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Nr. 129

Druck und Verlag von SW. Zaiser (KarlZatscr) Nagold, verantwortlich für die Schriftleiiimg ». Rolchmann.

Dienstag den 7. Juni 1921

Nagolder Tagblatt

Hrrdntletste Zeitung >« Sberamtsbezirt. Na. jeigen find daher von bestem Erfolg.

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Telegramm-Wrefi« Gesellschafter Nagold

Postscheckkonis:

Stuttgart 5118.

95. Jahrgang

Brief aus Prag.

Die Wirtschaft der Tschechoslowakei ist in der letzten Zeit einer großen Gefahr entronnen, der sich auch die hiesigen Wirtschaftspolittker. sofern sie nicht bloß Politiker sind, wohl bewußt waren. Hätte Deutschland das Entente-Ultimatum nicht angenommen, so hätte die Tschechoslowakei notgedrun­gen den Anschluß an die Sanktionen verkünden müssen und damit ihr Todesurteil gesprochen. Die Frage der Teilnahme an den Sanktionen wurde nur von den unentwegten Natio­nalisten unbedingt bejaht; alle anderen Kreise, Wirtschafts­oerbände, Handelskammerprästdeuten, selbst Wirtschaftsmini- sterien haben die Zweischneidigkeit der Erklärung wohl ein­gesehen. Es gibt kaum ein zweites Land, das in seinem Wirtschaftsleben derart von Deutschland abhängig wäre wie dte Tschechoslowakei. Teerfarben, synthetisches Indigo, man­cherlei Roh- und Hilssstoffe für die Glas- und Porzellan­industrie (sächsischer Glassand), Salz, Kali, Kobalt, lithogra­phische Steine, Harze, Schmirgel und Schmirgelfabrtkate, Eisen, Stahl, Rotguß, Aluminium, Spezialmaschinen der ver­schiedensten Gewerbszweige, Eisen- und Stahlzeuge, elektro­technische und pharmazeutische Erzeugnisse können nur aus Deutschland bezogen werden, einesteils wegen der deutschen ^ Konkurrenzlosigkeit, andernteils wegen Nichtvorhandenseins der betreffenden Industrie im Inlands. Aus dieser flüchtigen, keineswegs auf Vollständigkeit Anspruch erhebenden Aufzäh­lung ist ersichtlich, was ein Wirtschaftskrieg mit Deutschland zu bedeuten hätte. Objektiverwetse muß festgestellt werden, daß die tschechische Industrie sehr bemüht ist, sich soweit als möglich von Deutschland unabhängig zu machen. Sie be­wirkt das auf dem Wege indem sie deutsches Kapiral einlädt, gemeinsam mit tschechischem, Jndustriegründungen vorzu­nehmen. Auf diesem Wege sind bereits eine große Anzahl Neugründungen unter Beteiligung Reichsdeutscher zustande­gekommen: eine Kunstseiden A.-G. nach System Elberfeld, eine Glanzstoff Fabrik unter Beteiligung von Konstanzer Fabrikanten, Werkzeugfabriken, an deren Wiege Solinger Industrielle stehen, usw. Dieser Umstand verdient auch aus dem Grunde Beachtung, weil auf der einen Seite noch vor kurzem eine überstürzte Flucht reichsdeutschen Kapitals, ins­besondere in der Kohlenindustrie, zu beobachten war, die ihren Hauptgrund in den Bestimmungen des Friedensver­trags hatte, die die Möglichkeit einer Enteignung durch die tschechoslowakische Staatsverwaltung zuließen. Auf diese Weise ist wertvoller Besitz spottbillig in tschechische Hände, u. a. an den Konzern der Zianostcnska Banka, übergegangen.

Was die Handelspolitik der Tschechoslowakei anlangt, so find mit Jugoslawien, Frankreich, Italien, Rumänien pro­visorische Handelsverträge abgeschlossen, die fast durchweg den Charakter von sogenannten Kontingenlsoerträgen haben; die­sen Staaten wird dte Einfuhr von bestimmten Warengattungen in die Tschechoslowakei gestattet, die für andere Staaten ver­boten ist. Ueberdies wird diesen Staaten die Meistbegünsti­gung zugestanden, was in dem mit Deutschland abgeschlossenen Uebereinkommen nicht der Fall ist. Durch diese Handelsver­träge wurde wohl den alliierten und assoziierten Staaten ein großer Dienst erwiesen, der inländischen Industrie aber schwerer Schaden zugefügt. Durch die Verträge mit Frank­reich und Italien wird diesen Ländern bezw. ihren Indu­strien nicht nur die Einfuhr von Luxuswaren, sondern auch die Einfuhr von Jndustrteerzeugniffen gestattet, wodurch der gleichartigen inländischen Jndustrieerzeugung dte Lebensmög- ltchkeit genommen wird. Freilich wird der Einwand geltend gemacht, daß sich die Industrie endlich einmal an den freien Handel und den freien Wettbewerb wieder gewöhnen müsse, doch wird dieser Einwand nicht unrichtig damit widerlegt, daß der freie Handel dann auf der ganzen Linie gelten müsse Asd nicht für ewige Industriezweig?, für deren Schutz oder Richlschutz politische Gründe maßgebend gewesen sind.

