für OrtSarme pro Tag. Desgleichen werden bei den Be­erdigungsgebühren die bisherigen Sätze in Klasse I, II und III für Erwachsene auf 100,, 60. und 40.

und für Kinder je auf die Hälfte dieser Beträge erhöht.. Die Abgabe von Kmststrom kann nur noch mit großen Ein­schränkungen erfolgen. Bei Zuwiderhandlung gegen die dieS- bezügffchen Vorschriften kommt der doppelte Strompreis, so­wie eine Konventwnaistrase von 50 zur Erhebung.

Württemberg.

Autolinie. Calw, 18. Dez. Der Bezirksrat Böblingen strebt eine Kraftwagenoerbindung zwischen Böblingen und Calw an. Er hat eine diesbezügliche Eingabe an das hiesige Oberamt gerichtet. Der Gemeinderat hält diese Verbindung zwar für zweckmäßig, will aber von der projektierten Linie CalwHerrenberg nicht absehen. Diese Strecke ist für die Stadt wichtiger,

Kohlenmanger. T-inach. Infolge K-Hlenmangels mußte die hiesige Volksschule geschlossen werden.

p Ein Gesuch. Freudenstadt, 18. Dez. Angesichts der schleusten FiüyzugSoerbindungen von und nach Stuttgart hat dr! Gemernderat aus Anregung von Hotelbesitzer Luz be­schlossen, eine Eingabe an die Eisenbahugeneraidirektion Stuttgart zu richten, in der um Früherlsgung des Frühzugs von hier nach Eutingen, sowie um Einlegung eines Früh zugs nach Freudenstadl nachgesucht wird, damit die hiesige Geschäftswelt nicht erst nachmittag« in den Besitz der Post .gelangt.

r Milchpautscherei. Rottenburg, 17. Dez, Das Amts­gericht hat zwei Mtlchproduzsniinnen zu 300 und 600 Murk Geldstrafen, eine davon überdies noch zu einer Woche Ge- Gefängnis verurteilt, -veil sie ihrer an den Müchhändler ab­gelieferten Mtlch V- bis l Liter Wasser zugesetzt hatten.

r Der Handelskammertag gegen die Tariferhöhungen. Stuttgart, 19 Dez. D-e !m württ. Handelskammertag zu- sammengefußten 8 Handelskammern des Landes haben in einer Vertreteroersammlung am Freitag einstimmig beschlos­sen, in letzter Stunde nochmals nachdrücklichste Bei Wahrung gegen die offensichtlich unter dem Druck der Entente er­folgende überstürz e E Höhung der Tarife im Eisenbahn- uste Postveikshr nrizulegen.

r Finanzausschuß. Stuttgart, 19 Dez. Der Finanzaus­schuß beriet am Montag über den Gesetzentwurf be>r, Aende- rung des Waudergemerbesteuergesetzes. Während der Ans- splllch; hat sich die Meinung h-rausgebildet, daß dieses Gesetz nur im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Gesetz über Grund, Gebäude- und Gewerbekalaster zn behandeln sei. Nach längerer Beratung wurde unter Zubilligung des Re- gierungsoertrcters von Andre Schees ein Antrag gestellt, die Steuersätze für die staatliche Besteuerung der Wandergewerbe wie solgr zu ändern, Haustergewerbe 20150 (Reg,-Enttv, 30200) Nichtwürttembergec 50600 Detailreisende l00 bis 300 (150600) Mustkaufführungen 40150, Nicht- würtiemberger 60300 Die Steuer stir Wanderlager soll unverändert mit 830 bezw. 30-80°^ erhoben werden. Ja Art 30 soll anstelle 4 ^ gesetzt werdenbis 10 Die Beratung über diesen Antrag und das ganze Gesetz wurde auf Mittwoch vertagt.

Das Pfarrbesoldungsgesetz.

