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ve-ug-preiS ,m Juli ^ 1.S0 eiuschl. TrSgerlohn, Wnz.-Nr. 10 »oldpfge., Grundpreis f. Anzeigen: Ne einspaltige Zeile auS gewöhnlicherSchrift oder deren Raum IS Told- pfenniae, Reklamen 35 Goldpfennige, Familien» mz.10 »oldpfmnige. Bei -erichtl. Beitreibung und Konkursen ist der Rabatt hinfällig.
Sir. 1«1
Der Gesellschafter
Amts- mrd Äzelseblakk für den vdermnlsbezirk Aagold
mit cker Beilage
„Unsere Heimat"
Gegründet 1826.
Nagoläer Oagblatt
mit illustrierter Sonntagsbeilage
„Feierstunäen"
SchrtsrleUung, Druck und Verlag von L. W. Zolle r (Karl Zaijer) illagold.
Freitag den 11. Juli 1824 Fernsprecher Nr 29 .
»erbrettetst« Zeitung t« Oberav tSdeztrk. — L»> zeig« find daher von beste« Erfolg.
gar t«»u. Auftrag» »ir» »I» »«rl«i »e>L-r Lk»r«»«««». «» »Nr» Nt», » »a-r »af«, Iberu»«»'». »a» »»«klgr» ,»«, «ella»»» i« b«fti»«t»» «»«gab»» ,»»r »» »er »Sulchte» «lill, erschet»»». zu Falle» »in »»derer «» «alt beste»» kt» «ufpr»- r»t Refenma »er geitAug »de, a»s »S«zo»Iu», d. »q»,rp«ts«a.
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98. Jahrgang
Tagesspiegel
Halbamtlich wird von französischer Seile zu den: Abkommen Herrioks und Mac Donalds durch Havas erklärt, es sei von gröhter Wichtigkeit, daß England sich verpflichtet habe, über die Regelung der Verbandskriegsfchulden mit den beteiligten Mächten zu verhandeln. Ferner soll sofort über dt« Regelung der Verbandskriegsfchulden mit den beteiligten Zicherheit Frankreichs gegen deutsche Leberfäkle beraten werden. Endlich werde Deutschland zur Konferenz in London nicht zugezogen werden. Das feien Erfolge Herriots.
Aus Washington verlautet, die Regierung der Vereinigten Staaken werde für den amerikanischen Vertreter in der Durchführung des Sachverständigen-Plans keine Rolle an- aehmen, wie sie ihm die gemeinsame Erklärung herrioks und Mc Donalds zumute.
Der demokratische Parteitag in Ttewyork hat. nachdem Mc Adoo und Smith ihre Kandidatur aufgegeben hatte», da fönst die Abstimmungen endlos geworden wären, im 103. Wahlgang den früheren Botschafter in London. Davis, zum -emokratlfchen Präsidentschaftskandidaten gewählt.
Die Last«, W-WWWM^
Im Hinblick auf die bevorstehende Londoner KonferW! und die Verhandlungen im Reichstag erscheint es angebracht eine Uebersicht über die fin a nzi ell e n L a sten des Be- richts zu geben.
Gegenüber allen anderen Vorschlägen zu einer endgültigen Regelung der Entschädigungsfrage unterscheidet sich de» Bericht zunächst grundsätzlich durch das Fehlen der Festsetzung irgendeiner zu leistenden Endsumme wie auch «es Z e j t p u n k t e s, an dem die deutschen Zahlungen ihr Ende erreichen sollen. Einen Anhalt gewährt jedoch u. a. die Bestimmung über die Tilgung der Eisenbahn- und Industrieobligationen, die nach dem vorgesehenen Plan in 38 Jahren beendet sein kann. Der richt beschränkt sich auf die Festsetzung der zu leistenden Iahreszahlungen und die Bestimmung ihrer Quellen: Staatshaushalt, Eisenbahnen und Industrie.
Für das erste Iahr (1924—25) fordert das Gutachten für den Staatshaushalt eine Freiheit von Zahlungen an die Verbündeten, da in diesem Jahre nach Ansicht der Sachverständigen
Deutschland Gelegenheit gegeben werden sollte, seinen Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Auch für das scheite Jahr (1925—26) wird aus dem gleichen Grund mit kirrem Ueberschuß der ordentlichen Einnahmen über die Ausgaben, der für Entschädigungszwecke verfügbar wäre, nicht gerechnet.
