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3 seiner Söhne len, ist weiter ines der Flücht- ivre habhaft z» keinem Hinder» cheinen mit dem sein; sie wer. n und sind in Deutschland und eine Ausliefer»

der holde Lenz ei uns Einkehr > gestaltet: bei über 1 o unter im Jahre 1847 mstag vor der tief, daß man 1847, wo Be- oaselbst blühten Lontrast bildete st, so daß man >ene Luiken um nv. Merk, in Heinkenbusch n traf er nun rf Vorhalt be­ne zwei Käme» :n sie von dem e brachten ihm )lge dessen der e kam zur ge«

Wittwe wurde uch Morphium i eingenommen mmer schwerer ung vermuthet

nes. Wirthen iche Begleitung iptsächlich aber Zuwiderhand- caft.

am Mittwoch,

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welche den in und die einge- i, welche die itiinen Sports e einer unbe« erhause anzu- hierschutzgesetze - dies gegen»

die Hand und n Zeit, seit er d erlebt, und

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, war er zu lken, für die Za, er stand ge, den See» ) schwer und und nimmer» größtentheils ängig zu sein. Gemüth ein»

das wahrhaft ch verringern, wollte er mit ch einer Weile t, kein Mittel Stelle zu er» r zu arbeiten.

Sie

Schon öfters haben wir Frauen und Mädchen klagen hören, daß nach Gebrauch dieses oder jenes empfohlenen Mittels anstatt Linderung vermehrte Schmerzen eingetreten Aus diesem Grunde möchten wir hiermit alle Diejenigen, welche nöthig haben, eröffnende Mittel anzuwenden, davor warnen, zu scharf abführenden Salzen, Wässern, Pillen oder M'kturen ihre Zuflucht zu nehmen, sondern nur die von den ersten medizinischen Autoritäten als angenehm und sicher wirkend empfohlenen Apotheker R. Brandt'« Schweizer- Villen, welche in den bekannten Apotheken

Hmtkckle KeKanntmiickungea.

Calw.

Aufforderung

z»r M,,I»»,m-»s-Ia«n,», »-hui- -er B-sttu-ru», 1. A»ri, 1881/8».

Unter Beziehung auf die Aufforderung der K. Kameralamter Hirsau, Altenstaig n.Reuthiu zur Fatirung des Kapital-rc. Einkommens im Wochen­blatt vom 10. ds. (Nr. 43) werden die hiesigen Emkommenssteuerpflich- tigen auf dieselbe hingewiesen und aufgefordert, ain

Mittwoch, den 23. u. Donnerstag, de« 24. April d. I., je von Vormittags 812 Uhr and Nachmittags von 25 Uhr,

»ihre Fassionen der Ortssteuerkommission auf dem Rathhause abzugeben.

Zur Nachachtung wird weiter bemerkt:

.1) Die Erklärungen (Fassionen) über das Kapital- und Renten-Einkom- men können entweder mündlich oder schriftlich nach den vorgeschriebenen Formularien abgegeben werden, welche auf Verlangen jedem Steuer­pflichtigen rügestellt werden.

Die Fassionen über das Dienst- und Berufs-Einkommen sind in der Regel schriftlich nach dem vorgeschriebenen Formular zu übergeben.

'2) Abgabepflichtige des Vorjahrs, welche kein der Einkommens­steuer unterworfenes Einkommen mehr beziehen, sind gleichwohl verpflichtet, hievon Anzeige zu machen. Wird gewöhnlich übersehen.

3) Diejenigen Fassionspflichtigen, welche im Laufe des letzten Etatsjahres hieher gezogen sind, haben in ihren Fassionen ausdrücklich zu be­merken, w o und in welchem Betrag sie im Vorjahre fatirt haben. Es wird Ließ gewöhnlich unterlassen, was eine unnöthige Geschäfts­vermehrung zur Folge hat.

4) Die früher zur Dienst- und Berufs-Einkommenssteuer beigezogenen Commissionäre (Agenten), Mäkler (Sensalen), Herausgeber (Verleger) von Zeitungen und Zeitschriften sind nach Art. 3 des Gesetzes vom 28. Juni 1877 zur Gewerbesteuer beizuziehen und haben daher für die Ein­kommenssteuer eine Fassion nicht mehr abzugeben.