In dem jetzt im Druck vorliegenden 12, Nachtrag z im Staalshausdatt.für 1921, im sogen. Pfarrbesoldungsaesttz, werden zur E,Höhung der Geistlichen insgesamt 30 542 600 Mark migeffmdert, wovon rund 26Ve Millionen auf die Teue­rungszulagen für die Geistlichen des aktiven Dienstes und 4 Millionen Mark auf die Pensionen, Warlegelder und Unter­stützungen entfallen Von den sür dis Geistlichen angefor- derten 26 Millionen enff-llen 15 Millionen auf die eoang. Geistlichen und 9,5 Millionen Mark auf die kaih Geistlichen, Es ist dies der Zuschußbedacf süc die Zeit vom 1. Okt. 1921 bis 31. März 1922,

r Aus der Presse. Stuttgart, 19. Dez Das Gewerbe­blatt aus Württemberg stellt mit Ende dieses Jahres sein Erscheinen ein. Die Bekanntmachungen des Landesgewerbe­amts werden in Zukunst in dem Organ der Handwerkskam­mern, derWürtt, Handwerkerzeitung" veröffentlicht werden. Die Zsi.schnstFür Bauplatz und Werkstatt", herausgegeben von der Beratungsstelle für das Baugewerbe, bleibt bestehen.

p Eine gesprengte Amtsversammlung. Fellbach, 17 Dez. In der gestrigen Amtsoersammlung für den Oberamts- beziik Cannstatt kam es zu lebhaften Auseinandersetzunaen über die Tingemeindungsfraae. Nachitiags gingen die Wo­gen der Erregung und der Gegnerschaft so hoch, daß nach einer fünfstündigen Beratung die Amtsvsrsammlung durch die Entfernung der sozialdem. kcatischen und der demokra­tischen Obertürkheimer Mitglieder und ihrer Freunde ge­sprengt und beschlußunfähig gemacht wurde.

r Brandstiftung. Oelisheim, 19, Dez Am Donners­tag früh drohte hier zum drittenmal innerhalb einer Woche Feuer auszubrechen und zwar im allen Schul- u. früheren Rathaus, wo Ooeriehrer Rühm nach Vernichtung des oberen Schulhauses bei einem Kollegen Unterkunft gefunden hat. Das im Dachstock gelegte Feuer konnte diesmal rechtzeitig gelöscht un'. unterdrückt werden, so daß kein größerer Scha­den entstand. Als der Brandstiftung dringend verdächtig wurde das aus Jspstrigen bei Pforzheim stammende 16jäh- rige Dienstmädchen des Oberlehrers festgenommen, das auch die Tat etngrstand und ins Amtsgertchtsgefängais gebracht wurde.

r Ein teurer Schuß. Kleinaspach, 17. Dez. Ein ein­stiger Pionier verwendete zum Siumpensprengen in nächster Nähe des Rathauses eine Sprengkapsel. Die Explosion ent­wickelte solche Gewalt, daß am Rathaus und an anderen Ge­bäuden eine große Anzahl eingedrückt wurden.

r Der Bür auf dem Welzheimer Wald Welzheim, 19. Dez. DerBote vom Welzheimer Wald" schreibt: Nach den angestellten einwandfreien polizeilichen Ermittlungen hat man uns mit dem vollendeten Sohlengänger einen richtigen Bären aufgebunden. Der erschreckte Mann hat einen jagenden Hund oder in der Angst seines Herzens Gespenster gesichtet.

Handels« «nd Marktberichte.

* Marktpreis für freies Getreide. Nach einer Bekannt- ^ Rttchsgetreiöestelle ist zur Bereckmung des Un­terschieds zwischen dem Umlagepreis und dem Marktpreis sür freies Getreide zum Liefertermin l5. Dezember der Markt­preis folgendermaßen festgesetzt: für die Tonne Weizen 6990 Roggen 5390 ^ Gerste 7090 und Hafer 5380

Grii düng der Holzbörse Stuttgart. Vom Verband i württ. Brenn- und Nutzholzhändler wurde eine Holzbörse ins j Leben gerufen, die regelmäßig am 1. Montag eines jeden s Monats im Bürgermuseum in Stuttgart abgehatten werden ! wird. Die Gründungsversammlung und daran anschließend j die erste Börse fand am 12. Dezember statt. Zu derselben z hatten sich gegen 200 Jnteressen'.en eingesunden, die zum größ- k ien Teil sofort Mitglieder der Börse wurden.

