kricheinungswetser rüglich mit Ausnahm« der Sonn- und Festtag«

Anzeigenpreis:

«) im Anzeigenteil: die Sette 15 Soldpfenntg« d) im Reklametetl: die Seil« 50 Soldpsennig,

Auf Sammelanzeigen kommen 50*/, Anschlag

Für Platzvorschriften kann keine Sewdhr übernommen werden

««richtistaml für drtd« r«t!»

mc-n-

ümts- unä llnzeigeblalt für äen Oberamtsbezirk Calw.

MMLSttat

'M

-'

vezugsprets:

2nderStadt4t)6oldps«nntg« wScheMltch mit l?rdgerlobn Post-Sezugrprrtr 40 Sokd- piennige ohne Bestellgeld

Schluß der Anzeigen­annahme S Uhr vormittags

2n §üü«n SLwalt

besteht kein Anspr«ch ans Lteserunp «kr Settrmg vcker auf L/Ktzahluag L« Ve-ugrprrise»

Fenisprecher Nr S

verantwortl. Lchriftleitung: Friedrich Han» Scheel« Druck und v»rlag der A. Oelschldger'schen Suckidrnckrerei.

Nr. 92

Donnerstag, den 22. April 1926.

101. Jahrgang

Volksbegehren und

Ein Beschluß der Reichsregierung.

skin Volksentscheid in der Aufwertungsfrage nur auf Veran­lassung des Reichspräsidenten möglich.

TU Berlin, 22. April. Amtlich wird zu der gestrige» Kabinrttsberatnng mitgcteilt:

Zur Vermeidung von Zweifeln hat die Reichsrrgicrung be­schlossen, den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch de» klargestellt wird, daß rin Volksentscheid über die Gesetzentwürfe, die dir Folgen der Geldentwertung regeln sollen, nur durch den Reichspräsidenten veranlaßt werden kann- Durch diese Regelung wird die Frage der Auseinander­setzung der Länder mit den ehemals regierende» Fürstenhäuser und damit das bereits schwrberrde Bolksgesetzgebungsverfahren nicht berührt. Rur reichsrechtlich ist der Weg der Volksgcsetz- gebung insofern beschränkt, als über den Haushaltsplan, über Abgabengesetze und Besoldungsordnungen nur der Reichspräsi­dent einen Volksentscheid veranlassen kann. Damit sind auch Ge­setzentwürfe der brzeichneten Art dem Volksbegehren entzogen. Dies ist geschehen, weil derartige Gesetze nicht airs dem Zusam­menhang mit dem gesamten Steuer- und Wirtschaftöplan herausgenommcn werden könne». Die vor und während der Geldentwertung begründeten Rechtsverhältnisse sind im Auf­wertungsgesetz und im Gesetz über die Ablösung öffentlicher An­leihen im Zusammenhang geordnet. Der Gesamtkomplex dieser Gesetze bewegt maßgebend den Haushalt des Reichs und Fi­nanzausgleich zwischen Reich, Länder» und Gemeinden, wie überhaupt daS gesamte öffcstilichc Finanzwesen. Er ist insbe­sondere au chdic Grundlage unserer Währung. Solche Gesetze müßten, wenn nicht die ganze deutsche Wirtschaft auf das ver­hängnisvollste erschüttert werden soll, dem Haushaltsplan und den Abbaugesetzen gleich geachtet werden. Bei sinngemäßer Aus­legung des Art. 73 Abs. 4 der Reichsverfassung müßten daher Gesetze, die die Folgen der Geldentwertung regeln, hinsichtlich der Volksinitiative den gleichen Bestimmungen unterworfen sein, wie Gesetzentwürfe, die den Haushaltsplan und die Abgaben­regelung unmittelbar zum Gegenstand haben.

*

Aufwertungsgesetz.

Die Ausschutzdebatte

über das Abfindungsgesetz.

Paragraph 1 angenommen.

