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sis- und Rechtsfragen für eine rung im Handwerk. terungSbaumeister vr. jur. et
r diesem Kurt werden alle erbetreibenden, insbesondere deren Angehörige eingeladen.
a. 4 Ahr im GewerbeschulhauS- Vorstand: Wohlbold.
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Frettsg den 11. Januar 1924
98. Jahrgang
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I» Krefeld sind 8000 Arbeiter der Seiden- und Samt industrie wegen Lohnstreitigkeiten in de« Ausstand ge treten. — In Düsseldorf sind alle Betriebe der Metallindu Mie stillgelegt. Die Kommunisten werben in Gemeinschaft mit den Arbeitslosen für einen Generalstreik.
Industrie und Handel in Danzig führen ab 1. Febr. de« zehnstündigen Arbeitstag ein.
Die italienische Regierung hock zugestimmt. daß die amerikanische Lebensmittelanleihe für Deutschland das Sicherheitsvorrecht vor den Entschädigungsverpflichtungen habe.
Die englischen Handelskammern erheben Widerspruch gegen die angeblich beabsichtigte Anerkennung der Moskauer Sowjetregierung, die sich bisher weigere, die die Guthaben Englands «nzuerkennen.
Amtlich wird erklärt, die Regierung der Vereinigten Staaten besitze ein überwältigendes Beweismaterial für die bolschewistischen Umtriebe, die die Moskauer Sowjetregierung in den Vereinigen Staaken machen taffe. Von einer Anerkennung dieser Regierung könne keine Rede sein.
Das griechische Königspaar ist in Rom angekommen, mn sich nach Neapel zu begeben.
Infolge eines heftigen Schneesturms mutzte die Eröffnung der Konferenz des kleinen Verbands in Belgrad um einen Tag verschoben werden.
Rach dem Vorschlag Venizelos wird die griechische Nationalversammlung voraussichtlich am Montag entscheiden, ob eine Volksabstimmung abgehalten werden soll über die Frage, ob Griechenland Monarchie oder Republik sein fo>.
Berichtigung der Wehrbeitragswerte
Zurzeit sind die Finanzbshörden damit beschäftigt, auf besondere Anordnung des Reichsministers der Finanzen Richtlinien für die Berichtigung der Wehrbeitragswerte landwirtschaftlicher Grundstücke anfznstellen. Es geschieht dies auf Grund des 8 3 Ziffer 1 Nr. 1 des die Vermögenssteuer behandelnden Artikels II der zweiten Steuernotve»- ordnung vom 19. 12. 23, wo es heißt: „Grundstücke sind mit dem Wehrbeitragswert zu bewerten, zu dessen Berichtigung Bestimmungen zu erlassen sind, um eine gleichmäßige Belastung aller Steuerpflichtigen zu erreichen."
Der Reichsminister der Finanzen weist in dem diesbezüglichen Erlaß die Landesfinanzämter ausdrücklich darauf hin, daß zur Erreichung einer möglichst gleichmäßigen Belastung die Berichtigung der Wehrbeitragswerte wegen der Ungleichmäßigkeit ihrer ursprünglichen Veranlagung und wegen in sehr vielen Fällen inzwischen eingetretener Best and s v e r än d e r u n g e n an den Grundstücken in weitgehendem Umfang erfolgen muß. Diese Maßnahme habe aber mit der Festsetzung von Zu- resp. Abschlägen aus Grund einer '»zwischen eingetretenen Wertsvermehrung dzw. Verminderung nichts zu tun. Diese in Ziffer 1 Nr. 7 des oben genannten Paragraphen geforderte Festsetzung habe erst später noch der Berichtigung, d. h. der Bereinigung der Wehrbeitragswerte zu erfolgen.
