7. März 1947

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SCHWÄBISCHES TAG BLATT

Die Rechtslage in der Schulfrage

Nr. 19/ Seite 3

Nach der Weimarer Reichsverfassung ist auch nach 1919 in Württemberg die Konfessionsschule zu Recht bestehen geblieben Strafkammer einen Kraftfahrer zu zwei Jahren Ge-

Bei der Debatte über die weltanschauliche Gestal- tung der Schule zeigt sich zunächst eine erfreulich erscheinende Einigkeit. Fast alle Erziehungsberech- tigten wünschen nämlich eine christliche Schule. Doch die Einmütigkeit währt nur lange, als man sich mit der Feststellung einer all- gemeinen Christlichkeit begnügt. Dabei darf es aber nicht bleiben.

SO

Da meines Wissens bisher in der Presse die Rechts- lage bezüglich der Schule noch nie klar heraus- gestellt wurde, ist es gewiß nicht. überflüssig, ein- mal zu sagen, was auf dem Gebiet der Schule in Württemberg rechtens ist.

Als zu Anfang des 19. Jahrhunderts zu Alt- württemberg das katholische Neuwürttemberg kam, wurde in beiden Teilen die bisherige konfes- sionelle Schulform beibehalten, so daß wie bisher die evangelischen Kinder in evangelische, die katho- lischen Kinder in katholische Schulen gingen. Trotz der immer stärker werdenden konfessionellen Mi- schung der Bevölkerung wurde durch das württem- bergische Volksschulgesetz von 1909 der konfessio- nelle Charakter der Volksschule erneut festgelegt. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 sieht zwar die Gemeinschaftsschule vor, bestimmt aber, daß auf Antrag von Erziehungsberechtigten Volks- schulen ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschau- ung einzurichten sind. Es sollten also Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen nebeneinander bestehen. Bis zum Erlaß eines Reichsschulgesetzes sollte es bei der bisherigen Rechtslage bleiben. Dieses Reichs- gesetz ist nicht zustande gekommen. Deshalb ist auch nach 1919 in Württemberg die Konfessions- schule zu Recht bestehen geblieben.

Lehrer. Ja, die christliche Erziehung steht und fällt mit der christlichen Lehrerpersönlichkeit.

Das besagt nun keineswegs, daß eine solche Schule religiöse Fanatiker erziehen soll. Im Gegenteil, wah- res Christentum kennt als höchstes Gebot nächst der Gottesliebe die Liebe zum Nächsten. Deshalb erwarten heute die christlichen Eltern von einer wahrhaft christlichen Schule, daß sie alles aufbietet, um die Kinder aus der sicheren Grundhaltung und der tiefen Verpflichtung des eigenen Bekenntnisses heraus zu einer immer mehr vertieften Begegnung mit dem anderen Bekenntnis zu führen.

Es ist ein unveräußerliches demokratisches Recht der Eltern, ihre Kinder in Schulen ihres Glaubens erziehen zu lassen. Gerade in dieser Frage gehen Parteiprogramm und Elternwille oft auseinander. Es gibt viele Eltern in allen Parteien, die ihre Kin- der in bekenntnismäßig ausgerichteten Schulen er- zogen wissen wollen. Von den katholischen Eltern, die ihre Stimmen in voller Freiheit zu nahezu 100 Prozent für die Bekenntnisschule abgegeben haben, gehören gewiß nicht alle politisch zur CDU. Diesen klar ausgesprochenen Elternwillen haben die Parteien auch bei der Schaffung der Verfassung zu beachten, sonst fallen sie in nazistische Methoden zurück.

