Donnerstag, den 14. September 1939
Helft dem Landvolk bei der Herbstarbeit!
Aufruf des Reichsbauernführers an alle Volksgenossen
Der Neichsernührunqsmimster und Neichs- bauernführer Darrs erläßt folgenden Ausruf:
Unsere Männer des deutschen Landvolks sind zu den Fahnen geeilt. Die Frauen mit den Alten und den Kindern tragen nun die Last und Sorge um Haus und Hos, um Feldwirtschaft und Vieh- wirtschast fast ganz allein. Ueberall ist di« Herbstbcstellungsarbeit im Gange. Es müssen aber auch Kartoffeln und Rüben geerntet werden. Es ergeht an alle Volksgenossen die Aufforderung, so weit sie hierzu in der Lage sind, dem deutschen Landvolk in den Tagen der Hackfruchternte, der Herbstbestellung und des Getrcide- drusches bcizuspringen, um damit eine entscheidende Tat im Dienste der Landesverteidigung zu leisten. Wir wollen die Hoffnung der englischen Kriegspartei und ihres Blockadeministeriums, uns wie 1914 biS 1918 auszuhnngern. zunichte machen.
Besonders aber bitte ich, dem deutschen Landvolk Hilfe zu leisten bei der Pflege und Erhaltung der wertvollen Milchviehbestände. Es gibt auch in den Städten noch genug hilfreiche Hände, die dem deutschen Landvolk bei der so dringend notwendigen Wartung des Viehes beispringen können. Das ist zwar eine harte körperliche Arbeit, aber daran mitzuhelfen ist heute um so mehr nationale Pflicht, als wir dadurch die Milchvcrsorgung für unsere Kinder und werdende Mütter sichern und unseren Soldaten die so dringend notwendige Butter beschaffen helfen.
Bauernarbeit ist heute mehr denn je Arbeit für Volk und Vaterland.
Heil Hitler!
N. Walther Darrö.
Luftschutz- Merkblätter
Tie Amtsträger des Rcichsluftschutzbundcs werden allen Haushaltungen im Kreis in den nächsten Tagen Abdrucke der Nennten und Zehnten Durchführungsverordnung zum Reichsluftschutzgesetz zustctteu, die der Landrat in Calw Herstellen ließ. In der Neunten Durchführungsverordnung werden die behelfsmäßigen L nft s ch u tz m aß n ah m e n in bestehenden Gebäuden behandelt und die für die einzelnen Gebäude passenden Einbantcn und Luftschutzvorkchrungen an Hand von Skizzen leicht verständlich dargestcllt.
Tie Zehnte Durchführungsverordnung gibt Richtlinien für das l u f t s ch u tz m ä ß i g e Verhalten bei Luftangriffen und Luftschutzübungen. Es handelt sich um die maßgebenden gesetzlichen Vorschriften. Ihre genaue Beachtung ist Pflicht jedes Volksgenossen. Es ist deshalb selbstverständlich, daß sich jeder Einzelne mit den Bestimmungen befaßt und das Merkblatt sorgfältig anfbewahrt.
Die Jugend des Führers steht bereit!
Letzte Woche hatte der Bann 401 alle Gefolgschaften des Banngebiets alarmiert. Der Befehl wurde durch 3 Telefongespräche vom Bann ausgegeben. Kuriere der Gefolgschaften (jede Gefolgschaft hat zur Zeit eine Radfahrstaffel von 10 Jg.) überbrachtcn den Befehl in die 104 Standorte des Bannes. Ter Iungbann- führer überzeugte sich in Vertretung des Bannführers in vielen Gefolgschaften von der Ausführung des Probealarms. Die Gefolgschaft Stammheim gab den Antrittsbefehl um 19.30 Uhr in die Standorte aus, Stammheim selbst wurde durch Fanfaren erst kurz vor 20 Uhr alarmiert.
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Roger trat in den genannten Raum und fand dort den ehrsamen Wäschekaufmann mit an die Wand gepreßtem Ohr. Mr. Johnston legte bei Rogers Erscheinen den Finger warnend an den Mund und wisperte:
„Vorsicht, nebenan geht es lebhaft zu.'
Nun vernahm auch Roger die Töne einer laut geführten Auseinandersetzung, ohne jedoch die einzelnen Worte verstehen zu können. In diesem Augenblick reifte in ihm ein Entschluß: Er mußte unter allen Umständen erfahren, was bei Locatclli geschah. Er öffnete das Fenster und beugte sich hinaus.