TU Berlin, 22. April. Der Rechtsausschuß des Reichstages trat gestern in die Spezialdebatte über den Kompromißentwurf für die Fürstenabfindung ein. An der Abstimmung wurde der Paragraph 1 des Koinpromiß-ntwurfes in unveränderter Fas­sung angenommen. Dafür stimmten die Vertreter des Zen­trums, der Deutschen Volkspartei, der Demokraten und der Wirtschaftlichen Vereinigung. Dagegen stimmten die Völkischen und Kommunisten. Der Stimme enthielten sich die Deutsch­nationalen und die Sozialdemokraten. Ein Vertreter der Baye­rischen Volkspartei war bei der Abstimmung im Ausschuß nicht anwesend.

Der Paragr. 1 hat folgende Fassung: Für die vermogensrecht- liche Auseinandersetzung und der sonstigen in Paragr. 2 bezeich- neten Streitigkeiten Plüschen einem deutschen Land« und den Mitgliedern des Fürstenhauses, das bis zur Staatsunuvälzung im Jahre 1918 in dem Lande regiert hat. wird ein Reichsson- dergrricht bestellt. Vorsitzender des Rcichssondergerichtes ist der Präside ntdcs Reichsgerichts. Sein Stellvertreter ist ein Se- natsprasident beim Reichsgericht. Der Sitz des Gerichts ist Leip­zig. Das Reichssondergericht entscheidet in der Besetzung durch 9 Mitglieder. Den Vorsitz führt regelmäßig der Präsident des Reichsgerichts, nur im Falle seiner Behinderung sein Stellver­treter. Der Reichspräsident ernennt auf Vorschlag der Reichs­regierung den Stellvertreter des Vorsitzenden, die 8 weiteren Mitglieder und die notwendigen Stellvertreter. 4 von den weiteren Mitgliedern und deren Stellvertreter müssen Mitglie­der von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsgerichten des Reiches oder der Länder sein. Die Mitglieder des Reichsson­dergerichts sind unabsetzbar. Der Ausschuß vertagte sich sodann auf Donnerstag.

Der Gesetzentwurf über den Volisemschejd.

TU Berit,:. 21. April. Nachdem der Rcichswahlleitcr am 19. April 1929 dem Reichsminister des Innern das Ergebnis des Volksentscheidsgesetzes mitgeteilt hat, hat der Reichsminister des Innern gestern dem Neichskabinett wegen Einbringung des begehrten Gesetzentwurfes beim Reichstag eine entsprechende Vorlage gemacht.

Tages-Spiegel.

Die Reichsrrgicrung hat einen Gesetzentwurf geschaffen, denizro folge ein Volksentscheid über die Abänderung der Auswcr- tuugsgesctze nur auf Veranlassung des Reichspräsidenten vor­genommen werden kann.

In der gestrigen Ausschußdebattc über das FürstcnaLfindungS- gesetz wurde 81 des Kompromisses (Enteignung eines Reichß-- sondcrgerichtS) in unveränderter Fassung angenommen.

Die mecklenburgische Regierung ist in der gestrigen Landtags- sihung gestürzt worden.

Im bayerischen Landtag richtete ein Redner der Bayerische,: Volkspartei heftige Angriffe gegen die Wirtschaftspolitik de? Reiches.

Im englischen Parlament fand eine Nntersuchungsdebattr übe, die Bcsatzungsfrifien im Rheinland statt, wobei Chamberla«, sich mit Ausflüchten behalf.

Der Sowjetbotschaftcr Rakowski hat gestern mit Briand dir Wirkung des deutsch-russischen Vertrages auf die Sowjet­beziehungen zu Frankreich besprochen.

«h

Das internationale Arbeitsamt in Geuf ist gestern zu seiner 31. Tagung zusammengetreten.

Bei einer Beschießung aufständischer Dörfer iu Syrien durch französische Flugzeuge wurden 18 Bewohner gelötet. Ber» schirdene Stämme haben sich daraufhin unterworfen-

Der spanische Botschafter Quinones de Leon hatte erneut eine Aussprache mit Briand über die Wiederaufnahme der Vor­besprechungen mit den Delegierten Abd el Krims.

Der Karlsruher Landrat Schaible ist infolge eines Mißverständ­nisses bei einem Besuch i« Paris verhaftet worden. Er be­findet sich wieder in Freiheit-

Zu den deutsch-russischen Verhandlungen.

Botschafterbesprechungen in Paris.

