Vas geht alle an
silbermünzen bis 31. Januar abliesern Ls wird darauf hingewiesen, daß in Durchführung der Verordnung vom 12. Dezember 1945 alle Silbermünzen vor dem 20. Januar 1948 der Reichsbank abzuliefern waren. Rach Ablauf dieser Frist sollten alle unrechtmäßig zurückgehaltenen Silder- münzen der Beschlagnahme verfallen, ungeachtet der über die Besitzer zu verhängenden Freiheitsund Geldstrafen.
Um Personen, die sich im Besitze von Silbermünzen befinden, aber keine Kenntnis von den früher veröffentlichten Bekanntmachungen gehabt haben, die Möglichkeit zu geben, die in der oben erwähnten Bekanntmachung gegebenen Vorschriften zu erfüllen, wird eine letzte Gelegenheit zur Ablieferung der Silbermünzen geboten. Diese Frist läuft am 31. Januar 1948 unwiderruflich ab.
Wieder Pakele für Kriegsgefangene Ab 25. Januar 1946 können in -er französischen Zone Pakete, die auch unverderbliche Lebensmittel enthalten dürfen, mit dem Höchstgewicht von 5 kg an Kriegsgefangene abgeschickt werden, die in französischen Lagern in Frankreich und Nordafrika interniert sind.
Die Pakete müssen mit besonderen Etiketten versehen sein, die die Gefangenen In den Lagern erholten und ihren Familien zusenden werden. Ls mag jedoch sein, daß die Etiketten nicht vor Ende Februar zur Verfügung gestellt werden können.
Deutsche Kriegsgefangene danken Der Vertrauensmann der beim Arbeitsdienst eingesetzten deutschen Kriegsgefangenen in Straßburg hat an den Herrn Oberregierungspräsidenten in Neustadt-Haardt im Namen der in der Region beim Arbeitsdienst eingesetzten Kriegsgefangenen seinen wärmsten Dank für die Uebermittlung der im Gebiet Hessen-Pfalz gesammelten Kleidüngs-
Morgen Volkszählung
A-rrk Ott cken richktSen OrsFebliFen aur^e7ü7(t
Morgen findei die Volkszählung statt
Beim Xuskiilieii <Ies eist überlege». sin«» -»breiben
stücke ausgesprochen. Die Bekleidungsstücke seien vollzählig angekommen und würden schnellstens an die Kriegsgefangenen verteilt werden.
Die Liebesgabe habe die größte Freude unter den Kriegsgefangenen ausgelöst und einem dringenden Notstand abgeholfen. Sie sei ein Zeichen dafür, daß die Heimat an ihre Kriegsgefangenen noch denke. All den edlen Spendern sei herzlicher Dank gesagt.
Auch wir in der Heimat empfingen lebhafte Freude beim Lesen der Dankeswörte unserer Kriegsgefangenen, die uns vom Oberpräsidentcn übermittel wurden. Sie sollen uns ein Ansporn sein bei der nächsten Sammlung, für unsere Kriegsgefangenen wiederum unsere Pflicht zu tun und ihnen zu helfen, ihre Leiden zu mildern.
Wer kennt die Kriegsgefangenen
Wir bitten die Angehörigen folgender Kriegsgefangenen: Körner Fritz, Klein Adolf, Kremser Hubert, Ostcrlag Gerhard, Boehm Kurt, Buechcrt Kurt, Braun Heinrich, Grosser Eerog in Tübingen im Kornhaus, beim Hilfsdienst für Kriegsgefangene und Vermißte Montag, Mittwoch oder Freitag von 9—11 oder 16 bis 48 Uhr vorzusprechen.
Der Hilfsdienst für Krirgsgesangene und Vermißte Tübingen, Kornhaus, macht darauf aufmerksam, daß sein Büro nur am Montag, Mittwoch und Freitag von 9—11 und von 16—18 Uhr für das Publikum geöffnet ist.