Es war so. wie er vermutef hatte: Das Fenster des Nachbarraumes war nur einige Fuß weit entfernt, und es erschien nicht unmöglich. sich mit einiger Geschicklichkeit auf dem Gesimse hinüberzubewegcn und so in die Wohnung des Italieners Einblick zu gewinnen. Ohne viel zu überlegen, schwang sich Roger zur größten Bestürzung der Johnstons rasch aus dem Fenster und fand auch alsbald mit den Füßen auf dem Zwischcnge- simsc einen schmalen, aber halbwegs sicheren Halt.
Mit der einen Hand an den Fensterrahmen geklammert, bewegte er sich seitlich weiter. Ein eiserner, in die Mauer eingelassener Haken erleichterte ihm seine Wanderung «rheblich; an diesem sich festhaltend, gelang
Aus Stadt und Kreis Calw
Schwarzwalö-Wacht Seite I
Bereits um 20.20 Uhr konnten dem Bannführer 50 Mann in Uniform gemeldet werden, während um 20.30 Uhr 90 Jg. angetreten waren. Der Jungbannführer nahm die Meldung entgegen und sprach anschließend auf dem Rathausplatz zu den angetrctenen Kameraden der Gefolgschaft und des Fähnleins 18/401, sowie den Kameradinnen des BTM. und dcnJM. des Standorts Stammheim. Er erwähnte u. a., daß bereits 300 Jg. im Alter von 17 und 18 Jahren. sich im Bann 401 als Kriegsfreiwillige gemeldet haben.
Kems Etn-lingen
m unsere Soldaten
Die Neichspost teilt mit, daß den Postsammelstellen täglich Hunderte vo» un genügend verpackten Postsendungen mit leichtverderblichen Lebensmitteln wie Weintrauben, Pflaumen, Pfirsiche Birnen. Honig, der ausläust, Tomaten. Obstkuchen usw. zugehen, die schon bei der Post beschädigt eingehcn und neu verpackt werden müssen. Alle Angehörigen von Soldaten werden dringend gebeten, solche Sendungen mit leicht- verderblichen Lebensmitteln nicht aufzugeben.
Vorsicht auf der Straße bei Verdunkelung!
Lieben Oebote äe8 FeiLbMtu'erL 88 . unä Ltiek äer Oeut8Llien Polizei
IM vnnverneymen mn dein RelchSimmster ver Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe gibt der Reichssührcr st und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern bekannt: Bei Verdunkelung istgrößteVorsicht und genaueste Beachtung aller für die sichere Abwicklung des Straßenverkehrs gegebenen Vorschriften unerläßlich. Von allen Verkehrsteilnehmern erwarte ich, daß sie sich während der Verdunkelung im Straßenverkehr an die folgenden Gebote halten:
1. Scheinwerfer, Bcgrenzungs-, Schluß- und Bremslichter, Fahrtrichtungsanzeiger, Kennzeichen und Zeichen für das Mitführcn von Anhängern abdunkcln!
Fahrzeugführer, prüft vor Antritt eurer Fahrt eure Beleuchtung nach dem Grundsatz: Nach oben kein Licht! Abschirmen! Alle nicht dringend notwendigen Lichtquellen, insbesondere Nebcllicht, Kurven-, Rückfahrt- und Suchscheinwerfer außer Betrieb setzen! Die amtlichen Kennzeichen mühen auch bei Verdunkelung lesbar bleiben. Vorschriftsmäßige Abdunkelung wird nach der Verdunkelungsverordnung vom 23. Mai 1939 erreicht durch Abschirmen (nach oben), Abdeckung (Kappen, schwarze Farbe usw.), Herabsetzen der Leuchtstärke usw. Scheinwerfer müssen entweder ab-
eschirmt oder so abgede'ckt werden, daß
ei Kraftfahrzeugschcinwerferir nur ein waagerechter Ausschnitt von 5—8 Zentimeter Länge und 1 Zentimeter Breite, bei Fahrradscheinwerfern eine 4 Zentimeter lange und 1 Zentimeter breite waagerechte Oefsnung an der unteren Hälfte Licht anstreten läßt.
2. Alle Fahrzeuge außer Fahrräder, also auch Fuhrwerke und Handwagen müssen bei Verdunkelung eine rote Schlußbelcuchtung führen, die ab- zndunkeln ist.
3. Das Führen von blauem Licht ist nur Fahrzeugen der Polizei, Feuerwehr usw. gestattet, an anderen Kraftfahrzeugen, Fahrrädern usw. also unzulässig!