.. ist denn in kurzer Weise aufgezeigt worden, daß

die tschechoslowakische Handelspolitik trotz aller gegenteiligen Versicherungen von amtlicher Stelle vom poltiischen, nicht vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt betrieben wird, ein Um­stand, der auf den gegenwärtigen Handelsminister Dr. Hoto- wetz zurückzuführen ist der das Portefeuille nur untel der bekam, daß er mit dem Außenminister Dr. Be-

Ääi hehen werde. Rein äußerlich

drückt sich diese Abhängigkeit des Handels von der Außew Politik darin aus, daß neuesten? beim Ministerium des Aeußern eine eigene Sektion errichtet wurde, der die Aukenkandel«. Politik obliegt. Während also in jedem anderen Staate das Handelsministerium oder das Staatsamt für Handel oder wie es immer heißen mag, alles, was mit Handel und In­dustrie zusammenhängt, bei sich zentralisiert, trat in der Tschechoslowakei eine Dezentralisation ein, so daß mit einer Entpolitisierung des Handels, vor allem des Außenhandels, zum Schaden der eigenen Wirtschaft so bald nicht zu rechnen ist.

Natürlich herrscht auch in der Tschechoslowakei Stagnation und Wirtschaftskrise, die durch Lohnkämpfe noch verschärft werden. Die Lohnkämpfe haben aber nicht etwa wie bisher «ohnerhöhungsforderungen der Arbeitnehmer zum Gegenstand, sondern betreffen die Absichten der Arbeitgeber, Lohnernied- «gungen durchzuführen. Besonders in der Maschinen- und Metallindustrie ist die Lage gespannt, der Generalstreik vor

der Türe. Tatsächlich sind die Preise noch nicht derart ge­fallen. daß Lohnhsrabsetzungen am Platze wären, im Gegen­teil, die Preise sür Leder, Textilien etc. haben in der letzten Zeit einen Anlauf zum Anstieg genommen. Mag sein, daß hiebei die Besorgnis vor den Sanktionen und die in ihrem Gefolge unweigerlich auftretende Teuerung mitgespielt hat. Die Gefahr ist vorläufig wenigstens gebannt, vr. ?r.

Ile Gewerbesteuer i» Mrltemberg.

In ihrem letzten Geschäftsbericht erhob dte Daimler-Mo- torengeseüschaft lebhafte Klage über die Erhebung der Ge­werbesteuer in Württemberg, weil sie dem Produktionsergeb­nis in keinerlei Weise Rechnung trage. Obwohl die Werke in den beiden letzten Berichtsjahren mit Verlust gearbeitet, sei am Steuersatz nichts geändert worden. Die nachteiligen Wirkungen einer überspannten Steuergesetzgebung für unser heimisches Wirtschaftsleben liegen ja klar auf der Hand. Inzwischen ist nun auch bereits die Betriebsoerlegung einer Abteilung derWeikeangekündigt iporden. Bei einer verletz­ten Sitzungen des Finanzausschusses äußerte sich der Finanz- minister zu dieser Frage und stellte eine baldige Abänderung des Gewerbesteuergesetzes in Aussicht. Man werde bemüht sein, eine Abwanderung einzelner Industriezweige mit allen Mitteln zu verhindern.

Auch die Handelskammer Stuttgart, als Vorort des württ. Handelstags, hat schon im November vorigen Jahres in einer Eingabe an den Landtag auf die schwere Belastung durch die Gewerbesteuer und die so erfolgende Schädigung von Handel und Industrie verwiesen. Im Maiheft derWürttemberg. Wtrtschaflszeitschrtfi" wird hierüber noch folgendes ausgeführt:

