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ir. 1821 vormittags II bis 12 Obr, Oastb. 2 umOcbsen".

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ag den 5. Februar,

cmittags 9 Uhr an, msinde in Abt. Hau, Tennen und ngholz I.V. Klaffe, worunter schö- Stück Forchen. Zusammenkunft am dringen. 574

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voeramlsveztttl. An- zeigen sind daher »«» bestem Erfolg.

Mir telif. «uftrSoe wird m- nerlei Lewahr Ldernom»,,» E« wird kein, »cwähr dafiie übernommen, daß Lnzeioen oder Reklamen ln bestimmten Ausgaben oder an der ae- wünichlen Stelle erscheinen. In Fallen von höherer Le­walt besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung d. Bezugrpretse»

Telegramm-Adresse:

Gesellschafter Nagold.

Postscheckkonto:

Stuttgart 5113.

Donnerstag den 3. Februar 1921

95. Jahrgang

Erscheint an jedem Werk­tag. Bestellungen nehmen sämtliche Postanstalten und Postboten entgegen.

Preis vierteljährlich hier mttTrägerlohnM. 12..

auswärts 12.45 einschl. der Postgebühren. Monatl. nach Perhältnis.

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Beitreibung u. Konkursen

ist der Rabatt hinfällig.

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Die goldumränderten Dokumente.

Die Noten gedruckt tu Goldrand eingesatzt.

Berlin, 2. Febr. Ein Sonderkurier der deutschen Bot­schaft in Paris ist hier eingetroffen, der das Original der bei­den Ententenoten und die von den Staatsmännern der En­tente unterschriebenen Schreiben überbracht hat. Bemerkens­wert ist, daß die Noten nicht mit Schreibmaschine geschrieben, sondern gedruckt und mit einem Goldrand eingefaßt sind.

Inhalt der Note über hie Entwaffnungsfrage.

In der Noie des Obersten RatsS vom 2g. Januar wird darauf hmgewiese:-, daß der von deutschen Regierung einge- brachte Entwurf eines Reichswehrgesetzes die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht zwar für das Reich, nicht aber sür die einzelnen Länder ausdrückt. Auch seien darin Ergän­zungstruppen und andere nicht näher bezeichnete Mililärische .Organisationen festgesetzt. Weiter heißt eS u. a., die Stärke gewisser Formationen und eine beträchtliche Anzahl militäri­scher Angestellten der Zcntralverwaltung übersteigt weit die vom Vertrag zugelossene Zahl (916 statt 300). Die Entwaff­nung Deutschlands ist wetr davon entfernt, beendigt zu sein. Eine große Menge Material ist bei den Truppenkörpern, Depots und Arsenals zurückgehalten. Zahlreiche Waffen sind noch in den Händen der Zivilbevölkerung. Die deutsche Re­gierung hat die Aushebung des nicht zugestandenen Artillerie- Materials von Küstrin undLötzewBvyen, sowie der schweren Artillerie von Königsberg hinausgezögert und verlangt für die Landbefestigungen weitere, nicht vertraglich festgesetzte Materialien, wie sie namentlich 2609 Maschinengewehre be­halten will. Si« verzögert die Auslieferung des nicht zuge- standenen Materials und will 1086 Geschütze statt 420 be­halten. Die Schließung von Werkstätten und die Zerstörung von Maschinen zur Verfertigung van Kriegsmaterial sind nicht unter den vorgeschriebenen Bedingungen durchgeführt. Die Entwaffnung der Setbstschntzorganisatiönen hat erst be­gonnen. Ihre Auflösung ist noch nicht durchgeiührt. Die deutsche Regierung beansprucht das Recht, diese Organisatio­nen aufrecht zu erhalten und ihrkBerdaffnung in Bayern u. in Ostpreußen bis zu einem späteren Zeitpunkt hinauszu­schieben. Die in Boulogne vorgeschriebene Auslösung der Sicherheitspolizei ist nicht durchgesührt worden.