4. Mit abgedcckten Scheinwerfern darf grundsätzlich aus freier Landstraße, mit ausaebleudctem
Ltlyr sFcrnukyti ocl Mein «erreyr uuo >» geschlossenen Ortschaften mit abgcblcndetcm Licht gefahren werden.
Es gelten also die allgemeinen Beleuchtungs- Vorschriften wie bei Nichtverdunkelung mit der Einschränkung, daß die Scheinwerfer abzudunkeln sind und ein kurzes Aufblenden der Scheinwerfer, insbesondere an Stelle von Schallzeichen, in g es äh lossener Ortslage unzulässig ist. Die Einschaltung des Fernlichtes wird durch die am Armaturenbrett blau aufleuchtende Kontrollampe augezeigt.
5. Nur mit einer den Verhältnissen angepaßten geringsten Geschwindigkeit und unter Beachtung größter Vorsicht fahren!
6. Fußgänger und Radfahrer! Erkennt die besonderen Gefahren bei Verdunkelung! Fahrzeugsührer können euch nur schwer wahrnehmen. Betretet die Fahrbahn daher nur, wenn sich kein Fahrzeug nähert, und möglichst nur an Straßenkreuzungen und Fußgänger-Ueberwegcn! Radfahrer! Fahrt bei Verdunkelung nur, wenn dringend notwendig und dann langsam und mit größter Vorsicht! Rückstrahler peinlichst sauber
7. Vcrkrhrswichtigc Straßen von parkenden Fahrzeugen frei Hallen!
Fahrzeuge auf der Fahrbahn — möglichst Nebenstraßen — nur aufstellcn, wenn sonst kein Raum ist! Auf der Fahrbahn stehende Fahrzeuge unter Beachtung der Verdunkelungsmaß- uahmen beleuchten! Aber auch hier kein blaues Licht! Sogenannte „Laternengaragen" gibt es bei Verdunkelung nicht mehr! Soweit irgend möglich, sind Fahrzeuge auf vorhandenen Mittelstreifen, befestigten oder unbefestigten Seitenstrei- fcn, Parkplätzen oder anderen Plätzen aufzustellen, die besonders kenntlich gemacht sind. Hier brauchen sie dann nicht beleuchtet zu sein.
Alle widersprechenden Veröffentlichungen dieser Art sind überholt. Die Polizeibeamten sind angewiesen, gegen Nichtbeachtung dieser Gebote unnachsichtlich vorzugehen!
Zer rote Winkel lm KMMrmge
lieber die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, die am 20. September in Kraft tritt, gibt der Neichsverkehrsminister noch folgendes bekannt:
Gekennzeichnet mit dem roten Winkel werden erstens Kraftfahrzeuge, deren Besitzer einen Kraftfahrzeug - Freistellungsbescheid der Wehrersatzinspektion vorweisen; zweitens andere Kraftfahrzeuge, deren Besitzer eine Bescheinigung vorlegen daß das Kraftfahrzeug im öffentlichen Interesse unbedingt weiter benutzt werden muß.
Zuständig für die Ausstellung dieser Bescheinigungen sind: für das Straßcnverkehrsge- werbe die Fahrbereitschaftsleiter; für Betriebe, die von Dienststellen der Wehrmacht betreut werden, die Wehrwirtschaftsstelle; für Betriebe der gewerblichen Wirtschaft die Industrie- und Handelskammer; für die Handwerksbetriebe die Hand
werkskammer; für Betriebe der Ernährung?- und Landwirtschaft die Ernährungsämter; für die Betriebe der Holz- und Forstwirtschaft das Holzwirtschaftsamt und für den übrigen Straßenverkehr die unteren Verwaltungsbehörden. — Gekennzeichnete Kraftfahrzeuge haben, soweit sie keinen Freistellungsbescheid der Wehrmacht besitzen, ohne weiteres etwaigen Beorderungen der Wehrmacht Folge zu leisten.
Ms -sr Verbraucher wissen muß
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Bezugsabschnitte der Ausweiskarten, soweit sie für bestimmte Wochen gültig erklärt worden sind, nur in der betreffenden Woche und nicht auch noch später eingelöst werden können. Infolgedessen ist es unstatthaft, daß die Geschäfte nicht verwertet« Bezugsabschnitte nachträglich von den Ausweiskarten für ikre Zwecke abtrennen. Eine solche Hand-
lungsweile müßte als unzuverlässiges Geschäfts- gebaren angesehen werden.