Ausdrücklich wird festgestellt, daß nach Z 17 des Wehr- beitragsgefetzes grundsätzlich der Ertragswer maßgebend war, und daß daher dieser allein auch nunmehr für Re Vermögenssteuer in Frage komme. In allen Fällen, in denen, sei es mit, sei es ohne Zustimmung des Steuerpflichtigen s. Z. hiervon abgewichen wurde, muß nun» mehr eine Berichtigung vorgenommen werden. Das gleich« AM auch, wenn inzwischen eine Bestandsveränderung im Vermögen einzelner Steuerpflichtiger eingetreten ist. Einmal kann es sich um Veränderungen in der Beschaffenheit, «twa durch Vernichtung von nicht wiedererrichteten Gebäuden, durch Herabminderung des Viehbestands durch Seuchen handeln, oder aber darum, daß nach dem Wehrbeitragssticß tag Neuanlagen geschaffen oder das Gebäude- oder Vieh- ürpital vermehrt wurde. Sehr häufig werden auch nach hem Wehrbsitragsstichtag Eigentumsveränderungen (z. B. Ai- und Verkauf) eingetreten sein, die berücksichtigt werden müssen. Hierher gehören auch ganz besonders die Fälle, In denen nach dem Wehrbeitragsstichtag Verpachtung oder Rücknahme in Selbstbewirtschaftung erfolgt ist. Wen« hei der Verpachtung das Inventar in das Eigentum des Pächters überging, ist nunmehr der Wert des Grundstücks ohne Inventar festzustellen: bei der Rücknahme in Selbst- dewirtschaftung liegen die Verhältnisse gegebenenfalls um- bekehrt. In jedem Fall ist als berichtigter Wehrbeitrags- w«t der Wert zugrunde zu legen, der für ein Grund- ^uck in seinem jetzigen Zustand bei der Wehr- b ettr agsveranlagung im Jahr 1913 als Wehrbeitragswert testzustellen gewesen wäre.
Nach näherer Anweisung des Ministers haben nunmehr «e Landesfinanzämter mit größter Beschleuingung festzu- k^ll^h welche Wehrbeitragswerte je Flächeneinheit für die ^rschiedenen Größen- und Bodenklassen in den einzelnen Finanzamtsbezirken als Normalwehrbeitragswerte anzu» sprechen find. Hierbei sollen die Landesfinanzämter sowohl
mit den benachbarten Sandesfinonzämtern, wie auch mit
den örtlichen Sachverständigenorganisa- tionen Fühlung halten. Auf Grund ihrer Feststellungen haben die Landesfinanzämter sodann den einzelnen Finanzämtern mitzuteilen, innerhalb welcher Spanne sich in ihrem Bezirk bei kleineren, mittleren und» größeren Grundstücken der verschiedenen Bodenklassen der Rorinalwehrbcitrngs- wert einer Flächeneinheit bewegt. Diese Spannungen, d. h. Abweichungen vom Durchschnitt nach oben und unten solle« den Finanzämtern bei der Wertermittlung der einzeln« Grundstücke gegebenenfalls Gelegenheit geben, deren Besonderheiten in bezug auf ihre Lage, Beschaffenheit und il Gebäude sowie Jnventarverhältnisse zu berücksichtigen. Finanzämter haben zunächst zu prüfen, ob nach der jetzigen Beschaffenden der Grundstücke die alten Wehrbeitragswerte den vom Landesfinanzamt ausgestellten Normalwchrbei- lragswerten entsprechen. Ist dies nicht der Fall, dann sivd bk Grundstücke durch E'mgrupprerung in ine gegeben« Spann« neu zu veranlagen, wobei die örtlichen Sachverständigen anzuhören sind. Gegebenenfalls ist auch die Eingruppierung der Grundstücke in die verschiedene« Gema-rkungs- (Güte-) Klaffen zu berücksichtigen, sofern näm- kch die Wnkommensteuerveranlagung 1922 nach Normal- sätzen vorgenommen wurden. Der Minister steht jedoch aus dem Staiäiprmkt, daß von einer Berichtigung abtzusehen ist, wenn die Abwei'düngen, die durch die Be» «chtigung ausgeglichen werden soll«, weniger als 1V v. H. noch ich« und unten betragen.
Der kolsmalraub
Don neuem erhebt der letzte Gouverneur von Deutsch- vstafrika, Wirkl. Geh. Rat Dr. Sch nee, getrieben von der Neberzeugung, daß der Hammer der Wahrheit, wenn un- unermüdlich geschwungen, auch den anscheinend festgefügtesten Lügenblock zertrümmern muß, in der am 10. Januar erscheinenden Nummer der „Süddeutschen Monatshefte" -(Preis 84 Eoldpfg.) seine Stimme, um überzeugender denn je den ungeheuerlichen Betrug zu erhellen, dem durch die Wegnahme des deutschen Kolonialbesitzes Deutschland, die Kolonien und deren Bevölkerung und die gesamte zivilisierte Welt zum Opfer gefallen sind.
