»richeiut as jedem Werk.
PekeSuugm nehmen sämtliche Postanstalten Postboten entgegen. «e,«g»preir im August 450000.— «in-chl. Lrägerlohn, «ocherhebg. Vorbehalten F „,etnummer 50000 »meigen-Sebühr für die
ri» palttgr Zeile aus ge- Alicher Schrift oder duwRau« bei etnmali- ,nWrückung^t»0 000, ^Mwanzeig.„30 000, ^ mehrmaliger Rabatt ,achr-rif. Bei gerichtl. Beitreibung u.Konkursen der Rabatt hinfällig.
V. AI
Aagolder TagblE
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Mittwoch, dea 29. August 1923
Tagesspiegel
ster Reichskanzler wird am Sonntag zu kurzem Besuch in einkreffen.
Zum Reichspostminister wird der Ientrumsabgeordncke Dr. Anton Höste ernannt werden.
Mac kenna hat feine Zusage, das Schahkanzleramt Im britischen Kabinett zu übernchmen. aus Gesundheitsrücksichten zurückgezogen. Reville Lhaimberlain. ein Bruder Siu- slins, wurde zum Schahkanzler, Six William Eicks zum Vohlfahrtsminisker ernauut.
Lin französischer Dampfer brachte aus Danzig 1100 (pal- Nische) Ingenieure, Industrie- und Landarbeit für da» Viederaufbaugebiet nach Le Havre.
Das grohe spanische Kriegsschiff «Spanien" Ist bei Kap Zres Fortas in der Rahe von Melitta (Marokko) bei dichtem Mel gescheitert. Die Bemannung ist gerettet, das Schiff bürste verloren sein.
Dem Gemüt sein Recht
In letzter Zeit ist wieder viel davon die Rede gewesen, -aß der Tag schon kommen werde, an dem auch Deutschland gegenüber nicht mehr die rohe Gewalt, sondern das Recht Mein ausschlaggebend fein müsse. Gewiß, bei unserer gegenwärtigen Lage wäre es töricht, mit Säbel- und Kanonen- gedanken hausieren zu gehen. Und auch das ist eine Selbstverständlichkeit, daß Gemüt, Gefühl, Geist, - Seele innere Wirklichkeiten sind, genau so wie die ethischen und religiösem Kräfte, mit Lenen sie in ständiger Wechselbedingtheit stehen.! Deutsches Empfinden hat hierfür immer ein besonders feines Verständnis gehabt, und jeder schnoddrig absprechende Lpott wäre hier etwas Albernes. Auch das „Recht" ist von unseren Vätern mit einer Fülle von Gemütswerten geschmückt worden. Man versenke sich in die alte deutsche Rechtssitte oder den entsprechenden Sprichwörterschatz, und man staunt ob der vielen Zartheiten und Rücksichtnahmen, die gesellschaftliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Wie weit griffen die „mildernden Umstände", und was konnte nicht alles durch einen ehrenfesten „Fürsprech" erreicht werden! Wie unendlich viel, bei privaten und öffentlichen Abmachungen, mar zuerst und zuoberst einfach auf „Treu und Glauben" eingestellt! Eine wundervolle Großzügigkeit tritt uns bei diesen Dingen entgegen.
Es ist also keineswegs eine eiserne Schicksals notwendig keit, daß Gemüt und Recht immer auseinanderklaffen muß» trn. Und wenn sich nranchmal der „gesunde Menschenverstand" gegen allzu bureaukratisch und sormalienhaft angewandtes Recht ausbäumt, so steht eigentlich weniger der grübelnde Verstand dahinter, als vielmehr ein kritisch gestimmtes Gemüt, das sein eigenes und besonders gutes Recht zur Geltung bringen möchte. Aber das ist es: Man sollte doch ja nicht bei sich und anderen dis Vorstellung erwecken, als wenn moralisches, gemütvolles Recht einem brutal vergewaltigten Volke von selber käme, und als wenn man nur in rührender Geduld darauf zu warten hätte. Dis anderen Völker, die hier ernstlich mitreden könnten, denken gar nicht daran, sich zu Gunsten des gequälten Deutschlands den Mund zu verbrennen oder gar etwas handgreiflich Praktisches zu unternehmen. Das unglückliche Deutschland ist euch ein ganz einsames Deutschland- Es hat hin und her den Versuch gemacht, sich liebedienernd anzubiedern, aber das Echo war immer so, daß man bei eurem Funken von deutscher Selbstachtung von dergleichen Experimenten für immer genug haben könnte. Nein, soll Recht Recht bleiben »der werden, was Recht ist, dann muß Deutschland s i ch stlbst helfen. Wie die Dinge liegen, kann dies nur durch eine Mobilmachung aller sittlichen und "alks tümli chen Kräfte geschehen. Aus deutscher Volksseele und Heimaterde quellen immer noch deutsche bebensströme. Daß dies kein leeres Hirngespinst, sondern ^dcheit und Wirklichkeit ist, dafür haben die Volksgenossen ?n Rhein und Ruhr ein deutliches und oft geradezu be- Mmendes AnschauungLbild gegeben.
