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L Cie. in Stuttgart, quet 50 Pfg." heißen
» Anekdote«
ne, reichhaltige Anek> zur Unterhaltung für -. Sechzehn Hefte. 6 Hefte 80 H, gegen narken Francozusend- ruer'schen Buchhand-
tn Calw,
reift'säien Kierbrauerei. j
»err 14. Hlov.: g im Abonnement.!
Kenfterl'n! !
Akt von I. G. Seidl, von Lachner. ierauf:
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ührt zum Ziel.
2 Akten von Görner. i Schluß : ,
^eo. 135.
ArrÜ8- rmä InteNgenAkatt füe äen Mezirk
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Erscheint Dicnstcicj, Donnerstag und Samstag.
Die EinrücknuaSgcbühr ücnÄgt 9 ^ Pr. Spalte, und im Bezirk, sonst 12 L.
Samstag, den 15. November 1884.
Avom'-emerrisprets dalbjkhrüch 1 80 durch
dir Post bezogen irn Bezirk 2 80 «Z, sonst in ganz
Württemberg 2 „/L A)
Mmtkiekre Mc^unntmai^mnqen.
Calw.
AeksMiMachrmg, ketr. die MMkerwerkcherorrg
der Arbeiter.
An die Avöertev irrrö Avbeitgebev, sowie crn öre AvtsvoirfteHev des Wezivks. Nachdem das Statut für die Bezirkskrankenkasse mit dem Sitz in Calw, wie solches von dem von der Amtsversammlung hiezu eingesetzten Ausschuß festgestellt, und vom 11.—18. Sept. d. I. öffentlich ausgelegt wurde, durch Dekret der K. Kreisregierung vom 11. d. M. Z. 8106 genehmigt worden ist, wird hiemit angeordnet, äaß alle äem Krankevverfläierungszwang unter- kiegenäcn Personen, äurcki iftre Arbeitgeber bei äem Grtroorsteber ihre» Ae- säästiguagsvrtcs, innerbnkb 3 Tagen von äer ortsübkiäiea Äekanntmaämag äieses an, zur Kranbeaoerftcberung aazuzeigea sinä unä äaft fernerbin äer Ein- uaä Austritt jeder versicherungspflichtigen Person binnen 3 Tagen bei dem Ortsvorsteher uazumeiäen ist.
Versickeruagspskicktig filsd alle Personen, weklke iaaerbatb äes Oöeramts- bezirfts Takw gegen Gebakt oäer Loba befäiästigt finä:
1) in Fabriken, Bergwerken, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, kein: Eisenbahnbetrieb und bei Bauten,
2) im Handwerk und in sonstigen stehenden Gewerbebetrieben,
3) in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft rc.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, sofern die Verwendung nicht ausschließlich in vorübergehender Benützung einer nicht zur Betriebsanlags gehörenden Kraftmaschine besteht,
mit Ausnahme
1) derjenigen, deren Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist,
2) der Betriebsbeamten mit einem 6-/g für den Arbeitstag übersteigenden Lohn over Gehalt, sowie der in Betriebsverwaltungen des Reichs, eines Bundesstaats oder eines Kommunialverbandes -mit festem Gehalt angestsllten Beamten,
3) Mitglieder einer auf Grund des Titels VIII der Gewerbeordnung errichteten, den Anforderungen des K 73 des Krankenversicherungsgesetzes entsprechenden Jnnungskcankenkafse,
4) der Mitglieder einer auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1876 oder auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten, den Anforderungen des H 75 des Krankenversicherungsgesetzes entsprechenden Hilfskaffe,
5) der Mitglieder einer Betriebs- (Fabrik-) oder Baukranken- oder einer Knappschaftskasse.
des Arbeiters,
Die Grtsvorfteker haben die einkommenden Äamekäuagen in ein 8er zeieknift mit den Rubriken:
2 . Namen und Gewerbe des Arbeitgebers, k. Vor- und Zunamen o. Alter ä. Geburtsort s. täglicher Arbeitsverdienst s f. Bemerkungen,
zu bringen, dieses zu beurkunden und so zeitig hierher einzusenden, daß es spätestens am Donnerstag, äen 20. ä. M,, liier einkommt. Die fernerhin eingehenden An- und Abmeldungen von Arbeitern sind bis auf Weiteres zu sammeln und aufzubewahren.
Personen, welche als Mitglieder einer Jnnungskronkenkasse (oben Z. 3) oder einer der Vorschriften entsprechenden Hilfskasse (oben Z. 4) ihre Befreiung von äer Verpskiäituag, Mitgkieä äer Kezirkskrnnstenstaffe zu rvecäcn, in Anspruch nehmen wollen, haben dieß seiner Zeit bei dem Vorstand der Kaffs, oder den noch bekannt zu machenden Stellen geltend zu machen, sie sind aber vorerst äock anzumekäen, und vom Ortsvorsteher in das angeordnete Verzeichniß aufzunehmen, jedoch unter Eintrag der geltend gemachten Bis ungsansprüche unter der Rubrik „k. Bemerkungen."
