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achte vor Kurzem lrecht beruft jeden politischen Fragen, ge allein nicht er- und Urtheilsfähig- noffen klären und ! großartige und p gemäßigten Par- aber jenes werth- : zum Wohl des arteten im vollen lb als eine ernste htung und insbe- rrtei angeschloffen igkeit anschließen, olke eine ruhige chältnisse auf der Wege wünschen." mgsgenoffen von 8 die Räume des >0 Anwesen zeichnen in die Liste umfaßt. Weiter : den Eintritt in dessen Statuten schäftlichen Theile g über die Auf- Geschichte, welche namentlich gegen- chen Entwicklung Besprechung der l Vorstands der >eil dieselbe nach meindewahlen im itriotische Stimm- ie Mitglieder und Sezirk, aus Ulm , beschließen, an" em Bestehen ver- mg eines einigen sierung die durch es Friedens und rtei der Reichs- mit allen Kräften 9. bei politischen , wenn dieselben eselben Ziele an- ie Erhaltung der Bestrebungen zur e Richtung wird
hr doch bis jetzt
> ihre Zurückhal-
> wir verheirathet p gefunden haben ich nicht säumen,
>die deutsche Partei nie verläugnen; aber sie sieht ihre nächste Aufgabe vorerst weniger in der Erreichung weiterer Freiheiten, als in der Erhaltung -er schon errungenen, und sie muß in der ernstlichen und redlichen Mitwirkung zur Verbesserung der Lage der niederen Klaffen die wahre freiheitliche Aufgabe unserer Zeit erkennen." Ein Hoch auf unfern allverehrten Kaiser schloß die Versammlung. _ _
' Landwirthschaftliches.
Wrtrlig des Kr«. Okkoulmierath Schosser Der das landnurth'- schaftliche Verßchkrongsivkseu.
(Schluß.)
Wie aber helfen? In Bayern suche man durch eine Staatsanstalt ohne Zwang zum Beitritt zu helfen. Der Staat aber trete hier in Concurrenz mit den Gesellschaften; er verwalte zwar gut, aber theuer, und deßwegen werde auch hiebei nicht viel herauskommen, wenn keine billige Verwaltung möglich sei. Schließlich komme diese Verwaltung eben doch auf den Steuerbeutel. Nur ein Ausweg wäre in dieser Richtung denkbar, wenn nemlich eine solche staatliche Versicherung an eine andere bereits bestehende Versicherung angeschloffen würde, wie z. B. in Württemberg an die Brandversicherungsanstalt mit einem geübten Verwaltungspersonal und einer großen Capitalsumme zu augenblicklicher (versteht sich nur lehnungsweiser) Aushilfe. Aber auch hiezu wäre Württemberg (und Bauern) zu klein, da der Hagelschaden sehr schwanke. Man habe deßhalb eine Reichsversicherungsanstalt vorgeschlagen; allein auch diese hätte ihre kolossalen Schwierigkeiten, dieselben, wie im Kleinen in Württemberg und noch viel mehr. Denn es gibt Gegenden in Deutschland, welche fast nie vom Hagel betroffen werden, z. B. die See- gegenden. Es müßte deßhalb eine solche Neichsanstalt provinziell abgetheilt sein und es müßten die provinziellen Anstalten sich an einander anschließen und einander Vorschüsse leisten. Dieß sei in der That auch jetzt der Stand der Sache, der die Mehrheit im deutschen Landwirthschaftsrathe für sich habe. Ehe es aber zur Ausführung dieses Planes komme, werde wohl noch eine längere Zeit vergehen. Vorläufig sollten in Württemberg noch andere Gesellschaften in Thätigkeit treten, die nicht nur den Nutzen der Versicherer, wie die Aktiengesellschaften, sondern auch den der Versicherten im Auge haben. Deßhalb habe sich die K. Centralstelle für Landwirthschaft bemüht, die norddeutsche Hagelversicherungsgeseüschaft zur Aufnahme der Thätigkeit in Württemberg zu veranlassen. Es sei dieß eine auf Gegenseitigkeit beruhende Gesellschaft, die allen ihren Nutzen auch wieder unter die Versicherten vertheile.