Es wirkt fast komisch, wenn man beobachtet, wie durch -.av>er und Dokumente eins gewisse Ordnung und Rechts- !stll^Eung in die Lage Deutschlands hineinougsiert werden
ti'E's — ! 2 ds Kleinigkeit erfährt der aufmerksame Zei- — und herausspaziert ein lächerlich winziges und man ist im übrigen ganz auf dein alten Fleck. E dann die vielen kostspieligen Konferenzen. Spa, Brüssel, EE' London, Cannes, Genua, wieder Paris — wer nennt zählt die Reden? Staunend wird sich der künf- Spezialhistoriker in diesen verzwickten diplomatischen versenken, um schließlich festzustellen, daß auf jeder ^Nqerenz immerhin schon die Möglichkeit einer neuen Kon- o.enz erwogen wurde, und daß es gelang, die Entschädi- immer undurchsichtiger, immer hoffnungsloser zu N' Nur ist es gefährlich, die Hoffnung nicht zu nfle- sl."'»s führt so leicht zu einer achselznckendcn Abg:- n-M,gegenüber allem guten Recht in ü r Politik. Es sme Stimmuna. die jedes Staatsgefühl, jeden Glauben
Festes Abonnement der Zeitung gegen Naturalien.
Mehrfach an »ns herangetretenen Wünschen entsprechend» erklären wir «ns bereit für den Bezugspreis auch Lebensmittel entgegenzuuehmen und zwar im Der» HSltnis der Dorkriegspreise. Es wären demnach für den Monat September zu liefern: 6 Pfd. Weizen, oder 10 Eier, oder 28 Pfd. Kartoffeln, oder 1 Pfd. Butter.
Verlag „Der Gesellschafter".
an ein Wiederemvorko.innen ersticken' kann.' Es ist eine Gleichgültigkeit, die überhaupt keine Aufgaben mehr kennt und will, als höchstens die, für die eigenen selbstsüchtigen Interessen noch herauszuschlagen, was eben noch herauszuschlagen ist- Das dem gesunden Volksempfinden entsprechende Recht kann, aber auch heute nach, und heute besonders vom Gemüt aus gefördert werden, wenns nur zugleich in der Kraft eines festen Zugreifens und Handelns geschieht.
Die Ablieferung der Dev?en
Die neue Rotverordnung
Die wiederholt angekündigte Verordnung des Reichspräsidenten Wer die Ablieferung der Devisen ist nunmehr veröffentlich worden. Sie ist ein Teil des Finanzprogramms des neuen Reichskabinetts, das wiederum den Versuch darstellt, die Bilanz Deutschlands auszugleichen und, unabhängig von der endgültigen Lösung der Entschädigungs- krise, womgölich dauernd einer gewissen Bewegung zuzuführen. Die bisherigen Veröffentlichungen Wer ne Verordnung lassen, da eine Reihe von Punkten von wesentlicher Bedeutung den Aussührungsbestimmungen oder späteren Entschlüssen der Reichsregierung Werlassen bleiben, hinsichtlich der sicheren Durchführung und Ausgestaltung der Ablieferungspflicht noch viele Fragen offen, und es läßt sich daher vor der Bekanntgabe unterer Einzelheiten kein cm wirtschaftlichen Sinn durchaus brauchbares Ürteil gewinnen. Ts lohnt sich aber schon heute, auf verscheide ne Einzelpunkte aufmerksam zu machen.