Honorare für die Redaktion und für wissenschaftliche Arbeiten unter­liegen wie bisher der Berufs-Einkommenssteuer.

Hiebei wird der Gewerbs- und Handelsstand insbesondere darauf aufmerksam gemacht , daß die Beiziehung zur Gewerbesteuer von der Fatirung der verzinslichen Activen und Ausstände nicht befreit, daß vielmehr die zur Gewerbesteuer gezogenen Handelsleute gleichwohl ihre sämmtlichen verzinslichen oder diesen gleich zu achtenden Kapitalien als solche zu versteuern haben.

Ferner wird darauf hingewiesen, daß durch Art. 1 des Ges. vom 30. März 1872 die Steuerfreiheit der Renten und Dividenden aus der württb. Gewerbesteuer unterliegenden Aktienunternehmungen und ebenso die gänzliche oder theilweise Steuerfreiheit des aus dem Aus­land fließenden und im auswärtigen Staate bereits einer Steuer unterliegenden Kapital- und Renten-Einkommens aufgehoben worden ist.

-5) Wer sei« der Besteuerung unterliegendes Dienst- oder Berufs-Ein­kommen ganz oder theilweise verschweigt, hat neben der verkürzten Steuer den lOfachen Betrag derselben als Strafe zu bezahlen.

B) Die Steuerpflichtigen haben die Fassionen selbst zu unterzeichnen. Die Bevollmächtigten der im Ausland sich aufhaltenden Steuerpflichtigen und die Privat-Vermögens-Verwalter haben den Fassionen Voll­machten in Original over beglaubigter Abschrift unter Angabe der Giltigkeitsdauer beizuschließen.

Die gesetzlichen Stellvertreter bedürfen einer Vollmacht nicht, (z. B. Pfleger).

Calw, den 15. April 1884.

Namens der Ortssteuer-Commission:

,Stadtschultheiß Schuldt.

Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen ledi­gen Taglöhner Jakob Groß mann vsm Emberg, O.M. Calw, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen eines Verbrechens der Urkun­denfälschung, St.-G.-B. § 268 Z. 1 und eines damit gemäß §73 St.-G.-B. zusammentreffenden Vergehens des Be­trugs, St.-G.-B. § 263, verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu ver­haften und in das hiesige Amtsgerichts- -Gesängniß abzuliesern.

Tübingen, den 18. April 1884. Königliches Landgericht, Strafkammer. Häcker.

^ Beschreibung: Alter: 16 Jahre; Statur: schlank; Augen: schwarz; -Haare: schwarz; Mund: gewöhnlich, Mit starkem Gebiß; bes. Kennzeichen: -Lerne.

Verknus.

Am Freitag, den 25. April, Vormittags 9 Uhr, werden aus dem Staatswald Schin­delhardt, Abth. 6, Mühlrain 6 Loose und um 2 Uhr aus Bergwald, Abth. 8, Kellerwald, 9 Altholz 23 Loose, meist Moosstreu, geschätzt zu 350 Rm., sowie das sämmtliche Scheidholzreisach der Hut Rehmühle, geschätzt zu 1500 Laub- und Nadelholzwellen, verkauft.

Zusammenkunft je in den Forstorten.

Hofstett, den 18. April 1884.

K. Revieramt.

K u b l a u.

Calw.

Bekanntmachung.

In Folge gemeinderäthlichen Be- schluffes ist mit denjenigen Wirthen,

welchen die Naturalverpflegung der durchreisenden Handwerksburschen über­tragen ist (Jungfernwirth Kemps und Rappenwirth Moroff), die Vereinba­rung getroffen worden, daß dieselben, falls sie für die Anweisungskarten etwas anderes als die auf denselben enthaltenen Speisen abgeben, für je­den einzelnen Fall eine an die Stadt­kaffe zu bezahlende Conventionalstrafe von 5 ^ zu bezahlen haben und daß diese Strafe in Wiederholungsfällen verdoppelt wird.

Dieß wird hiemit zur Kenntniß der Einwohnerschaft gebracht.

