Sette 2 - Nr. 43

Nagolder Lagdlatt »Der Gesellschafter*

Samstag, 21. Februar 132S

Politische Wochenschau

Die unglücklichen Opfer der Explosion in der ZecheMinister Stein" bei Dortmund, 136 Berg­knappen, sind am 17. Februar gemeinsam zur letzten Ruhe gebettet worden. Im ganzen Reich hat man der Trauer um die Männer, die in treuer Pflichterfüllung in ihrem gefahr- umdrohten Berus gestorben sind, Ausdruck gegeben dadurch, daß alle öffentlichen Gebäude auf Halbmast flaggten. Di« Zahl der Teilnehmer an der Beerdigung in Dortmund wird auf 50 000 geschätzt. Mägen die Getreuen in Frieden ruhen! Das Unglück eint", sagte trefflich der Oberbürgermeister Dr. Eichhosf an den offenen Gräbern, .nicht Haß. nickt Bitterkeit darf herrschen, siegen muß die Liebe!" Und diese Liebe und das Mitgefühl haben sich auch in schöner Weise bewährt durch die Fürsorge für die Hinterbliebenen, die vor Not bewahrt bleiben werden: sind doch in wenigen Tagen fast zwei Millionen Mark an Spenden eingegangen ohne die Ge-bührnisse, die ihnen nach der deutschen Sozialgesetzgebung zustehen, und die bereits zur Verteilung gelangt sind. Als Ursache des Unglücks wird die Entzündung von Grubengasen durch einen Sprengschuß angenommen. Sicheres hat sich noch nicht ermitteln lassen u. es muß das Ergebnis der Unter­suchung abgewartet werden, ob irgendwie ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit vorliegt, auf jeden Fall ist das furchtbare Unglück eine neue dringende Mahnung, daß un­ablässig an der Vervollkommnung und Ueberwachung der Sicherheitsvorkehrungen im Grubenbetrieb weitergearbeitet werden muß, wenn sich auch bei der Eigenart der unterirdi­schen Arbeit völlige Sicherheit wohl nie erreichen lassen wird. Ein gefährlicher Beruf wird der des Bergmanns im­mer bleiben, und trotzdem, oder vielleicht gerade deswegen, hängt wohl kaum ein anderer Stand so innig an seinem Beruf, wie gerade der Bergmann-

Von der Unglücksstätte in Dortmund weg begab sich Reichskanzler Dr. Luther nach kurzem Aufenthalt in Ber­lin in Begleitung des Reichswirtschaftsministers Neuhaus zur Eröffnung der Ostmessein Königsberg in Ostpreußen. Es gab da allerhand zu trösten und zu ermuntern, denn die Polen und Litauer machen den durch die Weisheit des weiland Obersten Rats und des Völkerbunds durch den sogenannten polnischen Korridor bei Danzig räumlich vom Reich abgetrennten Ostpreußen das Leben sauer genug, in der Hoffnung, das Land über kurz oder lang unter sich aus­teilen zu können. Der Reichskanzler mußte seststellen, daß die Litauer widerrechtlich aber mit stillschweigender Dul­dung des feindlichen Verbands und des Völkerbunds 1923 im rein deutschen Memelland eingefallen sind und es seit­dem besetzt halten; daß die Polen willkürlich, aber mit Bil­ligung des Völkerbundes, weiteres deutsches Gebiet an der Weichsel geraubt haben und das 60-Millionenvolk der Deutschen mußte es über sich ergehen lassen, weil es keine Macht hat, sein Recht zu verteidigen und zudem unter der ständigen Bedrohung der französischen Divisionen am Rhein steht. Da glaubte auch so ein Wicht wie Rumänien sich das anmaßendste Auftreten gegen Deutschland erlauben zu dürfen, und es brachte Forderungen als K r i e g s e n l s ch ä- digung vor, die der Vertrag von Versailles nicht ausge­nommen und die die letzte Finanzministerkonferenz der Ver­bündeten in Paris ausdrücklich abgelohnt hat. Was tun aber die Rumänen? Nach einer hochfahrenden Note an die Reichsregierung werden die in Rumänien lebenden Deutschen ausgewiesen und über die ungarische Grenze abgeschobenx nachdem man ihnen Hab und Gut geraubt hat; deutsches Eigentum in Rumänien wird beschlagnahmt, kurz, die Ru­mänen zeigen sich wieder in der besticken Rohheit, die sie auch im Krieg an den Tag gelegt haben. Unvergessen bleibt, daß sie 4000 deutsche Kriegsgefangene in einem Gefangenen­lager zu Tode gemartert haben. Außenminister Strese - mann ist der rumänischen Regierung weit, fast zu weit entgegengekommen und hat die Anerkennung der nicht ver­tragsmäßigen Forderungen zu einem großen Teil angeboten, aber das genügte den Rumänen nicht. Sie scheinen, vielleicht von gewisser Seite aufgestachelt, auch der Meinung zu sein, oaß der Bosch alles bezahle u. daß ganz Europa ein Luder- und Schmarotzerleben auf Deutschlands Kosten zu führen berechtigt sei. Was geht es Deutschland an, wenn die rumä­nischen Staatskassen infolge der verdorbenen Wirtschaft leer sind? Was geht es uns an, wenn die Rumänen für den Krieg mit Rußland um, Beharabien, der vor der Tür steht, wohl die französischen Kanonen und die Munition, aber nicht das Geld haben? Rumänien zittert vor diesem Krieg, und cs hat den Moskowitern schließlich vorgeschlagen, das Rußland geraubte Beßarabien zu teilen. Die Sowjet­regierung hat den Vorschlag schroff abgelehnt. Der Mos­kauer rote Generalstab ist ganz auf den Krieg mit Ru­mänien und Polen eingestellt, namentlich seit dem Drauf­gänger Frunse das Kriegskommissariat an Stelle des in die Verbannung geschickten Trotzki übertragen worden ist. Eines Tages können am Dnjestr die Gewehre von selbst los­gehen. Aber es ist wirklich nicht einzusehen, warum Deutsch­land dem halbzivilisierten Balkanstaat noch eine Ertrarvurst braten soll, nachdem, weiß Gott, der Vertrag von Versailles, Dawesplan und Finanzministerkonferenz mehr als genug der Lasten auf Deutschland geladen haben, nun aber auch bestimmte Grenzen gezogen sind.