Einwände gegen die bekenntnismäßig ausgerichtete Schule

1. Die am lautesten erhobenen wirtschaft- lichen Bedenken sind nicht stichhaltig. Für die Erziehung der Jugend ist das beste gerade gut genug; besonders in so schweren Zeiten wie den

,, Deutsche Volksschule" war verfassungswidrig jetzigen ist eine gute Erziehung das einzige Ver-

Erst der nationalsozialistische Kultminister Mer- genthaler hat den christlichen Eltern in Würt- temberg ihr Recht auf die Schule mit Gewalt ge- nommen. Er ordnete zu diesem Zweck im Jahre 1936 ,, Abstimmungen" der Eltern an. Doch brachten diese trotz der angewandten Druckmittel nicht den ge- wünschten Erfolg. Deshalb mußten auf Weisung der Landräte die Bürgermeister im ganzen Land am gleichen Tag nach einer ihnen vorher im Wortlaut ausgehändigten Entschließung für ihre Gemeinde die Errichtung der Deutschen Volksschule" bean- tragen. Daraufhin ordnete Mergenthaler die Um- wandlung der Konfessionsschulen in die Deutsche Volksschule"( besser: weltliche Gemeinschaftsschule mit Feindschaft gegen alles Christliche) an.

Die Einführung der Deutschen Volksschule in Würt- temberg im Jahr 1936 war verfassungswid- rig und daher rechtsungültig. Wir haben heute noch als einzige rechtlich gültige Schulreform die Bekenntnisschule. Wenn daher die Landesdirek- tion für Kultus, Erziehung und Kunst durch den Erlaẞ vom 7. März 1946 den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit eröffnete, den Antrag auf Einrich- tung von Bekenntnisschulen zu stellen, so bedeutet dieser Schritt nur eine teilweise Wiedergutmachung des geschehenen Unrechts. Wer sich dem widersetzt, stimmt den nazistischen Methoden zu.

Diese Entwicklung ist dem Volk auch heute noch in lebhafter Erinnerung. Den Unterzeichnern des Artikels Bekenntnis- oder Gemeinschaftsschule" im ,, Schwäbischen Tagblatt" vom 14. Januar 1947 scheint sie völlig aus dem Gedächtnis entschwunden zu sein, sonst könnten sie nicht von der Einführung der Be- kenntnisschule als etwas ganz Neuem reden. Diese Wiedereinführung bedeutet nur die Wiedergut- machung früheren Unrechts, sie ist kein Grund zur ,, Beunruhigung". Wohl aber muß die Art und Weise, wie in manchen Städten die Gemeinderäte ,, spon- tan" zur Trennung der Volksschulen nach Bekennt- nissen Stellung genommen haben, beunruhigen. Auch muß es nachdenklich stimmen, wenn in dem er- wähnten Artikel von dem christlichen Cha- rakter der Schule mit keinem Wort die Rede ist.

Es ist klar, daß die Eltern im Recht sind, wenn sie die von den Nazis ihnen widerrechtlich geraubte Bekenntnisschule wieder haben wollen, und daß es eigenartig berührt, wenn man sie als Friedensstörer anprangern will.

Was sagt die Erziehungslehre?

Die Schule darf nicht bloß unterrichten, sie muß auch erziehen. Dies kann aber nur dann mit Erfolg geschehen, wenn Schule und Elternhaus ihre Erzie- hung auf den gleichen weltanschaulichen Grund- lagen aufbauen.

Für Kinder christlicher Eltern kann es nur eine christliche Erziehung geben. Eine solche ist aber konkret nur in der Form des Bekenntnisses mög- lich. Es gibt kein Allerweltschristentum. Die Einheit im Glauben streben wir Christen an, aber der Weg der Gemeinschaftsschule ist kein Weg zu diesem Ziel. Eine Schule ist evangelisch oder katholisch, dann ist sie christlich, sonst nicht. Nur eine solche Schule hält enge Verbindung mit Elternhaus und Kirche: Schülergottesdienst, Mitfeier des Kirchen- jahrs, Teilnahme am Gemeindeleben sind für sie unerläßlich. Dazu bedarf es natürlich christlicher

