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verantwort!. Schriftleitung: Zrieclrtch Hans Scheele Druck unä Verlag äer N. Oelschläger'schen Biickäruckerei.

Nr. 95

Montag, den 26. April 1926.

101. Jahrgang

Der deutsch-ruffischeBertrag unterzeichnet.

Rapollo und Locarno.

der Vertrag beim Völkcrbundssrkrctariat in Genf hinterlegt werden.

Der amtUchr Bericht über die Unterzeichnung.

LU Berlin, 26. April. Die Regierung gibt über die Un­terzeichnung des dentsch-russijchen Vertrages folgende amtliche Mitteilung aus:

"Die Abmachungen der Sowjetrrgicrnng, über die bekanntlich seit längerer Zeit verhandelt worden ist, sind im Laufe des Samstages im Auswärtigen Amt unterzeichnet worden und zwar auf deutscher Seite von dem Reichsminister des Auswär­tigen Dr. Stresemann, auf russischer Seite von dem Botschafter Krcstinsli. Der Wortlaut der Abmachungen wird voraussichtlich am Dienstag veröffentlicht werden"

Die Zustimmung des Neichskabinetts.

Wie wir crjahren, hat sich das Reichslabinett am Samstag vormittag mit dem deutsch-russischen Vertrag besagt und dem vorliegenden Text zugestimmt. Der Reichspräsident hat daraus dem Reichsaugenminister Vollmacht erteilt, den Vertrag zu un­terzeichnen.

Der Reichsaustenminister unterrichtete gleich nach der Unter­zeichnung die Parteiführer. Heute vormittag wird sich der Auswärtige Ausschuß des Reichsrates mit der Angelegenheit befassen, ebenso wird der Auswärtige Ausschuß des Reichstags zusammentreten, auf dessen Tagesordnung als erster Punkt der deutsch-russische Vertrag steht. Nach Abschluß der Beratungen des Neichsrats und des Auswärtigen Ausschusses wird der Text des Vertrags gleichzeitig in den verschiedenen Haupt­städten veröffentlicht werden. Der Vertrag besteht aus dem Hauptteil und Anhängen, die gewisse Deklarationen zu Fragen enthalten, die mit dem Inhalte des Vertrages in Zusammen­hang stehen. Schon daraus ergibt sich, daß der Text ziemlich lang ist.

Aus dem Inhalt des Vertrags.

Wie von parlamentarischer Seite verlautet, enthält das eigentliche Dokument vier Bestimmungen. Nach diesen sichern sich erstens beide Vcrtragsteile Neutralität für jeden Angriff zu, der nicht von einer der beiden Parteien herbeigeführt ist.

Zweitens wird vereinbart, daß Deutschland entsprechend sei­ner bereits in den Locarnoverträgen festgelegten Auffassung an wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen des Völkerbunds gegen Ruß­land sich nicht beteiligt, wenn der deutsche Vertreter einem sol­chen Beschluß des Völkerbundes nicht zugestimmt hat.

Drittens wird das bereits im Rapallovertrag vereinbarte deutsch-russische Freundschaftsverhältnis bekräftigt durch Förde­rung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen und endlich ist für etwaige Streitfragen, die sich für den Vertrag besonders aus Deutschlands Bindung mit Locarno und Eens ergeben könnten, die Anrufung einer Schiedsinstanz vereinbart.

In der Anlage werden die einzelnen Vertragsbestimmungen erläutert. Wie wir weiter hören, hatten sich die Verhandlungen über diese Punkte und ihre notwendige Anpassung an die Ar­tikel 16 und 12 der Völterbundssatzungen außerordentlich schwie­rig gestaltet. Eine Einigung konnte erst am Samstag auf der Basis erreicht werden, daß die endgültige Entscheidung jeweils von Fall zu Fall getroffen werden könnte. Am übrigen soll

Aeberweisrrrrg an den Reichstag.