Die Note führt darin die Entschließung der alliierten Re­gierungen an, die die deutsche Regierung auffordert, bis zum 5. März 1921 das gegenwärtig im Reichsrag vorliegende Reichswehrgesetz zu verabschieden, nachdem es zuvor mit dem Friedensoertrag in Einklang gebracht worden ist, namentlich hinsichtlich der allgemeinen Wehrpflicht, die gegenüber jedem der einzelnen Länder wie gegenüber dem Reiche beseitigt werde» muß. Bis 15 April I92l ist das-100 000 Manu starke Heer mit dem Friedensvertrag in Einklang zu bringen und' das Zuviel der Offiziere und Angestellten der Zsntral- verwaltung zu beseitigen. Bis 28. Februar 1921 ist das rest­liche Kriegsmaterial auszuliefern, das infolge der Herabsetzung des deutschen HeereS auf 100 000 überschüssig geworden ist, ferner das bei den Truppenkörpern, den Depots und Arse­nals angesammelte Material, das Ersatz-Dersügungsmaterial und die noch in den Händen der Zivilbevölkerung befindli­chen Waffen. Außerdem dürfen von dem angegebenen Ter­min ab Küstrin und Lötzen-Doyen keinerlei Geschütze und Ausrüstungen, und die Feste Königsberg darf nicht mehr als 22 schwere Geschütze haben. Für die Ausrüstung der See­befestigungen werden nur 420 bewilligt statt der deutscher­seits geforderten 1086.

WTB. Paris, 1. Febr. Die Friedensdelegation in Pa­ris ließ der, deutschen Regierung den Wortlaut der Mittet- lung zugehen, die ihr am Samstag obend von dem Vor­sitzenden der Interalliierten Konferenz in Paris, Briand. ge­macht worden ist, um sie von den Entschließungen der Kon­ferenz in der Entwaffnungsfrage in Kenntnis zu setzen. Das Begleitschreiben erinnerte daran, daß die Alliierted dadurch, daß sie zu wiederholten Malen eine Verlängerung der Fri­sten für die Entwaffnung eingewilligt hätten, denS^wierig- keiten Rechnung getragen hätten, auf die die deutsche Regie­rung bei der Entwaffnungsfrage gestoßen sei. Die Alliier­ten geben der Hoffnung Ausdruck, daß die deutsche Regie­rung sich nicht in die Noiwendigkeit versetzen werde, von neuem die Lage inS Auge zu fassen, die dadurch geschaffen werde, daß Deutschland neuerdings gegen seine Verpflichtun­gen verstoßen werde.

Das Milliardenbegehren.

Die gleichzeitig mit der militärischen Note übergebene Vereinbarung zwischen den alliierten Mächten zur Regelung gewisser Fragen hinsichtlich der Ausführung des Friedens­vertrages von Versailles hat folgenden Wortlaut:

Art. 1: Um die Verpflichtungen, welche die Art. 331 u. 332 des Vertrages von Versailles Deutschland auferlegt haben, zu erfüllen, hat Deutschland außer den Rücklieferungen, welche eK gemäß Art 238 zu bewirken hat, und außer allen anderen Verpflichtungen des Friedensoertrages zu zahlen:

1. Feste Annuiläten, se zur Hälfte am Ende jedes Halb­jahres zahlbar und wie folgt bestimmt:

s) zwei Annuitäten von 2 Milliarden Goldmark für die Zeit vom 1. Mai 1821 bis zum 1. Mai 1S23;

b) drei Annuitäten, von 3 Milliarden Goldmark für die Zeit vom 1. Mai 1923 bis zum 1. Mai 1926;

c) drei Annuitäten von 4 Milliarden Goldmark vom 1. Mai 1926 bis zum 1. Mai 1929;

6) drei Annuitäten von 5 Milliarden Goldmark oom

1. Mai l929 bis zum 1 Mai 1932;

e) 31 Annuitäten von 6 Milliarden Goldmark für die Züt vom l. Mai 1932 bis zum 1. Mai 1963.

