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Ulk. 284 Gegründet isrs.

Einreise in die Vereinigten Staaten von Nordamerika

Das amerikanische Konsulat in Stuttgart hat, mitgeteilt, s - es nach den vom amerikanischen Generalkonsulat in Ber­lin erhaltenen Weisungen von jetzt ab keine weiteren Sicht­vermerks-Anträge von solchen Personen, welche in die nicht-bevorzugte Einwandererklasse" fallen, annehmen könne. Der Grund hiefür sei, daß das Konsulat jetzt schon 25 v. H. mehr nicht- bevorzugte Sichtvermerksanträge erhalten habe,

' als nach dem neuen Einwanderungsgesetz während des jetzi­gen von nicht-bevorzugten Einwanderern bringt aber die wäbrt werden dürfen.

Die Einstellung der Annahme von Sichtvermerks-Anträ- ! gen von nicht-bevorzugten Einwanderer bringt aber die anderen Klassen nicht zum Abschluß. Diese werden nach der »j Mitteilung des amerikanischen Konsulats wie folgt ein geteilt:

s) Nicht-Einwanderer, bestehend aus:

1. Regierungsbeamten;

2. Personen, die zum vorübergehenden Besuch nach den Vereinigten Staaten reisen;

i 3. Durchreisende, usw.

b) Nicht-2uota-Einwanderer, bestehend aus:

> 1. Einwanderern, welche Frau oder unverheiratete

Kinder unter 18 Jahren eines amerikanischen Bür­gers sind, der zur Zeit seines Gesuchs an den Com- missioner General of Immigration um Erteilung eines Sichtvermerks an seine Verwandten in den Vereinigten Staaten wohnt;

2. Ausländern, die gesetzmäßig in den Vereinigten Staaten gelebt haben und jetzt von einem vor­übergehenden Besuch zurückkehren; i Z. Predigern religiöser Konfessionen, Professoren von

Hochschulen, Akademien, Seminaren und Univer­sitäten, welche ununterbrochen während wenig­stens 2 Jahren vor der Zeit ihrer Antragstellung um Zulassung nach den Vereinigten Staaten ihren Beruf als solchen ausgeübt haben, und welche lediglich zum Zweck der Fortsetzung ihres Berufs nach den Vereinigten Staaten gehen; ebenso die Frau eines solchen Predigers oder Professors und seine unverheirateten Kinder unter 18 Jahren, wenn diese ihn begleiten oder ihm später nach­reisen;

A. Studenten unter bestimmten Bedingungen.

c) Quota - Einwanderer der bevorzugten Klassen, be­stehend aus:

1. Verwandten eines Bürgers der Bereinigten Staa­ten, der über 21 Jahre alt ist, wie folgt: Vater, Mutter, Gatte, Gattin, unverheiratete,, unter 21 Jahren alte Kinder eines amerikanischen Bürgers;

2. Landw > rte, d. h. solche, die in der Anpflanzung, Bearbeitung und Einbringung der Ernte, in der Forstwirtschaft, Obstbaumzucht oder Viehzucht be­wandert sind.

Hinsichtlich der Anträge auf Bevorzugung als gelern­ter Landwirt teilt das amerikanische Konsulat mit, daß gut 65 v. H. aller derjenigen, die unter dieser Klausel An­spruch auf Bevorzugung erheben, bei der Prüfung nicht in der Lage seien, den Anforderungen zu genügen. Es werde daher besonders darauf hingewiesen, daß niemand einen Antrag als gelernter Landwirt stellen sollte, wenn er nicht wirklich einer ist. Das Konsulat verlangt mei­stens in solchen Fällen eine Bescheinigung von einer land­wirtschaftlichen Schule, daß die in Frage stehende Person dies« Schule erfolgreich durchlaufen hat, ferner ein Zeugnis des letzten Arbeitgebers, worin die Tüchtigkeit als Landwirt bestätigt wird. Früher war es in Fällen, in denen der An­tragsteller solche Beweise nicht erbringen konnte, üblich, daß er aus der benorzuaten in die nicht-bevorzugte Klasse zu­rückversetzt wurde. Dies kann jedoch von nun ab nickt mehr geschehen, weil die Klasse der Nicht-Bevorzugten geschlossen ist. Ein solcher Fall wird nunmehr nicht in die nicht-bevor­zugte Klasse eingereiht, sondern dem Auswanderer wird er­öffnet werden, daß er sein Gesuch um Einwanderungserlaub­nis nach den Vereinigten Staaten später, wenn die Warte­liste wieder aufgemacht wird und neue Anträge der nicht­bevorzugten Klasse wieder ausgenommen werden, erneu- »rn müsse.

