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Nr. 270
Amis- unck Anzeigeblatl für äen vberamisbezirk Lalw.
Mittwoch, den 18. November 1925.
Der Notenwechsel über die Entwaffnung.
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09. Jahrgang
Deutsche Erklärung zurEntwaffnung
TU Berlin, 18. Nov. Das nächste Stadium der Verhandlungen über die Entwasfnungsfrage wird durch die nachfolgend veröffentlichten Schriftstücke, nämlich:
1. die deutsche Note an die Botschafterkonferenz vom 23. vorigen Monats,
2. die Note der Botschafterkonferenz vom 6. ds. Mts.,
3. die mündliche Erklärung des Generalsekretärs der Botschafterkonferenz vom 11. ds. Mts., sowie endlich durch die bereits heute morgen veröffentlichte Note über die Räumung der nördlichen Rheinlandzone gekennzeichnet.
Wie sich aus diesen Schriftstücken ergibt, liegen zwischen der Note der Botschafterkonferenz vom 6. ds. Mts. und der Erklärung des Generalsekretärs der Botschafterkonferenz weitere Verhandlungen.
Diese bezogen sich auf folgende Punkte:
1. Polizei. Die von der deutschen Regierung in dauernder Fühlung mit den Länderregierungen geführten Verhandlungen hatten über die meisten Fragen bereits zu einer Verständigung geführt. Offen waren nur drei Punkte; nämlich die Art der Anstellung der Schutzpolizcibcamten, die amtliche Bezeichnung der Schutzpolizeioffiziere und die Stärke der kasernierten Polizei. Die nunmehr vereinbarte Regelung bewegt sich den Wünschen der Länder entsprechend in der Richtung, daß die Schutz- polizeibcamten auf Grund der in den einzelnen Ländern geltenden allgemeinen beamtcnrechtlichen Bestimmungen oder aus Grund de» für die Ordnungspolizei geltenden Sonderbestimmungen angestcllt werden können. Hinsichtlich der Amtsbezeichnungen der Polizeioffiziere, sowie hinsichtlich der Kasernierung Ist den polizeilichen Notwendigkeiten der deutschen Länder Rechnung getragen worden.
2. Oberbefehl. Bei der Frage des Oberbefehls handelt es sich um die Stelle des Chefs der Heeresleitung^ gemäß den Bestimmungen des Vertrages von Versailles. Seine Befugnisse sollen durch eine Verordnung umschrieben werden, die dem Artikel 8 des in Geltung befindlichen Wehrgejetzes vom 23. März 1921 entspricht.
3. Ausbildung der Truppen. Hier waren noch einige Punkte strittig, die sich auf die Ausbildung einzelner Truppengattungen mit bestimmten Waffen bezogen. Für diese Punkte ist jetzt eine Regelung gesunden die den militärischen Notwendigkeiten der Reichswehr in genügender Weise Rechnung trägt.
1. Festung Königsberg. Die noch offene Frage der Armierung der Festung ist dahin geregelt worden, daß die sck>wcren Geschütze der Festung, entsprechend den deutschen Wünschen, beweglich Lafetten behalten.
5. Behandlung der in Deutschland bestehenden private« Ver- biiirde und Organisationen. Es handelte sich nicht um die Auflösung der Verbände, sondern um die DMandlung des Gesetzes vom 22. März 1921, das die militärische Betätigung dieser Verbände verbietet. Dieses Gesetz wird durch eine Ausführungsverordnung erläutert. Di« vorstehend behandelten Fragen haben, wie erwähnt, schon seit langem den Gegenstand schwieriger Auseinandersetzungen mit der interalliierten Militärkommission gebildet. Sie waren es in erster Linie, die bisher einer endgültigen Erledigung der Entwaffnungssiag« entgegenstanden. Nachdem nunmehr auch für diese Fragen dce grundsätzliche Regelung gefunden ist, bleibt von der gesamten Entwirf,nüngsfrage nur noch die technische Abwicklung von Einzelheiten übrig, bei der neue Schwierigkeiten oder Meinungsverschiede!,,beite« mit den alliierten Regierungen nicht mehr zu befürchten sind. Dementsprechend ist auch di« den alliierten Militärkontrolikommissio- n«n noch verbleibende Aufgabe eine rein technische, die nicht allzulange Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit dem Abbau der Kommissionen ist bereits begonnen worden.
Die Note des deutschen Botschafters.