Trotzdem haben solche Zahlungen zu er- -nn ""b Zwar von dem Erlös aus dem Verkauf von Millionen Goldmark Vorzugsaktien der Eisenbahnge- stllschaft, von denen 250 Millionen für Zahlungen an die Verbündeten zu verwenden sind. Nach Ablauf des zweiten Sahrs wird mit einer so starken Gesundung der deutschen Wirtschaft gerechnet, daß die Erzielung eines Ueberschusses m Haushalt zum Zweck der Zahlungen den Sachverständigen als künftig möglich erscheint. Es wird daher für die nächsten Jahre folgender Zahlungsplan aufgestellt, nachdem in gewaltiger Steigerung im fünften Jahr der normale stand erreicht ist:
3. Zahr (1923-27) 119 Millionen Goldmark
4. Jahr (1927—28) 599 Millionen Golbmark
5. Jahr (1928—29) 1259 Millionen Goldmark
Diese Zahlen sollen eine Abänderung erfahren, wenn ne Hohe der Einnahmen aus den Zöllen und Abgaben für »ranntwein, Tabak, Bier und Zucker der vorgesehenen summe von 1 Milliarde Goldmark im Jahr 1926—27 und >on IX Milliarde im Jahr 1927—28 nicht entspricht. Ist Betrag größer, so erhöhen sich die Zahlungen um ein orrttel des Ueberschusses, ist er niedriger, vermindern sie sich nn ein Drittelndes Fehlbetrags.
Als zweite Quelle der Entschädigungszahlungen werden ne Eisenbahnen genannt. Der Bericht empfiehlt be- ^Amtlich ihre Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Als Zahlungsbeitrag der Eisenbahnen sollen von »em auf 26 Milliarden veranschlagten Anlagekapital 11 Mil- Eden in der Form von Hypotheken-Pfandbrie- sen angefordert werden, die mit 5 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent zu tilgen sind. Während der Zeit der Umwandlung der Eisenbahnen soll der volle Betrag noch nicht gefordert werden. Das Gutachten empfiehlt entsprechend Zahlungen:
1. 3ahr (1924—25) 3 Prozent 330 Will. Goldmark
2. Jahr (1925-26) 4 Prozent 465 MM. Golbmark
3- Jahr (1926—27) 5 Prozent 559 Mill. Golbmark
4. Jahr (1927—28) u. folg. Jahre
5 Proz. u. 1 Proz. Tilgung 669 Mill. Golbmark
Zu diesen Beträgen hinzu kommt der Ertrag aus der Verkehrssteuer mit 250 Millionen im Jahr 1925—2«
und mit 290 Millionen in den folgenden Jahren. Die Berechnung dieser Summen beruht lediglich auf einer Schätzung. Ob es möglich ist, entsprechend hohe Erträge aus der Eisenbahn zu erzielen, läßt sich nicht vorausbestimmen.
Von der Industrie soll als Beitrag zu den Reparationszahlungen eine Summe von mindestens 5 Milliarden Goldmark gefordert werden. Diese Summe wird durch hypothekarisch an erster Stelle stehende Schuldverschreibungen dargestellt, die mit 5 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent zu tilgen sind. In der Würdigung der Tatsache, daß Deutschland keine flüssigen Kapitalvorräte zur Verfügung hat, wird auch in dem Zinsendienst eine Erleichterung gewährt, die erst im vierten Jahr die normale Summe erreichen läßt. Cs sind folgende Zahlungen zu leisten:
erstes Jahr (1924—25) . keine Verzinsung
zweites Jahr (1925—26) 2X Proz. Zinsen 125 Mill. Golbmark drittes Jahr (1926—27) 5 Proz. Zinsen 256 Mill. Golbmark vom vierten Jahre (1927—28) ab 5 Proz.
Zinsen und 1 Proz. Tilgung . 399 Mill. Golbmark
Begründet wird diese Belastung der Industrie mit der Angabe, daß die Schulden der Vorkriegszeit in der Inflationszeit zum größten Teil abgetragen seien. Hingegen wird für die Landwirtschaft eine Befreiung von einer entsprechenden Hypothek vorgeschlagen und es der deutschen Regierung anheimgestellt, einen Ausgleich in der Belastung für die verschiedenen Wirtschaftszweige zugunsten des Haushaltes vorzunehmen.