Aus der christlichen Welt

Die innere Welt im Streit Unter dem Reich, das wider sich uneins ist, dür- fen wir auch die Menschenseele verstehen. Ist sie doch auch ein Reich, mehr noch, eine Welt, ein Kosmos im kleinen. Sie hat ihren Anteil an der erhabenen Größe und dem gänzlichen Elend alles Geschaffenen. Auch sie steht wie das Reich der Na- tur unter den ewigen Gesetzen Gottes. Immer wird unser Wille, auch wenn er das Böse will, im Bösen ein scheinbar Gutes suchen; immer wird der Ver- stand, auch wenn er irrt, die Wahrheit erkennen wollen, immer unser Trieb, auch wenn er verkehrt ist, das beständige Glück suchen. Und doch steht die Welt des Menschen in anderer Weise unter den ewigen Gesetzen. Die Sonne kann nicht erfrieren lassen, sie muß wärmen, das Wasser nicht brennen, das Brot nicht vergiften und die Schwerkraft sich nicht aufheben, aber der Mensch kann den Gesetzen seines Wesens, der Gottausgerichtetheit seiner Seele, dem Sinn seines Daseins, Gott zu dienen und Ehre zu bereiten, bis zu einem gewissen Grade wider- stehen und die Anerkennung verweigern, er ist frei. Er steht in der Entscheidungsmöglichkeit, in der Freiheit, in der Mitte, umworben von der Liebe seines Gottes, der ihn sucht, versucht von den Lok- kungen Satans, der umhergeht, um ihn zu seinem Sklaven zu machen.

In dieser Situation gibt es für den Menschen nur eine Rettung und sie besteht in der christlichen Ent- schiedenheit. Das Schwanken hilft nichts, das Was- sertragenwollen auf beiden Seiten führt zum Un- glück, das Einschlafen läßt die Tore der Seele schutz- los offen, das Müdwerdenwollen macht nur den Bösen aktiv. Jedes Reich, das wider sich selbst un- eins ist, zerfällt. Daß wir nicht lässig, mutlos wer- den wie Elias einstens unter dem Wacholderstrauch in der Wüste, daß wir den 40tägigen Weg der inne- ren Erneuerung, der Buße und des Opfers auch nach den ersten Schwierigkeiten weitergehen, das be- wirkt der enge Anschluß an unsern Herrn. Nur wer für ihn ist, ist nicht wider ihn. Es gibt nur ein Ent- weder- Oder. Ein vorzeitiger Friedensschluß im in- nern Widerstreit wäre verhängnisvoll. Sonst kommt der Teufel in das geschmückte Haus mit sieben andern Geistern, und die letzten Dinge werden är- ger sein als die ersten. Die Bibel redet realistisch vom Teufel. Es gibt auch keinen Halt im Bösen, den der gefallene Mensch sich selber festsetzen könnte. Gottfeindliche Kräfte bemächtigen sich des

mögen, das wir unserer Jugend mitgeben können. Die Mehrausgaben können überdies nicht beträcht- lich sein. Auch werden die christlichen Eltern in ihren Forderungen nicht kleinlich sein. Um so we- niger wollen sie auf ihren rechtlichen Anspruch ver- zichten.

2. Der Einwand, die Trennung der Schule nach Bekenntnissen führe zu weniger leistungsfähigen ,, Zwergschulen", übersieht, daß 72 Prozent aller Volksschulen ein- oder zweiklassig, also ,, Zwergschulen" sind. Und doch sind gerade aus sol- chen Schulen zu allen Zeiten gute Schüler mit gutem Schulsack hervorgegangen. Noch wichtiger ist aber, daß die Zwergschule" dem Ideal der Erzie- hungsschule am nächsten kommt. Der Lehrer hat hier jahrelang die Möglichkeit, seine Schüler er- zieherisch zu beeinflussen. Nicht umsonst steht der Lehrer gerade in kleinen Gemeinden in besonders hohem Ansehen.

3. Mit allen Gutgesinnten sind wir der Ansicht, daß jede unnötige Spaltung unseres Vol- kes verhütet werden muß. Aber leider be- steht diese Spaltung bei den Bekenntnissen schon seit über 400 Jahren. Die Spaltung, die im Religions- unterricht, im Besuch verschiedener Gotteshäuser und im verschiedenen Brauchtum des Elternhauses sichtbar wird, muß in der Gemeinschaftsschule nicht weniger schmerzlich erlebt werden. Gerade die Be- kenntnisschule, die aus dem echten, christlichen Geist lebt, wird Elternhaus und Heimat, Schule und Brauchtum in glücklichster Weise verbinden. War nicht gerade in den letzten zehn Jahren, die doch im Zeichen der Gemeinschaftsschule standen, unser Volk innerlich zerrissener als je zuvor?

