Amts- und Intelkigenzökatt sür äen Kezirk
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„Calwer Wochenblatt"
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Die Redaktion 4 Erpedition des „Calwer Wochenblatts."
Amtkicke Aekanntmackungen.
Calw.
An -ie Ortsvorsteher.
Erka^ betretenlt ltie MürgerallLsckußtvaktken.
Nachdem in dem Monat Dezember v. I. in sämmtlichen Gemeinden die Bürgerausschußwahlen vorgenommen sein werden, werden die Ortsvorsteher daran ericknert. eine Anzeige über das Wahlergebniß unter der Bezeichnung portopflichtige D.-S. alsbald hierher einzusenden, welche die Namen der ausgetretenen und die Namen der neugewählten Mitglieder zu enthalten hat.
Den 8. Januar 1884. K. Oberamt.
_ Flaxland. _
Calw.
Bekanntmachung.
Unter dem Rindvieh des Georg Ludwig Schwarz und des Johannes Fischer in Gechingen ist der Milzbrand ausgebrochen, was hiemit veröffentlicht wird.
Den 8. Januar 1884. K. Oberamt.
_ Flaxland. _
Das K. Amtsgericht Calw an die Gemeindebehörden des Bezirks.
Denselben wird nachstehende Verfügung zur Kenntnißnahme mitgetheilt.
Den 7. Januar 1884. Oberamtsrichter
_ Perrenon.
Verfügung des K. Insttznnmsterinuts vom 28. Van. 1883, ketr. den Geschäftsbetrieb der Winkeladvokaten.
Durch Art. 5 des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. I. (Reichsgesetzbl. S. 159 ff.) ist der §. 35 der deutschen Gewerbeordnung unter Anderem dahin
abgeändert und erweitert, daß auch denjenigen Personen, welche stch mit der gewerbsmäßigen Besorgung sremder Rechtsangelegenheiten und bei Behörden wahrzunehmender Geschäfte, insbesondere mit der Abfassung der darauf bezüglichen schriftlichen Aussätze beschäftigen (Winkeladvokaten, Entenmaier rc.), dieser Gewerbebetrieb von den Gewerbepolizeibehörden dann zu untersagen ist, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit der fraglichen Gewerbetreibenden in Beziehung auf diesen Gewerbebetrieb darthun (vgl. die auf Grund des Art. 16 des Neichsgesetzes vom 1. Juli d. I. durch den Reichskanzler bekannt gemachte neue Redaktion der deutschen Gewerbeordnung, §. 35, Reichsgesetzbl. S. 177 ff.). Nach K. 27 Abs. 1, §. 28 Abs. 4, tz. 32 Abs. 1 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 9. November d. I., betreffend den Vollzug der Gewerbeordnung für das deutsche Reich (Reg.-Bl. S. 234), beziehungsweise nach 8- 7 der K. Verordnung betreffend das Verfahren in Gewerbesachen, vom 19. Juni 1873 (Reg.-Bl. S. 271) kommt die Untersagung des fraglichen Gewerbebetriebs in erster Instanz den Oberämtern, in zweiter Instanz den Kreisregierungen zu. Gemäß K. 148 Nr. 4 der Gewerbeordnung aber ist Derjenige, welcher einer solchen Untersagung zuwiderhandelt, mit Geldstrafe bis zu einhundert und fünfzig Mark und im Unvermögensfall mit Haft bis zu vier Wochen zu bestrafen.
Im Anschluß an diese Bestimmungen, welche mit dem 1. Januar 1884 in Kraft treten, werden die Justizbehörden angewiesen, sobald nach ihrer Wahrnehmung die Untersagung des Gewerbebetriebs gegen eine Person aus den Grund der angeführten Bestimmung des z. 35 der Gewerbeordnung veranlaßt erscheint, hievon unverweilt dein zuständigen Oberamt unter Mittheilung der bezüglichen Akten, zutreffenden Falls auch unter Anschluß einer näheren Aeußerung über das der betreffenden Person zur Last fallende schädliche Treiben Kenntniß zu geben, auf die seitens der Oberämter und der Kreisregierungen an sie ergehenden Anfragen hinsichtlich solcher Personen, und der Art ihres Geschäftsbetriebs diesen Behörden jede thunliche Auskunft zu ertheilen und gegen Personen, welche der gegen sie rechtskräftig ergangenen Untersagung des Gewerbebetriebs zuwider fernerhin diesen Gewerbebetrieb bei ihnen fortsetzen, Strafeinschreitung herbeizuführen (vgl. §. 136 der angeführten Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 9. Nov. d. I.)
