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Der Gesellschafter
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Montag de» 18. August 1924 Fernsprecher Nr. 29. 98. Jahrgang
Lonatd empfing die Deutschen kühl und batte
Uk. 193 Gegründet 1826.
Tagesspiegel
Nach der „Times" ist der deutschen Abordnung 8er Lon- doner Konferenz bereits am Freitag abend mitgeteilt war- den. daß ihre Bedingungen von den Verbündeten abgelehnl seien.
Die Nachricht, daß die Mörder Erzbergers auf einem Gut bei Budapest entdeckt und verhaftet worden sein sollen, hat sich als haltlose Erfindung erwiesen.
Zwischen den Spaniern und den Sabylen fanden mehrere Gesuchte statt, in denen die Spanier 44 Tote und eine gröbere zahl Verwundete hatten.
Deutschland und der Völkerfriede
Der Völkerbund hat seit seinem Bestehen nichts geleiste als Blamagen. Er soll dem Weltfrieden dienen, hat abei ruhig zugeschaut, wte Griechenland und die Türkei sich au Aden und Tod bekriegten, da hinter diesen beiden Völkern England und Frankreich als Kriegstreiber standen. Da- Laargebiet und die deutschen Kolonien, die dem Völkerbunt als sogenannte Mandatsländer anvertraut sind, zeigen jeder Tag die Kläglichkeit der völkerbündlerischen Arbeit. Da dir Wirklichkeit so traurig aussieht, so will der Völkerbund wenigstens den Friedens g e d a n k e n fördern. Diesem Zweä dient der sogenannte Vertrag zur gegenseitigen Unterstützung, der kurz auch als „Garantiepakt" bezeichnet wird.
Der englische Völkerbundsapostel Lord Robert Ceci! hat den Entwurf dieses Garantiepaktes angefertigt, der dann trotz der schönen Absichten des edlen Lords durch den fran- Mschen Oberst Requin ein anderes Gesicht bekam. Die eng- ische pazifistische Arbeiterregierung hat kürzlich diesen neuesten Vorschlag des Völkerbunds abgelehnt, der auch Deutschland vorgelegt wurde. Der Inhalt des Garantiepaktes ist kurz der: Angriffskriege werden grundsätzlich verboten. Der angegriffene Staat mutz von arten Bürgschaft leistenden Nationen unterstützt werden. Alle Teilnehmer des Vertrags verpflichten sich, an einem allgemeinen Abrüstungsplan mit- juarbeiten. Militärische Sonderabkommen sind aber auch weiter gestattet, wie auch die Fortsetzung der Rüstung jedem Veriragsgenossen überlassen bleibt.
Eine deutsche Kommission hat nunmehr zu diesem .Garantiepakt" ein Gutachten angefertigt, das sich auch die deutsche Reichsregierung zu eigen gemacht hat und dem Völkerbund übermittelte. Die Verfasser dieser deutschen Antwort sind der deutschnationale Abgeordnete Professor Hoetzsch, der Zentrumsabgeordnete Dr. Kaas, der volksparteiliche Abgeordnete Professor Kahl, die demokratischen Abgeordneten Schiffer und Dr. Schücking, Professor Meinecke, Graf Mont- delas und der frühere Ministerialdirektor Dr. Kriege. Es handelt sich also hier um sachverständige Persönlichkeiten, die den verschiedensten Parteien angehören und auf dem Boden unterschiedlicher Weltanschauungen stehen. Um so erfreulicher ist es, datz man sich ist einer wichtigen außenpolitischen Frage auf einem gemeinsamen Boden gefunden hat.
Das deutsche Gutachten geht von dem Verbot des Angriffskriegs aus, den der Garantiepakt als „internationales Verbrechen" bezeichnet. Die Sachverständigen Deutschlands Wellen mit Recht fest, daß überhaupt eine Bestimmung des Angriffskriegs fehlt: „Wer in einem Krieg Angreifer ist. kann ebenso wie die Frage, wer die Schuld am Krieg trägt, m der Regel nicht nach äußerlichen Merkmalen beantwortet werden, sondern bildet ein Problem, das nur bei Kenntnis and Verwertung aller äußeren und inneren Zusammenhänge zu lösen ist." Die deutsche Antwort erklärt es für unmöglich, in der festgesetzten Frist von vier Tagen, wie der Lölkerbundsentwurf es vorsieht, „in der großen Mehrzahl der Fälle eine sachlich erschöpfende und zutreffende Antwort ;u geben. Nur die Oeffnung aller Archive, die Erschließung aller Quellen kann hier zum Ziel führen. Solche Feststellung verlangt Zeit, so viel Zeit, wie sie eigentlich nur die Wissen- Ichast hat".