' Personen, die Ansvruch darauf erbeben, in die bevorzugte Kloss« zu gehören, müssen die Klausel, unter welcher sie Be­vorzugung beanspruchen, auf ihrem Antrag angeben.

Briest in

Seit Mitte November ist in Südpsrsien ein Krieg aus­gebrochen, über den bis jetzt fast gar keine Nachrichten ver­breitet worden sind, da die Engländer alle Meldungen scharf unterdrücken. Der von den Engländern vollständig ab­hängige und bezahlte Scheich der persischen Provinz Arabisten. Achmed ibn Saad ullab ist von den

Samstag den 13. Dezember 1924

j persischen Negierungstruppen auf ibrem Vormarsch aus ! Mvhamm>?rvh, der Hauptstadt Arabistans, wiederholt ge- ^ schlagen worden. Es ist ihnen gelungen, am Fluß Jab die ! Städte Deh-Mullah und Hinndiani zu besetzen. Die nord- i östlich von Vasra (Mesopotamien) gegen den Scheich vor- j gehenden Truppenabteilungen haben bei Dizsal (150 Kilo- j Meter nordöstlich Basra, unweit der Ruinen von Susa) die i dem Scheich verbündeten aufständischen persischen Araber- > stamme geschlagen und zwückgemorfen. Um die Nieder- i werfung des Äraberaufstandes zu beschleunigen, sind von Teheran mehrere Abteilungen persiscksr Kosaken und Gen- damene nach Arabiftan abgesandt. Der versische Minister­präsident hat die wiederholten Vermittlungsversuche des britischen Botschafters Sir Percy Loraine in entschiedener Weise zurückoewiesen.

Der Scheich ist dem Namen nach der Verwalter der per­sischen Provinz Arabiftan, er hat jedoch die innere Un­sicherheit Persiens dahin auszunutzen verstanden, um sich eine von Teheran fast völlig unabhängige Stelluno zu schaffen. Hierbei ist ihm die Unterstützung Englands, in dessen Interesse Hie Schwächung Persiens liegt, zuteil ge­worden. Die Hauptstadt von Arabiftan, Mohammerah, hat erst dadurch Bedeutung erlangt. Laß eine mit engliscken Staatsmitteln unterstützte englische Privatfirma den Fluß Karun schiffbar gemacht hat. Seitdem haben es die briti­schen Regierungsagenten verstanden, sich alshalbamtliche" Staatsminister des Scheichs den beherrschenden Einfluß im Lande zu sichern.

Während der Nachkriegsjahre hat der Scheich Saadullah, dessen unmittelbares Machtgebiet sich vom Persischen Golf und Unter-Irak bis zu dem Backtiarischen Hügelland er­streckt, eine wesentliche Rolle im politischen Leben des nahen Ostens gespielt. Als gelehriger Gefolgsmann Englands hat er auch während des Weltkriegs in nicht geringem Maße zum Scheitern des Heiligen Kriegs in Süd­persien beigetragen und in dieser Beziehung auch die Hal­tung der Bachtiarischen Häuptlinge stark beeinflußt.