Die Göpptnger Möbelfabrik G. m. b. H. u. die Schwäb. Sitzmöbelwerke G. m. b. H. in Göppingen wurden zu einer A. G. mit 4 Millionen Mark vereinigt. In München steht die Errichtung der Hansa-Bank A. G. mit 150 Millionen Mark Aktienkapital vor dem Abschluß. Die Kieler Han­delsbank wurde in eine West Ost-Europäische Bank A.-G. mit 50 Millionen Mark Kapital umgewandelt. (Süod. Handelsztg.)

Die «ueudliche Preisschraube. Die Konvention der Er­zeuger von Glühstrümpfen hat infolge neuerlicher erheblicher t Sreigerungen der Rohmaterialien und Löhne eine weitere i Preiserhöhung sür den Handel von 85 für den Glüh- 1 strumpf eintreten lassen.Der Verband Deutscher Holzwasch- z Maschinen- und Wäschemaogenfabriken in Leipzig erhöhte die s Verkaüfspreise um 25°/», Der Verein der deutschen Tinten- - fabriken in Halle, der bereits Mitte November die Tinten- ß preise um 20°/» erhöhie, hat sie nochmals ab 6. Dezember z um weitere 20°/, erhöht. Der Verein der Briefumschlag- fabriken erhöhte den Teuerungszuschlag auf 100°/», die Druck­preise um 50°/», die Ausstattung um 80°/».

Letzte Drahtnachrichten

Deutscher Reichs-ag.

Annahme des erhöhten Posttarifs.

Letzte Sitzung in diesem Jahr.

Berlin, 19. Dez. Als das H-n>r nach der kurzen Pause wieder zusammengeireten war, dauer-s die Sitzung noch bis 2 Uhr nachts. Man ging nun über zur Beratung der Aen- derung des Postgebühren nsw. -Gesetzes, die schon mehr eine rasende Genehmigung darstellte. Der Regierungsantrag, an dem der Ausschuß manchen Abstrich gemacht hatte, wurde in seiner etwas gemilderten Fassung in allen 3 Lesungen fast ohne Debatte angenommen. Es kosten nun ab 1. Januar:

Postkarte im Ortsverkehr 75 im Fernverkehr 125 Brief bis 20 Gramm im Ortsverkehr 125 über 20250 Gramm 200 ^; im Fernverkehr bis 20 Gramm 200, über 20100 Gramm 300 und Über 109-250 Gramm 400 Drucksachenkarten kosten 40 Druckiachenoriefe bis 50 Gramm kosten 50 xZ; von 50100 Gramm 100 von 100250 Gramm 200 von 250500 Gramm 300 ^ und von 5001000 Gramm 400^; Warenproben kosten 250 Gramm 200 ^; Päckchen bis 1 K loar. 400 ; Pakeie

5 Ktingr. bis 75 K iom, Entfernung 6 üder 75 Kilom. 9 Zeurrngspakere bis 5 Ktlogr, 3 die Zeiinugs- gebühren betragen für eine Nummer Durchschnittsgewicht bis 20 Gramm 2 Telegrammgebühren betragen für ein Wort 1 Postschcckgebühren bis 100 Mark 75 xH,

Das Gesetz wurde gegen die Stimmen der Deutschnatio­nalen, der Demokraten und der äußersten Linken in zweiter Lesung angenommen. Darauf vertagte sich das Haus bis spätestens 19. Januar kommenden Jahres.

Die Verhandlungen mit den Beamten.

Berlin, 20. Dez. Wie die Blätter Mitteilen, haben die gestrigen Besprechungen zwischen der Reichsregierung und den Spitzsnorgamsationen der Beamten und öffentlichen An­gestellten und Arbeiter zu dem Ergebnis geführt, daß die Re­gierung bereit ist, den Beamten der Ortsklassen und 8 noch vor Weihnachten einen Vorschuß auf das Januargehalt zu zahl-n. Von Regierungsseite wurde a^ die Spitzeuorga- r.isauonen das Verlangen gestellt, ihre eingereichten neuen Gshaltsforderungen mit Rücksicht auf die außenpolitische Lage zurückjvziehen.

Fernbeben.

Berlin, 20, Dez. DerVerl. Lok.-Anz," meldet ans Königstein: Auf der Erdbebenwarte des TaunuS-Observa- toriums begann am Sonntag Nachmittag um 4,44 Uhr die ! Auszeichnung eines offenbar katastrophalen Erdbebens in einer Entfernung von etwa 2000 Kilometern. Die genauen Zstt- und die Herddistanzangaben ließen sich infolge einer Slörung noch nicht machen.

