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Kr. 163 Gegründet 1826. Donnerstag den 16. Juli 1825 Fernsprecher Nr. 29. 89. Jahrgang

Tagesspiegel

Der bayerische Ainanzmmister Dr. krausneck ist zu Ver- hc-nriunMn mit der Reichsregierung über den Finanzaus­gleich in Berlin eingelroffen.

Eine Denkschrift der englischen Regierung fordert laut ^OMy Express" den Bau von 40 neuen Kreuzern in den Mhften sechs Jahren.

Die Mitglieder der englischen Arbeiterpartei, die Russ- stmd besuchen wollten, haben die Reife wegen der gegenwär- kgen Spannung zwischen beiden Ländern vorläufig auf- gegeben.

Die Moskauer Sowjetregierung will für dos Jahr 1926 die Ausgaben für das Rote hoer «n eft»e Milliarde Gold- «bet erhü^n.

In Toledo (Oregon, Ver. Staaten) wurden 15 javanische Arbeiter misshandelt und zur Einstellung ihrer Arbeit ge- zwuruM. Die japanische Regierung wird von Washington eine Erklärung fordern.

Vorauszahlungen auf Einkommensteuer und Körperschaftssteuer am 10. (17.) Juli 1925

Die Vorauszahlungen aus Einkommensteuer und Körper- jchaftssteuer, die am 10. Juli 1925 (Schonfrist 17. Juli) zu zahlen sind, richten sich nach den bisherigen Vorschriften (2. Steuernotverovdnung und den dazu gehörigen Durch­führungsbestimmungen, 2. Steuermilderungsverordnung vom 10. November 1924) einerseits und den Vorschriften des Steuerüberleitungsgesetzes andererseits. .

1. Gewerbekreibende

Gewerbetreibende, die vor Inkrafttreten des Steuer­überleitungsgesetzes zu monatlichen Vorauszahlungen ver­pflichtet waren, haben, da sie bereits die Vorauszahlungen für den Monat April am 10. (17.) Mai geleistet haben, nun­mehr für die Monate Mai und Juni Vorauszahlungen zu entrichten. Die schon bisher zu nur vierteljährlichen Vor­auszahlungen berechtigten Gewerbetreibenden haben für die Monate April, Mai und Juni Vorauszahlungen zu leisten. Grundsätzlich sind von dem Umsatz oder dem Vermögen die bisherigen Sätze weiter zu zahlen. Soweit das Steuerkursvermögen den Vorauszahlungen zugrunde liegt, "sind noch die Kurse vom 31. Dezember 1923 maßgebend, da Steuerkurse auf den 31. Dezember 1924 noch nicht festgestellt sind.

Aus den neuen Vorschriften des Steuerüberleitungs­gesetzes ist insbesondere zu erwähnen der 8 15. Wenn näm­lich ein Gewerbetreibender für die abgelaufenen vollen Vier­teljahre des Kalenderjahrs 1925 oder eines nach dem 30. Juni 1925 endenden Wirtschaftsjahrs 1924/25 nachweist, daß er in diesem Zeitraum Verlust oder so geringen Gewinn gehabt hat, daß die von ihm entrichteten Vorauszahlungen die Steuer für 1925 übersteigen, so sind ihm die Voraus­zahlungen ganz oder teilweise auf entsprechenden Antrag vom Finanzamt zu stunde n. Der Nachweis von Verlust oder unverhältnismäßig geringem Gewinn kann nur auf Grund ordnungsmäßigerBuchführung erfolgen. Im allgemeinen ist die Vorlage einer Zwischenbilanz erforderlich. Eine besondere Inventur wird in der Regel nicht verlangt. Bei der Bewertung soll grundsätzlich von dem Anschafsungs- oder Herstellungspreise ausgegangen werden. Angemessene Absetzungen für Abnutzung von Gegenständen des Anlagekapitals sind zulässig. Sonstige Ab­setzungen, Abschreibungen oder Reserven müssen den Fi­nanzämtern kenntlich gemacht werden.

2. Einkommen ans freiem Beruf, aus Kapitalvermögen, Ver­mietung und Verpachtung von Grundstücken, größere Ge­haltseinkommen.

Die Vorauszahlungen richten sich bier, wie schon bisher, nach dem Uebers chu ß der Einkünfte über die Wer­bungskosten in den Monaten April, Mai und Juni.

a) Die Vorauszahlungen betragen:

für die ersten 3000 RM. vierteljährlich ^ n. H.

weiteren 2000 RM. 15 v. H.

» ., ., 5000 RM. 25 v. H.