Uebereinstimmend klagt man über die willkürliche Art und Weise der Einschätzung zur Gewerbesteuer auf Grund deu vorhandenen Anlagewerte und der Zahl der beschäftigten Arbeiter, ohne daß hierbei Rücksicht auf die tatsächliche Ren­tabilität und die Möglichkeiten der Rentabilität des Unter­nehmens genommen wird. Es ist z. B. festgestevt, daß in vollständig gleichartigen Betrieben, in denen dis Veranlagung auf die Zahl der Arbeiter abgestellt wurde, die Einschätzungs­kommisston in der einen Gemeinde für einen Arbeiter 2200 in der anderen Gemeinde 10000 zu Grunde gelegt hat. Wieder in einer anderen Gemeinde wurde infolge einer rein mechanischen Vervielfachung des Katasters die Belastung der Ferttgfabrikate für die Gewerbesteuer auf das Dretßtgfache gegenüber der Vorkriegszeit erhöht. Dieses Vorgehen führt zu dem unabweisbaren Schluß, daß die heutige Steuerbe­lastung in absehbarer Zeit zahlreiche Unternehmen vernichten und große industrielle Werke und Handelsunternehmen ver­anlassen wird, ihre Betriebe außerhalb Württembergs zu ver­legen. da die ungünstige geographische Lage am Verkehrsnetz dte Wettbewerbsfähigkeit der württembergischen Gewerbebe­triebe auf den in- und ausländischen Märkten schwer beein­trächtigt, zumal noch der Umstand hinzutritt, daß die Ge- werbesteuerbelastung in anderen Bundesstaaten viel geringer ist als in Württemberg.

Die Gewerbesteuer, die nicht jeden Staatsangehörigen trifft, ist eine Sonderbelastung der Gewerbebetriebe. Sie ist als Zuschlag zur Einkommen- oder Körperschaftssteuer gedacht und soll Staat und Gemeinden die Möglichkeit geben, die besonderen Aufwendungen, die sie im Interesse dieser Unter­nehmungen machen müssen, durch Umlagen zu decken. Die ungeheure Ueberspannung der Gemeindeumlagen wird aber wohl ernstlich nicht damit begründet werden können, daß die Ausgaben in einem auf die Gewerbe entfallenden Prozentsatz auch tatsächlich den gewerblichen Unternehmungen zugute kom­men. Ihrer praktischen Bedeutung nach ist daher die Ge­werbesteuer nicht ein Zuschlag zur Einkommen- bezw. Kör­perschaftssteuer, sondern eine neue Einkommensteuer auf ver­änderter Grundlage, die eine erhebliche Doppelbesteuerung zur Folge hat.

Der Betrag der zur Erhebung kommenden Gewerbe­steuer steht in keinem Verhältnis zu den übrigen aufzubrin­genden Steuern. Setzt man Einkommen- brzw. Körper­schaftssteuer und Kapttalsteuer bei den einzelnen Firmen mit der Zahl 1 ein und vergleicht dieselben mit dem Gewerbe­steuerbetrag, so ergeben sich folgende Zahlen: 0 33, 0.4, 0,42» 0.55, 0.81, 2.5, 7.7. 14, 40. Der Unterschied zwischen 0,33 und 40 ist zu ungeheuerlich, als daß er in der Verschieden­artigkett der Betriebe begründet sein könnte. Er folgt vielmehr daraus, daß die Einschätzung in einer Reihe von Unterneh­mungen nach sich widerstreitenden Grundsätzen erfolgte, daß in den einen Betrieben daS alte Kataster zugrunde gelegt, in den anderen ein neues aufgestellt wurde und daß die Höhe der Gemeindeumlagen sür die einzelnen Unternehmungen außerordentlich verschieden ist.

2. Dte Gemeindeumlage hat in Stuttgart für daS Steuer­jahr 1918/19 7°/a, für 1919/20 l3,5°/o betragen und beläuft sich heute auf 27°/». Kornwestheim hat z. B. 16*/», Feuer- bach und Ludwigsburg 30°/,. In Göppingen werden gar 40°/» erhoben, also daS Zweieinhalbfache von Kornwestheim.

3. Dte Kataster sind zu verschiedenen Zeiten unter ver- schiedenen Gesichtspunkten aufgestellt worden. Einmal haben sie für die der Köi perschaftSsteuer unterliegenden Unterneh­mungen eine Erhöhung bis zu 50*/, erfahren. Während die Kataster teilweise unverändert den Berechnungen zugrunde ge­

legt wurden, sind sie da und dort vervielfacht, so z. B. in Lud­wigsburg vervierfacht worden. Andere Unternehmungen (auch solche, deren Kataster einen 50proz. Zuschlag erhalten haben) wurden jährlich neu eingeschätzt. Die wechselnde Höhe des Katasters in den Jahren 1916. 1917, 1918 und 1919 verhält sich zu der angenommenen Grundhöhe von 1915 wie 3,10, 14 7:1, wobei zu beachten ist, daß die unveränderte Beibe­haltung des alten Katasters nicht etwa eine Besserstellung, sondern imGegenteil vielfach dte Benachteiligung einer Firma bedeutet. Das gewtnfireiche Geschäftsjahr 1915 hat in vielen Fällen eine Erhöhung der Gewerbekataster gebracht, während Anträge auf Neuveranlagung in den folgenden weniger er­tragreichen mit der Begründung abgelehnt wurden, nicht das Betriebsergebnis, sondern der Umfang des Betriebes, der Umsatz, dte Zahl der Arbeiter usw.. würden dte Grundlage für dte Berechnung des Katasters bilden. Insbesondere führen die in Stuttgart veranlagten Firmen lebhafte Klage darüber, daß sie im Vergleich mit Unternehmungen in anderen Oberämtern besonders stark herangezogen worden seien.