Diese klaren und beredten Ausführungen des Redners, der mit jedem Satze den Beweis von seine« eingehenden Studien der schwierigen Hagelversicherungsfrage lieferte, wirkten derart überzeugend auf die ganze Versammlung , daß wohl Keiner mehr den Glauben an die Möglichkeit einer Zwangsversicherung mit nach Hause nahm, wenn er vorher auch noch so sehr dafür eingenomnren war. Secr. Horlacher gab dieser Ueberzeugung Ausdruck und sprach gegen Hrn. Oekonomierath Schosser den wohlverdienten Dank der Versammlung aus. Und daß der so überaus belehrende Vortrag zu mancherlei Gedanken die Anregung gegeben, dieß zeigten die verschiedenen an denselben anknüpfenden Vorschläge. Hr. Oberamtmann Nestle von Neuenbürg führte aus, wie besonders der sog. kleine Mann bei der Frage interessirt sei und bezeichnte es als eine Hauptaufgabe der landwirthschast- lichen Bezirksvereine, die Landwirthe (und zwar nicht blos die Vereinsmitglieder) zum Eintritt in die Versicherung zu veranlassen. Hr. Rechtsanwalt Scheurlen schlug die Vermittlung der Bezirksvereine und Gauverbände sür die Versicherung vor, während Secr. Horlacher diese Aufgabe besonderen, zu diesem Zwecke zu bildenden Orts vereinen zuweisen wollte, und Hr. Schosser für Ortsdarlehenskassen sprach, die in's Mittel treten könnten und die überhaupt in der Landwirthschaft eine bedeutende Zukunftsrolle haben.
In einem zweiten Vortrage behandelte dann Hr. Schosser noch kurz die Feuerversicherungsfrage, indem er nachwies, wie der deutsche Landwirthschaftsrath sich bemüht habe, günstige Bedingungen für die Versicherten herauszuschlagen, worauf die meisten Gesellschaften eingegangen seien, während dagegen die meisten Versicherten diese Bedingungen gar nicht kennen, weßhalb dieselben nach einem Beschluß des Landwirthschafts- raths den Landwirthen noch besonders mitgetheilt werden sollen. Kurz gefaßt sind diese Bedingungen folgende:
1) Bei mehrjährigen Versicherungen gilt der Versicherte noch 4 Wochen nach Verfall der Prämie als versichert.
2) Will die Gesellschaft eine Versicherung nicht beibehalten, so Hort ihre Verpflichtung zur Entschädigung erst 14 Tage nach der Mittheiüma dieses Beschlusses an den Versicherten auf.
3) Ein Wechsel in dem Besitzstand, Erbschastsfälle ausgenommen, ist der Gesellschaft binnen 14 Tagen anzuzeigen; will sie die Versicherung mcht fortsetzen, so erlischt ihre Verpflichtung erst nach weiteren 14 Tagen.
4) Wenn eine Gesellschaft in Folge des § 16, die Versicherung auf- heben will und dieß dem Versicherten anzeigt, so erlischt ihre Verpflichtung erst 14 Tage von dieser Anzeige an gerechnet.
5) Die Verstcherungsdauer bestimmt jeder Versichernde selbst; er ist also an eine Kündigungsfrist nicht gebunden.
6) Es steht jedem Landwirth frei, sein ganzes lebendes und todtes Inventar innerhalb jeder Gattung summarisch zu versichern.
7) Ein Wechsel in den verschiedenen Gattungen von Früchten, sowie im lebenden und todten Inventar ist gestattet.
8) Was im Gebäude versichert ist, gilt auch im Freien als versichert, z. B. aufgeladene Wägen.
9) Für das versicherte lebende und todte Inventar findet innerhalb der verschiedenen Wirthschaftsgebäude vollständige Freizügigkeit statt.
10) Der Gebrauch der Dampfdreschmaschine ist unter den in der Police genannten Sicherheitsmaßregeln ohne Prämien-Erhöhung gestattet.
11) Der Schaden durch Explosion eines versicherten Dampfkessels wird ohne Prämienerhöhung vergütet.
12) Der Versicherte kann bei Abschätzung des Schadens einen Dritten als Vertrauensmann beiziehen und Differenzen in der Abschätzung durch beiderseits erwählte Sachverständige mit einem Obmann endgültig entscheiden lassen.
13) Die Versicherung von Feldfrüchten und Stroh auf Schobern kann gegen eine Zuschlagsprämie stattfinden.
14) Die auf dem Halm stehenden oder geschnittenen Feldfrüchte können ohne Prämien-Erhöhung versichert werden.
15) Für ungedroschenes Getreide kommt bei der Ermittelung des Schadens unter Umständen kein Abzug des Drescherlohns von dem MarÜ- preise der Körner vor.
16) Selbstversicherung des Landwirths für Früchte und Futter tritt in allen den Fällen ein, wo deren Werth zur Zeit des Brandes den darauf versicherten Betrag übersteigt.