TU Berlin, 26. April. Amtlich wird bekannt gegeben:

Die Reichsregicrung hat beschlossen, den im Volksbegehren verlangten Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Für- stenvermögcn dem Reichstag zu unterbreiten. Demgemäß hat der Reichöminister des Innern eine entsprechende Vorlage an den Reichstag gemacht, die am Samstag nachmittag dort eingcgan- gen ist. Die Vorlage enthält einen Bericht, der das Zustande­kommen des Volksbegehrens festste!». Dem Bericht sind vier An­lagen beigefügt, nämlich der Gesetzentwurf, eine Uebersicht über das Eintragungscrgebnis, eine Darlegung der Reichsregienmg zu dem Gesetzentwurf und eine gutachtliche Aeußcrung zu der Frage der Verfassungsmäßigkcit dieses Entwurfes."

Die Darlegung der Rcichsrcgiernng führt aus: «Die enffchädigungslose Enteignung des gesamten Vermögens der Fürsten, wie sie der Entwurf Vorsicht, wider­spricht den Grundsätzen, die in einem Rechtsstaat« die Grund­lage für jeden Gesetzgebungsakt zu bilden haben.

Die Reichsregierung vermag daher den Inhalt des Ent­wurfs nicht als brauchbare Unterlage für die Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Fürstenhäu­sern anzusehen und spricht sich auf das entschiedenste gegen die Annahme des Entwurfes durch den Reichstag aus.

Dagegen kann nach Ansicht der Reichsregierung ein« ange­messene Regelung der Auseinandersetzungsfrage nach den Grundsätzen des zm Zeit der Beratung des Rechtsausschuffes ^

Erklärungen Litwinoms zum Vertragsabschluß.

TU Berlin, 26. April. In der gestrigen Schlußsitzung des Zentral-Exekutivkomitees der Sowjetunion, der auch der deut­sche Botschafter Grcff Brockdorff-Rantzau beiwohnte, hielt der stellvertretende Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten, Litwinow eine längere Rede über die auswärtige Politik der Sowjetregierung, in der er u. a- ausführte:

Die gegenwärtige weltpolitische Lage werde gekennzeichnet durch ein« Diskreditierung des Völkerbundes und eine Erschüt­terung der Locarnopolitik bei der letzten Völkcrbundstagung. Die Tatsache, daß man es der Sowjetunion unmöglich gemacht habe, an den Arbeiten der vorbereitenden Ausschüsse der Ab­rüstungskonferenz teilzunehmen, habe gezeigt, daß die Führer des Völkerbundes bewußt darauf hinarbeiten, daß die Arbeiten die­ses Ausschusses nicht zum Ziele führten In Berlin sei der deutsch-russiche Vertrag unterzeichnet worden. (Starker Beifall der Versammlung.) Dieses neue Abkommen beruhe auf der Ueberzeugung der Regierungen beider Länder, daß es im In­teresse beider Länder liege, die auf gegenseitigem Vertrauen be­ruhende Freundschaft zu festigen. Der Vertrag enthalte keine Geheimnisklauseln und es bestünden keine Geheimprotokolle als Ergänzung zu ihm- Der Berliner Vertrag stelle lediglich eine Präzisierung des-Vertrages von Rapollo dar. Die Sowjetunion könne, trotzdem sich ihre internationale Lage bedeutend gefestigt habe, die Möglichkeit kollektiver Angriffe auf ihre Sicherheit nicht außer acht lassen. Die Verminderung einer solchen Gefahr bedeute zugleich eine Festigung für den Weltfrieden. Wenn alle Staaten der Welt die gleiche Politik verfolgen würden, wie sie indem türkisch-russischen und deutsch-russischen Vertrag zum Aus­druck komme, würde dies für die Sicherung des Weltfriedens un­endlich mehr bedeuten, als alle bisherigen und künftigen Maß­nahmen des Völkerbundes auf diesem Gebiete. Werde mit Lo­carno die Bestiedung Europas erstrebt, so müßte jedermann dm Abschluß des deutsch-russischen Vertrages begrüßen. Wenn aber der Verdacht der Sowjetregierung begründet sei und Locarno den Zweck verfolg«, einen Block gegen die Sowjetunion zu schaf­fen und diese zu isolieren, so widerspreche der in Berlin Unter­zeichnete Vertrag einem solchen Geiste von Locarno. Die Ge­währung eines deutschen Kredites an Rußland in Höhe von 306 Millionen Reichsmark sei ein günstiges Anzeichen für die Festi­gung der Zusammenarbeit beider Länder. Litwinow wies dann auf das Erstarken der Tendenzen zugunsten einer Verständigung mit der Sowjetunion in dm Vereinigten Staaten hin, mit denen die Meinungsverschiedenheiten nicht besonders groß seien. Die Beziehungen zu England seien leider unverändert, doch, wiesen einige offizielle Erklärungen Anzeichen einer gewissen für die Sowjetunion günstigen Wendung auf. Die Erneuerung des polnisch-rumänischen Vertrages vermindere die Verständi­gungsausfichten mit Polen.