TU Berlin, 18. Nov. Die Note des deutschen Botschafters in Paris an die Botschafterkonferenz vom 23. Oktober 1925 hat folgenden Wortlaut:
Herr Präsident! Die «Merten Regierungen haben in ihrer Kollektionote vom 1. Juli 1925 der deutschen Regierung diejenigen Forderungen zur Kenntnis gebracht, deren Nichterfüllung sie nach ihrer Ansicht daran hindert, die Deutschland im Vertrag von Versailles auferlegten militärischen Verpflichtungen als erfüllt anzusehen und die nördliche Rheinlandzone zu räumen. Schon vor der Uebeigabe der Kollektivnote hatte die deutsche Regierung d»e Abrüstung Deutschlands in den wesentlichste» Punkten vollzogen, wie dies auch aus dem erste» Teil der Anlage 1 der Note der alliierten Regierungen vom 1. November 1925 sich ergibt.
Nach Empfang dieser Note hat die deutsche Regierung die darin aufgestellten Forderungen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen und steht darüber, wie der Botschafterkonferenz bekannt ist. seit längerer Zeit in Erörterungen mit der Interalliierten Mili- tarkontrollkommission. Die deutsche Regievuug siecht sich nunmehr in der Lage, der Botschafterkonferenz mitzuteilen, daß eine erhebliche Zahl der in Teil 3 der Anlage 1 der Kollektivnote «Ulfgeiihrten Forderungen inzwischen erfüllt und daß äußerem die «eit überwiegende Mehrzahl der Forderungen so. weit gefördert ist, daß ihre restlose Erfüllung bis 15. Ro- vember ds. Zs. »« sichere Aussicht gestellt werden »kann.
Bei einigen werteren Punkten erfordert die Durchführung al- Mlngs sehr umfangreiche Maßnahmen, di« trotz größter Be- >?ueunigung voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt ab- gepyiosien weiden können. Indessen werden auch diese Punkte Io. November soweit gefördert sein, daß ihre Erfüllung bis vay mstchergestcllt ein wird. Von den gesamten in der Kollek- nvnote ausgestellten Emzelfordevungen bleiben demnach nur wenige Fragen übrig, deren Erledigung infolge der ihnen innewohnenden besonderen Schwierigkeiten und infolge der Verschie- denartigkert der Verhältnisse in den einzelnen deutschen Ländern noch nicht entscheidend gefördert werden konnte. Die drnt- »ch« Regierung ist jedoch der Ausafssung, daß
auch in dieser: Fragen eine allseitig befriedigende Lösung erzielt werden wird, wenn d" i'chc» LeMnsnotwen- digkeiten Nechu -n wird.
Unter diesen Umständen glaul uche Regierung, daß die
Voraussetzungen für die schl. ,,.ü endgültige Erledigung des gesamten Komplexes der sser -n Rede stehenden Fragen, wie sie den Wünschen aller beteiligten Mächte entsprechen, schon jetzt gegeben sind. Die deutsche Regierung darf daher erwarten, daß die Votschaflerkonferenz mit dem gleichen Geiste des Entgegenkommens, von dem sich die deutsche Regierung ihrerseits leiten läßt, bereit sein wird, die interalliierte Militänkontrollkommis- sion mit entspreche: den Weisungen zu versehen. Ich beehre mich, Euer Ezxellenz anbei ein« Ueebrsicht zu entsenden, die ein genaues Bild des augenblicklichen Standes der Entwasfnungslage gibt.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung. gez. von Hoesch
Anmerkung zu der Note o«s deutschen Botschafters a» die Dotschaftcrksnsercnz vom 25. Oktober.
In der in dem letzten Absatz der Note erwähnten Uebecficht sind die in einer Kolleltivnote der alliierten Regierungen vom
4. Juni 1925 behandelten Fragen in vier Listen nach dem damaligen Stand ihrer Erledigung gruppiert.
Die Antwort der Botjchasterkonserenz
an den deutschen Botschafter in Paris vom 6. Nov. 1925 hat folgenden Wortlaut:
Herr Botschafter! Eure Exzellenz hat in ihrer Note vom 23. v. Mts. der Votschaflerkonferenz die Antwort der deutschen Regierung auf die Note der alliierten Regierungen vom 4. Juni 1925 übermittelt. Die deutsche Regierung teilt mit, daß eine große Zahl der von den alliierten Negierungen erhobenen Forderungen eine bel edigende Regelung gefunden hat und daß in anderen Punk.en das von der Kontrollkommission ausgestellte Programm am 15. Nov. durchgesührt sein wird oder daß zu dies.:» Zeitpnnk. seine Durchführung bis zu einem nahen Termin als sichcrgestellt betrachtet werden kann.