An alle Geschäftsinhaber Durch Verordnung vom Lcncral Sommanöant en Lsisk kstancais en ^Ilernagne haben die Groß- und Kleinhandelsgeschäfte, welche weder Nahrungs- noch zwangsbewirtschaftete Waren verkaufen, seit mehreren Monaten die. Erlaubnis erhalten, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Verschiedene Geschäftsleute glauben von dieser Maßnahme noch nicht Gebrauch zu machen und lassen somit eine große Anzahl von Räumen unbenutzt in einer Zeit, wo die deutsche Bevölkerung Wohnraum dringend benötigt sowie den französischen und deutschen Dienststellen nicht Genüge geleistet werden kann. Diesen Geschäftsleuten wird hiermit bekanntgegeben, daß ihre Geschäftsräuche beschlagnahmt werden können, falls diese am 15. März 1946 ihre gewöhnliche Tätigkeit nicht ausgenommen haben.
Immer noch Meldepflicht
Das Landesarbeitsamt Tübingen gibt bekannt: Die auf Veranlassung der französischen Militärregierung von den Arbeitsämtern eingeführte „Meldepflicht" bleibt auch weiterhin bestehen. Die „Meldekarte für den Bezug der Lebensmittelkarten" ist zunächst für die Zeit bis einschließlich Februar 1946 vorgesehen. Der Bestätigungsvermerk für den Monat M ä r z 19 4 6 ist auf dieser Meldekarle in dem noch freien Kartenfeld (über dem Feld für die 81. Periode auf der Rückseite der Meldekarte oben) zu erteilen.
Für die Zeit ab April 1946 werden neue Meldekarten ausgegeben, worüber noch Näheres bekanntgegeben wird.
Beibringung von Urkunden
«nö. Bei den gegenwärtigen außergewöhnlichen Verhältnissen haben Verlobte mehr als bisher Schwierigkeiten, die erforderlichen Urkunden beizubringen. Nachdem der Postverkehr mit den übrigen Besatzungszonen wieder möglich ist, ist jedoch eine wesentliche Erleichterung eingetreten, sodaß die Beschaffung der erforderlichen Urkunden im Regelfälle wieder verlangt werden kann. Im Ausnahmefall kann der Standesbeamte gemäß 8 5 Abs. 3 FStO. die Verlobten von der Beibringung der Urkunden befreien, wenn er die zu beweisenden Tatsachen kennt oder sich davon aus andere Weise Gewißheit verschasfen kann. Nur im Notfall, also nicht in jedem Fall, kann er sich daher mit einer eidesstattlichen Erklärung des Verlobten begnügen. Grundsätzlich bestehen Bedenken, an Stelle des vorgeichriebencn Nachweises über die Auf- lölung einer früheren Ehe eine eidesstattliche Erklärung des betreffenden Verlobten treten zu lassen.
Falls jedoch der Verlobte nachweist, daß es ihm unmöglich ist, eine Sterbeurkunde über den Tod seines Eb-gatten oder ein Scheidungs-usw.-Urteil zu beschaf- fen und der Standesbeamte der Ueberzeugung ist, daß die Angaben des Verlobten glaubhaft sino, kann er sich mit einer eidesstattlichen Versicherung die jedoch in diesen beiden Fällen vor dem Amtsgericht oder beim öffentlichen No- t a r abzugeben ist, begnügen. Die Befreiung hat der Standesbeamte mit der Auslage zu erteilen, daß der Verlobte den Nachweis über die Auflösung seiner früheren Ehe so bald als möglich nachträglich bci- bringen müsse. Der Standesbeamte hat eine entsprechende Frist oorzumerkcn und gegebenenfalls etwa nach Ablauf eines Jahres zu mahnen. ,
In diesen Fällen ist aber von einer Befreiung vom Aufgebot oder einer Abkürzung der Aufgebotsfrist unter allen Umständen abzusehen.
Morgen ist die Volkszählung. Die Fragebogen sind schon einige Tage ausgeteilt, in vielen Familien sogar schön ausgefüllt. Sind die gemachten Eintragungen auch richtig, wurden die richtigen Fragebogen ausgefüllt? Solche und ähnliche Fragen drängen sich unwillkürlich auf.