2. 42 Annuiläten, welche vom 1. Mai 1921 zu laufen beginnen, je 12°/o des Wertes der deutschen Ausfuhr gleichkommen, von dem Ertrag dieser Ausfuhr oor- tveg erhoben werden und in Gold zwei Monate nach Ablauf jedes Halbjahrs zahlbar sind.

Um die volle Ausführung vorstehender Bestimmungen zu 2. sicherzustellen, wird Deutschland der Reparationskom- misston alle Erleichterungen gewähren, um den Betrag der deutschen Ausfuhr festzustellen und die hierfür notwendige Ueberwachung aufnchten.

Art. 2: Die deutsche Regierung wird der Reparations­kommisston unverzüglich auf den Jnbaber lautende Bons ausstellen, welche an den in Art. 1 Ziff. 1 der vorstehenden Vereinbarung vorgesehenen Fälligkeitstagen zahlbar sind und deren Betrag jedem der Halbjahrsbeträge, welche in Anwen­dung des genannten Paragraphen zu zahlen sind, gleichkom­men soll. Der Reparationskommisston werden Anweisungen erteilt werden, um denjenigen Mächten, die eS wünschen, die Begehbarkeit (mobilisation) des ihnen nach den zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen zukommenden Anteils zu erleichtern.

Art. 3: Deutschland kann den im Voraus festgelegten Teil seiner Schuld stets im Voraus bezahlen. Die Vorauszahlun­gen, welche es zu leisten hat, werden dazu verwandt werden, die festen Annuiläten, so wie sie in Art. 1 Ziff. l bestimmt sind, zu ermäßigen Diese Annuitäten werden zu diesem Zweck bis zum 1. Mai 1923 mit 8°/», vom l. Mai 1923 bis zum 1. Mai 1925 mit 6°/», vom 1. Mai 1925 ab mit 5°/» diskon­tiert werden.

Art. 4: Deutschland wird weder mittelbar noch unmittel­bar irgendeine Kreditoperatürr-außerhalb seines Gebiets ohne Zustimmung der Reparationskommisston unternehmen. Diese Bestimmung findet auf die Reichsregierung, die Regierun­gen der deutschen Länder, auf die deutschen Piovinzial- und Gemeindebehörden und auch aus diejenigen Gesellschaften oder Unternehmungen, welche von deutschen Regierungen oder Behörden überwacht werden, Anwendung.

Art. 5: In Anwendung des Art. 248 des Vertrags von Versailles haben alle Güter und Einnahmequellen des Rei­ches und der Länder der Sicherstellung einer restlosen Aus­führung der in der gegenwäriigen Vereinbarung getroffenen Bestimmungen durch Deutschland zu dienen. Der Ertrag der deutschen See und Landzölle einschließlich insbesondere des Ertrags aller Einfuhr und Ausfuhrabgaben und aller Neben­abgaben bildet ein besonderes Pfand für die Durchführung der gegenwäriigen Vereinbarung. Keine Aenderung in der Zollgesetzgebung oder in den Zollverwaltungsbestimmungen Deulschlands, die geeignet wäre, den Ertrag der Zölle zu ver­mindern, darf ohne Zustimmung der Reparationskommission vorgenommen werden. Die Gesamtheit der deutschen Zoll­einnahmen wird für Rechnung der deutschen Regierung durch einen Generalzolleinnehmer für die deutschen Zölle verein­nahmt werden, welcher von der deutschen Regierung mit Zustimmung der Reparationskommisston ernannt werden wird.

Falls Deutschland eine der in der gegenwärtigen Verein­barung vorgesehenen Zahlungen Unterlasten sollte, kann

1. die Gesamtheit oder ein Teil des Ertrages der deut­schen Zölle in der Hand des Generaleinnehmers für die deutschen Zölle durch die Reparationskommission beschlag­nahmt und von ihr zur Erfüllung derjenigen Verpflichtungen verwandt werden, die Deutschland zu erfüllen unterlassen hat.. In diesem Falle kann die Reparationskommission, wenn sie es für nötig hält, die Verwaltung und die Ver- einnahmung der Zolleinnahmen selbst übernehmen;

2. die Reparationskommission kann außerdem die deutsche Regierung auffordern, die Tarife zu erhöhen oder zur Vermehrung ihrer Einnahmequellen andere von dieser Kommission für möglich erachtete Maßnahmen zu treffen.