des Reichstags unterliegenden Entwurfes eines Gesetzes über die vcrmögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Län­dern und den vormals regierenden Fürstenhäusern (sogenann­ter Kompromißentwurf) erfolgen. Die Regierung wird ihrer­seits in Verfolg ihrer Erklärung vom 26. Januar 1926 das Zustandekommen eines Kompromißentwurfes mit allen Mitteln fördern und hofft, daß auf diesem Wege für die Auseinander­setzung zwischen Fürsten und Ländern ein« Rechtsgrundlage ge­schaffen wird, durch die sich der weitergehende Gesetzentwurf des Volksbegehrens inhaltlich erübrigt."

Einberufung der Reichstagsstaktionm-

Die Reichstagsfraktionen, die nun zu den neuen Borschlägen in der Frage der Fürstenabfindung Stellung zu nehmen haben, sind für den Beginn dieser Woche einberufen worden. Heute abend versammeln sich bereits die Deutschnationalm, am Diens­tag die Fraktionen des Zentrums, der Deutschen Volkspartei und der Demokraten. Die übrigen Reichstagsfraktionrn treten erst am Mittwoch zusammen.

Die Beratungen übe« da« Kompromiß.

Der Paragraph 2 des Kompromisses im Rechtsausschuß teilweise angeuouunen.

TU Berlin, 26. April. Im Rechtsausschuß des Reichstages widersprachen die Kommunisten der Fortführung der sachlichen Beratung des Fürstenkomprormsses, da lediglich eine Bespre­chung Wer die Geschäftsvorlage auf der Tagesordnung stand. Darauf wurde ei« Vertragsantrag angenommen, und «ine neue Wtzung für 10 Minuten Ämter anbrraumt. Darauf wurde die Beratung de» Paragr. L dr» Kvmpromißentwurfe» fortgesetzt.

Tages-Spiegel.

Der deutsch- russische Vertrag wurde am Samstag nachmittag in Berlin unterzeichnet.

*

Die Reichsregierung gibt amtlich bekannt, daß der Entwurf für die Fürstenenteignung eingebracht wurde; gleichzeitig nimmt sie Stellung für den Kompromißcntwurf.

In Moskau sprach Litwinoff in der Zentral-Exekutive über Rußlands Außenpolitik und den deutsch-russischen Vertrag.

Die vorbereitende Kommission für die internationale Wirt­schaftskonferenz wird heute in Genf zusammentreten.

In Triest, Venctien und Udine kam es zu Kämpfen d«r An­hänger Farinaccis mit dem offiziellen Faschismus.

*

In Moskau wurden durch eine schwere Hochwasserkatastrophe 500 Häuser überschwemmt. 28 880 Menschen sind obdachlos.