Deshalb sagen wir nochmals grundsätzlich kurz folgendes: zwei Fragebogen gelangten zur Austeilung, ein weißer und ein roter Fragebogen. Der weiße Fragebogen ist von allen Personen männ? lichen und weiblichen Geschlechts, die am 1. 1. 1946 über 18 Jahre alt waren, auszufüllen, der rote Fragebogen von allen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die an diesem Tage noch nicht 18 Jahre alt waren. G
Beim Ausfüllen ist wichtig:
1. DerLragebogen ist mit Tinte auszufüllen, möglichst in lateinischer Schrift,
2. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken dagegen, daß für den zur Ausfüllung Verpflichteten ein anderer diese Arbeit übernimmt, Z. B. der Mann für die Frau und umgekehrt. Derjenige, der zur Ausfüllung verpflichtet ist, muß aber wenigstens eigenhändig unterschreiben. Eine Ausnahme hiervon ist nur zulässig, wenn ein Fragebogen von einer anderen Person (z. B. von einem Verwandten oder dein Zähler) in Vertretung von jemand ausgefüllt wird, der sich am Stichtag außerhalb der französischen Besatzungszone befindet.
3. Die Zahlen, die den Text tragen (z. T. auch am Rand), im Kleindruck vorangesetzt sind, dienen lediglich rein statistischen Zwecken, brauchen also vom Ausfüller nicht beachtet zu werden.
4. Zur Frage 7 (Schulbesuch) des Fragebogens für Jugendliche sei erwähnt, daß dort, wo die Schulen den Unterricht am Stichtag noch nicht ausgenommen haben, die Schulart zu unterstreichen ist, die voraussichtlich bei Wiedereröffnung besucht wird.
5. Zur Frage 9 (Beruf) des Fragebogens für Jugendliche bzw. zu den Fragen 7 und 8 des Fragebogens für Erwachsene ist folgendes zu berücksichtigen:
Diese Frage ist, wie bei ihrer Durchsicht ersichtlich wird, eine Doppelfrage. Bei der Beantwortung ist entweder bei Berufstätigkeit die zutreffende Berufsgruppe zu unterstreichen, oder es ist bei Fehlen der Berufstätigkeit der Grund durch Unterstreichen anzugeben. Keinesfalls darf beides gleichzeitig getan werden.
Zur Gruppe „Nahrungsmittel" ist auch die Tabakindustrie zu rechnen.
Bauersfrauen, die — etwa in Vertretung ihres in Gefangenschaft befindlichen Mannes — in größerem Umfange in der Landhwirtschaft tätig sind, unterstreichen die Berufsgruppe „Landwirtschaft". Sie bezeichnen sich also nicht als „nicht berufstätig" und somit nicht als „Hausfrau".
Selbständige Gastwirte, Hoteliers usw. unterstreichen die Berufsgruppe „Gaststätten und Beherbergungsgewerbe", ebenso wie die Angestellten dieser Berufsgruppe und alle Hausangestellten.
Die Antwort „sonstige öffentliche Berwalturzg" ist nur dann zu unterstreichen, wenn wirklich ein
Beamtenverhältnis im öffentlich-rechtlichen Sinne vorliegt. Diese Antwort ist anderseits aber von allen im Beamtenverhältnis stehenden Personen, also auch von Lehrern im öffentlichen Schuldienst, zu unterstreichen.
Die Sammelgruppe „sonstige Berufe" ist nur dann zu unterstreichen, wenn der Befragte seine umrissenen Berufsgruppen 01 bis 29 einordpen Tätigkeit auch nicht annähernd in eine der genäuer kann.
Entlassene Beamte, die am 1. 1. 1946 keinen Beruf ausübten, geben sich an als nichtberufstätig „infolge Arbeitslosigkeit". Hingegen gehören suspendierte Beamte noch zu einer der Berufsgruppen „Post- und Telegrafenwesen" oder „sonstige öffentliche Verwaltung".