4. Wenn dieselben Eltern, die für die Volksschule Trennung nach Bekenntnissen verlangen, ihre Kin- der in die simultanen höheren Schulen schik- ken, so tun sie dies schweren Herzens nur deshalb, weil bekenntnismäßig getrennte Oberschulen finan- ziell nicht tragbar sind. Zu ihrem Schmerz mußten sie dabei schon seit langer Zeit die Beobachtung machen, daß der christliche Geist immer mehr von einem unchristlichen oder gar widerchristlichen Geist verdrängt wurde.

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Welch ausgeglichene Bildung vermitteln gegenüber höhere Schulen, in denen Schüler und Lehrer auf dem Boden des gleichen Bekenntnisses stehen und arbeiten, wie die niederen evangelischen Seminare oder die Klosterschulen.

5. Auch der Einwand mit der badischen Simultanschule verfängt nicht. In Wirklich- keit ist diese weithin konfessionell ausgerichtet. Außerdem hat der gleiche Erzbischof von Freiburg, der sich für Baden mit der Bekenntnisschule ab- gefunden hat, für das ebenfalls zu seiner Erzdiözese gehörige Hohenzollern die Bekenntnisschule gefor- dert und zwar mit den gleichen Gründen, wie wir sie fordern.

6. Die katholischen und evangelischen Kinder wer- den einander durch den Besuch ihrer Bekenntnis- schulen keinesfalls entfremdet. In der Freizeit wer- den Nachbarkinder immer Kameraden sein. Ich stelle die Gegenfrage: hat die simultane Oberschule etwa trotz ihres Gemeinschaftscharakters die Spal- tung der Christenheit beseitigt oder sind nicht katholische und evangelische Schüler katholisch und evangelisch geblieben?

Die christliche Schule auf bekenntnismäßiger Grundlage ist und bleibt ein Wiedergutmachungs- fall, aber auch eine Forderung der Demokratie. Wer immer rechtlich und demokratisch denkt, muß die Freiheit der Erziehung und die Wahrung des Eltern- rechts anerkennen.

Umschau im Lande

Dank an die Bauern

Am 27. Februar hat in Baden- Baden beim Zen- tralernährungsausschuß der französichen Zone eine Besprechung stattgefunden. Staatssekretär Dr. Weiß von der Landesdirektion der Ernährung und Land- wirtschaft in Tübingen, der in dieser Sitzung zu- gegen war, äußerte nach seiner Rückkehr nach- bingen, es gereiche ihm zur besonderen Freude, den Bauern Südwürttembergs nicht nur eine Anerkennung für ihre Leistungen aussprechen zu können, sondern daß er sich auch zum Dolmetsch des Dankes der französischen Militärregierung und der deutschen Bevölkerung dafür machen dürfe, daß allein wegen der guten Ablieferung von Brot- getreide die Erhöhung der Brotration auf 250 Gramm am Tag möglich geworden sei. Wegen der guten Ablieferung von Brotgetreide durch die Bauern des Landes, konnte auch der Anschluß an die nächste Ernte gesichert werden.

Nicht minder großen Dank als für das tägliche Brot schulde aber die Bevölkerung auch dem Bauern dafür, daß wegen der guten Ablieferung von Zucker- rüben die Zuckerzuteilung als gesichert an- gesehen werden darf.