Stadtschultheißenamt.

Schuldt.

MN Vogls

im Hengstettergäßle hat zu vermiethen G. Beißer, Siebmacher.

Au vermiethen.

Auf Jakobi habe ich meinen oberen Stock, bestehend in 4 größeren Zim» mern nebst allen Erfordernissen, zu vermiethen.

Fr. Bauer, Güterbeförderer.

Kine Wohnung

mit 4 Zimmern und andere nöthige Räume hat auf Jakobi zu vermiethen I. F. Oe st er l e n.

Revier Liebenzell.

8tammk»okz-Veekauf

am Fr ei tag, den Üh?, auf

dem Rathhaus in Liebenzell aus den Staatswaldungen

Findhag (wiederholt) und mittlerer Tannberg:

1,024 Stück Langholz l. bis I V. Cl., mit 756,91 Fm.,

88 St. Baustangen mit 16,41 Fm., 98 Stück Sägholz I. bis lll. Cl., mit 68,18 Fm.

Stammheim.

Einen kräftigen, wohlerzogenen

Knaben

nimmt in die Lehre

F. Binder, Sattler.

Dachtel, O./A. Calw.

Der Unterzeichnete setzt

2 F a r r e«,

Simmenthaler Raffe, dem Verkauf aus.

Für Ritt und Zulassungsschein wird garantirt. Georg Geh ring.

Geldgesnch.

Gegen eine Gütersicherheit von 1,050 vlL werden ca. ge­

gen 5o/g gesucht. Nähere Auskunft ertheilt die Rebaktion d. Bl.

Althengstett.

Eang- unä Kkohkokz-VerAauf.

Am Dienstag,

/K o den 29. April d I.,

verkauft die Ge- meinde ca. 770 Fm. Lang-und Klotzholz, St., worunter das Bauholz loosweise verkauft wird.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr im Ort.

Althengstett, den 17. April 1884. Schultheiß Weiß.

Fleißige, gewandte

Mädchen

finden dauernde Beschäftigung in der Cigarrenfabrik von Heinr. Hutteu. Calw.

Anzeige.

Ich erlaube mir ergebenst anzuzeigeu, daß ich das Geschäft meines sel. Mannes Karl Reuthlinger fortbetreiben werde und bitte ich um ferneres Wohlwollen. Karoline Reuthlinger.

Privatanzeige«.

Danksagung.

Für die vielen Beweise Herz- Theilnahme, während der schweren Krankheit meines jj lieben Mannes

Karl Reuthlinger, sowie für die ehrenvolle Begleitung bei seinem Begräbniß sage ich Allen, insbesondere der geehrten Feuerwehr meinen innigsten Dank.

Die trauernde Wittwe Karoline Reuthlinger mit ihrem Kind Pauline.

Aollbahnschmejlen-

Gesnch.

Unterzeichneter bedarf noch ca. KOS St. 1,2 lange, 12 auf 15 om starke Rollbahnschwellen, frei Bauplatz, Bahn­hofzufahrtsstraße Sindelfingen, Böb­lingen. und erbittet sich hierüber Of­ferte bis zum 27. d. M.

Hirsau, 19. April 1884.

Fr. Maerkle, Bauunternehmer.

Mroddülv,

schöner Auswahl und zu MW billigen Preisen, empfiehlt MHM C. H. Schäberle,

Hutmacher.

Ein freundliches

Logis,

bestehend in 2 Zimmern sammt allen erforderlichen Räumlichkeiten ist bis Jakobi zu vermischen.

Wo, sagt die Redaktion d. Bl.

Gut eingebrachtes

Keu und Hehmd

hat zu verkaufen

Wann er im Bischof.

Ae«k»tea Kigaer, Hronsaelem-

samen, sowie

rkeiaifeken Hanfsamen,

empfiehlt billigst Rapp, Seiler.

Kine Wohnung

an eine kleine Familie hat zu vermiethen Eisenmann. Schreiner. Ein großes, abgetheiltes

Zimmer

hat zu vermiethen Otto Stikel.

OlöLLcisr,

2 schöne, starke, in Kübeln, verkauft Louis Giebenrath.