Hiebei wird bemerkt, daß die seitens der Gewerbepolizeibehörden ergangenen rechtskräftigen Untersagung des Gewerbebetriebs gegen Personen der bezeichneten Art durch Vermittlung des württembergischen Gerichtsblatts den Justizbehörden werden bekannt gegeben werden.
Stuttgart, den 28. November 1883.
F a b e r.
Politische Nachrichten.
Deutsches Reich.
— Die Einberufung des württembergischen Landtags steht, wie verlautet, für die zweite Hälfte des Februar bevor. Was die Dauer der Ses-
ll. (Nachdruck verboten.)
Leidenschaftliche Kerzen.
Roman von Karl Zastrow.
(Fortsetzung.)
Langsam schritt er unter diesen Gedanken seiner Wohnung zu. Der kalte Nachtwind streifte erfrischend seine glühenden Wangen, und fast überkam es ihn wie ein Gefühl der Beruhigung, als er seine stille Wohnung endlich erreicht hatte. Hastig entkleidete er sich und begab sich zur Ruhe. Er erwachte frühzeitig nach einer in unruhigen Träumen verbrachten Nacht und erschrak, als er einen Blick in den Spiegel warf und die Bläffe seines Antlitzes gewahrte. Mit größerer Sorgfalt, als sonst, vollendete er seine Toilette, und nachdem er ohne rechten Genuß sein Frühstück eingenommen, begab er sich nach dem Comptoir. In gedrückter Stimmung nahm er hier seine Arbeiten auf. Die Zahlen und Buchstaben verschwommen vor seinen Augen zu einem chaotischen Gewirrs, und minutenlang starrte er oft, in tiefes Sinnen versunken, über das große Kassenbuch hinweg auf die leere Wand. Mechanisch öffnete er die von der Post eingegangenen Briefe, aber er las ihren Inhalt heute ohne Verständniß und legte sie endlich achtlos bei Seite. Es war ihm vollständig unmöglich, zu einer Sanimlung zu gelangen. Alle zehn Minuten warf er einen Blick auf die Uhr, Buchhalter und Commis, welche sich mit Fragen an ihn wandten, schüttelten die Köpfe über die einfältigen, oft verkehrten Antworten, welche sie erhielten. Selbst
als später der Prinzipal in das Comptoir trat, vermochte der junge Mann kaum mit der ganzen Aufbietung seiner Willenskraft den geschäftlichen Auseinandersetzungen zu folgen, und er athmete sichtlich erleichtert auf, als, endlich die Stunde schlug, in welcher das Geschäft geschlossen wurde.
In beinahe fieberhafter Hast schlug er die schweren Bücher zu, revi- dirte noch einmal flüchtg den Kassenbestand, verschloß den feuerfesten eisernen Geldschrank und trat dann in das Arbeitszimmer des Prinzipals, um ihm dem Gebrauche gemäß, die Schlüssel zu übergeben. Der alte Wendling mochte seine Aufregung errathen. Ec sah ihn mit einem eigentümlich forschenden Blick an:
„Sie scheinen es heute sehr eilig zu haben, lieber Werner?" fragte er mild.
„Ja, Herr Wendling!" versetzte er in leichter Verwirrung, „ich habe einigen Freunden versprochen, den Abend init ihnen zuzubringen."
Der Banquier nickte.
„Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen!" entgegnete er mit einem verbindlichen Lächeln.
Werner dankte und schritt nachdenklich auf die Straße hinaus.
„Waldemarstraße 11", flüsterte er im raschen Gehen vor sich hin, und schon nach Verlauf einer halben Stunde stand er vor dem bezeichneten Hause. Klopfenden Herzens trat er in den gewölbten, geräumigen Hausflur und stieg dann langsam die Treppe hinan. Oben angelangt, versperrten ihm zwei nebeneinander befindliche Glasthüren den Weg. Hastig zog er die Klingel und vernahm gleich darauf, wie ein leichter Schritt auf dem Gange ertönte. Eine Gardine hinter der Thürscheibe ward hinweggeschoben