Wer die hinsichtlich der Krankenversicherung ihm obliegende Pflicht der An und Abmeldung nicht nachkommt, wird mit 20 Mart bestraft, außerdem sind Arbeitgeber, welche ihrer Anmeldepflicht nicht genügen, verpflichtet, alle Aufwendungen aus eigenen Mitteln zu ersetzen, welche die Bezirkskrankenkaffe auf Grund der bestehenden Vorschriften, zur Unterstützung einer vor der Anmeldung erkrankten Person gemacht hat.
Die Grtsvorstekcr werden beauftragt, Vorstekeaäer aksbakä in lstren Ge- meinäen in ortsüblicher Weife bekannt zu machen, die Arbeitgeber nötigenfalls zur Anmeldung ihrer Arbeiter noch befoaäer« anszuforäera, und auf die pünktliche und zuverlässige Anlegung des Verzeichnisses, das als Wählerliste für die Wahl zur ersten Generalversammlung zu benützen ist, alle Sorgfalt zu verwenden, dasselbe auch rechtzeitig hierher vorzulegen.
Aus Gemeinden, in welchen versicherungspflichtige Personen nicht be- beschäftigt sind, sind Fekkanzeigea bis zum genannten Termin einzusenden.
Verzeichnisse, beziebuagsweife Fehlanzeigen, äie bi» zum Donnerstag, äen 20. ä. M., liier nicht einkommea, muffen am Freitag Vormittag äurch Wartboten abgebokt weräea.
Den 13. Nov. 1884. K. Oberamt.
Flaxland.
Calw. An öie ArrtsvorAeHev.
DieMigen Schultheißenämter, welche mit ihren Berichten über die Erledigung der Oberseuerschau- und Kaminfeger-Defekte im Rückstand sind, werden an deren Einsendung innerhalb 8 Tagen hiemit erinnert. Den 13. Nov. 1884. ' K. Oberamt.
F l a x l a n d.
JeuilLeLon.
Der Hol-erhof.
Eine Geschichte aus dem Volksleben von August Kutscher.
(Unbefugter Nachdruck wird gerichtlich verfolgt.) ^
(Fortsetzung.)
Ulrich schlug zornig auf den Tisch und sagte ziemlich derb:
„Aber Vater, so laß doch einmal den ewigen Singsang vom Heiraten; wenn wir einmal wollen, brauchen wir keine Ermahnung dazu!"
„An einer Braut wird es ja auch nicht fehlen" , warf der Lehrer in heiterer Weise ein.
„Unsereiner kann an jedem Finger zwei haben, wenn er will", erwiderte Ulrich, indem er sein Glas auf einen Zug austrank. „Freilich, Ihr werdet nicht leicht thun, denn die Mädel sind jetzt so gescheidt geworden, daß sie die schmale Kost nicht mehr sonderlich vertragen."
Born würdigte ihn keiner Antwort, eine solche Ausdrucksweise war ihm verächtlich; auch der Förster war peinlich berührt, und aus Bertha's blauen Augen zuckte ein zorniger Blitz. Nur die Holderhoferin nickte bei- Mig, 'während der Bauer beschwichtigend sagte:
„Rur nicht gleich grob, Uri, das sind nicht unsere Sachen, und Herr Mn .esti, Ehrenmann. Und daß wir jetzt von etwas Anderem reden: wie steift t.z'oenn mit dem Landtag, Heribert?"
Der Än^eredet? war froh, in ein anderes Fahrwasser einzulenken, und erzählt daß viele Wähler gerne einen Großgrundbesitzer in den Land-
tag schicken möchten. Uebrigens munkle man auch von dem Rentmeister Stengel, der nicht ganz abgeneigt zu sein scheine. Doch lasse sich über die ganfte Angelegenheit nichts sagen, es sei Alles erst im Werden und in gelinder Gährung.
Der alte Holderhofer versank in ein so tiefes Sinnen, daß ihm sogar die Pfeife ausging und ihn die Bäuerin mehrmals anstoßen mußte. Es blieb aber fast ganz erfolglos, und sie mußte wieder einen andern Faden zwirnen. Bertha hatte eben ihren Kopf aus ihre feine weiße Hand.gestützt, und der Goldreif mit dem Rubrnherz blitzte hell im Lichte.
Die Augen der Mutter blickten jetzt wie forschend nach der Hand des Lehrers, und ihre Mundwinkel zogen sich sehr nach unten, als sie etwas schneidend sagte:
Wie kommt es doch, Herr Lehrer, weil mir's gerad' einfällt, daß Ihr und meine Bertha auf und nieder den gleichen Ring traget?"
Bertha wurde rot und sah erstaunt nach dem Doppelgänger des Goldreifes, den sie noch nicht gesehen zu haben schien. Auch der Lehrer war etwas überrascht, sagte aber dann ruhig:
Das ist ganz einfach. Ich war letzthin bei dem Goldarbeiter in Murrheim, um eine Silbeitlappe an meiner Flöte reparieren zu lassen, und da fiel mir der schöne Ring auf. Ich kaufte ihn — das ist auch einem Junggesellen nicht verboten — und erfuhr erst nachher, daß die Tochter vom Holderhofe den gleichen Ring gekauft habe."
„So, das ist's", meinte wie erleichtert die alte Frau.
Bertha aber war seltsam berührt und konnte die Augen nicht von dem Zwillingsbruder ihres Ringes wenden.