berliner politischen Kreisen diese in Locarno zustande gekommene Einigung nicht überschätzen dürfe. Die endgültige Zustimmung zu dem Sicherheitsvertrag könne erst erfolgen, wenn über alle in Locarno zur Verhandlung stehenden Fragen eine Eini­gung erzielt ist. Daher ist auch die Unterzeichnung des Sicherheitsvertrages und der Westschiedsverträge, wie aus dem amtlichen Bericht hervorgeht, auf eine spätere Sitzung verschoben worden.

Besuch des Reichspräsidenten in Dresden Berlin, 15. Okt. Reichspräsident von Hindenburg ist heute vormittag 8 Uhr nach Dresden zum Besuch der sächsischen Regierung abgereist.

Erwerbslofenfürforge in der zweiten Septemberhälste Berlin, 15. Okt. Vom 15. bis 30. September ist die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Erwerbrlosenfür- sorge von 252 000 aus 266 000, d. h. um 514 v. H-, gestiegen. Im einzelnen hat sich die Zahl der männlichen Hauptunter­stützungsempfänger von 230 000 aus 244 000 erhöht; die der weiblichen Hauptunterstützungsempfänger der unterstützungs­berechtigten Angehörigen von Hauptunterstützungsempfän­gern ist von 306 000 auf 323 000 gestiegen.

Der Grevesmühlener Landftiedensbruchprozeß Grevesmuhlen (Mecklenburg), 15. Okt. Vor dem Schöffen­gericht standen gestern zahlreiche Angehörige des Reichs­banners Schwarz-rot-gold wegen eines Ueberfalls, den die Reichsbannerleute im vergangenen Sommer auf Stahlhelm­leute verübt batten, wobei unolaublicbe Rokeiten beaanaen