17) Ohne Einverständniß des Versicherten auf dem Anträge ist jede besondere Klausel in einer Police über eine landwirthschaftliche Versicherung ohne technische Gewerbe ungültig.
Die Punkte 5—17 beziehen sich auf Landwirthschasten ohne technische Gewerbe.
Unter vorstehenden Bedingungen nehmen die folgenden, zu einem Verbände vereinigten Gesellschaften Versicherungen an:
Die Aachen u. Münchener Feuer-Vers.-Gesellschaft in München,
„ Berliner Feuervers.-Anstalt in Berlin,
„ „Colonia", Feuervers.-Ges. in Köln,
„ deutsche Feuervers.-Ges. in Berlin,
Der deutsche Phönix in Frankfurt a/M.,
Die Gladbacher Feuervers.-Anst. zu Gladbach,
„ Leipziger Feuervers.-Anst. zu Leipzig,
„ preuß. Feuervers.-Aktienges. zu Berlin,
„ preuß. National-Vers.-Ges. zu Berlin,
„ schlesische Feuervers.-Ges. in Breslau,
„ „Thuringia", Feuervers.-Ges. in Erfurt,
„ vaterländische Feuervers.-Ges. in Elberfeld,
„ westdeutsche Feuervers.-Aktienbank in Essen.
Die Landwirthe mögen hievon Kenntniß nehmen und eintretenden Falls, wenn eine Gesellschaft ihnen nicht von selbst obige Bedingungen mittheilt, die Vorlage derselben verlangen, da sie hiezu verpflichtet ist. Keine andere That des deutschen Landwirthschaftsraths wird aber so sehr den Dank der deutschen Landwirthe verdienen, wie diese, daß er durch die Bestimmung der genannten Gesellschaften zur Annahme der angeführten Bedingungen das Interesse der deutschen Landwirthe in so weitgehender Weise zu wahren gewußt hat. 8.
sie, soll nichts stegung, die das einem schuldlosen nte jeder fremde : hingestreift ist. i mein Naturell
sinmuth gefaltete 's Herz. Dann ^ ja einem eifer- l Triumphe und Hierin, Fräulein Vorurtheil, das as herbe Geschick »dert und denen ere Lebensspiegel l und stachligen der Seele lang- e taugen.
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Amtlickte KekarmLmackmngen.
Revier Hofstett.
Ookz-VerHauf.
Am Mon- Itag, den 11. »Februar, Vorm. ! 11 Uhr, im 'Lamm zu Agen- >bach,ausFrohn- wald, Abth. 9, .10, 11, 17, 18, 21 und 22:
5 Birken mit 2 Fstm., 30 buchene Wagner-, 1780 Hopfen«, 200 Reis-Stangen, ferner Rm.: 57 buch. Scheiter und Prügel, 135 tann. Scheiter, 483 dto. Prügel und Anbruch, 94 Laub- und Nadelholz - Reisprügel und 6 Reisschläge.
W
Althengstett.
Stangen- ««- Banholzverkanf.
Am Dienstag, den 5. Febr., werden >vom Gemeindewald 1700 St. Stangen von 3—9 m lang, 2490 St. Stangen von 9 bis 16 m lang, schönster Qualität, dto. ca. 25 Fstm. V. Claffe, loosweise im öffent- lichen Aufstreich verkauft.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr im Ort.
Althengstett, den 29. Jan. 1884.
Schultheißenamt.
Weiß.
MWH
Unterhaugstett.
Holz-Verkauf.
Aus den Gemeindewaldungen Großewald, Hinterfeld, wald, Reischach und Eichen, kommen nächsten Samstag, den 2. Febr., von Nachm. 1 Uhr an, auf dem Rathhause dahier zum Verkauf: 133 Stück Langholz mit 63 Fstm., 23 Baustangen, 25 Gerüst«, und 110 Hopfenstangen, 156 Rm. Beuabolz und 2500 Stück geb. NadÄholzwellen.
Abfuhr günstig.
Den 27. Jan. 1884.
Schultheißenamt.
Säue rle.
Hirsau.
Am Samstag, den 2. Feb^ Vormittags 10 Uhr, verkauft die Gemeinde
_ im Gasthof zum
Rößle im öffentl. Aufstreich aus dem Gemeindewald Altburger- und Otten- bronnerberg:
72 St. Lang- und Sägholz mit 54,67 Fm., 158 Baustangen mit 28,10 Fm., 251 St. Hopfen- Md Derbstangen von 7 bis über 13 m. lang, 21 Rm. tannene Rugel, wozu Liwhaber eingrladen werden.
A.A.
Waldmeister Loercher»