In ausgezeichneten Worten legt das deutsche Gutachten dann dar, wie das Organ — der Völkerbund — beschaffen >st. der die Entscheidung über die Frage fällt, ob ein Angriffskrieg vorliegt. Es heißt hier: „Seine Mitglieder handeln nicht nach eigener Ueberzeugung und freiem Ermessen, fondern nach den Anweisungen ihrer Regierungen." Es ist also „kein unparteiischer Rechtsspruch, sondern ein politischer Machtspruch". Noch bedenklicher ist aber nach der deutschen Antwort die Tatsache, daß die gestatteten „Abwehr-Ergän- lungsabkommen" praktisch den ganzen Völkerbundsrat aus- lchalten, da ja unmöglich ist, „die bisher als Bundesgenossen des einen Teils aufmarschierten Mächte nunmehr durch den Völkerbund auf die andere Seite zu dirigieren". Die deutschen Sachverständigen erheben gerade in diesem Zusammen- bang die Forderung: „Die in dem Entwurf vorgesehen« Unterstützung wird sich erst dann durchführen lassen, wem oie Ungleichheiten des Rüstungsstands in der Welt in dei Vfeife ausgeglichen sind, daß der Umfang der zulässiger Vustung je nach dem sachlich festgestellten Bedürfnis an dei Seite erhöht, an der anderen herabgemindert wird/ Mit Recht wird hier die Gleichberechtigung Deutschlands in oer Frage der Wehrhaftigkeit erhoben.
Das System des Garantiepaktes wird dann ferner vor den deutschen Sachverständigen „eine Gefahr für den Frieder der Welt" genannt, weil es die bestehenden Gruppen unt Militärkonventionen zuläßt. Und daran anschließend sag: das Gutachten klar und deutlich: „Wenn Deutschland diesem Vertrag beiträte, hätte es, bis zur völligen Ohnmacht entwaffnet, damit zu rechnen, Widerstands- und wehrlos in alb möglichen Streitfälle hineingezoqen zu sein und sein ungeschütztes Gebiet zum Schlachtfeld fremder Mächte Hergeber müssen."
Dagegen verlangt das deutsche Gutachten n. a.. daß aller Staaten gleichmäßig die Abrüstung zur Pflicht gemacht werde, und daß berechtigte Wünsche der Bevölkerung wegen Berichtigung der Grenzen auf dem Weg eines geordneten Rechtsverfahrens ihre Lösung finden. Dann werde der Friede bester gewahrt sein als mit den Artikeln und Paragraphen des Völkerbunds.
Die ReichshandWerksordnung
Die Reichsregierung ist seit längerer Zeit mit den Vorarbeiten für ein Gesetz beschäftigt, das die rechtlichen und zum Teil auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des deutschen Handwerks neu regelt und in feste Formen bringt. Diese in einem vorläufigen Entwurf bereits vorliegende Reichshandwerksordnung faßt die bisher in verschiedenen Gesetzen, hauptsächlich 'in der Reichsgewerbeordnung verstreuten, das Handwerk betreffenden Bestimmungen zusammen und schafft ein einheitliches Handwerksgesetz. Es liegt in der Natur der Dinge, daß sich das Eingreifen des Gesetzgebers in die Verhältnisse eines Berufszweigs im wesentlichen auf die Körperschaften beschränkt, die zur Vertretung seiner Jn- eregen gegenüber dem Staat und seinen Organen berufen lind. Beim Handwerk haben indessen auch überlieferungs- gemäß die reinen Berufs- und Standesvertretungen wenigstens zum Teil einen öffentlich rechtlichen Charakter angenommen, den zu erhalten dem Gesetzgeber notwendig erschien, und die daher auch in dem Entwurf emsprech-ende Berücksichtigung finden. Ja, die neue Reichshandwerksordnung geht sogar einen wichtigen Schritt über das Bestehende hinaus, indem sie diesen Fachverbänden des Handwerks grundsätzlich Zwangscharakter zuerkennt. Eine der bedeutsamsten Neuerungen des Entwurfs besteht nämlich j darin, daß er sämtliche Handwerksbetriebe den Zwangsinnungen eingliedert, die nach dem zurzeit geltenden Recht nur einen, allerdings den größern Teil der bestehenden Betriebe umfassen und durch freie Innungen ergänzt werden. Ueber diesen Zwangsinnungen, di« künftighin für alle Handwerksbetriebe verpflichtend sein sollen, steht wie bisher als organisatorischer Ueberbau für die Interessenvertretung des Handwerks eines Ortes oder Bezirks die H a n dw e r k s k a m m e r, deren Aufgaben und Befugnisse im wesentlichen dieselben bleiben wie jetzt. Es wird auch daran festgehalten, daß die Handwerkskammer ausdrücklich als die amtliche Vertretung des selb- ständigen Handwerks gilt, wodurch eine nicht nur in den Kreisen des Handwerks, sondern auch der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft seit Jahren aufgeworfene Streitfrage, ob die jeweiligen Kammern ihres Charakters als Vertreter der Unternehmungen entkleidet werden sollen, verneint wird.