Eine nennenswerte Zahlungserleichterung bedeuten mithin lediglich die Leistungen im ersten Jahr. Von den 330 Millionen Zinsen aus den Eisenbahn-Pfandbriefen fallen nur 200 Millionen gezahlt, der Rest im folgenden Iah, entrichtet werden. Um jedoch die laufenden Verpflichtungen! vornehmlich die Sachlieferungen und Besatzungskosten, auch im ersten Jahr in der beträchtlichen Höhe aufrecht erhalte« zu können, ist Deutschland eine ausländischeAnleih, von 800 Millionen Gvldmark zu gewähren. Dsi Zinsendienst und die Tilgung stellen jedoch keine neue Ent- schädigungslast dar. Die hierfür benötigten Summen sml von den späteren Zahlungen in A bzu g zu bringen.
Die Gefamtbelaflung der deutschen Wirtschaft umfaßt daher folgende Zahlungen:
1. Jahr (1924/25 Eisenbahnen, Anletze) 1099 MN. Goldmark
2. Jahr (1925/26 Eisenbahnen, Transpo-rk-
steuer, Staatshaushalt und Industrie) 1229 . .
s. Jahr (1926/27)
1269 .
4. Jahr (1926/27)
1759 .
5. Jahr (1927/28) unL folgende (Nor
malsumme)
2569 .
Die Iahresbelastung von 2500 Millionen Gold mark entspricht dem Vorschlag Bonar Laws vom Januar 1922. Wie in diesem Vorschläge ist die Normal- jumme des Pawes-Gutachtens ebenfalls eine Mindest- summe. Sie ist zu erhöhen, wenn der künftige „Wohlstand" Deutschlands über die Schätzung steigt, und zwar gemessen an einem Wohlstandsindex, der die Zahlen der Außenhandelsstatistik, des Staatshaushalts, des Eisenbahnverkehrs, der Bevölkerung, des Verbrauchs an Zucker, Tabak Bier und Alkohol und Kohle in den Jahren 1926—29 zur Grundlage hat. Die Erhöhung kommt in Betracht nur für den Beitrag des Staatshaushalts von 1929—1934 in den späteren Jahren.
Der Grundgedanke des ganzen Gutachtens ist für die Gesamtsumme eine Festsetzung der von deutscher Seite möglichen Höchstzahlungen, ohne die Festigkeit verdeutschen Währung zu gefährden. Deshalb unterscheidet das Gutachten scharf zwischen der Summe der von Deutschland zu leistenden Zahlungen an sich und den Bedingungen ihrer Ueberführung an das Ausland. Falls der Stand der deutschen Zahlungsbilanz im Interesse der Aufrechterhaltung der Festigkeit des Wechselkurses eine Ueberweisung der deutschen Zahlungen auf Ent- schädiaungskonto an das Ausland durch Sachlieferungen oder Devisenkäufe nicht zuläßt, so sind sie bei der Bank zu sammeln und im Inland anzulegen. Eine solche Ansammlung soll jedoch den Höchstbetrag von 5 Milliarden nicht übersteigen. Ist bei der Erreichung dieser Summe auch eine Ueberführung an das Ausland nicht möglich, so sind die Zahlungen Deutschlands aus dem alten Staatshaushalt und der Transportsteuer herabzusetzen bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ueberweifungen an die Verbündeten ohne Schädigung der deutschen Währung erhöht werden könnten. Diese Bestimmungen sind der wichtigste Teil des Gutachtens, wichtig durch den Anreiz, den die Anlage der Summen im Inland für die deutsche Wirtschaft bedeutet, wichtig aber vor allem als Sicherheit im Hinblick auf die Unmöglichkeit, die deutsche Leistungsfähigkeit für dir Zukunft genau zu bestimmen. Die Sachverständigen leugnen nicht die Schwierigkeiten ganz neuer Art, die dieser Vorschlag mit sich bringt, Schwierigkeiten, die nur durch Erfahrung überwunden werden können.
Gemeinsame Erklärungen Herriots und Mac Donalds
Unterwerfung Mac Donalds — Sieg Poincares
Paris, 10. Juli. In der gestrigen Beratung Herriots, Mac Donalds und ihres Stabs wurde folgende gemeinsame eng' lisch-französische Erklärung beschlossen:
Die beiden Regierungen erkennen die Notwendigkeit an, e:nen Zustand des Vertrauens herbeizuführen, der euvaigen Geldgebern die nötige Beruhigung verschafft, aber sie sind nicht der Ansicht, daß diese Notwendigkeit mit der Einhaltung der Bestimmungen des Versailler Vertrags unvereinbar ist.