6. Zur Frage 9 nach der „Stellung im Beruf" gilt das folgende:
a) Abgrenzung der Gruppe „Beamter im öffentlichen Dienst".
Bei vielen Personen, die ungenau „als Beamte" bezeichnet werden, liegt tatsächlich ein ganz anders geartetes prioatrechtliches Angestelltenverhältnis vor. Deshalb haben Bank-„Beamte" von Privatbanken und Bersicherungs-„Beamte" von Privatversicherungen die Antwort „Angestellter" zu unterstreichen. Das gleiche gilt auch für die Angestellten öffentlicher Verwaltung, d) Ehefrauen, die vorübergehend (z. B. wegen Abwesenheit des Mannes in Kriegsgefangenschaft) die Arbeiten ihres Mannes ausführen, unterstreichen die Antwort „mithelfender Familienangehöriger" auch dann,, wenn sie ganztägig tätig sinh. (Nicht also die Antwort „Selbstän diger"). Im übrigen sollten sich, gleichgültig ob ini Geschäft oder in der Landwirtschaft des Mannes tätig, nur-d i e als „mithelfender Fa milienangehöriger" bezeichnen, die durchschnittlich pro Woche mindestens 24 Stunden mithelfen, ohne eigentlich einen selbständigen Beruf auszuüben.
7. Zur Frage 11 (Wehrdienst), diese Frage ist nur von Personen deutscher Staatsangehörigkeit zu beantworten. Ehemalige Wehrmacht-„Bcamte" haben die Frage nach dem Wehrdienst nur dann zu beantworten, wenn sie die Berechtigung zum Tragen von Uniformen des Heeres, der Luftwaffe oder der Marine hatten.
8. Zur Frage 12 (nach dem Einkommen) wird darauf hingewiesen, daß diese Frage lediglich stw tistischen Zwecken dient, was schon daraus hervor- geht, daß absolute Einkommenzahlen (z. B. 2000 RM.) weder verlangt noch erwünscht sind. Zur Er rechnung der Einkömmensprozentsätze sind gleichwohl von den Meldepflichtigen grundsätzlich die steuerrechtlichen Normen über Begriff, Errechnung und Abgrenzung des Einkommens anzuwenden. Diese Regel erleidet nur eine Ausnahme: Die Einkommensfrage ist auch von den Personen zu beant warten, deren Einkommen nicht zu versteuern ist, weil es die Mindestgrenze nicht «reicht: z. B. ein Jahreseinkommen von insgesamt 750 RM.
Ehefrauen, die bei Abwesenheit des Mannes (Kriegsgefangenschaft) das Geschäft, die Landwirt-
Erwiderung: «-Die Toten mahnen"
In Nummer 5 des.Schwäbischen Tagblatts vom 18. Januar 1946 gibt ein Herr S. Antwort auf die Frage „Was erwartet der politisch Verfolgte von der Gegenwart und was von der Zukunft."
Herr S., ich möchte Ihnen daraus antworten und glaube dies im Sinne aller Antifaschisten zu tun.
Im ersten Punkt betreffs der Ausweise haben Sie absolut recht. Zum Hauptthema .Entnazifizierung" nehmen Sie aber in einer Weise Stellung, die für jeden aufrechten Antifaschisten eine Beleidigung ist.
Erstens sollte man nach Ihren Ausführungen die Pgs. nicht weiter beunruhigen, damit keine Kluft im deutschen Volk verursacht wird. Zweitens soll den Parteimitgliedern ein Opfer auferlegt werden, aber nur solche Opfer, die ihnen gutwillig einleuchtsn. Also: Wem diese Opfer nicht einleuchten, den verschont bitte mit Opfern irgendeiner Art...?