TU Paris, 22. April. Briand hat gestern nachmittag den russischen Botschafter in Paris Rakowski empfangen, um mit ihm über den deutsch-russischen Vertrag zu konferieren. Im späteren Verlauf des Nachmittags sprach der rumänische Botschafter am Quai d'Orsay vor. Die stattgefundcne Aussprache bezog sich, wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, gleichfalls auf den deutsch-russisch n Vertrag.

Die englische Regierung wartet ab.

TU Loa-on, 22. April. Der diplomatische Korrespondent de« Daily Telegraph" bringt wieder eine lange Betrachtung über die Bedeutung des deutsch-russischen Abkommens. Er hebt zu­nächst die Gefahr künftiger Verwicklungen hervor, die aus diesem Vertrag entstehen könnten. Aber trotzdem sei man in engli­schen politischen Kreisen zurzeit abgeneigt, deswegen auf Berlin einen Druck auszuüben. Erst wenn der Vertrag veröffentlicht sei, werde sich die Möglichkeit für diplomatische Anmerkungen er­geben und zwar in der Zeit zwischen Unterschrift und Rati­fikation. England besitze die moralische Stellung und den Ein­fluß. um seine Wünsche durchzusetzen. Es müsse aber dabei be­rücksichtigt werden, daß die deutsch-russischen Verhandlungen nicht nur auf Deutschland Enttäuschung in Genf, sondern auch auf die Verträge, die zwischen Italien, Frankreich. Serbien und Rumänien abgeschlossen worden seien und ihre Spitze direkt ge­gen Deutschland richteten, zurückzuführen seien. Besonders sei der polnisch-rumänische Earantievertrag in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Zum Schluß behandelte der Korrespondent die Frage, ob der neue deutsch-russische Vertrag nach Artikel 8 der Völkerbundsstatuten auch beim Volkerbundssekretariat registriert werden müsse. Diese Registratur sei in dem Falle, daß es sich um einen Vertrag zwischen Völkerbundsmitgliedern handle, obli­gatorisch. Indessen sei es zweifelhaft, ob der Artikel auch rückwirkende Kraft Hab«.

Dom Völkerbund.

TU Paris, 21. April. Der Delegierte Argentiniens im Fi­nanzkomitee des Völkerbundes, Dr. Oria, ist am Montag in Paris eiygetroffen. In einer Unterredung erklärte er, daß die argentinische Republik, die sich seit 8 Jahren von den Bera­tungen des Völkerbundes ferngehalten hat, bald ihren Platz in Genf wieder einnehmen werde. Wenn sich Argentinien seinerzeit zurückgezogen habe, so sei dies geschehen, weil es ein« groß­zügig, Reform de» VAkerLundsrates und die Bildung «ine» Mrtschaftsorganismus für notwendig schalten habe,

Die Besatzungsfristen im Rheinland.

Üntersuchungsdebatte

im engl. Parlament.

Ausflüchte Lhamberlains.