Von zuständiger Stelle wird zur Klarstellung etwa bestehender Zweifel darauf hingewiesen, daß die Bezugsscheinpflicht für Mehl sich vorläufig nur aus die Belieferung der versorgungsbercch- tigten Verbraucher erstreckt. Die Belieferung der Einzelhandelsgeschäfte darf daher ebenso wie die, Lieferung an Mehlgroßverteiler bis auf weiteres ohne Abgabe der vvZerst nur zu Kontrollzwccken bestimmten Kartenabschnitte und ohne Bezugsschein in der bisher üblichen Form vorgenommen werden.
Wie weiter von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, sind entgegen anderslautenden früheren Meldungen Schnupftabak, Zigaretten- papierund-Hülsen kriegssteuerpflichtig. Die 20 v. H. Aufschlag müssen daher auch auf diese Waren erhoben werden.
SeWost auch für EM-MhemaMz
Statt Feldpostnummer Angabe des Truppenteils
Nachdem die Freigabe von Postsendungen für die aktive Wehrmacht bereits vor einigen Tagen erfolgt ist, können die Feldpostsendungen jetzt auch an die Angehörigen der Ersatz - Wehrmacht und die Urlauber gerichtet werden. Während alle Sendungen für die Kriegswehrmacht bekanntlich eine Feldpostnummer tragen, müssen die Feldpost-'
IvLekram,
tisniicti scksiscdsnct, vswmctsct ctsn Yassir ckss gstücciiistso ?sdnstsins.
icnouugen ;ur oie vingeqorigcn oer Erjatzwehr- macht statt besten außer dem Namen des Emp. fängers auch den Truppenteil enthalten. Die Angabe einer Privatanschrift ist unzulässig. Bei Sendungen von und aiz Urlauber muß aus der Anschrift oder der Wsenderangabe klar erkennbar sein, daß es sich bei dem Empfänger oder dem Absendenden um einen Wehrmachtsangehörigen handelt.
Krlegszuschlag für Malter
bei Vorauszahlung für September nachträglich
Der 50prozentige Kriegszuschlag zur Einkommensteuer wird durch Steuerabzug erstmals vom laufenden Arbeitslohn für einen Lohnzahlungszeitraum erhoben, der nach dem 4. September endet und ebenso von den sonstigen Bezügen, die dem Steuerpflichtigen nach dem 4. September znfließcn. Wie der Reichsfinanzminister hierzu feststellt, ist der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer noch nachträglich von den bereits für den Monat September ausgezahlten Dienstbezügen der Beamten zu erheben. Nachzahlungen auf Dienstbezüge, die für einen vor dem 4. September liegenden Zeitraum nachträglich geleistet werden, unterliegen dem Kriegszuschlag.
Ejnbiikgsrlmg für KrleMeWllige erleichtert
Eine soeben ergangene Verordnung über die Einbürgerung von Kriegsfreiwilligen, die der Ministerrat für die Reichsverteidigung erlassen hat, schafft gewisse Erleichterungen von den sonst bestehenden Vorschriften. Hat der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet, so bedarf er jetzt nicht mehr der Zustimmung des gesetzlichen Ver-. treters. Hat er eine Niederlassung im Inland: nicht begründet, so genügt der Aufenthalt im Inland.
-lecke Familie Mtxlieck äer X 8 V.
es ihm schließlich, sich bis zum nächsten Fensterrahmen vorwärtszuschieben. und zuletzt fand er sich in einer zwar unbequemen, aber doch einigermaßen erträglichen Stellung, von der aus er durch den Schlitz zwischen dem Fensterrahmen und der herabgelassenen Gardine in das Zimmer Locatellis spähen konnte.
Dort schien tatsächlich eine lebhafte und erregte Auseinandersetzung im Gange zu sein. Der Italiener saß mit dem Gesicht gegen das Fenster, und Roger konnte ihn daher deutlich beobachten, während der Besucher den Kopf abgewendct hielt.
Es schien, als bitte der Fremde Locatclli um irgend etwas, das dieser ihm mit kalter, höhnischer Miene verweigerte! Auch der Tonfall der schwach vernehmbaren Stimmen entsprach einer solchen Deutung. Das Organ des Besuchers klang flehend, fast weinerlich, während der Italiener kurz, ruhig und trok- ken zu sprechen schien.
Plötzlich verzerrte sich Locatellis Mund zu einem abstoßenden Grinsen. Sein Gesicht nahm dabei einen Ausdruck von geradezu teuflischer Bösartigkeit an, während er eine Lade seines Schreibtisches öffnete und daraus einen kleinen Gegenstand hervorzog.
