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Amls- uui» MMeblak für deu Sbemmlsbezirk Vrrgol-

mit der Beilage

Unsere Heimat"

Gegründet 1826.

Nagoläer ^agblatt

mit illustrierter Sonntagsbeilage

Feierstunäen"

Schriftleitung, Druck und »erlag von «, W. Zailer (Narl Zaiser) Stagold.

Samstag de« 14. 3uni 1924 Fernsprecher Nr 29

verbreitetst» Zeitung im Ober«» tSdezkk. An­zeigen find daher oo» beste« Erfolg.

gar »l»f. «vftra,» «ir» re», »erlet »«mihr Rderu,««»». »» wird lei», « »Ohr »ltsa> über»,«»,», daß «iqeiger -der «,Na»e» t» bepi»«t», «ulaabeu »de« «» d»r «»- »üuschte» Stell« irichlt»«». zu Fallen »,« i»der«r »»> «alt best,dt t«tn «nf»r«ch »ns Steferuuo «er Feit«»« oder ans «ücktailu», », Sqn,rp«els«e.

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98. Jahrgang

Für

Des Mt WM« M die AllsMNW.

Mn alter Ehepaar, beide schon graue Haare, sitzt in einer dürftigen Stube um das kärgliche Abendbrot. Sie jammern nicht, doch steht ihnen dar Elend auf der Stirne geschrieben. Einst vor 40 Jahren, alr sie angefangen haben, miteinander zu Hausen, da hat er 70 Mark Monatsgehalt vom Staat be­zogen. Sie waren fröhlich dabet, freudig hat jeder fein Tag­werk vollbracht. ES kamen Kinder, manchmal ging eS etwar knapp zu, doch sie wurden kräftig und tüchtig. Mit der Zeit wurde er besser, der Gehalt wurde reichlicher und der Spar­groschen, in saurer, mühevoller Arbeit erworben, wurde größer. Die Kinder gingen hinaus in» Leben. Der Vater dachte an die Ruhe, die Pension und Zinsen dazu ließen die Hoffnung aus ein sorgenfreier Alter berechtiat erscheinen und er freute sich schon auf seinen geruhsamen L-benSabend. Da kam der Krieg, aus war eS mit der Ruhe, doppelt eingespannt wurde alles. Zwei Söhne starben den Heldentod. Hart und schwer war der Schmerz, die beiden allen Leutlein wollten fast zu­sammenbrechen, aber sie hielten durch. Er kam der Abbau und die kärgliche Pension, das Vermögen ist fort. Heute hungern sie.

Da ist eine junge Witwe mit 3 Kindern. Der Mann wurde in der Blüte der Jahre vom Weltkrieg dahingerofft. Das ansehnliche Vermögen wurde fast vollständig zur Zeich­nung von Kriegsanleihe verwendet. Heute muß die Witwe sich und ihre Kinder durch Heimarbeit bei Tag und Nacht ernähren und ist auf die Mildtätigkeit von anderen Leuten angewiesen. Wie bitter und herb das ist!

In harter Arbeit legte der Vater für das Studium seines Sohnes, für die Aussteuer seiner Tochter während langer Jahre eine kleine Summe zurück. Jetzt sind die Kinder so­weit, notwendig sollte man das Geld haben, doch aller ist fort.

Gebieterisch erhebt sich von allen Seiten -der Ruf nach einer Revision der dritten Steuernotoerordnrmg. Eine Er­örterung der Frage, ob das Verlangen berechtigt ist, hieße Eulen nach Athen tragen. Von allen Seiten hört man, daß von privater Seite, von Banken, Genossenschaften, Aufwartungen oorgenommen werden. Warum zögert dar Reich? Keine volle AuSbezahlung der Nennbetrags, keine sofortige Aus­zahlung wird gefordert, aber Anerkennung der Schulden und soweit er die finanziellen Verhältnisse gestatten: Aufnahme deSZtnsendiensteS. Will die Regierung verhüten, daß Treu und Glauben zum alten Eisen geworfen werden, so möge sie entscheidende Schritte zur Lösung dieser die absolute Mehr­heit der deutschen Volkes, und nicht den schlechtesten Teil der Volkes aufs heftigste bewegende Frage tun.Was du tust, dar tue bald". k.

»

Me Stellungnahme -er mW. Regierung nud der Palleten im Landtag zur Auswertung.

Staatspräsident Bazille in der Regierungserklärung.

In allen Fragen der Geldentwertug vertritt die Regie­rung den Grundsatz vonTreu und Glauben" und hält in­folgedessen eine Abänderung der AuswertungSbestimmungen der dritten Steuernotoerordnung für erforderlich.