Der Regierung in Teheran war die herausfordernd un­abhängige Haltung Achmed-ibn-Saadullahs seit langem ein Dorn im Auge, besonders seit dem ihr die Einziehung von Abgaben in Arabiftan verweigert wurde, was eine beträcht­liche Schädigung der Staatskasse bedeutete. Die Regierung fühlte sich jedoch nicht stark genug, um energisch vorzugeben, insbesondere, da sie selbst lange Zeit unter englischemEin­fluß" stand. Seitdem jedoch die monarchistiscke, eng- lau-feindliche Partei in Persien ans Ruder ge­kommen ist, entschloß sich der Ministerpräsident, selber ein tüchtiger Feldherr, zum Vorgehen mit Waffengewalt gegen Mohammerah. Den vorbereitenden Arbeiten persischer Regierunasagenten in Arabiftan gelang es, sich mehrerer c'msirckreicher Araberscheichs zu versichern. Diese Araber- Häuptlinge nahmen ihrerseits dem Scheich von Mohammerah gegenüber eine so herausfordernde Haltung an,' daß dieser sich zu Strafexpeditionen gegen sie gezwungen sah. Der aus diese Weise begonnene Bürgerkrieg gab Persien den er­wünschten Anlaß zum Eingreifen, wenn auch der englisck« Botschafter in Teheran nichts unversucht ließ, um seinem Schützling durch einen friedlichen Vergleich mit der Regie­rung die bisherige Stellung zu sichern. Die persische Regie­rung ließ sich jedoch aut keine Verhandlungen ein und bekabl ihren Truppen, von Buschir aus vorzugsben, womit auch der jetzt im Gange befindliche Feldzug begann.

Der Kölner Mumungsfiandal

Mehrfach konnte man während des Wahlkampfes Be- me»kungen hören, daß nach dem 7. Dezember wohl einige unliebsame Ueberraschungen bevorständen; man merkte in einzelnen Punkten, daß London und Paris wichtige Ange­legenheiten verschleppten, um das Ergebnis der deutschen Wahl nicht zu beeinträchtigen. Schneller als man ahnen konnte, hat sich diese Mutmaßung erfüllt. Die Reuter-Mel- düng, wonach England voraussichtlich die Kölner Zone am 10. Januar nicht räumen wird, hat wie wir aus eingeweih- ten Kreisen hören, bei den maßgebenden Berliner Stellen peinlichstes Befremden heroorgerufen, umsomehr, als die deutsche Regierung bisher in loyalster Weise alles getan hat, um ihrerseits die abgeschlossenen Verträge zu erfüllen, und bereitwilligst stets alle Schwierigkeiten beseitigt hat. Aber noch mehr als die Nachricht an sich hat die Begründung der Reuter-Mcldung befremdet: das Verhalten der englischen Regierung ist völlig unverständlich und enthält einen schwe­ren Widerspruch in sich selbst. Es wäre völlig korrekt, wenn sie gesagt hätte, daß sie nach dem Ausfall des Berichts das Weitere in der Räumungsfrage veranlassen wird. Aber die Reuter-Nachricht läßt ganz unzweideutig durchblicken, daß England seine Entscheidung in der kritischen Frage bereits zu Ungunsten Deutschlands getroffen hat. Wenn es heißt, i es sei d:r Wunsch geäußert worden, daß die Räumung des Ruhrgebiets und der Kölner Zone gleichzeitig erfolgen möge, so können damit nur die Wünsche gemeint sein, welche die französischen Generale bei der Anwesenheit des englischen Ministerpräsidenten in Paris diesem durch Herriot mitgeteilh haben. In diesem Verhallen Englands liegt einmal wieder'- die von ibm so oft. besonders in den lltztm Jahren gezeigtes

Fernsprecher Nr 29 98. IahtgÜtNA

Heuchelei. Diese ist um so schlimmer, als die Erklärung nichts

davon enthält, daß eventuell eine Verlegung der Rubrrüu- mung vor dem Augusttermin ins Auge gefaßt wird. Wenn ein solches Kompromiß jetzt nicht in Aussicht gestellt wird, so ist der Verdacht nicht unbegründet, daß England und Frankreich die Räumungsfrage lediglich als eine politische Angelegenheit zwischen den beiden Staaten betrachten, nicht aber wie es nach dem Friedcnsvertrage ausdrücklich der Fall ist und s-'.n muß, als «ine internationale Rechtsfrage, bei der alle Mächte beteiligt sind. Vor allen Dingen darf nicht eine Entscheidung getroffen werden, ohne daß Deutschland in der Angelegenheit gehört wird.