Um jedoch dem berechtigten Anspruch der Arbeitnehmer Rechnung zu tragen, daß sie in allen dieArbeitnehmer- interessen irgendwie berührenden Fragen' mitge - hört werden müssen und mit zu entscheiden haben, ist sowohl für die Handwerkskammern als auch für die Zwangsinnungen die Errichtung paritätischer Ausschüsse für die Erledigung der auf das Arbeitsverhältnis bezüglichen Fragen in Aussicht genommen. Der Ausgabenkreis der Innungen nach dem neuen Entwurf umfaßt u. a. auch die Mitwirkung bei der Kalkulation und bei der Festsetzung von Verkaufsbedingungen, ohne daß ihnen jedach ein cnt- icheidender Einfluß darauf zugestanden würde. Befürchtungen, die neuerdings laut geworden sind, daß die Reichshandwerksordnung die Rückkehr der alten Aunftzwangswirtschaft dringen könne, sind daher gegenstandslos, ebenso wie die ebenfalls in letzter Zeit geäußerte Vermutung, daß eine Einbeziehung industrieller Betriebe in die Zwangsorganisationen des Handwerks beabsichtigt sei oder durch die Verordnung ermöglicht würde. Soweit bekannt, denkt niemand daran, den Streit um die Grenze zwischen Fabrik und Handwerksbetrieb wieder ausleben zu lasten oder etwa gar dahin zu entscheiden, daß industrielle Unternehmungen zwangsweise als Handwerksbetriebe abgestempelt werden sollen. Der Entwurf wird in nächster Zeit dem Reichswirtschastsrat zur Begutachtung und alsdann den gesetzgebenden Körperschaften zur Verabschiedung zugehen.
Von d?r Londoner Konferenz
Das Diktat angenommen
London, 17. August. Nachdem gestern die telegraphische, sehr umfangreiche Antwort aus Berlin eingetragen war, begaben sich Reichskanzler Dr. Marx und Dr. Stre sein an n abends 6 Uhr zu Mac Donald, um ihm dic verlangte deutsche Antwort zu überbringen. Mac
für sie nur den bestimmten Rat, die französischen Forderungen anzunehmen. Solange die Besprechung mit Mac Donald im Auswärtigen Amt dauerte, kamen der amerikanische Botschafter Kellogg und der Bevollmächtigte Logan, die aber an der Auseinandersetzung nicht teil- ncchmen.
Um 7.30 Uhr begaben Marx und Stressmann sich m ihren Gasthof zurück und besprachen sich mit den deutsehen Sachverständigen. Inzwischen war ein neues Tele- grammdes Reichspräsidenten Ebert eingelaufen. Um achi Uhr fuhren sie zu Herriot, wo sie auch Rollet, Elemente! und Peytral trafen. Ueber die bis 9.45 Uhr dauernde Unterredung wurde von französischer Seiie dir amtliche Mitteilung ausgegeben: „Die Unterredung läßt ein „günstiges Ergebnis" voraussehen."