Trotzdem sich der Verfasser nur der unangreifbarst« amtlich« Zeugnisse bedient und sich lediglich an die tatsäch- kchen Vorgänge hält, lesen sich die streng sachlich geboten« Ausführungen wie ein Trauerspiel. In den erst« drei Abschnitt«. die sich „Der Betrug", „Die Bemäntelung desselben" und „Der Inhalt der kolonial« Schuldlüge" betiteln, werden mit an der Hand unwiderleglicher Beweise belehrt, wie die meisterhaft, aber gewissenlos gelenkten englischen Kräfte schon in der erst« Krisgszeit mn Werk waren, um Re Vorbedingung« für den schon beim Krisgsbeginn fest beschlossenen Raub des deutschen Kolonialbesitzes zu schaffen ferner wie die englische Regierung, selbst im Hintergrund bleibend, solange der Ausgang des Ringens schwankte, sich bekannter britischer Kolonialkenner, di« vor dem Krieg die deutsche Kolonialtätigkett rühmlich anerkannt hatten, bediente, um die deutsche Kolonisation verleumderisch herabwürdigen zu lassen; wie sie unter Verdrehungen und Sinn- «fftellungen sogenannte Zeugnisse britischer Sachverständiger und deutscher Abgeordneter zurechtdrechseln ließ, um Rutsche Koloniearbeit zu verdächtigen; wie sie durch bereits 1916 mit ihren Verbündeten abgeschlossene Geheim- verträge die Verteilung der kolonial« Beute vornahm, «nd wir sie endlich, als ihr der Sieg durch Amerikas Eintreten zweifellos erschien, mit dem inzwischen wohlvorbereitet« Lügengewebe off« auf den Plan trat und zuletzt den Friedensdiktatoren in Versailles das fertige Material vor- tegte, um die deutschen „Schandtaten" auf dem kolonialen Feld: »Eingeborenenmißhandlung" und „Ausbau der Ko- lvnien als Stützpunkte für Eroberungsziele" zu beweisen.
Die »Wirklichkeit", welche der Verfasser unter Zuhilfenahme zweifelsfreier Belege in den nächsten sechs Abschnitten behandelt, stand freilich schon in Versailles fest, doch surfte sich für sie kerne Stimme erheben, das waffenlos« Deutschland aber wurde nicht gehört. Jetzt aber hat sich di« Wirklichkett schon durchgerung«. Das zeigt der Verfasser an Hand amüicher Zeugnisse der Gegner und unanfechtbarer Belege. Nicht nur warm die gegnerischen Beschuldigung«, daß die Rutsche Kolonialverwaltung die Mißhandlung von Eingeboren« betrieben oder geduldet, daß sie die Schutzgebiete zum Angriff gegen Nachbarländer ausgu- bau« unternommen, heuchlerische Verleumdungen, sondern es ist «wies«, daß die deutsche Fürsorge für das Wohl der Eingeborenen die der heutig« Manda- tave bei wertem übertraf und daß, wmn je ein „Militarismus" tn afrikanisch« Gebiet« bestand, er von den Feind- bundmächtm gepflegt worden ist und heute von der französisch« Regierung in die Deutschland geraubten Schutzgebietsteile hineingetragen wird. Aber noch mehr weiß der Verfasser zu erhärten. Entzogen die Urheber selbst dem Lügengebäude den Boden, io konnten sie in den amtlichen Bericht« der letzten Jahre nicht umhin, die deutsch« Kultur- kerstungen in den Kolonien sogar anzuerkennen. Wie Mglich sich dagegen die sogenannten Leistungen der Man-
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daksverrvaktung« ausnehm«, das zeigt das folgende Kapitel in sachlichster Darlegung. Auch die Wünsche der (Un- geborenen selbst werden nicht vergessen, und wir weiden über die Mißerfolge der Abstimmungsversuche, über die Treubeweise der Eingeboren« und ihrer Proteste gegen die jetzig« Machthaber aufgeklärt, erkennen deutlich, wie die Bevölkerung im wah rsten Wortsinn verschachert wurde. Geradezu grotesk muß es «in« anmuten, wenn, wie der Verfasser im Schlußaoschnitt Nachweisen kann, das gleiche England, das den kolonialen Betrug zufammengebraut hat, im letzt« Vorkriegsjahr ein Abkommen mit der deutsch« Regierung abzuschließen im Begriffs war, welches die Verteilung des oortugiesisck)« Kolonialbesitzes m Astika bezweckte. Wenn je ein Ausruf an die gesittete Welt berechtigt war, so ist es der vom Verfasser auf Grund seiner Beweisführung an alle Völker gerichtete, welche sich noch des Besitzes sittlicher Grundsätze rühmen. Er beschwört sie ernst und dringend, den grausamen Kolo «albetrug bald wieder gut machen zu Helsen.