Abg. Ströbel- Bauernbund nud Bürgerpartei.

Die Revision der dritten Steuernotverordnung ist unbe­dingt nötig, besonder» auch bezüglich der AufwertungSbesttm- mungen. Eine Regelung, bei der Treu und Glauben wieder einigermaßen beiückstchttgt werden, ist dringend notwendig, sonst fällt der Glaube an die Gerechtigkeit de» Staate» zu­sammen. In der Praxi» ergeben sich bei einer Regelung nach den AuswertungSbestimmungen die schreiendsten Unge­rechtigkeiten. Ich brauche Beispiele nicht anzuführen, denn ste sind wahrscheinlich jedem einzelnen von un» bekannt. Ich dtgrüße es deshalb, daß die Regierung hier einen Stand­punkt einnimmt, der mit dem unseligen übereinsttmmt. ES soll möglichst gerecht gemacht werden, für Schuldner und Gläubiger.

Abg. Dr. Egelhaaf» Deutsche Dolkspartei.

Im einzelnen ist vor allem eine gerechtere und billigere veha-dlung der Aufwertungsfrage zu fordern; bet dem, wa» "E dritte Notverordnung bestimmt hat, kann und darf eS nicht bleiben, schon um der Hebung der furchtbaren Kredit­not willen nicht, die da» Wirtschaftsleben zu erdrosseln droht, dhr kann vorübergehend wohl durch eine vom Ausland uns öu gewährende Anleihe abgeholfen werden, dauernd aber nur, wenn der Spürsinn, der unser Volk einst auSzeichnete und er wohlhabend machte, wieder erw.'ckt wird.

Abg. Bock, Zentrum.

. 2^e AufwertunstSfrage müsse nach Treu und Glauben derückftchltgung des einzelnen Falles geregelt wer- ES sei ein Unterschied zwischen dem Staat alr Schuld- - " Gemeinden «der Privaten. Die I5°/o Grenze

Ne fallen und eine Verzinsung sei aus alle Fälle zu fordern.

die Aufwertung!

Abg. Schees, Deutsche demokr. Partei.

Die AufwertungSfrage ist von uns zum Gegenstand einer besonderen Anfrage gemacht worden. Die Regelung der dritten Steuernotverordnung muß abgeändert werden. Wir Hallen eine Rückwirkung für notwendig. DoS Reichs­gericht hat in der AufwertungSfrage sehr lange gebraucht, bis e» entdeckt hat, daß Treu und Glauben di« Aufwertung nötig machen. Wir sind einig mit den Forderungen, daß die Höhe der Rate revidiert werden muß. Die 15°/», die als Normal­satz aufgestellt sind, dürfen künftig nicht die Höchstgrenze bilden.

Abg. Keil, Sozialdemokratie.

In der Aufwertungsfrage müsse mit allem Nachdruck auf Beseitigung der Ungerechtigkeiten und sozialen Härten gedrungen werden.

Justizminister Beyerle (Ztr.)

Wie Sie schon au» der programmatischen Kundgebung de» Herrn Staatspräsidenten entnommen haben, steht die württembergische Regierung auf dem Standpunkt, daß die Bestimmungen der dritten Steuernotverordnung, welche die Aufwertungsfragen regeln, unbefriedigend sind und daß eine Verbesserung dieser Regelung unbedingt geboten ist. Ich darf hier einstigen, daß mit diesem Standpunkt die jetzige württembergische Regierung sich unmittelbar anschließt an den Standpunkt der bisherigen Regierung. Insbesondere betrach­tet auch die Regierung die ausnahmslose Maximalgrenze von 15°/» bei der Aufwertung von Hypotheken, Schuldverschrei­bungen auf den Inhaber und ähnlichen Obligationen als unbe tngt der Abänderung bedürftig. Auch wir anerkennen, daß eS mit dem Gedanken von Recht und Billigkeit unver­einbar ist, wenn ein völlig verarmter Gläubiger sich mit 15 Prozent seiner früheren Forderung begnügen soll, während der Schuldner im Besitz eine» reichlichen Vermögens ist. Wir dürfen aber andererseits nicht verkennen, daß die Frage der Aenderung dieser Besteuerung nicht rein nach prioatrechiltchen Gesichtspunkten entschieden werden darf, sondern daß sich der Gesetzgeber bewußt sein muß. wie die Frage der Aufwertung ihre Bedeutung hat weit über den Kreis de» PrivatrechlS hinaus, sofern je nach der Art der Regelung AuSwtrk mgen von bedeutender Tragweite entstehen können aus dem Gebiet der Wirtschaft, auf dem Gebiet der StaatSftnanzen, aus dem Gebiet der Währung. ES muß das erreicht werden, daß in Fällen besonderer Art die Gläubiger eine höhere Aufwertung bekommen, alS die« jetzt möglich ist. Ebenso sind wir damit einverstanden, was auch von verschiedenen Rednern au» dem hohen Hause auSgedrückt wurde, daß der Ausschluß der Rück­wirkung eine große Härte bedeutet. Auch wtr anerkennen, daß ja gerade staatliche Behörden den Gläubigern gesagt haben, ihr müßt das entwertete Geld als Zahlung annehmen, und wenn grschäftsungewandte Leute unter dem Eindruck solcher behördlicher Aeußerungen von jedem Vorbehalt bei Empfangnahme der Zahlung oder bei Abgabe der Löschung», bewilltgung abgesehen haben, so sollte und darf ihnen dar nicht zum Nachteil gereichen. Wir sind damit einverstanden, daß die Regelung des Zahlungstermin» für da« Kapital, l. Januar 1932, und der Beginn de» Zinsendienste» und auch die Höhe der Verzinsung der Verbesserung bedürfen.