Der Streit im Hohenzollernhans.

s Berlin, 20. Dez. Wie derBerliner Lok.-Anz." erfährt,

! ist der Rechtsstreit, der zwischen der Prinzessin Joachim von I Preußen und dem Prinzen Eitel Friedrich über das Erzieh- f ungsrecht an dem einzigen Sohn der Prinzessin schwebt, bei- ( gelegt worden. Prinz Eitel Friedrich Hai sich erttschlossen,

- den Prinzen herauszugeben.

^ Schneestürme in Skandinavien.

r In Skandinavien haben gewaltige Schneestücme großen ! Schaden angerichtet. Im nördlichen Schweden ist der Eisen- : bahnverkehr vollständig unterbrochen. Mehrere Züge blieben im Schnee stecken. Auch an der finnischen Grenze haben außergewöhnliche Schneestürme getobt.

Letzte K«rz.Mel-«ngen»

! Wie der Londoner Berichterstatter derVoss. Zig," meldet, ! ist Dr. Rathenau bereits nach London gefahren, s Der frühere Staatsmimster Clemens von Delbrück ist x am Sonntag gestorben.

Nachdem im Jagowprozeß die PlaidoyerS am Samstag beendet worden sind, wiro das Urteil am Mittwoch den 21.

- Dezember verkündet werden.

Nach einer Meldung deSBerliner Tageblatts" aus Ham­burg schließt der Hamburger Itaalsh-mShallplan für 1922 z mit einem Fehlbetrag von rund 400 Millionen ab. Wie , der Senat beantragt, soll der Fehlverrag vorläufig curch eine

- Anleihe gsteckr werden.

E Wie wir von z verMtger Sette hitten, sind durch ein französticheL Dekret vom 15, Dezember weitere 23 deutsche Kriegsgefangene begnadigt worden. Die sofortige Durchfüh­rung deS Dekrets ist veranlaßt.

Mutmaßliches Wetter am Mittwoch und Donnerstag.

Naßkalt mit Schneesällen.

Bekanntmachung.

Die Vorschriften deS Gesetzes über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn vom II. Juli 1921 treten mit dem 1. Januar 1922 in Kraft, soweit sie nicht schon gemäß Artikel IV Satz 1 dieses Gesetzes (Abgeltungssätze sür Wer­bungskosten nach ß 13 des Einkommensteuergesetzes) in Kraft getreten sind. 2230

Altensteig, den 20. Dez. 1921.

Finanzamt: Reg-Rat Dr. F i k,

Bekanntmachung

betreffend die Umsatzsteuerveranlagnng der Hausierer, Stratzenhäudler, Scherenschleifer» Schuhputzer und ähn­licher Betriebe.

Durch Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 22. Okt, 192l (Zentralblatt für das Deutsche Reich 21 S, 872) ist die Sieueraufstcht im Siraßenhandel wesentlich verschärft und auf eine Reihe weiterer Unternehmer ausge­dehnt woiden.

Der Steueraufsicht im Straßenhandel unterliegen nun auch die Inhaber von Wandergewerbescheinen, die Teil­nehmer an Märkten, soweit sie nicht lediglich selbstgewon­nene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Obstbaus, der Geflügel- u. Bienenzucht, sowie der Jagd und Fischerei feilbieten, endl-ck auch diejenigen Unternehmer, welche nur Leistungen ^«führen (Scherenschleifer, Schuh­putzer, Ocgelmänner, Schirmflicker, Kesseiflick r usw.).

Im einzelnen sind folgende Bestimmungen hervorzuheben:

1. Diejenigen Personen, welche ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orlen inner­halb einer selbständig von time» ausgesührten Tätigkeit Lie­ferungen oder sonstige Leistungen gegen Entgelt aussühren. sind verpflichtet, vor Beginn ihrer Tätigkeit den Eingang der Umsatzsteuer durch Anzahlung sicher zu stellen.