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Wünsche des ambulanten Gewerbes Der Fachverband ambulanter Gewerbetreibender

Südwürttemberg- Hohenzollern( Sitz Tübingen) hat kürzlich in Sigmaringen getagt und wich- tige Fragen des ambulanten Gewerbes erörtert. Der erste Vorsitzende, Martin Rinker, Tübingen, gab einen Bericht über die bisherige Entwicklung der Organisation. Der Verband umfaßt jetzt 14 Kreis- stellen mit ehr als 1300 Mitgliedern. Wenn die ge- werbliche Wirtschaft um ihre Existenz besonders zu kämpfen habe, so treffe dies für das gesamte ambulante Gewerbe besonders zu. Die Vorstände der einzelnen Kreisstellen erstatteten dann kurze Berichte. Zum ersten Vorsitzenden wurde wiederum Martin Rinker, Tübingen, gewählt, zum Ver- bandsschriftführer Georg Brasser, Baienfurt, und zum Verbandskassierer Heinrich Dettinger,

Abtrünnigen, die ihn an Macht und Gottfeindlich- keit weit übertreffen. Darum sind wahrhaft selig nur jene, die Gottes Wort hören und es immerdar beobachten. Dieses Wort aber wird selbst den Geist der stummen Sünde austreiben und dem Menschen- H. Tüchle herzen den Frieden geben.

Proteste gegen Aufhebung des§ 218

In einer überfüllten Versammlung katholischer Christen in Hannover, bei der Professor Dr. Alger- missen über die so brennenden Fragen der Steri- lisation, des§ 218 und der Euthanasie sprach, for- derten die Versammelten in einer Entschließung den unbedingten strafrechtlichen Schutz des keimen- den Lebens und legten gegen jede Erweichung und erst recht gegen die Aufhebung des§ 218 Verwah- rung ein. ,, Unser Einspruch", so heißt es in der Ent- schließung, gründet in der christlichen Weltanschau- ung, die Gott allein als absoluten Herren des Le- bens anerkennt und die höchste Aufgabe des Staa- tes darin sieht, die Gesetze Gottes wie sie in der vernünftigen Menschennatur grundgelegt und in den zehn Geboten klar formuliert sind, durchzuführen, zu schützen und zu sichern."

König Gustaf von Schweden hat dem Papst die Prinz- Carl- Medaille verliehen, mit der Schweden oder Ausländer ausgezeichnet werden, die sich um die Wohlfahrt der Menschheit verdient gemacht haben.

In drastischer Weise hatte sich ein katholischer Ortspfarrer in einer Gemeinde bei Limburg gegen die zutage getretene Hartherzigkeit der Alteingeses- senen gegen die Flüchtlinge aufgelehnt. Dort hatte eine Flüchtlingsfamilie von ihren Quartierleuten bei einer Hausschlachtung lediglich ein paar ausge- kochte Knochen bekommen, die der Pfarrer bei der nächsten Sonntagspredigt auf der Kanzel mit einem entsprechenden Kommentar demonstrierte und empört ob solcher Eigensucht unter die bäuer- liche Zuhörerschaft warf. Der Eindruck dieser un- gewöhnlichen Geste erwies sich als sehr nachhaltig. Ein Jahr ist es her, seitdem der Caritasverband Stuttgart nach und nach vier gut ausgebaute ehe- malige Luftschutzbunker in Notübernachtungsheime aber einzurichten begann. Sämtliche 416 einfach sauber gehaltene Kabinen in den vier verschiede- nen Bunkern waren in dieser Zeit Nacht für Nacht voll belegt. Laut Eintrag in die Fremdenbücher machten fast 30 000 Menschen aller Stände und Al- tersschichten von dieser zeitgemäßen Noteinrichtung

K. Löffler

Tübingen. Für Mutschelknaus, Reutlingen, wurde Hans Weinzierl, Weingarten, als stellvertreten- der Vorsitzender gewählt. Der Verbandstag beschäf- tigte sich noch mit Wirtschaftsfragen. Ueber Preis- stop und-überwachung referierte Herr Raisch von der Preisüberwachungsstelle Sigmaringen, über Steuerfragen Diplomkaufmann Bieger, Sigma- ringen, und über Warenbeschaffung,-lenkung und -verteilung Oberinspektor Weinmann von der Landesdirektion der Wirtschaft in Tübingen. In der Sondertagung der Schausteller des Fachver- bandes wurde die Erhöhung der örtlichen Vergnü- gungssteuersätze und auch die Platzgeldfrage be- sonders besprochen und dabei betont, daß die neuen Steuersätze schwer tragbar seien. Für die Waren- beschaffung wurde der Wunsch nach einer Er- leichterung des Passierscheinzwanges geäußert.