3. Wenn diese Aufforderung ohne Erfolg bleiben sollte, so kann die Kommission die Tatsache der Nichterfüllung der deutschen Regierung förmlich feststellen und diese Sach­lage den Regierungen der alliierten und assoziierten Mächte anzeigen, die dann die von ihnen für gerechtfertigt erach­teten Maßnahmen ergreifen werden.

Geschehen in Parts, 29. Jan. 1921.

(gez.) Henry Jaspar, D. Lloyd George,

Ar. Briand, C. Sforza, K. Jshii.

Tages'Nerrigkeiteu.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 1. Febr. Die Tribünen sind überfüllt. Auch vor dem Reichstagsgebäude drängt sich eine große Menschen­menge. Auf der Tagesordnung steht die Emgegennahme einer Regierungserklärung. Am Ministertisch: Sämtliche KabtnettSmitglieder und eine Fülle von Regiernngsvertretern, sowie von Vertretern der Länder. Die Diplomatenloge ist

ebenfalls stark besetzt. Der österreichische Vertreter, die Ver­treter der Tschechoslovakei und der Schweiz sind anwesend, desgleichen der erste Boischaftsrat der französischen Botschaft. Präsident Löbe eröffnet die Sitzung kurz nach 4V» Uhr und erteilt das Wort dem Reichsmintster des Aeußern Simons. Selten hat eine politische Handlung solche Verwirrung in den Köpfen ongerichtet, wie die Pariser Verhandlungen. Eben war der Seydoux'sche Plan erörtert, und nun kommt die neue Note. Redner ichildert den Verlauf der Verhandlungen und bespricht den Inhalt der Note. Anknüpfend an Spaa ist diese Note zustande gekommen. Von der Beratung irr Boulogne ist uns nie etwas bekannt geworden. Diese Beratung ist in Spaa gar nicht erwähnt worden. Genf kam nicht zustande und die Verhandlungen verzögerten sich immer mehr, sodaß er (Redner) eine raschere Regelung angeregt habe. So seien die Brüsseler Verhandlungen zustande gekommen, die dann aber auch ohne endgültiges Ergebnis vertagt wurden. In Paris wurde das Bild anders. Der Seydovx'sche Vorschlag trat ganz zurück. Die Vorwürfe, daß die deutsche Regierung nicht selbst mit positiven Vorschlägen hervorgetreten sei, treffe nicht zu. Wir haben solche gemacht, sie sind aber nicht be­achtet worden. Auch in Spaa haben wir Vorschläge gemacht, die allerdings noch nicht eingehend sein konnten, aber doch u. a. einen Finanzierungsplan enthielten. Sie sind unter den Tisch gefallen. Pläne alternativer Natur zu machen, so­lange Oberschlesien noch eine ungeklärte Frage bildet, halte er für unmöglich. Dazu kommen unsere ungeklärten wirtschaft­lichen Verhältnisse und die Valutafrage. Wir haben auch gegenüber dem Seydoux'schen Plane kerne Bedingungen ge­stellt, wir haben nur erklärt, daß wir keine bindenden Zahlen angeben könnten. Der französische Botschafter selbst habe ihm dann erklärt, daß Gelegenheit gegeben werde, in Brüssel dazu Stellung zu nehmen. Der Wortlaut der Note deckt sich mit dem uns übermittelten Wortlaut. In der Entwoffnungsnote werden Heeresklauseln, Marinetlauseln und Luftschiffklansein angegeben. Es handelt sich hier um Entschließungen. Ge­fragt werden wir nicht; das hindert aber nicht, daß wir uns dazu äußern werden. Es sind uns zwar die Fristen zur Durchführung der Beratungen mit den Ressorts und den ein­zelnen Ländern gegeben, ich habe aber jedes Wort der^ An­erkennung für dasjenige vermißt, was