2. Zn diesem Zweck haben sie ihren Betrieb bei dem Finanzamt anzumetden und bei der ersten Anmeldung und späterhin bei Beginn jedes ZteuerabschniitS (Kalenderoiertel- jahr) ein Straßensteuerheft zu lösen. Bei der Lösung des Straßensteuerhefles ist auf die Umsatzsteuer eine Anzahl und zwar je nach der mutmaßlichen Ausdehnung des Betriebs mit 45

90 180 oder mit einem besonders zu vereinbarenden

höheren Betrag zu leisten.

3. In das Strrßentteuerheft sind täglich die aus oer- kauften Waren oder sonstigen Leistungen erzielten Einnahmen (Umsatz) einzutragen und zusammenzuzählen. Wenn an einem Tag nicht gehandelt oder nicht gearbeitet wird, ist dies unter Angabe des Grundes im Slraßensteuerhsft anzugeben.

4. Diejenigen Sleuerpfttchtigen, welche Lieferungen aus- süh en (Händler) haben am ersten Wirktag jeder Woche die Waren, mit denen sie den Verkauf beginnen, sowie etwaige Er­gänzungen deS Bestandes im Lauf der Verkaufszeit nach Art und Menge unter Angabe ihrer Lieferfirma einzutragen.

5 Jeder Steuerpflichtige, der im Siraßenhandel Waren umsetzt, hat ein Einkaufsheft zu führen. In dasselbe sind einzutraaen alle Einkäufe der für den Verkauf bestimmten Waren, mit dem Dalum ihres Eingangs, neben Art, Menge, Höh« des Einkaufspreises und Bezeichnung der Lieferfirma. Die Eintragungen sind möglichst beweiskräftig zu gestalten, z. B. durch Einkleben der Qnttttmqeu, Vorlegung des Buches beim Lieferer zwecks persönlicher Quittungserteilung.

6 Innerhalb einer Woche nach Schluß des Steuerab­schnitts (Kalendervierteljahrs) ist das Straßenstruerheft oder das letzte Nachtragsheft dem Finanzamt zur Abrechnung vor­zulegen.

7. Angestellte von Inhabern einer gewerblichen Nieder­lassung, die im Auftrag und im Namen des Unternehmers Lieferungen auslühren, haben eine Bescheinigung des Finanz­amts hierüber bei sich zu führen.

8. Wird der Inhaber des Stcnßensteuerheftes durch einen Dritten vertreten, so hat sich dieser durch das Heft und durch eine besondere Bescheinigung mit seinem Lichtbild auszu» weisen. Diese Bescheinigung wird auf Anirag durch das Fi­nanzamt gegen Entrichtung der Selbstkosten ausgestellt.

9. Das Straßensteuerheft ni d dis vorerwähnten Beschei­nigungen sind bei Ausübung der Gewerbebetriebs stets mit- zuführen und auf Verlangen dem Beamten der Polizei, Eisenbahn und Finanzoerwattung vorzn-,eigen.

10. Bei Nichtbefrckgen dieser Vorschriften machen sich dis Steuerpflichtigen einer Zuwiderhandlung gemäß 88 356 ff. AO. schuldig. Dies gilt nutzt nur wenn der Betrieb nicht angemeldet und die Anzahlung unterlassen wird, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige das Heft nicht bei sich führt, wenn er die Einnahmen nicht täglich aufzeichnet und wenn er die rechtzeitige Beantragung eines NachtragshesteS unterläßt. Die Sleuerzmvtderhandlung ist mit Geldstrafe be­droht, auch kann unter Umständen dem Steuerpflichtigen die fernere Ausübung seiner Tätigkeit untersagt werden.

i l. Die in Betracht kommenden Steuerpflichtigen wer­den aufgefordert, die erforderlichen Anmeldungen alsbald zu fertigen und unter Leistung der entsprechenden Anzah­lung die Ausstellung von Straßensteuerhesten zu beantragen.

Die B.amten der Polizei, Eisenbahn und Ftnanzverwal- tung sind angewiesen, die Einhaltung vorstehender Bestim­mungen schaff zu überwachen. 2215

Nltensteig, den 17. Dezember 1921 Finanzamt:

Reg.Rat Dr. Fik.

Walddorf. 2221

Este Kuh

unter 2 die Wahl (eine mit Kalb) setzt dem

Verkauf aus.

Jakob Stickel.

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