Gefängnis wegen falscher Viehbestandsangabe Biberach. Das Militärgericht hat drei Bauern wegen falscher Viehbestandsmeldung und ungenü- gender Milchablieferung zu je vier Monaten Gefäng- nis mit Strafaufschub und zu Geldstrafen von 1500 bis 5000 Mark verurteilt. Außerdem ist die Einzie- hung der bei der Viehzählung nicht gemeldeten Tiere angeordnet worden. Dieses Urteil sollte eine Warnung für alle diejenigen sein, die es mit Bestandsmeldungen nicht so genau nehmen.

Tausende von Wasservögeln erfroren Radolfzell. Der zugefrorene Untersee und Rhein hat Tausende von Wasservögeln, die sogenann- ten Belchen, in die offene Konstanzer Bucht getrie- ben, wo sie noch Nahrung fanden. Von den 60 000 bis 80 000 Belchen, die der Untersee und Rhein beher- bergt hat, sind jedoch viele Tausende erfroren und verhungert. Bei Ermatingen hat man einen Teil des zugefrorenen Wassers aufgebrochen und freie Wasserplätze geschaffen, damit die Vögel wieder Nahrung finden konnten. Die Tiere werden von den Seeanwohnern gefüttert.

Gebrauch. Seit einigen Monaten wird im Marien- platzbunker an einem Büffet auch ein kleiner Im- biß für die Gäste verabreicht.

Lindauer Kinder fuhren letzten Sonntag auf Ein- ladung der Pfarrämter Rorschach und St. Gallen zu einem Tagesbesuch in die Schweiz, wo sie fest- lich bewirtet und reich beschenkt wurden. Kardinal- Erzbischof Dr. Faulhaber, München, Erz- bischof Dr. Gröber, Freiburg, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche, Landesbischof D. Wurm, richteten zusammen ein Wort an die Christen in den USA. Sie weisen auf die äußeren und inneren Nöte vieler ohne persönliche Schuld von der ,, automatischen Haft" Betroffenen hin und geben der Hoffnung Ausdruck, daß das amerikani- sche Volk auch für diese Rechtsnot volles Verständ- nis habe und bereit sei, Abhilfe zu schaffen.

Das Evangelische Jungmännerwerk Deutschlands veranstaltet vom 8. bis 12. April im Kurort Willin- gen( Waldeck) eine theologische Woche für evan- gelische Jugendarbeit unter Leitung von Reichswart D. Erich Stange.

Zurzeit führt das Hilfswerk der Evangelischen Landeskirche in Württemberg eine Sammlung für die Notleidenden durch. Das Hilfswerk richtet an alle die Bitte, zu zeigen, was Gottes Wort und Ge- bot an tätiger Liebe, an wirklicher Hilfe und christ- lichem Beistand unter uns auszulösen vermag. Der Jugendsonntag der württ.- evang. Landeskirche ist auf den Sonntag Jubilate, 27. April 1947, fest- gesetzt worden.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland erkannte den von den Vertretern der Ostkirchen gewählten Ausschuß an. Der Ausschuß dient als Organ der Ostkirchen in der Zerstreuung, sowie des Hilfswerks zur Zusammenfassung und Vertretung der Hilfskommitees und als Arbeitsauschuß des Ra- tes der Evangelischen Kirche in Deutschland für Behandlung seiner Vorlagen. Pastor D. Girgensohn wurde als Vorsitzender bestätigt.

Die Kirchenleitungen der Evangelischen Kirche der sowjetischen Besatzungszone sind unter dem Vorsitz des Berliner Bischofs D. Otto Dibelius in Berlin zusammengetreten, um Fragen der Moskauer Konferenz zu beraten.

Nach Mitteilung des Landeskirchenrates der Pfalz sind in dem Hamburger Glockenlager eine Reihe von Glocken pfälzischer Kirchen ausfindig gemacht worden. Ihr Rücktransport soll im Laufe des Jahres erfolgen.