Dies soll es doch heißen? ^
Und nun lassen Sie die Katze aus dem Sack und nennen als „Opfer" Weiterzahlung der Parteibeiträge. Mit diesen Geldern wollen Sie die Familien unterstützen, deren Ernährer in den KZ.-Lagern umgekommen sind. Herr S., ich frage Sie, ist dies Ihr Ernst oder machen Sie einen Witz über diese Frage? Dann wäre es aber ein blutiger Witz. Bedenken Sie, wie es den Leuten zumute sein mutz, die die besten Jahre ihres Lebens im aufrechten Kampf gegen Reaktion und Faschismus furchtlos und mutig sich zur Wehr setzten und ungeachtet aller Gefahren ihren Weg geradeaus gingen. Denen wollen Sie nun Almosen zuwerfen, von ihren ehemaligen Henkern und Verfolgern?
Demnach könnte also z. B. einem Raubmörder, der nach vielen Schandtaten endlich von den Eesetzes- hiitern gefaßt und ins Untersuchungsgefängnis einge. liefert wird, folgender Vorschlag zur Güte gemacht werden: Gut, du hast einige Menschen umgelegt, jetzt zahlst du deine Mitgliedsbeiträge — denn du hast doch einem Eanovenverein angehört — weiter an uns und wir werden von dem Gelds die Familien der von dir Ermordeten unterstützen. Wenn du mit diesem Vorschlag einverstanden bist, dann sollst du wieder in Freiheit gesetzt werden und einer Eingliederung in unsere Volksgemeinschaft steht nichts im Weg. So meinen Sie es doch, Herr S.?
Herr S„ datz Sie einen Unterschied gemacht sehen wollen zwischen Pgs. und Aktivisten, unterstreiche auch ich. Daß Sie aber schon jetzt, wo bei näherem Besehen den Obengenannten bis aus wenige Ausnahmen nichts geschehen ist, von einer Amnestierung spre- chen, verstehe ich nicht. Zusammengefaßt ergibt sich folgendes Bild:
Sie, Herr E., wollen erstens, daß den ehemaligen Pgs. und deren Anhängern nicht weh getan wird. Sie sollen eine kleine Buße zahlen, wobei die Art und Verwendung der Buße nach Ihren Vorschlägen ganz undiskutabel ist.
Zweitens sollen zur Buße nur diejenigen herangezogen werden, die es gutwillig wollen, um dann recht bald rehabilitiert und in den Wirtschastsprozeß mit vollen Rechten wieder eingereiht zu werden.
Drittens sprechen Sie den politisch Verfolgten das Recht ab, Anspruch auf eine Bevorzugung bei Einstellung in freigewordene Stellungen zu erheben. Natürlich, da sollen doch die so schnell wie möglich Rehabilitierten wieder untergebracht werden!
Ich spreche als alter Kämpfer gegen Reaktion und Faschismus und sage Ihnen folgendes: Wir fordern erstens: Sicherung unserer errungenen geistigen Freiheit.
Zweitens: Heranziehung aller bewußt oder unbewußt Schuldigen, zur Wiedergutmachung des Elends, das sie über die Völker gebracht haben, mit ihrem Vermögen und ihrer Person. Dabei sind natürlich ihre Taten gestaffelt zu bewerten.
Drittens sind diejenigen aufrechten Antifaschisten bzw. deren Hinterbliebene, die an Gut, Gesundheit und Leben gelitten haben, vom Staat zu versorgen denn sie haben alles geopfert und dürfen nicht zurück
stehen hinter denen, die dies Elend und. die Schmach über das deutsche Volk gebracht haben. Diese Kämpfer haben, vor allen anderen, den ersten Anspruch auf Versorgung.
Ich habe Gelegenheit genug gehabt, auch mit Faschisten und Militaristen mich herumzuschlagen. Durchhalten bis zum bitteren Ende, das war ihre Devise, und koste es den letzten Mann. Wie oft standen wir Kriegsgegner bei diesen Auseinandersetzungen mit einem Fuß im Zuchthaus. Die Sicherung ihrer Le bcnseristenz war diesen „Vaterlandsfreunden" das Höchste, was sie zu verteidigen hatten. Volk und Heimat kam bei ihnen in letzter Linie,
Auch ich will nicht Rache, sondern-nur Gerechtigkeit und Sicherheit. *
Ernst Broßat
Tübingen, Psleghofstraße 9
schuft usw. selbst führen, müssen dar dabei erzielt« Einkommen als ihr eigenes ansühren. (Für den Mann ist ja kein Fragebogen auszufüllen.)