WaS die Aufwertung der Sparkassengut­haben anlangt, so stehen wir hier auf dem Standpunkt, daß hier nicht bloß die Beträge, die den Sparkassen au« der Auf Wertung eigener Forderungen zukommen, den Fonds bilden dürfen, auS dem die Sparkasseneinleger eine Aufwertung be­ziehen, sondern daß, wie daS in der dritten Sieuernotver- ordnung schon vorgesehen ist, auch au» anderem Vermögen der Sparkasse ein Zuschuß zu geben ist, jedenfalls da, wo die Vermögenslage de» Träger» der Sparkasse so ist, daß ein solcher Zuschuß nach Treu und Glauben erwartet werden kann; und daS ist in vielen Fällen, wo mit dem Geld der Einleger wertvolle Gebäude erstellt wor­den sind, wohl der Fall. AehnltcheS gilt für die Aufwert­ung von LebenSverftcherungSansprüchen und von Pfandbriefen der Pfandbrieftnstttute. Die schwierigste Frage da» ist ja auch au» den Darlegungen der Abgg. selbst heroorgegangen ist die der öffentlichen Anleihen. Gewiß ist da» gerade der Punkt, unter dessen Regelung wtr alle am meisten leiden, daß diese öffentlichen Anleihen nicht nur nach der Sette der Kapitalzohlung, sondern auch nach der Seite de» Zinsendienste» hin zurückgestellt sein sollen bi» zur völligen Erledigung der ReparationSoerpfltchtungen. Aber hier Abhilfe zu schaffen ist überaus schwer. Man könnte ja daran denken, ob etwa sofort eine Verzinsung zu Gunsten der völlig verarmten Be­sitzer von Reichs- und Staatsanleihen eingeführt werden sollte, also mit Beschränkung etwa aus solche Personen, die jetzt Kleinrentnerfürsorge beziehen und denen jedenfalls eine viel bessere innere Stellung zum Staat und zum Reich gegeben würde, wenn sie sich sagen könnten, ich beziehe keine Für­sorgerente, sondern ich beziehe den Ztn» aus meiner Anleihe. Aber wtr dürfen nicht übersehen, wie schwer r« ist, eine solche Ausscheidung zu machen, und wie eine solche Ausscheidung namentlich auch die Per waltun gSkosten sehr stei-ern könnte. ES wird also dieser Gedanke einer kritischen Prüfung zu

unterziehen sein. Wenn man etwa weitergehend fordern wollte, für alle Inhaber von Staats- und ReichSanlethen set ein gewisser beschränkter Ztnsendtenst einzuführen, so kommt eben sofort die Frage: au« welchen Mitteln? Die Antwort auf diese Frage müßte auf die Steuermtttel verweisen; auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Steuern, die schließlich mit der einen Hand da« wieder nehmen würde, wa« man mit der anderen geaeben hat. So glaube ich, daß hinsichtlich der Anleihen von Reich und Land wie bezüglich der Rege­lung der Auswertung nur da» eine mit Bestimmtheit ver­sichern können, daß die württ. Reaierung fest entschlossen ist, sobald die finanziellen Verhältnisse von Reich und Land eS gestatten, wenigsten« eine gewisse Verzinsung dieser öffent­lichen Anleihen anzubahnen. Für die Anleihen der Gemein­den gilt ja schon nach der dritten Steuernotverordnung ein anderes. Hier kann von den LandeSzerttralbehörden je nach den Verhältnissen der Gemeinden, insbesondere wenn et sich um Anleihen für werbende Betriebe der Gemeinden gehan­delt hat, eine AufwertungSanordnung erlassen werden.