Der Grundgedanke ist der, im Gegensatz zur Freiwilligkeit der Goldanleihe, dem Reich ausländische Zahlungsmittel zwangsläufig zuzuführen, eine Notwendigkeit, die durch die Devisenablieferung von der Ausfuhr nur teilweise erfüllt wird. Die Verordnung baut sich auf der Brotab - zabe aus, die sich ihrerseits an die Zw an g s a n l e i h e anlehnt. Mr je 10 000 -K Brotabgabe beträgt die Abgabe lm allgemeinen 1 Mark Gold; bei Erwerbsgesellschasten etz höht sich die Abgabe auf 2 Mark Gold. Eine Ablieferungspflicht besteht nicht, wenn der abzuliefernde Betrag die Summe von 10 Mark Gold nicht übersteigt; eine Ablieferung braucht somit nicht zu erfolgen, falls die Brotabgabe sich unter 100 000 -A bewegt. Den Äblieferungspflichtigen ist es freigestellt, für die hingegebenen Devisen Goldanleihe zu einem Vorzuaskurs zu nehmen, oder die Devisen an das Reich zum Dollarkurs zu verkaufen oder auf ein wertbeständiges Stenerkcmto gutschreiben zu lassen. Die Gutschrift auf ein wertbeständiges Stsuerkonto sucht dis Verordnung dadurch zu begünstigen, daß sie bei einer Ablieferung bis zum 15. September 1923 auf je 100 einzuzahleade Mark noch eine Vergütung von 25 gewährt. Eine Regelung über die Art und den Umfang der Heranziehung der Ablieferungspflicht! gen, die keinen wirklichen Devisenbesitz haben, ist noch offengelassen: ebenso soll eine besondere Regelung stattsinden, soweit Nohstoffware oder sonstige Vorräte über das gewöhnliche Maß hinaus angesammelt worden sind- Die freiwillige Hingabe von Zahlungsmitteln in ausländischer Währung an das Reich, die nach dem 1. August 1923 stattgefunden hat, soll in einem gewissen, noch näher zu bestimmenden Umfang als Erfüllung der Ablieferungspflicht gelten. Diese Bestimmung geht offenbar die Kreise an, die dem Reich gegen Döllarschatzanweisungen nach dem 1. August Devisen zur Verfügung gestellt haben.
Die Verordnung, die wohl später zur Beseitigung besonderer Schwierigkeiten und Härten durch eine neue Verordnung ergänzt werden muß, enthält weiter Einzelheiten über die eidesstattlichen Erklärungen, die abgegeben werden müssen für den Fall, daß jemand seiner Ablieferungspflicht nicht nachkommt. Aus dieser eidesstattlichen Versicherung muß hervorgehen, welche ansläArischen Vermögensgegenstände sich in der Zeit vorn 10. bis 20. August im Vermögen des Steuerpflichtigen befunden haben und was er nach dein 31. Juli an Devisen veräußert hat.
Ausländische Vermöge nsgegen stände im Sinn der Verordnung sind: Eeldsorten, Papiergeld, Banknoten u. dergl., Auszahlungen, Anweisungen, Schecks, Wechsel und Forderungen in ausländischer Währung, ferner nach näherer Bestimmung der Reichsregierung Anteile an ausländischen Erwerbsgesellschaften sowie Geschäftsbeteiligungen jeder Art im Ausland, außerdem Wertpapiere, die an in- oder ausländischen Börsen gehandelt werden.
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Verbreitetste Zeitung im Oberamtsbezirk. — Anzeigen find daher vo« bestem Erfolg.
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Telegramm-Adresse: Gesellschafter Nagold.
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97. Jahrgang
Deutsche Neichsgoldmünzen sowie Gold-"und Silberbarren stehen den ausländischen Vermögensgegenständen gleich.
Welcher Betrag an ausländischen Zahlungsmitteln und anderen Auslandswerten bei der Durchführung der Notver- ordnung dem Reiche zufließen wird, läßt sich heute natürlich kaum abschätzen, weil es zunächst an jedem zuverlässigen Maßstab fehlt, insbesondere für die in deutschem Besitz befindlichen Devisenbestände. Das eine steht aber fest, -aß diese neue Art Z w an g s a nl e i h e in Anbetracht der schwerwiegenden Belastung aller Vermögen und aller wirtschaftlichen Arbeit ein Schritt von ernstester Bedeutung ist. Wir sind im Begriff, ein großes Opfer zu bringen, sind aber völlig im unklaren darüber, mit welchen Mitteln wir die Sorgen des nach st en Jahrs und der nachfolgenden Jahre bekämpfen werden. Der große Nachteil der Verordnung besteht eben darin, daß ein derartiges Experiment kaum zum zweiten Mal wiederholt werden kann. Die Hoffnungen, daß sich die auswärtigen Mächte zu einer großen Kredithilfe herbeilassen werden, schweben aber so sehr in der Lust, daß ein vorsichtiger Finanzmann mit chnen vorläufig überhaupt nickt rechnen kann. Die drosselnde Finanznot des Reichs, die immer höher anschwellenden schwebenden Verpflichtungen baben zu der Erkenntnis der dringenden Notwendigkeit beschleunigter Steuereinzicln'ng und des Zwangs außerordentlicher Finanzmaßregeln geführt. Es bandelt sich b'er um einen letzten Versuch, um einen Ausdruck der äußersten Notlage.