Bei Einkommensempfängern, deren Vermögen wegen Zugehörigkeit zur früheren NSDAP, usw. der Sperre des bekannten 8 52 unterliegt, ist da» volle Einkommen — nicht lediglich der zum Verbrauch freigegebene Teil — der Errechnung der Prozentsätze zugrunde zu legen.
Der Verbrauch von Ersparnissen bleibt außer Betracht, da es sich hierbei ja nicht um Einkünfte handelt. Hat also jemand im Jahre 1945 vier Monate lang ein Gehalt van zusammen 1000 RM. -bezogen und weitere 1500 RM. durch Abhebung von Spargeldern zum Lebensunterhalt verwendet, so besteht sein Einkommen (1000 RM.) zu 100 Prozent aus der Gruppe „Lohn und Gehalt". Dagegen rechnen Zinseinnahmen aus Ersparnissen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind somit anzugeben.
Was die Zugehörigkeit zu einer Konfession anbetrifft, gilt nach Mitteilung des ev. Dekanatamte» Tübingen für Evangelische: die evang. Landeskirche Württemberg ist evang.-lutherisch, die Angehörigen der Landeskirche haben sich daher als evang.-lutherisch zu bezeichnen.
Beitrag für die Landesbibliothek
snci. Das Staatssekretariat für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollern», Tübingen, hat mit Zustimmung der französischen Militärregierung der Württ. Landesbibliothek in Stuttgart für besonders vordringliche Zwecke des Wiederaufbaus und der Sicherstellung der Bestände einen einmaligen Betrag zur Verfügung gestellt.
Ika^io Ltullßart senktet:
Sonntag, 27. Januar: 10.09 Uhr Gottesdienst Methodisten: 10.30 Kammermusik: 11.00 Evang. Gottesdienst: 11-30 Fragen, die alle angehen; 12.00 Nachrichten: 12-15 Was hört man heute? 12.30 Musik zur Mittagstunde: 13.00 Aus Kunst und Wissenschaft:
13.15 Stimme Amerikas: 13.30 Suchdienst: 14.00 Stimme der Freiheit in der Musik; 14,30 Aus neuem Geist: 14-45 Aus der Sportwelt; 15.00 Fußballspiel- Übertragung; Stuttgarter Kickers—Bayern München; lO.OO Aus der Schwäbischen Heimat; 16.30 Vruckner- chor; 17.08 Eilt Hörspiel: Warum weint Juckenack?:
18.30 Musik Lei Dämmerung; 19.00 Gedichte in Tönen; 19.30 Echo des Tages; 20.00 Nachrichten; 20.15 Schlager-Cocktail; 21.00 Radio Stuttgart Symphonieorchester; 22.00 Stimme Amerikas; 22.15 Tanzmusik.
Montag, 28. Januar: 10.00 Schulfunk: Zeitgeschichte; 10.30 Was hört man heute; 10.45 Märchenstunde; 11.00 Bunte Melodien; 11,45 Programmvorschau; 11.50 Aus Haus und Heim 12.00 Nachrichten;
12.15 Musik zur Mittagstunde; 13.00 Am Flügel Ly- .dia Bechthold; 13.15 Stimme Amerikas; 13.30 Suchdienst; 14.00 Schulfunk: Zeitgeschichte; 18.00 Nachrichten; 18.05 Musik bei Dämmerung; 18,30 Tanzmusik; 19.00 Aktuelle Stunde; 19.30 Echo des Tages; 20.00 Nachrichten; 20.15 Nürnberger Prozeß; 20.30 Schlager- Cocktail; 21.00 Menschen, von denen man spricht;
21.15 Neue Wege in der Tonkunst; 22.00 Stimm« Amerikas; 22.15 Tgnzmusik,
Dienstag, 29. Januar: 11.45 Was hört man heute; 12.00 Nachrichten; 12.15 Musik zur Mittagstunde; 13.00 Radio Stuttgart Tanztrio; 13.15 Stimme Amerikas;
13.30 Suchdienst; 14,00 Kleines Konzert; 18.00 Nachrichten; 18.05 Musik bei Dämmerung; 18.30 Marschmusik; 19.00 aktuelle Stunde; 19.30 Echo des Tages; 20.00 Nachrichten; 20,15 Nürnberger Prozeß; 20.30 Schlager-Cocktail; 21,00 Was alle interessiert; 21.15 Opernkiünge; 22.00 Stimme Amerikas; 22.15 Tanzmusik.
