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Tagesspiegel
Im Retchswehrministerium fand am Dienstag die alljährliche Zusammenkunft aller Wehrkreiskommandeure de, deutschen Reichswehr zur Erörterung militärischer Angelegen- Heiken statt
Eine große Wahlversammlung der Deutschvökkischen in Berlin wurde von den Kommunisten gesprengt.
Im besetzten Gebiet soll eine scharfe Tabaksteuerverwat- tung durchgeführt werden.
Mac Donald erklärte im Unterhaus, die britische Regierung könne nicht glauben, daß von französischen und belgischen Behörden mit deutschen Industriellen Verträge abge- Massen worden seien, die vor England geheim gehalten merken. Uebcr den Eintritt Rußlands in den Völkerbund sei nichts bekannt.
Das Abgeordnetenhaus in Washington nahm eine Ent- Metzung an, daß* zum Ankauf von Lebensmitteln für dir Kinder und Aromen in Deutschland 10 Millionen Dollar bewilligt werden sollen.
Der bekannte Großbesitzer amerianischer Erdölfelder und Stahlwerke John Rocke fellex hat dem Hilfscms- chuß für die deutsche» Kinder eine Spende von 25 000 Dollar überwiesen.
Das serbische Kabinett pasitsch ist zurückL-kreken.
Zur Fortsetzung der Besatzungskosten
Man schreibt uns aus dem besetzten Gebiet am Rhein der vorläufige Reicbsbaushaltplon für 1924 enthält einer Posten »Versailler Vertrag". Er lautet: Ausgabe 640 Mil i.onen Goldmark. Darunter allein die Besatzungskosien 360 Millonen Mark. Dies also die finan,^technische Folg« des Beschlusses, den die Berliner Regierung faßte, un Deutschlands guten Willen zu bekunden: Die Besatzungs kosten werden weiter bezahlt!
Gleichzeitig, also noch nicht einmal durch die Schreckens zahlen des neuen deutschen Haushalts beeinflußt, übt ein Teil der englischen Presse die heftigste Kritik an der Verschwendung des deutschen Nationalvermögens für dis militärische Fremdbesatzung an Rhein und Ruhr. Die Verbündeten hätten davon gar nichts, und Deutschland werde jo dauernd unfähig gemacht, überhaupt noch Entschädigungen zu bezahlen. Offenbar haben auch die Engländer die Eingabe gelesen, die das Direktorium der Rentenbank an die Reichsregierung richtete und worin es für unmöglich erklär! wurde, die Rentenmark vor einer Wiederholung der Inflation und vor Entwertung zu schützen, wenn die Zahlungen für die Besatzungskosten im bisherigen Ausmaß fortgesetzt würden.
Nun, die Zahlungen werden fortgesetzt. Die Ansprüch« der französischen und belgischen Besatzung, statt abgebau: und vermindert zu werden, wachsen ins Ungeheuerliche Wir können mit neuen Angaben dienen: Herr Tirard der Vorsitzende der Rheinlandkommission, hat sich nicht mil der Wohnung des Oberpräsidenten m Koblenz begnügt. E> verfügt jetzt über 17 Wohn-, Rauch-, Speisezimmer und Salons, sowie 22 Schlafzimmer nebst reichlichstem Zubehör an Wirischaflsräumen. Außerdem muß für ihn im erster Hotel Wiesbadens ständig ein Absteigequartier bereit gehalten werden, bestehend aus vier Zimmern mit Vaderaum. Man rechne nach, was das allein den deutschen Steuerzahler kostet!
Und wie der Herr, so das Eescherr! Der Stellvertreter des Vorsitzenden der Rheinlandkommission bewohnt eine de, vornehmsten Koblenzer Villen mit 19 Zimmern und zahl- r.ichsn Nebengelassen. Alles mußte funkelnagelneu eingerichtet werden. Nicht bescheidener sind die Bedürfnisse der Beauftragten des französischen Vesetzungsgebiets. Der Bc- zirksbeauflragte hat Anspruch auf 7 Herrschaftszimmer mii Salon und Speisesaal nebst zwei Dienstbotenzimmern. De- Krersbeauftragte verlangt 5 Zimmer. Die Adjutanten de, Besatzungsgewaltigen beanspruchen für sich allein mindesten- drei Zimmer nebst Dienstbotenräumen. Auch die zweiten Ad- jutanten sind höchst behaglich unterzebracht. Zufrieden is! keiner. In Pirmasens paßte einem Kreisbeauftragten dl« lür se'nen Vorgänger verschwenderisch eingerichtete Wohnung in einem eigens für diesen Zweck angekauften Hotel wcht. Er suchte sich die schönste Villa der Stadt heraus, beschlagnahmte sie und setzte deren Bewohner innerhalt 48 Stunden auf die Straße. Statt fünf Zimmern bewohn: er nun ein ganzes Haus mit neun Herrschastszimmern. Ir Gcrmersheim bewohnt ein Beauftragter, ein Junggeselle ein dreistöckiges, nach hinten doppelflügeliges Wohnhaus m: Aumremise und Stallungen. Viele Franzosen haben Dop pe«Wohnungen, von den immer üppiger werdenden „Geschäftsräumen" gar nicht zu reden.
