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Nro. Ä6.

Amts- unä Intelkigenzbkatt für äen Kezirkr.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die Einrücknngsgebühr beträgt 9 H für die vier- spaltige Zeile oder deren Raum.

amstag, den 19. April L88L

Abonnementspreis halbjährlich 1 80 L, durch

die Post bezogen im Bezirk 2 30 sonst in ganz

Württemberg 2 70 L.

Amtkicüe Aekiunntmackungen.

K. Amtsgericht Calw.

Are Kerren Hrtsvorsteher

des Sprengels des in Neuweiler abzuhaltenden Gerichtstags sind eingeladen, etwaige Wünsche bezüglich dessen Abhaltung re. auf dem Gerichtstag vom 21. d. Mts. persönlich anzubringen.

Den 17. April 1884.

Amtsrichter Deckin g er. _

' K. Amtsgericht Calw.

Ae^anntmacüung,

betr. die Abhaltung eines periodischen Gerichtstags in Neuweiirr.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das König!. Justiz-Ministerium laut hohen Erlasses vom 26. März 1884 die Abhaltung 7-nes periodischen Gerichtstags in Neuweiler angeordnet hat.

Der Bezirk desselben umfaßt die Gemeinden Agenbach, Aichhalden, Bergorte, Breitenberg, Hornberg, Martinsmoos, Neuweiler, Oberkollwangen und Zwerenberg.

Derselbe wird von Amtsrichter Deckinger in der Regel je nach 4 Wochen abgehalten.

Für das Sommerhalbjahr ist ein solcher auf 21. April, 19. Mai, 16. Juni, 14. Juli, 18. August und 22. September, also erstmals uns

Montag, den 21. dieses Monats, vorläufig je von Morgens 9 Uhr bis Mittags 1 Uhr festgesetzt. Die Gerichtstage für das Winterhalbjahr werden später veröffent­licht werden.

Auf dem Gerichtstage werden abgehalten:

Die Termine zur Verhandlung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten, wenn sämmtliche Parteien, bezw. deren gesetzliche Vertreter im Bezirk des Gerichtstags wohnen und nicht durch einen außerhalb desselben wohnenden Prozeßbevollmächtigten vertreten sind oder wenn sämmtliche Parteien mit der Abhaltung des Termins auf dem Gerichtstag einver­

standen sind, und unter denselben Voraussetzungen Sühnetermine im Sinn von 8 "171 der Reichs-Civilprozeß-Ordnung (es können also auch außerhalb des Gerichtstagsbezirks wohnende Parteien in Rechtsstreitig- keiten mit Parteien innerhalb desselben sich aus Abhaltung der Termine am Gerichtstag vereinbaren).

Es können ferner an dem Gerichtstage, worauf besonders aufmerk­sam gemacht wird, die Parteien zur Verhandlung von bürgerlichen Rechts­streitigkeiten ohne vorherige schriftliche Klageerhebuna, Ladung und Ter­minsbestimmung vor Gericht erscheinen (R.-C.-Pr.-Ordg. § 461), auch mündliche Anfragen und Gesuche jeder Art vorgetragen und Anträge und Gesuche (z. B. auf Erlassung von Zahlungs-, Vollstreckungs- und Arrestbefehlen, Entmündigungen und dergl.) nach Vorschrift der Prozeß­gesetze zu Protokoll des Gerichtsschreibers angebracht werden.

Verhandlungen in Strafsachen finden nur statt, soweit dies ohne Zuziehung von Schöffen statthaft ist.

Die Ortsvorsteher des Gerichtstagsbezirks werden angewiesen, für ge­nügende Verbreitung dieser Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken Sorge zu tragen.

Den 1. April 1884. Oberamtsrichter

Perrenon.

Politische Nachrichten.

Deutsches Reich.

Bezüglich der Verlängerung des Sozialistengesetzes verlautet jetzt mit großer Bestimmtheit, daß die Negierung in der ersten Kommissions­sitzung, welche nach den Ferien stattfinden wird, eine entschiedene Erklärung dahin abzugeben gedenkt, daß sie auf keinerlei Anträge einzugehen entschlossen sei und lediglich Annahme oder Ablehnung der Vorlage erwarte. Man wird nicht irren, wenn man annimmt, daß die Regierung großes Gewicht darauf legt, die Entscheidung bald herbeigesührt zu sehen, um danach ihre weiteren Maßnahmen zu treffen. Die Anordnung zur Einleitung der Neuwahlen für den Fall der Reichstagsauflösung sind tatsächlich nach allen Richtungen er­gangen. Gegentheilige Angaben sind unbegründet.