Gab es doch schon eine nicht geringe Aufregung, als da kürzlich die Entdeckung gemacht wurde, die frühere Reichs- reoierung habe den Ruhrindustriellen eine Lie­besgabe von 700 Millionen Mark gesckmkt, wie etwa Barmat seine Liebesgaben gemacht hat. Aber bei näherem Zusehen entdeckte man zur Beruhigung, daß die Sache nicht so schlimm war. Als der passive Widerstand nach 9 Monaten von der damaligen Regierung Knall und Fall im Herbst 1923 abgebrochen wurde eine andere Ent­wicklung wäre, wie inzwischen die Erfahrung gelehrt hat, vorzuziehen gewesen, da suchte die Reichsregierung eine Verständigung mit den französisch-belgischen Einbre­chern anzubahnen. Es stellte sich aber alsbald heraus, daß die gewünschte Verständigung von Regierung zu Regierung nicht zu haben war, und Reichsrogierung und die damalige Reichstagsmehrheit waren goldfroh, daß die private Ruhr- rndustrie die Verständigung mit der zur Ausbeutung des widerrechtlich besetzten Gebiets eingesetzten sranzosisch-bel- gischenBeerbe", der sogenannten Micum übernahm und .uinäckst aut riaene Kosten die auferlegten Entschädigungs­

keistungen, für die das Reich in seiner'höchsten Jnflations- not keine Mittel mehr hatte, aussührte.

hrte. Die Ruhrindustrie :dinMng, daß das Reich

stellte aber die selbstverständliche Be sie schadlos halte, wenn die Reichsfinanzen wieder in Ord­nung seien, denn kein vernünftiger Mensch wird einem ein­zelnen Gewerbe zumuten wollen, daß es allein die Kriegs­lasten des ganzen Reiches trage. Die Frage geht auch gar nicht darum, ob das Reich die damaligen Leistungen der Ruhrindustrie zu ersetzen habe das ist, wie gesagt, selbst­verständlich, sondern nur darum, ob die Art, wie dis Entschädigung geleistet wurde, einwandfrei ist. Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Reichsregierung hat in dieser Woche dem Reichstag eine Denkschrift übergeben, in der sie das Verhalten der vorigen Regierung damit rechtfertigt, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse im Ruhrgebiet eine rasche Erledigung der Ersatzleistung not­wendig gemacht haben, sobald das Reich dazu in der Lage gewesen sei, überdies habe das Reich bei sofortiger Bezah­lung einen Nachlaß von 200 Millionen seitens der Ruhr­industrie herausgeschlagen. Da der größere Teil der Ersatz­leistung in Form von Steuernachlaß gewährt wurde, so be­schränke sich die Barleistung des Reichs auf 112 Millionen Mark. Die vorherige Befragung des Reichstags sei untun­lich gewesen, weil der Reichstag zu der fraglichen Zeit auf­gelöst war und die öffentliche Behandlung der Angelegen­heit im Reichstag die Micmn wohl zu einer weiteren Stei­gerung ihrer an sich schon verstiegenen Forderungen veran­lassen könnte.