^Gehen wir herunter bis auf den einfachen Besatzungs- so.vaten. Er kann nach einem Dienstbefehl der Rheinlanü- kommrssion verlangen: Ruhesessel, Büfett, Kredenztisch, Ausziehtisch mit Teppich, ein kleines rundes Tischchen, Salat- lervice, Obstschale, zwei Radiesschüsseln, je eine Gemüse-
Salat-, Saucen- und Kompottschüssel, sechs gewöhnliche Glaser, sechs gute Weingläser, sechs Sekt g läse r, sech- Likörgläser, eine runde Schüssel, zwei Karaffen mit Kristalluntersätzen usw. Da aus Sektgläsern gewöhnlich nicht Vier sondern Champagner getrunken zu werden pflegt, so heiß! das, daß der französische Soldat über dieses kostspielige Getränk zu verfügen in der Lage ist ünd ein solch verschüiends- risches Dasein für jene Gelder führen kann, die das deutsch« Reich auszubringen hat.
In emer Zeit also, in der der deutsche Beamte, der Intellektuelle, der Mittelständler, der Arbeiter trotz der Rem tenmark sich vielfach kaum eine Fleischmahlzeit wöchentlich leistet, sitzt der Besatzungssoldat an Rhein und Ruhr aus seinem Ruhesessel, Las „kleine runde Tischchen" vor sich, und schlürft mit seinen Kameraden Sekt, für den die Gläser zwangsweise zur Verfügung gestellt werden müssen. Wie lange noch sollen wir das bezahlen? Wie lange müssen wir die Blutegel dulden?
Dem Ende zu
Die Klärung des Hitlerprozesses
Am 1. April gibt es in Bayern keine Volksgerichte mehr Noch im März soll der Hitlerprozeß zu Ende geführt sein Und wenn von den fünf Richtern sich vier nicht aus da- Schuldig einigen, kommt es zu keiner Verurteilung. Di« Verteidigung hat zweifellos sehr geschickt gearbeitet. Ihr, Waffe war der Begriff des Direktoriums. Ludendarfft Anwalt Luetgebrune hat schon zu Beginn der Freitagsverhandlung erklärt, Ludendorff bteibe dabei: er wußt« nur vom Direktorium und davon, daß der 8. November di« zögernden dtel Männer zum Absprung bringen sollte. Ei glaubte an die Aufrichtigkeit der Erklärungen im Bürgerbräukeller. Im Oktober und November vorigen Jahrs mußt, niemand mehr aus und ein. Alles schrie nach dem Diktator Selbst in der Re ich s k a n^ l x,j.z u Berlin steckt« man sorgenvoll die Köpfe zusammen und suchte einen Ausweg aus der verzweifelten Lage. Das Wort Diktator ist dabei mehr als einmal gefallen. Da man keinen Napoleon und keinen Mussolini wußte, verfiel man auf den Gedanken eines Kollegiums, eines Direktoriums. Und wenn solches am grünen' Holze geschah, sollte man in München nicht bereit gewesen sein, die nationale Diktatur auszurufer und den Feuerbrand des Rettungswillens nach Norddeutsch, land zu tragen? Das Programm der Angeklagten w« durchaus nicht die Geheimlehre verborgener Verschwörer Die öffentliche Meinung Bayerns berauschte sich an der Hoff iiung des Umschwungs. Die Versammlungsredner riefen e- oon ihren Tribünen, die Zeitungen erörterten täglich neu« Gründe für die Notwendigkeit des „Losschlagens", nicht durck -inen Marsch gegen Berlin, sondern im Sinn eines Druckruf Berlin. Der Staatsanwalt sagte in seiner Anklagerede! „Ein nationales Reichsdirektorium konnte ja auf Grund de- Artikels 48 der Reichsverfossrmg errichtet werden."