Mittwoch, 30. Januar: 10.00 Schulfunk, Pastor Bo- delschwingh, der Vater der Aermsten; 10.30 Was hört man heute; 10.45 Musik am Vormittag; 11.00 Liebesgedichte; 11.15 Musik; 11.30 Silcherquintett; 11.45 Programmvorschau; 11,50 Aus Haus und Heim; 12.00 Nachrichten; 12.15 Musik zur Mittagstunde; 13.00 Am Flügel Lydia Bechthold; 13.15 Stimme Amerikas; 13.30 Suchdienst; 14.00 Schulfunk, Pastor Bodel- schwingh, der Vater der Aermsten; 18.00 Nachrichten- 18.05 Musik bei Dämmerung; 18.30 Tanzmusik; 19.00 Aktuelle Stunde; 19.30 Fragen, die alle angehen; 20.00 Nachrichten: 20,15 Nürnberger Prozeß; 20.80 Schlager-Cocktail; 21.00 Hörspiel „Jmmeiksce" von Storm- 21.45 Musikalische Einlage; 22.00 Stimm» Amerikas; 22.15 Tanzmusik.
Neueste Sportnachrichten
Ernennung eines Landesbeauftragten
für Sport- und Körperkultur
Nach einer Mitteilung der Landesdirektion für Kultus, Erziehung und Kunst ist Herr W. Klumpp, Tübingen, Schulweg 6 a, zum Landesbeauftragten für Sport und Körperkultur ernannt worden. Er hat die Aufgabe, im Namen der Landesdirektion die Wiedereröffnung der Sportvereine in den einzelnen Kreisen vorzubereiten und die Möglichkeit der späteren Gründung eines Landesverbands für Sport- und Körperkultur zu prüfen. Die an der Wiedereröffnung der Sportvereine interessierten Kreise sind hierauf hinzuweisen und zu veranlassen in allen grundsätzlichen Fragen mit dem Landesbcauftragten Fühlung zu nehmen.
Der Sport am Sonntag
Fußball
Kreisliga: Ebingen — Tailfingen; Balingen — He- chingen. Mit zwei Spielen wird in der Kreisliga die Spielrunde fortgesetzt. Der interessanteste Kampf ist die schon seit Jahren immer mit großem Interesse verfolgte Begegnung Ebingen — Tailfingen.. Nach der derzeitigen Spielstarke veidtr Mannschaften ist der Spielausgang vollkommen offen. Spielbeginn in Ebingen 14.30 Uhr. — Balingen erwartet Hechingen. Hechingen hat zwar bisher günstiger abgeschnitten, trotzdem ist ein Balinger Sieg nicht ausgeschlossen.
Kreis Tübingen
Bezirksklafse: Rottenburg 1 — Rangendingen I; Bodelshausen 1 — Dußlingen 1; Hirrlingen 1 — Pfrondorf 1.
K-Klasse: Ofterdingen 1 — Dußlingen 2; Rottenburg 2 — Oeschingen 1.
«-Klaffe: Wurmlingen 1 — Lustnau 1; Wendelsheim 1 — Oberndorf 1; Unterjesingen 1 — Dettingen 1; Kiebingen 1 — Derendingen 1.