Die beiden Regierungen seien über folgende Punkte einix geworden: Am 16. Juli tritt in London eine Konferenz zusammen. Die beteiligten Regierungen werden zuerst für ihrer Teil die Annahme der Entschließungen des Dawesplans bestätigen. Die zustandekommenden Abmachungen dürfen d i c Befugnisse der Entschädigungskommission nicht beeinträchtigen. Da aber den Zeichnern der Anleihe von 800 Millionen Goldmark und den Obligationsträgern Sicherheiten gegeben werden müssen, werden die beiden Regierungen ihre Anstrengungen vereinigen, um die Anwesenheit eines Amerikaners in der Entschädigungskommission zu erreichen für den Fall, daß die Verbündeten eine deutsche Verfehlung festzustellen hätten. Sollte diese Lösung unmöglich sein und die Kommission sich über die Beurteilung der Tatsache nicht verständigen können, so würden die beiden Regierungen Vorschlägen, daß die Kommission den Generalagenten für die Entschädigungszahlungen hinzuzieht, der amerikanischer Staatsangehöriger sein soll. Eine vorsätzliche Verfehlung von Bedeutung würde alsbald die Frage des Vertragsbruchs Deutschlands oufwerfen. Sollte die Entschädigungskommission eine derartige Verfehlung feststellen, sc würden sich die beteiligten Regierungen verpflichten, sich sofort über die Mittel zu verständigen, mit deren Hilfe Maßnahmen ins Werk gesetzt werden sollen, worüber sie sich zr ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Interessen der Geldgeber geeinigt haben. Der Plan, auf Grund dessen die deutsch« Wirtschasts- und Finanzeinheit wieder hergestellt wird, sobald die Entschädigunaskommission festgestellt hat, daß der Dawes- bericht zur Ausführung gelangt ist, wird von einer Verbandskonferenz festgesetzt werden. Die Vorschläge füi diesen Plan sollen von der Entschädigungskommission der Verbandskonferenz unterbreitet werden.
Etwa notwendige Abänderungen an dem Sachverstärrdi- genplan könnten nur mit allen erforderlichen Sicherheiten gegenseitig zwischen den beteiligten Regierungen vorgenommen werden. Zur Einziehung der Entschädigungszahlungen werden die Verbündeten ein Spezialorgan schaffen, das den beteiligten Regierungen ein Gutachten über ein System zu» Nutzbarmachung der deutschen Zahlungen übergeben soll. Jede Rechtsschwierigkeit, die sich bei der Auslegung der vorstehenden Vereinbarungen ergeben sollte, wird an di» Rechtssachverständigen der beiden Regierungen verwiesen werden.
Die beiden Regierungen haben einen vorläufigen Meinungsaustausch über die Frage üerVerbavdsschulde,. gepflogen. Hierzu erklärt die englische Regierung, daß sie m8 >en beteiligten Regierungen eine gerechte Lösung anstrebev »ird. Diese Frage wird zum Zweck einer ernsten Prüfung Den sachverständigen Finanzverwaltungen überwiesen. Des- zleichen hoben die beiden Regierungen einen vorläufigen Meinungsaustausch über die Sicherungsfrage vorge- aommen. Sie haben festgestellt, in welchem Grad die öffentliche Meinung die Herstellung eines völligen Friedens wünscht. Sie sind darüber einig, daß sie dieses Ziel mit den besten Mitteln anstreben werden, bis die Frage der allgemeinen Sicher, heit der Nationen eine endgültige Lösung findet.
Neue Nachrichten
Enttäuschung in Berlin
Berlin, 10. Juli. In der Reichsregierung ist man nach de» „D. Z-" durch die gemeinsame Erklärung Herriots und Mac Donalds enttäuscht worden, besonders auch deshalb, weil darin mit keinem Wort von einer Einladung Deutschlands zur Londoner Konferenz die Rede ist obwohl Mac Donald in dem Bericht von Chequers und Herrint selbst wiederholt betont hatten, daß die über den Frie- dcnsvertrag hinausgehenden Verpflichtungen von Deutschland unmöglich angenommen werden können, wenn Deutschland nicht auf der Konferenz mitwirke. Nach dem Sachverstands- gen-Gutachten hat sich Deutschland keiner Verbandsbehörde, ebensowenig der Entschädigungskommission, bezüglich de» Feststellung von Verfehlungen zu unterwerfen, vielmehr sind allein die vom Gutachten geschaffenen Stellen hiefür zuständig. Die einseitigen Vereinbarungen der englischen und französischen Regierung werde Deutschland nickst stillschweigend übergehen können. Sachverständigen-Gutach- «n und neues Diktat, neues Ultimatum seinen unvereinbar« Begriffe. Deutschland müsse in London vertreten sei«, und es werde vor allem gegen die Einsetzung der Entschädigungr- couunission schärfsten Einspruch erheben müssen.