TU Berlin, 22. April. Wie die Morgenblätter aus London melden, fragte Po nsonby, ob die Regierung in Anbetracht der Tatsache, daß die Votschafterkonfcrenz gegenüber dem Völ­kerbundsrat festgestellt habe, daß Deutschland seine Entwafs- nungsverpslichtungen erfüllt hat, nunmehr den alliierten Mäch­ten die Abkürzung der Besatzungsfristen im Rheinland Vor­schlägen werde. Lhamberlain erwiderte: Die betreffende Er­klärung wurde dem Parlament seinerzeit vorgelegt, und ich kenne ihren Inhalt, aber der Fragesteller zitiert die Erklärung der Botschafterkonferenz vom 6. März ds. Is. versehentlich falsch. Die Botschafterkonferenz hat nicht erklärt, daß Deutsch­land seine Verpflichtungen hinsichtlich der Entwaffnung erfüllt hat. Diese Feststellung bedeute etwas anderes. (!) Um ir­gendwelche Einwände gegen die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund auf Grund der Bestimmungen im Art. 1 Abs. 2 des Bölkerbundspaktes, der für die Aufnahme neuer Mitglieder maßgebend ist, zu verhindern, hat die Botfchafierkonferenz er­klärt, nach ihrem besten Wissen biete Deutschland effektiv Garan­tien für seine ehrlichen Absichten zur Erfüllung seiner vertrag­lichen Verpflichtungen. Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dieser Feststellung und den befriedigenden Garantien für die Erfüllung der deutschen Verpflichtungen gemäß der Er­klärung vom 16. Juni 1919. Ponsonby muß mir die Bemerkung gestatten, daß ich mir keinen ungünstigeren Augenblick (!) den­ken kann, um eine so weitreichende Diskussion zu veranlassen und keinen Augenblick, in dem eine Erklärung meinerseits den Problemen weniger dienlich sein kann, die Ponsonby im Auge hat und die die britische Regierung niemals aus dem Gesichts­kreis verloren hat. Kennworthy fragte, ob man die Auf­fassung haben müsse, daß es für einen Staat unmöglich sei, voll­berechtigtes Mitglied des Völkerbundes zu sein, während trotzdem rin Teil des Landes durch die Truppen anderer Völkerbunds- Mitglieder besetzt sei. Chambcrlain antwortete, es bestehe keine Verbindung (!) zwischen der vorgebrachten Frage und der aus der Tagesordnung stehenden Frage und ebenso keine zwischen Kennworthys Frage und der Artwort, die er (Thamberlain) erteilt habe. Wedgewood fragte, ob dt« in der Erklärung von ISIS niedergelegien Grundsätze zur Durchführung gebracht

würden, sobald die in der Erklärung erwähnten Bedingungen zur Zufriedenheit der britischen Regierung erfüllt seien, und ob tatsächlich die britische Regierung sich noch an die 1919 abgege­bene Erklärung halte. Chambcrlain antwortete: Die Erklä­rung von 1919 war eine Erklärung über die damals bestehenden Absichten der drei Regierungen. Es war keine Erklärung, auf die sich die deutsche Regierung zu berufen ein Recht hatte. Er fügte hinzu, er habe bereits fcstgestellt, daß er nicht zu weiteren Aeußerungen zu diesem Thema gedrängt werden möchte und daß seiner Ansicht nach kein ungünstigerer Augenblick für die Dis­kussion dieser Frage gewählt werden könne und kein Augenblick, der den Bestrebungen weniger dienlich sein könne, die Wedge­wood im Auge Hab«.

Die Stellung Amerikas

zur Arüstungskonferenz.

TU Rewyork, 22. April. Staatssekretär Kellogg hielt bei einem Festessen der Associated Preß eine Rede, in der er u. a. erklärte, Amerika würde an der Genfer vorbereitenden Abrü­stungskonferenz teilnehmcn, weil sie im Rahmen amerikanischer Politik liege. Amerikas Delegierte würden ihren ganzen Ein­fluß dahin geltend machen, daß sich die Erörterungen über die Abrüstung in praktischen Linien bewege und damit eine Er­gänzung zur Washingtoner Konscrenz bildeten. Der Bauwett- bvwerb müsse sich auch auf die von der Washingtoner Konferenz nicht eingegrisfenen Schiffsgattungcn beziehen. Die französischen Abrüstungsvorschläge würden beispielsweise Amerika und Eng­land benachteiligen, weil sie weniger reichen Nationen erlaub­ten, größere Armeen zu besitzen. Amerika beabsichtige die Ein- berujuirg einer neuen Seeabrüstungskonferenz, wenn die Gen­fer Konferenz fehlschlage. Ueber die Aussichten der Genfer Kon­ferenz zeigte sich Kellog keineswegs optimistisch und erklärte, die Genfer Konferenz könne lediglich den Zweck haben, Vor­schläge für die Zukunft zu machen. Wenn ein einzelner Schritt auf dem Wege zur Abrüstung auch klein sei, so habe er doch für die Herbeiführung des Weltfriedens größeren Wert als alle schiedsrichterlichen und ähnliche« Pläne, die theoretisch vielleicht glänzend seien, aber auf die bestehenden Weltverhältniffe kein« Rücksicht nehmen. Obwohl Amerika selbst für die Landabrüstung nicht viel tun könne, begrüße es doch all« Schritte anderer Mächte aus dem Wege, di« LoAabriistung herbeizuführrn.