Reue Nachrichten
RlchMnien für politische Versammlung«
BorG», Kl. Jan. General v. Seeckt hat Richtlinien für Berscmmttuirg« erlass«. Danach find Versammlungen unter freie« H««n«t in der Regel zu verbieten; solche in ge- schloff«»« RÄm»« find anmeldepflichtig, Men aber für verbotene Verewigungen oder wenn Ruhestörungen zu erwarte« find, eberHoSs untersagt werden. Abgeordnete dür- fiu M chre« Wähkern sprechen. Geschlossene Mitgliedcrver- find nicht anmeldepflichtig, verboten« Ber- »n ! P»« > E« find sie jedoch zu untersag«.
Verhaftung
Berlin, 10. Jan. Auf Befehl des Generals v. Sveckl wvrde der Privatdozent an der Universität von Breh- I« er verhaftet. Drehmer hatte an einen politischen Freu« geschrieben, kein anständiger Mensch solle mehr mit der Reichswehr verkehr«. Dadurch könne ihr das schändliche Verhalten am 9. November in Münch«, wo sie die wehv- KH» Führer der Völkisch« medergeknallt hätte», zun» BW. W«Wsm gebracht werden.
Der Reichsfinanzminister über den Frankensturz
Berks, 10 Ha«. Reichssinanznünister Dr. Luther «» klärte gegenüber d« Beschuldigung« des französHcha» Fmanzministers de Lasteyr > e, der Frankenfturz sei duvlj Umtriebe Deutschlands, durch Beschlüsse einer Versamluno deutscher Bankiers in Frankfurt und durch die Richterfüllung der deutschen Verpflichtungen herbeigeführt: Die angebliche Versammlung der Bankiers hat niemals stattgefund«. Die wirtschaftliche Lage Frankreichs ist nicht so, daß es keine« Emflutz auf den Frankensturz ausüben könnte. Deutschland hat dagegen selbst nach dem nieder gegriffenen Untersuchun-g»- «gebnis des amerikanischen wissenschaftlichen Wirtschaft» mstituts bereits über 25 Milliarden Goldmark an Entschädigung« bezahl. Der französische Minister vermeidet es «wer wohweiskich, die eigentliche Ursache, die auch den weiteren Sturz-es Franken herbeiführen kann, zu nennen, «nd das ist die wachsende Abneigung der Welt, besonders der geschäftlich interessierten Kreise, gegen die Militärpolitik! Frankreichs, der es große Anleihen an den Kleinen Verbands opfert. Der Hauptgrund liegt aber in der Zerstörung de» Deutschen Reichs. Die verschleierte Eroberungspolitik «v Rhein und Ruhr hat Deutschland fast zum finanziell« Zv- fammenbruch gebracht und muß naturgemäß stark auf ds« französischen Kredit einwirken.
höfle an das besetzte Gebiet
Berlin, 10. Jan. Anläßlich des Jahrestags der Buche* befetzung hält Reichspostminister Höfle heute abend in dev Aktiengesellschaft „Radi»stunde" mittels des Fernspruch* ers eine Ansprache, die sich vornehmlich an das besetzte richtet.
Der Ausweis der Rentenlxwk
Berkin, 10. Jan. Die Rentenbank veröffentlicht die ersten Ausweise für 30. November und 31. Dezember 1923. Das Kapital der Bank beruht aus der Belastung der deutschen Wirtschaft dis zu 3,1 MWarden Mark, wovon bis Ende Dezember 2,4 Milliarden Rentenmark in Renten- kwiefen beschafft waren. An das Reich waren bis Jahres- fchluß 200 Million« unverzinsliche und 1000 Millionen verzinsliche Darlehen abgegeben, an die Notenbanken für die Wirtschaft 33X Million«. Vorübergehend erhielt di« iReichsbank 200 Millionen, die Reichspost zur Einleitung des Postscheckverkehrs 20 Millionen Rentenmark. Da zuäi Rückkauf der bis 15. November vorhandenen Reichsschagi anweisungen die 200 Millionen Rentenmark nach den Mm teilungen des Reichsfinanzministeriums und der Reichsbant ausreichten, wurden die restlichen 100 Millionen der Fi» vanzverwaltung als verzinsliches Darlehen überlassen. (Nach dem Gesetz sollte das Reich zur Tilgung der Schatz- anweisungen 300 Million« Renteninark unve. ziuslich uiiil