E-Klasse: Kiebingen 2 — Derendingen 2; Seebronn 1 — Weiler 1; Unterjesingen 2 — Walddorf 1
Kreis Reutlingen
S-Klasse: Urach 2 — Gomaringen 2; Eönningen 2 — Betzingen 2,
Kreis Balingen
Bezirksklass«: Ebingen 2 — Tailfingen 2; Geislingen 1 — Hechingen 2; Pfeffingen 1 — Binsdorf 1; Truchtelfingen 2 — Balingen 2.
Privatspiel
Betzingen 1 — Gomaringen 1
Am kommenden Sonntag, 27. 1. 46 steigt auf dem Betzinger Sportplatz ein Spiel der obigen Mannschaften. Da Gomaringen Halbzeitmeister in der L- Klasse und Betzingen Halbzeitmeister in der Bezirksklass- ist, kann mit einem schönen Kampf gerechnet werden.
Nachgemeldet« Spiele:
Frommern-Diirrwangen 1 — Balingen 2 9:0 (3:9) Trotzdem Balingen mit einer spielstarken Mannschaft antrat, errangen die Platzherrn einen überzeugenden Sieg.
Handball Kreis Tübingen:
Tübingen 1 — Reutlingen 1 In der Lindenallee auf dem früheren Turngemeindeplatz treffen sich am Sonntagnachmittag 14.30 Uhr die Handballmannfchaften von Tübingen und Reutlingen. Seit vielen Jahren ist das di« erste Begegnung.
Kreis Balingen:
Die Sparte Handball wird am 3, Februar ihr« ersten Spiele in einer Bezirksklasse des Kreises Balingen austragen. Sämtliche hieran interessierten Ver. eine melden sich sofort bei Rudolf Wurm, Balingen, Panoramastraße 6. Bis jetzt liegen sechs Meldungen vor.
2n Pliezhausen tritt ab sofort für zwei Spielsonntage Platzsperre ein. Erstmals kann in Pliezhausen am 10. 2. wieder Fußball gespielb werden.
Der Landesbeauftragte für Sport und Körperkultur Willi Klumpp.
Bestleistungen in Frankreich und der Schweiz
Im Jahr 1945 sind Frankreich und die Schweiz di« einzigen Länder geweM, die in einigermaßen regulärem Sportbetrieb Jahresleistungen veröffentlichen können:
100 Meter: Foussard (F) und Bürgissar (S) 10,8 eSk. 200 Meter: Valmy (F) 21,9; Seeger (S) 22,3.
400 Meter: Sigonney (F) 48,5; ÄpothAoz (S) 49,5. 600 Meter: Hansenne (F) 1:50:2; Vollmer (S) 1:53,2. 1500 Meter Hansenne <F) 3:49:4, Mau (er (S) 3:52,2. 3000 Meter: Pujazon (F) 8:20:6: Maurer (S) 8:45,8. 5000 Meter: Pujazon (F) 14:43:4; Wild (S) 15:17,7. 10 000 Meter: Tapelle (K) 31:23,6: Känzig (E) 33:06:6. 110 Meter Hürden: Christen? (S) und Omes (F) je 15,0.
400 Meter Hürden: Oros (F) 54,1; Rugel (S) 54,5. Hochsprung: Lapointe (F) 1,90 Meter; Wyß (S) 1,86 Meter.
Weitsprung: Brämon (F) 7,16 Meter; Eraff und Stu- der (S) je 7,10.
Dreisprung: Joanblancq (F) 13,78 Meter; Eraff (S) 13,47 Meter.
Stabhochsprung: Scheuerer (S) 4,06 Meter; Bouvet (F) 3,92 Meter.
Diskus: Vockel (F) 45,42 Meter; Häsliger (S) 41,45 Meter.
Speerwerfen: Neumann (S) 70,57 Meter; Tissot (F) 58,50 Meter.
Kugelstoßen: Braconnot (F) 14,06 Meter; Richenber- ger (S) 13,65.
Hammerwerfen: Steffens (S) 46,72 Meter; Braconnot 45,31 Nieter.