Der Abs. 1 des Paragr. 2 sollt« durch eine dritte Lesung im Ausschuß ersetzt werden. Die Abs. 27 des Paragr. 2 wurden nun in der Kompromißfassung angenommen. Dafür stimmten die Deutfchnationälen mit Ausnahme des Abg. Everling, wäh­rend sich die Sozialdemokraten der Abstimmung enthielten. Die angenommenen Absätze regeln ebenso wie der abgelehnte Abf. 1 des Paragr. 2 die verschiedene Zuständigkeit des Reichssonder­gerichtes. Die Abstimmung über den letzten Absatz des Paragra­phen 2, der bestimmt, daß in den nach der Staatsumwälzung be­reits erfolgten Auseinandersetzungen auf übereinstimmenden An­trag der Parteien vom Reichssondergericht eine neue Gesamt- auseinanbersetzung vorgenommen wird, wurde auf Antrag der Deutschnationalen ausgesetzt. Darauf gab der preußisch« Finanz­minister Höpker-Aschhoff eine ausführliche Darlegung des Stand­punktes der preußischen Regierung zu dem Kompromiß.

Sperrgesetz «. Aufwertungsbegehren

TU Berlin, 26. April. Nachdem der Sparerbund beschlossen hat, ein Bolksbegehr über die weiter« Aufwertung ohne Rück- stcht aus das von der Regierung genante Sperrgesetz einzu­bringen, ist die Frage aufgetaucht, ob und wie weit die Ein­bringung des Bolksbegehrs angesichts des Standpunktes der Re­gierung juristisch möglich ist. Die Reichsregierung ist bekannt­lich der Anficht, daß ein Volksbegehr über die Auswertung eine Angelegenheit des Haushaltsplanes sei und daher nur vom Reichspräsidenten eingebracht werden könnte. Von zuständiger Stelle wird nun hierzu erklärt, daß praktisch der Zeitpunkt der Ausführung des Begehrs entscheidend sei, daß aber für die Reichsregierung keine Verpflichtung bestehe, das beantragte Be­gehren sofort zur Ausführung bringen zu lassen. Sie kann da­her sehr wohl die vorherige Erledigung des Sperrgesetzes ah- warten. _

Die Aussichten

der Genfer Wirtschaftskonferenz.

TU Genf, 26. April. Zu der am Mittwoch beginnenden Ta­gung der Kommission zur Vorbereitung einer Weltwirtschasts- konferenz sind 30 Delegiert« der verschiedensten Staaten von Europa eingetroffen. Am Sonntag mittag fand eine Bespre­chung Lei dem Direktor der Wirtschaftsabteilung des Völker­bundes Sir Arthur Saalter statt, an der die namhaftesten Dele­gierten teilnahmen. Zur Debatte stand das Programm der Ar­beiten der Kommission. Soweit sich jetzt übersehen läßt, find die meisten Delegationen ohne feste Richtlinien nach Genf ge­kommen, sodaß zur Stunde noch völlige Unklarheit darüber herrscht, welche Probleme zur Erörterung gelangen werden. Auch das Völkerbundssekretariat hat stärkste Zurückhaltung geübt, um nicht den Eindruck zu erwrcken, als beabsichtige es, durch vor­bereitende Arbeiten den Gang der Verhandlungen zu beein­flussen. Die größte Gefahr für die Konferenz liegt in ihrer völligen Progmmmlostgkeit und damit in der Möglichkeit, daß die Debatten sich ins Uferlose ausdehnen werden. Es ist selbst­verständlich, daß fast alle Wirtschaftsprobleme zur Sprache kom­men, die die einzelnen Völker berücken und die st« ohne fremde Hilfe nicht lösen können.

Um die türkischen Rüstungen.

Eine Erklärung der Berliner türkische« Botschaft.

TU Berlin, 26. April Die türkische Botschaft in Berlin teilt mit: In den letzten Tagen wurden durch die europäische Presst alarmierende Nachrichten über die Türkei verbreitet. Daraus bezugnehmend legt die türkische Botschaft in Berlin Wert dar­auf, die wirkliche Sachlage folgendermaßen darzustellen: Die gegenwärtigen internationalen Beziehungen der türkischen Re­publik sind normal und vom Geiste der Freundschaft getragen. Die Türkei unterhält zu allen ihren Nachbarn und allen Mäch­ten freundschaftliche Beziehungen. Die Nachrichten über eine angebliche Mobilisation in der Türkei treffen nicht zu. E» fin­den nur die alljährlichen große« Manöver statt, die jetzt nach Westauatolien verlegt find.

Der Gesetzentwurf zur Fürstenabfindung.