Gleich nach den Osterferien wird der Reichstag sich mit den Ini­tiativanträgen aus der Mitte des Hauses zu beschäftigen haben. Es liegt davon gerade diesmal eine größere Anzahl als sonst vor, darunter die wich-

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Leidenschaftliche Keinen.

Roman von Carl Zastrow.

(Fortsetzung.)

Die tolle Lustigkeit hatte ihren Höhepunkt erreicht. Mit glühenden Gesichtern, die Augen funkelnd von dem genossenen scharfen Grog und in der Leidenschaft, mit der sie sich ihrem Vergnügen überließen, alles Andere vergessend, rasten die aufgeregten Gesellen durch den Saal, lachend und kreischend und zuweilen mit markerschütterndem Geheul in die Melodiken ein- snmmend, eine unauflöslich kreisende Kette sich schwingender, wirbelnder Paare.

Der junge Musiker spielte mit einer wahren Todesverachtung weiter. Schon war ihm der rechte Arm wie gelähmt und die Finger seiner linken Hand schmerzten ihn von dem Einschneiden der Saiten. Dabei war sein Nervensystem in furchtbarer Aufregung. Wie eine glühende Binde lag es chm vor den Augen, und nur mit Mühe konnte er Athem schöpfen in dem staubigen, qualmerfüllten Raume. Einer Ohnmacht nahe, wollte er eben mitten im Stücke abbrechen. Da, als wollte ein guter Schutzgeist etwas zu seiner Erlösung beitragen, riß plötzlich die Quinte. Er war gewandt genug, den Ländler auf den drei Saiten zu Ende zu spielen. Dann aber sank er vollständig erschöpft auf den ihm zur Seite stehenden Stuhl. Der Bogen entfiel seiner gelähmten Rechten, und, die brennenden Augen schließend, saß er einige Minuten unbeweglich.

Bald aber weckte eine rauhe Stimme ihn aus seiner Lethargie:Gott verdamm' mich, Kerl! Warum bringst Du Deine Takelage nicht in Ordnung und lootsest weiter? Siehst doch, daß wir festgefahren sind und flott werden wollen! Vorwärts! Zieh' die Taue straff und dampfe los!"

Werner schlug die Augen auf und sah mit einem matten Lächeln den ungestümen Sprecher an. In demselben Augenblick aber brüllten auch schon em Dutzend Stimmen:Musik! Musik!"

Und als der Todtmüde den Kopf erhob, fiel sein Blick auf die un­natürlich gerötheten, flammenden Gesichter der Matrosen, die mit der ganzen Gewalt ihrer Lungen durcheinander schrieen, während ihre leidenschaftlichen Gesten die Aufregung ihres Innern verriethen. Ein im ganz besonderen Grade wüst und roh aussehender Mensch mit verwildertem Haar und auf­gedunsenem Gesicht drängte sich taumelnd vor, und, die geballte Faust gegen Werner ausgestreckt, schrie er mit Stentorstimme:Nu! wird's bald?"

Ich kann nicht! ächzte der unglückliche Musiker, mühsam nach Lust ringend,ich fühle mich höchst unwohl und brauche mindestens eine halbe Stunde, um mich zu erholen!"

Aber wir haben unser Geld gegeben und dafür können wir Musik verlangen, und wir wollen tanzen!"

Da drängte sich ein junger, schlanker Bursche von kaum zwanzig Jahren, dessen elegantere Uniform von dunkelblauem Tuche den Marinesol­daten verrieth, vor.

Ruhig, Well!" schrie er, den Arm des rohen Matrosen ergreifend und sich bemühend, ihn fortzuziehen.Siehst Du nicht, daß der arme Mensch sich schon über Gebühr angestrengt hat? Gönne ihm die kurze Frist, die er zu seiner Erholung bedarf. Deine Beine werden nicht einrosten in der halben Stunde."

Ich danke Ihnen, mein Herr!" nahm Werner, sich erhebend, das Wort;ich denke, es wird gehen, ich will wieder anfangen. Die Herren sind nur kurze Zeit auf dem Lande. Es läßt sich begreifen, daß sie keine Minute ungenützt vorübergehen lasten wollen."

Aber er hatte nicht Zeit, seine Rede zu beendigen. Mit einem don­nernden:Was? Du Gelbschnabel unterfängst Dich , einen alten gedienten Westindienfahrer zu schulmeistern?" hatte Well sich von den Eisenfingern des jungen, kräftigen Soldaten losgemacht, und mit der wuchtigen Rechten ausholend, wollte er diesem eben eine scharfe Lektion in der Form einer respektablen Ohrfeige ertheilen. Allein der Matrose, bedeutend flinker und gewandter, als Jener, hatte im Nu das scharfe, spitze Dolchmesser aus der Scheide gerissen und schwang die blitzende Waffe drohend in der Luft.

(Fortsetzung folgt.)