Polizeiwachtmeister stand Schmiere Baden- Baden. Wegen Diebstahls von 1440 Eiern und einer größeren Menge Stoff hat die hiesige fängnis und 2000 Mark Geldstrafe verurteilt. Zwei Helfershelfer erhielten ein Jahr bzw. neun Mo- nate Gefängnis. Bei der Ausführung eines Einbruchs hat im August vorigen Jahres ein damals noch im Amt befindlicher Polizeiwachtmeister, der in den ,, Schlag" eingeweiht war, Schmiere gestanden! Die- ser eigenartige Hüter der Ordnung stand jetzt eben- falls vor Gericht. Er wurde wegen Hehlerei mit sie- ben Monaten Gefängnis bestraft.

Stuttgart. Nach Mitteilung von Minister Diet- rich hat Herbert Hoover bei seiner letzten An- wesnheit die Abgabe von 180 000 Tonnen Lebens- mitteln für die deutsche Schulspeisung fest zuge- sagt. Dadurch soll den Schulkindern in der ameri- kanischen und britischen Zone eine tägliche Zu- satzkost von 400 Kalorien gesichert werden.

Freiburg. Der Baseler Stadtbaumeister Dr. Bernoulli hat gelegentlich der Schau der Wie- deraufbaupläne in einem Vortrag die These vertre- ten, daß der Baugrund jeder Stadt gehöre und da- mit der Allgemeinheit. Der Architekt müsse von Grundbesitzverhältnissen ungehindert planen kön- nen, um in Zukunft zweckmäßig bauen zu können. Die gewerkschaftlichen Landesvereinigungen haben sich zum Badischen Gewerkschaftsbund zusammen- geschlossen. Er zählt 60 000 Mitglieder.

Karlsruhe. Stadtrat Christian Pfalzgraf, der 20 Jahre lang, die. SPD. in Durlach leitete und von 1918 bis 1933 dem Stadtrat angehörte, seit 1945 auch Mitglied des Karlsruher Stadtrates war, ist im Alter von 61 Jahren gestorben. Während der Waf- fenamnestie in der amerikanisch besetzten Zone vom 1. bis 10. Februar, sind bei den Polizeidienst- stellen in Karlsruhe u. a. drei Karabiner, zwölf Infanteriegewehre, zwei Jagdgewehre, 46 Pistolen und Revolver aller Art und 106 Säbel und Degen abgeliefert worden.

Mannheim. Ein unverständlich mildes Urteil hat die Strafkammer gegn den früheren Polizei- oberinspektor und SS.- Sturmführer Boese ver- hängt. Er hat Ende März 1945, wenige Stunden vor dem Einmarsch der Amerikaner, drei Männer, die an einem Haus eine weiße Fahne angebracht hat- ten, auf höheren Befehl erschossen. Boese erhielt nur zwei Jahre Gefängnis, zwei seiner Helfer wur- den freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre Gefängnis beantragt. Die Bevölkerung hat den Spruch des Gerichtes mit großem Befremder aufgenommen.

Quer durch die Zone

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Wie uns mitgeteilt wird, haben die Freimaurerlo- gen des 9. Newyorker Distrikts ein Hilfskomitee für notleidende Deutsche gebildet. Von den 3000 Care- Paketen, die abgeschickt werden, sind bisher 300 für die französisch besetzte Zone zur Verteilung eingetroffen. Drillinge( drei Mädchen) sind in Ravensburg von einer Frau geboren worden.- Die älteste Einwohnerin des Kreises Sigmaringen, Frau Stefanie Hospach in Storzingen, ist kurz vor ihrem 100. Geburtstag gestorben. Die Stadt Biberach hat in der städtischen Waschanstalt in der Woche einen Waschtag nur für Ausgewiesene festgesetzt. Das neugegründete Bildungswerk Saulgau" ist eine Arbeitsgemeinschaft zur Pflege künstlerischer und musikalischer Veranstaltungen. 1100 Kinder aus Friedrichshafen konnten zur Erholung in den Landgemeinden des Kreises untergebracht werden.

