Mmtliche Sekanntmachm»g«G
StadtCalw
Stadtgürtenkonzert
Am Sonntag, den 16. Juli 1939, findet vormittags von 11—12 Uhr bei günstiger Witterung im Stadtgarten ein
Konzert der hiesigen Stadtkapelle
statt. Zum Besuch wird eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Der Bürgermeister: Göhner.
Beerenverbot
Das Sammeln von Heidelbeeren ist in den Privat- und Gemeindewaldungen auf Markung Zwerenberg und Martinsmoos für Aus» wärtige, mit dem Bemerken, daß dieselben erst jetzt vereinzelt zu reisen beginnen, bis 31. Juli verboten.
Im Betretungssalle werden die Beeren abgenommen.
Zwerenberg-Marlinsmoos Die Bürgermeister.
Hauplkörung für Ziegenböcke
Die Hauptkörung für Ziegenböcke findet für die nachstehend aufgeführten Gemeinden im Kreis Calw am Freitag, den 21. Juli 1939 statt. Zu dieser Hauptkörung sind sämtliche in diesen Gemeinden befindlichen 6 Monate alten und älteren Ziegenböcke vorzuführen. Von der Vorführung entbunden sind solche Ziegenböcke, die in den nächsten 5 Monaten bei einer Sonderkörung vorgeführt werden sollen.
Die Hauptkörung wird als Sammelkörung an folgenden Orten durchgeführt:
in Calw auf dem Brühl am Freitag, den 21. Juli 1939 um 14.39 für die Gemeinden Calw, Altburg, Althengsiett, Hirsau, Neubulach, Stammheim, Unterreichenbach, Liebenzell, Oberreichenbach.
Alle zu körenden Ziegenböcke sind bis spätestens 18. Juli 1939 unter Angabe des Besitzers, der Ohrnummer und des Geburtstages und unter Beifügung des Körbuchs mit Abstammungsnachweis durch die Bürgermeister beim Köramt der Landesbauernschaft Württemberg, Stuttgart, Marienstr. 23 anzumelden. Die Formulare zur Anmeldung gehen den Bürgermeisterämtern durch das Köramt Württemberg zu. Für Gemeinden, in denen sich keine zur Körung vorzuführenden Böcke befinden, ist auf den genannten Vordrucken Fehlanzeige zu erstatten.
Für Tiere, die wegen Krankheit nicht vorgejnhrt werden können, ist ein oberamtstierärztliches Zeugnis aip Körort vorzulegen.
Rach 8 29 der 1. Verordnung zur Förderung der Tierzucht vom 26.5.1936 wird mit Geldstrafe bis zu 150.— bestraft, wer vor
sätzlich oder fahrlässig entgegen den Vorschriften dieser Verordnung einen Ziegenbock nicht auf der Hauptkörung vorführt.
Bürgermeister und Ortsbauernführer sind verpflichtet, bei der Hauptköruntz, die für ihre Gemeinde angesetzt ist, am Körort anwesend zu sein.
Personen aus Sperr- und Beobachtungsgebieten haben keinen Zutritt. Böcke, deren Standort in ein Sperr- oder Beobachtungsgebiet fällt, sind zur Hauptkörung nicht zugelassen.
Ziegenböcke einer Gemeinde des Kreises, die Vorstehers zur Körung nicht aufgerufen find oder aus Seuchengründen nicht vorgeführt werden können, werden später gekört.
Calw, den 18. Juli 1939.
Der Laudrat: vr. H a e g e l e
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abends 8'/-—12 llkr Tanzabend
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Brettenberg, 14. Juli 1939
Todesanzeige
Tiefbetriibt teilen wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht mit, daß unser lieber Sohn, Bruder, Schwager, Onkel und Enkel
Karl Bürkle
im Alter von 25 Jahren durch Ungliickssall von uns genommen wurde.
Die trauernden Hinterbliebenen: Familie Matthä«» Bürkle, zum „Hirsch" Beerdigung Sonntag mittag 1 Uhr
Stammtzeim, den 13. Juli 1933
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme, die wir beim Heimgang unseres lieben Bater», Schwiegervaters, Bruders und Schwagers
3akob Maun
Straßenwaet a. D.
erfahren durften, sagen wir herzlichen Dank. Insbesondere danken wir der Krankenschwester für ihre aufopfernde Pflege, für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrers, für den erhebenden Gesang des Gesangvereins, die warmen Nachrufe und Kranzniederlegungen der Straßenwärter, der Kriegerkameradschaft und des Gesangvereins sowie allen denen, die ihn zu seiner letzten Ruhestätte begleitet haben.
Di« trauernden Hinterbliebenen
Liebelaberg, 15. Juli 1939
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher'Teilnahme di« wir beim Heimgang unserer tieben Mutter, Großmutter und Schwiegermutter
geb. Pfrommer
erfahren dursten, sagen wir unseren herzlichen Dank. Besonder» danken wir dem Herrn Pfarrverweser sär die trostreichen Worte sowie Herrn Hauptkeyrer Neu- weiter und dem gemischten Ehor fllr seinen erhebendm Gesang und allen denen, die sie zur letzten Ruh« geleitet habe».
Die trauernden Hinterbliebenen
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