» Beträge 30 v. H.

Der Satz von 10 v. H. ermäßigt sich für die zur Haushaltung Zählende Ehefrau und die zur Haushaltung zählenden minder- läbrigen Kinder um je 1 v. H. In dem Steuerüberleitünas- geletz ist die Grenze, bis zu der 10 v. H. abzüglich der Er­mäßigungen nach dem Familienstand zu entrückten sind, bei M00 RM. gezogen. Der Reichsminister der Finanzen hat Nch jedoch für die Vorauszahlungen am 10. Juli im Inter­esse der Vereinfachung damit einverstanden erklärt, daß für die Vorauszahlungen die pror »ntualen Familien- obschläge bis zu 3000 RM. vierteliäbrlich zulässig und. Die endgültige Abrechnung erfolgt bei der Veranlooung. Wer also in den Monaten April bis Juni auf freiem Bern/ ROO RM. Ucbe-schnß. erstell hat und zwei minderiährigc Kinder hat, hat 7 o. H. als Vorauszahlung zu entrichten.

b) Der Dorauszahlungspflickt unterliegt im Gegensatz zur 2. Steuernotverordnung nunmehr in vollem Umfang auch das Einkommen aus Kapitalvermögen, gleichviel, ob da­von 10 v. H. an der Quelle abegezogen sind (z. B. bei Divi­denden, Anleihezinsen) oder nicht (z. B. Hypotheken-, Dar- lehenszinsen). Wer also im Mai 5000 RM. Dividenden be­zogen hat, von denen ibm 10 n. H. oeküv-t worden sind, hat nock 5 v. H. von 2000 RM. gleich 100 RM. nachzuent­richten.

c) Wer im April, Mai und Juni nur Arbeitslohn oder nur Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unrcr liegen, (z. V. Dividenden, Anleihezinsen) oder beides zu­sammen bezogen hat und daraus nicht mebr als 3000 RM. vierteljäbrlich erzielt bat, unterliegt der V-,raus,zab!nngs- pflicht n i ch t, da diese Betrüge bereits im Weg des Steuer­abzugs erfaßt worden sind.

ci) Wer lediglich Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung, aus freiem Beruf, aus sonstigen Ein­nahmen und aus Kapitalerträgen, die dem Steuerabzug nicht unterliegen, von weniger als 275 RM. im Kalender­vierteljahr bezogen hat, hat Vorauszahlungen nicht zu ent­richten.

e) Wenn Arbeitslohn oder Kapitalerträge, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterlegen haben, mit Ein­kommen aus freiem Beruf, Vermietung und Verpachtung usw. zusammentreffen und das Gesamteinkommen viertel­jährlich nicht mehr als 3000 RM. beträgt, so scheiden der Ar­beitslohn und die Kapitalerträge für die Vorauszahlungen aus. Vorauszahlungen sind lediglich zu leisten aus dem Ein­kommen aus freiem Benif, Vermietung und Verpachtung usw.

Beispiel: Ein kinderlos verheirateter Steuerpflichtiger Hai im zweiten Kalendervierteljahr 1925 Arbeitslohn in Höhe von 2400 RM. und daneben Hypothe­kenzinsen in Höhe von 400 RM. bezogen. Den Voraus­zahlungen sind zugrunde zu legen lediglich 400 RM., für die 9 n. H. gleich 36 RM. als Vorauszahlungen zu entrichten sind,

k) Wenn dagegen Arbeitslohn oder Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben, mit Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, freiem Beruf oder aus Ka­pitalvermögen, das dem Steuerabzug nicht unterlegen hat, zusammentreffen, und das Gesamteinkommen 3000 RM. im Kalendervierteljahr übersteigt, so sind die verschiedenen Ein­kommen für die Vorauszahlung zusammenzurechnen.

Beispiel: Ein verheirateter Steuerpflich­tiger mit einem minderjährigen Kind hat bn Meilen Kalendervierteljahr 1925 einen Arbeitslohn von 270V RM. und daneben ein Nettoeinkommen aus Schriftstellerei von 1000 RM. bezogen. Den Vorauszahlungen find zugrunde zu legen 2700 200 (steuerfreier Lohnbetrag) ck 1000 3500 RM. Hiervon sind zu entrichten:

8 v. H. von 3000 RM. ^ 240 RM.

und 15 v. H. von 500 R M. 75 RM.

zusammen 315 RM.

Auf diesen Betrag werden die Steuerabzugsbeträge ange­rechnet.