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Das geht alle an

Fernsprechanschlüsse gedrosselt

Die französische Militärregierung in Baden- Baden hat bis zur Entscheidung durch den Kontrollrat in Berlin, der eine endgültige Höchstgrenze für den Stand des Fernmeldewesens in Deutschland noch festsetzen wird, angeordnet, daß nur noch 70 v. H. der am 1. Januar 1945 vorhanden gewesenen Fern- sprechteilnehmer zugelassen werden dürfen.

Diese einschneidende Maßnahme macht es erfor- derlich, 1. in den Ortsnetzen, wo dieser Prozentsatz bereits überschritten ist, einer Anzahl von Fern- sprechteilnehmern wieder zu kündigen; 2. in den Ortsnetzen, in denen bereits 70 v. H. der Teilnehmer angeschlossen sind, eine Anschlußsperre durchzu- führen und 3. in den Ortsnetzen, in denen der fest- gesetzte Prozentsatz nahezu erreicht ist, bei der Zu- lassung neuer Teilnehmer einen außerordentlich strengen Maßstab anzulegen.

Die französische Militärregierung hat weiterhin bestimmt, daß augenblicklich als vordringlich nur solche Anschlüsse eingerichtet werden dürfen, die im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen und für Teilnehmer, deren Betrieb als lebenswichtig anzu- sehen ist. Es darf vorausgesetzt werden, daß die Allgemeinheit für diese Maßnahmen das notwendige Verständnis aufbringt und daß bei Anträgen auf Einrichtung von Fernsprechanschlüssen die erforder- liche Zurückhaltung ausgeübt wird.

Sonderzuweisungen an elektrischer Energie Die bei der Handwerkskammer eingetragenen Handwerker können bei Nachweis eines gegen- über der bisherigen Zuteilung erhöhten Bedarfes an elektrischer Energie von den zuständigen Kreis- innungsverbänden für den Monat März 1947 Zusatz- kontingente erhalten. Ebenso können die bei der Handelskammer eingetragenen Betriebe des Handels bei Nachweis eines erhöhten Bedarfs von der zuständigen Handelskammer für den Monat März 1947 Zusatzkontingente an elektrischer Energie erhalten.

Um die Vergeudung von Strom und Material zu unterbinden, sind die mit der Verteilung beauftrag- ten Stellen angewiesen, Zusatzkontingente nur für die Herstellung, Reparatur und den Vertrieb von wirtschaftlich wichtigen Erzeugnissen auszugeben. Die Ausgabe der Zusatzkontingente an elektrischer Energie für den Monat März 1947 erfolgt bei den obigen Stellen auf Antrag vom 5. bis 15. März 1947.

Der letzte Termin

Der Staatskommissar für die Umsiedlung teilt mit: Für deutsche Kriegsgefangene in der Tschecho- slowakei und in Jugoslawien ist die Möglichkeit ge- boten, von ihren Familienangehörigen Pakete zu erhalten. Die Pakete müssen mit genauester An- schrift und Absenderangabe in Block- oder Maschi- nenschrift versehen bis 10. März 1947 auf dem Postamt in Freiburg/ Breisgau eingetroffen sein.

Jugoslawische Aktien anmelden Sämtliche Aktienbesitzer der Jugoslawischen AG. sind verpflichtet diese bis 12. März 1947 bei der Ju- goslawischen Militärmission in Baden- Baden, Wald- straße 6, anzumelden. Folgende Angaben sollen ge- geben werden: genaue Nennung und Nummer der Aktien, sowie wann und wo, von wem und auf welche Weise die Aktien in den Besitz kamen. Wei- ter ist anzugeben, wo sich jetzt die Aktien befin- den und wenn die Aktienbesitzer imstande sind dieselben abzugeben, sollen sie ihre jetzige genaue Adresse angeben. Bei Unterlassung der Meldung werden die Aktien in Staatshände übergehen. Jugoslawische Militärmission

Wie wird das Wetter? Bei weiterer Zufuhr von Warmluft Fortbestand des Frühlingswetters. Wechselnd, meist stark be- wölkt, zeitweise Regenfälle. Temperaturhöchstwerte bei uns um 10 Grad, vorübergehend wieder leichter Temperaturrückgang mit örtlichen Nachtfrösten.