Ms kic M KÜM«?
Sckner hätte man sie vergessen, diese walmsinnge Zabl. Aber P 0 incare hat sie aufs neue ins Gedächtnis zurück- gerufen. Er meint in seiner letzten Note vom 22 August, die er als Antwort auf die Baldwinsche vom 11. Ana lst rickststs, bei dieser im Londoner Zahlungsplan am 10. Mai 1921 festgelegten Endsumme müsse es unter cüien Umständen bleiben. Und was insbesondere den Anteil Frankreichs mil 68 Milliarden betreffe, so könne und dürfe kein Pfennig daran abgehandelt werden. Man könne, wenn's absoln! nicht anders gehe, durch die Entscbädigungskommission (aber nicht durch die von England vorgeschlagene internationale Sachverständigenkommission) an den Zahlungsfristen etwas ändern, sie strecken oder kürzen, mehr aber nicht.
Da tut es not, die Welt wieder daran zu erinnern, wie man denn eigentlich seinerzeit auf die 132 Milliarden ka m? Der Friedsnsvertrag selbst, der am 28. Juni 1919 unterzeichnet und am 10. Juli 1920 in Kraft getreten war, ließ die Endsumme offen. Er begrenzte sich zunächst mit einer sofortigen Abschlagssumme von 20 Milliarden Goldmark und im übrigen überließ er es der Ent- schädigungskommission, bis 1. Mai 1921 die Endsumme auszurechnen.
Dabei ging es ganz komisch zu. Nach dem Wilson- programm sollte nur ein Ersetz der Schäden der Zivilbevölkerung eintrcten. Die Friedenskonferenz — also schon bei der Abfassung des Versailler Vertrags — nahm in Punkt 5 auch die M i l r t ö r p e n s i 0 n s n der Invaliden und Hinterbliebenen auf. Dies wurde damit begründet, daß eine Militärperson nach ihrer Entlassung wieder zum — Zivilisten wird! Alle Widersprüche dagegen halfen nichts. Der bekannte Engländer Keynes wies'nachdrücklich aus das Ungereimte dieses Verfahrens hin, Wilson darauf: „Logik hin, Logik her, die Militärpensionen werden eingerechnet."
Und mm bis Anmeldungen der angeblichen Schäden.
Am aewfffenhasteflen war England. Dort wurden Ke von den Ortsbehörden eingereichten Anträge gerichtlich geprüft und etwa die Hälfte der Anmeldungen als unbe- gründet verworfen. In Belgien und Frankreich Wer unterblieb ein« solche Untersuchung. Ja. in Frankreich
wurden zu der Zahl der Meldungen ohne weiteres 40 Pro-! zent zugeschlagen mit Rücksicht auf solche, die sich „vielleicht! noch nicht gemeldet hatten". In Italien antwortete nur etwa ein Fünftel der befragten Gemeindevorstände. Was geschah? Man machte einen Zuschlag von — 75 Prozent. Nach den deutschen amtlichen Listen betragt die Zahl der! in Arbeitsbatillonen eingereihten Einwohner Nordfrank-! reichs 19 000, einschließlich der Verstorbenen und der Ar-! beitslosen, die von sich aus diese Vormerkung wünschten.! Die französische Denkschrift aber bringt 151 520 und fordert- für sie laut Vertrag („schlecht behandelt und daher ent- schädigungsberechtigt") Wiedergutmachung. Dazu wurden noch angemeldet 26 327 Personen, die abgeschoben worden seien, ohne in Arbeitsbataillone eingereiht zu werden, und 114 000 weitere „an Gesundheit oder Ehre geschädigte" Pensionsberechtigte. Eine deutsche Anfrage wegen der Höhe der Zahl von 114 000 wurde mit der Antwort cbgefertigt, die Zahl sei noch äußerst niedrig cmgesstzt, denn eigentlich! seien sämtliche 2t4 Millionen Bewohner der besetzt gewesenen Gebiete Nordfrankreichs dadurch, daß sie die deutsche Besetzung so lange ertragen mußten, an ihrer Gesundheit geschädigt worden. Frankreich hat für 1,5 Millionen pensionsberechtigte Invalide (und doch hatte es nur 1,4 Millionen Tote) 60 Milliarden Franken angffordert.