§) Wenn ein Steuerpflichtiger in Einern Kalenderviertel­jahr einmalige Einnahmen bezogen hat, die sich im Lauf des Kalenderjahrs voraussichtlich nicht wiederholen werden (z. B. Abschlußaratifikationen, Aufsichtsratstantiemen), io ist er befugt, die Vorauszahlungen nach dem Steuersatz zu leisten, der sich ergeben würde, wenn nur ein Viertel der einmaligen Einnahmen zugrunde gelegt wird.

Beispiel: Ein verheirateter kaufmännischer Angestellter mit zwei minderjäbrigen Kindern hat im zweiten Kalender­vierteljahr 1925 an Gehalt 1800 RM. und daneben eine ein­malige Abschlußgratifikation von 6000 RM. erbasten. Die Vorauszahlung ist dann zu leisten von 6000 -I- 1800 7800 200 (steuerfreier Lohnbetrag) 7600 RM. Für den Steuersatz kann aber von 1800 ck 6000 3300 RM. aus-

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gegangen werden. Die Vorauszahlung beträgt demnach für die ersten 3000 RM. 7 v. H. ^ 210 RM.

für die weiteren 4600 RM. 15 v. H. 690 RM.

zusammen 900 RM.

Auf diesen Betrag werden die Steuerabzugsbeträge ange­rechnet.

Die näheren Einzelheiten über die Vorauszahlungen, die auf Grund des Steuerüberleitungsgesetzes zu leisten sind, er­geben sich aus dem bei den Finanzämtern erhältlichen Vor- anmeldunasvordrnck. der eingehende Erläuterungen mit Bei­spielen enthält. Sofern der Voranmeldungsvordruck den Steuerpflichtigen nicht zugefandt wird, kann er bei den Fi­nanzämtern abaeholt werden.

Neuestes vom Tage

Die Aussprache über die Außenpolitik Berlin, 15. Juli. Von der Aussprache über die Außen­politik glaubt derTag" annehmen zu dürfen, daß sie mit der dritten Lesung des Reichshaushaltplans verbunden wer­den dürfte, nachdem die Antwort auf die Sicherheitsnote Briands abgesandt, sei, was am Freitag oder Samstag der Fall sein werde. Es werde ein Antrag eingebracht, der die Regierungspolitik billigt, und durch dessen Annahme, die sicher sei, werden Mißtrauensanträge hinfällig werden. Jedenfalls werden die Deutschnationalen gegen die Miß­trauensanträge stimmen.

Verwirrende Zeitungsberichte Berlin, 15. Juli. Gegenüber der Meldung derBerliner Ztg.", daß es im Reichskabinett bei der gestrigen Beratung der Sicherheitsfrage zu einem Zusammenstoß zwischen Dr. Stresemann und dem Reichsinnenminister Dr. Schiele ge­kommen sei, stellt derLokalanzeiger" fest, daß in der Sitzung, abgesehen von einer der schwebenden Handels­vertragsverhandlungen, nur innerpolitifche und hauptsächlich soziale Fragen besprochen wurden. Die Sitzung sei in aller Einmütigkeit verlaufen.

Verhaftung kommunistischer Redakteure

Mannheim, 15. Juli. In Verbindung mit den gegen den kommunistischen Landtagsabgeordneten Ritter eingeleiketen Hochverratsverfabren, das durch die Aufhebung der Ab- geordnetenfreiheik seitens des badischen Landtags ermöglicht wurde, nahm die hiesige Kriminalpolizei gestern in derKom­munistischen Arbeiterzeitung" eine Durchsuchung der Redak- ticns- und Parteiräume vor. Die beiden Redakteure Schulz und Scameitat wurden verhaftet und Material beschlag­nahmt. Scameitat wurde nach wenigen Stunden entlassen, während Schulz noch in Untersuchungshaft verbleibt.

Ein französischer Bericht über die Lage in Berlin

Paris, 15. Juli. DerPetit Parisien" läßt sich aus Ber­lin melden, im Reichskabinett stehen sich über die Sicher- beitsfrage zwei Ansichten gegenüber. Stresemann und Staatssekretär Schubert seien der Ansicht, Deutschland solle in den Völkerbund eintreten und den Sicherheits­vertrag allmählich fallen lassen. Reichskanzler Dr. Luther sei zogen den Eintritt in den Völkerbund, und er wünsche auch keine Behandlung der Sicherheitsfrage durch eine Kon­ferenz, sie solle vielmehr aus diplomatischem Weg durch Be­sprechungen der verschiedenen <Äaatsmänner gelöst werden. Stresemann stehe jetzt völlig vereinsamt. Der Reichskanzler wolle eine Beeinflussung des Reichspräsidenten von Hin- denburg verhüten, der als Reichskanzler den Reichswehr» minister Geßler, den entschiedensten Gegner Stresemanns, haben möchte. Daher wolle Dr. Luther den Gesamtrücktritt des Kabinetts velu eiden, würde aber mit dem Ausscheiden Stresemanns einverstanden sein.