Mit der Denkschrift wird sich der Reichstag demnächst beschäftigen. Einen großen Teil der parlamentarischen Ar­beiten nehmen zurzeit überhaupt Dinge in Anspruch, die mit den gesetzgeberischen Aufgaben nichts zu tun haben. Im Vordergrund steht leider noch immer die Selbstrei - nigung des Parlaments, wie sie durch den Barmat- skandal und seine Begleiterscheinungen notwendig ge­worden ist. Die Untersuchungsausschüsse des Reichstags und des preußischen Landtags sind, wie es scheint, noch lange nicht aus dem Grund angekommen, und auch die Staats­anwaltschaft muß ihre strafrechtliche Verfolgung immer wei­ter ausdehnen. Der frühere Reichskanzler Bauer ist aus der Sozialdemokratischen Partei ausgeschlossen worden, der Abgeordnete Longe-Heger m.a n n nahm sich den be­rühmten Ulmer Kuhhirten zum Vorbild und trat aus der Zentrumspartei aus, ehe auch er ausgeschlossen wurde; das Abgeordnetenmandat legte er aber trotz wiederholter Auf­forderung der Fraktion nicht nieder, um nicht der Abgeord­netenfreiheit, der sogenannten Immunität verlustig zu gehen, das wird ihm aber nicht viel nützen, denn der Staatsanwalt hat beim Reichstag bereits die Aushebung der Immunität beantragt und da diese höchstwahrscheinlich beschlossen wer­den wird, so winken dem Herrn Lange doch noch die Gitter­fenster von Moabit. Wahrscheinlich in Gemeinschaft mit dem Berliner Polizeipräsidenten Richter, der zunächst einmal seines Amtes enthoben worden ist. .

dn Frankreich ist die innerpolitische Lage um nichts bcäcc: Aerriot steht beständig mit einem Fuß im Grabe. De. Streik mit dem Klerus und den klerikalen Volkskreisen hat an Schärfe zugenommen. Die sechs Kardinäle Frank­reichs haben sich bei Herriot über die Aufhebung der Bot­schaft beim Vatikan beschwert; Herriot gab ihnen den kur­zen Bescheid, das sei eine politische Angelegenheit, will sagen, die Kardinäle sollen bei ihren kirchlichen Angelegen­heiten bleiben und sich nicht in politische Dinge mischen. Daß die Kardinäle diese Abfertigung ruhig hinnehmen werden, ist wohl kaum anzunehmen. Eine große Sorge macht der fran- pisischen Regierung aber auch das Abwärtsgleiken des Frankenkurses, dem z. B. die Erhöhung des Drokpreises auf 1,60 Franken für das Kilogramm zuzu­schreiben ist. Die Skaaksausgaben für 1925 sind auf 34,2 Milliarden Papierfranken berechnet, denen nur 28 Milliar­den Steuereinnahmen gegenüberstehen. Die Verzinsung der Anleihen wohlverstanden, ohne die Auslandskriegsschul­den erfordert 19,5 Milliarden, 42 Milliarden Papiergeld sin- im Umlauf und das Gespenst der Inflation lauert vor der Tür, vor dem sich die Franzosen sürchten wie vor dem leibhaftigen Gottseibeiuns. Daher auch eine Massen- sincht der Kapitals ins Ausland stattgefunden hat, 21 Mil­liarden sollen sckonau^aewavdert" sein, nix-!--b tzj- Kani- ka'.not im Lande natürlich erst recht groß wirö. Frmns Morganin Rcwyork hat zur Stützung des Franken schon einmal 100 Millionen Franken gepumpt, aber jetzt skeyt der Franken säst tiefer als damals. Der Kriegsgewinnler Lau­ch e u r sieht begreiflicherweise alles möglichst rosenrot, und er meinte in der Kammer, «in neuer Pump von 100 bis 200 Millionen Dollar werde dem Franken leicht wieder aus die Beine helfen und sogar steigern. Die deutsche Mark hat seinerzeit den Weg in den Abgrund genommen, weil Jahre hindurch kein Reichsfinanzmimsier da war, der vom Finanzwesen etwas verstand; vor dem Weg der Reichs­mark wird der französische Franken nur bewahrt bleiben, wenn sich Frankreich dazu aufrafft, wieder zur Politik der Vernunft .zurückzukehren, und wenn es sich mit kräftigem Ruck von dem dummpfiffigen Selbsttäuschungsmittel befreit: der Bosch bezahlt alles.