War also die bayerische Bewegung Hochverrat? Hitler wollte den Putsch. Er wollte den Marsch gegen Berlin Tr erklärte die Revolution von 1918 als einen Hochverrat Jenes Verbrechen durch Putsch wieder gut zu machen. sei lein Hochverrat. Er bleibt voraussichtlich hängen.
Auch die „angeklagten Zeugen" stehen am Schluß de; Prozesses wieder ziemlich reingewaschen da. Der Staatsanwalt verkündete es: In dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Kahr-Lossow-Seißer ist die Frage einer strafbaren Beteiligung der Drei gewissenhaft geprüft worden Tin Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Mage gegen si, bestand nicht. Sie befanden sich «un Abend des 8. Nooembe, in einer Zwangslage. Sie taten nur zum Schein init, un sich die Handlungsfreiheit zu erhalten. Auch dafür, daß si« vorher im Sinn einer gewaltsamen Verfassungsänderung tätig gewesen waren, ist kein Beweis erbracht.
Das Volksgerichi hat darüber nicht mehr zu entscheiden Es urteilt nur über die Schuldfrage Hitlers, Ludendorff; und der anderen Angeklagten. Nur soweit diese vertrautes und sich dann verraten Aaubten, kommt die Haltung de, drei Staatsmänner Kahr-Lossow-Seißer in Betracht. Wen« aber, wie der Staatsanwalt durchblicken ließ, die Strafanträge der Verteidigung und die Ergebnisse dieses Prozesse; zu einem neuen Verfahren führen? Wirt» dann da; ganze Drama noch einmal gespielt? Erwa vor den, Reichsgericht? Nur mit Schaudern denkt man an diese Aussicht
I. Lang.
Der HiLlerprozetz
München, 25. März.
In der gestrigen Nachmittagssitzung verlas der Vor sitzende ein Schreiben des Justizrats Claß, in dem er fest stellt, daß zwischen Kahr und ihm Verträge weder geschlos sen noch überhaupt besprochen woröen seien. Kahr habe niemals von der „Vernichtung des Kampfbundes" gesprochen Zwischen Kahr, Lossow, Seiher und Claß haben keinerle Bindungen bestanden. Er (Claß) habe niemals mit den Plan -eines Reichsdirektoriums etwas zu tun gehabt. — Voi Kultusminister Matt ist eine Zuschrift eingegangen, di, widerlegt, daß der Mnister am 8. November abends mi
dem Kardinal Faulhaber gewesen und aus die Nachricht vor den Vorgängen im Bürgerbräukellcr rwt ihm die Gesellschaf - verlassen habe.
5- itler : Ich bleibe dabei, daß Claß im Sommer 192! an uns das Ansinnen gestellt hat, uns an einer von Claß zi errichtenden Diktatur zu beteiligen, an deren Spitze er sclbs gestanden wäre.
Rechtsanwalt Hemmeter ergreift das Wort für der Angeklagten Pöhner: Vier Jahre sei Pöhner im Wester im Feld, gestanden und heute noch preisen sich alle glücklich die unter seinem Kommando in Frankreich für Deutschland.- Ehre kämpfen durften. Pöhner sei ein Mann, um den un jedes Land der Welt beneide. Er jei «innrer seiner iicberzeu gung treu geblieben bis zum heutigen Tage und sei den revo lütiönären Machthabern nie enigegengekommen. Kahr hab- ielbst den Boden für die Ereignisse im November 1923 gelegt. Die Tat vom 8. November war die zwangsläusig- Folge der Politik des Generalstaatskommissars. Pöhnei kannte Kahr. Er wußte, daß er bestreot war, nach außer hin stets bieder zu erscheinen, sich jederzeit eine politisch, Rückzugslinie zu sichern, sich für jedes Unternehme einer, politischen Rechtfertigungsbeweis zu verschaffen. Wäre Dr Malt Generalstaatskommissar gewesen, dann wäre das ganz, Unternehmen unmöglich gewesen. Pöhner wußte bis zun 8 November früh nichts von den vorausgegangenen Dingen In die Pläne des „Kampfbundes" war er nicht eingeweiht Er mußte der Meinung sein, daß sich un der ihm bekannte» eil gemeinen Einstellung Kahrs zum Plan eines Marsche; nach Berlin nichts geändert hatte. Pöhner befürchtete, rvü fast Las ganze Volk damals, eine nahe Explosion, den PutsH irgend eines Verbands. Das Unternehmen Hitlers barg sw ihn Erfolgsmöglichkeiten in sich, wenn der gezogene Schluß auf die Einstellung Kahrs, Lossows und Seihers richtig war Für die seränderie Form der Ausführung des Hitlrrschei Plane« kann man Pöhner nicht verantwortlich machen. Aust Pöhner hat an die Ernsthaftigkeit der Erklärungen Kahrs Lossows unÄ Seißers glauben müssen. Wenn diese drei Hev reu nicht schuküg sind, dann sind «uch ihre Helfer nicht schuldig.