Frankreich hat von Anfang an alles getan, um die irr dem Artikel 429 des Versailler Vertrages zugesagt; Räu­mung zum 10. Januar schon aus technischen Gründen un­möglich zu machen. Die ursprünglich auf den 10, Dezember angesetzte interalliierte Konferenz, welche über die Räu- mungssrage verhandeln sollte, hat es aus ganz nichtigen Gründen immer wieder h'mausgeschobsn. Ebenso wird der Bericht der Militärkommission immer wieder in die Länge gezogen, der nach unserem Dafürhalten nichts weiter als die Tatsache feststellcn kann, daß Deutschland auch den Bedin- ! gungen wegen seiner Entwaffnung in jeder Hinsicht nachge­kommen ist.

Die deutsche Regierung kann naturgemäß zu dieser Reu­termeldung keine Stellung nehmen, sie muß erst von der Londoner Regierung eine amtliche Mitteiluna erhalten ha­ben. Wir hoffen und erwarten aber, daß England nicht von dem Wege des Rechts und des Gesetzes abgehen wird und zogen die klaren Bestimmungen des Versailler Friedensver- ckages handeln wird. Nach unserem Dafürhalten muß es die Entscheidung in der Räumunassraqs. wenn es korrekt han­deln will, solange hinausschieben, bis der Bericht der Mili­tärkommission vorliegt und sich dann äußern.

Er

London. 11. Dez. Ehamberlain hat in Rom erklär?, daß die Räumung des Kölner Brückenkopfes durch die britischen Truppen nicht unmittelbar bevorstehe. Solange seine Be­setzung bevorstehe, müßten die britischen Truppen daran teilnehmen. In derWestminster Gazette" schreibt Spen­der, wenn Poincarss These angenommen würde, daß die Räumungsfristen infolge von Verfehlungen Deutschlands noch nicht zu laufen begonnen hätten, so würde ein neuer streit entbrennen, der die jetzigen Hoffnungen auf eine Be­friedigung leicht ersticken und dem Einschluß Deutschlands in den Völkerbund verhängnisvoll sein könnte.

§§. VeSer am Rhein.

Zu Köln am Rhein, dem deutschen Fluß, an dem feind­liche Willkür und dunkelfarbige Soldateska ihr Wesen trei­ben, wurde in diesen Vorweihnachtstagen die neue Dom­glocke feierlich geweiht. Sie ist bestimmt, die Stelle der im Kriege zu Verteidigungszwecken eingeschmolzenen Kaiser­glocke einzunehmen. Nun wird sie bald hoch in den Lüften ihren Platz haben. Am Weihnachtsabende soll sie zum erstenmal läuten. die schöne, gewaltige St. Peters- Glocke am deutschen Rheine. Tausende werden sie hören und

Die neue St.-Peters-Glocke im Kölner Dom.

ihre Herzen bei ihrem Klange erheben. Viel weiter aber noch soll der Ton ihrer ehernen Stimme klingen. Weit in alle deutschen Lande soll er gehen und wachrufen die Volks- s zenossen und sie mahnen, in schwerer Zeit des deutschen Vaterlandes und seiner hart bedrängten Westmark nicht zu ! vergessen. Dann wird das schöne Echillerwort sich bervahr- § heiten, dann wird für das kommende Jahr der Wunsch end­lich. endlich sich erfüllen: Friede sei ihr erst Geläute"