Endlich b eibt eine kleine Anzahl von Fragen, die besondere Schwierigkeiten bieten, hinsichtlich deren Bedeutung die deutsche Regierung aber an die Möglichkeit einer alle Teile befried genden Lösung gia-'bt. Unter diesen Umständen ist die deutsche Negierung der Ansicht, daß mit der endgültigen Regelung der En waffnun"ssragm zu e nem nahen Zeitpunkt gerechnet werden kann, und sie bi.tet die alliierten Regierungen im Geiste des Entgegenkommens der Interalliierten Kommission Wei'ungen in die'em Sin:e zu gcben. Die alliierten Regierungen haben mit Freute fcstgrstcllt, welche Anstrengung die deutsche Negierung gem cht hat, um sich den von ihnen in der NiLe vom 4. Juni ausgestellten Forderungen anzupassen, insbesondere haben sie mit Genugtuung sich Gewißheit verschaffen können, daß, abgesehen von einzelnen Punkten, die noch von der Kontrollkommission überprüft werden müssen, die von dieser Kommission über den bereits völlig durchgeführten Teil des Programms erstatteten Berichte sich mit den Angaben decken, welche in der als Anhang der obengenannten deutschen Note beigefi'igten Liste 1 enthalten sind. .
Hinsichtlich der in der Liste 2 und 3 behandelten Fragen geben die alliierten Regierungen sich der Erwartung hin, daß die von der deutschen Regierung in Aussicht gestellte Regelung sich verwirklichen lass« und die Kontrollkommission in der Lage sein wird, die Durchfiihrung des für diese verschiedenen Punkte vorgesehenen Programms festzustellen. Die alliierten Regierungen rechnen insbesondere darauf, daß die deutsche Regierung ohne Zögem die notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, um die Bereinigung der in der Liste 3 aufgestellten Punkt« für einen möglichst bald nach dem 15. November liegenden Zeitpunkt endgültig sicher zu stellen.
Was endlich die in Liste 4 der Note vom 28. Oktober behandelten Fragen angeht, so nehmen die alliierten Regierungen mit Freuden von der durch die deutsche Regierung zum Ausdruck gebrachten Ueberzeugung Kenntnis, daß es möglich sein wird, auch in dieser Beziehung zu einer Einigung zu gelangen. Mit Rücksicht auf die Bedeutung, welche sie den noch offenen Punkten beimessen, halten sie es jedoch für erforderlich, daß über das noch auszuführende Programm ein Einvernehmen erzielt wird, ehe sie zu einer endgültigen Würdigung der Durchführung der Entwasfnungsbestimmungen schreiten.
Sie bitten daher die deutsche Regierung, ihnen unverzüglich ihre Vorschläge zur Regelung der Durchführung der erwähnten Fragen mitzuteilen und sie geben der deutschen Regierung die Versicherung, daß sie ihre Vorschläge im Geiste deS weitgehendsten Entgegenkommens prüfen werden. Nichtsdestoweniger müssen sie die Aufmerksamkeit der deutschen Regierung darauf lenken, daß insbesondere hinsichtlich der Punkte 1 und 5 der Liste 4 jeder Vorschlag, der ihnen unterbreitet werden wird, zum Ziele haben müßte, die Polizei des Charakters einer militärischen Organisation zu entkleiden und die Verbände jeder Art zu verhindern, sich mit militärische« Fragen zu befassen, oder eine Verbindung mit dem Reichswehrministenum oder irgend einer anderen militärischen Stelle zu unterhalten.
Ebenso muß die hinsichtlich des Punktes 2 (Oberbefehl) vorzunehmende Lösung zum Ziele haben, die Aufrechterhaltung oder die Aufstellung von Kommandobehörden zu unterlassen, die den Gruppenkommandos übergeordnet find. Wenn die^deutsche Regierung den Auffassungen der alliierten Regierungen in dieser Hinsicht Rechnung trägt, woran die alliierten Regierun-
! Tages-Spiegel
Die Neichsregierung hat gestern der Unterzeichnung der Locarno Verträge grundsätzlich zngestimmt, trotzdem die angekündigten „Rückwirkungen" den Erwartungen nicht entsprechen. E
Der Notenwechsel zwischen Ne.chsregicrung und Botschafler- konfcrenz ist heule veröffentlicht worden.
Nach dem vom Reichsjustizm'nisterinm und Reichs,,inemniniste- rium erstatteten Gutachten ist eine Zweidrittelmehrheit für die Annahme der Vorlage über die Locarno Verträge nicht erforderlich.
»
I» Frankreich konzentriert sich das Interesse auf die S-niic- rungsvorlage der Regie.ung Paiuleve. Die große Debatte begann gestern in der Kammer.