Die Juristische Arbeitsgemeinschaft gegen die dritte Steuernotverordmmg.

Die Juristische ArbeilSgemeinschaft. die sich Ende 1923 auS dem Deutschen Juristenrag, dem Berliner Anwalt- und Notaroerein usw. gebildet hat, um den Gedanken de» Recht» und der Gerechtigkeit gegen Beeinträchtigungen durch die Ge­setzgebung zu schützen, veröffentlicht im Juniheft derDeut­schen Juristen-Zettung" Beschlüsse ihrer Kommissionen über die dritte Steuernotoerordnung, Ztvtlprozeß , Strafverfahren und Goldbilanzverordnung. Der wichtigste dieser Beschlüsse ist ein Gegenentwurf zur dritten Steuernotverordnung. Seine grundlegende Bestimmung bemißt den Normalsatz der sogen. Aufwertung auf 40°/« de» Nennbetrags an Stelle der 15'/o der dritten Steuernotverordnung; vom Gläubiger oder vom Eigentümer kann eine Erhöhung oder Herabsetzung der 40"/» verlangt werden, wenn die» nach den besonderen Umständen de» Falles zur Abwendung einer grnben Unbilligkeit geboten erscheint. In der Begründung de» GegenentwursS heißt eS n. a.:ES widerspricht Recht und Billigkeit, eine Zeit tiefster wirtschaftlicher Depression zu benutzen, die wohlerworbenen Rechte der Gläubiger mit einer unzureichenden Abfindung endgültig zu beseitigen, während den Schuldnern die Aus­sicht auf Wertstetgerung unbeschränkt offen bleibt. Eine bal­dige endgültige Regelung läßt sich nur au» dem Grunde rechtfertigen, weil der dringende Wunsch besieht, alsbald eine feste Grundlage für die weitere wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen. Dann muß aber ein P ozenlsatz gewählt werden, der auch der Möglichkeit einer günstigen Entwicklung Rech­nung trägt. Eine angemessene Festsetzung der Prozentsatzes ist nicht nur zur Vermeidung einer Erschütterung des RechtS- bewußtseinS, sondern auch deshalb erforderlich, weil sie zu der auch aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Erhaltung de» Mittelstandes unerläßlich ist, und weil ohne sie da» für den wirtschaftlichen Wiederaufstieg notwendige Zutrauen in die Sicherheit des Realkredtt» zerstört werden würde. Ein angemessener Prozentsatz ist namentlch auch deshalb notwen­dig, weil nur er die Möglichkeit gibt, den Besitzern von Pfandbriefen und Sparkassenguthaben, sowie den Gläubigern au» LebenSverftcherungSoerträgen tnS Gewicht fallende Be­träge zu gewähren*.

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Die Hypotheken-Slänbiger zum Sachoerständigeugutachte».

Die Delegiertenversammlung de» Hypothekengläubiger­und Sparer-Schutzoerbande» für da» Deutsche Reich, welche in Berlin tagte, hat unter dem Vorsitz von Prof. Bauser- Nagold beschlossen, die Organisation im ganzen Reich nach ein­heitlichen Gesichtspunkten auSzubauen und der ReichSregterung und dem Reichstag unverzüglich einen von OberlandeSgertchtS- prästdent Dr. B e st - Darmstadt auSgealbeiteten Gesetzentwurf zur Aufwertungsfrage vorzulegen.

Sparer und Sparlasseugukhaben

Im preußischen Landtag ist in Form einer Anfrage die Regierung darauf hingewiesen worden, daß durch die Festsetzung des Papiermarkwerts (1 Billion Papiermark gleich eine Rentenmark) durch die Reichsbanl und durch die Einstellung der Zinszahlungen seitens des Reichs auf Grund der dritten Steuernotverordnungen den Sparern alles genommen worden ist, was sie in jahrzehnte­langer Arbeit hatten zurücklegen können. Die Sparkassen derjenigen Städte, die Sachwerte in Wald besitz haben, seien aber mit Leichtigkeit in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Regierung erteilte dis Antwort, di« Steuernotverordmmg sehe bekanntlich eins Aufwertung de« Guthaben bei öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehen, den Sparkassen vor. Die preußischen Ausführungsbestim- mungen seien in Vorbereitung, und dabei werde geprüft werden, ob und inwieweit die Gewährleistungsverbände, di« rechtlich als Schuldner der Sparkassen guthaben zu betrach­ten sind, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu Beiträgen ;u den Sparkassen herangezogen werden können.