Wieder folgte ein kurzer, aber -sehr lebhaft ter Wortweckjscl, in dessen Verlauf Loeatelli Miene machte, den kleinen Gegenstand wieder in den Schreibtisch zurückzulegen. In diesem Augenblick stürzte der Fremde Plötzlich vor, als wollte er seinem Gegenüber den Gegenstand entreißen: doch fuhr er sogleich wie- der zurück: Locatclli hatte den blitzenden Lauf eines Revolvers erhoben und lachte so gel- lend auf, daß cs Roger eiskalt übcrlief.
Nun brach der Besucher plötzlich vor Lo- catelli in die Knie und flehte ihn mit erhöbe- nen Händen an; hierbei wendete er sich zur
Seite, so daß Roger sein Gesicht erkennen konnte: es war Philipp Tandy.
Mit gespannter Aufmerksamkeit schweiften Rogers Blicke zwischen dem Italiener und besten Gegenüber hin und her. Mit einem Male bemerkte er etwas, das ihn vor Schreck erstarren ließ: Der Vorhang, der das Zimmer Locatellis rückwärts abfchloß, begann sich ganz unmerklich zu bewegen. Langsam öffnete sich ein kleiner Spalt, und Roger sah, daß ein Augenpaar mit bösem, funkelndem Blick auf den knienden Danby starrte.
Ein plötzliches Gefühl von Schwäche überwältigte Roger: Er wußte, daß er sofort zurück müsse, wenn er nicht Gefahr laufen wolle, das Gleichgewicht zu verlieren. Mit Anspannung aller seiner Kräfte gelang es ihm, den Rückzug anzutrcten und wieder wohlbehalten bei dem Fenster Johnstons anzulangen. wo ihn dieser bereits besorgt erwartete, um ihm beim H?rcinsteigen behilflich zu sein.
„Gott sei Tank, daß Sie wieder da sind, Mr. Denison! Wir haben Todesängste anSge- standen! Aber jetzt sehen Sie sich nur gleich in den Lehnstuhl und trinken Sie einen Whisky. Sie sehen ja erbärmlich aus!"
Als Roger nach einiger Zeit seine Kräfte wieder erlangt hatte und von neuem an die Wand eilte, mußte er sich alsbald überzeugen, daß der Auftritt nebenan mittlerweile irgendein Ende gefunden hatte: Es war still geworden, und ein Blick aus dem Fenster zeigte, daß auch das Licht in Locatellis Zimmer erloschen war.
Es hatte fast den Anschein, als habe sich das Schicksal gegen Rogers Morgcnschlaf ver. schworen. Er war am Abend zuvor ziemlich spat von einem Diner im Hause Karakerian zurückgckehrt, wo er von Divian für längere
Zeit Abschied genommen hatte. Das junge Mädchen stand im Begriff, auf der Jacht ihres Vaters eine Mittelmeerreise zu unter- nehmen, da der Arzt ihr einen Luftwechsel angeraten hatte.
Roger war deshalb noch recht unausgeschlafen, als seine Haushälterin bei ihm pochte. ' '
„Es ist ein junger Herr da, der Sie unbedingt zu sprechen wünscht", sagte sie erklärend. „Ich wußte aber nicht, ob ich ihn hereinlassen sollte, er sieht aus, als ob er betrunken wäre. Sein Name ist Danby, sagte er."
„Danby?" rief Roger überrascht. „Lasten Sie ihn eintreten."
Gleich darauf erschien Danby. Er sah so verstört aus, daß Roger erschrocken auffuhr. Die Brust seines Frackhemdcs war zerknittert, seine Krawatte saß schief, und seine Lackschuhe waren staubig als hätte er einen weiten Fußmarsch/ hinter sich. In der Mitte seiner kreideweißen, eingefallenen Wangen brannten hellrote Mek- ken, und in den tiefliegenden Augen lag ein irres, wahnwitziges Mackern. Taumelnd wankte er auf einen Stuhl zu und ließ sich hineinsinken.
Roger sah seinen Besucher betroffen an.
„Was ist Ihnen, Danby? Was ist geschehen?" fragte er teilnahmevoll.
„Ich bin zu Ihnen gekommen, Mr. Dem- ^ son", erwiderte Danby mit einer müden, ton-: losen Stimme, „weil ich niemanden andern, habe, dem ich mich anvertrauen könnte. Seien Sie mir nicht böse deswegen."
Roger entsann sich der unheimlichen Szene,/ die er am vergangenen Abend beobachtet hattet „Schenken Sie sich ein Glas Whisky ein, dorh- aus der Karaffe, — Sie scheinen nicht ganz^ Wohl zu sein."
(Fortsetzung folgt)