Die neuen Steuergesetze

Berlin, 19. Febr.

Das Reichssinanzmimsterimn veröffentlicht d« Entlöürst der neuen Steuergesetze:

Sleuerüberteikiwgsgefeh.

Wegen der großen Verluste, die 1924 in vielen Jndu- str eu entstanden find, würde die regelmäßige Veranlagung Lür 1924 zu großen Erstattungen führen, die deshalb sin Die Haushalte des Reichs, der Länder und der Gemeinden nicht tragbar sein würden- Die Wirtschaftsjahre 1923 uni 1924 reichen auch noch in die Inflationszeit hinein. Bei diesen Wirtschaftsjahren soll es deshalb bei den gelei­steten Vorauszahlungen bleiben, eine Er­höhung, jedoch niemals eine Herabsetzung nur stattfinden wenn die Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt war. Bei Gewerbetreibenden, für die Las Kalenderjahr maß­gebend ist, wird das Vermögen am 31. 12. 1923 mit de« am 31. 12. 1924 verglichen. Ist es um 5 v. H-, mindestem ! aber um 20 000 RM. gestiegen, so tritt Erhöhung ein. De!

einem Dermögensrückgano von über 5 o. H hat der Steuer- > vilickiioe Anknriick auf Herabsetzung.

Einkommensteuer.

Das Gesetz ber die Einkommensteuer erhielt eine garp neue Fassung. Die Steuer beträgt für die ersten 8000 °4i 10 v. H, für die weiteren 8000 15. v. H-, für die weite­

ren 8000 «4l 20 v H-, für die weiteren 24000 «4t 25 v. H- kür die weiteren 50 000 30 v. H. und für die weiterer Beträge 35 v. H. mit der Maßgabe, daß die Steuer der Gesamteinkommens nicht übersteigen darf. Der Satz vor 10 v. H- für die ersten 8000 «4t ermäßigt sich für die Ehe­frau und dis minderjährigen Kinder um je 1 o. H. Durch Abzug steuerfreier Beträge wird die Steuer in den unterer Stufen weiter gesenkt. Deutsche und Nichtdeutsche Werder grundsätzlich gleichgestellt. Eine persönliche Steuerpflich! wird nur begründet durch den Wohnsitz oder Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Die zweijährige Fortdauer der Steuerpflicht nach Wegzug ist aufgehoben Für Aus­ländsdeutsche, die nach Deutschland zurückkehren, sind Er­mäßigungen zugelassen. Die Einkünfte, die der Besteuerunj unterliegen, werden aufgezählt. Spiel- u nd Lotterie- gewinne sind frei. Für Spekulationsgewi«»« wird die Stuerpflicht lediglich von der Dauer des Besitzes abhängig gemacht. Nur wenn der Vesitzdauer bei Wert­papieren weniger als 1 Jahr und bei Grundstücken wenige, als 2 Jahre beträgt, werden die erzielten Gewinne heran- gezogcn. Für Fälle, worin das Einkommen in einem offen­baren Mißverhältnis zum Verbrauch steht, H eine Besteuerung des Verbrauchs an Seite des Einkommens vorgesehen. Sie darf aber nur stattfinde«, wenn der Verbrauch mindestens 8000 -4t beträgt. Die Ver- branchsbesteurrung ist auch durch Zulassung wesentlicher Abzüos eingeschränkt. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn bleibt in der Weise bestehen, wie er durch die zweite Eteuernotverordnung und die zweite Steuer- milderungsverordnung geregel worden ist. Kinderreich« Familien werden daurch besonders berücksichtigt, daß di« Ermäßigung für das vierte und jedes weitere Kind je 2 »- H. statt j« 1 v. H. beträgt. Der Steuerabzug vom Kapital­ertrag wir- aus die veranlagte Einkommenssteuer « «'-> gerechnet.