Wachsender Widerstand in Deutschland gegen den Sicher- heitsverkrag

London, 15. IM. DerTimes" wird von ihrem Ber­liner Berichterstatter gemeldet, die Abneigung gegen Äneir Sicherheitsvertrag sei in Deutschland im Zunehmen. Unter den Parteien sei kaum eine, die nicht überzeugt sei, daß de» bedingungslose Eintritt Deutschlands in den VölkerbunÄ unmöglich und daß die von Briand verlangte Aussicht Frankreichs über die Schiedsgerichtsverträge zrmschev Deutschland, Polen und der Tschechoslowakei unbedingt ab­zulehnen sei. Die in England mannigfach verbreitete Ah­nung, Stresemann solle Botschafter in London wer- werden, werde in Berlin nicht bestätigt.

Verstärkung des französischen Heers in Marokko

Paris. 15. IM. In seiner gestrigen Unterredung mft dem neuen Oberkommandierenden in Marokko, General Na ulin, versprach Ministerpräsident Painlev 6 (der zugleich Kriegsminister ist), der General werde außer marokkanischen Divisionen in der Pfalz soviele weitere Trup­pen erhalten, daß er imstande sei, seinen Auftrag restlos durchzuführen. Auch die Meldung von Freiwilligen werde gestattet.

Die Kvbylen unternahmen einen heftigen Angriff gegen den französischen Posten bei Ain Bub Aissan bei Zeroual and gegen die Stellungen von Skiffa, östlich von Ain. Die Angriffe wurden verlustreich abgeschlagen.

Landesverkeidigungsministerftnn in England

London, 15. Juli. Wie verlautet, besteht die Absicht, das Heer, die Flotte und die Luftwaffen einem einheitlichen Lan­desverteidigungsministerium zu unterstellen. In militärischen Kreisen wird der Plan befürwortet.

Der drohende Streik in England

London, 15. Juli. Die Unterhausfraktion der Arbeiter­partei benachrichtigte den Vergarbeiterkongreß, daß sie auf der Seite der Bergarbeiter stehe und einen Ausschuß ein­gesetzt habe, der sich ihnen zur Verfügung stelle. Der Aus­schuß besteht aus den Abgeordneten Mac Donald, Clynes, Henderson und Maxton.

Die Bergwerksbesitzer haben sich bereit erklärt, über ein neues Lohnabkommen zu verhandeln, doch können die bis­herigen Löhne nicht weiter bezahlt werden.

In Cardiff ist der Preis für Hausbrandkohle um 2.50 Mark für die Tonne gestiegen, weil mit dem Ausbruch des Streiks gerechnet wird.

Russischer Polomsmus

Warschau, 15. Juli. Die polnischen Blätter melden ent­rüstet, daß die russische Regierung an der polnischen Grenze ganze Streifen von polnischen Ansiedlern säubere und die Leute ins Innere Rußlands verschleppe. Die Russen wür­den es demnach mit den Polen nicht anders machen, als die Polen mit den in den früheren deutschen Gebieten woh­nenden Deutschen verfahren, die bekanntlich .zu Hundert- tausenden vertrieben werden.

Verständigung der Radikalen und der Kroaten m Süd- slavien

Belgrad. 15. Juli- Eine Versammlung der Abgeordneten des kroatischen Bauernbundes unter Vorsitz der Führer Pauk und Stephan Raditsch billigte mit 53 gegen 6 Stimmen die von den Führern mit den serbischen Radikalen (Pastsch) abgeschlossene Einigung und Versöhnung. Die sechs Abgeord­neten werden wahrscheinlich einen eigenen Klub in der Kam­mer bilden. Darauf wurde die Verständigung auch von den Abgeordneten der-Radikalen Partei in einer besonderen Ver­sammlung mit 194 gegen 1 Stimme gutgeheißen. Die Regie­rung Pasitsch wird morgen zurückireten, worauf der König Pasitsch und Raditsch mit der Bildung der neuen Regierung beauftragen dürfte. Der für Südslawien so gefährliche Widerstreit zwischen Serben und Kroaten scheint somit vor­läufig beigelegt zu sein.