4. Ein auffallendes Bild der Belastung der Betriebe zeigt ein Vergleich mit der außerwürttembergtschen Gewerbe- steuererbebung. Ein Unternehmen, das in die erste Klaffe deS preußischen Gewerbesteuergesetzes fällt, ist, wenn eS in Würt­temberg veranlagt wird, z. B. achtmal höher belastet als in Berlin! In anderen preuß. Gemeinden, in denen eine ge­ringere Umlage als in Berlin erhoben wird, ist das Miß­verhältnis noch schreiender. Eine württembergtsche Fabrik, die Wahlen in Preußen unterhält, muß für ihren württ. Betrieb 50 mal mehr Gewerbesteuer bezahlen alS der Ge­werbesteuerbetrag in Preußen ausmachen würde.

Diese Zahlen sind deutlich genug. Unter solchen Umstän­den ist es kein Wunder, wenn die Industrie abwandert. So lange diese Steuersätze in Kraft bleiben, wird keine Besserung eintreten. Auf diese Weise wird aber nicht nur das Bestehen unseres Handels nnd der einheimischen Industrie gefährdet, es droht auch eine Vermehrung derArbeitslostgkeii. Vielleicht wäre es zweckmäßig, wenn hier der Ftnanzminister an den Spruch denken würde:Doppelt gibt, wer schnell gibt!"

Kleine politische Nachrichten.

Schutz der fremden Rechte in Amerika.

Nach einer HavaS-Meldung aus Washington ist im ame­rikanischen Senat ein Gesetzentwurf eingebracht worden, wo­nach die fremden Rechte in den einzelnen Staaten der Union respektiert werden müssen, selbst wenn sie den Gesetzen des Staates zuwiderlaufen, in dem die Fremden sich aufhalten.

Amerikas Abrüstung. .

Washington, 6. Juni. (Reuter.) Der Ausschuß deS Re­präsentantenhauses für auswärtige Angelegenheiten hat eine oorgelegte Entschließung angenommen, in der erklärt wird, der Kongreß befinde sich in voller Uebereinstimmung mit dem Präsidenten, wenn er eine internationale Konferenz über die Beschränkung der Rüstungen einberufe und für vorläufige Ausgaben zu diesem Zweck 100000 Dollar bewillige.

Japanische Abrüstungswüusche?

Washington, 6. Juni. (Havas.) Der japanische Bot­schafter veröffentlicht den Text der Antwort, weiche die japa­nische Regierung d-m Völkerbund am 26. April in der Ab- rüstungSfrage zugehen ließ. Japan drückt darin seinen Wünsch aus, alle Regierungen möchten gemeinsam eine Herabsetzung der Bewaffnung beschließen.

Neue Berwicklnngeu im fernen Osten.

Riga, 6. Juni. Tschitscherin teilt den Regierungen Eng­lands, Frankreichs und Italiens mit, daß die Beteiligung Japans an der Einnahme Wladiwostoks und anderer sibiri­scher Städte durch die russischen antibolschewistischen Truppen des Generals Semenow bewiesen sei. Gleichzeitig meldet die Moskauer Presse, daß hierbei Frankreich beteiligt sei, daS die Ueberführung der Wrangelarmee nach dem fernen Osten plane, und betont, daß alle Anzeichen einer neuen Intervention in Sibirien vorhanden seien. Die Sowjetregterung erklärt, daß sie im Falle der Beteiligung Englands oder Italiens an diesen angeblich beabsichtigten Unternehmungen die Beziehun- gen mit diesen Ländern werde abbrechen müssen.

Verhaftung ausländ. Konsuln durch die Sowjet-Regierung

Kopenhagen, 6. Juni. Nach einem Telegramm aus Re­val sind die Konsuls der Schweiz, Italien und Polen in Odessa auf Befehl der Sowjet-Regierung unter der Anklage der Spionage verhaftet und nach Moskau ins Gefängnis überführt worden.

Union der Kaukasusstaaten.

Paris, 6. Juni. (Wolff.) Wie derTemps" ans Kon­stantinopel berichtet, wird im Augenblick wieder über den Plan einer Union der KaukasuSstaaten verhandelt, der Aserbeidschan, Nordkaukasus, Daghestan, Georgien sowie Armenien angehören sollen. Angesichts der schwierigen Lage und der bolschewisti­schen Drohung fühlen sich diese fünf Staaten gezwungen, sich zu vereinigen, um ibre Unabhängigkeit wiederzufinden und zu verteidigen. Schon dreimal sei der Versuch einer solchen Ver­einigung gemacht worden, aber jedesmal sei er an dem Wt-