Sörperschaftssteuer

Ter Entwurf des neuen Körperschaftssteuergesetzes be­seitigt vor allem das biherige Steuerprioileg für die werbenden Betriebe öffentlicher Kör­perschaften. Betriebe und Verwaltungen des Reichsj der Länder und der Gemeinden sollen künftig steuer- pflichtig sein, sofern sie weder der Ausübung der öffent­lichen Gewalt, noch kirchlichen Zwecken, noch gemeiw nützt gen, noch mildtätigen Zwecken dienen. Künftig beträgt die Steuer bei Erwerbsgesellschaften und öffentlichen wer­benden Betrieben 20 v .H. vom Gesamteinkommen. Außer­dem werden von den ausgeschütteten Gewinnen 10 v. Hi gekürzt, die aber voll auf die Einkomensteuer der Gesell- ichoster angerechnet werden. Bei Gesellschaftern einer T m.b.H. sollen Gewinnanteile bis zu einer Höhe von 8000 steuerfrei bleiben, wenn das Einkommen des Gesellschaft«» nicht mehr als 25 000 «4t beträgt. "

Reichsbewertungsgesetz.

Der Entwurf will die Länder an Le - Bewertung des des Vermögens für die Vermögenssteuer beteiligen, um die Verwertung der Erfahrunoen und Unterlagen, die die Län­der in dieser Hinsicht haben, zu sichern. Ferner soll durch den Entwurf sine einheitliche Bewertung det- lcmüw'.rtschastiichen Betriebe, der städtischen Grundstücke und der gewerblichen Betriebe für die Vermögenssteuer des Reichs, sowie für die Grund- und Gewerbesteuer der Län­der und der Gemeinden gesichert werden. Der Einheitswert für landwitrtsch östliche Betriebe und städtische Grundstücke wird durch den Grundwertungsans- ichvß festgestellt. Dieser besteht aus dem Finanzleiter als Vorsitzenden, einem Landesbeamten als stell». Vorsitzende»

uns Gemeindebeamten, sowie einer Anzahl von Laienmit­gliedern. Gegen die Feststellung durch den Grundwertung» ausfchuß ist eine Berufung an den Oberwertungsausschuß zulässig. Die Kammern des Oberwertungsausschusses ent­scheiden wie die eines Finanzgerichts in der Besetzung von 5 Mitgliedern, wovon 2 Beamte und 3 Laienmjtglieder sind. Gegen die Entscheidung des Oberwertungsausschusses ist Rechtsbeschwerde an Len Reichsfinanzhof zulässig. Aehnlich ist die Zusammensetzung der Behörden, die für di« Bewertung gewerblicher Betriebe zuständig sindl Für die Bewertung landwirtschaftlicher Betrieb« gilt grundsätzlich der Ertrags wert, für bebaute städtische Grundstücke und ebenfalls für Bauland der gemeine Wert. Für Grundstücke, die der Zwangs- bervirtschastung unterliegen, sollen besondere Uebergangs- bestimmungen getroffen werden. Das Betriebsver­mögen wird mit dem gemeinsamen Wert am 31. Dez. oder an dem von diesem abweichenden Abschlußtag bewertet. Die zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke werde» in gleicher Weise bewertet wie Grndstücke, die nicht zu einer» gewerblichen Betrieb gehören. Mit welchem Kapitalisie­rungsfaktor der Reinertrag zur Ermittelung des Ertrags- Wertes landwirtschaftlicher Betriebe und städtischer Grund­stücke zu vervielfältigen ist, soll für die Uebergangszeit vor» Jahr zu Jahr bestimmt werden.

Vermögenssteuer

Für den Begriff und die Bewertung des Vermögens gel­ten die Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes. Hinsicht­lich der persönlichen Steuerpflicht schließt sich der Entwurf an die persönliche Einkommen- und Körperschastssteuerpflichk an. Eine Abweichung gilt nur für die offenen Handels­gesellschaften. Hier soll künftig statt der Gesellschafter die Gesellschaft selbst steuerpflichtig sein. Der Tarif ist im Gegensatz zu früheren Vermögenssteuergesetzen nicht progressiv gestaffelt, sondern beträgt einheitlich 5 pro Mille. Nur bei kleineren Vermögen findet eine Degression bis arch drei pro Mille statt. Die Freigrenze beträgt 5000 RM. Für kinderreiche Familien sowie für Kleinrentner ist unter ge­wissen Voraussetzungen eine Erhöhung der Freigrenze vor­gesehen. Der Entwurf findet erstmalig auf die Vermögens­steuer des Kalenderjahres 1925 Anwendung.

Erbschaftssteuer

Kür die Bemertuna tollen die Grundsätze der Reichsbe-