Es wurde ehrenwörtlich verabredet, daß über den Jnhali der Besprechung nichts verlauten solle. Man erfuhr aber bald, daß die Deutschen, besonders auf Drängen Ebert s, sich bereit erklärt haben, die Verlängerung der Ruhrbesetzung um ein Jahr anzunehmen. Ihre Gegenforderung, wenigsten« Dortmund sofort zu räumen, soll nach einer Meldung von Herriot abgelehnt worden sein, nach dem „Daily Telegraph" ist es jedoch wahrscheinlich, daß dem Gesuch entsprochen wird. England und die anderen Verbündeten werden nach dem Blatt bei den Franzosen befürworten, auch Ruhrortzu räumen.
Die schriftliche Festsetzung des Räumungsabkommens soll am Samstag vormittag stattfinden. Die rechtskundigen Konferenzmitglieder haben die diplomatischen Noten und Protokolle zusammengestellt, die als Ergebnis der Londoner Konferenz nunmehr zur Unterzeichnung fertig sind.
Die deutschen Bedingungen
Marx und Stresemann verlangten, daß das Abkommen !b.. die Räumung in das Schlußprotokoll ausgenommen v rde, sonst könnten sie es nicht unterzeichnen. Dys sran- jös/ch-belgiiche Versprechen der Räumung müsse förmlich estgelegt sein. Dortmund solle sofort geräumt werden. Die Räumung des sogenannten Sanktionsgebiets solle -tufenweise erfolgen und mit der letzten Stufe solle auch ftuhrort und Duisburg geräumt werden. Diese beiden Städte sollen also nicht in das ursprüngliche linksrheinische) Besetzungsgebiet einbezo- z e n werden, wie eine unerwartete neue französische Forde- :ung laute. Die Besatzung solle vermindert und auf die großen Städte beschränkt; die Beschlagnahme von Wohnungen eingestellt werde». Die Ausübung der Militärüberwachung durch den Völkerbund statt der Ueberwachungs- kommission solle am 1. Januar 1925 eintreten. Die Ber- bandsmächte möchten die Bürgschaft für die 800-Millionen- anleihe übernehmen (was Mac Donald, zugleich im Namen Amerikas, sofort ablehnte). Endlich sollen die Befugnisse der Rheinlandkommission aus die Sicherheit der Besatzung beschränkt werden.
Die Franzosen lehnten fast alle Bedingungen ab. Die französische und englische Regierung haben, wie gemeldet wird, beschlossen, vor Ende dieses Jahres zu prüfen, ob Deutschland seine Gutachten-Verpflichtungen, sowie die Abrüstung pünktlich erfüllt habe. Davon werde es abhängen, ob die englische Besetzung im Kölner Gebiet aufgehoben oder fortgesetzt werde.
In einem Brief Herriots an die deutsche Vertretung wird nach der „B. Z." die Räumung des Ruhrgebiets und der kleinen Strecken Karlsruhe, Mannheim, Wesel usw., sowie die Zurückziehung der Truppen aus Ruhrort zugesagt, die baldige Räumung Dortmunds in Aussicht gestellt. (Nach einer anderen Meldung soll zuerst Dortmund geräumt werden). Herriot verwahrt sich aber entschieden gegen d.« Behauptung, daß die Ruhrbesetzung unrechttnäßig oder vertragswidrig sei (obgleich er sie bis vor einem Vierteljahr selbst bekämpfte!) Die deutsche Abordnung wird in ihrem Brief an Herriot die Behauptung der Unrechtmäßigkeit aufrechterhalten, sich aber darauf beschränken, die Mitteilungen Herriots zur Kenntnis zu nehmen.
Blankovollmacht
Der Rotterdamsche Courant erfährt, die deutsche Abordnung habe von der Reichsregierung eine Blankovollmacht zur Annahme der französischen Bedingungen erkalten. — Reuter berichtet, auf Mac Donald seien die deutschen Vorstellungen ohne jeden Eindruck geblieben.
Die Unterzeichnung
Am Samstag vormittag 10.30 Uhr trat der Rat der Sieben zu einer Besprechung zusammen. Nachmittags 3 Uhr hielt der Vierzehnerrat eine Sitzung, zu der auch die deutschen Vertreter zugezogen wurden. Abends 6 Uhr fand eine Vollsitzung der Konferenz statt, für die die Unterzeichnung i es Schlußprotokolls des „Londoner Abkommen^ von 1924" vorgesehen war.
Die Bankiers geben klein bei
Laut „Daily Mail" haben die Finanzsachverständigen ihn Fe erung der sofortigen Räumung satten lassen. Die ver- treuliche Festsetzung der Räumung genüge für die Sicherheil der Anleihe.