wir in der Entwaff­nungsfrage schon geleistet haben. Vielmehr klingt jetzt das Mißtrauen gegen uns heraus. Reichsminister Simons gibt sodann einen Ueberblick über den Inhalt der Reparationsnote und fährt fort: Wo bleibt die Anrechnung dessen, was wir schon geleistet haben? Auch ist nicht gesagt, ov wir bei Aus­gabe der Bons die beim Waffenstillstand hinterlegten Schatz­scheine zurückerhalteii. Das neue Programm enthält als» Unklarheiten und Widersprüche. Variable Summen dürfen uns nicht auferlezt werden. Desgleichen sind nach dem Waffenstillstand nur 30 Jahre zur Tilgung vorgesehen. Von allem ist keine Rede mehr. Es müßte doch sestgestellt wer den, wie hoch der angerichtete Schaden eigentlich ist. Was Frankreich bisher aufgewendet hat, ist verschleudert worden, ohne daß nur eine Mauer aufgebaut worden wäre. Die Schätzungen der französischen Sachverständigen sind Herrn Potncarh zu niedrig erschienen. Sie sind erhöht worden. Aber deutsche Sachverständige hinzuzuziehen, ist niemanden eingefallen. Die Summe die jetzt angegeben wird, scheint also mehr oder weniger willkürlich zu sein. Clemenceau hat seinerzeit selbst erklärt, daß ein Eingriff in unsere Freiheit nicht beabsichtigt sei. Von einer Zollkontrolle war nie zuvor die Rede. Die Regierung ist sich klar darüber, daß der Weg, der vorgeschlagen wird, unpraktisch und somit ungangbar ist und auf eine wirtschaftliche Versklavung hinausläuft. Daran hindern die uns in Aussicht gestellten Rabatlsätze von 8 u. k Prozent nichts. Die Entente glaubt vielleicht, wir könnten im Auslands eine Anleihe aufnehmen. Das ist einfach un­möglich, zumal die Bestimmungen der Reparationskommission hier schon die Barriere gezogen haben. Es würde also auch nicht einmal das Land in Frage kommen, das die Alliierten während des Krieges finanziert habe. Die Zollabgabe ist eine Erdrosselung der deutschen Industrie. Muß das Aus­land sie tragen, so wird der Absatz erschwert; ist das nicht möglich, so muß sie der Arbeiter tragen. Gefangenenarbeit ist stets eine unliebsame Konkurrenz der freien Arbeit. Wir würden 42 Jahre lang Gefangenenarbeit leisten müssen. Der Redner kommt dann auf die Strafbestimmungen zu sprechen, die er noch nicht amtlich erhalten habe, die er aus einem Interview entnommen habe. (Auf Zwischenrufe der äußersten Linken bittet der Minister, seine rein objektiven Aeußerungen nicht durch Zwischenrufe zu stören.) Zu den Strafbestim­mungen gehört auch die eventuelle Errichtung eines eigenen rheinischen Zollgebiets, sowie die Nichtaufnahme in den Völker­bund. Das letztere interessiert uns weniger, solange wir noch nicht den Antrag auf Aufnahme in den Völkerbund gestellt haben. Jedenfalls hat der Völkerbund, so wie er jetzt ist, nichr viel Lohnendes sür uns. Die Regierung kann in dem Arrangement nicht die nötige Grundlage für weitere Verhandlungen sehen. Es ist aber ihre Pflicht, alle Mittel anzuwenden, um zu entsprechenden Gegenvorschlägen zu kommen. (Beifall). Präsident Löbe beantragt, die Sitzung jetzt zu vertagen und die Besprechung erst morgen vorzu­nehmen, nachdem die Fraktionen hierzu Stellung genommen haben. Gegen die Stimmen der Kommunisten wird der An­trag des Präsidenten angenommen. Schluß */»6 Uhr.