Die belgische Reglern« ghat ihren Beschluß über Einstellung des Bezuges von Neparationskoks ab 1. Dezember bis a»s weiteres rückgängig gemacht.
Das tschechische Kabinett ist nach dem Bekanntwerden des Ergebnisses der Wahlen für das Abgeordnetenhaus zurückgctreten.
»
Nach einer Havasmelvung steht die seit zwei Monate« von de« Wahabiten belagerte Stadt Medina unmittelbar vor dem Fall. '_—
gen nicht zweifeln, so hat die Botschafterkonferenz die bestimmte Hoffnung, daß es ihr nach Kenntnisnahme der deutschen Vorschläge zu diesen Punkten möglich sein wird, das Datum sest- zusetzen, an dem die Räumung der in Artikel 429, Absatz 1, des Vertrags von Versailles umschriebenen 1. Besatzungszone statt- sinden kann. Die alliierten Regierungen würden es mit Freuden begrüßen, wenn die Antwort Ihrer Regierung es ihnen ermöglichen würde, für den 1. Dezember den Beginn dieser Räumung in Aussicht zu nehmen. Genehmigen Sie den Ausdruck meiner vorzügliche» Hochachiung gez. Briand.
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DieEntfcheidungderReichsregierung
TU Berlin, 18. Nov. Die Entscheidung des Kabinettsrats über das Vertragswert von Locarno ist gestern gefallen. Es wird darüber folgendes Kommunique ausgegeben:
„Das Reichsministerium hat heute unter dem Vorsitz des Herrn Reichspräsidenten die gestern vormittag begonnenen und in den späten Abendstunden fortgesetzten Beratungen über die außenpolitische Lage abgeschlossen.
Der Reichsminister des Auswärtige» ist beauftragt, die erforderliche Vorlage an die gesetzgebenden Körperschaften auszuarbeiten. Die Beschlußfassung über die Vorlage wird nach der für Donnerstag rinberufenen Konferenz der Staats- und Ministerpräsidenten der Länder erfolgen."
Die gestrige Beschlußfassung des Kabinetts kann nur als eine grundsätzliche bezeichnet werden. Wie schon aus dem Text der amtlichen Mitteilung hervocgeht, wird die Beschlußfassung der Sache nach und über die Einzelheiten erst nach der Konferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder stattfinden, da die einzelnen in Betracht kommenden Entschlüsse tief in das Leben der Länder eingreisen. Es handelt sich hiebei nicht nur um daS besetzte Gebiet, sondern auch, um die Frage der Polizei. Es ist verständlich, daß die Entscheidung der Reichsrrgierung nicht leicht gefallen ist, und zwar nicht etwa wegen Locarno — die Regierung hält bekanntlich das Locarnoer B ertragswerk für gut und im Interesse der Lebensnotwendigkeit des deutschen Volkes gelegen — sondern vielmehr wegen der Rückwirkungen, dl? in der Note der Alliierten nicht in dem erwarteten Maße und nicht in der Präzision angeküdigt worden sind. Trotzdem hat die Regiemng geglaubt, einen zustimmenden Beschluß fassen zu sollen, da Locarno nicht das Ende, sondern der Anfang einer langen Entwicklung sein soll und deshalb sich entschlossen, das Vertragswerk in der vorliegenden Form zu Ende zu führen.
Die Regierungskrise in Polen.
TU Warschau, 18. Nov. Wie amtlich mitgeteilt wird, hat der Präsident der Republik den bisherigen Außenminister Graf Skczhnski mit der Kabinettsbildung beauftragt. Der Presse erklärte Graf Skrzynski, daß er heute mit den Parteiführern die Verhandlungen zu Ende führen wolle, um auf breiter Basis eine große Regierungskoalition zu bilden. Sollten seine Verhandlungen erfolgreich sein, so werde er bereits heute abend die Ministerliste abschließen können.
Am Zeichen der Abrüstung.
Eine Militärkonferenz der Kleinen Entente.
TU Belgrad, 18. Nov. Seit einigen Tagen weilen in Bukarest Militärkommissionen Jugoslawiens, Polens und der Tschechoslowakei, um über gemeinsames Handeln der Generalstäbe im Kriegsfälle zu beraten. Ferner soll eine möglichste Vereinheitlichung der Bewaffnung und des Reglements der 4 Armeen durchgesührt werden und schließlich die gegenseitige Unterstützung der Waffcnbeschaffung erleichtert werden. Die Kommissionen werden sich nach Sinaia begeben, wo sie vom König empfaiwe-r kverderr-