Abs zweiter Verteidiger des Angeklagten Pöhner ergreisi das Wort Rechtsanwalt Roder. Er versuch:, durch Anfüh rung zahlreicher Artikel in der „Bayerischen Staatszeitung' den Nachweis zu führen, daß die Bayerische Volkspartei uns das Gesamtministerium Kahr zum Generalstaatskommissai bestellt hatten, damit der Kampf gegen Berlin fortgesetzt wen den köm»«. Me höchsten Stellen haben wochenlang nichts andere« getan, als diesem Ruf der bayerischen Staatsgewall Folge geleistet.
Staatsanwalt St engl ein erklärt die Ausfassung Rc» ders für irrig, daß der Justizminister irgend wie an eine gewaltsame Aenderung der Verfassung gedacht habe,
22. Verhandlungstag
Zu Beginn der Bormittagssitzung am Dienstag werde» die Angeklagten Hitler, Pöhner und Kriebel wegen Urbermüdung von der weiteren Teilnahme an der Verband- karg befreit.
Rechtsanwalt Iustizrat Schramm ergreift das Wort
den Angeklagten Hauptmcmn Röhm. Die Regierung hätte prüfen müssen, ob dieser Prozeß aus staatspolitischer Gelinden überhaupt geführt werden durfte. Wenigstens hätte d-:-' Rücksicht aus die lauteren Beweggründe der Angeklagte» es erfordert, daß der Prozeß von Anfang an mil dem Geist, der Versöhnung geführt worden wäre, von dem die Red« des Ersten Staatsanwalts getragen war. Die Kräfte aber die hinter der Szene arbeiteten, haben mit Haß. Rach- un? Parteisucht gearbeitet. Ein Ruf zur Sammlung der vater- «ndischcn Kreise war allerdings notwendig Aber es war eine Vermessenheit, daß Kahr seinen Aufruf vom 10. Noo. rcgehep ließ, gegen den sich mit dem ersten Tag die Volks- vut gerichtet hatte. Kahr hätte erkennen müssen, daß seine Person ein Hindernis war, und er hätte daraus die notwendigen Folgerungen ziehen müssen. Daß er den Mut dazu nicht fand, hat me wieder gut zu machendes Unheil angerichtet. Es kann nicht angenommen werden, daß Kahr seinen treuen Mitarbeiter Pöhner, dem er doch erst seinen Namen verdankte, daß Lossow und Seißer einen Ludendorsj zintergangen haben. Das geht aus allen gewichtigen Zeugenaussagen hervor. Kahr hätte vor allem in das linternehmeni wenn es ihm verwerflich und verderblich erschienen wäre, nicht Len Namen seines Königs hineingezogen, indem er sich zum „Statthalter der Monarchie" erklärte. Daß der llm- chrvung erst später ejngelreten ist, dafür zeugt das ganze Verhallen Kahrs und Lossows, ihre Tatenlosigkeit, ihr Zcm- Sern, ihr Hin- und Herschwanken.
In der Folge habe man auf der Seite Kahrs nicht nur keine Verständigung gesucht, sondern alle Verständigungsoersuche, sieben an der Zahl, in der schroffsten und beleidigendsten Form zurückgewiesen. Hitler und Kahr haben das gleiche Ziel verfolgt, nämlich die Einsetzung einer nationalen Regierung, frei von parlamentarischen Einflüssen. Es würde schwere Folgen haben, wenn Röhm verurteilt würde. Cs müßten dann auch die Tausende von Teilnehmern strafrechtlich verfolgt werden. Der 8 81 könne die Revolutionsoerfassung nicht schützen, wie er die Monarchie geschützt habe Jedenfalls müsse aber die Frage geprüft werden, ob ni hl nach dem 8 63 (NotwehrhanRung) Freispruch erfolgen müsse.